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DE10307927A1 - System und Verfahren zum Bewahren von Metadaten in einer elektronischen Bilddatei - Google Patents

System und Verfahren zum Bewahren von Metadaten in einer elektronischen Bilddatei

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Publication number
DE10307927A1
DE10307927A1 DE10307927A DE10307927A DE10307927A1 DE 10307927 A1 DE10307927 A1 DE 10307927A1 DE 10307927 A DE10307927 A DE 10307927A DE 10307927 A DE10307927 A DE 10307927A DE 10307927 A1 DE10307927 A1 DE 10307927A1
Authority
DE
Germany
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metadata
image file
image
backup database
application
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10307927A
Other languages
English (en)
Inventor
Virgil Kay Russon
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hewlett Packard Development Co LP
Original Assignee
Hewlett Packard Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Hewlett Packard Co filed Critical Hewlett Packard Co
Publication of DE10307927A1 publication Critical patent/DE10307927A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • G06F16/50Information retrieval; Database structures therefor; File system structures therefor of still image data
    • G06F16/58Retrieval characterised by using metadata, e.g. metadata not derived from the content or metadata generated manually
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Abstract

Ein Verfahren zum Bewahren von Metadaten in einer elektronischen Bilddatei umfaßt ein Kopieren von Metadaten in die Bilddatei von einer Metadatensicherungsdatenbank, nachdem die Metadaten von der elektronischen Bilddatei entfernt worden sind. Eine Bilddatei-Verwaltungsanwendung, die aus computerlesbaren Anwendungen besteht, die auf einem computerlesbaren Medium gespeichert sind, bewirkt, daß ein Computer oder Prozessor auf eine elektronische Bilddatei zugreift und die Metadaten in die Bilddatei von einer Metadatensicherungsdatenbank kopiert, nachdem die Metadaten von der elektronischen Bilddatei entfernt worden sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine digitale Bilderzeugung, insbesondere bezieht sich die vorliegenden Erfindung auf den Bereich des Bewahrens von Metadaten in elektronischen Bilddateien.
  • Der Begriff Metadaten bedeutet wörtlich Daten über Daten. In anderen Worten sind Metadaten Informationen, die einem Stück von Daten zugeordnet sind, die das zugeordnete Datenstück charakterisieren oder beschreiben. In einer Datenbank kann ein Datenelement, beispielsweise eine Telephonnummer, ein anderes ein Name und ein anderes eine Adresse sein. Die Adresse kann Metadaten aufweisen, die derselben zugeordnet sind, die anzeigen: "Dies ist eine Adresse" oder "Diese Adresse stammte aus dem aktuellen Telephonbuch"; oder "Diese Adresse wurde durch John eingegeben". Folglich können Metadaten verwendet werden, um die Datenbank auf viele verschiedene Weisen zu sortieren oder zu organisieren. Metadaten können einfach zusätzliche Informationen über die Quelle oder andere Aspekte der Daten, die für einen Benutzer wichtig sein können, liefern. Metadaten können beispielsweise den Typ von Daten, eine oder mehrere relevante Kategorien, der die Daten angehören, die Quelle der Daten, wer die Daten eingab, wann die Daten eingegeben wurden etc., spezifizieren.
  • Wenn die Metadaten aus irgendeinem Grund entfernt werden, werden die Daten an sich nicht in beliebiger Weise verändert und können immer noch in dem Maße, in dem die Anwendung, die die Daten verwendet, nicht von den zugeordneten Metadaten abhängig ist, verwendet werden. Erweitert man das vorstehende Beispiel, wenn eine Adresse den Metadaten zugeordnet ist, die anzeigen, daß die Adresse aus dem aktuellen Telephonbuch genommen wurde, kann ein Benutzer ohne weiteres eine Liste aller Adressen in der Datenbank erhalten, die aus dem aktuellen Telephonbuch kamen. Wenn die Metadaten entfernt werden, kann der Benutzer immer noch die Adreßdaten als eine Adresse verwenden, wird jedoch wahrscheinlich nicht in der Lage sein, die Quelle der Adreßdaten ohne weiteres zu bestimmen.
  • Metadaten werden allgemein bei vielen verschiedenen Anwendungen verwendet. Meta-Etiketten sind beispielsweise eine spezifische Form von Metadaten. Meta-Etiketten sind Webseiten im Internet zugeordnet und umfassen üblicherweise Schlüsselwörter, die den Inhalt der zugeordneten Webseite beschreiben. Die Meta-Etiketten werden dann durch Suchmaschinen verwendet, um Webseiten zu klassifizieren und Seiten von möglichem Interesse ansprechend auf die Suche eines Benutzers zu identifizieren. Die Metadaten werden auch allgemein beim Organisieren von elektronischen Dateien auf einem Computersystem verwendet. Die Metadaten, die jeder Datei zugeordnet sind, können identifizieren wann und durch wen die Datei erzeugt wurde, die Größe oder den Typ der Datei und andere Informationen.
  • Speziell können Metadaten mit elektronischen Bilddateien verwendet werden. Für sowohl geschäftliche als auch persönliche Anwendungen können nun jeden Tag große Mengen von digitalen Bildern erzeugt werden. Häufig werden diese Bilder durch die Übertragung über das Internet gemeinsam verwendet. Aufgrund dieses Anstiegs bei der Verwendung von digitalen Bildern entstehen bei der effektiven Verwendung, Kategorisierung, Katalogisierung und gemeinsamen Verwendung dieser Bilder Probleme. Folglich werden Metadaten häufig in der Bilddatei erzeugt und sind in derselben umfaßt. Derzeit erzeugen fast alle digitalen Kameras einen standardisierten Satz von Metadaten gemäß einem Standard, der als EXIF (EXIF = Exchange Image File Format = Austauschbilddateiformat) bekannt ist. Der EXIF-Standard wurde durch die JEIDA (JEIDA = Japan Electronic Industrial Development Associate - Japanischer Entwicklungsverband der Elektronikindustrie), einem japanischen Konsortium von Firmen, die digitale Bilderzeugungsprodukte herstellen, erzeugt. Ein EXIF- Standard wurde im Oktober 1995 freigegeben und im November 1997 revidiert. Gemäß dem EXIF-Standard, da die Bilddatei beispielsweise als eine ".jpg" oder ".tif"-Datei erzeugt wird, wird ein EXIF-Anführungsblock an die Datei, die die Metadaten über das Bild enthält, angehängt. Diese Metadaten können Elemente umfassen, wie als das Bild erzeugt wurde, verwendetet Geräte und Einstellungen etc.
  • Zusätzlich hat die DIG (DIG = Digital Imaging Group = digitale Bilderzeugungsgruppe) neue Spezifikationen erzeugt, die als die DIG35-Metadatenspezifikation bekannt sind, die Bilder in in sich geschlossenen Informationsmodule umwandeln. Die DIG ist ein Konsortium aus vielen Branchenführern in Graphik, Bilderzeugung und Software. Die DIG35-Mitgliedsunternehmen arbeiteten zusammen, um einen spezifischen Satz von Metadaten zur Beschreibung von Elementen eines Bildes zu erzeugen. Die DIG35- Metadatenspezifikation stellt einen umfassenden Satz von Metadatendefinitionen bereit, die eine Standardklassifizierung von Objekten liefern.
  • Unter Verwendung von Metadaten können zu digitalen Bilddateien Informationen hinzugefügt werden, um das Pixel oder die Bilddaten an sich zu ergänzen. Informationen können über den Gegenstand, wie und wo das Bild erzeugt wurde, von wem, welche Ausnutzung angemessen ist, die Kategorisierung und mehr hinzugefügt werden. Photographen sind in der Lage, Informationen über Kameraeinstellungen, Schutzrechtinformationen oder Bildmanipulationstechniken im Bild an sich zu registrieren.
  • Die praktischen Verwendungszwecke von Metadaten in elektronischen Bilddateien sind reichlich vorhanden. Zum Beispiel können Benutzer nach einem Bild basierend auf einem Gegenstand unter Verwendung von Schlüsselworten, die in der Bilddatei als Metadaten kodiert sind, suchen. Zur gemeinsamen Verwendung eines Bildes können Metadaten verwendet werden, um die Geschichte, die hinter den Bildern steht, mit Untertiteln zu versehen oder zu erzählen.
  • Angesichts der Bedeutung oder möglichen Bedeutung von Metadaten in Bilddateien wird es wichtig, die Metadaten in den entsprechenden Bilddateien zu schützen und zu erhalten.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein System und Verfahren zum Bewahren von Metadaten in einer elektronischen Bilddatei zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1, eine Bilddatei-Verwaltungsanwendung gemäß Anspruch 6, ein System gemäß Anspruch 13 sowie ein Bilddatei- Verwaltungssystem gemäß Anspruch 22 gelöst.
  • Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung sieht unter anderem ein Verfahren zum Bewahren von Metadaten in einer elektronischen Bilddatei vor, wobei das Verfahren ein Kopieren von Metadaten in die Bilddatei von einer Metadatensicherungsdatenbank aufweist, nachdem die Metadaten von der elektronischen Bilddatei entfernt worden sind.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung sieht ebenfalls eine Bilddatei-Verwaltungsanwendung vor, die aus computerlesbaren Anweisungen, die auf einem computerlesbaren Medium gespeichert sind, besteht, wobei die Anweisungen bewirken, daß ein Computer oder Prozessor auf eine elektronische Bilddatei zugreift und Metadaten in die Bilddatei von der Metadatensicherungsdatenbank kopiert, nachdem die Metadaten von der elektronischen Bilddatei entfernt worden sind.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung sieht ebenfalls ein System zum Bewahren von Metadaten in einer elektronischen Bilddatei vor, wobei das System einen Computer, der eine Bilddatei-Verwaltungsanwendung betreibt, eine Bibliothek von elektronischen Bilddateien und eine Sicherungsdatenbank mit einer Kopie von Metadaten von den elektronischen Bilddateien in der Bibliothek aufweist, wobei die Bilddatei-Verwaltungsanwendung Metadaten von der Sicherungsdatenbank in eine entsprechende Bilddatei kopiert, wenn die Metadaten von der Bilddatei entfernt worden sind.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend Bezug nehmend auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • Fig. 1 eine Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines Computersystems, das verwendet wird, um Bilddateien zu editieren, die Metadaten beinhalten, mit denen die vorliegende Erfindung praktiziert werden kann,
  • Fig. 2 eine Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines Computersystems, das verwendet wird, um eine Bibliothek von Bilddateien mit den Metadatensicherungsmerkmalen der vorliegenden Erfindung zu verwalten,
  • Fig. 3 eine Darstellung eines anderen Ausführungsbeispiels eines Computersystems, das eine Bibliothek von Bilddateien gemäß der vorliegenden Erfindung verwaltet,
  • Fig. 3a eine Darstellung von noch einem weiteren Ausführungsbeispiel eines Computersystems, das eine Bibliothek von Bilddateien gemäß der vorliegenden Erfindung verwaltet,
  • Fig. 4 ein Flußdiagramm, das ein bevorzugtes Verfahren zum Bewahren von Bilddateimetadaten gemäß der vorliegenden Erfindung darstellt,
  • Fig. 5 ein Flußdiagramm, das ein anderes bevorzugtes Verfahren zum Bewahren von Bilddateimetadaten gemäß der vorliegenden Erfindung darstellt,
  • Fig. 6 ein Flußdiagramm, das ein weiteres bevorzugtes Verfahren zum Bewahren von Bilddateimetadaten gemäß der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • In den Zeichnungen bezeichnen identische Bezugszeichen ähnliche, jedoch nicht notwendigerweise identische Elemente.
  • Wenn die elektronischen Bilddateien mit einem Bildeditor, d. h. einer Software zum Editieren oder Betrachten von elektronischen Bildern, manipuliert werden, streift der Bildeditor häufig Metadaten, die in der Bilddatei aufgezeichnet werden, ab und sortiert dieselben aus. Dem Benutzer ist typischerweise nicht bewußt, daß die Metadaten verloren gegangen sind.
  • Gemäß den Grundsätzen der vorliegenden Erfindung wird eine Sicherungsdatenbank der Metadaten für eine Bibliothek von elektronischen Bilddateien beibehalten. Periodisch oder nach einem Dateizugriff überprüft das Bildverwaltungssystem die Bilddatei nach Metadaten. Wenn keine erfaßt werden, versucht das Bildverwaltungssystem, die Metadaten für die Datei von der Sicherungsdatenbank wiederzugewinnen und eine Kopie von diesen Daten zu der Bilddatei zurückzuspeichern. Auf diese Weise werden die Metadaten in jeder Bilddatei bewahrt und werden stabiler. Folglich können die Metadaten in zuverlässigerer Weise bei einer Vielzahl von Anwendungen verwendet werden, selbst wenn die Bilddatei zwischen vielen Benutzern gemeinsam verwendet oder übertragen wird.
  • Fig. 1 ist eine Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines Computersystems, das verwendet wird, um Bilddateien zu editieren, die Metadaten enthalten, mit denen die vorliegende Erfindung praktiziert werden kann. Wie in Fig. 1 gezeigt ist, kann eine Bibliothek von Bilddateien auf einer Vielzahl von Speicherungsmedien, einschließlich einer Diskette 102, einer optischen Platte 103 (z. B. einer CD oder einem CD-ROM) oder einer Festplatte 104, jedoch ohne Einschränkung auf dieselben, beibehalten werden.
  • Wenn ein Benutzer den Wunsch hat, eine Bilddatei 100 zu editieren, wird ein Computersystem 105, das einen Bildeditor 106 betreibt, verwendet. Es gibt viele Beispiele von im Handel erhältlichen Bildeditoren, einschließlich Adobe PHOTOSHOP und Microsoft PICTURE IT PUBLISHING. Zusätzlich weisen einige Textverarbeitungsprogramme und ähnliche Anwendungen bestimmte Bildmanipulationsfähigkeiten auf und können gemäß den Grundsätzen der vorliegenden Erfindung als Bildeditoren betrachtet werden.
  • Der Benutzer gewinnt die Bilddatei 100 von wo auch immer sie gespeichert ist, z. B. der Diskette 102, der optischen Platte 103 oder der Festplatte 104, wieder. Die wiedergewonnene Bilddatei 100 kann Metadaten 101 umfassen, die in einer gewissen Weise etwas über die Bilddatei 100 beschreiben. Wie vorstehend angemerkt wurde, können die Metadaten 101 verwendet werden, um den Inhalt des Bildes, das Datum oder die Uhrzeit, als das Bild erzeugt wurde und durch wen, welche Geräte und Einstellungen verwendet wurden, um die Bilddatei zu erzeugen, Untertitel für das Bild etc. zu spezifizieren.
  • Sobald die Bilddatei 100 einmal wiedergewonnen worden ist, kann sie unter Verwendung des Bildeditors 106, der auf dem Computer 105 läuft, editiert oder manipuliert werden. Typischerweise steuert der Benutzer den Bildeditor 106 durch eine Maus, eine Tastatur oder andere Benutzereingabevorrichtungen des Computers 105. Der Bildeditor 106 kann beispielsweise verwendet werden, um das Bild zu drehen oder zuzuschneiden, die Helligkeit, Tönung und die Farben des Bildes einzustellen, die Form der Objekte in dem Bild zu verändern, dem Bild Linien hinzuzufügen, Verzerrungen im Bild zu reparieren etc.
  • Wie vorstehend angemerkt, neigen Bildeditoren 106 dazu, die Metadaten 101 zu entfernen und auszusortieren, wenn eine Editierung der Bilddatei 100 ausgeführt wird. Eine so einfache Operation wie das Drehen des Bildes um 90 Grad kann beispielsweise bewirken, daß der Bildeditor 106 die Metadaten 101 von der Bilddatei 100 entfernt. Wenn die editierte Bilddatei 100a nach dem Editieren über die ursprüngliche Bilddatei 100 gespeichert wird, werden die Metadaten 101, die zuvor in der Bilddatei gespeichert wurden, vollständig verloren gehen.
  • Spezieller, nachdem ein Benutzer die Bilddatei 100 editiert hat, wird der Benutzer die editierte Datei 100a wahrscheinlich speichern. Wenn durch den Benutzer nichts anderes spezifiziert wird, behält die editierte Datei 100a typischerweise den gleichen Namen bei und ersetzt die ursprüngliche Datei 100 auf dem Speicherungsmedium (z. B. 102, 103 oder 104), wo die ursprüngliche Datei 100 gespeichert wurde. Daher werden die ursprüngliche Datei 100 und die Metadaten 101, die sie enthielt, wahrscheinlich überschrieben, und es kann nicht mehr auf sie zugegriffen werden. Selbst wenn die editierte Bilddatei 100a unter einem anderen Namen gespeichert wird und den Zugriff auf die ursprüngliche Datei 100 nicht behindert, hat außerdem niemand, der auf die editierte Bilddatei 100a zugreift, die Metadaten 101, die sich auf das Bild beziehen, das in der ursprünglichen Datei 100 verfügbar war.
  • Fig. 2 ist eine Darstellung eines Computersystems, das verwendet wird, um eine Bibliothek von Bilddateien mit den Metadatensicherungsmerkmalen der vorliegenden Erfindung zu verwalten. Wie in Fig. 2 gezeigt ist, ist erneut eine Bibliothek von Bilddateien, die auf einem oder mehreren Speicherungsmedien gespeichert sind, vorhanden. Die vorliegende Erfindung erhebt keine Einschränkungen auf den Typ des Datenspeicherungsmediums, das verwendet wird, um die Bilddateien zu speichern. Wie angezeigt, umfassen übliche Beispiele von solchen Speicherungsmedien die Diskette 102, die optische Platte 103 und die Festplatte 104, die in Fig. 2 dargestellt sind.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird die Bilddateibibliothek durch einen Bilddateiverwalter 120 verwaltet. Der Bilddateiverwalter 120 ist vorzugsweise ein Softwarepaket oder eine Anwendung, die auf einem Computersystem 105 betrieben werden können, um eine Bibliothek von Bilddateien, die auf dem Speicherungsmedium (z. B. 102, 103, 104) gespeichert sind, die für den Computer 105 zugreifbar sind, zu katalogisieren und zu verwalten. Wie nachstehend ausführlicher beschreiben wird, erzeugt und behält der Bilddateiverwalter 120 eine Sicherungsdatenbank 121 bei, die eine Kopie der Metadaten von jeder Bilddatei in der Bibliothek unter Verwaltung des Bilddateiverwalters 120 umfaßt.
  • Unter Erweiterung des Beispiels von Fig. 1 wurde die Bilddatei 100a editiert. Die Metadaten in der Datei 100a wurden durch den Bildeditor entfernt und aussortiert. Das editierte Bild 100a wurde in der Bibliothek von Bilddateien unter dem gleichen Namen gespeichert, und folglich besteht kein Zugriff auf die ursprüngliche, uneditierte Datei und die Metadaten, die sie enthielt.
  • Der Bilddateiverwalter 120 kann dann die editierte Bilddatei 100a von der Speicherung wiedergewinnen. Wie nachstehend beschrieben wird, kann der Bilddateiverwalter 120 die Bilddatei 100a für eine periodische Überprüfung automatisch wiedergewinnen und kann nicht auf die Bilddatei 100a zugreifen, wenn er nicht durch einen Benutzer oder nach einem Zugriff durch den Benutzer von einer verwandten editierten Datei dazu angewiesen wird.
  • Der Bilddateiverwalter 120 durchsucht die Bilddatei 100a nach Metadaten. Bei dem aktuellen Beispiel sind in der editierten Bilddatei 100a keine Metadaten enthalten. Wenn der Bilddateiverwalter 120 keine Metadaten in der Datei 100a findet, greift der Bildverwalter 120 auf die Metadatensicherungsdatenbank 121 zu und gewinnt die Metadaten, die früher in der Bilddatei 100a gespeichert waren, bevor die Datei editiert wurde, von der Datenbank 121 wieder.
  • Eine Kopie der wiedergewonnen Metadaten 101 wird erneut in die Bilddatei 100b durch den Bilddateiverwalter 120 geschrieben. Die Bilddatei 100b, die die Metadaten 101 umfaßt, wird dann wieder in die Bildbibliothek auf dem Speicherungsmedium oder den Speicherungsmedien (z. B. 102, 103 oder 104) zurückgespeichert. Wenn die Bilddatei 100b kopiert wird oder auf dieselbe von der Bibliothek zugegriffen wird oder wenn das Speicherungsmedium, das die Bilddatei 100b enthält, zu einem anderen Computer bewegt wird, werden die Metadaten 101 somit enthalten sein.
  • Fachleute werden darauf hingewiesen, daß der Bilddateiverwalter 120 ein eigenständiges Programm mit seiner eigenen Benutzerschnittstelle sein kann. Er kann ein Überwachen und Wiederherstellen von Bilddateimetadaten automatisch oder nur durch Steuerung eines Benutzers ausführen. Der Bilddateiverwalter 120 kann auch unter oder als Teil von einem anderen Stück einer Software betrieben werden, so daß die Metadatenwiederherstellungsfunktion des Bilddateiverwalters 120 ausgeführt wird, wenn diese anderen Anwendungen auf die Bilddateien in der Bibliothek zugreifen.
  • Fig. 3 ist eine Darstellung eines anderen Ausführungsbeispiels eines Systems, das eine Bibliothek von Bilddateien gemäß der vorliegenden Erfindung verwaltet. Wie in Fig. 3 gezeigt ist, kann der Bilddateiverwalter 120 ein Teil eines Bildeditors 106a sein. Wenn der Bildeditor 106a eine Bilddatei 100 zum Editieren wiedergewinnt, sichert der Bilddateiverwalter 120 daher alle Metadaten 101 in der Datei 100 auf die Sicherungsdatenbank 121.
  • Wenn dann das Editieren beendet ist oder die Bilddatei gespeichert wird, kann der Bilddateiverwalter 120 beliebige Metadaten 101, die während des Editierens verloren gingen, wiedergewinnen und die Bilddatei 100b neu beschreiben. Auf diese Weise kann der Bilddateiverwalter 120 als ein integraler Bestandteil des Bildeditors 106a oder als eine sekundäre Anwendung funktionieren, die durch den Bildeditor 106a aufgerufen und verwendet werden kann.
  • Fig. 3a ist eine Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Systems, das eine Bibliothek von Bilddateien gemäß der vorliegenden Erfindung verwaltet. Wie in Fig. 3a gezeigt ist, kann der Bilddateiverwalter 120 durch das O/S (O/S = Operating System = Betriebssystem) 190 aufgerufen werden, das auf dem Computer 105 läuft. Wenn eine beliebige Anwendung, die auf dem Computer 105 läuft, eine Bilddatei 100 speichert oder aktualisiert, überwacht das Betriebssystem 190 den Zugriff auf die Bilddatei 100.
  • Demzufolge kann das Betriebssystem 190 den Bilddateiverwalter 120 initiieren, um die neu gesicherte oder erneut gesicherte Bilddatei 100 nach Metadaten zu überprüfen. Wenn die Metadaten 101 fehlen, kann der Bilddateiverwalter 120, wie vorstehend beschrieben, beliebige Metadaten 101, die verloren gingen, die in der Sicherungsdatenbank 121 gespeichert sind, wiedergewinnen und die Bilddatei 100b neu beschreiben.
  • Fig. 4 ist ein Flußdiagramm, das ein bevorzugtes Verfahren zum Bewahren von Bilddateimetadaten gemäß der vorliegenden Erfindung darstellt. Wie in Fig. 4 gezeigt ist, kann das Verfahren beginnen, wenn eine neue Bilddatei in der Bildbibliothek unter Verwaltung 130 gesichert wird. Es wird zunächst bestimmt, ob beliebige Metadaten vorhanden sind, die in dem Bild 133 umfaßt sind. Ist dies nicht der Fall, wird das Bild einfach der Bibliothek hinzugefügt. Wenn Metadaten enthalten sind 134, werden diese Metadaten in der Sicherungsmetadatenbank 134 gespeichert. Eine Identifizierung der Datei oder des Bildes, denen die Metadaten zugeordnet sind, wird ebenfalls aufgezeichnet.
  • Wenn der unter Verwaltung stehenden Bibliothek keine neuen Bilder hinzugefügt werden, wartet das Verfahren darauf, daß der Benutzer auf eine katalogisierte Bilddatei 131 zugreift. Der Benutzer kann auf die Datei mit einem Bildeditor oder einer anderen Anwendung zugreifen, die den Bilddateiverwalter aufruft, oder auf die Datei mit dem Bilddateiverwalter direkt zugreifen.
  • Wenn auf die Datei zugegriffen worden ist, überprüft der Bilddateiverwalter die Datei nach Metadaten 138. Wie zuvor in Verbindung mit Fig. 3a beschrieben wurde, kann der Dateizugriff durch das Betriebssystem bestimmt werden, das dann vorzugsweise die Überprüfung des Dateiverwalters nach Metadaten initiiert. Wenn Metadaten in der Datei gefunden worden sind, muß der Bilddateiverwalter weiter nichts mehr tun. Es wird auf die Bilddatei zugegriffen und nach Bedarf verwendet. Wenn jedoch keine Metadaten vorhanden sind oder die Metadaten fehlen 132, überprüft der Bilddateiverwalter die Metadatensicherungsdatenbank nach einer Kopie der Metadaten, die der zugegriffenen Datei zugeordnet sein sollten 135.
  • Von den Metadaten der Datei kann in der Sicherungsdatenbank eine Sicherungskopie vorhanden sein oder auch nicht 136. Wenn keine Doppelkopie der Metadaten vorhanden ist, kann die Bilddatei immer noch ohne die Metadaten verwendet werden. Beliebige Anwendungsmerkmale, die die Metadaten verwenden oder von denselben abhängig sind, stehen jedoch nicht zur Verfügung.
  • Wenn die Metadaten für die Datei in der Datenbank gesichert sind, können die Metadaten wieder in die Bilddatei zurückgespeichert werden 137. Der Bilddateiverwalter schreibt die Metadaten von der Sicherungsdatenbank auf die Bilddatei. Der Benutzer kann dann die Bilddatei verwenden, und beliebige Anwendungsmerkmale, die von den zurückgespeicherten Metadaten innerhalb der Datei abhängig sind, stehen zur Verfügung.
  • Fig. 5 ist ein Flußdiagramm, das ein anderes bevorzugtes Ausführungsbeispiel zum Bewahren von Bilddateimetadaten gemäß der vorliegenden Erfindung darstellt. In Fig. 4 prüfte der Bilddateiverwalter nach fehlenden Metadaten und speicherte die verlorenen Metadaten zurück, als auf die Bilddatei durch eine andere Anwendung oder speziell direkt mit dem Bilddateiverwalter zugegriffen wurde. Bei dem Verfahren von Fig. 5 greift der Bilddateiverwalter automatisch auf jede Bilddatei periodisch zu, um das Bestehen von entsprechenden Metadaten zu verifizieren und verlorene Metadaten, wenn möglich, zurückzuspeichern.
  • Wie in Fig. 5 gezeigt ist, tritt, während der Bilddateiverwalter läuft, ein periodischer Zyklus auf 140. An einem bezeichneten Punkt in dem Zyklus greift der Bilddateiverwalter auf eine katalogisierte Bilddatei von der unter Verwaltung stehenden Bibliothek zu 141.
  • Der Bilddateiverwalter überprüft dann die zugegriffene Datei nach Metadaten 138. Wenn die Metadaten entfernt worden sind 132, überprüft der Bilddateiverwalter die Sicherungsdatenbank nach den Metadaten, die zu der zugegriffenen Datei gehören 135. Wenn die Sicherungsmetadaten identifiziert worden sind 136, werden sie in die Bilddatei zurückgespeichert 137.
  • Wenn die Metadaten nicht fehlen oder wenn keine Sicherungsmetadaten verfügbar sind, um verlorene Metadaten zu ersetzen, bewegt sich der Bilddateiverwalter weiter zur nächsten Bilddatei 142 und wiederholt den Prozeß. Wenn die zugegriffene Datei Metadaten umfaßt 132, kann sich der Bilddateiverwalter desgleichen zur nächsten Bilddatei weiterbewegen. Dieser Prozeß wird solange durchlaufen, bis alle Dateien in der unter Verwaltung stehenden Bibliothek des Bilddateiverwalters nach Metadaten überprüft worden sind 142 und die Metadaten zurückgespeichert worden sind, wo sie verfügbar und notwendig sind.
  • Wenn alle Dateien überprüft worden sind, ergreift der Bilddateiverwalter bis zur nächsten periodischen Metadatenüberprüfung keine weiter Maßnahme 140. Auf diese Weise stellt der Bilddateiverwalter, der transparent oder alternativ abhängig von Benutzeraufforderungen läuft, in periodischer Weise zu dem möglichen Ausmaß sicher, daß die Bilddateien in der unter Verwaltung stehenden Bibliothek entsprechende Metadaten umfassen.
  • Fig. 6 ist ein Flußdiagramm, das ein weiteres bevorzugtes Verfahren zum Bewahren von Bilddateimetadaten gemäß der vorliegenden Erfindung darstellt. Fig. 6 richtet sich an das Szenario, in dem die Metadaten für eine Bilddatei aktualisiert oder editiert werden.
  • Das Verfahren beginnt, wenn auf die Bilddatei zugegriffen wird 151. Dies kann ein benutzerinitiiertes Zugreifen auf die Datei zum Editieren, Kopieren, Betrachten oder zu anderen Zwecken sein. Alternativ kann durch den Bilddateiverwalter gemäß einer automatischen periodischen Überprüfung der Metadaten in den Bilddateien, die unter Verwaltung stehen, wie zuvor in Verbindung mit Fig. 5 beschrieben wurde, automatisch auf die Datei zugegriffen werden.
  • Wenn auf die Datei zugegriffen wird 151, überprüft der Bilddateiverwalter ein Vorhandensein von Metadaten in der Datei 152. Wenn keine Metadaten vorhanden sind, versucht der Bilddateiverwalter eine Doppelkopie der Metadaten für die Datei zu finden 136 und diese Metadaten in die Datei, wie vorstehend beschrieben wurde, zurückzuspeichern 137.
  • Wenn Metadaten in der zugegriffenen Datei gefunden worden sind, vergleicht der Bilddateiverwalter für die zugegriffene Datei diese Metadaten mit allen Metadaten, die in der Sicherungsdatenbank gespeichert sind 153. Der Bliddateiverwalter kann beispielsweise überprüfen, ob die Metadaten in der zugegriffenen Datei neuer sind, d. h. aktualisiert worden sind, seitdem die Metadaten in der Datei in der Metadatensicherungsdatenbank gesichert wurden. Der Dateimanager kann alternativ überprüfen, ob die Metadaten in der zugegriffenen Datei vollständiger sind als die Metadaten in der Sicherungsdatenbank.
  • Wenn die Metadaten in der zugegriffenen Datei neuer, vollständiger oder anderweitig jenen Metadaten überlegen sind, die in der Sicherungsdatenbank gespeichert sind, aktualisiert der Bilddateiverwalter die Sicherungsdatenbank mit den Metadaten von der zugegriffenen Datei 154. Auf diese Weise können Veränderungen, Aktualisierungen oder Hinzufügungen zu den Metadaten in einer Bilddatei durch die Sicherungsdatenbank erfaßt werden. Wenn die Metadaten somit in eine Bilddatei zurückgespeichert werden, nachdem sie von der Sicherungsdatenbank editiert worden sind, sind die zurückgespeicherten Metadaten aktuell und exakt.

Claims (22)

1. Verfahren zum Bewahren von Metadaten (101) in einer elektronischen Datei (100), wobei das Verfahren ein Kopieren von Metadaten (101) in die Bilddatei (100b) von einer Metadatensicherungsdatenbank (121) aufweist, nachdem die Metadaten (101) von der elektronischen Bilddatei (100) entfernt worden sind.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, das ferner ein Kompilieren der Metadatensicherungsdatenbank (121) durch Lesen von Metadaten (101) von einer oder mehreren Bilddateien (100) und ein Aufzeichnen der Metadaten (101) in der Metadatensicherungsdatenbank aufweist.
3. Verfahren gemäß Anspruch 1 oder 2, das ferner ein Aktualisieren von Metadaten (100) in der Metadatensicherungsdatenbank (121) aufweist, wenn die aktualisierten Metadaten (101) von einer elektronischen Bilddatei (100) wiedergewonnen worden sind.
4. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, das ferner folgende Schritte aufweist:
Identifizieren einer Bilddatei (100), die keine Metadaten enthält;
Durchsuchen der Sicherungsdatenbank (121) nach Metadaten, die der identifizierten Bilddatei (100) zugeordnet sind; und
wenn solche Metadaten (101) in der Sicherungsdatenbank (121) gefunden werden, Kopieren der Metadaten (101) in die Bilddatei (100b) von der Sicherungsdatenbank (121).
5. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, das ferner ein automatisches Durchsuchen einer Bibliothek von verwalteten Bilddateien auf einer periodischen Basis aufweist, um die Bilddateien (100), die keine Metadaten (101) enthalten, zu identifizieren.
6. Bilddatei-Verwaltungsanwendung (120), die aus computerlesbaren Anweisungen besteht, die auf einem computerlesbaren Medium gespeichert sind, wobei die Anweisungen bewirken, daß ein Computer oder ein Prozessor (105) folgende Schritte ausführen:
Zugreifen auf eine elektronische Bilddatei (100a); und
Kopieren von Metadaten (101) in die Bilddatei (100b) von einer Metadatensicherungsdatenbank (121), nachdem die Metadaten (101) von der elektronischen Bilddatei (100a) entfernt worden sind.
7. Anwendung (120) gemäß Anspruch 6, bei der die Anweisungen ferner bewirken, daß ein Computer oder Prozessor (105) die Metadatensicherungsdatenbank (121) kompiliert, indem die Metadaten von einer oder mehreren Bilddateien (100) gelesen werden und die Metadaten in der Metadatensicherungsdatenbank (121) aufgezeichnet werden.
8. Anwendung (120) gemäß Anspruch 6 oder 7, bei der die Anweisungen ferner bewirken, daß ein Computer oder Prozessor (105) die Metadaten in der Metadatensicherungsdatenbank (121) aktualisiert, wenn die aktualisierten Metadaten (101) von einer elektronischen Bilddatei (100) wiedergewonnen worden sind.
9. Anwendung (120) gemäß einem der Ansprüche 6 bis 8, bei der die Anweisungen ferner bewirken, daß ein Computer oder Prozessor (105) folgende Schritte ausführt:
Identifizieren einer Bilddatei (100a), die keine Metadaten enthält;
Durchsuchen der Sicherungsdatenbank (121) nach Metadaten, die der identifizierten Bilddatei (100a) zugeordnet sind; und
wenn solche Metadaten (101) in der Sicherungsdatenbank (121) gefunden worden sind, kopieren der Metadaten (101) in die Bilddatei (100b) von der Sicherungsdatenbank (121)
10. Anwendung (120) gemäß einem der Ansprüche 6 bis 9, bei der die Anweisungen ferner bewirken, daß ein Computer oder Prozessor (105) eine Bibliothek von verwalteten Bilddateien auf einer periodischen Basis automatisch durchsucht, um Bilddateien (100), die keine Metadaten (101) enthalten, zu identifizieren.
11. Anwendung gemäß einem der Ansprüche 6 bis 10, bei der die Bilddatei-Verwaltungsanwendung (120) in eine Bildeditoranwendung (106a) integriert ist.
12. Anwendung gemäß einem der Ansprüche 6 bis 11, bei der die Bilddatei-Verwaltungsanwendung (120) durch eine Bildeditoranwendung (106a) aufgerufen wird.
13. System zum Bewahren von Metadaten (101) in einer elektronischen Bilddatei (100), wobei das System folgende Merkmale aufweist:
einen Computer (105), der eine Bilddatei- Verwaltungsanwendung (120) ausführt;
eine Bibliothek von elektronischen Bilddateien (100); und
eine Sicherungsdatenbank (121) mit einer Kopie von Metadaten (101) von den elektronischen Bilddateien (100) in der Bibliothek;
wobei die Bilddatei-Verwaltungsanwendung (120) Metadaten (101) von der Sicherungsdatenbank (121) in eine entsprechende Bilddatei (100b) kopiert, nachdem die Metadaten (101) von der Bilddatei (100a) entfernt worden sind.
14. System gemäß Anspruch 13, das ferner ein Betriebssystem (190) aufweist, das auf dem Computer (105) läuft, wobei das Betriebssystem (190) erfaßt, wann eine beliebige der Bilddateien (100) gesichert wird, wobei das Betriebssystem die Bilddatei-Verwaltungsanwendung (120) aufruft, um die gesicherte Bilddatei (100) nach Metadaten (101) zu überprüfen und die Metadaten in diese Bilddatei (100b) nach der Erfassung, dass diese Bilddatei gesichert wird, zurückzuspeichern.
15. System gemäß Anspruch 13 oder 14, das ferner eine Bildeditor-Anwendung (106a) aufweist, die auf dem Computer (105) läuft, wobei der Bildeditor (106a) die Metadaten (101) von einer der elektronischen Bilddateien (100) während des Editierens dieser Datei entfernt.
16. System gemäß einem der Ansprüche 13 bis 15, das ferner eine Bildeditoranwendung (106a) aufweist, die auf dem Computer (105) läuft, wobei die Bilddatei- Verwaltungsanwendung (120) in die Bildeditoranwendung (106a) integriert ist.
17. System gemäß einem der Ansprüche 13 bis 16, das ferner eine Bildeditoranwendung (106a) aufweist, die auf dem Computer (105) läuft, wobei der Bildeditor (106a) die Metadaten (101) von einer der elektronischen Bilddateien (100) während des Editierens dieser Datei entfernt und wobei die Bildeditoranwendung (106a) die Bilddatei-Verwaltungsanwendung (120) aufruft, um auf die Bilddateien (100) zuzugreifen.
18. System gemäß einem der Ansprüche 13 bis 17, bei dem die Bilddatei-Verwaltungsanwendung (120) die Sicherungsdatenbank (121) kompiliert, indem Metadaten (101) von den elektronischen Bilddateien (100) auf die Sicherungsdatenbank (121) kopiert werden.
19. System gemäß einem der Ansprüche 13 bis 18, bei dem die Bilddatei-Verwaltungsanwendung (120) die Metadaten (101) in der Sicherungsdatenbank (121) mit aktualisierten Metadaten, die von den elektronischen Bilddateien genommen wurden, aktualisiert.
20. System gemäß einem der Ansprüche 13 bis 19, bei dem die Bilddatei-Verwaltungsanwendung (120) die elektronischen Bilddateien (100) automatisch periodisch überprüft, um Dateien zu identifizieren, von denen die Metadaten (101) entfernt worden sind.
21. System gemäß einem der Ansprüche 13 bis 20, bei dem die Bilddatei-Verwaltungsanwendung (120) die Metadaten (101) von der Sicherungsdatenbank (121) in eine entsprechende Bilddatei (100) kopiert, wenn durch einen Benutzer des Computers (105) auf die Bilddatei zugegriffen wird.
22. Bilddatei-Verwaltungssystem (120) zum Bewahren von Metadaten (101), die in elektronischen Dateien (100) gespeichert sind, wobei das System folgende Merkmale aufweist:
eine Einrichtung zum Zugreifen auf eine elektronische Bilddatei (100); und
eine Einrichtung zum Kopieren von Metadaten (101) in die Bilddatei (100) von einer Metadatensicherungsdatenbank (121), nachdem die Metadaten von der elektronischen Bilddatei (100) entfernt worden sind.
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