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DE10301921A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Entsorgung von Abfallstoffen - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur Entsorgung von Abfallstoffen

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Publication number
DE10301921A1
DE10301921A1 DE10301921A DE10301921A DE10301921A1 DE 10301921 A1 DE10301921 A1 DE 10301921A1 DE 10301921 A DE10301921 A DE 10301921A DE 10301921 A DE10301921 A DE 10301921A DE 10301921 A1 DE10301921 A1 DE 10301921A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
waste
packaging
frame element
packaging means
waste materials
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10301921A
Other languages
English (en)
Inventor
Hans-Peter Esser
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Apollo Unternehmensberatung 01139 Dresden D GmbH
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE10301921A priority Critical patent/DE10301921A1/de
Publication of DE10301921A1 publication Critical patent/DE10301921A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung 1 zur Aufnahme von zu entsorgenden Abfallstoffen, insbesondere gewerblichen Speiseresten und Küchenabfällen, mit mindestens einem Rahmenelement 2 und zumindest einem in dieses Rahmenelement 2 einsetzbaren Verpackungsmittel 3 für die Abfallstoffe, wobei das Rahmenelement 2 zumindest eine geschlossene Außenfläche 4 mit einer Öffnung 5 und zumindest eine Befestigungsvorrichtung 6 für das Verpackungsmittel 3 aufweist. Die Erfindung betrifft ferner ein Verpackungsmittel 3 zum Transport solcher Abfallstoffe, ein Verfahren zum kontrollierten Nachweis einer Entsorgung solcher Abfallstoffe sowie ein Verfahren zur Entsorgung von Abfallstoffen, insbesondere gewerblichen Speiseresten und Küchenabfällen, bei dem zumindest ein geeignetes Verpackungsmittel 20 mit Hilfe mindestens einer geeigneten Vorrichtung mit den Abfallstoffen befüllt und anschließend verschlossen wird, welches dann mit Hilfe zumindest eines geeigneten Transportmittels zu einer Entsorgungsstelle 26 transportiert wird, in der schließlich die Verwertung oder Entsorgung der Abfallstoffe erfolgt. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Verwertung vergärbarer Abfallstoffe.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme von zu entsorgenden Abfallstoffen, insbesondere gewerblichen Speiseresten und Küchenabfällen, mit mindestens einem Rahmenelement und zumindest einem in dieses Rahmenelement einsetzbaren Verpackungsmittel für die Abfallstoffe, wobei das Rahmenelement zumindest eine geschlossene Außenfläche mit einer Öffnung und zumindest eine Befestigungsvorrichtung für das Verpackungsmittel aufweist. Die Erfindung betrifft ferner ein Verpackungsmittel zum Transport solcher Abfallstoffe, ein Verfahren zum kontrollierten Nachweis einer Entsorgung solcher Abfallstoffe, sowie ein Verfahren zur Entsorgung von Abfallstoffen, insbesondere gewerblichen Speiseresten und Küchenabfällen, bei dem zumindest ein geeignetes Verpackungsmittel mit Hilfe mindestens einer geeigneten Vorrichtung mit den Abfallstoffen befüllt und anschließend verschlossen wird, welches dann mit Hilfe zumindest eines geeigneten Transportmittels zu einer Entsorgungsstelle transportiert wird, in der schließlich die Verwertung oder Entsorgung der Abfallstoffe erfolgt. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Verwertung von vergärbaren Abfallstoffen.
  • Für fast alle Produkte des täglichen Bedarfs werden sogenannte Systemverpackungen oder andere Verpackungsmittel angeboten. Hierzu gehören insbesondere solche, die aufgrund des Massenaufkommens "systematisch" behandelt werden müssen. Als Systemverpackungen oder Verpackungsmittel werden dabei solche bezeichnet, die aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit (Form), ihrer Art und Zusammensetzung zur Verpackung unterschiedlicher Mengen und Größen des selben Produktes geeignet sind.
  • Auch Einwegverpackungssysteme sind im allgemeinen bekannt. Anwendung finden sie insbesondere im Bereich der Nahrungsmittel-, Konsumgüter- und allgemeiner Verbrauchsgüterindustrie, d. h. im Food- und Non-Food-Bereich. In den angegebenen Bereichen werden teilweise auch Einweg- Systemverpackungen für die Versorgung eingesetzt, beispielsweise in der Getränkeindustrie. Im Bereich der Entsorgung sind hingegen Einwegsysteme weniger bekannt. Als offizielle Verpackungseinheiten sind lediglich die sogenannten Abfallsäcke bekannt, beispielsweise der "gelbe Sack" für Leichtfraktionen, der "blaue" oder "schwarze Sack" für allgemeine Abfälle oder der "grüne Sack" für pflanzliche Produkte.
  • Die Entsorgung von Hausmüll erfolgt im Regelfall nach statischen Vorgaben, das heißt, an vorher bestimmten Terminen wird die Entsorgung durchgeführt. Es ist dabei bekannt, dass in unterschiedlichen Bezirken Abfalltonnen mit "Ident-Systemen" ausgestattet sind. Die Abrechnung der Entsorgungsleistung erfolgt im Regelfall per Gebührenbescheid oder Satzung. Hierbei werden oftmals pauschale Leistungen für die Abrechnung zugrunde zugelegt. Im Bereich der Sperrmüllentsorgung erfolgt die Entsorgung auf besondere Anforderung. Dies kann beispielsweise mittels Telefonanruf oder Brief erfolgen. "Sensible" Stoffe sind Produkte die auf Grund ihrer Art, der Zusammensetzung und Beschaffenheit, kontrolliert oder unkontrolliert, mit oder ohne Nachweispflicht entsorgt werden müssen.
  • Zu diesen Stoffen gehören beispielsweise:
    • - Speisereste und Küchenabfälle (gewerblicher und privater Herkunft),
    • - Überkapazitäten aus Produktionen,
    • - Pflanzliche Produkte,
    • - Inkontinenzprodukte und Windeln,
    • - Hygienepapiere,
    • - Öle und Fette.
  • Die o. g. Stoffe gehören unter anderem zu den Stoffen, die aufgrund ihrer Art und Zusammensetzung sowie Beschaffenheit zu den als besonders empfindlich eingestuften Stoffen zählen. Das heißt, die Sammlung, der Transport und die Entsorgung können unter Umständen ein Gefahrenpotential für Mensch und Umwelt darstellen. Der Gesetzgeber spricht auch von hoheitsrechtlichen Stoffen oder entsorgungspflichtigen Stoffen.
  • Ein kontrollierter Entsorgungsnachweis ist immer dann erforderlich, wenn es sich bei dem zu entsorgenden Gut um "sensible" Stoffe handelt. Hierzu gehören beispielsweise gewerbliche Speisereste und Küchenabfälle. Eine durchgeführte Entsorgung kontrolliert nachzuweisen, ist vergleichbar mit einem Auslieferungsnachweis, der heute in der modernen Logistik allgemein bekannt ist. Zum Nachweis eines durchgeführten Vorganges, z. B. Auslieferung oder Abholung, bedient man sich im Regelfall elektronischer Kommunikationsmittel. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein Mobiltelefon, einen PC oder ähnliche Kommunikationsmittel handeln. Es ist auch bekannt, dass zum Nachweis einer Auslieferung oder Abholung von Hand maschinell ausgestellte Lieferscheine verwendet werden.
  • Die Verwertung von Rest- oder Wertstoffen ist gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz eindeutig geregelt. Bekannt sind beispielsweise Verwertungsanlagen zur Rückgewinnung von Wärme und Energie oder Kompostierungsanlagen oder Ähnliches. Anlagen zur Verwertung von Papier, Glas oder Kunststoffen sind ebenfalls bekannt. Die Arbeitsweise der Verwertungsanlagen erfolgt auf unterschiedliche Art und Weise. Neben den o. a. Beispielen gibt es jedoch auch Stoffe, die auf Grund ihrer Art und Beschaffenheit vor ihrer Verwertung wärmebehandelt werden müssen. Hierzu gehören beispielsweise gewerbliche Speisereste und Küchenabfälle, die entsprechend des Tierkörperbeseitigungsgesetzes einer Sterilisation von 133°C bei 3 bar für 20 Minuten unterzogen werden müssen. Im Regelfall erfolgt nach der Sterilisation der eigentliche Verwertungsprozess. Die sterilisierte Masse wird beispielsweise einer Nassmüllverwertungs- oder Vergärungsanlage zugeführt. Im Vergärungsprozess erfolgt die Umsetzung der teilweise vorhandenen Feststoffe in Biomasse. Bei dieser Umwandlung wird gleichzeitig Methan und CO2 gebildet. Die beschriebene Prozessführung ist hinlänglich bekannt und äußerst kostenintensiv, was insbesondere an den Energiekosten zur Durchführung des Sterilisationsprozesses liegt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, welche eine einfache und hygienische Entsorgung von Abfallstoffen, insbesondere "sensibler" Stoffe, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ermöglicht.
  • Der Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde, ein geeignetes Verpackungsmittel für die Sammlung und den Transport von Abfallstoffen, insbesondere "sensiblen" Stoffen, zu entwickeln.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Entsorgung von Abfallstoffen der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, das eine flexibel an veränderliche Entsorgungssituationen anpassbare Organisation der Entsorgung mit verbesserter Kontrolle und erhöhter Effizienz der erforderlichen Vorgänge ermöglicht.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum kontrollierten Nachweis einer Entsorgung bereitzustellen, welches einen vereinfachten und sichereren Nachweis der Entsorgung ermöglicht.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt schließlich die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Verwertung vergärbarer Abfallstoffe bereitzustellen, bei dem die Energiekosten deutlich verringert sind.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe hinsichtlich der Vorrichtung dadurch gelöst, dass in die Öffnung mindestens eine Befülleinrichtung einsetzbar ist und diese Befülleinrichtung in eingesetztem Zustand in die Befestigungsvorrichtung und das eingesetzte Verpackungsmittel hineinragt, wobei das Verpackungsmittel zwischen der Befestigungsvorrichtung und der Befülleinrichtung festklemmbar ist. Dadurch, dass die Befülleinrichtung in das Verpackungsmittel hineinragt, kann eine Verschmutzung außenliegender Oberflächen des Verpackungsmittels mit dem Füllgut effektiv vermieden werden, so dass eine optimale Hygiene für den weiteren Entsorgungsprozess gewährleistet ist. Darüber hinaus ist das Verpackungsmittel gleichzeitig derart fixiert, dass ein Lösen desselben von der Befestigungsvorrichtung ohne zusätzliche Mittel verhindert werden kann.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass die Befülleinrichtung formschlüssig, vorzugsweise geruchsdicht, in den Randbereich der Öffnung eingehängt ist, so dass eine Geruchsbelästigung der Umgebung vermieden werden kann.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ferner vorgesehen, dass die Befülleinrichtung trichterförmig ausgebildet ist, wobei der Bereich mit dem größten Umfang in die Öffnung eingehängt ist und der sich verjüngende Bereich in die Befestigungsvorrichtung und das eingesetzte Verpackungsmittel hineinragt. Durch die Trichterform wird das Befüllen des Verpackungsmittels deutlich erleichtert und zudem eine Verschmutzung der Vorrichtung auf der Oberseite verhindert.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ferner vorgesehen, dass ein Deckel zum Verschließen der Öffnung und/oder der Befülleinrichtung vorgesehen ist.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ferner vorgesehen, dass die Befülleinrichtung und/oder der Deckel aus Kunststoff, Edelstahl oder Porzellan besteht. Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht also zumindest teilweise aus einem Material, das widerstandsfähig, gut zu reinigen und unempfindlich gegen Feuchtigkeit ist, so dass die Hygiene auch auf Dauer sichergestellt ist.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ferner vorgesehen, dass die Befestigungsvorrichtung eine ringförmige Aufnahme ist, die über Stege mit dem Rahmenelement verbunden ist. Es liegt also eine stabile Konstruktion vor, in die das Verpackungsmittel einfach und sicher eingelegt werden kann.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ferner vorgesehen, dass das Verpackungsmittel einen nach oben offenen, halsförmigen Abschnitt aufweist, welcher durch die ringförmige Aufnahme hindurchgeführt ist und an deren innerer Oberfläche anliegt. Durch den "Befüllhals" ist das Einlegen in die Befestigungsvorrichtung deutlich erleichtert und kann gleichzeitig ein Verschmutzen anderer Bereiche des Verpackungsmittels während des Befüllens vermieden werden.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ferner vorgesehen, dass die geschlossene Außenfläche als waagerechte Fläche in Form einer Tischplatte auf dem Rahmenelement angeordnet ist und/oder eine Seitenfläche bildet.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ferner vorgesehen, dass an dem Rahmenelement zumindest ein seitliches Wandelement befestigt ist.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ferner vorgesehen, dass ein Wandelement als Tür ausgebildet ist, so dass das Einlegen und Auswechseln des Verpackungsmittels erleichtert wird.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ferner vorgesehen, dass das Rahmenelement einen Boden, insbesondere einen Schub- oder Kippboden, aufweist. Auf diese Weise wird das Entnehmen des befüllten Verpackungsmittels, das ein erhebliches Gewicht haben kann, deutlich erleichtert.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ferner vorgesehen, dass im Bodenbereich der Vorrichtung zumindest eine Wägeeinrichtung angeordnet ist, so dass das Füllgut unmittelbar gewogen und ein Überfüllen des Verpackungsmittels vermieden werden kann. Das Gewicht des zu entsorgenden Gutes kann hierdurch auch für den weiteren Entsorgungsprozess erfasst, gespeichert und weitergegeben werden.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ferner vorgesehen, dass in das Rahmenelement zumindest ein zusätzlicher Behälter zur Aufnahme des Verpackungsmittels eingesetzt ist, wodurch beim Austreten von Abfallstoffen aus einem beschädigten Verpackungsmittel eine Verschmutzung der Umgebung verhindert werden kann.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ferner vorgesehen, dass in dem Rahmenelement zusätzliche Hilfseinrichtungen, beispielsweise eine Schweißvorrichtung zum Verschließen des Verpackungsmittels, angeordnet sind. Hierdurch kann der Sammelvorgang weiter erleichtert und vereinfacht werden.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ferner vorgesehen, dass die Hilfseinrichtung schwenk- oder klappbar im Rahmenelement befestigt oder in dieses einschiebbar ist, wodurch ein Stören der Hilfseinrichtung während des Befüllvorganges vermieden werden kann.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ferner vorgesehen, dass mehrere Verpackungsmittel in dem Rahmenelement angeordnet sind und eine entsprechende Anzahl von Öffnungen und Befestigungsvorrichtungen vorgesehen ist, so dass auch unterschiedliche Arten von Füllgut getrennt gesammelt werden können.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ferner vorgesehen, dass diese zumindest teilweise aus Edelstahl und/oder Porzellan besteht. Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht also aus einem Material, das widerstandsfähig, gut zu reinigen und unempfindlich gegen Feuchtigkeit ist, so dass die Hygiene auch auf Dauer sichergestellt ist.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ferner vorgesehen, dass das Verpackungsmittel sackförmig ausgebildet ist und/oder aus einem flexiblen, dünnwandigen Material besteht.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ferner vorgesehen, dass das Verpackungsmittel aus Kunststoff, insbesondere einem recycelfähigen und/oder biologisch abbaubaren Polymer, und/oder Papier besteht.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe hinsichtlich des Verpackungsmittels dadurch gelöst, dass dieses einen nach oben offenen, halsförmigen Abschnitt zum Befüllen mit den Abfallstoffen aufweist. Durch den "Befüllhals" wird einerseits das Befüllen des Verpackungsmittels erleichtert und andererseits ein Verschmutzen der anderen Teile des Verpackungsmittels verhindert.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe hinsichtlich des Verfahrens zur Entsorgung von Abfallstoffen dadurch gelöst, dass auf das befüllte und verschlossene Verpackungsmittel zumindest eine verschlüsselte Identifizierungsinformation, beispielsweise ein Barcode, eine Nummer oder Ähnliches, und eine Absenderidentifikation aufgebracht werden, deren Daten vor dem Transport elektronisch erfasst und an eine Leitstelle übermittelt werden, wobei diese Daten einen Eingangsdatensatz bilden, der zumindest den Betreibern des Transportmittels und der Entsorgungsstelle zur Verfügung gestellt und von diesen zur Erstellung eines Folgedatensatzes ergänzt und/oder aktualisiert wird, woraufhin der Folgedatensatz wieder an die Leitstelle übermittelt wird, wo ein Vergleich des Eingangsdatensatzes mit dem Folgedatensatz erfolgt. Auf diese Weise wird eine effiziente, schnelle und sichere Steuerung und Überwachung des gesamten Entsorgungsprozesses ermöglicht.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe hinsichtlich des Verfahrens zum kontrollierten Nachweis einer Entsorgung dadurch gelöst, dass die Sammlung und der Transport der Abfallstoffe in Behältern oder geeigneten Verpackungsmitteln erfolgt, auf denen zumindest eine verschlüsselte Identifizierungsinformation, beispielsweise ein Barcode, eine Nummer oder Ähnliches, und eine Absenderidentifikation aufgebracht wird, und dass als Übergabe- oder Abholbestätigung wenigstens eine Identifizierungsinformation von dem Verpackungsmittel getrennt und an den Absender der Abfallstoffe übergeben wird. Auf diese Weise wird eine nachvollziehbare Kontrolle und eindeutige Zuordnung der Abfallstoffe zu einem bestimmten Absender ermöglicht.
  • Die Sammlung und der Transport der gewerblichen Speisereste und Küchenabfälle erfolgt beispielsweise in Mehrwegbehältern oder in einer geeigneten Einwegverpackung. Im Regelfall ist die Eignung der Verpackung nachzuweisen und zu überwachen. Zu diesem Zweck erhalten die eingesetzten Behälter oder Verpackungen einen sogenannten Identcode (Identifizierungsinformation). Dies kann beispielsweise ein Barcode, eine Nummer oder Ähnliches sein. Für die Absenderidentifikation wird ebenfalls ein den Absender identifizierendes Merkmal auf den Behälter oder der Verpackung angebracht. Dies kann beispielsweise ein Barcode, Absendername oder eine Nummer sein. Außerdem ist an geeigneter Stelle an den Behältern bzw. der Einwegverpackung eine sogenannte Fahne, Lasche oder Ähnliches angebracht, um die Identcodes in mindestens einfacher Ausführung anzubringen. Die Fahne, Lasche oder Ähnliches ist mittels Perforation oder Ähnliches in Abschnitte aufgeteilt. Für den Fall, dass die Identcodes in mehrfacher Ausfertigung vorliegen, werden dieselben auf jeden einzelnen Abschnitt aufgebracht. Es ist denkbar, dass die einzelnen Abschnitte bedruckt, beschriftet oder farbig gekennzeichnet sind. Bei der Abholung bzw. der Anlieferung wird nun wenigstens ein Abschnitt von der Fahne, Lasche oder Ähnlichem um einen weiteren beispielsweise Barcode, Namen oder anderes, den Abholer oder Auslieferer identifizierendes Merkmal ergänzt. Als Übergabe oder Abholbestätigung wird nun beispielsweise wenigstens ein alle folgende Merkmale aufweisender Abschnitt, beispielsweise Art und Zulassung des Behälters bzw. der Verpackung, Absender- und Abholerkennung, von der Fahne getrennt und dem Absender übergeben.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe hinsichtlich des Verfahrens zur Verwertung vergärbarer Abfallstoffe dadurch gelöst, dass die Abfallstoffe zumindest teilweise zunächst unter Bildung von Methan und Kohlendioxyd in Biomasse umgewandelt und erst anschließend sterilisiert werden. Das zu entsorgende Gut kann zunächst auf die vorgeschriebene Mindestgröße zerkleinert werden.
  • Anschließend erfolgt der Vergärungsprozess. Da hier die Umwandelung der Feststoffe in Biomasse erfolgt, wird gleichzeitig eine Massenverringerung von bis zu 30% erreicht. Nach dem Vergärungsprozess erfolgt die eigentliche Sterilisation. Bedingt durch die starke Volumenreduzierung von bis zu 30% ist die benötigte Energie zur Erreichung der Sterilisationstemperatur von 133°C entsprechend geringer. Die Gasausbeute (Methan) ist ebenfalls durch die Prozessumkehrung ergiebiger. Die gesamte Prozessführung erfolgt im geschlossenen System, wodurch der Verwertungsprozess unter kontrollierten Hygienebedingungen stattfinden kann.
  • Die Erfindung wird im weiteren anhand der Figuren beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
  • Fig. 1 eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in geschnittener Darstellung,
  • Fig. 2 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Verfahrens,
  • Fig. 3 ein Blockdiagramm des Datenflusses während der Erstinstallation des Verfahrens bei einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens,
  • Fig. 4 ein Blockdiagramm des Datenflusses während des laufenden Betriebes bei einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, und
  • Fig. 5 ein Blockdiagramm des Geldflusses bei einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Fig. 1 zeigt einen Längsschnitt durch eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1. Die Vorrichtung 1 besteht aus einem Rahmenelement 2, in welches ein Verpackungsmittel 3 zur Aufnahme der zu entsorgenden Abfallstoffe eingesetzt ist. Das Rahmenelement 2 weist nach oben hin eine geschlossene Außenfläche 4 auf, welche mit einer Öffnung 5 zum Befüllen des Verpackungsmittels 3 mit den Abfallstoffen versehen ist. Die Vorrichtung 1 beinhaltet ferner eine Befestigungsvorrichtung 6für das Verpackungsmittel 3. Die Befestigungsvorrichtung 6 besteht in dieser Ausführungsform aus einer ringförmigen Aufnahme, in die ein Teil des Verpackungsmittels 3 eingehängt werden kann. Die Befestigungsvorrichtung 6 ist über Stege (hier nicht dargestellt) in dem Rahmenelement 2 befestigt. In die Öffnung 5 ist eine Befülleinrichtung 7 eingesetzt. Die Befülleinrichtung 7 ist trichterförmig ausgebildet und mit ihrem umfanggrößten Bereich 8 in die Öffnung 5 eingehängt. Mit ihrem sich verjüngenden Bereich 9 ragt die Befülleinrichtung 7 in das Verpackungsmittel 3 hinein. Das Verpackungsmittel 3 ist dabei zwischen der Befestigungsvorrichtung 6 und der Befülleinrichtung 7 festgeklemmt, so dass ein Herausrutschen aus der Befestigungsvorrichtung 6 nicht möglich ist. An dem Rahmenelement 2 sind seitlich Wandelemente 10, 11 befestigt, die als Sichtblende dienen und darüber hinaus zur Stabilität der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 beitragen. Eines der seitlichen Wandelemente 10, 11 kann dabei als Tür ausgebildet sein, so dass ein Zugang zum Inneren der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 gegeben ist, der ein Einlegen und Austauschen des Verpackungsmittels 3 ermöglicht. Im unteren Bereich des Rahmenelements 2 ist ein Boden 12 befestigt, auf dem das Verpackungsmittel 3 abgestellt ist. Der Boden 12 kann dabei als Schub- oder Kippboden ausgebildet sein, um ein Entnehmen des Verpackungsmittels 3 zu erleichtern. Im Bereich des Bodens 12 kann auch eine Wägeeinrichtung (hier nicht dargestellt) angeordnet sein, die ein sofortiges Wiegen des Füllguts ermöglicht. Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 ist auf Rollen 13, 14 gelagert, so dass sie einfach bewegt werden kann.
  • Das Verpackungsmittel 3 weist im oberen Bereich einen nach oben offenen, halsförmigen Abschnitt 15 auf, der ein hygienisches Befüllen des Verpackungsmittels 3 gewährleistet. Der halsförmige Abschnitt 15 ist durch die ringförmige Befestigungsvorrichtung 6 hindurch geführt und liegt an deren innerer Oberfläche an. Vorzugsweise wird der halsförmige Abschnitt 15 des Verpackungsmittels 3 über den oberen Rand 16 der Befestigungsvorrichtung 6 umgeschlagen, so dass er mit seiner äußeren Oberfläche an der äußeren Oberfläche der Befestigungsvorrichtung 6 anliegt. Durch diese Maßnahme und die Verwendung der in das Verpackungsmittel 3 hineinragenden Befülleinrichtung 7 kann eine Verschmutzung der äußeren Oberfläche des Verpackungsmittels 3 mit dem zu entsorgenden Gut effektiv vermieden werden. Das Verpackungsmittel 3 ist vorzugsweise sackförmig ausgebildet und besteht aus einem flexiblen, aber relativ durchstichfesten Kunststoffmaterial. Das Kunststoffmaterial ist vorzugsweise recycelfähig oder biologisch abbaubar.
  • Die Befüllung des erfindungsgemäßen Verpackungsmittels erfolgt also über einen sogenannten "Befüllhals" oder Ähnliches. Der Befüllhals hat einen nicht festgelegten Halsdurchmesser und eine nicht festgelegte Halshöhe. Der Befüllhals kann nach oben hin parallel oder konisch (verjüngend) ausgeführt sein. Das Verschließen der Befüllöffnung erfolgt vorzugsweise mittels einer geeigneten Schweißvorrichtung. Es ist auch denkbar, die Halsfläche mit einer Klebeschicht zu beaufschlagen und diese wiederum beispielsweise mit einem Silikonpapier bis zum Verschließen abzudecken. Das Verpackungsvolumen ergibt sich in bekannter Weise aus der Gesamthöhe (Abstand zwischen Halsunterkante und Boden) und dem Radius des Verpackungsmittels. Der Verpackungsboden kann als Block- oder Klotzboden bzw. als sogenannter Sternnahtboden ausgeführt sein, so dass das Verpackungsmittel stabilisiert werden kann und "selbststehend" ist. Bei der Herstellung des Verpackungsmittels kann an der Verpackung eine Fahne befestigt werden, die mittels Perforation von der Verpackung abgetrennt werden kann. Die Fahne kann so ausgestaltet sein, dass dieselbe durch Längs- oder Querperforation in einzelne Segmente aufgeteilt werden kann. Eine sogenannte mehrlagige Fahne ist ebenfalls denkbar. Die Fahne kann durch eine oder mehrere Farben geschlossen oder in Segmenten bedruckt werden. Zur besseren Handhabung kann die Systemverpackung bzw. das Verpackungsmittel mit einer Tragevorrichtung ausgestattet sein, deren Ausgestaltung als Schlaufe, Ring oder Griff erfolgen kann. Um die Standsicherheit der Verpackung zu erhöhen, kann dieselbe beispielsweise durch eine innenliegende Bodenplatte verstärkt werden. Die Platte kann mit dem Boden beispielsweise verklebt, verschweißt oder auf eine andere Art und Weise verbunden sein. Die Herstellung der Verpackung erfolgt vornehmlich aus Kunststoffen oder Verbundmaterialien (Papier/Kunststoff/Papier) oder ähnlichem. Bei den Kunststoffen kann es sich beispielsweise um biologisch abbaubare Materialien handeln. Die Aufbewahrung der Systemverpackung erfolgt in einem sogenannten Verpackungsspender. Durch eine besondere Faltung des Verpackungsmittels ist es dabei möglich, jeweils einzelne Verpackungen aus dem Verpackungsspender zu entnehmen. Die Entnahme erfolgt seitlich oder vom Boden aus. Der Verpackungsspender besitzt Aufhängevorrichtungen (Ösen, Haken, Schlaufen oder Ähnliches).
  • Fig. 2 zeigt eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Das in einem verschlossenen Verpackungsmittel 20 zur Entsorgung bereitstehende Entsorgungsgut ist mit einer geeigneten Identifizierungsinformation 21, beispielsweise einem Barcode, versehen, in welchem Informationen, beispielsweise über Entsorgungsstoff, Paketgröße oder Ähnliches, abgelegt sind. Mit einer Lesevorrichtung 23, beispielsweise einem Barcodeleser oder Ähnlichem, erfolgt die Übertragung der im Barcode hinterlegten Information einschließlich einer Absenderidentifikation 22. Die Absenderidentifikation 22 kann eine Rufnummer aus, dem Bereich der Telekommunikation oder Ähnliches sein. Besonders geeignet sind mobile Einrichtungen, beispielsweise Mobiltelefone oder Schnurlostelefone, jeweils mit Barcodelesefunktion, oder Barcodeleser mit Telekommunikationsfunktionen (Telemetrie). Die Informationen über das Entsorgungsgut (Kennung 21) und den Absender (Absenderkennung 22) werden leitungsgebunden (beispielsweise über eine Telefonleitung) oder leitungslos (beispielsweise per Funk) über eine geeignete Signalstrecke 24 an die Informationszentrale 25 bzw. Leitstelle übertragen. Der Entsorgungsbedarf wird über eine geeignete Verbindung an den "Abholer" übermittelt. Der Abholer kann aus den erhaltenen Informationen einen für sich optimalen Tourenplan zusammenstellen. Die Informationen werden zweckmäßigerweise auch an die eigentliche Entsorgungsstelle 26, beispielsweise den Betreiber einer Vergärungsanlage, übertragen. Es ist außerdem denkbar, dass der Abholer gleichzeitig Betreiber einer Verwertungsstelle ist, beispielsweise einer Sterilisations- oder Vergärungsanlage. Die Meldung über den Entsorgungsbedarf hat konsequenterweise zur Folge, dass auf dem Nachschubweg Versorgungsmaterial, beispielsweise Verpackungen, geliefert werden können. Die Informationen können auch direkt an eine Abrechnungsstelle 27 zur Erstellung einer Gebührenrechnung geleitet werden. Des weiteren ist denkbar, dass andere Informationen, beispielsweise Entsorgungsnachweise über nachweispflichtige Stoffe, dem Informationssystem mitgeteilt, dort verwaltet und entsprechend weiter verarbeitet werden 28. Das Informationssystem wird hiermit zum Informationsknoten. Der Daten- und Geldfluss bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist im übrigen in den Fig. 3, 4 und 5 dargestellt.
  • Das zu entsorgende Gut ist also mit einer Kennung versehen, die Informationen über die Beschaffenheit der Einwegverpackung, beispielsweise deren biologische Abbaubarkeit, und/oder des zu entsorgenden Gutes enthält und welche mittels eines Ablesegerätes erfassbar und mittels einer leitungsgebundenen oder leitungslosen Signalstrecke an eine Informationszentrale übertragbar ist. In der Informationszentrale ist eine Informationsverarbeitungseinrichtung vorgesehen, die anhand der übertragenen Kennung einen gezielten Entsorgungsablauf einleitet, der insbesondere eine Abholung des zu entsorgenden Gutes, eine Weiterleitung an eine geeignete Entsorgungsstelle und eine Dokumentation von Entsorgungsleistungen umfasst. Die Kennung des zu entsorgenden Gutes kann Informationen über den Absender und die Informationsverarbeitungseinrichtung in der Informationszentrale Informationen über den Entsorgungsablauf enthalten, insbesondere einen Entsorgungsnachweis und/oder eine Rechnungsstellung, an den Absender übertragen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht in besonders vorteilhafter Weise den Austausch und die Weitergabe von Informationen für die Versorgung, beispielsweise für die Auslieferung der Verpackung, und Entsorgung von Stoffströmen jeglicher Art, einschließlich Gebührenabrechnung und Einzug mittels einer Gebührenerfassungs- und Bankeinzugsstelle, beispielsweise einer Telefonrechnung. Es können ferner Gebührenbescheide und Entsorgungsnachweise erstellt werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann die Kennung auch als Farbgebung der Einwegverpackung ausgebildet sein. Ein weiteres Merkmal kann die optische Kennzeichnung der biologischen Abbaubarkeit der Verpackungen sein.
  • Verfahren zum Verschließen von Verpackungsmitteln gehören zum allgemeinen Stand der Technik. Es ist bekannt, dass unterschiedliche Verpackungsmaterialien oder -systeme auch verschiedenen Herstellungsprozessen unterliegen. Zum Beispiel bestehen Verpackungsmittel zum Schutz und Transport von Lebensmitteln im Regelfall aus Kunststoffen. Die Herstellung erfolgt meistens auf die Art und Weise, dass die Verpackungseinheiten zum Verschließen mittels einer Vorrichtung verschweißt werden. Besteht das Verpackungsmaterial beispielsweise aus Papier oder Ähnlichem, kann der Verschluss auch mittels Klebetechnik erfolgen. Des weiteren ist aus dem Stand der Technik bekannt, dass beispielsweise Sachverpackungen mittels Binde oder sogenannten Beutelschließern verschlossen werden können.
  • Bei dem Verpackungsmaterial kann es sich beispielsweise je nach Füllgut, um Papier, Pappe, Kunststoff oder einem Verbund der genannten oder anderer Materialien handeln. Biologisch abbaubare Werkstoffe können ebenfalls eingesetzt werden. Bei der Verpackungsart kann es sich beispielsweise um geklebte, gesiegelte, geschweißte Verpackungen oder Ähnliches handeln. Die Verpackung ist wenigstens an einer Stelle ganz oder teilweise offen. Die Art, der Aufbau und die Form des Verpackungsmittels richtet sich beispielsweise nach dem zu verpackenden Gut. Die Verpackungsform kann beispielsweise rechteckige, quadratische, runde oder andere regelmäßige und unregelmäßige Formen aufweisen. Als Verpackungshilfe und/oder zum Verschließen des Verpackungsmittels kann beispielsweise auch an wenigstens einer Seite der Verpackung ein "Kopfraum" hergestellt werden. Die Herstellung des Kopfraumes erfolgt beispielsweise in der Weise, dass an wenigstens einer Seite der offenen Grundverpackung das Material zur Bildung und Herstellung des Kopfraumes angebracht wird. Das Anbringen kann beispielsweise durch Extrudieren, Kaschieren, Laminieren oder ähnliche Verfahren erfolgen. Das Material zur Herstellung und/oder Bildung des Kopfraumes kann identisch mit dem Material der Grundverpackung sein, was aber nicht zwingend notwendig ist. Der wenigstens an einer Seite offene Kopfraum kann beispielsweise wie folgt verschlossen werden:
    • a) mittels verschweißen,
    • b) durch versiegeln,
    • c) durch falzen und anschließendes verkleben,
    • d) durch Zusammenlegen der Enden und dann durch verdrehen (rödeln), mittels eines geeigneten Materials, beispielsweise Bindfaden, Draht, Kunststoff oder Ähnliches,
    • e) der Kopfraum kann beispielsweise so ausgestaltet werden, dass der Abschluss beispielsweise ein Schraub-, Dreh- oder Klippverschluss erhält, der ein beliebig häufiges Öffnen und Verschließen des Kopfraumes ermöglicht,
    • f) Nut und Feder sind als Klebestelle ausgebildet.

Claims (23)

1. Vorrichtung (1) zur Aufnahme von zu entsorgenden Abfallstoffen, insbesondere gewerblichen Speiseresten und Küchenabfällen, mit mindestens einem Rahmenelement und zumindest einem in dieses Rahmenelement einsetzbaren Verpackungsmittel für die Abfallstoffe, wobei das Rahmenelement zumindest eine geschlossene Außenfläche mit einer Öffnung und zumindest eine Befestigungsvorrichtung für das Verpackungsmittel aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass in die Öffnung (5) mindestens eine Befülleinrichtung (7) einsetzbar ist und diese Befülleinrichtung (7) in eingesetztem Zustand in die Befestigungsvorrichtung (6) und das eingesetzte Verpackungsmittel (3) hineinragt, wobei das Verpackungsmittel (3) zwischen der Befestigungsvorrichtung (6) und der Befülleinrichtung (7) festklemmbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befülleinrichtung (7) formschlüssig, vorzugsweise geruchsdicht, in den Randbereich der Öffnung (5) eingehängt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Befülleinrichtung (7) trichterförmig ausgebildet ist, wobei der Bereich (8) mit dem größten Umfang in die Öffnung eingehängt ist und der sich verjüngende Bereich (9) in die Befestigungsvorrichtung (6) und das eingesetzte Verpackungsmittel (3) hineinragt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Deckel (17) zum Verschließen der Öffnung (5) und/oder der Befülleinrichtung (7) vorgesehen ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass die Befülleinrichtung (7) und/oder der Deckel (17) aus Kunststoff, Edelstahl oder Porzellan besteht.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung (6) eine ringförmige Aufnahme ist, die über Stege mit dem Rahmenelement (2) verbunden ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Verpackungsmittel (3) einen nach oben offenen, halsförmigen Abschnitt (15) aufweist, welcher durch die ringförmige Aufnahme hindurchgeführt ist und an deren innerer Oberfläche anliegt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, dass die geschlossene Außenfläche (4) als waagerechte Fläche in Form einer Tischplatte auf dem Rahmenelement (2) angeordnet ist und/oder eine Seitenfläche bildet.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Rahmenelement (2) zumindest ein seitliches Wandelement (10, 11) befestigt ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Wandelement (10, 11) als Tür ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenelement (2) einen Boden (12), insbesondere einen Schub- oder Kippboden, aufweist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, dass im Bodenbereich der Vorrichtung (1) zumindest eine Wägeeinrichtung angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, dass in das Rahmenelement (2) zumindest ein zusätzlicher Behälter zur Aufnahme des Verpackungsmittels (3) eingesetzt ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Rahmenelement (2) zusätzliche Hilfseinrichtungen, beispielsweise eine Schweißvorrichtung zum Verschließen des Verpackungsmittels (3), angeordnet sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Hilfseinrichtung schwenk- oder klappbar im Rahmenelement (2) befestigt oder in dieses einschiebbar ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-15, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Verpackungsmittel (3) in dem Rahmenelement (2) angeordnet sind und eine entsprechende Anzahl von Öffnungen (5) und Befestigungsvorrichtungen (6) vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-16, dadurch gekennzeichnet, dass diese zumindest teilweise aus Edelstahl und/oder Porzellan besteht.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-17, dadurch gekennzeichnet, dass das Verpackungsmittel (3) sackförmig ausgebildet ist und/oder aus einem flexiblen, dünnwandigen Material besteht.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Verpackungsmittel (3) aus Kunststoff, insbesondere einem recycelfähigen und/oder biologisch abbaubaren Polymer, und/oder Papier besteht.
20. Verpackungsmittel (3) zum Transport von zu entsorgenden Abfallstoffen, insbesondere gewerblichen Speiseresten und Küchenabfällen, dadurch gekennzeichnet, dass dieses einen nach oben offenen, halsförmigen Abschnitt (15) zum Befüllen mit den Abfallstoffen aufweist.
21. Verfahren zur Entsorgung von Abfallstoffen, insbesondere gewerblichen Speiseresten und Küchenabfällen, bei dem zumindest ein geeignetes Verpackungsmittel mit Hilfe mindestens einer geeigneten Vorrichtung mit den Abfallstoffen befüllt und anschließend verschlossen wird, welches dann mit Hilfe zumindest eines geeigneten Transportmittels zu einer Entsorgungsstelle transportiert wird, in der schließlich die Verwertung oder Entsorgung der Abfallstoffe erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass auf das befüllte und verschlossene Verpackungsmittel (20) zumindest eine verschlüsselte Identifizierungsinformation (21), beispielsweise ein Barcode, eine Nummer oder Ähnliches, und eine Absenderidentifikation (22) aufgebracht werden, deren Daten vor dem Transport elektronisch erfasst und an eine Leitstelle (25) übermittelt werden, wobei diese Daten einen Eingangsdatensatz bilden, der zumindest den Betreibern des Transportmittels und der Entsorgungsstelle (26) zur Verfügung gestellt und von diesen zur Erstellung eines Folgedatensatzes ergänzt und/oder aktualisiert wird, woraufhin der Folgedatensatz wieder an die Leitstelle (25) übermittelt wird, wo ein Vergleich des Eingangsdatensatzes mit dem Folgedatensatz erfolgt.
22. Verfahren zum kontrollierten Nachweis einer Entsorgung von Abfallstoffen, insbesondere für die Entsorgung gewerblicher Speisereste und Küchenabfälle, dadurch gekennzeichnet, dass die Sammlung und der Transport der Abfallstoffe in Behältern oder geeigneten Verpackungsmitteln (20) erfolgt, auf denen zumindest eine verschlüsselte Identifizierungsinformation (21), beispielsweise ein Barcode, eine Nummer oder Ähnliches, und eine Absenderidentifikation (22) aufgebracht wird, und dass als Übergabe- oder Abholbestätigung wenigstens eine Identifizierungsinformation (21) von dem Verpackungsmittel getrennt und an den Absender der Abfallstoffe übergeben wird.
23. Verfahren zur Verwertung von vergärbaren Abfallstoffen, beispielsweise gewerblichen Speiseresten und Küchenabfällen, bei denen die Abfallstoffe sterilisiert und unter anaeroben Bedingungen in Biomasse, Methan und Kohlendioxyd umgesetzt werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Abfallstoffe zumindest teilweise zunächst unter Bildung von Methan und Kohlendioxyd in Biomasse umgewandelt werden, wodurch sich die Masse der Abfallstoffe verringert, und dass die in ihrer Masse reduzierten Abfallstoffe und die Biomasse anschließend sterilisiert werden.
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