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DE10306765A1 - Vorrichtung zur Unbrauchbarmachung von Getränke-Leergut - Google Patents

Vorrichtung zur Unbrauchbarmachung von Getränke-Leergut Download PDF

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DE10306765A1 DE2003106765 DE10306765A DE10306765A1 DE 10306765 A1 DE10306765 A1 DE 10306765A1 DE 2003106765 DE2003106765 DE 2003106765 DE 10306765 A DE10306765 A DE 10306765A DE 10306765 A1 DE10306765 A1 DE 10306765A1
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Abstract

Vorrichtung (100) zur Unbrauchbarmachung von geleerten Getränkedosen mit einer angetriebenen Walze (1), die in einem Gehäuse (5) rotiert und an der Walzenperipherie (2) angebrachte Schneidorgane (11, 12) sowie ein mit dem Gehäuse (5) starr verbundenes Gegenelement (13) besitzt, das mit Quetschlamellen (23) ausgerüstet ist, die in die Zwischenräume zwischen den Schneidorganen (11, 12) ragen. Zur Verbesserung der Durchsatzleistung ist eine Gehäusewand (10) in Form eines Zylindermantelabschnitts gewölbt, dessen Zylinderachse parallel zur Walzenachse (3) liegt und zur Walze (1) hin konkav gebogen ist, wobei der Biegeradius der Gehäusewand (10) größer ist als der Walzenradius. Die Gehäusewand (10) endet mit einer freien Kante (16) im Wirkungsbereich der Walze (1), wobei sich zwischen der Innenseite der Gehäusewand (10) und der Walzenperipherie (2) ein sich verjüngender Spalt (8) ergibt. Im Bereich der kleinsten Spaltenge unterhalb der Walze wirken die Schneidorgane (11, 12) und die Quetschlamellen (23) zusammen. Das behandelte Leergut kann nach unten fallen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Unbrauchbarmachung von geleerten Getränkedosen und -flaschen aus Kunststoff, Metall oder Glas, umfassend folgende Elemente.
    eine angetriebene Walze, die in einem Gehäuse rotierbar angeordnet ist,
    an der Walzenperipherie angebrachte Schneidorgane, insbesondere klingenartige Vorsprünge, die in achsialer Richtung der Walze kammartig aufgereiht sind,
    ein mit dem Gehäuse starr verbundenes Gegenelement, das mit Quetschlamellen ausgerüstet ist, die in die Zwischenräume zwischen den Schneidorganen ragen.
  • Durch gesetzliche Vorschriften ist die Rücknahme bestimmter Getränkedosen und -flaschen zur Pflicht für den Einzelhandel geworden. Das anfallende Leergut muß unbrauchbar gemacht werden, um eine vorschriftswidrige Doppelrückgabe zu vermeiden. Auch soll das unbrauchbar gemachte Leergut einer Wiederverwertung in einfacher Weise zugeführt werden können.
  • Aus der jap. Offenlegungsschrift JP 09248478 ist eine Vorrichtung gemäß Oberbegriff bekannt, bei der eine motorisch angetriebene Walze mit Schneidorganen Getränkedosen in Streifen schneidet und damit für eine erneute Pfandvergabe ungeeignet macht. Die Metallstreifen können anschließend einem Recyclingvorgang zugeführt werden.
  • Nachteilig bei dieser Vorrichtung ist jedoch, dass sie ausschließlich auf Aluminium-Getränkedosen ausgerichtet ist, während im Einzelhandel, zumindest in Deutschland, gleichermaßen Leergut aus Kunststoff und Glas anfällt.
  • Es stellt sich damit die Aufgabe, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, die für verschiedene Arten von Leergut geeignet ist, störunanfällg arbeitet und nach der Unbrauchbarmachung eine Nachsortierung des bearbeiteten Leergutes erlaubt.
  • Diese Aufgabe wird gelöst von einer Vorrichtung der eingangs genannten Art, die eine Gehäusewand in Form eines Zylindermantelabschnitts besitzt, dessen Zylinderachse parallel zur Walzenachse liegt und die zur Walze hin konkav gebogen ist, wobei der Biegeradius der Gehäusewand größer ist als der Walzenradius, bei der weiterhin die Gehäusewand mit einer freien Kante im Wirkungsbereich der Walze endet und sich zwischen der Innenseite der Gehäusewand und der Walzenperipherie ein sich verjüngender Spalt ergibt, bei dem im Bereich der kleinsten Spaltenge unterhalb der Walze die Schneidorgane und die Quetschlamellen zusammenwirken, wobei bei der Vorrichtung außerdem die freie Kante der Gehäusewand im Nadir-Bereich der Walze liegt, so dass das behandelte Leergut nach unten fallen kann.
  • Mit der gekennzeichneten Vorrichtung ist die Lösung der gestellten Aufgabe in vorteilhafter Weise möglich, ohne dass ein übermäßiger technischer Aufwand getrieben werden muss. Die Walze rotiert beispielsweise mit einer Umdrehungsgeschwindigkeit von 5 bis 10 U/min und hat in Zusammenwirken mit den feststehenden Quetschlamellen sowohl einen quetschende und eine schneidende Wirkung. Es kann damit Leergut verschiedener Materialien verarbeitet werden. Die verarbeiteten Teile des Leergutes fallen in einen unterhalb der Vorrichtung angeordneten Behälter.
  • Die Walze kann auf ihrer Achsenlänge unterteilt sein, so dass gleichzeitig zwei oder mehr Sorten von Leergut verarbeitbar sind. Vorzugsweise sind zwei Teile auf ihrer Achsenlänge vorhanden.
  • Eine gedrungene Konstruktion ergibt sich, wenn die Walze eine Hohlwalze ist und der Antrieb, einschließlich Motor und Getriebe, sich innerhalb der Walze befindet.
  • Bei (wenigstens) zweigeteilter Walze können die Energiezuführungsleitungen in einer Trennwand oder Teiltrennwand zwischen den beiden Walzenabschnitten verlaufen.
  • Die sich auf der Walze befindenden Schneidorgane können dreiecks- oder trapezförmig zulaufende Messer sein. Auch können die Schneidorgane in wechselnden Positionen auf der Walze verschieden hoch sein.
  • Um eine weitere Anpassung an erforderliche Betriebsgrößen zu erreichen, ist durch Verstellung der Walze und/oder der konkaven Gehäusewand die Spaltkonfiguration veränderbar.
  • Eine Lagerung der Drehwelle der Walze kann an den Gehäuse-Seitenwänden erfolgen. Der Walzenantrieb sollte reversibel sein, um ein Stocken der Walze rückgängig machen zu können. Als Walzenmotor eignet sich vorzugsweise ein Hydraulikmotor, da hier auf empfindliche Kupplungen verzichtet werden kann.
  • Weitere nützliche Ergänzungen der Vorrichtung sind ein der freien Kante in Drehrichtung der Walze nachgeschalteter Abstreifer und/oder ein unterhalb der freien Kante angeordneter Magnetabscheider.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt. Die Figuren der Zeichnung zeigen im Einzelnen:
  • 1 eine Vorrichtung zur Unbrauchbarmachung von geleerten Getränkedosen und -flaschen in geschnittener Darstellung (Schnittlinie I.... I. der 2 in Vorderansicht);
  • 2 die Vorrichtung gemäß 1 mit aufgeschnittenem Gehäuse in Seitenansicht;
  • 3 in schematisierter Darstellung eine in die Vorrichtung eingebaute Walze in perspektivischer Darstellung;
  • 4 eine Übersichtszeichnung mit Entsorgungscontainer.
  • Die bei Pfandrücknahmestellen anfallenden Getränkedosen und -flaschen aus Kunststoff, Metall oder Glas sollen nicht systemwidrig erneut für ein Rückgabepfand in Anspruch genommen werden können. Das Leergut soll daher un brauchbar gemacht werden können, jedoch nur im Sinne einer erneuten Verpackung, nicht im Sinne eines Recycling-Verfahrens. Um dies zu ermöglichen ist die in den 1 und 2 dargestellte Vorrichtung konzipiert.
  • Eine angetriebene Walze 1, die einen Stahlmantel umfasst, der die Walzenperipherie 2 bildet, ist mit Schneidorganen 11, 12 bestückt. Die an der Walzenperipherie 2 angebrachten Schneidorgane sind insbesondere als klingenartige Vorsprünge gestaltet und in mehreren Reihen angeordnet, die kammartig in achsialer Richtung der Walze aufgereiht sind, wie dies insbesondere die 3 deutlich zeigt. Die Schneidorgane sind bei der hier beschriebenen Ausführungsform nach oben zulaufende dreiecksförmige Messer, die verschiedene Höhen haben können. Die Konfiguration der Schneidorgane soll bewirken, dass die Leergut-Teile sowohl aufgeschlitzt, teilweise zerschnitten, aber auch zuverlässig aus dem Arbeitsbereich abgeführt werden können. Andere Ausgestaltungen derartiger Schneidorgane sind möglich.
  • Wie insbesondere aus der Schnittdarstellung gemäß 2 ersichtlich ist, besitzt das Gehäuse, in dem die Walze 1 angeordnet ist, eine Gehäusewand 10 in Form eines Zylindermantelabschnittes, dessen Zylinderachse (hier nicht dargestellt) parallel zur Walzenachse (Drehachse 3) liegt. Die Gehäusewand 10 ist zur Walze hin konkav gebogen, wobei ihr Biegeradius, wie aus der Zeichnung deutlich hervorgeht, wesentlich größer ist als der Radius der Walze 1.
  • Entsprechend der hier gewählten Anordnung ist demnach zwischen der Gehäusewand 10 und der Walzenperipherie 2 ein Spalt 8 ausgebildet, der sich zur untersten Stelle der Walze (dem „Nadir") verjüngt. Im Bereich der kleinsten Spaltenge 28 ist die Gehäusewand 10 mit Schlitzen 9 versehen. Weiterhin ist sie mit aufragenden Quetschlamellen 23 bestückt, die in die Zwischenräume zwischen den kammartig aufgereihten Schneidorganreihen greifen. Die Quetschlamellen 23 sind vorzugsweise als scharfkantige oder angespitzte Stege gestaltet, wie aus der 1 hervorgeht.
  • Die freie Kante 16 der Gehäusewand 10 liegt im Nadir-Bereich der Walze 1, so dass das behandelte Leergut nach unten fallen kann. In einfacher Weise ist hier (vgl. 4) ein fahrbarer Container 18 eingestellt, so dass ohne weitere Fördertechnik ein Abfahren der behandelten Mengen möglich ist.
  • Die Walze 1 ist als Hohlwalze gestaltet. Eine rohrförmige Achse ist an zwei Gehäuseaußenseiten 6.1 und 6.2 gelagert. Der Mantel der Walze wird getragen durch kegelstumpfartige Trommeln 14.1 und 14.2. Zusätzlich kann die Peripherie des Mantels der Walze versteift werden durch Versteifungswände 20. Es sei aber angemerkt, dass die Konstruktion der Walze an sich verschiedene Möglichkeiten offenlässt.
  • Etwa im Zentrum der Walze befindet sich ein hydraulisch betriebener Antriebsmotor 4, wobei die Energiezuführungsleitungen, hier Leitungen für die Hydraulikflüssigkeit, durch eine Trennwand 7 verlaufen, durch die sie nach außen zu einem Druckerzeuger (nicht dargestellt) laufen. Der Druckerzeuger kann auch mit Stell- und Regelorganen versehen sein, die hier nicht weiter dargestellt sind, da sie dem Fachmann an sich bekannt sind.
  • Die Trennwand 7 kann eine Teiltrennwand auf einem Teil der Peripherie, sowie in 2 dargestellt, sein. Es ist aber möglich, die Trennwand um die ganze Peripherie herumzuführen, so dass sich eine zweigeteilte Walze 1 ergibt.
  • Mit einer solchen zweigeteilten Walze, die zusätzlich mit einem weiteren Antriebsmotor, einer Kupplung oder dergleichen, versehen sein kann, lassen sich zu gleicher Zeit zwei verschiedene, vorher getrennte Leergutarten verarbeiten. Auch können in einem solchen Falle unterschiedliche Drehzahlen der Walze eingestellt sein.
  • Wesentlich erscheint weiterhin, dass der Walzenantrieb reversibel ist, das heißt, dass bei Stocken oder Verklemmen der Walze ein leichtes Lösen möglich ist. Wie aus 2 weiterhin erkennbar ist, ist der freien Kante 16 der Walze ein Abstreifer 15 nachgeschaltet, mit dem mitgenommenes Gut abgestreift werden kann. Vorgeschlagen wird auch noch, dass in vorteilhafter Weise unterhalb der freien Kante ein Magnetabscheider (hier nicht dargestellt) vorgesehen ist, so dass ferromagnetisches Material durch entsprechende Anordnung abgeschieden werden kann.
  • Die dargestellte Ausführungsform geht aus von einer fest eingestellten Konfiguration zwischen Gehäusewand 10 und Walze 1. Es sind aber auch Konstruktionen herstellbar, bei denen vor der täglichen Inbetriebsetzung oder auch während des Betriebes Verstellmöglichkeiten zwischen der Walze und der Gehäusewand eingesetzt sind, so dass hier von Fall zu Fall eine Änderung erfolgen kann.
  • Mit der vorstehend dargestellten Vorrichtung lassen sich Aluminium-Getränkedosen, Stahlblech-Getränkedosen, PET-Flaschen, aber auch Glasprodukte verarbeiten. Zusätzlich kann der Vorrichtung auch ein Wäscher nachgeschaltet werden, so dass die Leergutteile auch noch gereinigt werden können. Die Teile sind nicht soweit deformiert, dass sie nicht auch noch nach der Behandlung unterscheidbar sind und eventuell nachsortiert werden können.
  • 1.
    Walze
    2.
    Walzenperipherie
    3.
    Drehachse
    4.
    Antriebsmotor
    5.
    Gestell
    6.1
    Seitenwand
    6.2
    Seitenwand
    7.
    Trennwand
    8.
    Spalt
    9.
    Schlitz
    10.
    Gehäusewand
    11.
    Schneidorgan (klein, an der Walze)
    12.
    Schneidorgan (groß)
    13.
    Gegenelement
    14.1
    Trommel
    14.2
    Trommel
    15.
    Abstreifer
    16.
    (freie) Kante
    17.
    Rohr
    18.
    Container
    19.
    20.
    21.
    22.
    23.
    Quetschlamelle
    100.
    Vorrichtung
    R.
    Pfeile (Drehrichtung)

Claims (12)

  1. Vorrichtung (100) zur Unbrauchbarmachung von geleerten Getränkedosen und -flaschen aus Kunststoff, Metall oder Glas, umfassend folgende Elemente: – eine angetriebene Walze (1), die in einem Gehäuse rotierbar angeordnet ist, – an der Walzenperipherie (2) angebrachte Schneidorgane (11, 12), insbesondere klingenartige Vorsprünge, die in achsialer Richtung der Walze kammartig aufgereiht sind, – ein mit dem Gehäuse (5) starr verbundenes Gegenelement (13), das mit Quetschlamellen (23) ausgerüstet ist, die in die Zwischenräume zwischen den Schneidorganen (11, 12) ragen, dadurch gekennzeichnet, dass eine Gehäusewand (10) in Form eines Zylindermantelabschnitts, dessen Zylinderachse parallel zur Walzenachse (3) liegt, und die zur Walze (1) hin konkav gebogen ist, wobei der Biegeradius der Gehäusewand (10) größer ist als der Walzenradius, dass die Gehäusewand (10) mit einer freien Kante (16) im Wirkungsbereich der Walze (1) endet und sich zwischen der Innenseite der Gehäusewand (10) und der Walzenperipherie (2) ein sich verjüngender Spalt (8) ergibt, dass im Bereich der kleinsten Spaltenge unterhalb der walze die Schneidorgane (11, 12) und die Quetschlamellen (23) zusammenwirken, und dass die freie Kante (16) des Gehäuses im Nadir-Bereich der Walze (1) liegt, so dass das behandelte Leergut nach unten fallen kann.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Walze (1) in vorzugsweise zwei Teile auf ihrer Achsenlänge unterteilt ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Walze (1) eine Hohlwalze ist und dass der Antrieb, einschließlich Motor (4) und Getriebe, sich innerhalb der Walze befindet.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei zweigeteilter Walze (1) die Energiezuführungsleitungen in einer Trennwand (7) oder Teiltrennwand zwischen den beiden Walzenabschnitten verläuft.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidorgane (11, 12) dreiecks- oder trapezförmig zulaufende Messer sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidorgane (11, 12) in wechselnden Positionen auf der Walze (1) verschieden hoch sind.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch Verstellung der walze (1) und/oder der konkaven Gehäusewand (10) die Spaltkonfiguration veränderbar ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehwelle der Walze (1) an den Gehäuse-Seitenwänden (6.1, 6.2) gelagert ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Walzenantrieb ein Hydraulikmotor ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Walzenantrieb reversibel ist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der freien Kante (16) in Drehrichtung der Walze ein Abstreifer (15) nachgeschaltet ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb der freien Kante (16) ein Magnetabscheider angeordnet ist.
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8364 No opposition during term of opposition
8327 Change in the person/name/address of the patent owner

Owner name: HEINZ BERGMANN MASCHINEN FUER DIE ABFALLWIRTSCH, DE

8381 Inventor (new situation)

Inventor name: BERGMANN, HEINRICH, 49762 LATHEN, DE

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