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DE10301225A1 - Anordnung und Verfahren zur drahtlosen Übertragung von Signalen zwischen medizinischen Geräten - Google Patents

Anordnung und Verfahren zur drahtlosen Übertragung von Signalen zwischen medizinischen Geräten Download PDF

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Publication number
DE10301225A1
DE10301225A1 DE10301225A DE10301225A DE10301225A1 DE 10301225 A1 DE10301225 A1 DE 10301225A1 DE 10301225 A DE10301225 A DE 10301225A DE 10301225 A DE10301225 A DE 10301225A DE 10301225 A1 DE10301225 A1 DE 10301225A1
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DE
Germany
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signals
transmitter
receiver
sensor
arrangement according
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10301225A
Other languages
English (en)
Inventor
Uvo Prof. Hölscher
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens Corp filed Critical Siemens Corp
Priority to DE10301225A priority Critical patent/DE10301225A1/de
Publication of DE10301225A1 publication Critical patent/DE10301225A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B5/00Measuring for diagnostic purposes; Identification of persons
    • A61B5/68Arrangements of detecting, measuring or recording means, e.g. sensors, in relation to patient
    • A61B5/6801Arrangements of detecting, measuring or recording means, e.g. sensors, in relation to patient specially adapted to be attached to or worn on the body surface
    • A61B5/6843Monitoring or controlling sensor contact pressure
    • AHUMAN NECESSITIES
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Abstract

Bei einer Anordnung zur drahtlosen Übertragung von Signalen zwischen medizinischen Geräten, ausgenommen Stelleinrichtungen, mit einer Anordnung für medizinische Geräte und mit einem Empfänger, der seinerseits mit dem medizinischen Gerät signalübertragend zusammenwirkt, schlägt die Erfindung vor, dass die Anordnung zwei Komponenten aufweist, wobei eine erste Komponente als "sensorische" Komponente bezeichnet ist und wenigstens einen Messfühler aufweist, wie z. B. ein Thermometer oder eine EKG-Elektrode, und wobei eine zweite Komponente als "elektronische" Komponente bezeichnet ist und einen Sender zur Aussendung des Signals aufweist, wobei die sensorische Komponente mit der elektronischen Komponente elektronisch und mechanisch in Kontakt gebracht werden kann.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs 26.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Verwendung drahtloser Messwertaufnehmer in Krankenhäusern zu ermöglichen, auch wenn mehrere drahtlose Messwertaufnehmer gleichzeitig betrieben werden und besondere Anforderungen an die Hygiene und die Mobilität gestellt werden.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Anordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 oder 10 gelöst sowie durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 26.
  • Die Erfindung schlägt mit anderen Worten ein modular aufgebautes Übertragungssystem vor:
    Die Messwertaufnehmer erlauben aufgrund der Trennung in eine sensorische und eine elektronische Komponente ein einfaches, preisgünstiges und schnelles Auswechseln nur einer der Komponenten, sei es der mechanischen Belastungen stärker ausgesetzten Sensorik oder der empfindlicheren Elektronik. Dabei ist eine sensorische Komponente vorgesehen, welche beispielsweise eine oder mehrere Messfühler aufweist. Diese Messfühler wandeln eine physikalische Größe, wie beispielsweise Temperatur, Druck, oder ähnliches in ein elektrisches Signal, welches von der elektronischen Komponente verarbeitet und an den Empfänger (das Master-System) gesendet wird. An dem angeschlossenen medizinischen Gerät kann das Signal weiterverarbeitet und zur Anzeige gebracht werden, derart, dass z.B. das EKG Signal, EEG-Signal, Sauerstoffsättigung, usw. sichtbar ist.
  • Zudem reduziert sich die Anzahl der benötigten Kabelverbindungen an den Einsatzorten des Systems, wie beispielsweise im OP, auf den Intensivstationen und peripheren Stationen. Eine Reduzierung der vorhanden Kabelverbindungen, ermöglicht eine übersichtlichere Installation und erhöht die Betriebssicherheit, da
    • – sich keine störenden Kabel im Umfeld des Patienten befinden, die die Bewegungsfreiheit des Pflegepersonals oder des Patienten selber einschränken
    • – Gerätefehler, verursacht durch Kabelbruch, verhindert werden
    • – eine Patientengefährdung durch unbeabsichtigtes Trennen des Messwertaufnehmers vom medizinischen Gerät, z. B. bei einer Umlagerung des Patienten vermieden wird.
  • Die Auftrennug des Meßwertaufnehmers in zwei Komponenten ermöglicht zudem eine optimale Reinigung, dadurch, dass jede der beiden Komponenten in einer für sie optimierten Form gereinigt werden kann.
  • Die Reinigung kann vorzugsweise durch eine reinigungsfreundliche Oberflächengestaltung unterstützt werden:
    • – so kann eine Oberflächenbeschichtung mit einer reinigungsfreundlichen Oberflächenstruktur wie z. B. einer schmutzabweisenden Mikrorauhigkeit vorgesehen sein,
    • – und / oder es kann eine Oberflächenbeschichtung vorgesehen sein, die antibakterielle oder schmutzabweisende Bestandteile enthält,
    • – oder der Gehäusewerkstoff selbst kann die vorerwähnten Bestandteile und / oder die vorerwähnte Oberflächenstruktur aufweisen.
  • Als zweiter wesentlicher Bestandteil dieses mehrere Module umfassenden Systems ist ein Empfänger vorgesehen, der die drahtlos übermittelten Messsignale des Senders, also des Messwertaufnehmers, empfängt und welcher seinerseits die Messsignale dem medizinischen Gerät zuführt.
  • Vorteilhaft kann auch dieser Empfänger wiederum modular aufgebaut sein, z. B. mit Steckkarten oder ähnlich austauschbaren Modulen versehen sein, so dass jedem Sender ein jeweils eigenes Empfangsmodul zugeordnet werden kann, wobei dann von jedem Empfangsmodul aus die Signalleitung zum medizinischen Gerät erfolgt. Dabei bezeichnet ein "Empfangsmodul" entweder eine Schaltung mit einer eigenen Empfangsfunktion, oder – vorteilhaft – bei Verwendung eines einzigen Empfängers lediglich eine Art Adapter, der die Schnittstelle zu dem jeweiligen medizinischen Gerät aufweist, und welcher ggf. eine Adapter- oder Umsetzungsschaltung aufweisen kann, welche die empfangenen Signale in ein für das jeweilige medizinische Gerät geeignetes Format aufbereitet.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass das Empfangsmodul einem bestimmten medizinischen Gerät zugeordnet ist und die drahtlos empfangenen Messsignale in Messsignale umsetzt, welche unmittelbar von dem medizinischen Gerät verarbeitet werden können. Abhängig von den in einem bestimmten Raum vorhandenen medizinischen Geräten wird daher der Empfänger mit den geeigneten Empfangsmodulen ausgestattet, wobei von jedem Empfangsmodul eine Signalübertragung zu dem jeweils zugeordneten medizinischen Gerät erfolgt.
  • Die zweikomponentige Bauweise des Messwertaufnehmers ermöglicht die Verwendung einer in Serie gefertigten und dementsprechend preisgünstigen, standardisierten elektronischen Komponente, die für unterschiedliche sensorische Komponenten gleich ausgestaltet sein kann.
  • In diesem Fall weisen die sensorischen Komponenten vorteilhafte Kennungen auf, sei es mechanisch in Form von Vorsprüngen und / oder Ausnehmungen, oder sei es elektronisch in Form von eingebauten Chips, wie Transpondern, oder sei es durch Spulen, Magnete oder ähnliche eingebaute Elemente in der sensorischen Komponente, welche von entsprechenden Sensoren der elektronischen Komponente erkannt werden, sodass der Typ des Messwertaufnehmers von der elektronischen Komponente erkannt werden kann. Als Typ im Sinne des vorliegenden Vorschlags wird unterschieden, ob es sich bei der sensorischen Komponente beispielsweise um einen Temperatursensor oder eine oder mehrere EKG-Elektroden handelt wobei sich unterschiedliche Typen durch die Art, und ggf. Anzahl der einzelnen Sensoren unterscheiden.
  • Die elektronische Komponente kann vorzugsweise eine nicht nur herstelter- oder typbezogene, sondern eine individuelle Kennung aufweisen. Bei der Signalübermittlung von dem Messwertaufnehmer zum Empfänger kann somit außer der eigentlichen Übermittlung des Messsignals die Übertragung eines Identifizierungs-Codes der elektronischen Komponente erfolgen, sodass beim Empfänger eindeutig feststellbar ist, von welchem Sender das Signal übertragen wird.
  • Vorzugsweise wird der Sender zunächst beim Empfänger "angemeldet", sodass bei der späteren Signalübermittlung sichergestellt ist, dass ausschließlich das bestimmte Empfangsmodul, bei welchem dieser Sender angemeldet ist, die von diesem Sender übertragenen Signale auswertet und weiterverarbeitet zu Messsignalen, die an ein medizinisches Gerät weitergeleitet werden. Diese "Anmeldung" kann beispielsweise durch eine Kontaktierung zwischen Sender und Empfänger erfolgen, z. B. zwischen der vorgenannten elektronischen Komponente des Messwertaufnehmers und dem vorgenannten Empfangsmodul innerhalb des Empfängers. Auch bei dieser Anmeldung kann die Auftrennung des Messwertaufnehmers in die beiden Komponenten aus Gründen des Handlings vorteilhaft sein, wenn nämlich nur die elektronische Komponente für diese Anmeldung gehandhabt werden muß.
  • Die Anmeldung kann jedoch auch kontaktlos erfolgen, z. B. mittels eines in der elektronischen Komponente vorhandenen Transponders. Dabei ist der Empfänger als Transmitter ausgestaltet, der nicht nur Signale empfangen sondern auch Signale aussenden kann. Der Transponder ist als Transmitter in der Lage, die vom Empfänger ausgesandten Signale zu empfangen und die in seinem Mikrochip gespeicherte Codierung der elektronischen Komponente an den Empfänger auszusenden.
  • Die Zuordnung des geeigneten Empfangsmoduls, das mit dem gewünschten medizinischen Gerät verbunden ist, kann durch eine optische – z.B. farbliche – Codierung unterstützt werden, indem die einander zugeordneten Empfangsmodule und sensorischen Komponenten des Messwertaufnehmers farblich gleich codiert sind, wobei für jeden medizinischen Gerätetyp ein eigener optischer Code – z. B. eine eigene Farbe – vorgesehen ist.
  • Alternativ kann die Anmeldung des Messwertaufnehmers beim Empfänger und die Zuordnung des Messwertaufnehmers zu dem richtigen medizinischen Gerät mit den folgenden Schritten vorgesehen sein:
    • – die elektronische Komponente des Messwertaufnehmers wird zunächst in die sensorische Komponente des Messwertaufnehmers eingeschoben bzw. mit dieser verbunden, sodass aufgrund der vorerwähnten Codierung die elektronische Komponente registriert, mit welchem Typ von sensorischer Komponente sie zusammenwirkt, also um welche Art von Messwertaufnehmer es sich handelt.
    • – Außer ihrer eigenen, für jedes Exemplar individuellen Kennung, welche die elektronische Komponente identifiziert, kann die elektronische Komponente daher auch eine Typ-Kennung aussenden, welche den Typ der sensorischen Komponente bezeichnet.
    • – Beim Empfänger kann vorgesehen sein, dass er nur Signale umsetzt und weiterverarbeitet, welche die entsprechend für diesen Empfänger korrekte Typ-Kennung enthalten. So ist sichergestellt, dass beim gleichzeitigen Betrieb mehrerer drahtloser Messwertaufnehmer die einzelnen Empfänger bzw. die einzelnen Empfangsmodule innerhalb eines Empfängers stets nur die Signale auswerten, die von spezifisch denjenigen Messwertaufnehmern ausgesendet werden, die dem medizinischen Gerät zugeordnet sind, an welches der Empfänger angeschlossen ist.
  • Wenn in der Umgebung des Empfängers ausschließlich unterschiedliche Typen von Messwertaufnehmern betrieben werden und somit ausgeschlossen ist, dass Sendesignale eines zweiten Exemplars, jedoch desselben Typs eines Messwertaufnehmers zum Empfänger gesendet werden können, so ist die Typ-Kennung ausreichend, um die einzelnen Messwertaufnehmer voneinander unterscheiden zu können. Wenn jedoch mehrere Exemplare desselben Typs in derselben Umgebung des Empfängers betrieben werden, sich deren Sendesignale also überlappen und von demselben Empfänger empfangen werden können, z. B. bei zwei benachbarten Operationssälen, so ist eine individuelle Kennung jedes einzelnen Messwertaufnehmers dadurch erzielbar, dass eine individuelle Kennung jeder elektronischen Komponente zum Empfänger übertragen wird.
  • Vorteilhaft können die elektronischen Komponenten auswechselbare Energiespeicher enthalten, sodass an einer zentralen Aufladungsstelle die Energiespeicher ausgetauscht oder aufgeladen werden können und anschließend die elektronischen Komponenten jeweils mit einem "frischen" Energiespeicher optimaler Kapazität ausgestattet werden können.
  • Die sensorische Komponente kann vorteilhaft glatte Oberflächen aufweisen, sodass sie besonders leicht zu reinigen ist und keine Sammelstellen für Keimnester aufweist. Auch die elektronische Komponente, die aufgrund ihrer empfindlichen Bestandteile möglicherweise nicht den Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen einer krankenhaustypischen Spüleinrichtung ausgesetzt werden darf, kann vorteilhaft glatt an ihrer Oberfläche ausgestaltet sein, sodass sie zumindest im Rahmen einer Wischreinigung möglichst gut gereinigt werden kann. Sie kann insbesondere durch eine geschützte – z.B. verdeckte – Einbaulage einem lediglich geringeren Verschmutzungsrisiko z. B. durch Blutspritzer ausgesetzt sein als die sensorische Komponente.
  • Vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass mittels Lagesensoren feststellbar ist, ob sich der Messwertaufnehmer in seiner Betriebsposition befindet, beispielsweise am Körper des Patienten oder dergleichen. Diese Sensoren können als mechanische Taste ausgestaltet sein oder auch berührungslos den korrekten Abstand bzw. Kontakt oder die korrekte Lage ermitteln. Die Sensoren ermöglichen zusammen mit einer geeigneten Schaltung, dass keine Messsignale an das zugeordnete medizinische Gerät übermittelt werden, wenn die Sensoren fehlenden Kontakt bzw eine falsche Betriebsposition registrieren.
  • Dies ermöglicht es, den Messwertaufnehmer während des Betriebs, also beispielsweise während einer Operation, umzusetzen, wobei fehlerhafte Messwerte unterdrückt werden. Dabei kann vorgesehen sein, dass bei falscher Betriebsposition der Messwertaufnehmer erst gar keine Messsignale an den Empfänger aussendet. Alternativ kann vorgesehen sein, dass eine derartige Registrierung der Sensorsignale beim Empfänger erfolgt, und bei falscher Betriebsposition des Messwertaufnehmers die weitere Verarbeitung der vom Sender eintreffenden Messsignale im Empfänger unterbrochen bzw. die Weiterleitung von Messsignalen an das medizinische Gerät unterbunden wird.
  • Unabhängig von dem modulartigen, eine Serienfertigung elektronischer Komponenten ermöglichenden Ausgestaltung des Messwertaufnehmers kann das Verfahren angewendet werden, den Sender, also den Messwertaufnehmer, beim Empfänger anzumelden und erst durch diese Anmeldung die Empfangsbereitschaft des Empfängers für die Signale des betreffenden Messwertaufnehmers herzustellen. Durch die Anmeldung wird bewirkt, dass der Empfänger lediglich die Signale derjenigen Messwertaufnehmer auswertet und umsetzt, die bei ihm angemeldet worden sind.
  • Bei unterschiedlichen Typen von Messwertaufnehmern kann es daher ausreichend sein, dass der Typ des Messwertaufnehmers als Kennung codiert zusammen mit den Messsignalen übertragen wird, da in diesem Fall auch bei gleichzeitiger Verwendung mehrerer Messwertaufnehmer von jedem Typ des Messwertaufnehmers nur ein Exemplar vorliegt, sodass anhand dieser unterschiedlichen Typen die Messwertaufnehmer eindeutig individualisiert sind.
  • Wenn jedoch mehrere Messwertaufnehmer desselben Typs benachbart betrieben werden, sodass sich deren Signale möglicherweise überschneiden können, kann das irrtümliche Auswerten der Signale durch einen an sich für den betreffenden Messwertaufnehmer nicht vorgesehenen Empfänger dadurch vermieden werden, dass jeder einzelne Sender eine individuelle Kennung enthält, unabhängig von oder gegebenenfalls ergänzend zu einer Kennung, die den Typ des Messwertaufnehmers kennzeichnet.
  • Bei Verwendung der vorerwähnten Lagesensoren kann vorgesehen sein, dass eine Abmeldung des Senders beim Empfänger erfolgt, solange keine korrekte Betriebsposition des Messwertaufnehmers festgestellt wird. Um ein gegebenenfalls umständliches erneutes Anmelden zu vermeiden, kann vorgesehen sein, dass eine automatische Wiederherstellung der Empfangsbereitschaft erfolgt, sofern die korrekte Betriebsposition innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne wiederhergestellt wird, zum Beispiel innerhalb von ein oder zwei Minuten. In der Praxis reicht diese Zeit aus, um den Messwertaufnehmer beispielsweise lediglich kurz von einem zum anderen Ort umzusetzen.
  • Weiterhin kann eine automatische Abschaltung der Empfangsbereitschaft erfolgen, wenn der Messwertaufnehmer funktionslos wird, z. B. durch Ausfall des Energiespeichers oder wenn ein zweikomponentig ausgestalteter Messwertaufnehmer aufgetrennt wird, wenn also die elektronische Komponente von der sensorischen Komponente getrennt wird. Nach Beendigung einer Operation, wenn die Messwertaufnehmer zum Aufladen des Energiespeichers sowie zur Reinigung aus dem Operationssaal entfernt werden, ist daher nicht eine umständliche Abmeldung des Senders vom Empfänger erforderlich, sondern beim Auftrennen des Messwertaufnehmers oder bei der Entnahme des Energiespeichers erfolgt diese Abmeldung automatisch.
  • Die Abmeldung kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die elektronische Komponente bei der Trennung von der sensorischen Komponente nun kein Signal mehr über den Typ der sensorischen Komponente erhält, sodass diese Typkennung fehlt. Allein das Ausbleiben dieser Typkennung kann beispielsweise dazu genutzt werden, dass die elektronische Komponente nun ein Abmeldesignal an den Empfänger schickt.
  • Alternativ kann vorgesehen sein, dass die elektronische Komponente in regelmäßigen Abständen oder zumindest innerhalb vorgegebener Zeitintervalle Anwesenheitssignale an den Empfänger übermittelt. Bleiben diese Anwesenheitssignale aus, so erfolgt die automatische Abmeldung des betreffenden Senders beim Empfänger. Die Anwesenheitssignale bleiben beispielsweise dann aus, wenn der Sender so weit vom Empfänger entfernt wird, dass die Sendeleistung nicht mehr ausreicht, um den Empfänger zu erreichen. Weiterhin bleiben die Anwesenheitssignale aus, wenn der Energiespeicher aus der elektronischen Komponente entfernt wird. Weiterhin kann bei derartigen Anwesenheitssignalen vorgesehen sein, dass diese die individuelle Kennung des Senders und beispielsweise auch die Typ-Kennung des Messwertaufnehmers enthalten. Wird also die elektronische Komponente von der sensorischen Komponente getrennt, und fehlt dementsprechend die Typ-Kennung, so führt dies automatisch dazu, dass kein vollständiges Anwesenheitssignal mehr vorliegt, sodass hierdurch die automatische Abmeldung des Senders beim Empfänger ausgelöst werden kann.
  • Bei der Verwendung mehrerer Messwertaufnehmer, beispielsweise innerhalb eines Operationssaals, Intensivzimmers, einer peripheren Station oder eines Krankenzimmers kann vorzugsweise ein einziger zentraler Empfänger vorgesehen sein, der in vorbeschriebener Weise modulartig mit einzelnen Empfangsmodulen ausgestattet sein kann. Diese Empfangsmodule sind jeweils an ein bestimmtes medizinisches Gerät angepasst und setzen die drahtlos übermittelten Messignale, wie sie von dem Messwertaufnehmer zum Empfänger gelangen, in ein Signalformat oder Datenformat um, welches vom medizinischen Gerät verarbeitet werden kann, wobei hier vorzugsweise eine drahtgebundene Signalübermittlung zwischen dem Empfänger und dem medizinischen Gerät vorgesehen sein kann.
  • Die Schaffung eines zentralen Empfängers ermöglicht es, diesen in einer optimalen Empfangslage innerhalb eines Raumes anzuordnen. Würden demgegenüber jeweils separate Empfänger in den medizinischen Geräten selbst angeordnet sein, so könnte es je nach Anordnung der medizinischen Geräte im Raum oder je nach Anordnung von zusätzlichen, teilweise auch beweglichen Elementen gegebenenfalls zu Abschattungen kommen, sodass eine sichere drahtlose Signalübertragung nicht gewährleistet wäre. Der vorschlagsgemäß vorgesehene Empfänger hingegen kann an optimaler Stelle plaziert werden, wobei dann die einzelnen Empfangsmodule eine sichere, beispielsweise drahtgebundene, Datenübertragung der Messsignale zum medizinischen Gerät ermöglichen.
  • Vorteilhaft können sowohl der Sender in dem Messwertaufnehmer als auch der Empfänger bidirektional arbeiten, also jeweils senden und empfangen und daher als Transmitter ausgestaltet sein. So ist es möglich, einen einzigen Empfänger zu verwenden, der nacheinander an die Messwertaufnehmer ein für den jeweiligen Messwertaufnehmer spezifisches Aufforderungssignal aussendet. Auf dieses Aufforderungssignal hin übermittelt der "aufgeforderte" Messwertaufnehmer entweder nur dann ein Signal, wenn sich eine Zustandsänderung ergeben hat, z. B. wenn ein neues Messsignal vorliegt oder der Energiespeicher eine kritische Ladungsgrenze erreicht hat, oder der "aufgeforderte" Messwertaufnehmer übermittelt sämtliche Informationen über seinen derzeitigen Zustand.
  • Vorteilhaft kann vorgesehen sein, einen zentralen Empfänger (das "Master-System") für mehrere Messwertaufnehmer zu verwenden, wobei rein beispielhaft EKG oder EEG Signale erwähnt werden. Das Master-System führt die von den einzelnen Messwertaufnehmern empfangenen Signale den zugehörigen medizinischen Geräten zu. Dies stellt gemäß Anspruch 10 einen zweiten Ansatz des vorliegenden Vorschlags dar, ein modulares System zu schaffen, welches für den Betrieb in einem Krankenhaus aufgrund der Vielzahl der dort auf kleinem Raum vorhandenen Messwertaufnehmer besonders geeignet ist, da diese Messwertaufnehmer vorschlagsgemäß drahtlos betrieben werden können und somit sowohl Kabelgewirr und Stolperfallen vermieden werden als auch eine sichere Signalübertragung gewährleistet wird.
  • Zusätzlich kann vorgesehen werden, ein von einem Messwertaufnehmer erzeugtes Signal auf mehrere oder alle angeschlossenen medizinischen Geräte zu verteilen.
  • Alternativ kann auch ein Messwertaufnehmer bei mehreren Empfängern angemeldet sein, die wiederum untereinander die empfangenen Messignale austauschen. Ein Anwendungsfall hierfür wäre beispielsweise die Überwachung von im Krankenhaus mobilen Patienten.
  • Weiterhin sieht das Konzept vor, dass ein aus seiner Betriebsposition gebrachter Messwertaufnehmer gesperrt wird. Bleibt der Messwertaufnehmer über einen definierten Zeitraum in dieser Lage, wird er am Master-System abgemeldet, um zu vermeiden, dass der Messwertaufnehmer aus dem Arbeitsbereich entfernt und an einer anderen Stelle wieder in Betrieb genommen werden kann. Dieses könnte fehlerhafte Messwerte und Fehldiagnosen verursachen.
  • Um die räumliche Änderung des Messwertaufnehmers zu detektieren, können zusätzliche Empfänger installiert werden, die die Empfangsfeldstärke des Messwertaufnehmers messen und diese an das Master-System weiter geben. Damit ist die Lokalisierung des Messwertaufnehmers innerhalb der Empfangszelle überwachbar. Überschreitet die Feldstärke an einem der zusätzlichen Empfänger einen bestimmten Wert (evtl. im Verhältnis zur am Master-System gemessenen Feldstärke), so kann dies als ein unzulässig weites Umsetzen des Messwertaufnehmers gewertet werden und zum Abmelden des Messwertaufnehmers führen.
  • Um z. B. Statusinformationen auszutauschen oder um evtl. Wiederholungen gestörter Datensätze anzufordern ist es sinnvoll, den Empfänger auch mit einem Sender und den Sender auch mit einem Empfänger auszustatten.
  • Weitere Informationen zum Status des Messwertaufnehmers wie z.B. der Anmeldezustand (z.B. Sender nicht installiert / nicht korrekt am sensorischen Teil angeschlossen ) oder die Akkuladung und die verbleibende Betriebsdauer können vom Messwertaufnehmer zum Master-System übertragen und dort visualisiert oder weitergeleitet werden.
  • Sendemodule (der elektronische Teil des Messwertaufnehmers ) werden inaktiv, sobald sie aus dem Messwertaufnehmer entfernt werden. Um sie auch in diesem Zustand lokalisieren zu können, kann ein Kommando vorgesehen werden, das vom Master-System versendet wird und das einen optischen oder akustischen Signalgeber im Sendemodul aktiviert. Andererseits ist es auch möglich, zentral alle Ladezustände zu verfolgen und zu überwachen und an die Ladung zu erinnern.
  • Denkbar ist es auch, die vorgenannten und zusätzliche vom Empfänger (Master-System) übertragene Informationen am Empfänger zu visualisieren (z. B. durch ein im Messwertaufnehmer eingebautes Display) oder akustisch zu signalisieren.
  • Um die Kosten des Master-Systems gering zu halten oder das Master-System vollständig in ein medizinisches Gerät zu integrieren, können neben den Messwerten auch alle relevanten Betriebsdaten (als Rohwerte oder in bereits aufbereiteter Form) an das angeschlossene medizinische Gerät weitergeleitet und dort verarbeitet bzw. visualisiert werden.
  • Um Empfangsstörungen durch ungünstige räumliche Verhältnisse (z. B. durch Abschattung) zu vermeiden oder die Reichweite des Senders zu vergrößern, können Relais-Stationen vorgesehen werden, die die gesendeten Informationen empfangen, und an das Master-System weiterleiten.
  • Um den Verlauf einer OP oder auch beispielsweise Betriebsstörungen zu analysieren und beheben zu können, kann im Master ein Monitor installiert werden, der sämtliche übertragenen Messdaten und Betriebszustände protokolliert und die aufgezeichneten Daten dem Anwender oder Service-Personal später bei Bedarf wieder zur Verfügung stellt.

Claims (33)

  1. Anordnung zur drahtlosen Übertragung von Signalen zwischen medizinischen Geräten, ausgenommen Stelleinrichtungen, mit einem einen Sender aufweisenden Messwertaufnehmer für medizinische Größen und mit einem Empfänger, der die drahtlos gesendeten Signale des Messwertaufnehmers empfängt und seinerseits mit dem medizinischen Gerät signalübertragend zusammenwirkt, dadurch gekennzeichnet, dass der Messwertaufnehmer zwei Komponenten aufweist, wobei eine erste Komponente als sensorische Komponente bezeichnet ist und wenigstens einen Messfühler aufweist, wie z. B. einen Temperatursensor oder eine EKG-Elektrode, und wobei eine zweite Komponente als elektronische Komponente bezeichnet ist und einen Sender zur Aussendung der aufgenommenen Signale aufweist, wobei die sensorische Komponente eine elektrische, mechanische oder anders geartete Verbindung zu der elektronischen Komponente aufweist.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen den Komponenten sowohl fest als auch lösbar ausgeführt sein kann.
  3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Komponenten einen Energiespeicher enthält.
  4. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine der beiden Komponenten gehäuseartig ausgestaltet ist.
  5. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine der beiden Komponenten eine glatte, eine Wischreinigung ermöglichende Außenfläche aufweist.
  6. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine an der sensorischen Komponente vorgesehene Codierung und durch eine an der elektronischen Komponente vorgesehene Abtasteinrichtung zum Auslesen dieser Codierung, wobei die Codierung modelltypisch ist und ein bestimmtes Modell der sensorischen Komponente kennzeichnet.
  7. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Codierung durch eine modelltypische Anordnung und / oder Ausgestaltung von Vorsprüngen und / oder Ausnehmungen gebildet ist.
  8. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Codierung in einem Mikrochip vorliegt oder durch einen Mikrochip erzeugt wird, und dass der Code durch einen Transmitter – wie einen Transponder – übertragen wird, dem ein Lesegerät in der elektronischen Komponente zugeordnet ist.
  9. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Lagesensoren zur Ermittlung der Messfühler oder des Messwertaufnehmers in seiner Betriebsposition, sowie durch eine Schaltung, welche nur bei korrekter Betriebsposition die Übermittlung von Signalen zum medizinischen Gerät freischaltet.
  10. Anordnung zur drahtlosen Übertragung von Signalen zwischen medizinischen Geräten, ausgenommen Stelleinrichtungen, mit einem einen Sender aufweisenden Messwertaufnehmer für medizinische Größen, und mit einem Empfänger, der die drahtlos gesendeten Signale des Messwertaufnehmers empfängt und seinerseits mit dem medizinischen Gerät signalübertragend zusammenwirkt, gekennzeichnet durch wenigstens zwei Messwertaufnehmer, welche drahtlose Signale aussenden, wobei jedem Messwertaufnehmer ein medizinisches Gerät zugeordnet ist, dem die Messsignale zugeleitet werden, und mit einem Empfänger für die Signale von wenigstens zwei Messwertaufnehmern, wobei der Empfänger für jede der ihm zugeordneten Messwertaufnehmer ein Empfangsmodul aufweist, welches ausschließlich die mit einer individuellen Kennung versehenen Signale des diesem Modul zugeordneten Messwertaufnehmers verarbeitet, wobei im Empfangsmodul eine Umsetzung der drahtlosen Signale in ein Format erfolgt, welches von dem betreffenden medizinischen Gerät verarbeitbar ist.
  11. Anordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass einem Messwertaufnehmer mehrere medizinische Geräte zugeordnet sind, denen der Empfänger die Messsignale zuleitet.
  12. Anordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass einem Messwertaufnehmer mehrere Empfänger zugeordnet sind, die die Messsignale wiederum den angeschlossenen medizinischen Geräten zuleiten.
  13. Anordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass einem medizinischen Gerät mehrere Messwertaufnehmer zugeordnet sind, von denen der Empfänger die Messsignale diesem medizinischen Gerät zuleitet.
  14. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweiter und evtl. weitere Empfänger außerhalb der unmittelbaren Arbeitsumgebung des Senders installiert sind.
  15. Anordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Empfänger die Empfangsfeldstärke der Signale vom Sender dem ersten Empfänger mitteilen.
  16. Anordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Empfänger die Weiterleitung der Messsignale an das medizinische Gerät unterbricht, wenn die Empfangsfeldstärke der Signale vom Sender bei einem der weiteren Empfänger um einen festgelegten Betrag von der Empfangsfeldstärke des ersten Empfängers abweicht.
  17. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Sender und Empfänger jeweils als Transmitter ausgestaltet sind, derart, dass der Sender auch empfangen kann und der Empfänger auch senden kann.
  18. Anordnung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Empfänger dem Sender Statusinformationen über die Empfangsqualität, den Anmeldezustand und weitere Faktoren sendet.
  19. Anordnung nach Anspruch 17, gekennzeichnet durch eine Aktivierungsschaltung, derart, dass der Sender im Empfänger einen sleep-Modus beenden kann sowie optische oder akustische Informationsgeber aktivieren kann, z.B. um den derzeitigen Standort der elektronischen Komponente zu signalisieren.
  20. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender mit einer Überwachungsschaltung der Sensorsignale, der Spannungsversorgung und weiterer Komponenten ausgerüstet ist, die ihre Informationen sowie vom Empfänger übermittelte Informationen zum Anmeldezustand etc. über optische oder akustische Vorrichtungen dem Anwendern an dem Messwertaufnehmer zur Verfügung stellt.
  21. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Informationsschaltung, derart, dass der Messwertaufnehmer Informationen über den Ladezustand seines Energiespeichers und über den Stromverbrauch zum Empfänger sendet, wobei diese Informationen von diesem angezeigt, weiterverrechnet oder zu einem angeschlossen Medizingerät geleitet werden und inklusive der zu erwartenden weiteren Arbeitsdauer dem Anwender in optischer oder akustischer Form präsentiert werden.
  22. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder beide Komponenten eine die Tauch- oder Spritzwasserfestigkeit dieser Komponente gewährleistend dichte Außenfläche aufweist.
  23. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Messwertaufnehmer und dem Empfänger Relaisstationen vorgesehen sind. welche die zwischen Messwertaufnehmer und Empfänger übertragenen Signale verstärken.
  24. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Datenspeicher zur Protokollierung sämtlicher übertragener Stelldaten und Betriebszustände vorgesehen ist.
  25. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die sensorische Komponente in einer medizinischen Spül- oder Sterilisations-Einrichtung reinigbar ist.
  26. Verfahren zum Übertragen von Signalen von einem medizinischen Messwertaufnehmer zu einem medizinischen Gerät, ausgenommen Stelleinrichtungen, wobei die Signale drahtlos zwischen einem dem Messwertaufnehmer zugeordneten Sender und einem dem Gerät zugeordneten Empfänger übermittelt werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfangsbereitschaft des Empfängers für Signale des Senders hergestellt wird, indem der Sender beim Empfänger angemeldet wird, wobei der Empfänger nur im Zustand der Empfangsbereitschaft die Signale des Senders in Messsignale umsetzt, welche dem medizinischen Gerät zugeführt werden, und dass zusammen mit den Messsignalen ein Identifikationscode vom Sender übertragen wird, wobei der Identifikationscode den Sender individuell kennzeichnet.
  27. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Anmelden berührungslos erfolgt, wie mittels optischer oder induktiver Übertragung des Identifikationscodes.
  28. Verfahren nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass der Identifikationscode eines Senders gleichzeitig für verschiedene Empfänger gültig ist.
  29. Verfahren nach Anspruch 26 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender beim Empfänger abgemeldet wird, wenn der Sender aus einer vorgegebenen, sensorüberwachten Lage entfernt wird, wobei durch die Abmeldung die Empfangsbereitschaft des Empfängers beendet wird, derart, dass vom Sender beim Empfänger eintreffende Signale nicht zu Signalen verarbeitet werden, welche als Messsignale dem medizinischen Gerät zugeführt werden.
  30. Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die erneute Empfangsbereitschaft automatisch wieder hergestellt wird, wenn sensorgesteuert Signale beim Empfänger eintreffen, welche die korrekte Lage des Senders bestätigen.
  31. Verfahren nach einem der Ansprüche 26 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender beim Empfänger abgemeldet wird, wenn eine aus zwei Komponenten bestehende Einheit des Senders in die beiden Komponenten aufgetrennt wird.
  32. Verfahren nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfangsbereitschaft nur innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne automatisch wieder herstellbar ist und dass nach dieser Zeitspanne anstelle dieser automatischen Wiederherstellung eine neue Herstellung der Empfangsbereitschaft durch erneute Anmeldung des Senders beim Empfänger erforderlich ist.
  33. Verfahren nach einem der Ansprüche 26 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender Anwesenheitssignale innerhalb vorgegebener Zeitintervalle aussendet, und dass beim Ausbleiben des Anwesenheitssignals der Sender automatisch beim Empfänger abgemeldet wird.
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