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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zum Einsetzen von Stielen in Formen zum Herstellen von Stielkonfekt.
Im Sinne dieser Erfindung soll unter Stielkonfekt jegliche durch
Knabbern oder Lutschen verzehrbare Zubereitung, beispielsweise aus
Zucker- und/oder
Schokoladenmasse oder in Form von Eiskrem, verstanden werden, die
mit einem Stiel zum Halten der Zubereitung verbunden ist. Der Stiel
kann aus unterschiedlichen Materialien, beispielsweise Holz, gerolltem
Papier oder Kunststoff bestehen und einen dem Verwendungszweck angepassten,
beispielsweise kreisrunden oder rechteckigen Querschnitt haben.
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Die Erfindung betrifft insbesondere
eine Vorrichtung nach den Oberbegriffen der Patentansprüche
1 und
6.
Eine solche Vorrichtung ist aus
DE 39 19 324 A1 bekannt. Dort ist als Drehkörper ein
Drehkreuz vorgesehen, das zwei zueinander und zur Drehachse des
Drehkörpers
normale, also ebenfalls kreuzförmig
angeordnete Nuten aufweist, in denen je ein Schieber geführt ist.
Das Drehkreuz ist schrittweise um 90° drehbar, und darauf abgestimmt
sind die beiden Schieber derart angetrieben, dass jeder von ihnen
sich in seiner Nut pendelnd hin- und herbewegt. Jeder der beiden
Schieber trägt
an seinen beiden Enden je eine Stabhaltstange, und an jeder dieser
Stabhaltstangen ist eine Reihe radialer Stäbe befestigt, die in je einer
radialen Röhre
einer am zugehörigen
Balken des Drehkreuzes befestigten Röhrenreihe geführt sind.
Jede Röhrenreihe
steht während jeder
Umdrehung des Drehkreuzes einmal einem Zuteiler gegenüber, von
dem in sämtliche
Röhren
dieser Reihe je ein Stiel radial von außen nach innen eingeschoben
wird. Nach einer Drehung des Drehkreuzes um 90° steht diese Röhrenreihe
senkrecht über
einer Reihe Formen, in welche die Stiele durch eine Bewegung des
ihren Röhren
zugeordneten Schiebers eingeschoben werden. An der Oberseite jeder
Formenreihe ist eine Vorrichtung angeordnet, welche die Aufgabe
hat, die Stiele während
der Verfestigung der zuvor in die Formen eingefüllten Konfektmasse in Position
zu halten. Diese Vorrichtung besteht aus einem Paar Klappen, die
an der Oberseite der zugehörigen Formenreihe
zangenartig zueinander hin und voneinander weg schwenkbar gelagert,
im Sinne einer Schwenkung zueinander hin federbelastet und zum Schwenken
voneinander weg der Einwirkung einer Betätigungsvorrichtung ausgesetzt
sind. Die beiden Klappen sind voneinander weggeschwenkt, wenn die Stiele
in je eine Form der zugehörigen
Formenreihe eingeschoben werden; anschließend werden die beiden Klappen
zueinander hin in ihre Schließstellung geschwenkt,
in der die Stiele in je einer am Rand einer der beiden Klappen ausgebildeten
Kerbe zentriert und durch den gegenüberliegenden Rand der anderen
Klappe festgeklemmt sind.
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Die beschriebene bekannte Vorrichtung
zum Einsetzen von Stielen erfordert einen erheblichen Herstellungs-
und Wartungsaufwand. Dies gilt einerseits für die Gestaltung des Drehkreuzes,
bei dem die Anzahl der zum Aussschieben der Stiele erforderlichen
Stäbe viermal
so groß ist
wie die Anzahl der in jeder Formenreihe vorhandenen Formen. Einen ebenfalls
erheblichen Aufwand erfordert es, auf jeder Formenreihe die beschriebenen,
zangenartig zusammenwirkenden Klappen anzuordnen, zu steuern und im
Betrieb sauber zu halten.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu
Grunde, eine besonders einfache, kompakte und zuverlässig arbeitende
Vorrichtung zum Einsetzen von Stielen in Formen zum Herstellen von
Stielkonfekt zu schaffen.
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Die Aufgabe ist erfindungsgemäß mit den Merkmalen
des Patentanspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis
5. Darüber
hinaus ist es mit den Merkmalen des Patentanspruchs 6 und dessen
in den Ansprüchen
7 bis 9 beschriebenen Weiterbildungen gelungen, eine Vorrichtung
zum Einsetzen von Stielen in Formen zum Herstellen von Stielkonfekt
auch dann besonders einfach zu gestalten, wenn damit zu rechnen
ist, dass die zu verarbeitende Konfektmasse beim Einsetzen der Stiele
noch nicht hinreichend erstarrt ist, um von sich aus zu gewährleisten,
dass die Stiele ihre – im
allgemeinen senkrechte – zentrierte Lage,
in der sie eingesetzt worden sind, beibehalten.
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Die Erfindung hat gegenüber dem
beschriebenen Stand der Technik den Vorteil einer wesentlichen konstruktiven
Vereinfachung, die nicht nur die Herstellung sondern ganz besonders
auch das Sauberhalten der erfindungsgemäßen Vorrichtung erleichtert.
So ist die Anzahl der insgesamt erforderlichen Stößel zum
Herausschieben der Stiele aus den Kanälen des Drehkörpers nur
eben so groß wie
die Anzahl der Formen je Formenreihe des Formenförderers. Zum Zentrierthalten
der Stiele in den Formen bis zum Erstarren der zuvor in die Formen
eingebrachten Konfektmasse ist für
jede Formenreihe nur ein Deckel erforderlich, der im Vergleich zu
der bekannten Zangenanordnung einfach und dementsprechend leicht
zu reinigen ist. Der erforderliche Aufwand für Herstellung und Wartung der
erfindungsgemäßen Deckelauflege-,
Deckelabhebe- und Deckelrückführungsvorrichtungen
ist besonders bei einer Anlage mit vielen Formenreihen gering im
Vergleich zu der bisherigen Notwendigkeit, jede einzelne Formenreihe
mit einer gesteuert betätigbaren
Zangenanordnung zu versehen.
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Ein Ausführungsbeispiel mit weiteren
Einzelheiten der Endung wird im folgenden anhand schematischer Zeichnungen
beschrieben.
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1 ist
eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, die in einer
senkrechten Längsebene
geschnitten ist.
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2 ist
ein vergrößerter Ausschnitt
aus 1 in leicht veränderter
Perspektive.
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3 zeigt
eine Baugruppe aus dem in 1 und 2 rechten Bereich der Vorrichtung,
in wiederum geänderter
Perspektive.
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4 ist
ein Ausschnitt einer Seitenansicht in Richtung des Pfeils IV in 3.
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5 ist
eine wiederum veränderte
perspektivische Teilansicht der in 3 dargestellten
Baugruppe.
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6 ist
ein vergrößerter Ausschnitt
aus 2 in dem dort mit
dem Pfeil VI bezeichneten Bereich.
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7 ist
eine der 1 entsprechende,
jedoch in Teilen vervollständigte
und durch Weglassen anderer Teile verdeutlichte perspektivische
Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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In 1 bis 7 ist eine Vorrichtung dargestellt, die
den erfindungsgemäß wesentlichen
Teil einer Anlage zum Herstellen von Stielkonfekt ausmacht. Das Stielkonfekt
ist im dargestellten Beispiel eine Kugel aus Konfektmasse K, in
die radial ein Stiel S von kreisrundem Querschnitt hineingesteckt
ist.
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In 1 und 2 ist ein waagerechter Abschnitt eines
endlosen Formenförderers 10 dargestellt,
der eine Vielzahl in gleichmäßigen Abständen hintereinander
angeordneter Formen 12 aufweist und in der mit einem Pfeil
a angedeuteten Förderrichtung schrittweise
um den Abstand zwischen je zwei Formen 12 bewegbar ist.
Zur Erläuterung
der Erfindung ist es unerheblich, wie der Formenförderer 10 als Ganzes
gestaltet ist, und wie die Formen 12 miteinander verbunden
sind; beispielsweise kann der Formenförderer zwei parallele Förderketten
aufweisen, die über
Umlenkräder
laufen und an denen die Formen 12 pendelnd aufgehängt sind.
Die Erfindung ist auch unabhängig
davon, wie die Formen 12 im einzelnen gestaltet sind; im
dargestellten Beispiel haben sie je ein Formmittelteil 14,
das durch quer zur Förderrichtung
a angeordnete Scharniere 16 und 16' mit einem vorderen Formaußenteil 18 und
einem hinteren Formaußenteil 18' gelenkig verbunden
ist. Das Formmittelteil 14 bildet zusammen mit dem vorderen Formaußenteil 18 eine
Reihe von beispielsweise zehn quer zur Förderrichtung a nebeneinander
angeordneten vorderen Formräumen 20,
und zusammen mit dem hinteren Formaußenteil 18' eine entsprechende
Reihe von hinteren Formräumen 20'. Auf der abgebildeten
Strecke des Formenförderers 10 sind sämtliche
Formen 12 geschlossen; die Formräume 20 und 20' haben je eine
oben angeordnete Eingussöffnung 22 bzw. 22', durch die
hindurch sie in einem nicht dargestellten, links von 1 und 2 angeordneten Bereich der Anlage mit
Konfektmasse K gefüllt worden
sind.
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Die Eingussöffnungen 22 und 22' sind verhältnismäßig groß, damit
das Füllen
der Formräume 20 und 20' wenig Zeit
braucht und damit Lufteinschlüsse
in den gefüllten
Formräumen
vermieden werden. Wegen Ihrer Größe sind
die Eingussöffnungen 22 und 22' nicht imstande,
die verhältnismäßig schlanken
Stiele S zentriert zu halten, wenn diese in Konfektmasse K hineingesteckt
werden, die noch mehr oder weniger flüssig ist und somit einem Kippen der
Stiele keinen ausreichenden Widerstand leisten kann. Deshalb ist
vorgesehen, eine Zentrierung für die
Stiele S dadurch bereitzustellen, dass jede Form 12, nachdem
ihre Formräume 20 und 20' mit Konfektmasse
K gefüllt
worden sind, mit einem Deckel 24 abgedeckt wird, der sich
mit einem an ihm umlaufenden Kragen 26 an der Form 12 positioniert
und entsprechend deren Eingussöffnungen 22 und 22' angeordnete
Zentrierlöcher 28 und 28' aufweist, deren
Querschnitt an denjenigen der Stiele S hinreichend eng angepasst
ist, um diese zentriert zu halten. Die Stiele S werden also durch
je ein Zentrierloch 28 oder 28' sowie durch je eine Eingussöffnung 22 bzw. 22' hindurch in
die Konfektmasse K in dem betreffenden Formraum 20 bzw. 20' eingeschoben.
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Für
diejenigen Stiele S, die einem vorderen Formraum 20 zugeordnet
sind, ist ein vorderer Vorratsbehälter 30 vorgesehen;
diejenigen Stiele S, die in einen der hinteren Formräume 20' hineingesteckt werden
sollen, werden hingegen in einem hinteren Vorratsbehälter 30' bereitgehalten.
Beide Vorratsbehälter 30 und 30' sind einander
gleich, und entsprechendes gilt auch für die Vorrichtungen, die einem dieser
Vorratsbehälter
unmittelbar zugeordnet sind. Deshalb wird im folgenden anhand der 3 bis 5 nur der Vorratsbehälter 30 samt zugeordneten
Vorrichtungen im Einzelnen beschrieben.
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Der Vorratsbehälter 30 ist ein rechteckiger, oben
offener Kasten, dessen Breite derjenigen der Formen 12,
quer zur Förderrichtung
a des Formenförderers 10 gemessen,
entspricht, und dessen Tiefe, wie aus 3 ersichtlich,
so bemessen ist, dass im Vorratsbehälter 30 ein Vorrat
Stiele 10 Platz hat, die parallel zur Förderrichtung a orientiert sind.
Dabei liegen die Stiele S mit je einem ihrer Enden an einer senkrechten
Behälterwand 32 an,
die sich quer zur Förderrichtung
a erstreckt und den Arbeitsbereich eines rohrförmigen Drehkörpers 34 abgrenzt,
der zwischen den beiden Vorratsbehältern 30 und 30' um seine Achse,
im folgenden Drehachse 36 genannt, drehbar ist. Die Drehachse 36 ist
von einem ortsfesten Achskörper 38 definiert,
auf dem der Drehkörper 34 mit
nicht dargestellten Mitteln herkömmlicher Art so
gelagert ist, dass zwischen dem Drehkörper 34 und dem Achskörper 38 ein
Ringraum 40 im wesentlichen frei bleibt. Die Drehachse 36 erstreckt
sich waagerecht quer zur Förderrichtung
a. Es genügt, wenn
der Achskörper 38 nur
auf einer Seite des Formenförderers 10 an
einem nicht dargestellten tragenden Bauteil, beispielsweise einer
Rückwand
der Vorrichtung, befestigt und der Drehkörper 34 somit fliegend
gelagert ist. Dies hat den Vorteil, dass der Drehkörper 34 sich
zum Reinigen leicht vom Achskörper 38 in
Richtung zum Betrachter der 2 hin
abziehen lässt.
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Der Drehkörper 34 ist an seiner
Innenseite kreiszylindrisch und weist an seiner ursprünglich ebenfalls
kreiszylindrischen Außenseite
vier durch Fräsen
oder dergleichen herausgearbeitete Stielhalter 42 auf,
die sich parallel zur Drehachse 36 erstrecken und in Bezug
auf diese in Winkelabständen
von 90° angeordnet
sind. Jeder der Stielhalter 42 weist zwei Reihen Kanäle 44 und 44' auf, die in
ihrem Durchmesser und in ihrer Anordnung in Bezug zueinander den
Zentrierlöchern 28 und 28' der Deckel 24 entsprechen.
Die Kanäle 44 sind
dazu bestimmt, je einen Stiel S aufzunehmen, der durch eines der
vorderen Zentrierlöcher 28 und
die zugehörige
Eingussöffnung 22 in
einen der vorderen Formräume 20 einer der
Formen 12 eingeschoben werden soll; in entsprechende Weise
sind die Kanäle 44' den hinteren
Zentrierlöchern 28', Eingussöffnungen 22' und Formräumen 20' zugeordnet.
Sämtliche
Kanäle 44 und 44' sind in Bezug
auf die Drehachse 36 des Drehkörpers 34 im wesentlichen
radial angeordnet; genau genommen erstrecken sich die Kanäle 44 und 44' jedes einzelnen
Stielhalters 44 in geringem Abstand von und parallel zu
einer Mittelebene des betreffenden Stielhalters 42, in
der die Drehachse 36 liegt.
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Jedem der Kanäle 44 und 44' ist gemäß 6 ein kugelförmiger Klemmkörper 46 zugeordnet,
der sich über
eine wendelförmige
Feder 47 an einer in den betreffenden Stielhalter 42 eingeschraubten
Einstellschraube 48 abstützt und durch eine Umbördelung
am inneren Ende der Einstellschraube gehindert ist, sich von dieser
zu lösen.
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Der Drehkörper 34 ist mit einem
nicht dargestellten Antrieb verbunden, beispielsweise einem elektrischen
Schrittmotor, der mit dem ebenfalls nicht dargestellten Antrieb
des Formenförderers 10 derart abgestimmt
ist, dass der Drehkörper 34 jeweils
eine viertel Drehung in der mit einem Pfeil b angedeuteten Drehrichtung,
in 1 und 2 also entgegen dem Uhrzeigersinn, ausführt, während der
Formenförderer 10 sich
in der Förderrichtung
a um den Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Formen 12 vorwärts bewegt.
Nach jeder dieser Bewegungen steht ein Stielhalter 42 des
Drehkörpers 34,
nach vorne weisend, dem vorderen Vorratsbehälter 30 gegenüber, um
von diesem zehn Stiele S zu übernehmen; der
vorangehende Stielhalter 42 steht mit den von ihm übernommenen
Stielen S gemäß 1 senkrecht nach oben, ohne
in dieser Stellung eine andere Funktion zu haben, als diese Stiele
festzuhalten. Der wiederum vorangehende Stielhalter 42 steht,
nach hinten weisend, dem hinteren Vorratsbehälter 30' gegenüber, damit seine Kanäle 44' mit einer zweite
Reihe Stiele S bestückt
werden. Der allen drei genannten Stielhaltern vorangehende Stielhalter 42 steht, senkrecht
nach unten weisend, über
einer der Formen 12 samt zugehörigem Deckel 24, die
zum Aufnehmen sämtlicher
im dargestellten Beispiel zwanzig Stiele S bereit steht.
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Als Unterteil jedes der beiden Vorratsbehälter 30 und 30' ist ein Zuteiler 50 bzw. 50' angeordnet; diese
beiden Zuteiler sind einander gleich, sodass im folgenden anhand
der 3 bis 5 nur der vordere Zuteiler 50 beschrieben
zu werden braucht. Zum Zuteiler 50 gehört ein plattenförmiger Querschlitten 52, der
zugleich als Boden des Vorratsbehälters 30 ausgebildet
und mittels einer Kolbenzylindereinheit 54 parallel zur
Drehachse 36 des Drehkörpers 34 in Richtung
des Doppelpfeils c in 3 und
in 5 hin- und her beweglich
ist. Der Querschlitten 52 reicht bis unter die dem Drehkörper 34 zugewandte
Behälterwand 32 und
weist an seiner Oberseite nach oben offene parallele Rinnen 56 in
einer Anzahl und Anordnung auf, die mit derjenigen der Kanäle 44 übereinstimmt.
In Ruhestellung des Querschlittens 52 fluchtet jede seiner
Rinnen 56 mit einem der Kanäle 44 des dem Vorratsbehälter 30,
und somit auch dem zugehörigen
Zuteiler 50, gegenüberstehenden
Stielhalters 42. Mit jeder der Rinnen 56 fluchtet
in Ruhestellung des Querschlittens 52 ein Stößel 58 einer
Einschiebevorrichtung 60, die mittels einer Kolbenzylindereinheit 62 in
Richtung des Doppelpfeils d in 3 hin-
und her bewegbar ist.
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Durch ein- oder mehrmaliges Hin-
und Herbewegen des Querschlittens 52 lässt sich erreichen, dass aus
dem im Vorratsbehälter 30 enthaltenen
Vorrat je ein Stiel S in jede der Rinnen 56 gelangt. Beim anschließenden Betätigen der
Einschiebevorrichtung 60 ist somit gewährleistet, dass aus jeder der
Rinnen 56 ein Stiel S in den zugehörigen Kanal 44 des
in diesem Augenblick nach vorne weisenden Stielhalters 42 eingeschoben
wird. Dabei wird, wie aus 6 ersichtlich
ist, der in den betreffenden Kanal 44 hineinragende kugelförmige Klemmkörper 46 gegen
den Widerstand der zugehörigen
Feder 47 etwas nach außen
gedrängt,
sodass der eingeschobene Stiel S anschließend fest geklemmt wird.
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Gemäß 1 und 2 haben
auch die Kanäle 44' je einen Stiel
S aufzunehmen; dies geschieht jedoch erst dann, wenn der eben erwähnte Stielhalter 42 nach
zwei weiteren Drehschritten des Drehkörpers 34 dem hinteren
Vorratsbehälter 30' gegen über steht. 6 verdeutlicht, dass sämtliche
von einem Stielhalter 42 letztlich aufgenommenen Stiele
S durch je einen federbelasteten Klemmkörper 46 daran gehindert
sind, den Drehkörper 34 von
selbst zu verlassen.
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Im Ringraum 40 innerhalb
des Drehkörpers 34 ist
ein Auswerfer 64 angeordnet, der zwei Reihen senkrecht
nach unten gerichtete Stößel aufweist, nämlich eine
Reihe vordere Stößel 66 für je einen
Kanal 44, und eine Reihe hintere Stößel 66' für je einen Kanal 44', des Stielhalters 42,
der nach einem Drehschritt des Drehkörpers 34 nach unten
gerichtet ist. Sämtliche
Stößel 66 und 66' sind mittels
einer gemeinsamen, am Achskörper 38 abgestützten, z.
B. elektromagnetischen, Antriebseinheit 68 in Richtung des
Doppelpfeils e senkrecht auf und ab beweglich. Während sich der Drehkörper 34 dreht,
nimmt der Auswerfer 64 jeweils eine obere Endstellung ein,
in der die Stößel 66 und 66' den Drehkörper 34 nicht
berühren;
die Kolbenzylindereinheit 68 wird also jeweils nur dann
ausgefahren, wenn der Drehkörper 34 eine seiner
Ruhestellungen gemäß 1 und 2 einnimmt, und wenn außerdem sicher
gestellt ist, dass genau unter dem nach unten weisenden Stielhalter 42 eine noch
nicht mit Stielen S bestückte
Form 12, bei Bedarf mit zugehörigem Deckel 24, bereit
steht.
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Wenn diese Vorraussetzungen erfüllt sind, werden
sämtliche,
im dargestellten Beispiel zwanzig, im nach unten gerichteten Stielhalter 42 enthaltenen Stiele
S bei einem einzigen Abwärtshub
des Auswerfers 64 durch dessen in die Kanäle 44 und 44' dieses Stielhalters 42 eindringende
Stößel 66 und 66' nach unten
durch je ein Zentrierloch 28 bzw. 28' und je eine
Eingussöffnung 22 bzw. 22' hindurch in
den zugehörigen
Formraum 20 bzw. 20' der
bereitstehenden Form 12 hineingeschoben und letztlich aus
den Kanälen 44 und 44' ausgestoßen. Sobald
sich der Auswerfer 64 anschließend in seine radial innere
Ruhestellung zurückgezogen
hat, kann der Drehkörper 34 sich
um einen Schritt weiter drehen.
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Unter der Voraussetzung, dass die
Konsistenz der zu verarbeitenden Konfektmasse K es erforderlich
macht, die in je einen Formraum 20 bzw. 20' eingeschobenen Stiele
S anschließend
während
einer bestimmten, für
die Erstarrung der Konfektmasse K erforderlichen Zeit zentriert
zu halten, werden die im folgenden beschriebenen Anlagenteile zusätzlich in
Betrieb genommen. Es handelt sich im wesentlichen um eine Deckelauflegevorrichtung 70,
die in Bezug auf die Förderrichtung
a des Formenförderers 10 stromaufwärts vom
Drehkörper 34 angeordnet
ist, eine Deckelabhebevorrichtung 72, die stromabwärts vom
Drehkörper 34 angeordnet
ist, sowie eine Deckelrückführvorrichtung 74,
die sich oberhalb des Drehkörpers 34 parallel
zum Formenförderer 10 erstreckt
und die Deckelabhebevorrichtung 72 mit der Deckelauf legevorrichtung 70 verbindet.
Die Deckelauflegevorrichtung 70 und die Deckelabhebevorrichtung 72 sind
im wesentlichen gleich gestaltet. In 1 und
vor allem in 7 ist die
Deckelauflegevorrichtung 70 besser erkennbar; deshalb sind
die übereinstimmenden
Bauteile beider Vorrichtungen mit gleichen Bezugszeichen versehen,
und insoweit wird im folgenden nur die Deckelauflegevorrichtung 70 beschrieben.
Zu ihr gehören
zwei paternosterartige Anordnungen, die auf je einer Seite des Formenförderers 10 stehen
und je ein Paar untere Umlenkrollen 76 sowie je ein Paar
obere Umlenkrollen 78 aufweisen, über die endlose Förderstränge 80 laufen,
beispielsweise Keilriemen, Zahnriemen oder auch Ketten. Zusammengehörige Förderstränge 80 sind
in gleichmäßigen Abständen durch
Deckelauflagen 82 miteinander verbunden, bei denen es sich
um einfache Winkelprofile handeln kann. Die unteren Umlenkrollen 76 der
beiden einander gegenüberstehenden
paternosterartigen Anordnungen sind durch ein Winkelgetriebe 84 miteinander
verbunden und haben einen gemeinsamen Antrieb 86, beispielsweise
einen elektrischen Schrittmotor, der mit dem Antrieb des Formenförderers 10 derart
synchronisiert ist, dass jeweils beim Eintreten einer Form 12 in
den Bereich zwischen den beiden paternosterartigen Anordnungen der
Deckelauflegevorrichtung 70 ein dort auf einem Paar einander
gegenüberliegender
Deckelauflagen 82 liegend bereitgehaltener Deckel 24 auf
der Form 12 abgesetzt und dabei von den Deckelauflagen 82 freigegeben
wird.
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Während
die Deckelauflegevorrichtung 70 also derart angetrieben
wird, dass sie Deckel 24 von der Deckelrückführvorrichtung 44 nach
unten fördert, gilt
für die
Deckelabhebevorrichtung 72 das Gegenteil. Beim Abheben
von seiner Form 12 wird jeder Deckel 24 von den – im dargestellten
Beispiel zwanzig – aus
den Eingussöffnungen 22 der
zugehörigen
Form 22 nach oben ragenden Stielen S abgezogen und gelangt
schließlich,
nach mehreren Arbeitszyklen, in denen Gleiches mit den Deckeln 24 der
folgenden Formen 12 geschieht, nach oben in die waagerechte Ebene
der Deckelrückführvorrichtung 74.
Die Förderrichtung
der Deckelabhebevorrichtung 72 ist also gegenüber derjenigen
der Deckelauflegevorrichtung 70 umgekehrt.
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Die Deckelrückführvorrichtung 74 weist
zwei parallele Führungsschienen 88 auf,
auf denen die Deckel 24 mit geringem seitlichen Spiel vom
oberen Ende der Deckelabhebevorrichtung 72 zum oberen Ende
der Deckelauflegevorrichtung 70 verschiebbar sind. Die
Umlenkrollen 76 und 78 der Deckelauflegevorrichtung 70 und
der Deckelabhebevorrichtung 70, und dementsprechend auch
die zugehörigen
endlosen Förderstränge 80 und
Deckelauflagen 82 dieser beiden Vorrichtungen, sind so
angeordnet und miteinander synchronisiert, dass bei jedem Arbeitszyklus
ein mit einem Deckel 24 besetztes Paar Deckelauflagen 82 der
Deckelabhebevorrichtung 72 und ein zum Aufnehmen eines
Deckels 24 bereites, also noch unbesetztes Paar Deckelauflagen 82 der Deckelauflegevorrichtung 70 gleichzeitig
mit den beiden Führungsschienen 88 fluchten.
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Dieser Zustand wird von der Deckelrückführvorrichtung 74 genutzt,
um die in ihrem Einwirkungsbereich liegenden Deckel 24 um
eine Strecke zu verschieben, die mit der Deckelbreite übereinstimmt.
Zu diesem Zweck ist an Ständern 90 der
Deckelabhebevorrichtung 72 oben ein waagerechter Rahmen 92 befestigt,
in dem eine Traversenanordnung 94 mittels einer am Rahmen 92 abgestützten Kolbenzylindereinheit 96 in
Längsrichtung
der Deckelrückführvorrichtung 74,
also parallel zum Formenförderer 10, hin-
und her verschiebbar ist. Bei jeder Verschiebung zur Deckelauflegevorrichtung 70 hin
schiebt die Traversenanordnung 94 den obersten von der
Deckelabhebevorrichtung 72 nach oben geförderten
Deckel 24 von den Deckelauflagen 82, die ihn bisher
getragen haben, auf die beiden Führungsschienen 88.
Dadurch werden sämtliche
Deckel 24, die schon auf den Führungsschienen 88 gelegen
waren, um eine mit der Breite der Deckel übereinstimmende Strecke in Richtung
zur Deckelauflegevorrichtung 70 verschoben, und dabei gelangt
der in dieser Verschieberichtung bisher vorderste Deckel 24 auf
das bereitstehende oberste Paar Deckelauflagen 82 der Deckelauflegevorrichtung 70.
Um die Verschiebung zu begrenzen, weist die Deckelauflegevorrichtung 70 ein
Paar obere Anschläge 98 auf.
Der an diese Anschläge 98 angrenzende
Platz wird wieder frei, sobald die Deckelauflegevorrichtung 70 sich
um einen Schritt abwärts
bewegt, um den untersten von ihr getragenen Deckel 24 auf
die nächste
freie Form 12 aufzulegen.