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Die Erfindung betrifft ein Modul
zum Anschluß wenigstens
eines Sensors oder eines Aktors an eine oder zwei Busleitungen oder
zum Verbinden zweier Busleitungen miteinander, mittels in einem Kontaktträger aus
Isolierstoff angeordneten Kontaktelementen, mit einem ein erstes
Gehäuseteil
und ein zweites Gehäuseteil
aufweisenden Gehäuse.
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Derartige Module dienen in der Regel
dazu, mehrere Sensoren oder Aktoren mit einer Busleitung zu verbinden, über die
die Sensoren und Aktoren sowohl mit Energie als auch mit der zentralen
Steuerung verbunden werden. Die Busleitung ist im allgemeinen ein
ungeschirmtes Zwei-Leiter-Flachbandkabel, über das gleichzeitig Signale
und Energie übertragen
werden. In dem Modul kann auch eine Elektronikeinheit angeordnet
sein, die dabei meist aus einer den Anforderungen entsprechend bestückten Leiterplatte
besteht, die in dem Gehäuse
gehalten ist. Vorteil der bekannten Bussysteme ist, daß nicht
mehr jeder Aktor bzw. Sensor einzeln verdrahtet werden muß, sondern
nur noch eine Busleitung benötigt
wird, um alle Aktoren und Sensoren mit der Steuerung zu verbinden.
Dadurch wird das System wesentlich übersichtlicher, sowie die Installation
und Inbetriebnahme von Maschinen und Anlagen einfacher.
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Um die einzelnen Aktoren und Sensoren schnell
und einfach an die Busleitung anschließen zu können, wird das eingangs beschriebene
Modul verwendet, das häufig
auch als Aktor-Sensor-Box oder Aktor-Sensor-Modul bezeichnet wird.
Die Buchsen für
die Sensoren werden dabei als Eingänge und die Buchsen für die Aktoren
als Ausgänge
bezeichnet, so daß die
Elektronikmodule auch als Ein-/Ausgangsmodule bzw. als E/A-Module
oder als I/O-Module
bezeichnet werden.
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Bekannte Module bestehen aus zwei
Modulteilen, nämlich
einem Moduloberteil, dem sogenannten Anwendermodul, und einem Modulunterteil, dem
sogenannten Koppelmodul (vgl.
DE 197 56 167 A1 oder
DE 93 05 529 ). Das Koppelmodul dient
dabei zum Anschluß des
Anwendermoduls an die Buslei tung, wozu in dem Koppelmodul entsprechende
Stift- oder Schneidkontakte zur Kontaktierung der Busleitung vorgesehen
sind. Das Anwendermodul und das Koppelmodul sind ebenfalls über Stiftkontakte
elektrisch und über
Schrauben in dem Anwendermodul mechanisch miteinander verbunden.
Die Anwendermodule unterscheiden sich insbesondere in der Anzahl
der Anschluß-
bzw. Steckerbuchsen, wobei die Mehrzahl der Anwendermodule vier
oder acht M12-Buchsen zum Anschluß einer entsprechenden Anzahl
binärer
Geräte
aufweisen.
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Derartige Module haben in der Regel
ein quaderförmiges
Kunststoffgehäuse,
das zur Befestigung des Moduls großflächig auf einer geraden und zum
Gehäuse
weitgehend parallelen Auflagefläche aufliegt,
wobei die Fixierung des Moduls mit Hilfe von Schrauben erfolgt,
wozu in dem Gehäuse
entsprechende Bohrungen vorgesehen sind. Daneben sind Module bekannt,
die eine Befestigungsvorrichtung zur Befestigung des Moduls auf
einer Tragschiene aufweisen. Die bekannten Module weisen in der
Regel die Schutzart IP 65 oder IP 67 auf.
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In Umgebungsbedingungen mit Belastung durch
dauerhaft erhöhte
Feuchtigkeit oder bei Einsatzgebieten, bei denen eine Reinigung
der Module mit einem Wasserstrahl, insbesondere mit einem Hochdruckreiniger
erfolgt, wie beispielsweise in der Nahrungs- und Genußmittelindustrie,
können
die bekannten Module kaum eingesetzt werden. Insbesondere im Nahrungs-
und Genußmittelbereich
werden nicht nur an die Abdichtung des Gehäuses sondern auch an die Reinigungsmöglichkeit
des Gehäuses sehr
hohe Anforderungen gestellt. Dabei maß die Ablagerung von Keimen
am Gehäuse
weitestgehend vermieden werden. Die Kanten der quaderförmigen Gehäuse bergen
jedoch die Gefahr der Ablagerung von Keimen in sich.
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Darüber hinaus sind die bekannten
Module relativ groß,
da sie meist zum Anschluß von
vier oder acht Sensoren bzw. Aktoren ausgelegt sind. Außerdem ist
die Verbindung zweier Busleitungen miteinander oder der Anschluß von zwei
Busleitungen, beispielsweise eines "normalen" Flachbandkabels, über das gleichzeitig Signale
und Energie übertragen
werden, und eines Flachbandkabels zur Einspeisung einer Zusatzspannung,
an einen oder mehrere Sensoren oder Aktoren im Hinblick auf eine
geforderte Dichtigkeit relativ aufwendig.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
somit die Aufgabe zugrunde, ein eingangs beschriebenes Modul zur
Verfügung
zu stellen, das den hohen Anforderungen des Hygiene- bzw. Nahrungsmittelbereichs besser
genügt,
möglichst
einfach aufgebaut und vielseitig einsetzbar ist.
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Diese Aufgabe ist bei dem erfindungsgemäßen Modul
zum Anschluß wenigstens
eines Sensors oder eines Aktors an eine Busleitung zunächst und im
wesentlichen dadurch gelöst,
daß das
Gehäuse eine
runde Grundfläche
aufweist, daß das
erste Gehäuseteil
ein Gewinde und das zweite Gehäuseteil ein
dazu korrespondierendes Gewinde aufweist, und daß das erste Gehäuseteil
und das zweite Gehäuseteil
miteinander verschraubt sind.
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Bei einem Modul zum Verbinden mindestens zweier
Busleitungen miteinander oder zum Anschluß wenigstens eines Sensors
oder eines Aktors an mindestens zwei Busleitungen ist die zuvor
beschriebene Aufgabe zunächst
und im wesentlichen dadurch gelöst,
daß das
Gehäuse
eine runde Grundfläche aufweist
und daß das
Gehäuse
zusätzlich
zu dem ersten Gehäuseteil
und dem zweiten Gehäuseteil noch
mindestens ein drittes Gehäuseteil
aufweist, wobei das erste Gehäuseteil
auf der einen Seite mit dem zweiten Gehäuseteil und auf der anderen
Seite mit dem dritten Gehäuseteil
verschraubt ist.
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Während
das Modul gemäß der ersten
Lehre der Erfindung aus genau zwei Gehäuseteilen besteht, weist das
Modul gemäß der zweiten
Lehre der Erfindung noch wenigstens ein drittes Gehäuseteil auf.
Bei dem Modul gemäß der ersten
Lehre der Erfindung stellt dabei das erste Gehäuseteil das Gehäuseoberteil
und das zweite Gehäuseteil
das Gehäuseunterteil
dar. Demgegenüber
besteht das Modul gemäß der zweiten
Lehre der Erfindung aus einem Gehäuseunterteil, einem Gehäusemittelteil
und einem Gehäuseoberteil,
wobei das erste Gehäuseteil dem
Gehäusemittelteil,
das zweite Gehäuseteil
dem Gehäuseunterteil
und das dritte Gehäuseteil
dem Gehäuseoberteil
entspricht. Wie nachfolgend noch genauer erläutert wird, entspricht der
Aufbau und die Funktion des Gehäuseunterteils,
d.h. des zweiten Gehäuseteils,
des zweiteiligen Moduls dem Aufbau und der Funktion des Gehäuseunterteils,
d.h. des zweiten Gehäuseteils,
des dreiteiligen Moduls. Das erste Gehäuseteil, d.h. das Gehäuseoberteil
des zweiteiligen Moduls bzw. das Gehäusemittelteil des dreiteiligen
Moduls, weist ebenfalls im wesentlichen dieselbe Funktion auf, wobei
sich jedoch das Gehäuseoberteil
des zweiteiligen Moduls und das Gehäusemittelteil des dreiteiligen
Moduls in ihrem konstruktiven Aufbau voneinander unterscheiden.
Gemeinsam ist dem ersten Gehäuseteil
des zweiteiligen Moduls, d.h. dem Gehäuseoberteil, und dem ersten
Gehäuseteil
des dreiteiligen Moduls, d.h. dem Gehäusemittelteil, daß in beiden
Fällen
das erste Gehäuseteil mit
ein und demselben zweiten Gehäuseteil,
d.h. mit ein und demselben Gehäuseunterteil,
verschraubbar ist.
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Dadurch, daß das Gehäuse eine runde Grundfläche aufweist,
ergibt sich eine höhere
Dichtigkeit und eine verbesserte Reinigungsmöglichkeit des erfindungsgemäßen Moduls
sowohl gemäß der ersten
als auch gemäß der zweiten
Lehre der Erfindung. Durch die Verschraubung des erste Gehäuseteil
mit dem zweiten Gehäuseteil
bzw. das erste Gehäuseteil
mit dem zweiten und dem dritten Gehäuseteil, ergibt sich eine verbesserte
Dichtigkeit des gesamten Gehäuses,
da durch die Ausbildung der Gewinde an den einzelnen Gehäuseteilen
eine über
den gesamten Umfang des Gehäuses
wirkende gleichmäßig feste
Verbindung der einzelnen Gehäuseteile erreicht
wird. Die Dichtigkeit der so realisierten Verschraubung der einzelnen
Gehäuseteile
ist dabei deutlich höher
als die Dichtigkeit der aus dem Stand der Technik bekannten Verschraubung
von Gehäuseoberteil
und Gehäuseunterteil,
bei der lediglich im Bereich der Ecken der quaderförmigen Gehäuse einzelne
Schrauben vorgesehen sind.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung des
Moduls, sowohl gemäß der ersten
als auch gemäß der zweiten
Lehre der Erfindung, ist der Kontaktträger mit den Kontaktelementen
im ersten Gehäuseteil
angeordnet. Die Anordnung der Kontaktelemente, die im montierten
Zustand des Moduls die Isolierung der Busleitung durchdringen und
die Adern der Busleitung kontaktieren, im ersten Gehäuseteil
ermöglicht
es, das zweite Gehäuseteil
vollständig
passiv auszugestalten, so daß das
zweite Gehäuseteil lediglich
der mechanischen Befestigung der Busleitung nicht jedoch deren elektrischer
Kontaktierung dient. Ist das Gewinde des ersten Gehäuseteils
beispielsweise als Außengewinde
und das Gewinde des zweiten Gehäuseteils
als Innengewinde ausgebildet, so kann das zweite Gehäuseteil
besonders einfach als eine Art Überwurfmutter
hergestellt werden.
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Zur Realisierung der passiven Ausgestaltung des
zweiten Gehäuseteils
ist vorgesehen, daß das erste
Gehäuseteil
mindestens eine Buchse oder einen Stecker zum Anschluß einer
elektrischen oder optischen Leitung aufweist. Alternativ zur Ausgestaltung
einer Buchse oder eines Steckers am ersten Gehäuseteil ist es auch möglich, daß eine elektrischen
Leitung fest mit dem ersten Gehäuseteil
verbunden ist, wozu die elektrische Leitung beispielsweise am ersten
Gehäuseteil
angespritzt ist. Bei den bekannten Aktor-Sensor-Modulen sind die Kontaktelemente zur
Kontaktierung der Busleitung im Koppelmodul angeordnet, während die
Buchsen oder Stecker im Anwendermodul angeordnet sind. Dadurch ist
es notwendig eine elektrische Verbindung in Form von Kontakten zwischen
dem Koppelmodul und dem Anwendermodul vorzusehen, wodurch der Aufbau der
Module komplizierter und deren Abmessungen größer werden. Da bei dem erfindungsgemäßen Modul
gemäß der bevorzugten
Ausgestaltung sowohl die Kontaktelemente als auch die Buchse oder
der Stecker, d.h. die elektrischen Anschlüsse für die Leitungen zu den Sensoren
oder Aktoren, im ersten Gehäuseteil
angeordnet sind, erfolgt im zweiten Gehäuseteil keinerlei elektrische
Kontaktierung. Somit ist es auch nicht erforderlich, eine elektrische
Verbindung in Form von Kontakten zwischen dem Koppelmodul und dem
Anwendermodul vorzusehen.
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Um den erhöhten Anforderungen an die Dichtigkeit
des Gehäuses
zu genügen,
ist vorteilhafter Weise vorgesehen, daß die Buchse oder der Stecker
einstückig
mit dem ersten Gehäuseteil
ausgebildet ist. Dabei kann das erste Gehäuseteil so ausgebildet sein,
beispielsweise als Gußteil
hergestellt werden, daß die
Buchse oder der Stecker in dem Gehäuseteil integriert ist. Daneben
ist es jedoch auch möglich,
die Buchse bzw. den Stecker derart mit dem Gehäuseteil einstückig zu
verbinden, daß die
Buchse oder der Stecker mit dem Gehäuseteil verschweißt wird.
Durch die einstückige
Ausbildung der Buchse bzw. des Steckers mit dem ersten Gehäuseteil
entfallen die ansonsten notwendigen Dichtungsmaßnahmen zwischen der Buchse
bzw. dem Stecker und in der ersten Gehäuseteil für die Buchse bzw. den Stecker
vorgesehenen Öffnung.
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Wie zuvor bereits ausgeführt worden
ist, kann sowohl für
das Modul gemäß der ersten
Lehre der Erfindung, d.h. für
das zweiteilige Modul, als auch für das Modul gemäß der zweiten
Lehre der Erfindung, d.h. für
das dreiteilige Modul, dasselbe Gehäuseunterteil verwendet werden.
Der Aufbau des zweiten Gehäuseteils
ist somit unabhängig
davon, ob das zweite Gehäuseteil
mit einem als Gehäuseoberteil ausgebildeten
ersten Gehäuseteil
oder mit einem als Gehäusemittelteil
ausgebildeten ersten Gehäuseteil zusammengesetzt
wird. Dadurch können
die Einsatzmöglichkeiten
des erfindungsgemäßen Moduls erhöht werden,
ohne daß sich
die Anzahl der unterschiedlichen Gehäuseteile ebenfalls erhöht. Vorteilhafterweise
ist darüber
hinaus vorgesehen, daß das dritte
Gehäuseteil
konstruktiv dem zweiten Gehäuseteil
entspricht.
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Bei einer bevorzugten Ausgestaltung
des erfindungsgemäßen Moduls
sowohl gemäß der ersten Lehre
als auch gemäß der zweiten
Lehre der Erfindung ist vorgesehen, daß das zweite Gehäuseteil bzw.
das dritte Gehäuseteil
einen Druckkörper
aufweist, der zur Auflage der Busleitung bzw. der Busleitungen dient,
so daß beim
Verschrauben des ersten Gehäuseteils
mit dem zweiten Gehäuseteil
bzw. des ersten Gehäuseteils
mit dem dritten Gehäuseteil
die Kontaktelemente in die Busleitung bzw. die Busleitungen eindringen
und die Adern der Busleitung bzw. der Busleitungen kontaktieren.
Der in dem ersten bzw. dem zweiten Gehäuseteil vorgesehene Druckkörper verhindert
somit ein Zurückweichen
der Busleitung, wenn die in dem ersten Gehäuseteil angeordneten Kontaktelemente
in die Busleitung eindringen. Um ein Verdrehen der Busleitung beim
Einschrauben des ersten Gehäuseteils
in das zweite Gehäuseteil bzw.
beim Aufschrauben des zweiten Gehäuseteils auf das erste Gehäuseteil
zu verhindern, ist der Druckkörper
drehbar in dem zweiten bzw. dem dritten Gehäuseteil angeordnet. Dadurch
können
das erste Gehäuseteil
bzw. das zweite oder das dritte Gehäuseteil verdreht werden, ohne
daß es
zu einer Verdrehung der anzuschließenden Busleitung kommt.
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Vorteilhafterweise ist darüber hinaus
vorgesehen, daß der
Druckkörper
außermittig
in dem zweiten bzw. dem dritten Gehäuseteil angeordnet ist. Durch
den seitlichen Versatz des Druckkörpers in dem zweiten bzw. dem
dritten Gehäuseteil
ist bei einer unsymmetrischen Busleitung eine eindeutige Orientierung
und somit eine richtige Zuordnung der einzelnen Kontaktelemente
zu den einzelnen Adern der Busleitung möglich.
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Gemäß einer letzten vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung, die hier noch kurz erwähnt werden
soll, ist darüber
hinaus ein Abdichtelement zwischen dem ersten Gehäuseteil
und dem zweiten Gehäuseteil
bzw. zwischen dem ersten Gehäuseteil
und dem dritten Gehäuseteil
angeordnet, wobei das Abdichtelement vorzugsweise so ausgebildet
ist, daß es auf
dem Druckkörper
aufrastbar ist. Das Abdichtelement dient dabei sowohl als Führung für die Busleitung,
als auch als Kodierung zur richtigen Ausrichtung einer unsymmetrischen
Busleitung. Darüber
hinaus verhindert das Abdichtelement eine mechanische Beschädigung der
Busleitung beim Verbinden des ersten Gehäuseteils mit dem zweiten bzw.
dem dritten Gehäuseteil.
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Im einzelnen gibt es nun eine Vielzahl
von Möglichkeiten,
das erfindungsgemäße Modul
auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird verwiesen auf die den
Patentansprüchen
1 und 3 nachgeordneten Patentansprüche sowie auf die Beschreibung
bevorzugter Ausführungsbeispiele
in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen
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1 zwei
perspektivische Darstellungen zweier Varianten eines ersten Ausführungsbeispiels des
erfindungsgemäßen Moduls,
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2 zwei
Ausführungsbeispiele
des erfindungsgemäßen Moduls,
im noch nicht montierten Zustand,
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3 eine
Schnittdarstellung des Moduls gemäß 1 bzw. 2,
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4 zwei
perspektivische Darstellungen einer ersten Variante eines zweiten
Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Moduls
und
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5 eine
perspektivische Darstellung einer zweiten Variante eines zweiten
Ausführungsbeispiels des
erfindungsgemäßen Moduls.
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Die Figuren zeigen ein Modul 1, 1' zum Anschluß eines – hier nicht
dargestellten – Sensors
oder eines Aktors an eine Busleitung 2, 2', mittels in
einem Kontaktträger 3 aus
Isolierstoff angeordneten Kontaktelementen 4. Die lediglich
in 3 dargestellten Kontaktelemente 4 weisen
Kontaktspitzen 5 auf, die die Isolation 6 der
Busleitung 2, 2' im
zusammengebauten Zustand des Moduls 1 durchdringen und
die Adern 7 der Busleitung 2, 2' kontaktieren.
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In den 1 bis 3 ist ein grundsätzlich erstes Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Moduls 1 dargestellt,
bei dem das Gehäuse
aus einem ersten Gehäuseteil 8 und
einem zweiten Gehäuseteil 9 besteht.
Das erste Gehäuseteil 8 bildet
dabei das Gehäuseoberteil
und das zweite Gehäuseteil 9 das Gehäuseunterteil.
Im Unterschied dazu zeigen die 4 und 5 ein grundsätzlich zweites
Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Moduls 1', bei dem das
Gehäuse
dreiteilig ausgebildet ist. Den verschiedenen Ausführungsbeispielen
des erfindungsgemäßen Moduls 1, 1' ist zunächst gemeinsam,
daß das Gehäuse eine
runde Grundfläche
aufweist. Dadurch ergibt sich ein Modul 1, 1', welches nur
geringe Abmessungen aufweist, besonders leicht zu reinigen ist,
so daß das
Modul 1, 1' auch
im Hygiene- und Lebensmittelbereich eingesetzt werden kann, und – wie nachfolgend
noch weiter beschrieben wird – eine
besonders hohe Dichtigkeit aufweist.
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Zur Erzielung der hohen Dichtigkeit
des Moduls 1, 1' sind
das erste Gehäuseteil 8 und
das zweite Gehäuseteil 9 direkt
miteinander verschraubt, wozu das erste Gehäuseteil 8 ein erstes
Gewinde und das zweite Gehäuseteil 9 ein
zweites korrespondierendes Gewinde aufweist. Das Gewinde des ersten
Gehäuseteils 8 ist
dabei vorzugsweise als Außengewinde 10 und
das korrespondierende Gewinde des zweiten Gehäuseteils 9 als Innengewinde 11 ausgebildet. Grundsätzlich ist
es jedoch auch möglich,
das Gewinde des ersten Gehäuseteils 8 als
Innengewinde und das korrespondierende Gewinde des zweiten Gehäuseteils 9 Außengewinde
auszubilden.
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Zur Aufnahme der Busleitung 2 ist
in dem dem zweiten Gehäuseteil 9 zugewandten
Bereich des ersten Gehäuseteils 8 eine
sich in Längsrichtung der
anzuschließenden
Busleitung 2 erstreckende Ausnehmung 12 ausgebildet.
Wird das Modul 1 an einer beliebigen Stelle Busleitung 2 angebracht,
so ist die Ausnehmung 12 durchgehend ausgebildet, so daß die Busleitung 2 an
einer Seite des ersten Gehäuseteils 8 in
das Modul 1 eintritt und an der gegenüberliegenden Seite des ersten
Gehäuseteils 8 wieder
austritt. Wird dagegen das Modul 1 am Ende einer Busleitung 2 angebracht,
so daß die
Busleitung 2 innerhalb des ersten Gehäuseteils 8 endet,
so kann die Ausnehmung 12 einseitig geschlossen ausgebildet
sein.
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Wie zuvor bereits ausgeführt, ist
bei dem erfindungsgemäßen Modul 1' gemäß der zweiten
Lehre der Erfindung das Gehäuse
nicht zweiteilig sondern dreiteilig ausgebildet. Bei den in den 4 und 5 dargestellten Ausführungsbeispielen dieses erfindungsgemäßen Moduls 1' besteht das
Gehäuse
somit aus einem ersten Gehäuseteil 8,
einem zweiten Gehäuseteil 9 und
zusätzlich
einem dritten Gehäuseteil 13.
Das erste Gehäuseteil 8 bildet
somit ein Gehäusemittelteil,
das zweite Gehäuseteil 9 wiederum das
Gehäuseunterteil
und das dritte Gehäuseteil 13 das
Gehäuseoberteil.
Entsprechend dem Modul 1 gemäß den 1 bis 3 ist
nunmehr das erste Gehäuseteil 8,
d.h. das Gehäusemittelteil,
auf der einen Seite mit dem zweiten Gehäuseteil 9, d.h. dem
Gehäuseunterteil,
und auf der anderen Seite mit dem dritten Gehäuseteil 13, d.h. dem
Gehäuseoberteil,
verschraubt. Zur Verschraubung der drei Gehäuseteile 8, 9, 13 weist
das erste Gehäuseteil 8 sowohl
an der dem zweiten Gehäuseteil 9 als
auch an der dem dritten Gehäuseteil 13 zugewandten
Seite ein Gewinde, insbesondere ein Außengewinde auf und sind in
dem zweiten Gehäuseteil 9 und
dem dritten Gehäuseteil 13j jeweils
korrespondierende Gewinde, insbesondere korrespondierende Innengewinde,
ausgebildet.
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Das Modul 1' gemäß der zweiten Lehre der Erfindung
unterscheidet sich von dem Modul 1 gemäß der ersten Lehre der Erfindung
darüber
hinaus dadurch, daß an
das Modul 1' zwei
Busleitungen 2, 2' angeschlossen
werden können.
Dabei können
die beiden Busleitungen 2, 2' entweder mit Hilfe des Moduls 1' miteinander
verbunden werden (4)
oder es können
die beiden Busleitungen 2, 2' gemeinsam an einen Sensor oder
einen Aktor angeschlossen werden (5).
Letzteres wird insbesondere dann benötigt, wenn an das Modul 1' ein Aktor angeschlossen
werden soll, der eine Betriebsspannung benötigt, die größer ist,
als die über
die "normale" Busleitung 2 zur
Verfügung
gestellte Spannung. Dann kann über eine
zweite Busleitung 2' eine
sogenannte Hilfsspannung zur Verfügung gestellt werden. Zur Aufnahme der
beiden Busleitungen 2, 2' sind in dem ersten Gehäuseteil 8 entsprechend
zwei Ausnehmungen 12, 12' ausgebildet.
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Allen Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Module 1, 1' ist gemeinsam,
daß der
Kontaktträger 3 mit
den Kontaktelementen 4 im ersten Gehäuseteil 8 angeordnet
ist. Da darüber
hinaus auch der Anschluß eines
Sensors oder Aktors an die Busleitung 2, 2' über das
erste Gehäuseteil 8 erfolgt, können das
zweite Gehäuseteil 9 und
das dritte Gehäuseteil 13 vollständig passiv
ausgebildet sein. Zum Anschluß eines
Sensors oder Aktors an das Modul 1, 1' ist im ersten
Gehäuseteil 8 eine
Buchse 14 oder ein – hier
nicht dargestellter – Stecker
ausgebildet, wobei die Buchse 14 bzw. der Stecker einstückig mit dem
ersten Gehäuseteil 8 ausgebildet
ist. Ein Sensor oder Aktor kann nun dadurch einfach an die Busleitung 2, 2' angeschlossen
werden, daß eine
mit dem Sensor oder Aktor verbundene Leitung, an deren Ende ein
entsprechender Stecker angeordnet ist, mit der Buchse 14 verbunden
wird. Alternativ zur Ausbildung einer Buchse 14 an dem
ersten Gehäuseteil 8 ist
es auch möglich,
eine elektrische Leitung 15 fest mit dem ersten Gehäuseteil 8 zu
verbinden, wozu die Leitung 15 beispielsweise an das erste
Gehäuseteil 8 angespritzt
wird, wie dies in 1b dargestellt
ist.
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Zur festen und sicheren Verbindung
des ersten Gehäuseteils 8 mit
dem zweiten Gehäuseteil 9 bzw.
mit dem dritten Gehäuseteil 13 weist
das erste Gehäuseteil 8 zwei
Schlüsselflächen 16 auf.
Konstruktiv ist das Moduls 1 somit so ausgebildet, daß das Modul 1 eine
runde Grundfläche
aufweist und insgesamt eine zylinderförmige Form hat, wobei die Längsachse
des Moduls 1 senkrecht zur Längserstreckung der ans zuschließenden Busleitung 2 verläuft. Das
erste Gehäuseteil 8 ist
konstruktiv mit einer Schraube vergleichbar, die die Busleitung 2 in
der Ausnehmung 12 aufnimmt, wobei die Busleitung 2 durch
das einer massiven Mutter entsprechende zweite Gehäuseteil 9 gegen
den Kontaktträger 3 und die
Kontaktnadeln 4 gedrückt
wird. Dadurch, daß das zweite
Gehäuseteil 9 – ebenso
wie das identisch ausgebildete dritte Gehäuseteil 13 – komplett
passiv ist, d.h. keinerlei elektrische Kontakte oder Leitungen in dem
zweiten Gehäuseteil 9 oder
dem dritten Gehäuseteil 13 angeordnet
sind, kann das zweite Gehäuseteil 9 bzw.
das dritte Gehäuseteil 13 konstruktiv
sehr einfach aber dennoch mechanisch sehr robust ausgebildet sein.
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Aus den 2 und 3 ist
ersichtlich, daß das zweite
Gehäuseteil 9 einen
Druckkörper 17 aufweist, wobei
der Druckkörper 17 drehbar
und außermittig
in dem zweiten Gehäuseteil 9 angeordnet
ist. Dabei ist der Druckkörper 17 mit
Hilfe eines Zapfens 18 zwar mittig in dem zweiten Gehäuseteil 9 gelagert,
der Druckkörper 17 selber
ist jedoch unsymmetrisch zum Zapfen 18 und somit auch zur
Mittelachse des zweiten Gehäuseteils 9 ausgebildet.
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Vor dem Anschluß der Busleitung 2 wird
auf dem Druckkörper 17 ein
Abdichtelement 19 aufgerastet, das ein außermittig
angeordnetes Leitungsbett 20 und eine ringförmige Außendichtung 21 aufweist.
Das Leitungsbett 20 ist dabei auf die Form der unsymmetrischen
Busleitung 2 abgestimmt, so daß sich durch die außermittige
Anordnung des Druckkörpers 17 bzw.
des Leitungsbetts 20 eine vorgeschriebene Anordnung der
Busleitung 2 in dem Modul 1 ergibt, wodurch eine
eindeutige Zuordnung der Kontaktelemente 4 zu den Adern 7 der
Busleitung 2 gewährleistet
ist. Darüber
hinaus dient das Abdichtelement 19 auch als mechanischer
Schutz der Busleitung 2, so daß die Busleitung 2 beim Zusammenschrauben
des Gehäuseoberteils 8 mit
dem Gehäuseunterteil 9 nicht
beschädigt
wird. Da das Abdichtelement 19 auch eine Abdichtung des
Freiraumes zwischen der Busleitung 2 und der Ausnehmung 12 bewirkt,
ist es nicht erforderlich, die Ausnehmung 12 exakt an die
Kontur der Busleitung 2 anzupassen, wodurch sich die Herstellung
des ersten Gehäuseteils 8 vereinfacht.
Schließlich
wird durch die mit dem Abdichtelement 19 einstückig ausgebildete
Außendichtung 21 auch
noch eine zusätzliche
Abdichtung zwischen dem ersten Gehäuseteil 8 und dem
zweiten Gehäuseteil 9 realisiert.
Alternativ oder zusätzlich dazu
kann diese Außendichtung
jedoch auch durch einen O-Ring realisiert sein.
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2b zeigt
eine Variante des Abdichtelements 19, beim dem ein abtrennbares
Abschlußelement 22 für das Ende
einer Busleitung 2 vorgesehen ist. Das Abschlußelement 22 kann
dann als Isolierstück
zwischen dem Ende der Busleitung 2 und dem Inneren des
ersten Gehäuseteils 8,
so daß es
nicht zu einem Kurzschluß der
Adern 7 über
das erste Gehäuseteil 8 kommen
kann.
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Die zuvor beschriebene konstruktive
Ausgestaltung des zweiten Gehäuseteils 9,
d.h. des Gehäuseunterteils,
anhand der 2 und 3 gilt entsprechend auch
für die
Ausgestaltung des dritten Gehäuseteils 13.
Das dritte Gehäuseteil 13 kann
somit identisch ausgebildet sein wie das zweite Gehäuseteil 9. Zur
Realisierung der unterschiedlichen, in den 1a, 1b, 4 und 5 dargestellten Module 1, 1' ist somit nur
die Verwendung entsprechend unterschiedlich ausgebildeter erster
Gehäuseteile 8 erforderlich, während für sämtliche
Ausführungsbeispiele
das zweite Gehäuseteil 9,
d.h. das Gehäuseunterteil, identisch
ausgebildet ist. Darüber
hinaus ist bei dem Modul 1' gemäß den 4 und 5, bei denen das Gehäuse dreiteilig ausgebildet
ist, das dritte Gehäuseteil 13,
d.h. das Gehäuseoberteil,
identisch zum zweiten Gehäuseteil 9,
d.h. zum Gehäuseunterteil,
ausgebildet, so daß das
Modul 1' insgesamt
symmetrisch zur Mittelachse ausgebildet ist.
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Der modulartige Aufbau des Gehäuses ermöglicht es
darüber
hinaus, die Anzahl der Gehäuseteile
bei Bedarf weiter zu erhöhen,
wobei dann beispielsweise bei einem vierteiligen Gehäuse das
zweite Gehäuseteil 9 und
das dritte Gehäuseteil 13,
d.h. das Gehäuseunterteil
und das Gehäuseoberteil,
unverändert
bleiben und lediglich ein weiteres, funktional dem ersten Gehäuseteil 8 entsprechendes,
Gehäusemittelteil
hinzugefügt
wird.
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Die einzelnen Gehäuseteile
8,
9 und
13 bestehen
vorzugsweise aus Edelstahl mit einer relativ glatten Oberfläche, so
daß das
Modul
1,
1' mechanisch
sehr stabil und gegenüber
aggressiven Medien beständig
ist. Insgesamt ist das Modul
1,
1' so ausgebildet, daß es auch
im Hygiene- bzw. Nahrungsmittelbereich einsetzbar ist, da es leicht
zu reinigen ist und in Schutzart
EP
69 ausgeführt
sein kann.