Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung
die durch die Mikrowellenstrahlung möglichen Schäden zu vermeiden.
Die Aufgabe der Erfindung wird in
Verfahrenshinsicht gelöst,
indem eine unerwünschte
Wirkung der Mikrowellenstrahlung automatisch erkannt und durch Gegenmaßnahmen
begrenzt wird.
In Vorrichtungshinsicht wird die
Aufgabe der Erfindung durch wenigstens eine Erkennungseinrichtung
zur Erkennung einer unerwünschten
Wirkung der Mikrowellenstrahlung und einer Einrichtungen gelöst, die
zur Auslösung
wenigstens einer Einrichtung zur Durchführung geeigneter Gegenmaßnahmen
vorgesehen ist.
Mittels so einer Vorrichtung können unerwünschte Wirkungen
der Mikrowellenstrahlung vorteilhafterweise noch rechtzeitig erkannt
werden, so dass Gegenmaßnahmen
eingeleitet werden können um
Schäden
zu vermeiden. Zu erwartende Schäden innerhalb
der Druckmaschine und/oder am Bedruckstoff können wenigstens begrenzt werden.
Es kann z.B. erkannt werden, dass
der Bedruckstoff in Brand geraten ist oder dass ein Brand kurz bevor
steht. Es kann auch möglich
sein, dass diese Gefahr auf Grund von indirekten Beobachtungen erkannt
wird. Hierauf kann z.B. durch Eigenschaften der Mikrowellenstrahlung
geschlossen werden, die dann eine entsprechende unerwünschte Wirkung
vermuten lassen.
Wird also so eine unerwünschte Wirkung
gemessen oder wenigstens vermutet, so können Gegenmaßnahmen
eingeleitet werden. Hierunter fallen dann Vorgehensweisen wie z.B.
das Ausschalten der Mikrowelleneinrichtung, das Auskoppeln der Mikrowellenstrahlung
aus der Mikrowelleneinrichtung oder ein Eingriff in die Mikrowelleneinrichtung
wodurch die Resonanzbedingung für
die Mikrowellenstrahlung aufgehoben wird. Ein Abschalten der Mikrowelleneinrichtung
kann dabei innerhalb von μ-Sekunden
zu einem Erfolg führen,
so dass keine Mikrowellen mehr auf den Bedruckstoff und/oder Toner
einwirken. Daher soll das Abschalten der Mikrowelleneinrichtung erfindungsgemäß bevorzugt
werden.
Zur Durchführung dieses Verfahrens ist
vorteilhafterweise wenigstens eine Erkennungseinrichtung zur Erkennung
einer unerwünschten
Wirkung der Mikrowellenstrahlung, die zur Auslösung wenigstens einer Einrichtung
zur Durchführung
von Gegenmaßnahmen
bestimmt ist, vorgesehen.
Weiter kann im Falle eines Glimmens
oder Brennens oder falls so etwas erwartet werden kann dieses jeweils
direkt bekämpft
und gelöscht
werden.
Die Leistung der Mikrowelleneinrichtung kann
auf die Grammatur des Bedruckstoffs eingestellt sein. Wenn nun ein
Bedruckstoff mit einer unerwarteten Grammatur auf Grund eines Fehlers
in den Bereich der Mikrowelleneinrichtung transportiert wird, so
wird sich insbesondere die durch den Bedruckstoff in die Mikrowelleneinrichtung
eingebrachte Feuchtigkeit ändern.
Wenn nun beispielsweise ein Bedruckstoff mit
einer niedrigeren Grammatur als erwartet in die Mikrowelleneinrichtung
transportiert wird, so kann die Mikrowelleneinrichtung insofern
falsch eingestellt sein, dass der Bedruckstoff zu stark erhitzt
wird, zu viel Feuchtigkeit verliert, und schließlich zu glimmen oder zu brennen
beginnt.
Vorteilhafterweise soll daher die
Grammatur des Bedruckstoffs erkannt werden. Dies sollte vorteilhafter
erfolgen bevor der Bedruckstoff in die Mikrowelleneinrichtung transportiert.
Es kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Grammatur des Bedruckstoffs
bereits im Anleger der Druckmaschine, im Bereich der Farbwerke oder
an irgendeiner anderen Stelle innerhalb der Druckmaschine erkannt
wird.
Wird eine falsche Grammatur erkannt,
so können
entsprechende Gegenmaßnahmen
ergriffen werden um ein Brennen oder Glimmen zu verhindern. Es kann
vorgesehen sein, dass der Bedruckstofftransport eingestellt wird
und/oder die Mikrowelleneinrichtung abgeschaltet wird.
Zur Erkennung der Grammatur ist erfindungsgemäß eine Grammaturerkennungseinrichtung
vorzugsweise im Bereich vor der Mikrowelleneinrichtung vorgesehen.
Sie kann beispielsweise aus einer
Mikrowelleneinrichtung niedrigerer Leistung bestehen. Da Bedruckstoffe
unterschiedlicher Grammatur im Allgemeinen einen unterschiedlichen
Feuchtigkeitsgehalt aufweisen ändert
sich auf Grund dieses Feuchtigkeitsgehaltes die Resonanzbedingungen
der Mikrowelleneinrichtung durch entsprechende Messelemente kann
das erkannt werden und auf eine falsche Grammatur geschlossen werden.
Die Grammaturerkennungseinrichtung
kann auch mittels Kapazitätsmesselementen
Bedruckstoffe mit unterschiedlichen Feuchtigkeiten erkennen und
mittels eines Abgleichs von Sollwerten einen Bedruckstoff falscher
Grammatur erkennen.
Insbesondere kann es vorgesehen sein, dass
die Grammaturerkennungseinrichtung innerhalb bestimmter Grenzen
Abweichungen von der erwarteten Grammatur als zulässig erkennt.
Diese Grenzen können
durch die Genauigkeit der Grammaturerkennung vorgegeben sein oder
können
auch von Außen
vorgegeben sein. Je nach dem, was besser auf Grammaturabweichungen
innerhalb einer Bedruckstoffart abstimmbar ist.
Wenn es im Umfeld der Mikrowelleneinrichtung
zu einem außerordentlichen
Verweilen des Bedruckstoffs kommt, so kann er durch dieses längere Verweilen
zu stark erhitzt werden und im schlimmsten Fall Feuer fangen.
Vorteilhafterweise ist es daher vorgesehen, dass
solch ein Verweilen erkannt wird. Dieses kann erfindungsgemäß mittels
Papierstauerkennungseinrichtungen geschehen, die vorrichtungsmäßig im Umfeld
der Mikrowelleneinrichtung vorgesehen sind.
Mittels dieser so genannten Papierstauerkennungseinrichtung
kann ein außerordentliches Verweilen
von unterschiedliche Bedruckstoffen erkannt werden. Die Einrichtung
ist nicht auf Papier beschränkt.
Vorteilhafterweise kann das außerordentliche
Verweilen mittels optischer Sensoren erkannt werden. Hiefür sollen
dann die erfindungsgemäßen Papierstauerkennungseinrichtungen
günstigerweise wenigstens
einen optischen Sensor umfassen.
Diese Sensoren können beispielsweise als Lichtschranken
oder Zeilensensoren ausgebildet sein.
Mit Lichtschranken ist es günstigerweise möglich die
Bewegung eines Bedruckstoffes innerhalb der Druckmaschine zu erkennen.
Wird der Bedruckstoff mittels eines transparenten Transportbandes
transportiert oder durch einen anderen Mechanismus, der es gewährleistet,
dass ein Bedruckstoff sowohl von der Ober-, als auch von der Unterseite des
Transportpfades aus erkannt werden kann, so ist es erfindungsgemäß vorgesehen,
dass die Lichtschranken so ausgeprägt sind, dass sie senkrecht zur
Ebene des Bedruckstoffes ausgerichtet sind. Ein Lichtemitter kann
dabei beispielsweise oberhalb und eine Lichtsensor unterhalb der
Bedruckstoffebene, d.h. des Transportpfades angeordnet sein.
Es kann auch vorgesehen sein, dass
Lichtemitter und Lichtsensor so ausgebildet sind, dass sie in Reflexion
arbeiten. Der Lichtemitter emittiert dann Licht, das von einem Bedruckstoff
reflektiert wird und dann durch den Lichtsensor erkannt werden kann.
Es kann dafür insbesondere vorgesehen sein,
dass der Bedruckstoff in unmittelbarer Nähe der Mikrowelleneinrichtung
zwei Lichtschranken durchlaufen soll. Der Abstand dieser Lichtschranken
sollte dabei so gewählt
werden, dass die Vorderkante des Bedruckstoffs bei einem ordnungsgemäßen Betrieb der
Druckmaschine schneller beide Lichtschranken durchläuft, als
dass es zu einer Rauch entwicklung oder zu einem Inbrandsetzen des
Bedruckstoffes kommen kann, wenn er ununterbrochen der vorgesehenen
Mikrowellenstrahlung ausgesetzt ist.
Bewegt sich der Bedruckstoff beispielsweise zu
langsam durch die Mikrowelleneinrichtung, so kann ab dem Unterschreiten
einer Mindesttransportgeschwindigkeit die eingetragene Energie ausreichen
den Bedruckstoff in Brand zu setzen. Die Unterschreitung dieser
Mindestgeschwindigkeit kann dann mittels der erfindungsgemäßen optischen
Sensoren rechtzeitig erkannt werden.
Im Falle eines Staus oder einer anderen
Behinderung des Bedruckstofftransports kann dieses entsprechend
auch festgestellt werden und es können Gegenmaßnahmen
eingeleitet werden.
Aus der Transportgeschwindigkeit
des Bedruckstoffes und dem Abstand der Lichtschranken kann ein Zeitpunkt
berechnet werden, zu dem der Bedruckstoff durch die zweite Lichtschranke
transportiert werden sollte. Ein Nichterkennen des Bedruckstoffes
zu diesem Zeitpunkt weist dann auf einen Papierstau, wenigstens
aber auf einen Fehllauf des Bedruckstoffes hin.
Wenn der Bedruckstoff beispielsweise
innerhalb von 500ms unter der Einwirkung der Mikrowellenstrahlung
Rauch entwickeln sollte, so ist es vorgesehen, dass der Abstand
der Lichtschranken voneinander so groß gewählt wird, dass der Bedruckstoff
in weniger als 500ms beide Lichtschranken durchläuft. Bei einer Transportgeschwindigkeit
von 500 mm/s wäre
dann der maximale Abstand der beiden Lichtschranken 250mm.
Es können auch Lichtschranken ober- und/oder
unterhalb des Transportpfads bereitgehalten werden. Diese Lichtschranken
sollen dabei so angeordnet sein, dass sie Verwerfungen des Bedruckstoffes,
insbesondere innerhalb der Mikrowelleneinrichtung erkennen können. Sie
können
dafür z.B.
innerhalb der Mikrowelleneinrichtung in den Seitewänden integriert
sein und dort quer zur Bewegungsrichtung des Bedruckstoffes, parallel
zur Bedruckstoffebene ausgerichtet sein. Der Abstand zu dem Bedruckstoff
sollte so gewählt
werden, dass zu erwartende statistische Bewegungen des Bedruckstoffs
in die Vertikale nicht fehlerhafterweise als eine Verwerfung erkannt
werden.
Verkantet sich der Bedruckstoff oder
entwickelt sich Rauch, so wird durch den aufgeworfenen Bedruckstoff,
bzw. den Rauch die Lichtschranke unterbrochen und weitere Beschädigungen
des Bedruckstoffs kann vermieden oder zumindest im Falle der Rauchentwicklung,
schnell erkannt werden. Es kann auch möglich sein, dass solche Lichtschranken vor
und/oder hinter der Mikrowelleneinrichtung angebracht sind. Sie
können
dann hier unter und/oder über
dem Transportpfad installiert sein und direkt Verwerfungen des Bedruckstoffes
erkennen.
Es kann zusätzlich oder ausschließlich in
einer alternativen Ausführungsform
vorgesehen sein, dass die erwähnten
Lichtschranken in Richtung des Transportpfades ausgerichtet sind.
Insbesondere bei einer zusätzlichen
Installation solcher Lichtschranken erhöht sich die Geschwindigkeit
und die Genauigkeit, mit der Verwerfungen des Bedruckstoffes erkannt
werden können,
womit sich die Sicherheit der Erkennung einer Verwerfung, die z.B.
zu einem Stau des Bedruckstoffes führen könnte.
In einer weiteren Ausführungsform
kann wenigstens eine Lichtschranke als Zeilensensor mit entsprechenden
Lichtemittern und -empfängern
ausgebildet sein. Diese Lichtschranke soll dann vor der Mikrowelleneinrichtung
im Umfeld des Transportpfads des Bedruckstoffes bereitgehalten werden.
Mittels dieses Zeilensensors soll dann die gesamte Breite des Transportpfads
so überwacht
werden, dass die Breite, bzw. das Format des Bedruckstoffs, der
durch die Mikrowelleneinrichtung transportiert werden soll, erkannt
wird. Über
ein mit der vorgegebenen Breite des Bedruckstoffs korrelierendes
Signal kann dann eine Fehllage des Bedruckstoffs oder eine falsche, insbesondere
ein zu große
Breite des Bedruckstoffs erkannt werden. Wenn so ein falsch ausgerichteter Bedruckstoff
in die Mikrowelleneinrichtung gelangen würde könnte es zu einem Papierstau
kommen. Dieses kann nun im Voraus vermieden werden. Hierfür kann die
Lichtschranke so ausgebildet sein, dass sich der Lichtemitter unterhalb
des Transportpfads und der Empfänger
oberhalb desselben befinden. Auch hier ist eine äquivalente Ausführungsform
in der der Lichtemitter und der Empfänger in Reflexion arbeiten
vorstellbar.
Die optischen Sensoren können auch
in Form eines Systems zur Erkennung der Geschwindigkeit der Bedruckstoffe
mittels Bilderkennung ausgeprägt
sein. Solche Systeme werden auf dem Markt angeboten. Wird durch
so ein System keine Bewegung oder zumindest eine Verlangsamung der
Transportgeschwindigkeit erkannt, so können dann entsprechende Maßnahmen
eingeleitet werden bevor es zu einer unerwünschten Wirkung der Mikrowellenstrahlung
kommt.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der
Erfindung ist es vorgesehen, dass ein außerordentliches Verweilen des
Bedruckstoffs mittels akustischer Sensoren erkannt werden soll.
Hierfür
sollen dann die erfindungsgemäßen Papierstauerkennungseinrichtungen
günstigerweise
wenigstens einen akustischen Sensor umfassen.
Wenn es auf Grund eines Papierstaus
zu Verwertungen des Bedruckstoffs innerhalb der Mikrowelleneinrichtung
kommt, so ändert
sich der Füllungsgrad
der Mikrowelleneinrichtung. Es ist daher erfindungsgemäß vorgesehen,
dass Ultraschallmessvorrichtungen innerhalb der Mikrowelleneinrichtung
bereitgehalten werden, die über
Ultraschallquellen und entsprechende Ultraschallempfänger, innerhalb
der Mikrowelleneinrichtung reflektierte Ultraschallwellen detektieren
und so analysieren können, dass,
vorzugsweise automatisch, eine Aussage darüber getroffen werden kann,
ob sich das Volumen des Bedruckstoffes über ein Grenzmaß hinaus
vermehrt hat. Bei zu viel vorliegendem Bedruckstoff innerhalb der
Mikrowelleneinrichtung kann von einem Stau des Bedruckstoffs oder
von Verwerfungen ausgegangen werden. Entsprechende Maßnahmen
zur Schadensvermeidung und/oder Verminderung durch die dann zu erwartende
unerwünschte
Wirkung der Mikrowellenstrahlung können dann getroffen werden.
Zur Erkennung des Füllgrades
der Mikrowelleneinrichtung mit Bedruckstoff ist in Vorrichtungshinsicht
insbesondere vorgesehen, dass der akustische Sensor aus der erwähnten Ultraschallquelle
und einem entsprechenden Empfänger
besteht. Es ist aber auch möglich,
dass hierfür
andere Schallbereiche verwendet werden, die für das menschliche Gehör hörbar oder
auch nicht hörbar
sind. Eine nicht hörbare
Schallquelle, insbesondere eine Ultraschallquelle soll aber bevorzugt
verwendet werden.
In einer anderen vorteilhaften Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist es vorgesehen, dass die unerwünschte Wirkung der Mikrowellenstrahlung
durch Erkennen einer Temperaturänderung
des Bedruckstoffes erkannt wird. Hierfür ist auf der Vorrichtungsseite
wenigstens ein Temperaturdetektor vorgesehen.
Der Bedruckstoff kann durch die unerwünschte Wirkung
der Mikrowellenstrahlung so weit aufgeheizt werden, dass er zu brennen
oder zu glimmen beginnt. Dieses kann dieses kann vorteilhafterweise
vermieden werden, indem bereits ein Erhitzen des Bedruckstoffs über einen
Grenzwert hinaus erkannt wird und Gegenmaßnahmen noch vor einem Entzünden des
Bedruckstoffes eingeleitet werden können, die die unerwünschte Wirkung
begrenzen.
In einer besonders vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung ist es verfahrensgemäß vorgesehen, dass die Temperaturänderung
optisch erkannt wird.
Hierfür ist es vorteilhafterweise
vorgesehen, dass der Temperaturdetektor optische Elemente zur Erfassung
von temperaturbedingten, optischen Veränderungen des Bedruckstoffs
umfasst.
Beispielsweise kann über das
Erkennen einer Änderung
der von dem Bedruckstoff emittierten Infrarotstrahlung auf eine Änderung
der Temperatur des Bedruckstoffs geschlossen werden. Diese Änderungen
können
dann erkannt und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von
Schäden
eingeleitet werden.
Hierfür kann vorteilhafterweise vorgesehen sein,
dass als optisches Element des Temperaturdetektors eine im Infrarotbereich
sensitive Photodiode oder eine in diesem Bereich empfindliche Kamera verwendet
wird.
Diese optischen Elemente können dabei
im Inneren der Mikrowelleneinrichtung oder auch dahinter bereitgestellt
werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass diese optischen Elemente
insbesondere in der unmittelbaren Nähe, hinter dem Mikrowellenaplikator bereitgestellt
werden sollten um dann schnell eine entsprechende Temperaturänderung
erkennen zu können.
In einer anderen Ausführungsform
ist es im Rahmen einer optischen Erkennung möglich, dass der Farbwert des
Bedruckstoffes und/oder der Tonerschicht auf dem Bedruckstoff über die
gesamte Fläche
des Bedruckstoffs oder auch nur in einzelnen Bereichen, auf der
Oberseite des Bedruckstoffs und/oder auf der Unterseite des Bedruckstoffs,
erkannt wird. Eine Überhitzung
von Bedruckstoff und/oder Toner führt immer zu einer entsprechenden Farbwertänderung.
Dieses Erkennen kann beispielsweise
direkt hinter der Mikrowelleneinrichtung vorgenommen werden. Der
erkannte Farbwert kann mit gespeicherten Sollfarbwerten verglichen
werden. Bei einer Abweichung des Istfarbwerts vom Sollfarbwert kann dann
von einer zu großen
Erhitzung des Bedruckstoffes und einer eventuell vorhandenen Tonerschicht
innerhalb der Mikrowelleneinrichtung ausgegangen werden. Dieses
kann dann nach dem Erkennen durch entsprechende Gegenmaßnahmen
unterbunden werden. Solange sich die Temperatur des Bedruckstoffes
oder des Toners in einem tolerierbaren Bereich befindet kommt es
zu keinen Änderungen des
Farbwertes des Toners oder des Bedruckstoffes. Eine Änderung
des Farbwertes macht den Bedruckstoff unbrauchbar zur weiteren Verwendung.
Eine Änderung
deutet daher auf eine zu starke Erhitzung hin. Als Gegenmaßnahme kann
dann vorzugsweise die Mikrowelleneinrichtung zunächst abgeschaltet werden.
Die Messung der Farbwertänderung
kann dabei beispielsweise in nicht bedruckten Bereichen des Bedruckstoffes
vorgenommen werden. Auf diese Weise reicht die Kenntnis über die
Farbigkeit des Bedruckstoffes zur Beurteilung der Änderung
aus. Dieser Bereich kann dabei auch direkt auf der nicht bedruckten
Unterseite des Bedruckstoffs liegen oder innerhalb eines anderen
nicht bedruckten Bereichs.
Die Messung kann auch bedruckte Bereiche selber
betreffen. Hier ist ein Vergleich mit entsprechenden Daten der Soll-Farbwerte
innerhalb des vermessenen Bereichs notwendig. Diese Daten liegen typischerweise
für den
Druck in elektronischer Form in entsprechenden Speichermedien vor,
auf die zurückgegriffen
werden kann.
Zur Messung des Farbwertes können erfindungsgemäß spezielle
Farbwerterkennungssysteme verwendet werden, wie sie beispielsweise
zum Erkennen der Farbwerte eines aufgebrachten Bildes bereits verwendet
werden.
Neben diesen Möglichkeiten kann eine Änderung
der optischen Eigenschaften des Bedruckstoffs durch ein Erkennen
des Glanzwertes bestimmter ausgewählter Bereiche des Bedruckstoffes
ermittelt werden. Der Glanzwert kann dann mittels eines herkömmlichen
Glanzmesssystems mit dazugehöriger
Auswerteeinrichtung erkannt werden.
Eine Überhitzung des Bedruckstoffes,
bzw. der auf dem Bedruckstoff befindlichen Tonerschicht führt zu Blasenbildungen
innerhalb dieser Tonerschicht. Die Blasen entstehen durch aus dem
Toner verdampfendes Wasser. Ebenso können auch Blasen direkt innerhalb
des Bedruckstoffes entstehen, wenn zu schnell verdampfendes Wasser
nicht mehr gleichmäßig aus
dem Bedruckstoff entweichen kann. Die Blasen ändern den Glanzwert der Tonerschicht. Wird
nun ein Abweichen des Glanzwertes der Tonerschicht von einem Sollwert,
vorzugsweise direkt hinter der Mikrowelleneinrichtung gemessen,
so kann auf eine unzulässige
Erhitzung des Toners innerhalb der Mikrowelleneinrichtung geschlossen
werden. Es können
dann entsprechende Gegenmaßnahmen
ergriffen werden.
In einer weiteren erfinderischen
Ausgestaltung des Verfahrens ist es vorgesehen, dass die Temperaturänderung
durch erkennen der Änderung der
Rückwärtsleistung
der Mikrowelleneinrichtung erkannt wird.
Wenn innerhalb der Mikrowelleneinrichtung resonante
und konstante Randbedingungen herrschen, wie es z.B. innerhalb einer
Mikrowellen-Fixiereinrichtung der Fall ist, so ist die in der Einrichtung
reflektierte Leistung zwar noch von dem verwendeten Bedruckstoff
abhängig
aber für
diesen dann in einer charakteristischen Weise annähernd konstant.
Zur Wahrung der Funktionstüchtigkeit
der Mikrowelleneinrichtung, insbesondere der Mikrowellenquelle,
die die Mikrowellen erzeugt, ist es vorgesehen, dass die Rückwärtsleistung
in einen speziellen Bereich der Mikrowelleneinrichtung, den so genannten
Zirkulator gelenkt wird. In diesem Bereich wird eine Wasserlast
bereitgestellt, die die überschüssige Rückwärtsleistung
absorbieren kann, ohne dass Schäden
innerhalb der Mikrowelleneinrichtung verursacht werden.
Vorzugsweise soll daher die Rückwärtsleistung
im Bereich dieser Wasserlast erkannt werden.
Wird immer der gleiche Bedruckstoff
verwendet oder sind die charakteristischen Werte der Rückwärtsleitung
für verschiedene
verwendete Bedruckstoffe bekannt, so kann die gemessene Rückwärtsleistung
mit den erwarteten Werten verglichen werden. Die Rückwärtsleistung
ist insbesondere von der Feuchtigkeit des verwendeten Bedruckstoffs
abhängig.
Zur Messung dieser Rückwärtsleistung
ist erfindungsgemäß wenigstens
ein Leistungsmesselement vorgesehen, das von der Erkennungseinrichtung
umfasst wird. Erfindungsgemäß soll dieses Leistungsmesselement
praktischerweise im Bereich der Wasserlast bereitgestellt werden
und kann dort beispielsweise die Temperatur der Wasserlast oder die
Leistung der eingestrahlten Rückwärtsleistung
erkennen.
Eine für die Rückwärtsleistung verantwortliche
Randbedingung ist die Temperatur des Bedruckstoffes selbst. Eine Änderung
der Temperatur des Bedruckstoffs führt zu einer Feuchtigkeitsänderung des
Bedruckstoffs und ändert
somit die Resonanzbedingungen innerhalb der Mikrowelleneinrichtung. Eine Änderung
der Resonanzbedingungen führt dann
zu einer entsprechenden Änderung
der gemessenen Rückwärtsleistung.
Weicht die erkannte Rückwärtsleistung
also zu stark von der erwarteten ab, so kann eine unzulässige Temperaturerhöhung des
Bedruckstoffs vermutet werden. Es können dann entsprechende Gegenmaßnahmen
eingeleitet werden.
Handelt es sich bei dem unzulässigen Einwirken
der Mikrowellenstrahlung um Spannungsdurchbrüche innerhalb der Einrichtung,
so sind diese nicht unbedingt mit einem wesentlichen Erhitzen des Bedruckstoffes
verbunden. Es können
dadurch wenigstens punktuelle Beschädigung innerhalb des Druckbildes,
des Bedruckstoffes und/oder auch Beeinträchtigungen der Funktion der
Mikrowelleneinrichtung selbst hervorgerufen werden. Beispielsweise
kann es zu einem Lichtbogen kommen. Verläuft dieser durch den Bedruckstoff,
so kann dieser Feuer fangen.
Erfindungsgemäß ist es daher vorteilhafterweise
vorgesehen, dass Spannungsdurchbrüche innerhalb der Mikrowelleneinrichtung
erkannt werden. Es können
dann Gegenmaßnahmen
eingeleitet werden um solche Spannungsdurchbrüche zu verhindern und/oder
Schäden
am Bedruckstoff und/oder der Tonerschicht können vermieden oder bekämpft werden.
Zur Erkennung eines Spannungsdurchbruchs
ist wenigstens eine Spannungsdurchbruchdetektionseinrichtung im
Umfeld der Mirkowelleneinrichtung vorgesehen.
In einer erfinderischen Ausgestaltung
ist es vorgesehen, dass ein Spannungsdurchbruch optisch erkannt
wird. Durch einen Spannungsdurchbruch entsteht innerhalb der Mikrowelleneinrichtung
ein heller Lichtblitz, der beispielsweise von einer Photodiode oder
einer andere Sensorart, wie z.B. einem Photomultiplier oder auch
von anderen Bilderkennungseinrichtungen erkannt werden kann.
Der erfindungsgemäße optische Sensor soll dabei
vorrichtungsmäßig von
der Spannungsdurchbruchdetektionseinrichtung umfasst werden. So
kann beispielsweise eine Photodiode direkt in die Mikrowelleneinrichtung
integriert sein. Hierfür
kann dann eine geeignete Bohrung für wenigstens diesen Teil der
Spannungsdurchbruchdetektionseinrichtung im Applikator vorgesehen
sein. Die Photodiode kann dabei praktischerweise so ausgelegt sein,
dass sie im sichtbaren und/oder UV-Bereich des Lichts empfindlich
ist.
Bei einem Spannungsdurchbruch innerhalb der
Mikrowelleneinrichtung kann das elektrische Feld hier nicht aufrecht
erhalten werden, es bricht zusammen. Es ist daher günstigerweise
verfahrensmäßig vorgesehen,
dass ein Spannungsdurchbruch elektrisch erkannt wird.
Hierfür ist es in Vorrichtungshinsicht
vorgesehen, dass die Spannungsdurchbruchdetektionseinrichtung wenigstens
eine elektrische Messdiode zum Erkennen der Änderungen des elektrischen Feldes
innerhalb der Mikrowelleneinrichtung umfasst.
Diese elektrische Messdiode ist so über einer
passende Öffnung
in den Bereich der Mikrowelleneinrichtung installiert, dass das
elektrische Feld bei aktiver Mikrowelleneinrichtung messbar ist.
Die Messdiode kann dabei vorteilhafterweise so ausgerichtet werden,
dass sie in einem Bereich hoher Feldstärke positioniert ist. Als Messdiode
kann eine gebräuchliche
Diode zur Messung elektrischer Felder verwendet werden. Sie kann
mittels eines möglichst kurzen
Pins, einer Stange oder einer anderen Zuführung, die die Mikrowellen
im Inneren der Mikrowelleneinrichtung möglichst wenig beeinträchtigt,
an einer Stelle innerhalb der Mikrowelleneinrichtung, bevorzugt
im Inneren des Applikators selber in einem Bereich positioniert
werden, der eine möglichst
Hohe Feldstärke
aufweisen sollten. Bei der Positionierung sollte darauf geachtet
werden, dass weder die Ausbreitung der Mikrowellen, die Wirkung
der Mikrowellen auf den Bedruckstoff, noch der Transport des Bedruckstoffs
durch die Mikrowelleneinrichtung durch die Messdiode beeinträchtigt oder,
falls es nicht ohne Beeinträchtigung
möglich
ist, sie zumindest möglichst
gering ausfallen sollte.
Bei einem erheblichen Abfall der
von der Messdiode gemessenen Feldstärke können dann geeignete Maßnahmen
zur Vermeidung von Schädigungen
des Bedruckstoffes und/oder der Mikrowelleneinrichtung vorgesehen
sein. Bevorzugterweise sollte zunächst die Mikrowelleneinrichtung
abgeschaltet werden.
Bei einem Spannungsdurchbruch kommt
es nicht nur zu der beschriebenen optischen Erscheinung, es geht
mit ihr auch ein akustischer Effekt, der durch die Entladung verursacht
wird, einher. Der Unterschied dieses Geräusches zu den normalen Betriebsgeräuschen innerhalb
der Druckmaschine im Umfeld einer Mikrowelleneinrichtung kann als
geradezu charakteristisch für
einen Spannungsdurchbruch angesehen werden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung ist es daher vorgesehen, dass ein Spannungsdurchbruch
akustisch erkannt werden.
Es ist daher erfindungsgemäß auch vorgesehen,
dass die Spannungsdurchbruchdetektionseinrichtung wenigstens einen
akustischen Sensor umfasst. Bei diesem Sensor kann es sich insbesondere um
ein Mikrophon handeln. Dieses Mikrophon kann dann direkt am oder
im Gehäuse
der Mikrowelleneinrichtung installiert sein. Weitere Auswerteeinrichtungen
der Spannungsdurchbruchdetektionseinrichtung können dann direkt mit dem Mikrophon
verbunden sein. Sie können
sich dann wenigstens im Umfeld der Mikrowelleneinrichtung befinden.
Mittels des Mikrophons können dann
beispielsweise die Geräusche
innerhalb der Maschine aufgenommen und analysiert werden. Hierfür kann es
erfindungsgemäß vorgesehen
sein mittels eines Frequenzfilters zwischen den normalen Betriebsgeräuschen und
dem charakteristischen Geräusch
eines Spannungsdurchbruchs zu unterscheiden. Wird ein Spannungsdurchbruch
erkannt, so ist es möglich Gegenmaßnahmen
zur Verhinderung von Schäden einzuleiten.
In einer besonders vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass als Gegenmaßnahme ein
Brennen des Bedruckstoffs bekämpft
wird.
Gleichzeitig kann es vorgesehen sein,
dass der Transport des Bedruckstoffes durch die Mikrowelleneinrichtung
unterbunden wird. Im Fall, dass kein Papierstau erkannt wurde, soll
der Transport des Bedruckstoffs so weiter durchgeführt, bis
sich wenigstens kein Bedruckstoff mehr in der Mikrowelleneinrichtung
befindet. Dabei ist es insbesondere mögliche, dass der Bedruckstofftransport
bei gleichzeitigem Stopp der Bedruckstoffzufuhr so lange aufrechterhalten
bleibt, bis der letzte Bedruckstoff aus der Mikrowelleneinrichtung
heraustransportiert wurde.
Damit es nicht zu weiteren Schäden kommt, wenn
sich noch Bedruckstoff innerhalb der Mikrowelleneinrichtung befindet,
ist es besonders günstig wenn
die Mikrowelleneinrichtung sofort ausgeschaltet wird. Es kann auch
möglich
sein, dass die Mikrowellenstrahlung aus der Mikrowelleneinrichtung
ausgekoppelt wird, ein Ausschalten wird aber bevorzugt.
Die Erkennung des unzulässigen Einwirkens kann
dabei auf eine oder mehrere der oben beschriebenen Arten erfolgen.
Es ist vorteilhafterweise vorgesehen,
dass sich wenigstens eine Einrichtung zur Durchführung der Gegenmaßnahmen
im Umfeld der Mikrowelleneinrichtung, vorzugsweise im Bereich hinter
der Mikrowelleneinrichtung, befindet.
Wenn z.B. durch eine der beschriebenen Verfahrensmöglichkeiten
erkannt wird, dass ein Entzünden
oder Brennen des Bedruckstoffes bevorsteht, so können Gegenmaßnahmen
eingeleitet werden, die dieses verhindern. Es können damit im Idealfall alle
Schäden
innerhalb der Druckmaschine verhindert werden.
Wenn durch die Verfahren erkannt
wird, dass der Bedruckstoff bereits brennt oder zumindest so stark
erhitzt ist, dass sich ein Entzünden
wohl nicht mehr ver hindern lässt,
so sollen erfindungsgemäß Gegenmaßnahmen
eingeleitet werden, die gezielt einen Brand bekämpfen.
Dabei kann es beispielsweise vorgesehen sein,
dass mehrere der oben beschriebenen Verfahren gleichzeitig angewendet
werden und aus der Gesamtheit der gesammelten Daten auf den aktuellen Zustand
des Bedruckstoffs innerhalb und/oder hinter und/oder vor der Mikrowelleneinrichtung
geschlossen werden. Auf einen Stau oder ein anderes außerordentliches
Verweilen des Bedruckstoffs kann z.B. auch vor der Mikrowelleneinrichtung
geachtet werden.
Es kann dabei auch möglich sein,
dass bei einigen Verfahren zwei verschiedene Grenzwerte beachtet
werden. Dann kann ein erster Grenzwert, der überschritten wird auf ein zu
starkes Erhitzen des Bedruckstoffs hinweisen. Wird dann noch ein
zweiter Grenzwert überschritten,
so hat der Bedruckstoff bereits Feuer gefangen oder befindet sich
wenigstens unmittelbar davor.
In einer vorteilhaften Ausführungsform
ist es vorgesehen, dass ein Brennen des Bedruckstoffs durch ein
Unterbrechen der Sauerstoffversorgung bekämpft wird.
In einer speziellen Ausführungsform
ist es vorgesehen, dass ein brennender oder glimmender Bedruckstoff
durch das Einströmenlassen
von Sicherheitsgas gelöscht
werden kann. Hierfür
ist dann eine entsprechende Gasflutungseinrichtung vorgesehen, die
wenigstens die Bereiche der Mikrowelleneinrichtung umfasst, in denen
sich Bedruckstoff befinden kann. Insbesondere kann sich diese Vorrichtung in
den Raum hinter und vor der Mikrowelleneinrichtung erstrecken.
Durch diese Gasflutungseinrichtung
kann der Sauerstoff in diesem Bereich durch ein nicht brennbares
Sicherheitsgas ausgetauscht werden. Es ist vorgesehen, dass dieses
in einem abgeschlossenem Raum geschieht, der ausreicht, dass ein
glimmender oder brennender Bedruckstoff auch komplett gelöscht werden
kann.
Es ist auch möglich, dass der Sauerstoff
direkt aus so einem begrenzten Bereich der Druckmaschine und/oder
der Mikrowelleneinrichtung herausgepumpt wird. Auf diese Weise wird
auch eine Sauerstoffzufuhr unterbunden. Hierfür können dann entsprechende Pumpen
bereitgestellt werden.
Weiterhin ist es in einem weiteren
vorteilhaften Verfahrensschritt vorgesehen, dass ein Brennen des
Bedruckstoffs durch mechanische Zwangsmittel bekämpft wird.
Hierdurch wird es auf besonders einfache Weise
möglich
einen Brand zu bekämpfen.
Dafür sind entsprechende mechanische Zwangsmittel
vorgesehen, die von der Einrichtung zur Durchführung der Gegenmaßnahmen
umfasst werden. Es kann erfindungsgemäß ein Rollenpaar hinter der
Mikrowelleneinrichtung bereitgestellt werden. Im Normalfall befinden
sich die Rollen in einem gewissen Abstand von dem Bedruckstoff,
so dass sie diesen nicht Berühren.
Wird ein Brand oder eine zu starke Erwärmung oder ein anderes unzulässiges Einwirken
der Mikrowellenstrahlung auf den Bedruckstoff erkannt, so kann es
vorgesehen sein, dass die Rollen aufeinander zu bewegt werden und
dabei den Bedruckstoff in so weit umfassen, dass glimmende oder
brennende Stellen gelöscht
werden Es kann auch eine Patsche verwendet werden um nach einem
entsprechenden Signal einen möglichen
Brand zu löschen.
Diese Patsche kann dabei aus einer mechanischen Vorrichtung bestehen,
die flächenmäßig größer als
der verwendete Bedruckstoff ist. Bei einem möglichen Brand fällt sie
dann auf den Bedruckstoff und löscht
den Brand, indem kein Sauerstoff mehr an den Brandherd gelangen
kann.
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Erkennungseinrichtung
zur Erkennung einer unerwünschten
Wirkung der Mikrowellenstrahlung und der Einrichtung zur Durchführung geeigneter
Gegenmaßnahmen,
wird anhand einer Zeichnung näher erläutert, aus
dem sich auch weitere erfinderische Merkmale ergeben können, auf
das aber die Erfindung in ihrem Umfange nicht beschränkt ist.
Die einzige Figur zeigt ein schematisches Bild
einer Mikrowelleneinrichtung mit einigen Erkennungseinrichtungen
und möglichen
Einrichtungen zur Durchführung
geeigneter Gegenmaßnahmen.
Ein Bogen 2 aus Papier wird
innerhalb eines Transportpfades 1 in Richtung des Pfeils 6 transportiert.
Der Bogen 2 durchläuft
eine Mikrowelleneinrichtung 3. Bei dieser Einrichtung soll
es sich im speziellen um eine Mikrowellen-Fixiereinrichtung handeln. Insbesondere
ist die Ansicht so von der Seite gewählt, dass die zu sehenden Ränder der
Mikrowelleneinrichtung 3 mit den Wänden eines Applikators zusammenfallen,
der von der Mikrowelleneinrichtung 3 umfasst wird. Innerhalb
des Applikators wird der Bogen 2 Mikrowellen ausgesetzt.
Vor und hinter der Mikrowelleneinrichtung 3 befinden sich
Papierstauerkennungseinrichtungen in Form von insgesamt drei Lichtschranken 7, 7' und 7'', die jeweils aus einer Emittereinheit 4 und
einem Empfänger 5 bestehen.
Bevor der Bogen 2 die Mikrowelleneinrichtung 3 erreicht
durchläuft
er eine Grammaturerkennungseinrichtung 12. Diese kann sich
auch an anderen Stelle innerhalb des Transportpfads 1 des
Bogens 2 vor der Mikrowelleneinrichtung 3 befinden.
Die Bewegung des Bogens 2 innerhalb
der Mikrowelleneinrichtung 3 auf dem Transportpfad 1 soll
insbesondere Berührungslos
erfolgen.
Z.B. für den Fall eines Einseitigen
Bedruckens eines Bogens 2 kann z.B. auch ein durchsichtiges
Transportband vorgesehen sein, dass von der Mikrowellenstrahlung
nicht erhitzt wird, auf der Bogen 2 auf dem Transportpfad 1 transportiert
wird.
Im Umfeld der Mikrowelleneinrichtung 3 befinden
sich weitere Erkennungseinrichtungen zur Erkennung einer unerwünschten
Wirkung der Mikrowellenstrah lung. Hierbei handelt es sich um einen Temperaturdetektor 8 und
eine Spannungsdurchbruchdetektionseinrichtung 9. Der Temperaturdetektor 8 kann
beispielsweise ein optisches Element in Form eines Infrarot-Sensors
umfassen, während
die Spannungsdurchbruchdetektionseinrichtung 9 in dem hier
dargestellten Fall eine elektrische Messdiode 17 umfasst,
die z.B. innerhalb eines Pins integriert sein kann. Diese Messdiode 17 dient
zur Vermessung der Feldstärke
in der Mikrowelleneinrichtung 3. Die Messdiode 17 soll
so positioniert sein, dass sie sich im Wesentlich in einem Bereich
hoher Feldstärken
befindet. Die Länge
des Pins, bzw. der Messdiode 17 soll möglichst gering sein um die
Mikrowellen innerhalb der Mikrowelleneinrichtung 3 nicht
zu beeinträchtigen.
Vor der Mikrowelleneinrichtung 3 sind
zwei Lichtschranken 7 und 7' aufgebaut, die nacheinander von
dem Bogen 2 durchquert werden.
In dem hier dargestellten Fall soll
ein nicht dargestellter Toner von der Mikrowelleinrichtung 3 auf
dem Bogen 2 fixiert werden. Nach dem Durchlaufen der Mikrowelleneinrichtung 3 durchläuft der
Bogen 2 dann eine weitere Lichtschranke 7''.
Bevor der Bogen 2 in die
Mikrowelleneinrichtung 3 transportiert wird durchläuft er die
Grammaturkennungseinrichtung 12, die hier beispielsweise
aus einer Mikrowelleneinrichtung niedrigerer Leistung besteht.
Wird durch diese Grammaturerkennungseinrichtung 12 erkannt,
dass ein falscher Bogen 2, insbesondere ein Bogen 2 mit
falscher Grammatur vorliegt, so wird zunächst die Mikrowelleneinrichtung 3 abgeschaltet.
Wenn keine weiteren Fehler des Bogen 2 erkannt
werden, so dass ein Papierstau nicht zu erwarten ist, so kann es
vorgesehen sein, dass der Transport des Bogen 2 weiter
durch geführt
wird, ohne dass er den Mikrowellen ausgesetzt wird.
Es kann dann ein Signal an Bedienpersonal gegeben
werden, dass sich ein Bogen 2 falscher Grammatur innerhalb
der Druckmaschine befindet, der dann entfernt werden kann.
Es kann auch vorgesehen sein, dass
sowohl die Mikrowelleneinrichtung 3 als auch der Bogentransport
angehalten werden und der Bogen 2 dann manuell entnommen
werden kann.
Nach der Mikrowelleneinrichtung 3 kann
der Bogen 2 durch ein nicht dargestelltes Transportband auf
dem Transportpfad 1 transportiert werden Hinter der Lichtschranke 7'' befindet sich unmittelbar über und
unter dem Transportpfad 1 als mechanische Zwangsbedingungen
ein Rollenpaar 10. Die beiden Rollen des Rollenpaares 10 können in
Richtung der Pfeile 11 auf das Transportband 1 zu
bewegt werden. Eine Bewegung in die entgegengesetzte Richtung ist,
z.B. zum Trennen auch möglich.
Der Abstand der beiden Lichtschranken 7 und 7' vor der Mikrowellen-Fixiereinrichtung 3 soll hier
in etwa 250mm betragen. Dieser Abstand reicht für das hier vorgestellte Beispiel
aus, dass ein Papierstau noch rechtzeitig erkannt wird, ohne dass
ein in der Mikrowellen-Fixiereinheit 3 vorliegender Bogen 2 in
Brand gerät.
Der Abstand kann aber erfindungsgemäß auch kleiner sein.
Bei anderen Transportgeschwindigkeiten
der Bogen 2 oder anderen Zeiträumen, nach denen ein Bogen 2 in
Brand gerät
oder anfängt
zu glimmen, können
andere Abstände,
die auf diese Parameter angestimmt sind, gewählt werden.
Bei einer angenommenen Geschwindigkeit des
Bogens 2 von 500mm/s und einer Dauer von 500ms, nach der
der Bogen 2 bei Bestrahlung mit Mikrowellenstrahlung zu
rauchen beginnt, reicht dieser Abstand von 250mm der Lichtschranken 7 und 7' von einander
aus um einen fehlenden Bogen 2 an der Lichtschranke 7 zum
erwarteten Zeitpunkt zu erkennen. Ein fehlender Bogen liegt gerade
dann vor, wenn ein erwarteter Bogen zu dem erwarteten Zeitpunkt
nicht erkannt wird. Für
den Fall eines Fehlbogens kann dann der Transport weiterer Bogen 2 unterbunden
und die Mikrowelleneinrichtung 3 angehalten werden. Hierfür sind nicht
weiter dargestellte Stoppeinrichtungen vorgesehen, die die Mikrowelleneinrichtung
abschalten oder z.B. die Stromzufuhr der Mikrowelleneinrichtung 3 unterbrechen.
Da der Stopp der Mikrowellen-Fixiereinrichtung
rechtzeitig vor einem In Brand setzen des Bogens 2 erfolgt,
kann ein offener Brand im Innern der Druckmaschine erfolgreich verhindert
werden.
Bei einem ordnungsgemäßen Betrieb
der Druckmaschine durchläuft
der Bogen 2 nach dem Passieren der Lichtschranke 7' die Mikrowelleneinrichtung 3.
Sollte es nun zu einem Papierstau
oder zu einem anderen außerordentlichen
Verweilen eines Bogens 2 innerhalb der Mikrowelleneinrichtung 3 kommen,
welches nicht von den Lichtschranken 7 und 7' erkannt wird
oder wirkt auf Grund eines anderen Fehlers eine zu energiereiche
Mikrowellenstrahlung auf den Bogen 2 oder kommt es zu einem
Spannungsdurchbruch, so kann mittels des Temperaturdetektors 8 und
der Spannungsdurchbruchdetektionseinrichtung 9 so etwas
schnell erkannt werden. Ein Ausschalten der Mikrowelleneinrichtung 3 kann
dann über
hier nicht gezeigte Schaltsysteme und/oder die nicht dargestellten
Stoppeinrichtungen veranlasst werden.
Der Temperaturdetektor 8 ist
dafür vorgesehen,
die von dem Bogen 2 emittierte Infrarotstrahlung zu erkennen
und sie mit einem Grenzwert zu vergleichen. Auf diese Weise kann
die Temperatur eines Bogens 2 innerhalb der Mikrowelleneinrichtung 3 kontrolliert
werden. Überschreitet
die Temperatur einen festgelegten Grenzwert, so kann über den Stoppmechanismus
eine Unterbrechung der Mikrowellenemission durchgeführt werden.
Hierfür
ist es nicht notwendig, dass die Temperatur berechnet wird, es reicht
auch aus wenn die Gesamtenergie der durch den Temperaturdetektor 8 gemessenen
Strahlung einen bestimmten Wert überschreitet.
Für
den Fall, dass es innerhalb der Mikrowelleneinrichtung 3 zu
einem Spannungsdurchbruch kommt, kann dieser mit der Messdiode 17 erkannt werden.
Sie misst die Feldstärke
innerhalb der Mikrowelleneinrichtung 3. Wenn es zu einem
Spannungsdurchbruch kommt, bricht das elektrische Feld im Inneren
der Mikrowelleneinrichtung 3 zusammen, was von der Messdiode 17 bzw.
der Spannungsdurchbruchdetektionseinrichtung 9 erkannt
wird. Daraufhin wird ein Stoppen der Mikrowelleneinrichtung 3 veranlasst.
Nach dem Durchlaufen der Mikrowelleneinrichtung 3 passiert
der Bogen 2 zunächst
eine weitere Lichtschranke 7''. Hier ist der
Abstand zur vorherigen Lichtschranke 7' auch höchstens 250mm groß. Wird
von dieser Lichtschranke 7'' zu einem erwarteten
Zeitpunkt kein Bogen 2 erkannt, so wird auf einen Papierstau
oder wenigstens auf ein außerordentliches
Verweilen des Bogen 2 innerhalb der Mikrowelleneinrichtung 3 geschlossen.
Dieser Papierstau sollte dann innerhalb der Mikrowelleneinrichtung 3 oder kurz
dahinter entstanden sein, da an der Lichtschranke 7' der Bogen 2 noch
korrekt detektiert wurde. Auf Grund dieses erkannten Papierstaus
wird wiederum ein Stoppen der Mikrowelleneinrichtung 3 veranlasst. Weiter
wird auch ein Transport der Bogen 2 unterbunden.
Wird mittels des Temperaturdetektors 8 oder der
Spannungsdurchbruchdetektionseinrichtung 9 eine unerwünschte Wirkung
der Mikrowellenstrahlung auf den Bogen 2 erkannt, so muss
ein Glimmen oder ein Brennen des Bogens 2 verhindert oder
bekämpft
werden. Hierfür
trennt eine Gasflutungseinrichtung 13 die Mikrowelleneinrichtung 3 räumlich vom
Rest der Druckmaschine ab.
Wird ein Papierstau von einer der
Lichtschranken 7' oder 7'' erkannt, dann wird der Bogentransport
und die Mikrowelleneinrichtung 3 abgeschaltet.
Wird ein Papierstau erkannt und zusätzlich eine
unerwünschte
Wirkung der Mikrowellenstrahlung auf den Bogen 2 mittels
des Temperaturdetektors 8 und/oder der Spannungsdurchbruchdetektionseinrichtung 9 erkannt,
so ist es vorgesehen, dass ein möglicher
Brand oder ein Glimmen des Bogens 2 dadurch verhindert
wird, dass über
eine Zuführung 14 ein
nicht brennbares Sicherheitsgas 15 in die Gasflutungseinrichtung 13 eingelassen
wird. Gleichzeitig wird dabei der Bogentransport unterbrochen und
die Mikrowelleneinrichtung 3 abgeschaltet.
Die Gaszufuhr sollte vorteilhafterweise
unter Druck geschehen, damit sich das Sicherheitsgas 15 schnell
genug in der Gasflutungseinrichtung 13 verteilen kann um
einen Brand oder ein Glimmen zu löschen oder zu verhindern. Es
kann insbesondere auch vorgesehen sein, dass mehrere Zuführungen 14 für das Sicherheitsgas 15 vorhanden
sind.
Da im Allgemeinen kein vollständiger Abschluss
der Mikrowelleneinrichtung 3 durch die Gasflutungseinrichtung 13 vorliegt
wird immer Sicherheitsgas 15 aus der Gasflutungseinrichtung 13 entweichen.
Erfindungsgemäß ist es
dafür vorgesehen, dass
ständig
Sicherheitsgas 15 zugeführt
wird.
Die Flutung der Gasflutungseinrichtung 13 sollte
dabei so lange erfolgen, bis Temperatur des Bogen 2 sicher
so weit abgekühlt
ist, dass ein Aufflammen eines Brandes nicht mehr erwartet werden muss.
Insbesondere kann es dafür
vorgesehen sein, dass das Sicherheitsgas 15 mit einer niedrigen
Temperatur in die Gasflutungseinrichtung 13 geleitet wird.
Wird mittels der Lichtschranken 7, 7' und 7'' kein Fehlbogen erkannt, allerdings
von dem Temperaturdetektor 8 oder der Spannungsdurchbruchdetektionseinrichtung 9 eine
unerwünschte
Wirkung der Mikrowellenstrahlung festgestellt, was insbesondere eine
unerwünschte
Erwärmung
des Bogen 2 oder ein Spannungsdurchbruch sein kann, so
kann es zunächst
vorgesehen sein, dass die Gasflutungseinrichtung 13 so
lange mit Sicherheitsgas 15 geflutet wird, bis der Bogen 2 ausreichend
abgekühlt
ist. Hierfür
soll es vorgesehen, dass sowohl die Mikrowelleneinrichtung 3,
als auch der Bogentransport abgeschaltet wird.
Es kann auch vorgesehen sein, dass
zwar die Mikrowelleneinrichtung 3 gestoppt, ein Weitertransport
der Bogen 2 aber gewährleistet
wird. Damit gelangt der Bogen 2 aus der Mikrowelleneinrichtung 3 heraus.
Er wird dann weiter in den Bereich eines Rollenpaares 10 transportiert.
Nach dem Erkennen der uner wünschten
Wirkung wird das Rollenpaar 10 durch nicht dargestellte
Steuerungsmechanismen so angesteuert, dass sich die beiden Rollen
in Richtung der Pfeile 11 aufeinander zu bewegen und die
Bogen 2, die nun zwischen dem Rollenpaar 10 hindurchtransportiert
werden so weit umfassen, dass kein Sauerstoff mehr an sie gelangen
kann und ein möglicher
Brand oder ein Glimmen so verhindert oder beendet wird. Das Rollenpaar 10 ist
dafür so
ausgelegt, dass die Oberflächen
der Rollen nicht brennbar und in einer Weise elastisch sind, dass
ein Drehen der Rollen auch bei umfassten Bogen 2 möglich ist.
Der Bogen 2 wird daher durch das Rollenpaar 10 hindurchtransportiert,
das sich auf ihm abrollt und dabei mögliche Brandherde löscht. Auf
diese Weise kann ein Brand in der Druckmaschine verhindert werden.
Ein zusätzliches Durchlaufen des Rollenpaares 10 kann
auch für
einen Bogen 2 vorgesehen sein, der bei einem Stopp des
Bogentransports innerhalb der Mikrowelleneinrichtung durch das Sicherheitsgas 15 gelöscht und
abgekühlt
wurde. Ein Brand kann dadurch noch sicherer vermieden werden.
Damit nicht weitere Bogen 2 in
die Mikrowelleneinrichtung 3 transportiert werden und ein
möglicher
Schaden ermittelt werden kann, ist es vorgesehen, dass der Bogentransport
nach dem Durchlaufen des ersten Bogen 2 durch das Rollenpaar 10 unterbunden
wird. Es kann auch möglich
sein, dass hierfür abgewartet
wird sich keine Bogen 2 mehr innerhalb des Umfeldes der
Mikrowelleinrichtung 3 befinden. Insbesondere kann es hierfür vorgesehen
sein, dass ein weiteres Zuführen
von Bogen 2 in die Druckmaschine, insbesondere in den Bereich
der Mikrowelleneinrichtung 3 unterbunden wird.
Auf diese Weise können Schäden vermieden werden, die durch
unerwünschte
Wirkungen der Mikrowellenstrahlung innerhalb einer Druckmaschine verursacht
werden können.