DE1030409B - Verfahren und Vorrichtung zum Fuellen der Zwischenraeume zwischen den Draehten der den Leiter bildenden Litze von elektrischen Tiefseekabeln - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Fuellen der Zwischenraeume zwischen den Draehten der den Leiter bildenden Litze von elektrischen TiefseekabelnInfo
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Description
Es ist bekannt, daß lange Tiefseekabel für TeIephonie-
und Telegraphiezwecke mit einem Kupferleiter hergestellt werden, der im allgemeinen aus einer
Litze von ausgeglühtem Kupfer mit einem Gesamtquerschnitt von etwa 4 bis 15 mm2 von verschiedenartiger
Form besteht und der mit einer Schicht aus Guttapercha oder einem synthetischen thermoplastischen
Dielektrikum von geeigneten physikalischen und chemischen Eigenschaften isoliert ist.
Der so isolierte Leiter hat einen Durchmesser von etwa 7 bis 13 mm und ist von einer Umhüllung aus
schraubenförmig aufgewickelten, mit Tannin getränkten Juteschnüren umgeben, auf die eine Bewehrung
-us verzinkten, ebenfalls schraubenförmig aufgewickelten Stahldrähten aufgebracht ist. Für die
Bewehrung von Tiefseekabeln werden gewöhnlich 16 bis 20 solcher Stahldrähte verwendet, deren jeder
einen Durchmesser von etwa 2,5 mm besitzt. Auf das Ganze ist schließlich eine äußere Hülle aus Textilmaterial
oder mit Teer imprägnierter Jute aufgebracht.
Bei Tiefseekabeln kann der Kupferleiter sowohl aus einer nach ihrer Verseilung gewalzten oder gestauchten
Litze, deren äußere Drähte ein von dem ursprünglich kreisförmigen abweichendes Profil haben, als
auch aus einer Liitze üblicher Art bestehen, deren Drähte durchweg kreisförmiges Profil besitzen. Die
erste Leiterart hat den Vorteil eines größeren Querschnitts bei gleichen radialen Abmessungen.
Der Vorteil der Verwendung verseilter Leiter an Stelle eines Einzelleiters ist offensichtlich der, daß
die aus Einzeldrähten verseilten Leiter viel biegsamer als ein Einzelleiter sind und daß sie daher bei gleichen
Verformungen weniger stark beansprucht werden. Überdies bieten sie eine größere Sicherheit im Betrieb,
weil ihre Stromleitung auch dann gewährleistet ist, wenn ein oder mehrere Drähte reißen.
Bei der Herstellung von Tiefseekabeln müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um zu
vermeiden, daß mit Luft gefüllte Hohlräume zwischen den einzelnen Drähten der Litze oder zwischen der
Litze und der Isolation vorhanden sind. Die Nachteile, die solche Lufttaschen verursachen können, sind bekannt,
und der schwer stwiegende Nachteil ist das Eindringen von Wasser in die Litze im Fall einer Beschädigung
der Isolation oder des Kabels. Weiterhin wird während des Verlegens des Kabels der Druck
der in der Litze oder zwischen Litze und Isolation eingeschlossenen Luft erhöht, weil der auf der Außenseite
des Kabels herrschende hydrostatische Druck das Bestreben hat, die Isolation in die an der Litzenoberfläche
befindlichen Rillen hineinzudrücken, so1 daß das
Volumen der Lufttaschen verringert wird. Infolge der Druckänderung in den Lufttaschen über die Länge
Verfahren und Vorrichtung zum Füllen
der Zwischenräume zwischen den Drähten
der den Leiter bildenden Litze
von elektrischen Tiefseekabeln
Anmelder:
Pirelli Societä per Azioni, Mailand (Italien)
Pirelli Societä per Azioni, Mailand (Italien)
Vertreter: Dr.-Ing. E. Wiegand, München 9,
und Dipl.-Ing. W. Niemann, Hamburg 1, Ballindamm 26,
Patentanwälte
Beanspruchte Priorität:
Italien vom 12. April 1952
Italien vom 12. April 1952
des Kabels bewegt sich die Luft von den tieferen zu den höheren Stellen des Kabels. Diese Luft, die aus
dem Kabelende an Deck des Verlegungssehiffes frei
ausströmen kann, kann das Verbinden von Kabelenden sehr erschweren. Es kann auch der Fall eintreten,
daß in einigen Teilen des zu verlegenden Kabels der dieser Luftbewegung entgegenwirkende
Widerstand so hoch wird, daß Überdrücke auftreten, die zu einer Beschädigung der Isolation führen
können.
Wenn das Kabel zu Reparaturzwecken hochgeholt wird, kann die Anwesenheit von luftgefüllten Hohlräumen
aus ähnlichen Gründen zu schwerwiegenden Nachteilen führen und sogar die Vorgänge des VerbindenS'
auf dem Schiffsdeck unmöglich machen.
Diese Nachteile sind bei Seekabeln, die mit Guttapercha oder Zusammensetzungen auf der Grundlage
von Guttapercha isoliert sind, in weitem Maße dadurch behoben worden, daß die Oberfläche des Mitteldrahtes
der Litze während des Verseilvorganges mit einer plastischen Masse überzogen wurde, um die
inneren Zwischenräume der Litze während ihrer Herstellung teilweise auszufüllen, während bei der nachfolgenden
Isolierung des Leiters die verbliebenen Zwischenräume vollständig mit Guttapercha ausgefüllt
wurden.
Seit der Verwendung von Polyäthylen als Isoliermaterial stellt jedoch das Ausfüllen der Zwischenräume
in der Litze erneut ein Problem bei der Seekabelherstellung dar. Die bisher für die Litzenfüllung
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der mit Guttapercha isolierten Kabel verwendeten Zusammensetzungen waren Mischungen von Guttapercha
und Teer oder Mischungen auf der Grundlage von Polyisobutylen und anderen Stoffen, wie z. B.
Wachsen und Mineralölen von brauchbarer Konsistenz. Diese Zusammensetzungen waren jedoch hauptsächlich wegen ihrer physikalischen und elektrischen
Eigenschaften nicht zur Verwendung mit Polyäthylen als Isoliermaterial geeignet, welches mittels eines
Spritzvorganges bei einer Temperatur von 180 bis 220° C auf den Leiter aufzubringen ist. Dieses Material
wird überdies stark beeinträchtigt (d.h., es bricht, selbst wenn es nur wenig gestreckt wird), sobald
es mit verschiedenen Stoffen,-wie Mineralölen, organischen Estern, Seifen oder anderen zur Herabsetzung
der Oberflächenspannung der Flüssigkeiten geeigneten Substanzen, in Berührung gebracht wird.
Es war daher notwendig, Materialien zu finden, welche derartigen Temperaturen leicht standhalten
und gleichzeitig die Polyäthylenisolation nicht beeinträchtigen.
Dieses Problem wurde von einigen Kabelherstellern durch die Verwendung von Zusammensetzungen gelöst,
die Polyisobutylen und Polyäthylen zur Grundlage haben und insofern geeignet sind, als sie die auftretende
Erhitzung aushalten können, ohne die Polyäthylenisolation in irgendeiner Weise zu beeinflussen.
Jedoch treten beim Verlegen und Aufholen solcher Kabel in der Tiefsee oft erhebliche Schwierigkeiten
auf, weil die Isolation am Leiter nicht hinreichend haftet. Bekanntlich ist eine gute Haftung zwischen
dem Leiter und der Isolation wichtig, um das Kabel gegen das Verwerfen, d. h. gegen die Wirkung zu
schützen, daß der Kupferleiter die Isolation durchbohrt und eine Ausbuchtung zwischen den Bewehrungsdrähten
bildet, wenn das Kabel beim Aufholen aus der Tiefsee auf Deck gezogen und die Belastung
von ihm weggenommen ist. Diese Erscheinung tritt hauptsächlich bei Kabeln auf, die mit Polyäthylen
isoliert sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Möglichkeit der Bildung von Hohlräumen in den
Zwischenräumen zwischen den Drähten der Litze zu beseitigen und zugleich die Haftung zwischen der Isolation
und der Litze zu verbessern.
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Füllen der Zwischenräume zwischen
den Drähten der den Leiter bildenden Litze von elektrischen Tiefseekabeln, die mit einem thermoplastischen
Dielektrikum, wie Guttapercha oder Polyäthylen oder einer Zusammensetzung auf der Grundlage von
Guttapercha bzw. Polyäthylen, zu isolieren sind. Bei dem genannten Verfahren wird erfindungsgemäß die
vorgewärmte Litze bei ihrem Durchgang durch eine Füllkammer geöffnet und in die geöffnete Litze ein
Füllmittel von gleicher oder im wesentlichen gleicher Art wie das als Isolation benutzte Dielektrikum unter
Druck eingebracht. Dadurch, daß als Füllmittel ein Material von gleicher oder im wesentlichen gleicher
Art wie das als Isolation benutzte Dielektrikum verwendet wird, haften Füll- und Isoliermaterial und
damit Isolation und Litze sehr gut aufeinander.
Das Einbringen des Füllmittels unter Druck in die Litze und das Überziehen der Litze mit dem thermoplastischen
Dielektrikum kann entweder in getrennten Arbeitsvorgängen oder im gleichen Arbeitsvorgang
erfolgen.
In Weiterbildung der Erfindung weist die Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
innerhalb der Füllkammer ortsfest angeordnete Rollen auf, welche die Litze biegen und dadurch
öffnen, und eine die Füllkammer abschließende Matrize, durch welche die Litze aus der Füllkammer
heraustritt und in welcher die geöffnete Litze in ihre ursprüngliche Gestalt zurückgebracht wird.
An Stelle der ortsfesten Rollen kann die Vorrichtung mit angetriebenen Rollen vorgesehen sein, deren
Umfangsgeschwindigkeiten gleich der Geschwindigkeit der sich vorwärts, bewegenden Litze sind. An
ίο Stelle der Rollen können bei der Vorrichtung auch Matrizen mit Bohrungen, die einen etwas größeren
Durchmesser als die Litze haben und deren Mittelachsen parallel zueinander versetzt liegen, vorgesehen
sein.
Die Litze wird also, bevor sie in die Isoliermaschine läuft, durch eine andere ähnliche Maschine geführt,
die entweder von der erstgenannten getrennt oder mit ihr vereinigt sein kann. Diese zweite Maschine ist
derjenigen Maschinenart ähnlich, die normalerweise zum Isolieren von Leitern mittels eines Spritzvorgangs
verwendet wird. Sie kann daher eine Überziehmaschine mit Zylindern oder mit Zylindern und einer
Zahnradpumpe sein, oder sie kann zweckmäßigerweise von einer mit Schnecke arbeitenden Spritzmaschine
wie beim unten erläuterten Ausführungsbeispiel gebildet werden. Für den genannten Zweck
ist die Maschine mit der erwähnten Füllkammer versehen, die insbesondere dafür bestimmt ist, die Litze
zu füllen.
Der durch das Verfahren gemäß der Erfindung erzielte technische Vorteil besteht darin, daß die
Zwischenräume des Leiters· nach der Verseilung statt während seiner Herstellung gefüllt werden können,
und daher ist es möglich, die Kupferlitze vor der Füllung auszuglühen, um eine durch die Stauch- oder
Walzvorgänge verursachte Härtung zu beseitigen. Ein anderer wesentlicher Vorteil liegt in der Möglichkeit,
die Litze unmittelbar vor dem Füllvorgang auf eine Temperatur von 200° C und höher zu erhitzen,
wodurch die Haftung zwischen der Kupferlitze und der Isolation beträchtlich verbessert wird.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand der Zeichnung beispielsweise näher erläutert.
In Fig. 1 ist in schematischer Form eine Ausfüforungsform
eines Maschinenkopfes wiedergegeben, der sich zum Füllen der Litze mit einem hochviskosen,
thermoplastischen Material eignet. In Fig. 1 ist mit 1 der Zylinder einer Spritzmaschine bezeichnet, in
welchen mittels einer Schnecke 2 das thermoplastische Material in die Füllkammer 8 gepreßt wird, durch
welche die von einem durchbohrten Kern 6 geführte Litze 4 hmdurchläuf t.
Selbst wenn beträchtliche Drücke zur Verfügung stehen, ist es, sofern nicht besondere Maßnahmen getroffen
werden, nicht gut möglich, zu erreichen, daß das hochviskose thermoplastische Material in die
Zwischenräume der Litze vollkommen eindringt, besonders, wenn die Litze gestaucht oder gewalzt worden
ist. Andererseits ist aber ein einwandfreies Füllen der Litze möglich, wenn sie nach der Erhitzung in
dem Augenblick vorübergehend geöffnet wird, in welchem die Litze durch das unter hohem Druck
stehende thermoplastische Material hindurchgeführt wird. Ein genügendes öffnen der Litzendrähte kann
beispielsweise dadurch bewirkt werden, daß die vorerhitzte Litze über eine oder mehrere Rollen von
zweckentsprechendem Durchmesser gebogen wird. In Fig. 1 sind drei ortsfeste Rollen 5 dargestellt, die dazu
dienen, die Litze etwas zu biegen, wobei die Verseilung der einzelnen Drähte geöffnet wird. Es könneu
auch zwei oder mehr als drei ortsfeste Rollen verwendet werden, und diese können gleichen oder verschiedenen
Durchmesser haben, falls sie nur so angeordnet sind, daß das gewünschte Öffnen der Litze
gewährleistet wird. Die Drähte werden danach in ihre ursprüngliche Lage dadurch zurückgeführt, daß die
Litze durch eine Matrize 7 mit einem zylindrischen und einem konischen Teil hindurchgeführt wird, der
in Fig. 2 in vergrößertem Maßstab wiedergegeben ist.
Die Abmessungen (Länge und Durchmesser) des zylindrischen Teiles der Matrize 7 sind zweckmäßig
entsprechend den Abmessungen der Litze zu wählen, weil sie für die Größe des Druckes entscheidend sind,
welcher in der Kammer erforderlich ist, um die Litze vollkommen zu füllen und zu gewährleisten, daß der
Polyäthylenüberzug, der in dem Leiter zurückbleibt, so dünn wie möglich, wird. Die Länge und der Winkel
des konischen Teiles der Matrize sind ebenfalls in zweckentsprechender Weise zu wählen.
Nachstehend werden einige Abmessungen beispielsweise
angegeben, ohne die Erfindung darauf zu beschränken.
Es ist als zweckmäßig gefunden worden, für eine gewalzte Litze mit einem Außendurchmesser von
4,5 mm und einer Verseilschlaglänge von etwa 35 mm dem zylindrischen Teil der Matrize 7 eine Länge I2
von etwa 5 bis 7 mm und einen Durchmesser d von etwa 4,6 mm zu geben. Der konische Teil der Matrize
kann für eine solche Litze eine Länge I1 von ungefähr
10 bis 15 mm haben und einen Winkel α von etwa 10° aufweisen.
Weiterhin werden zweckmäßigerweise, ohne die Erfindung auf die folgenden Werte zu beschränken,
bei dieser Litze mit den vorgenannten Eigenschaften für die Rollen und ihre Lagerung, wie in Fig. 3 veranschaulicht
ist, nachstehende Werte gewählt:
D = 8 mm; I1 = 20 mm; B = 10 mm.
Dabei ist D der Durchmesser der Rollen, I1 der
gegenseitige Abstand der Rollenachsen in der Längsrichtung und B der gegenseitige Abstand der Rollenachsen
in der Querrichtung des Litzendurchganges.
Ein anderes Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung,
mit der das gleiche Ergebnis erzielt werden kann und die eine weitere Ausführungsform der Erfindung dar- 4^
stellt, ist in Fig. 4 wiedergegeben. Hier wird die Litze über nur zwei Rollen 9 gebogen, die einen beträchtlich
größeren Durchmesser als die Rollen 5 des vorhergehenden Beispiels haben (etwa 50 mm). In
diesem Fall werden die Rollen angetrieben und laufen mit einer Umfangsgeschwindigkeit um, die gleich der
Geschwindigkeit ist, mit welcher sich die Litze vorwärts bewegt, so daß dadurch die Reibung infolge
Rutschens der Litze herabgesetzt wird. Für die Abmessungen und das Arbeiten der Matrize 7 gilt das
gleiche, was in bezug auf das vorhergehende Beispiel gesagt ist.
Die vorstehenden Beispiele geben nur einige praktische Ausführungsformen wieder. Es können jedoch
auch andere, ähnliche Ausführungsformen verwirklicht werden, die ebenfalls unter die Erfindung fallen,
wie z. B. die in Fig. 5 wiedergegebene Ausführungsform, bei welcher das öffnen der Litze nach der Erhitzung
durch Biegen beim Hindurchführen der Litze durch einen Satz von Matrizen 10 erfolgt, die hintereinander
angeordnet und mit Bohrungen versehen sind, deren Durchmesser etwas größer als der Durchmesser
der Litze ist, z. B. 7 mm beträgt, und deren Mittelachsen parallel zueinander versetzt liegen, wie
dies in Fig. 5 veranschaulicht ist.
Das Füllen der Litze kann gleichzeitig mit dem Aufbringen der äußeren Isolationshülle erfolgen, d. h.,
die Füllmaschine wird vor der Spritzmaschine oder einer anderen für das Aufbringen der Isolierung verwendeten
Maschine angeordnet, weil auf diese Weise die Litze für beide Vorgänge nur einmal erhitzt zu
werden braucht.
Das Aufbringen der Isolation kann aber auch getrennt vom Füllvorgang der Litze durchgeführt werden,
jedoch soll in diesem Fall die vorher gefüllte Litze
ein zweites Mal vorerhitzt werden, bevor sie durch die Spritzmaschine oder eine andere Isoliermaschine
hindurchgeführt wird, um dadurch eine gute Haftung zwischen dem Füllmaterial und dem Isoliermittel zu
gewährleisten.
Weiterhin können die Füll- und Isoliervorgänge gleichzeitig auf einer einzigen Maschine bekannter
Art zum Isolieren von Leitern mit thermoplastischen Materialien durchgeführt werden, wobei jedoch die
Maschine mit einer Spezialkammer versehen sein muß, welche die notwendigen Einrichtungen enthält,
um in einem Arbeitsgang das Füllen und Isolieren des verseilten Leiters zu bewirken.
Claims (6)
1. Verfahren zum Füllen der Zwischenräume zwischen den Drähten der den Leiter bildenden
Litze von elektrischen Tiefseekabeln, die mit einem thermoplastischen Dielektrikum, wie Guttapercha
oder Polyäthylen oder einer Zusammensetzung auf der Grundlage von Guttapercha bzw. Polyäthylen,
zu isolieren sind, dadurch gekennzeichnet, daß die vorgewärmte Litze (4) bei ihrem Durchgang durch
eine Füllkammer (8) geöffnet wird und in die geöffnete Litze ein Füllmittel von gleicher oder im wesentlichen
gleicher Art wie das als Isolation benutzte Dielektrikum unter Druck eingebracht wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Einbringen des Füllmittels unter
Druck in die Litze (4) und das Überziehen der Litze mit dem thermoplastischen Dielektrikum in
getrennten Arbeitsvorgängen erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Einbringen des Füllmittels unter
Druck in die Litze (4) und das Überziehen der Litze mit dem thermoplastischen Dielektrikum in
dem gleichen Arbeitsvorgang erfolgt.
4. Vorrichtung zur Durchführung des Verfah-. rens nach Anspruch 1 bis 3, gekennzeichnet durch
innerhalb der Füllkammer (8) ortsfest angeordnete Rollen (5), welche die Litze (4) biegen und
dadurch öffnen, und eine die Füllkammer (8) abschließende Matrize (7), durch, welche die Litze
(4) aus der Füllkammer heraustritt und in welcher die geöffnete Litze in ihre ursprüngliche Gestalt
zurückgebracht wird.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch angetriebene Rollen (9), deren Umfangsgeschwindigkeiten
gleich der Geschwindigkeit der sich vorwärts bewegenden Litze sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an Stelle von Rollen Matrizen
(10) mit Bohrungen, die einen etwas größeren Durchmesser als die Litze (4) haben und deren
Mittelachsen parallel zueinander versetzt liegen, vorgesehen sind.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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Cited By (1)
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|---|---|---|---|---|
| DE2438533A1 (de) * | 1973-08-15 | 1975-02-27 | Western Electric Co | Verfahren zur herstellung eines verseilten kabelkerns und stoffverbindung zur verwendung bei einem derartigen verfahren |
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1953
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