DE10300384B4 - Abgasanlage - Google Patents
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Abstract
– mit einem Abgasrohr (2), das an eine Katalysator- oder Partikelfiltereinheit (3) angeschlossen ist, die in einem Gehäuse (4) wenigstens einen Monolithen (5) oder wenigstens einen Filterkörper (5) enthält, dessen Querschnitt (9) größer ist als ein Querschnitt (11) des Abgasrohrs (2) an einem Mündungsende (12) des Abgasrohrs (2),
– wobei die Katalysator- oder Partikelfiltereinheit (3) einen Trichter (6) aufweist, an den das Abgasrohr (2) angeschlossen ist,
– wobei der Trichter (6) an seinem an das Abgasrohr (2) angeschlossenen ersten Ende (7) eine erste Längsmittelachse (15) und an seinem, dem Monolithen (5) oder dem Filterkörper (5) zugewandten zweiten Ende (8) eine zweite Längsmittelachse (16) aufweist, die gegenüber der ersten Längsmittelachse (15) geneigt ist,
– wobei das Abgasrohr (2) an seinem Mündungsende (12) so geformt und dimensioniert ist, dass es in das erste Trichterende (7) einsteckbar ist,
dadurch gekennzeichnet,...
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abgasanlage für eine Brennkraftmaschine, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
- Eine derartige Abgasanlage ist beispielsweise aus der
DE 44 08 130 A1 bekannt und umfasst ein Abgasrohr, das an eine Katalysatoreinheit angeschlossen ist, die in einem Gehäuse einen Monolithen enthält, dessen Querschnitt größer ist als ein Querschnitt des Abgasrohrs an einem Mündungsende des Abgasrohrs. Die Katalysatoreinheit weist außerdem einen Trichter auf, an den das Abgasrohr angeschlossen ist. Der Trichter ist als Winkelstück ausgestaltet, so dass Abgasrohr und Katalysatoreinheit mit zueinander geneigten Längsmittelachsen montierbar sind. Außerdem ist das Abgasrohr an seinem Mündungsende so geformt und dimensioniert, dass es in das zugehörige Trichterende einsteckbar ist. Bei der bekannten Abgasanlage ragt das Abgasrohr nicht in den Trichter hinein, sondern endet im zugehörigen Trichterende. - Aus der
DE 198 24 428 A1 ist eine andere Abgasanlage bekannt, bei welcher der Trichter geradlinig ausgestaltet ist, so dass die Längsmittelachsen von Abgasrohr und Katalysatoreinheit zusammenfallen. Auch hier ist das Abgasrohr in den Trichter einsteckbar ausgestaltet und dabei so montiert, dass es bis nahe an den Monolithen in den Trichter hineinragt. - Aus der
DE 94 21 332 U1 ist es bekannt, eine Katalysatoreinheit mit einem zweischalig aufgebauten Einlasstrichter auszustatten, der abgewickelt ist und an den ein Abgasrohr so anschließbar ist, dass es dabei nicht in den Trichter hineinragt. - Aus der
DE 39 03 803 A1 ist eine Katalysatoreinheit bekannt, die in einem Gehäuse einen katalytisch wirksamen Monolithen enthält. Ein Querschnitt dieses Monolithen ist dabei größer als ein Querschnitt eines Abgasrohrs, an welches die Katalysatoreinheit angeschlossen werden soll. Zu diesem Zweck umfasst das Gehäuse einen Trichter, der einenends an das Abgasrohr anschließbar ist und anderenends in das Gehäuse übergeht, wobei sich der Trichter zwischen seinen Enden entsprechend aufweitet. Die Anschlußstelle, in welcher das Abgasrohr an dem Trichter angeschlossen ist, liegt dabei außerhalb eines Trichterinneren. Die bekannte Katalysatoreinheit besitzt außerdem ein im Trichter angeordnetes, längsverstellbar gelagertes Strömungsleitelement, das in Abhängigkeit seiner Relativlage den vom Abgas durchströmten Querschnitt des Monolithen definiert, um so das Erreichen der Anspringtemperatur des Katalysators zu beschleunigen. Der Einbau eines solchen Strömungsleitelements ist mit einem relativ hohen Aufwand verbunden. - Aus der
EP 0724 070 A1 ist eine weitere Katalysatoreinheit bekannt, die ein Gehäuse aufweist, in dem ein Monolith angeordnet ist. Der Monolith ist dabei mit einem Sicherungs- o der Halteelement im Gehäuse fixiert. Das Gehäuse ist an seinen Enden mit Trichtern ausgestattet, die sich vom großen Querschnitt im Bereich des Monolithen zu einem kleinen Querschnitt bis zu einem Flansch hin verjüngen. Die Trichter umfassen dabei auf jeder Seite des Gehäuses einen Außentrichter sowie einen konzentrisch darin angeordneten Innentrichter, der so dimensioniert ist, dass er möglichst dicht am Monolithen den Querschnitt des Monolithen abdeckt. Hierdurch wird erreicht, dass das Sicherungs- oder Halteelement im Betrieb keiner Gasströmung ausgesetzt ist. Über die Flansche ist das Gehäuse an Abgasrohre anschließbar. Der Einbau derartiger zusätzlicher Innentrichter ist mit einem vergleichsweise hohen Aufwand verbunden. - Für den Fall, dass eine mit einer Katalysator- oder Partikelfiltereinheit ausgestattete Abgasanlage in einem Kraftfahrzeug verwendet werden soll, handelt es sich bei der Abgasanlage um ein im Rahmen einer Großserienfertigung hergestelltes Produkt. Es besteht daher stets der Wunsch, eine derartige Abgasanlage einfacher aufzubauen, um sie preiswerter herstellen zu können.
- Dementsprechend beschäftigt sich die vorliegende Erfindung mit dem Problem, für eine Abgasanlage der eingangs genannten Art eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, die insbesondere einen einfachen Aufbau besitzt und preiswert herstellbar ist.
- Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
- Die vorliegende Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, das Gehäuse der Katalysator- oder Partikelfiltereinheit und das daran anzuschließende Abgasrohr so aufeinander abzustimmen, dass das Abgasrohr in den Trichter des Gehäuses seitlich, also gegenüber einer Längsmittelachse des Monolithen bzw. des Filterkörpers geneigt von außen einsteckbar ist. Auf diese Weise wird die Anbindung des Abgasrohrs an das Gehäuse der Katalysator- oder Partikelfiltereinheit vereinfacht. Durch das seitliche Einstecken des Abgasrohrs in den Trichter ergibt sich außerdem die Möglichkeit, durch eine entsprechende Gestaltung des Mündungsendes innerhalb des Trichters gezielt eine gewünschte Strömungsführung zu erzeugen. Insbesondere lässt sich dadurch die Verteilung der zugeführten Abgase auf den Monolith- bzw. Filterkörperquerschnitt optimieren. Des Weiteren bildet sich durch das in das Trichterinnere hineinragende Mündungsende zwischen dem Trichter und dem Abgasrohr ein ringförmiger Spalt aus, der im Betrieb quasi nicht durchströmt ist und somit eine thermische Isolation für den Trichter bewirkt.
- Außerdem ist bei der erfindungsgemäßen Abgasanlage das Mündungsende so angeordnet, dass es in einer Ebene liegt, deren Normale gegenüber der Längsmittellinie des Abgasrohrs im Mündungsende geneigt ist. Hierdurch lässt sich die Strömung im Inneren der Katalysator- oder Partikelfiltereinheit besonders deutlich beeinflussen.
- Von besonderem Interesse ist eine Weiterbildung, bei welcher das Mündungsende in einer Ebene liegt, deren Normale im wesentlichen parallel zur Längsmittelachse des Monolithen bzw. des Filterkörpers verläuft. Bei dieser Bauweise ist das Abgasrohr an seinem Mündungsende quasi abgeschrägt, wodurch sich der Austrittsquerschnitt am Mündungsende vergrößert, ohne dass dazu das Abgasrohr aufgeweitet werden muss. Das bedeutet, dass mit Hilfe des so gestalteten Mündungsendes im Trichterinneren die Abgasströmung aufgeweitet werden kann, obwohl das Abgasrohr mit seinem Mündungsende von außen, also von der vom Monolithen bzw. vom Filterkörper abgewandten Seite in den Trichter einsteckbar ist. Eine strömungsleitende Formgebung am Mündungsende kann somit bei der erfindungsgemäßen Abgasanlage ohne großen Aufwand realisiert werden.
- Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
- Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
- Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder funktional gleiche oder ähnliche Bauteile beziehen.
- Es zeigen, jeweils schematisch,
-
1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Abgasanlage in einem Bereich, in dem ein Abgasrohr an eine Katalysator- oder Partikelfiltereinheit angeschlossen ist, -
2 eine Darstellung wie in1 , jedoch bei einer anderen Ausführungsform. - Entsprechend den
1 und2 umfasst eine erfindungsgemäße und nur teilweise dargestellte Abgasanlage1 zumindest ein, hier nur in einem Endabschnitt dargestelltes Abgasrohr2 sowie eine daran angeschlossene Katalysator- oder Partikelfiltereinheit3 , die ebenfalls nur in einem mit dem Abgasrohr2 verbundenen Abschnitt dargestellt ist. Die Abgasanlage1 ist zum Anbau an eine hier nicht gezeigte Brennkraftmaschine, die insbesondere in einem Kraftfahrzeug untergebracht sein kann, geeignet und dient zur Abführung der von der Brennkraftmaschine erzeugten Abgase. - Die Katalysator- oder Partikelfiltereinheit
3 umfasst ein Gehäuse4 , in dem wenigstens ein Monolith oder wenigstens ein Filterkörper5 untergebracht ist. Der Monolith5 bzw. der Filterkörper5 wird dabei üblicherweise mit einer hier nicht gezeigten Lagermatte im Gehäuse4 gelagert bzw. positioniert. Der Filterkörper5 kann z.B. ein Rußfilter sein. Die Katalysator- oder Partikelfiltereinheit3 weist außerdem einen Trichter6 auf, der mit einem ersten Ende7 an das Abgasrohr2 und mit einem zweiten Ende8 an das Gehäuse4 angeschlossen ist. Der Monolith bzw. Filterkörper5 besitzt üblicherweise einen Querschnitt9 , der deutlich größer als ein Querschnitt10 des Abgasrohrs2 im Bereich des ersten Trichterendes7 . Dementsprechend weitet sich der Trichter6 von seinem ersten Ende7 bis zu seinem zweiten Ende8 auf. Üblicherweise ist der Monolith- bzw. Filterkörperquerschnitt9 auch größer als ein Querschnitt11 eines Mündungsendes12 des Abgasrohrs2 . Der Monolith- bzw. Filterkörperquerschnitt9 und der Abgasrohrquerschnitt10 sind hier quer zur Längsmittelachse13 des Monolithen bzw. Filterkörpers5 bzw. quer zu einer Längsmittellinie14 des Abgasrohrs2 gemessen. Im Unterschied dazu ist der Mündungsquerschnitt11 in einer Ebene21 gemessen, in welcher sich das Mündungsende12 erstreckt. - Das Abgasrohr
2 ist mit seinem Mündungsende12 in das erste Trichterende7 konzentrisch eingesteckt, so dass die Längsmittellinie14 des Abgasrohrs2 mit einer ersten Längsmittelachse15 des Trichters6 zusammenfällt, solange sich die Längsmittellinie14 des Abgasrohrs2 geradlinig erstreckt. Des Weiteren fällt eine zweite Längsmittelachse16 des Trichters6 mit der Längsmittelachse13 des Monolithen bzw. - des Filterkörpers
5 zusammen, da der Monolith bzw. Filterkörper5 konzentrisch bezüglich des zweiten Trichterendes8 angeordnet ist. - Erfindungsgemäß ist der Trichter
6 so geformt, dass seine Enden7 ,8 gegeneinander geneigt sind, d.h. die erste Längs mittelachse15 und die zweite Längsmittelachse16 des Trichters6 verlaufen nicht parallel zueinander, sondern sind zueinander geneigt. Durch diese Bauweise schließt das Abgasrohr2 bezüglich der Längsmittelachse13 des Monolithen bzw. des Filterkörpers5 nicht axial, sondern seitlich an den Trichter6 an. Zu diesem Zweck ist das Abgasrohr2 in das erste Trichterende7 eingesteckt, derart, dass das Mündungsende12 des Abgasrohrs2 durch das erste Trichterende7 hindurchragt und in ein Trichterinneres17 hineinragt. Dabei sind die Formgebung des in den Trichter6 eingesteckten Abschnitts des Abgasrohrs2 und die Orientierung des ersten Trichterendes7 so aufeinander abgestimmt, dass der in das Trichterinnere17 hineinragende Abschnitt des Abgasrohrs2 den Trichter6 – abgesehen im ersten Trichterende7 – nicht berührt. Das bedeutet, dass das Mündungsende12 im Trichterinneren17 freistehend angeordnet oder positioniert ist. Durch diese Bauweise kann sich im Trichterinneren17 zwischen dem Abgasrohr2 und dem Trichter6 ein ringförmig geschlossener Spaltraum18 ausbilden, der im Betrieb des Abgasstrangs1 im wesentlichen nicht durchströmt ist, sondern ein Totwassergebiet bildet. Für den Trichter6 ergibt sich in dem an den Spaltraum18 angrenzenden Abschnitt dadurch eine thermische Isolierung gegenüber der heißen Abgasströmung. - Erfindungswesentlich ist außerdem, dass die Ausgestaltung des Abgasrohrs
2 und die Geometrie des ersten Trichterendes7 so aufeinander abgestimmt sind, dass das Abgasrohr2 von der, vom Monolithen bzw. vom Filterkörper5 abgewandten Sei te durch die erste Trichteröffnung7 in das Trichterinnere17 einsteckbar ist. Insbesondere ist dazu ein senkrecht zur Längsmittellinie14 des Abgasrohrs2 gemessener Querschnitt konstant und/oder stets gleich groß wie oder kleiner als ein offener Innenquerschnitt des ersten Trichterendes7 . Durch diese Bauweise wird gewährleistet, dass das Abgasrohr2 auch dann in den Trichter6 einführbar ist, wenn dieser bereits fest mit dem Gehäuse4 verbunden ist. Die Montage der Abgasanlage1 wird dadurch vereinfacht. - Entsprechend
1 kann das Abgasrohr2 so geformt sein, dass seine Längsmittellinie14 im Trichterinneren17 geradlinig verläuft. Ein derartiges Abgasrohr2 ist besonders einfach herstellbar. Das Einführen des Abgasrohrs2 in den Trichter6 gestaltet sich dadurch sehr einfach. - Im Unterschied dazu ist bei der Ausführungsform gemäß
2 das Abgasrohr2 so geformt, dass seine Längsmittellinie14 innerhalb des Trichterinnerens17 einen gekrümmten Verlauf besitzt. Dementsprechend weicht diese Längsmittellinie14 im Trichterinneren17 von der ersten Längsmittelachse15 im ersten Ende7 des Trichters6 ab. Erreicht wird dieser Verlauf der Längsmittellinie14 dadurch, dass das Abgasrohr2 ohne Veränderung seines Querschnitts hinsichtlich Form und/oder Fläche ertsprechend gebogen wird. Dabei ist darauf zu achten, dass die ausgebildeten Krümmungsradien so gewählt sind, dass das Abgasrohr2 in der gewünschten Weise in das erste Trichterende7 von außen einsteckbar ist. Diese Ausführungsform ist zwar etwas aufwändiger zu montieren, eröffnet je doch größere Möglichkeiten für die Gestaltung der Strömungsführung im Inneren der Katalysator- oder Partikelfiltereinheit3 . - Durch den hier beschriebenen Aufbau wird das seitlich in den Trichter
6 eingesteckte Abgasrohr2 zur Beeinflussung der Strömung im Inneren der Katalysator- oder Partikelfiltereinheit3 genutzt. Wie hier gezeigt, ist es insbesondere möglich, das Mündungsende12 in die Ebene21 zu legen, deren Normale oder Senkrechte gegenüber der Längsmittellinie14 im Schnittpunkt19 mit der genannten Mündungsend-Ebene21 geneigt ist. Insbesondere ist diese Neigung – wie hier – so gewählt, dass die Mündungsend-Ebene21 im wesentlichen parallel zu einer Stirnseite20 des Monolithen bzw. des Filterkörpers5 verläuft. D.h., die Normale bzw. Senkrechte der Mündungsend-Ebene21 erstreckt sich im wesentlichen parallel zur Längsmittelachse13 des Monolithen bzw. des Filterkörpers5 . In Verbindung mit dem seitlichen Einstecken des Abgasrohrs2 in den Trichter6 ergibt sich dadurch eine Aufweitung des durchströmbaren Querschnitts im Mündungsende12 . Durch die Formgebung und Dimensionierung des Abgasrohrs2 am Mündungsende12 kann die Strömungsführung vom Mündungsende12 zur Stirnseite20 des Monolithen bzw. des Filterkörpers5 beeinflusst und gezielt gestaltet werden. Insbesondere ist es dadurch möglich, die heiße Abgasströmung in einer gewünschten Weise auf den Querschnitt des Monolithen bzw. des Filterkörpers5 zu verteilen. Zweckmäßig kann dabei eine Strömungsführung sein, bei der sich im Hinblick auf Gastemperatur und/oder Strömungsgeschwindigkeit eine symmetrische, insbesondere gleichmäßige, Verteilung im Monolith- bzw. Filterkörperquerschnitt9 ausbildet. - Bemerkenswert ist hierbei, dass unterschiedliche Strömungsführungsmaßnahmen durch die unterschiedliche Gestaltung des Abgasrohrs
2 realisierbar sind, ohne dass dabei die Gestaltung des Trichters6 und somit der Katalysator- oder Partikelfiltereinheit3 verändert werden muss. Insbesondere ist es bei der Erfindung somit möglich, unterschiedliche Strömungsführungsvarianten bei gleichen Katalysator- oder Partikelfiltereinheiten zu realisieren, indem lediglich die Gestaltung des in den Trichter6 eingesteckten Endabschnitts des Abgasrohrs2 entsprechend gestaltet wird. Die Variantenbildung kann dadurch besonders preiswert realisiert werden. - Anstelle des hier in
2 gezeigten gekrümmten oder gebogenen Verlaufs der Längsmittellinie14 kann diese im Trichterinneren17 auch einen abgewinkelten Verlauf besitzen. - Der in den
1 und2 gezeigte Bereich des Abgasstrangs1 kann am Einlass der Katalysator- oder Partikelfiltereinheit3 ausgebildet sein, so dass dann der Trichter6 einen Einlaßtrichter6 bildet. Alternativ oder zusätzlich kann die Katalysator- oder Partikelfiltereinheit3 an ihrem Auslaß erfindungsgemäß gestaltet sein, so dass dann der Trichter6 als Auslaßtrichter ausgestaltet ist.
Claims (4)
- Abgasanlage für eine Brennkraftmaschine, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, – mit einem Abgasrohr (
2 ), das an eine Katalysator- oder Partikelfiltereinheit (3 ) angeschlossen ist, die in einem Gehäuse (4 ) wenigstens einen Monolithen (5 ) oder wenigstens einen Filterkörper (5 ) enthält, dessen Querschnitt (9 ) größer ist als ein Querschnitt (11 ) des Abgasrohrs (2 ) an einem Mündungsende (12 ) des Abgasrohrs (2 ), – wobei die Katalysator- oder Partikelfiltereinheit (3 ) einen Trichter (6 ) aufweist, an den das Abgasrohr (2 ) angeschlossen ist, – wobei der Trichter (6 ) an seinem an das Abgasrohr (2 ) angeschlossenen ersten Ende (7 ) eine erste Längsmittelachse (15 ) und an seinem, dem Monolithen (5 ) oder dem Filterkörper (5 ) zugewandten zweiten Ende (8 ) eine zweite Längsmittelachse (16 ) aufweist, die gegenüber der ersten Längsmittelachse (15 ) geneigt ist, – wobei das Abgasrohr (2 ) an seinem Mündungsende (12 ) so geformt und dimensioniert ist, dass es in das erste Trichterende (7 ) einsteckbar ist, dadurch gekennzeichnet, – das Abgasrohr (2 ) mit seinem Mündungsende (12 ) durch das – erste Trichterende (7 ) hindurch in ein Trichterinneres (17 ) freistehend hineinragt, – dass das Mündungsende (12 ) in einer Ebene (21 ) liegt, deren Normale gegenüber der Längsmittellinie (14 ) des Abgasrohrs (2 ) im Mündungsende (12 ) geneigt ist. - Abgasanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Abgasrohr (
2 ) im Trichterinneren (17 ) eine geradlinig verlaufende Längsmittellinie (14 ) aufweist. - Abgasanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Abgasrohr (
2 ) im Trichterinneren (17 ) eine gebogen oder gekrümmt oder abgewinkelt verlaufende Längsmittellinie (14 ) aufweist. - Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Mündungsende (
12 ) in einer Ebene (21 ) liegt, deren Normale im wesentlichen parallel zur Längsmittelachse (13 ) des Monolithen (5 ) oder des Filterkörpers (5 ) verläuft.
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