-
Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Bürste,
insbesondere eine Zahnbürste,
mit einem Borstenbündel
aufweisenden Bürstenkopf
sowie ein Verfahren zur Herstellung der Bürste.
-
Bürsten,
insbesondere Zahnbürsten
müssen bestimmten
Anforderungen hinsichtlich der Flexibilität der Bürstenbündel erfüllen. So sollen die Borstenbündel zwar
im Hinblick auf die erforderliche Putzwirkung möglichst flächig an der zu bürstenden
Oberfläche,
die nicht immer nicht eben ist, anliegen und mit der erforderlicher
Anpresskraft gegen die zu reinigende Fläche wirken. Andererseits muss
aber eine übermäßige Anpresskraft
verhindert werden. Bei Pflegebürsten
für Gegenstände kann
eine übermäßige Anpresskraft
zu Kratzspuren führen
und bei Bürsten
für die
Körperpflege
und die Mundhygiene führt eine übermäßige Anpresskraft
der nutzungsseitigen Enden der Borstenfilamente mitunter zu Verletzungen,
insbesondere bei Zahnbürsten
zu einer Schädigung
der empfindlichen Mundschleimhäute.
-
So ist es für Zahnbürsten bekannt, zwischen dem
Griffstiel und dem Bürstenkopf
einer Zahnbürste einen
flexiblen Halsbereich vorzusehen (z.B.
US 5,054,154 ). Seit geraumer Zeit
werden ferner einzelne oder zu Gruppen zusammengefasste Borstenbündel innerhalb
des Bürstenkopfes
flexibel gelagert. So ist es beispielsweise aus der WO 97/20484
bekannt, einzelne Borstenbündel
an ihren befestigungsseitigen Enden mit einer ersten Hartkomponente
aus Kunststoff zu umspritzen, durch Abscheren von für die spritzgusstechnische
Herstellung erforderlichen Verbindungskanälen zwischen den so hergestellten Fassungen
für die
befestigungsseitigen Enden der Borstenbündel einzelne, die jeweiligen
Borstenbündel
umgebende Inseln zu bilden und diese durch Umspritzen mit einer
Weichkomponente mit dem Griffstiel oder aber Teilen des Bürstenkopfes
zu verbinden und elastisch zu lagern, welcher weitere für sich nicht
flexibel gelagerte Borstenbündel
aufweisen kann.
-
Bei einem anderen Stand der Technik
EP 0 930 030 A2 werden
Borstenbündel
an ei nem Bürstenkopfsegment
befestigt, welches für
sich starr ist, welches jedoch gegenüber anderen Bürstenkopfsegmenten
flexibel ist, die gegenüber
dem Griffstiel gleichfalls flexibel gelagert sind. Hierzu wird üblicherweise
zwischen den Bürstenkopfsegmenten
ein Filmscharnier aus einem thermoplastische Elastomer ausgebildet
(
US 5,651,158 ), um insofern
auch den hygienischen Anforderungen, die an Zahnbürsten grundsätzlich zu
stellen sind, gerecht zu werden.
-
Gemäß einem jüngeren Lösungsvorschlag (
US 6,088,870 ) sind einzelne Borstenbündel einer Zahnbürste in
einem Netz befestigt, welches sich über eine mittlere Ausnehmung
des Bürstenkopfes erstreckt.
Dieser vorbekannte Lösungsvorschlag
zur flexiblen Lagerung der Borstenbündel genügt nicht den zu stellenden
hygienischen Anforderungen. Ferner ist die Herstellung der Bürste aufwendig
und es besteht die Gefahr, dass die Borstenbündel aufgrund unzureichender
Befestigung verloren gehen.
-
Es hat sich gezeigt, dass die bisher
bekannten Bürsten
hinsichtlich der flexiblen Lagerung der Borstenbündel unter Berücksichtigung
der hygienischen Anforderungen und der Auszugsfestigkeit der Borstenbündel wie
auch fertigungstechnischer Anforderungen noch verbesserungsbedürftig sind
und so liegt der vorliegenden Erfindung das Problem zugrunde, eine
Bürste
zu schaffen, die eine erhöhte Nachgiebigkeit
der Borstenbündel
aufweist. Ferner liegt der vorliegenden Erfindung das Problem zugrunde,
ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Bürste anzugeben.
-
Zur Lösung des obigen Problems wird
mit der vorliegenden Erfindung eine Bürste mit den Merkmalen von
Anspruch 1 vorgeschlagen. Diese unterscheidet sich von der gattungsbildenden
Bürste durch
ein mit dem Bürstenkopf
verbundenes Borstenverbundteil, das eine Folie, welche die von den Borstenbündeln überragte
Oberfläche
der Bürste
bildet, die Borstenbündel
sowie ferner ein rückwärtig mit
der Folie verbundenes und die Borstenbündel haltendes Rückenteil
aufweist. Die Folie des Borstenverbundteiles weist durch Tiefziehen
geformte Noppen auf, die zur Ausbildung von Durchtrittsöffnungen
für die
Borstenbündel
geöffnet
worden sind. Zum Öffnen
können
die Noppen am Ende des Tiefziehens durch ein Formwerkzeug durchstoßen werden.
Alternativ können
die Noppen auch abgeschnitten werden. Die nach dem Öffnen der
Noppen verbleibende Restlänge
derselben dient der umfänglichen
Abstützung
eines endseitigen Längenbereiches der
durch die Noppen hindurchgeführten
Borstenbündel.
Die Folie des Borstenverbundteiles ist vorzugsweise eine Kunststofffolie.
Die Folie kann aber auch aus einem anderen Material als Kunststoff,
beispielsweise aus Metall gebildet sein.
-
Das Tiefziehen der Folie erlaubt
eine einfache Herstellung eines die strukturelle Integrität der Bürste wesentlich
beeinflussenden Bauteils. Die Folie und das Rückenteil bilden das dichtes
mattenartiges Borstenverbundteil aus, welches den Bürstenkopf
oberseitig abdeckt und gegen Eindringen von Schmutz und Bakterien
versiegelt.
-
Die Folie hat eine Stärke von
vorzugsweise höchstens
1 mm, besonders bevorzugt von weniger als 200 μm und das Rückenteil kann sich über die
gesamte Höhe
des Bürstenkörpers erstrecken,
ist vorzugsweise als sehr flaches Bauteil von weniger als ¼ der Höhe des Bürstenkörpers, besonders
bevorzugt von 1 mm und insbesondere mit einer Dicke von weniger
als 200 μm
ausgebildet, so dass das Borstenverbundteil aufgrund der geringen
Materialstärke sehr
flexibel ist. Die einzelnen, in dem Borstenverbundteil gehaltenen
Borstenbündel
können
dementsprechend bei einem übermäßigen Anpressdruck
an den nutzungsseitigen Enden der Borstenbündel in Längsrichtung der Borstenbündel zurückweichen und/oder
um das befestigungsseitige Ende verschwenken. Dementsprechend kann
eine Beschädigung
der zu reinigenden Gegenstände
bzw. eine Verletzung des Benutzers, insbesondere eine Verletzung
der Mundschleimhäute
bei der Benutzung der Bürste
vermieden werden.
-
Im Hinblick auf eine hinreichende
Führung und
umfängliche
Stützung
der Borstenbündel
wird gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung vorgeschlagen,
dass die Noppen Kanäle
ausbilden, deren axiale Länge
dem 0,5- bis 4fachen des Borstenbündeldurchmessers entspricht. Diese
Kanäle
können
an ihrem oberflächenseitigen Ende
vor dem Einbringen der Borstenbündel
einen etwas geringeren Durchmesser als die Borstenbündel haben
und so zu einer verbesserten Abdichtung der Borstenbündel gegenüber der
Folie beitragen. Das gegenüberliegende
Ende der Kanäle,
wo sich üblicherweise
das befestigungsseitige Ende der Borstenbündel befindet, läuft vorzugsweise
konisch aus und bietet dementsprechend einen trichterförmigen Einlass,
der das Einschieben der Borstenbündel von
der Rückseite
der Folie her begünstigt
und ferner einen Einzugsbereich für das befestigungsseitige Ende
der Borstenbündel
bildet. Dieser Einzugsbereich kann insbesondere dann zu einer verbesserten Befestigung
der Borstenbündel
gegenüber
der Folie führen,
wenn die Borstenbündel
an ihrem befestigungsseitigen Ende eine Verdickung aufweisen, die durch
Anschmelzen gebildet ist und die vor dem vollständigen Abkühlen und damit Aushärten der
Verdickung gegen die Rückseite
der Folie umgeformt wird. Auf diese Weise kann beispielsweise die
Verdickung zu einem an die jeweilige Einzugsbereich des Kanals angepassten
Pfropf umgeformt werden.
-
Im Hinblick auf die unterschiedlichen
Anforderungen ist die Folie vorzugsweise als Extrusionsfolie ausgebildet
und weist verschiedene Lagen aus unterschiedlichen Kunststoffen
auf. So kann eine Lage die strukturelle Integrität der umgeformten Folie sicherstellen,
wohingegen die andere, vorzugsweise an der Oberfläche befindliche
Lage mit Rücksicht
auf die hygienischen Eigenschaften und gegebenenfalls die Abdichtung
der Borstenbündel
gegenüber
dem Borstenverbundteil ausgewählt
worden ist. Die rückseitige
Schicht wird wiederum aus einem Material gebildet, welches vorzugsweise
das Befestigen des Rückenteiles
an der Folie, gegebenenfalls das Fixieren und Abdichten der Borstenbündel gegenüber der Folie
begünstigt.
Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt, die Oberfläche der
Folie, welche die Oberfläche der
Bürste
im Bereich des Borstenverbundteiles bildet, sowie die andere Außenfläche, also
die Rückfläche jeweils
aus eine Polypropylen-Schicht auszubilden. Zwischen diesen beiden äußeren Polypropylen – Schichten
ist vorzugsweise einer Polyamidschicht vorgesehen, durch welche
die mechanischen Eigenschaften der Folie begünstigt wird.
-
Im Hinblick auf eine möglichst
hohe Elastizität
des Borstenverbundteiles ist es zu bevorzugen, das Rückenteil
durch eine auf die Folie aufgesiegelte Rückenfolie auszubilden. Alternativ
kann das Rückenteil
durch Anspritzen eines Kunststoffes, beispielsweise eines Thermoplasten
oder eines thermoplastischen Elastomers gegen die Folie ausgebildet
und mit der Folie verbunden werden. In beiden Fällen wird vorzugsweise das
Rückenteil
zumindest mit der Rückseite
der Folie verbunden. Im Hinblick auf ein möglichst freies Verschwenken
der Borstenbündel kann
hierbei auf eine Verbindung zwischen dem Rückenteil und dem befestigungsseitigen
Ende der Borstenbündel
verzichtet werden. Ebenso gut kann das Rückenteil auch an den befestigungsseitigen
Enden der Borstenbündel
haften. Im Hinblick darauf kann die Rückenfolie beispielsweise aus
Po lypropylen gebildet sein. Ebenso gut kann die Rückenfolie als
Koextrusionsfolie mehrere Schichten von unterschiedlichen Werkstoffen,
insbesondere Kunststoffwerkstoffen umfassen. Die an der Folie anliegende Oberfläche des
Rückenteiles
weist dabei vorzugsweise ein Material auf, welches im Hinblick auf
die gewünschte
Haftung des Rückenteils
gegenüber
der Folie und/oder den Borstenbündeln
bzw. den Bürstenkopf
ausgewählt
worden ist. Die rückwärtige Schicht
der Rückenfolie
kann insbesondere mit Rücksicht
auf die gewünschte
Elastizität
der Abstützung
und Lagerung der Borstenbündel
ausgewählt werden.
-
Gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausgestaltung und mit Rücksicht
auf die hygienischen Eigenschaften wird vorgeschlagen, an dem Bürstenkopf
einen geschlossenen Hohlraum auszubilden, der rückwärtig des Borstenverbundteiles
vorgesehen ist. Die Tiefe des Hohlraumes in Längsrichtung der Borstenbündel ist
dabei vorzugsweise derart gewählt,
dass bei jedem erdenklichen Zurückfedern
der Borstenbündel
in ihrer Längsrichtung
die Rückseite des
Borstenverbundteiles zu keiner Zeit gegen die Innenfläche eines
Rückenteiles
des Bürstenkörpers stößt, welcher
die Ausnehmung rückseitig
abdeckt.
-
Gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausgestaltung ist der Hohlraum mir einem die Elastizität der Folie
beeinflussenden Medium gefüllt.
Dieses Medium kann ein Gas sein. Alternativ kann das Medium auch
ein Gel oder ein Elastomer sein. Die Auswahl des Mediums erfolgt
mit Rücksicht
auf die gewünschte
elastische Abstützung
des Borstenverbundteiles.
-
Der Bürstenkopf kann als einteiliges
Bauteil zusammen mit dem Griffstiel mittels Spritzgießen ausgebildet
sein. Hierbei wird der Hohlraum als zu der Oberseite des Bürstenkopfes
offene Ausnehmung angelegt und später durch Anbringen des Borstenverbundteiles
vollständig
geschlossen. Bei einer alternativen Ausgestaltung wird der Bürstenkopf
mit einem eine mittlere Ausnehmung umgebenden Rand ausgeformt, der
an der Vorderseite das Borstenverbundteil hält und der an seiner Rückseite mit
einem den Bürstenkopf
abschließenden
Verschlussdeckel abgedeckt ist. Im Hinblick auf die hygienischen
Anforderungen ist der Verschlussdeckel bündig in den Bürstenkopf
eingelassen. Das Borstenverbundteil kann hierbei als Einlegeteil
in ein Formwerkzeug bei der spritzgieß technischen Herstellung des
Bürstenkopfs
zusammen mit dem Griffstiel von der Kunststoffmasse randseitig umschlossen
und damit in den Bürstenkopf
eingebaut werden. Zusätzlich können hierbei
an der Rückseite
des Borstenverbundteiles ein oder mehrere Kissen angeordnet werden,
die gleichfalls beim Spritzgießen
des Bürstenkopfes
von der Kunststoffschmelze umschlossen und somit in dem hierbei
ausgebildeten Hohlraum aufgenommen werden. Dieses Kissen kann ein
Gas oder eine Flüssigkeit
enthalten. Alternativ kann das Kissen aus einem Gel oder einem Elastomer
bestehen.
-
Im Falle einer Befestigung der Borstenbündel durch
Ausbilden einer angeschmolzenen Verdickung befindet sich diese vorzugsweise
zwischen der Folie und dem Rückenteil
und kann somit durch Anlegen des Rückenteiles auf einfache Weise
in axialer Richtung gesichert und durch Verbinden mit dem Rückenteil
fixiert werden.
-
Zur Lösung des verfahrensmäßigen Aspektes
des der Erfindung zugrundeliegenden Problems wird mit der vorliegenden
Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer Bürste gemäß Anspruch 15 vorgeschlagen.
Bei diesem Verfahren wird zunächst
eine Folie zur Ausbildung von Noppen tiefgezogen, und die Noppen
werden dann zur Ausbildung von Durchtrittsöffnungen für die Borstenbündel geöffnet werden.
Daraufhin werden die Borstenbündel
in die Folie eingebracht und die befestigungsseitigen Enden der Borstenbündel werden
an die Rückseite
der Folie angelegt. Schließlich
wird das Rückenteil
auf die Rückseite
der Folie aufgebracht, um die Borstenbündel mit ihrem befestigungsseitigen
Ende zwischen der Folie und dem Rückenteil zu sichern. Danach
wird das derart hergestellte Borstenverbundteil an einem Bürstenkopf
befestigt.
-
Im Hinblick auf eine möglichst
einfache und dauerhafte sowie dichte Abdichtung des mattenartigen
Borstenverbundteiles wird dieses vorzugsweise als Einlegeteil in
eine Spritzgießform
eingelegt und durch Umspritzen mit dem Bürstenkopf verbunden. Aus gleichem
Grund kann dabei auf der Rückseite des
Borstenverbundteiles ein Kissen angeordnet und beide Teile in die
Spritzgießform
eingelegt werden, um das Verbundteil zusammen mit dem Kissen durch Umspritzen
in den Bürstenkopf
aufzunehmen.
-
Bei einer alternativen Ausgestaltung
wird das Borstenverbundteil nach der separaten Herstellung des Bürstenkopfes
zusammen mit einem angeformten Griffstiels über einer an dem Bürstenkopf ausgesparte
Ausnehmung eingesetzt und mit dem Bürstenkopf verbunden. Auf der
dem Borstenverbundteil gegenüberliegenden
Seite wird diese Ausnehmung durch einen Verschlussdeckel verschlossen,
der das Eindringen von Schmutz und Verunreinigungen im Bereich des
Bürstenkopfes
an der Rückseite
des Borstenverbundteiles verhindert.
-
Weitere Einzelheiten, Vorteile und
Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
in Verbindung mit der Zeichnung. In dieser zeigen:
-
1:
eine Längsschnittansicht
des Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Bürste;
-
2a–f.
die wesentlichen Verfahrensschritte eines ersten Ausführungsbeispiels
eines Verfahrens zur Herstellung eines Borstenverbundteils für die erfindungsgemäße Zahnbürste;
-
3a–c:
die wesentlichen Verfahrensschritte eines zweiten Ausführungsbeispiels
eines Verfahrens zur Herstellung eines Borstenverbundteils für die erfindungsgemäße Zahnbürste; und
-
4:
eine Längsschnittansicht
eines weiteren Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Bürste.
-
In 1 ist
eine Längsschnittansicht
des vorderen Bereiches eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Bürste in
Form einer Zahnbürste gezeigt
mit einem Bürstenkopf 2,
welcher eine Ausnehmung 4 aufweist, die an der Vorderseite
des Bürstenkopfes 2 von
einem Borstenverbundteil 6 und auf der dieser Vorderseite
gegenüberliegenden Rückseite
von einem Verschlussdeckel 8 abgedeckt ist. Der Bürstenkopf 2 weist
einen mittels Spritzgießens
hergestellten Bürstenkopfkörper 10 auf,
der die Ausnehmung 4 umfänglich umgibt und an den beiden Längsseiten
des Bürstenkopfes 2 sowie
an der vorderen Stirnseite lediglich als dünnes Rahmenteil ausgeformt
ist. Der Verschlussdeckel 8 ist an der Rückseite
des Bürstenkopfkörpers 10 bündig mit
diesem verbunden z.B. verklebt oder verschweißt, wohingegen das Borstenverbundteil 6 bei
der spritzgießtechnischen
Herstellung des Bürstenkopfkörpers 10 durch
Umspritzen mit diesem verbunden ist. Der Randbereich des Borstenverbundteils 6 ist
dementsprechend allseits von dem Kunststoffmaterial des Bürstenkopfkörpers 10 umgeben.
-
Ein Verfahren zur Herstellung des
Borstenverbundteiles 6 wird nachfolgend unter Bezugnahme auf
die 2a bis 2f näher erläutert. Bei diesem Verfahren
wird zunächst
eine koextrudierfe Folie 12, die zwei äußere Polypropylen-Schichten
in etwa gleicher Stärke
und eine dazwischen angeordnete mittlere Polyamid-Schicht geringer
Stärke
aufweist, tiefgezogen. Die Formgebung der Folie 12 mittels
Tiefziehens erfolgt derart, dass an der Folie eine Vielzahl von
Noppen 14 ausgebildet werden, die bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
zum Ende des Umformschrittes von dem Tiefziehwerkzeug durchstoßen werden.
Dementsprechend weisen die Noppen 14 des in den 2a und 2b gezeigten Ausführungsbeispiels bereits vorderseitig
an jeder Noppe 14 ausgesparte Durchtrittsöffnungen 16 für Borstenbündel 18 auf.
-
Aus der in 2b gezeigten vergrößerten Schnittansicht durch
eine Noppe 14 ist ersichtlich, dass sich der Durchmesser
eines durch die Noppe 14 gebildeten Kanals 19 von
der Rückseite 12a der
Folie 12 zu der Vorderseite 14b der Noppe 14 konisch
zuläuft.
Die an der Folienrückseite 12a ausgebildete Eintrittsöffnung 20 der
Folie 12 ist ein wenig größer, der Durchmesser der Durchtrittsöffnung 16 an
der Vorderseite 14b der Noppe 14 ist ein wenig
kleiner als der Durchmesser des zugeordneten Borstenbündels 18.
-
Die in den 2a und 2b gezeigte
und durch Tiefziehen der Folie 12 zur Ausbildung von Noppen 14 und Öffnen der
Noppen 14 hergestellte konturierte Folie wird in einem
nachfolgenden Schritt (vgl. 2c)
auf ein Werkzeugteil 22 eines Spritzgießwerkzeuges aufgelegt, welches
der Anzahl der Borstenbündel 18 entsprechende
Haltekanäle 24 sowie eine
Anlagefläche 26 für die tiefgezogene
Folie 12 aufweist. Die Anlagefläche 26 weist eine
der Oberseite der tiefgezogenen Folie 12 entsprechende
Konturierung auf, so dass die tiefgezogene Folie 12 flächig an
dem Werkzeugteil 22 abgestützt ist. Zu jeder geöffneten
Noppe 14 ist einer der Haltekanäle 24 vorgesehen.
Die Kontur der Anlagefläche,
vorliegend eine konkave Kontur, entspricht der gewünschten
Konturierung des herzustellenden Borstenverbundteiles in dem unbelasteten
Zustand.
-
Von der Rückseite 12a der Folie 12 werden dann
durch die Eintrittsöffnungen 20 der Folie 12 jeweils
Borstenbündel 18 hindurchgeschoben
und durch die Kanäle 19 in
die Haltekanäle 24 eingeführt (vgl. 2d). Danach werden die die
Rückseite
der Folie 12 überragenden
Enden der Borstenbündel 18 angeschmolzen,
beispielsweise durch Beaufschlagen mit heißer Luft (Pfeile in 2e) oder aber vorzugsweise
durch Anschmelzen mit einem heißen Formwerkzeug,
welches gegen die Enden der Borstenbündel 18 gedrückt wird.
Durch das Erwärmen
bildet sich an den befestigungsseitigen Enden der Borstenbündel eine
Verdickung 28 aus, die im Falle eines heißen Formwerkzeuges
durch das Formwerkzeug derart umgeformt wird, dass sie die Eintrittsöffnungen 20 der
Noppen 14 jeweils abdichtet, gegebenenfalls – bei geeigneten
Werkstoffpaaren – sogar
mit der Rückseite 12a der
Folie 12 verschweißt
wird. Die Verdickungen 28 haben danach einen Durchmesser,
der größer als
der Durchmesser der Borstenbündel
ist und überragen
radial die Eintrittsöffnung 20 der
Folie 12. Hierdurch werden die Borstenbündel 18 mit der notwendigen
Auszugssicherheit gegenüber
der Folie 12 gesichert. Erleichtert wird das Einführen der
Borstenbündel 18 durch
die gegenüber
dem Durchmesser der Borstenbündel 18 vergrößerte Eintrittsöffnung 20.
Die Durchtrittsöffnung 16 wird
beim Einführen
der Borstenbündel 18 radial
geweitet und die Folie 12 legt sich umfänglich an jedes der Borstenbündel 18 an.
-
Danach wird ein weiteres Formwerkzeugteil 30 zur
Ausbildung eines Formnestes 32 gegen das Werkzeugteil 22 angelegt
(vgl. 2f) und das Formnest 32 wird
mit einem fließfähigen Werkstoff,
beispielsweise einem Elastomer zur Ausbildung eines Rückenteils 34 gefüllt (2f.). Diese Rückenteil 34 verbindet
sich stoffflüssig
mit der Rückseite 12a der Folie
bzw. mit dem gegenüber
dem Formnest 32 freiliegenden Teil der Verdickungen 28.
Beim Spritzgießen
dichten die gegen die Folie 12 verformten Verdickungen 18 die
in der Folie 12 ausgebildeten Kanäle 19 ab und verhindern,
dass in das Formnest 32 eingespritzter Kunststoff durch
die Kanäle 19 hindurchtritt.
-
Das derart hergestellte Borstenverbundteil 6 wird
nach Öffnen
des Spritzgießwerkzeuges 22, 30 aus
dem Werkzeugteil 22 entformt und an eine weitere Spritzgießform zum
Umspritzen mit dem Material des Bürstenkopfkörpers 10 übergeben.
-
Bei dem in den 3a–3c gezeigten
Stationen eines Ausführungsbeispiels
eines Verfahrens zur Herstellung des Borstenverbundteiles werden
zunächst
die mit Rücksicht auf
die 2a–2b erläuterten
Verfahrensschritte durchgeführt.
Bei dem Ausführungsbeispiel
der 3a–3c kann jedoch auf
ein Umformen der Verdickungen und ein Abdichten der Kanäle19 verichtet
werden. Denn bei dem Ausführungsbeispiel
der 3a–3c wird das Rückenteil durch
eine auf die Folie rückseitig
aufgesiegelte Rückenfolie 36 gebildet,
so dass das Problem des Hindurchtretens von Kunststoffschmelze durch
die Kanäle 19 nicht
besteht.
-
Die Rückenfolie 36 wird
beim Aufsiegeln auf die Folie 12 jedenfalls mit der Folie 12 verbunden.
Im Hinblick auf eine relativ freie Beweglichkeit der Borstenbündel 18 an
ihren befestigungsseitigen Enden kann auf eine Befestigung der Verdickungen 28 gegen
die Rückenfolie 36 verzichtet
werden. Wie dem in 3c dargestellten
vergrößerten Detail
der in 3b gezeigten
Schnittansicht nach dem Aufbringen der Rückenfolie verdeutlicht, wird
die Rückenfolie 36 mit
der Folie 12 zwischen den Noppen 14, d.h. zwischen
den Verdickungen 28 verbunden. Diese Art der Verbindung
zwischen der Rückenfolie 36 und
der Folie 12 erlaubt eine gewisse Beweglichkeit der befestigungsseitigen
Enden der Borstenbündel 18,
so dass diese freier rechtwinkelig zu ihrer Längsachse verschwenken können, um
einer übermäßigen Anpresskraft
an deren nutzungsseitigen Enden auszuweichen.
-
Das in 4 gezeigte
Ausführungsbeispiel unterscheidet
sich von dem in 1 gezeigten
Ausführungsbeispiel
dadurch, dass die Ausnehmung 4 wannenförmig von den Bürstenkopfkörper 10 umgeben
ist. Die Abdeckung der Ausnehmung 4 erfolgt ausschließlich über das
Borstenverbundteil 6. Dieses ist als vorgefertigtes Bauteil
auf den Bürstenkopfkörper 10 aufgelegt
und mit diesem, beispielsweise durch Verkleben oder Verschweißen verbunden
worden. An den in 4 gezeigten
Bürstenkopfkörper 10 kann
ebenso wie bei dem Ausführungsbeispiel
der 1 ein Kissen eingelegt
werden, welches ein gasförmiges
Fluid, beispielsweise Luft, oder ein flüssiges Fluid enthält.
-
- 2
- Bürstenkopf
- 4
- Ausnehmung
- 6
- Borstenverbundteil
- 8
- Verschlussdeckel
- 10
- Bürstenkopfkörper
- 12
- Folie
- 12a
- Rückseite
- 14
- Noppe
- 14b
- Vorderseite
- 16
- Durchtrittsöffnung
- 18
- Borstenbündel
- 19
- Kanal
- 20
- Eintrittsöffnung
- 22
- Werkzeugteil
- 24
- Haltekanal
- 26
- Anlagefläche
- 28
- Verdickung
- 30
- Werkzeugteil
- 32
- Formnest
- 34
- Rückenteil
- 36
- Rückenfolie
- 38
- Griffstil