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DE10306688B3 - Vorrichtung zur Herstellung von Granulat - Google Patents

Vorrichtung zur Herstellung von Granulat Download PDF

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DE10306688B3 DE10306688A DE10306688A DE10306688B3 DE 10306688 B3 DE10306688 B3 DE 10306688B3 DE 10306688 A DE10306688 A DE 10306688A DE 10306688 A DE10306688 A DE 10306688A DE 10306688 B3 DE10306688 B3 DE 10306688B3
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Stephan Gierke
Berhard Roth
Roger Nocella
Dietmar HÄFELE
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Santrade Ltd
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Santrade Ltd
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Abstract

Es wird eine Vorrichtung zur Herstellung von Granulat beschrieben, bei der ein gelochtes rotierendes Außenrohr mit einer im Inneren angeordneten Zuführeinrichtung für die zu vertropfende Masse an einer Wippe angeordnet ist, auf deren der Schwenkachse der Wippe gegenüberliegenden Seite der Antriebsmotor für die Trommel als Gewichtsausgleich sitzt. Die Wippe wird zur Positionierung gegen einen Anschlag gedrückt und ist mit einem Schwenkarmteil (6a) versehen, der die Lagerung für eine Seite der rotierenden Trommel trägt und der für Wartungszwecke oder dergleichen seitlich mit dem Lager abschwenkbar ist, um eine einfache Demontage der Trommel zu ermöglichen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Herstellung von Granulat mit einer gelochten rotierenden Trommel, welche an Tragarmen gehalten ist, mit einer Zuführeinrichtung für fließfähige Massen im Innenraum, deren Austrittsöffnungen am unteren Umfang der Trommel zur Deckung mit deren Lochungen kommen, sowie mit einem unterhalb der rotierenden Trommel angeordneten Kühlband, auf welches die aus der gelochten Trommel in Tropfenform austretenden Massen fallen und sich verfestigen.
  • Eine solche Vorrichtung ist aus der DE 40 32 683 C3 bekannt. Die Vorrichtung weist eine gelochte, rotierbare Trommel auf, die an Tragarmen gehalten ist. Der Trommel ist eine Zuführeinrichtung für fließfähige Massen im Inneren der Trommel zugeordnet, wobei die Austrittsöffnungen der Zuführeinrichtung an einem unteren Umfang der Trommel zur Deckung mit den Lochungen der Trommel kommen. Unterhalb der rotierba ren Trommel ist ein Kühlband vorgesehen, auf das entsprechende Massetropfen fallen und sich verfestigen, die aus der gelochten Trommel ausgebracht werden.
  • Eine weitere Vorrichtung ist aus der DE 28 53 054 C3 bekannt. Diese auf dem Markt unter der Bezeichnung Rotoformer bekannten Vorrichtungen haben sich für die Verarbeitung der verschiedenartigsten Schmelzen zu Granulat bewährt. Die rotierende Trommel ist dabei mit Hilfe eines Traggestelles beidseitig oberhalb des Kühlbandes gelagert. Zu Wartungszwecken oder auch dann, wenn das rotierende Außenrohr durch ein anderes mit anderer Lochteilung und anderen Lochdurchmessern ersetzt werden soll, ist ein verhältnismäßig großer Aufwand für die Demontage notwendig, weil eines der Lager axial abgezogen werden muss, ehe die Trommel gelöst werden kann. Dazu kommt, dass beim Betrieb solcher Rotoformer mitunter ein Sicherheitsrisiko auftreten kann, weil der fest über dem Kühlband angeordnete Rotoformer zusammen mit dem Kühlband einen Einzugsspalt bildet, der zur Beschädigung der Einrichtung, unter Umständen auch zu Verletzungen von Bedienungspersonen, führen kann.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so auszubilden, dass zum einen eine einfache Montage und Demontage der rotierenden Trommel möglich ist und dass zum anderen eine sichere Arbeitsweise ermöglicht wird.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist es bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art vorgesehen, dass die Tragarme um eine parallel zur Achse der Trommel verlaufende Achse schwenkbar sind. Durch diese Ausgestaltung kann die Trommel in einfacher Weise hoch- und vom Kühlband weggeschwenkt werden, wenn Wartungsarbeiten oder dergleichen durchgeführt werden sollen. Zum anderen wird es auf diese Weise aber auch möglich, den Abstand der rotierenden Trommel zum Kühlband ein fach einzustellen und, wenn in Weiterbildung der Erfindung die Trommel durch einen an einem Traggestell angeordneten Anschlag positioniert wird, gegen den die Tragarme gedrückt sind, auch die Möglichkeit zu geben, dass die rotierende Trommel selbsttätig nach oben geschwenkt wird, wenn Gegenstände in den Einzugsspalt hereingezogen werden.
  • Die neue Ausgestaltung erlaubt daher zum einen eine bessere Zugänglichkeit zu Wartungsarbeiten, erhöht die Sicherheit der Einrichtung beim Betrieb und lässt eine einfache Einjustierung des Abstandes der rotierenden Trommel vom Kühlband zu.
  • In Weiterbildung der Erfindung kann zu diesem Zweck der Anschlag verstellbar ausgebildet sein.
  • In Weiterbildung der Erfindung können die Tragarme Teil einer Wippe sein, deren über die Schwenkachse hinausragenden Arme untereinander durch einen Querbügel verbunden sind. Es ergibt sich dadurch zum einen eine stabile Schwenkanordnung, zum anderen kann der Antriebsmotor für die Trommel, der in der Regel über einen Kettentrieb mit einem Antriebsrad der Trommel verbunden ist, am Querbügel angeordnet sein, so dass ein gewisser Gewichtsausgleich an der Wippe erreicht wird, der dafür sorgt, das die Wippe mit der daran angeordneten rotierenden Trommel ohne große Kraftaufwendung vesschwenkt werden kann.
  • Zur Verbesserung der Arbeitsvorgänge bei der Wartung oder beim Auswechseln von rotierenden Trommeln kann vorteilhaft einer der Tragarme um eine senkrecht zur Schwenkachse und in deren Nähe verlaufende Achse schwenkbar sein. Dieser schwenkbare Tragarm kann dann mit einer an einer Stirnseite der Trommel angreifenden Lagerung versehen werden, so dass für die Demontage oder für die Montage in einfacher Weise die Zugänglichkeit der Trommel zum Zwecks des Abziehens durch einfaches Abschwenken eines Tragarmteiles erreicht wird.
  • In Ausgestaltung dieser Idee kann die Lagerung drehbar um einen Verbindungszapfen angeordnet sein, der am Schwenkarm und an der Zuführeinrichtung befestigbar ist. Die Lagerung kann dabei ein stirnseitig in die Trommel einschiebbares Lagerschild aufweisen, welches axial aus der Trommel herausziehbar ist und zwar mit Hilfe des Verbindungszapfens, der ebenfalls axial von der Zuführeinrichtung abziehbar ausgebildet sein kann. Wird in Ausgestaltung der Erfindung der Verbindungszapfen mit einem Anschlag versehen, der beim axialen Abziehen von der Zuführeinrichtung das Lagerschild axial mitnimmt, dann wird in einfacher Weise der nachfolgende Abschwenkvorgang des Schwenkarmteiles möglich. Das Lagerschild selbst kann dabei in zweckmäßiger Ausgestaltung über eine Axialhülse in Drehlagern gehalten sein, die am Tragarm befestigt sind, und es kann die Axialhülse mit einem mit dem Anschlag des Verbindungszapfens zusammenwirkenden Kragen versehen kann. Wie später noch erläutert werden wird, lässt sich auf diese Weise sehr einfach zunächst das Lager aus der Trommel lösen, so dass dann der Abschwenkvorgang des Lagers möglich wird und in einfacher Weise die Trommel abgezogen werden kann. Die Montage erfolgt in umgekehrter Reihenfolgen.
  • Die Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispieles in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer rotierenden gelochten Trommel,
  • 2 die vergrößerte Darstellung eines Details der 1,
  • 3 die Darstellung eines Teilschnittes längs der Ebene III-III in 2,
  • 4 eine Darstellung ähnlich 2, jedoch bei teilweise abgeklappter Lagerung für die rotierende Trommel,
  • 5 eine Darstellung ähnlich 4, jedoch mit vollständig abgeklappter Lagerung und
  • 6 die Darstellung ähnlich 5, jedoch bei abgezogener Trommel.
  • Die 1 zeigt eine Granuliervorrichtung, die mit einer rotierenden gelochten Trommel 1 ausgerüstet ist, welche wiederum über einen Kettentrieb 2 von einem mit einem Getriebe 3 ausgerüsteten Elektromotor 4 angetrieben ist. Die rotierende Trommel 1 ist dabei an Schwenkarmen 5, 6 gelagert, die Teil einer Wippe 7 sind, welche um die Achse 8 schwenkbar ist, die wiederum parallel zu der Drehachse 9 der Trommel 1 verläuft. Der Antriebsmotor 4 sitzt dabei an einem Verbindungsbügel 10 der Wippe 7, welcher auf der, von der rotierenden Trommel 1 aus gesehen, entgegengesetzten Seite der Schwenkachse 8 liegt. Es wird ohne weiteres erkennbar, dass das Gewicht des Antriebsmotors 4 und des Getriebes 3 bei dieser Art der Anordnung ein Gegengewicht zu der rotierenden Trommel 1 und zu dem innerhalb dieser verlaufenden Zuführrohr für die zu vertropfende Masse darstellt, von dem ein Teil 11 seitlich aus der Trommel 1 herausragt. Durch den Teil 11 des feststehenden Zuführrohres wird in nicht näher gezeigter Weise die zu vertropfende Masse, in der Regel eine Schmelze, zugeführt und dann an der Unterseite der rotierenden Trommel 1 auf ein Transport- oder Kühlband 12 nach unten abgegeben, das in der Darstellung nach 1 durchsichtig gezeichnet ist, um die unterhalb der rotierenden Trommel 1 liegende Umlenkwalze 13 erkennen zu lassen.
  • Sowohl die Wippe 7 mit ihren Teilen, als auch die Umlenkwalze 13 sind an einem Traggestell 14 gelagert. Der oberste Längsbalken 15 dieses Traggestelles 14 ist auf jeder Seite mit einem Anschlag 16 versehen, der höhenverstellbar ist. Die Wippe 7 wird durch einen pneumatischen Zylinder 17 im Gegenuhrzeigersinn so beaufschlagt, dass ihre Hebelarme 5 und 6 bzw. Teile der an ihnen angebrachten Lagerung 18 auf dem Anschlag 16 zu liegen kommen. Die Höhe der rotierenden Trommel 1 oberhalb des Bandes 12 kann dadurch definiert eingestellt werden.
  • Da die durch das Zuführrohr 11 einzubringende Schmelze in der Regel beheizt und auf einer bestimmten Temperatur gehalten werden muss, sind in an sich bekannter Weise Zu- und Abführleitungen 19, 20 für ein Heizmedium vorgesehen, das innerhalb des Zuführrohres in bekannter Weise strömt.
  • Die 2 und 3 lassen erkennen, dass das Lager 18, welches an dem Schwenkarm 6 befestigt ist, zentral um einen Verbindungszapfen 21 herum angeordnet ist, dessen Achse mit der Rotationsachse 9 der Trommel 1 zusammenfällt. Der Verbindungszapfen 21 ist drehbar angeordnet und besitzt an seinem nach außen ragenden Ende eine geriffelte Endkappe 22 oder eine entsprechende Betätigungseinrichtung und an seinem inneren Ende ein Gewinde 23, mit dem er auf einen Gewindezapfen 24 des feststehenden Innenrohres 11 aufgeschraubt ist, um das Innenrohr stabil zu lagern. Der Schraubzapfen 24 und der Verbindungszapfen 21 sind außerdem noch mit einem Führungskonus 25 versehen, der die Ausrichtung und die Verbindung von Zapfen 21 und Innenrohr 11 sichert.
  • Radial innerhalb des Lagers 18 ist eine Hülse 26 vorgesehen, die zentriert, aber axial verschiebbar innerhalb des Lagers 18 gehalten ist und die an ihrem linken Ende ein Lagerschild 27 mit einem axial in das Stirnende der Trommel 1 hereinragenden Kragen 28 aufweist. Am Lager schild 27 einerseits und am Innenrohr 11 andererseits sind Abschirmschalen und -bleche vorgesehen, welche dafür sorgen, dass der Konus 25 und das Gewinde 23 möglichst gegenüber der im Inneren der Trommel 1 herrschenden Atmosphäre abgedeckt sind.
  • Zu erkennen ist aus 2, dass die Wippe 7 in der Stellung nach 2 vom Anschlag 16 abgehoben ist und nach einer Verschwenkung im Gegenuhrzeigersinn – die mit Hilfe des Pneumatikzylinders 17 erfolgt – gemäß 3 auf dem Anschlag 16 aufliegt, so dass auf diese Weise der Abstand a zwischen dem Trommelumfang 1 und dem Kühlband 12 fest und sicher eingestellt ist. Der Anschlag 16 ist zu diesem Zweck so ausgebildet, dass er in der Höhe verstellbar ist. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass eine Schraubhülse 40 auf einem feststehenden Schraubbolzen 31 aufgesetzt ist und die Verstellung ermöglicht, wobei der eingestellte Abstand dann durch eine Klemmschraube 32 gesichert wird.
  • Die 2 lässt aber auch noch einen Schwenkhebel 33 erkennen, der mit zwei parallel zueinander verlaufenden Wänden versehen ist und der während des Betriebes die Oberkante des Schwenkhebels 6 übergreift, wie das in 1 gezeigt ist. Der Schwenkhebel 6 ist zur Halterung der Lagerung 18 mit einem Hebelteil 6a versehen, der um eine Achse 35 schwenkbar ist, die in der Nähe der Schwenkachse 8 senkrecht zu dieser verläuft. Sinn und Zweck dieses aufschwenkbaren Hebelteiles 6a ist es, das Lager 18 in einfacher Weise von der Trommel 1 zu entfernen, um diese beispielsweise zu warten oder auszuwechseln. Der Schwenkhebel 33 sichert in seiner Lage nach 1 den Hebelteil 6a fluchtend zum Schwenkebel 6 ausgerichtet. Zur Entfernung des Lagers 18 von der Trommel wird der Schwenkhebel 33 in seine Lage nach 2 im Sinn des Pfeiles 38 hochgeschwenkt.
  • Anschließend wird – ausgehend von der Betriebsstellung nach 3 – der Verbindungszapfen 21 vom Innenrohr 11 gelöst, was durch Aufschrauben geschieht. Bei diesem Aufschraubvorgang wird der Verbindungszapfen 21 nach rechts bewegt, gibt den Konus 25 frei und nimmt dann über einen Absatz 36 die Hülse 26 mit, welche an ihrem rechten Ende mit einem Anschlagring 37 versehen ist, der in Eingriff mit dem Absatz 36 kommt. Die Hülse 26 mit dem Lagerschild 27 wird daher beim weiteren Schraubvorgang vom Verbindungszapfen 21 axial nach rechts verschoben, bis der Kragen 28 aus der Stirnseite der Trommel 1 austritt. Die Lagerschale 29 hat dann auch die Schutzscheibe 30 freigegeben, und es kann nach der Verschwenkung des Sicherungshebels 33 im Sinn des Pfeiles 38, die auch erst nach dem Lösen des Kragens 28 aus der Trommel erfolgen kann, der Teil 6a des Schwenkhebels 6, wie in 4 gezeigt, mit dem Lager 18 nach rechts abgeschwenkt werden und zwar bis in die Stellung nach 5, in der dann das axiale Abziehen der Trommel 1 von der auf der gegenüberliegenden Seite angeordneten Lagerung ohne Probleme möglich ist. Das Innenrohr 11 mit einem angesetzten Adapterstück 39 ist dann ebenfalls für Wartungsarbeiten zugängig, wie 6 zeigt.

Claims (15)

  1. Vorrichtung zur Herstellung von Granulat mit einer gelochten rotierenden Trommel, welche an Tragarmen gehalten ist, mit einer Zuführeinrichtung für fließfähige Massen im Innenraum, deren Austrittsöffnungen am unteren Umfang der Trommel zur Deckung mit deren Lochungen kommen, sowie mit einem unterhalb der rotierenden Trommel angeordneten Kühlband, auf welches die aus der gelochten Trommel in Tropfenform austretenden Massen fallen und sich verfestigen, dadurch gekennzeichnet dass die Tragarme (5, 6) um eine parallel zur Achse (9) der Trommel (1) verlaufende Achse (8) schwenkbar sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trommel (1) durch einen an einem Traggestell (14) angeordneten Anschlag (16) positioniert ist, gegen den die Tragarme (5, 6) gedrückt sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (16) verstellbar ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragarme (5, 6) Teil einer Wippe (7) sind, deren über die Schwenkachse (8) hinausragende Arme untereinander durch einen Querbügel (10) verbunden sind.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmotor (4) für die Trommel (1) am Querbügel (10) angeordnet ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmotor (4) über einen Kettentrieb (2) mit einem Antriebsrad der Trommel (1) verbunden ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass einer der Tragarme (6) einen um eine senkrecht zur Schwenkachse (8) und in deren Nähe verlaufende Achse (35) schwenkbaren Teil (6a) besitzt.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Teil (6a) des Schwenkarmes mit einer an einer Stirnseite der Trommel (1) angreifenden Lagerung (18) versehen ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerung (18) einen drehbaren Innenteil aufweist, welcher einen Verbindungszapfen (21) umgibt, der am Schwenkarm (6a) und an der Zuführeinrichtung (11) befestigbar ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die innerhalb der Lagerung (18) angeordnete Hülse (26) ein Lager schild (27) mit einem stirnseitig in die Trommel einschiebbaren Kragen (28) aufweist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass Lagerschild (27) und Kragen (28) axial aus der Trommel (1) herausziehbar angeordnet sind.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungszapfen (21) axial von der Zuführeinrichtung (11) abziehbar ausgebildet ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungszapfen (21) auf einen Gewindezapfen (24) der Zuführeinrichtung (11) aufgeschraubt ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungszapfen (21) mit einem Anschlag (36) versehen ist, der beim axialen Abziehen von der Zuführeinrichtung (11) das Lagerschild (27) mit dem Kragen (28) mitnimmt.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Lagerschild (27) mit dem Kragen (28) über eine Axialhülse (26) im Lager (18) gehalten ist, welches am Tragarm (6) befestigt ist und dass die Axialhülse (26) mit einem mit dem Anschlag (36) des Verbindungszapfens (21) zusammenwirkenden Kragen (37) versehen ist.
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