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DE10300767A1 - Elektronisches Gerät und Verfahren zur Herstellung eines derartigen elektronischen Gerätes - Google Patents

Elektronisches Gerät und Verfahren zur Herstellung eines derartigen elektronischen Gerätes Download PDF

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DE10300767A1
DE10300767A1 DE2003100767 DE10300767A DE10300767A1 DE 10300767 A1 DE10300767 A1 DE 10300767A1 DE 2003100767 DE2003100767 DE 2003100767 DE 10300767 A DE10300767 A DE 10300767A DE 10300767 A1 DE10300767 A1 DE 10300767A1
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DE
Germany
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housing
connection unit
electronic device
plug element
element strip
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Ceased
Application number
DE2003100767
Other languages
English (en)
Inventor
Klaus Vollmert
Michael Winter
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hella GmbH and Co KGaA
Original Assignee
Hella KGaA Huek and Co
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Publication date
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Ceased legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K5/00Casings, cabinets or drawers for electric apparatus
    • H05K5/0026Casings, cabinets or drawers for electric apparatus provided with connectors and printed circuit boards [PCB], e.g. automotive electronic control units
    • H05K5/0069Casings, cabinets or drawers for electric apparatus provided with connectors and printed circuit boards [PCB], e.g. automotive electronic control units having connector relating features for connecting the connector pins with the PCB or for mounting the connector body with the housing

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)

Abstract

Elektronisches Gerät, insbesondere Steuergerät, umfassend ein Gehäuse (1), eine erste Anschlusseinheit (2), die als Steckelementeleiste (4) ausgebildet ist, und/oder eine zweite Anschlusseinheit (3), die Kontaktelemente (8) im Inneren des Gehäuses (1) und eine sich aus dem Gehäuse (1) heraus erstreckende Anschlussleitung (6) aufweist, wobei das Gehäuse und die erste und/oder die zweite Anschlusseinheit (2, 3) derart ausgebildet sind, dass auf die erste und/oder zweite Anschlusseinheit (2, 3) einwirkende Kräfte unmittelbar auf das Gehäuse (1) übertragen werden. Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen elektronischen Gerätes.

Description

  • STAND DER TECHNIK
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein elektronisches Gerät, insbesondere ein Steuergerät, umfassend ein Gehäuse, eine erste Anschlusseinheit, die als Steckelementeleiste ausgebildet ist, und/oder eine zweite Anschlusseinheit, die Kontaktelemente im Inneren des Gehäuses und eine sich aus dem Gehäuse heraus erstreckende Anschlussleitung aufweist. Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen elektronischen Gerätes.
  • Bei elektronischen Geräten bzw. Steuergeräten der vorgenannten Art werden Steckerleisten bei dem Aufstecken bzw. Lösen eines Gegensteckers durch Druck- und Zugkräfte belastet, die in der Regel in die Lötstellen eingeleitet werden. Dabei sind in der Regel die Steckkräfte größer als die Zugkräfte.
  • Anschlussleitungen werden in der Regel nur durch Zugkräfte belastet, die ebenfalls bei herkömmlichen elektronischen Steuergeräten in die Lötstellen eingeleitet werden, wenn sie nicht durch geeignete Konstruktionen abgefangen werden. Insbesondere bei Anschlussleitungen können die Belastungen um ein Vielfaches größer sein, wenn das Steuergerät mitsamt eventuell vorhandener Anbauten an der Leitung getragen wird. Gemäß dem Stand der Technik besteht die Möglichkeit, die auf die Anschlussleitung einwirkenden Kräfte durch zusätzliche Zugentlastungen aufzunehmen, die jedoch in der Regel vergleichsweise aufwendig und damit kostenintensiv hergestellt sind.
  • Das der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Problem ist die Schaffung eines elektronischen Geräts der eingangs genannten Art, das bei einfachem Aufbau die Einleitungen von Druck- und/oder Zugkräften in Lötstellen im Inneren des Gerätes weitestgehend vermeidet.
  • Dies wird erfindungsgemäß hinsichtlich des elektronischen Gerätes durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 sowie hinsichtlich des Verfahrens durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 10 erreicht.
  • Gemäß Anspruch 1 ist vorgesehen, dass das Gehäuse und die erste und/oder die zweite Anschlusseinheit derart ausgebildet sind, dass auf die erste und/oder die zweite Anschlusseinheit einwirkende Kräfte unmittelbar auf das Gehäuse übertragen werden. Durch die unmittelbare Übertragung der Kräfte auf das Gehäuse müssen keine aufwendigen Konstruktionen geschaffen werden, die beispielsweise als Zugentlastungen dienen.
  • Es besteht vorzugsweise die Möglichkeit, dass das Gehäuse eine Aussparung aufweist, in der die Steckelementeleiste der ersten Anschlusseinheit angeordnet ist. Insbesondere kann in der Aussparung eine Auflagefläche ausgebildet sein, auf deren der Gehäuseaußenseite zugewandten Seite die Steckelementeleiste aufliegt. Bei Aufstecken eines Gegensteckers auf die Steckelementeleiste werden somit die dabei auftretenden Druckkräfte direkt auf die Auflagefläche in der Aussparung und damit direkt auf das Gehäuse übertragen. Die Übertragung der Kräfte erfolgt somit zum einen durch eine sehr einfache Gestaltung und zum anderen sehr zuverlässig.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst die erste Anschlusseinheit Rastmittel, die eine Verrastung zwischen der Steckelementeleiste und dem Gehäuse ermöglichen. Durch eine derartige Verrastung kann die Steckelementeleiste sicher an dem Gehäuse festgelegt werden. Vorteilhafterweise sind die Rastmittel als Rastnasen ausgebildet, die an der Steckelementeleiste angeordnet sind und die Auflagefläche hintergreifen. Die Rastnasen übertragen somit auch Zugkräfte, die bei dem Lösen eines Gegensteckers auftreten, sicher auf die Auflagefläche und damit auf das Gehäuse. Weiterhin ermöglichen die als Rastnasen ausgebildeten Rastmittel eine einfache Montage der Steckelementeleiste in dem Gehäuse. Die Steckelementeleiste kann einfach von außen in die Aussparung eingeschoben werden, bis die Rastnasen hinter die Auflagefläche greifen und damit die Steckelementeleiste sicher auf der Auflagefläche aufliegt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die zweite Anschlusseinheit ein Anlageteil aufweist, das mit einer Anlagefläche an der Innenseite des Gehäuses anliegt. Durch diese Anlage des Anlageteils an der Innenseite des Gehäuses wird mit einfachen, aber sehr wirkungsvollen Mitteln eine Zugentlastung der Anschlussleitung erreicht. Auch hierbei werden keine zusätzlichen Zugentlastungseinheiten oder dergleichen benötigt.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass sich von dem Anlageteil mindestens ein Zapfen durch das Gehäuse hindurch nach außen erstreckt. Insbesondere kann dieser mindestens eine Zapfen auf der Außenseite des Gehäuse einen Pilzkopf aufweisen. Der Zapfen gewährleistet somit eine einfach herstellbare und doch sichere Verbindung zwischen Anlageteil und Gehäuse. Weiterhin können die Pilzköpfe dazu beitragen, dass Druckkräfte auf die Anschlussleitung bzw. auf die zweite Anschlusseinheit ebenfalls wirksam in das Gehäuse abgeleitet werden.
  • Erfindungsgemäß kann weiterhin vorgesehen sein, dass die Anschlussleitung Adern aufweist, die materialschlüssig mit dem Anlageteil verbunden sind, insbesondere über eine vorzugsweise adhäsive Weichkomponente. Durch die materialschlüssige Verbindung der Adern mit dem Anlageteil kann sichergestellt werden, dass die an der Anschlussleitung angreifenden Zugkräfte wirksam in das Anlageteil und damit in das Gehäuse eingeleitet werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass das Anlageteil der zweiten Anschlusseinheit von innen an einer Innenseite des Gehäuses montiert wird. Durch diese Art der Montage wird sichergestellt, dass das Anlageteil in einer Richtung montiert wird, in der im eingebauten Zustand auch die größeren Kräfte, nämlich die Zugkräfte auf die Anschlussleitung einwirken. Es kann beispielsweise vorgesehen sein, dass eine Freimachung in dem Gehäuse vorgesehen ist, die diese Durchführung des beispielsweise materialschlüssig mit der Anschlussleitung verbundenen Anlageteils durch das Gehäuse ermöglicht. Die sich von der Anlagefläche des Anlageteils erstreckenden Zapfen können bei der Montage durch entsprechende Öffnungen in dem Gehäuse hindurchgeschoben werden. Daran anschließend können die Zapfen durch beispielsweise Ultraschallschweißen zu Pilzkopfzapfen ausgebildet werden. Die Freimachung in dem Gehäuse kann so gestaltet sein, dass durch die Einbringung des Anlageteils die Freimachung im wesentlichen passgenau verschlossen wird. Auf diese Weise ergibt sich eine einfach durchzuführende und sehr effektive Herstellung des erfindungsgemäßen elektronischen Geräts.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegende Abbildung. Darin zeigen
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen elektronischen Geräts;
  • 2 einen Schnitt gemäß II-II in 1;
  • 3 einen Schnitt gemäß III-III in 1.
  • Aus 1 ist ersichtlich, dass ein erfindungsgemäßes elektronisches Gerät, das insbesondere als Steuergerät ausgebildet sein kann, ein Gehäuse 1 mit einer ersten Anschlusseinheit 2 und einer zweiten Anschlusseinheit 3 umfasst. Dabei weist die erste Anschlusseinheit 2 eine Steckelementeleiste 4 mit Steckelementen 5 auf, die beispielsweise als Stecker ausgeführt sind. Die zweite Anschlusseinheit 3 umfasst eine Anschlussleitung 6, die mehrere Adern aufweisen kann, sowie ein Anlageteil 7, das mit der Anschlussleitung 6 verbunden ist und auf seiner der Innenseite des Gehäuses 1 zugewandten Seite Kontaktelemente 8 beispielsweise in Form von verzinnten Litzenenden oder dergleichen aufweist.
  • Aus 2 ist die Befestigung der ersten Anschlusseinheit 2 in dem Gehäuse 1 detailliert ersichtlich. Das Gehäuse 1 weist eine Aussparung 9 auf, die auf ihrer der Innenseite des Gehäuses 1 zugewandten Seite einen als Auflagefläche 10 dienenden umlaufenden Rand aufweist. Auf diesem umlaufenden Rand bzw. auf dieser Auflagefläche 10 kann die Steckelementeleiste 4 aufliegen. Weiterhin sind an der Unterseite der Steckelementeleiste 4 Rastnasen 11 angebracht, die die Auflagefläche 10 hintergreifen können.
  • In 2 ist weiterhin vermittels des Pfeils 12 die Montagerichtung für die Steckelementeleiste 4 angedeutet. Die Montage der Steckelementeleiste 4 erfolgt durch Einschieben von der Außenseite des Gehäuses in die Aussparung 9 bis zur Anlage der Steckelementeleiste 4 an der Auflagefläche 10. Durch Druck kann erreicht werden, dass die Rastnasen 11 die Auflagefläche 10 hintergreifen, so dass eine stabile Verbindung zwischen Steckelementeleiste 4 und Gehäuse 1 erzielt wird.
  • Aus 3 ist die Anordnung der zweiten Anschlusseinheit 3 in dem Gehäuse 1 ersichtlich. Die vorgenannten Adern der Anschlussleitung 6 können vermittels einer Weichkomponente, insbesondere einer adhäsiven Weichkomponente materialschlüssig mit dem Anlageteil 7 verbunden sein. Das Anlageteil 7 kann mit einer Anlagefläche 13 an der Innenseite des Gehäuses 1 anliegen. Von der Anlagefläche 13 erstrecken sich zwei Zapfen 14 durch entsprechende Öffnungen des Gehäuses 1 hindurch aus diesem heraus. Die Zapfen 14 sind in dem in 3 abgebildeten Zustand mit einem Pilzkopf 15 versehen, der eine sichere Halterung der zweiten Anschlusseinheit 3 in dem Gehäuse 1 gewährleistet.
  • In 3 ist mit dem Bezugszeichen 16 die Montagerichtung für die zweite Anschlusseinheit 3 bezeichnet. Die Montage der zweiten Anschlusseinheit 3 erfolgt durch eine Freimachung 17 des Gehäuses 1 durch dessen Inneres, bis die Anlagefläche 13 an der vorgesehenen Innenseite des Gehäuses 1 anliegt. Bei dem Anliegen ragen die Zapfen 14 durch die entsprechenden Öffnungen hindurch nach außen. Die Zapfen 14 können daran anschließend beispielsweise durch Ultraschallschweißung zu Pilzköpfen 15 ausgeformt werden, um eine sichere Halterung des Anlageteils 7 in dem Gehäuse 1 zu gewährleisten.

Claims (10)

  1. Elektronisches Gerät, insbesondere Steuergerät, umfassend – ein Gehäuse (1); – eine erste Anschlusseinheit (2), die als Steckelementeleiste (4) ausgebildet ist, und/oder – eine zweite Anschlusseinheit (3), die Kontaktelemente (8) im Inneren des Gehäuses (1) und eine sich aus dem Gehäuse (1) heraus erstreckende Anschlussleitung (6) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass – das Gehäuse und die erste und/oder die zweite Anschlusseinheit (2, 3) derart ausgebildet sind, dass auf die erste und/oder die zweite Anschlusseinheit (2, 3) einwirkende Kräfte unmittelbar auf das Gehäuse (1) übertragen werden.
  2. Elektronisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) eine Aussparung (9) aufweist, in der die Steckelementeleiste (4) der ersten Anschlusseinheit (2) angeordnet ist.
  3. Elektronisches Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass in der Aussparung (9) eine Auflagefläche (10) ausgebildet ist, auf deren der Gehäuseaußenseite zugewandten Seite die Steckelementeleiste (4) aufliegt.
  4. Elektronisches Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Anschlusseinheit {2) Rastmittel umfasst, die eine Verrastung zwischen der Steckelementeleiste (4) und dem Gehäuse (1) ermöglichen.
  5. Elektronisches Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastmittel als Rastnasen (11) ausgebildet sind, die an der Steckelementeleiste (4) angeordnet sind und die Auflagefläche (10) hintergreifen.
  6. Elektronisches Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Anschlusseinheit (3) ein Anlageteil (7) aufweist, das mit einer Anlagefläche (13) an der Innenseite des Gehäuses (1) anliegt.
  7. Elektronisches Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich von dem Anlageteil (6) mindestens ein Zapfen (14) durch das Gehäuse (1) hindurch nach außen erstreckt.
  8. Elektronisches Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Zapfen (14) auf der Außenseite des Gehäuses (1) einen Pilzkopf (15) aufweist.
  9. Elektronisches Gerät nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussleitung (6) Adern aufweist, die materialschlüssig mit dem Anlageteil (7) verbunden sind, insbesondere über eine vorzugsweise adhäsive Weichkomponente.
  10. Verfahren zur Herstellung eines elektronischen Geräts nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Anlageteil (7) der zweiten Anschlusseinheit (3) von innen an einer Innenseite des Gehäuses (1) montiert wird.
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