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Die Erfindung betrifft eine Verriegelungsvorrichtung,
wie sie aus der WO 97/17519 bekannt ist. Für nähere Einzelheiten wird ausdrücklich auf
diese Druckschrift verwiesen. Außerdem betrifft die Erfindung
einen damit versehenen Standflügel.
Schließlich
betrifft die Erfindung ein Montageverfahren zum Montieren einer
solchen Verriegelungsvorrichtung an dem Standflügel.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine
gegenüber
der bekannten Version einfachere und wesentlich kostengünstigere
Lösung
zu schaffen.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch
eine Verriegelungsvorrichtung für
den Standflügel
einer mehrflügeligen
Tür mit
selbstverriegelnder Funktion, bei der ein vorzugsweise oberer Schnäpper federbelastet
in die Verriegelungsstellung gedrängt wird und eine von der Stirnseite
aus manuell betätigbare
Betätigungseinrichtung
an der Stirnseite vorgesehen ist, über den der Schnäpper entgegen
seiner Vorspannung in die Öffnungslage
gezogen werden kann.
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Ein mit der erfindungsgemäßen Verriegelungsvorrichtung
versehener Standflügel,
eine damit versehene Feuerschutztür und ein Montageverfahren
für die
Verriegelungsvorrichtung sind Gegenstand der Nebenansprüche.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen sind
Gegenstand der Unteransprüche.
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Die erfindungsgemäße Verriegelung ist eine deutliche
Vereinfachung der heutigen, bekannten Systeme. In bevorzugter Ausführung kann
durch eine zweifache Federung einer Schubstange bzw. eines Verriegelungsbolzens
der Verriegelungsvorrichtung auf eine Feststellung im geöffneten
Türzustand
verzichtet werden. D.h. durch translatorische Bewegung des Schiebers
wird der Verriegelungsbolzen (im nachfolgenden Schnäpper genannt)
ins Türblatt
gezogen und gleichzeitig die Feder im Bereich der Schubstange gespannt.
Wird der Schieber losgelassen, drückt diese Feder die Schubstange
samt Schnäpper
in die Ausgangslage zurück.
Der Schnäpper
ist wiederum federnd gelagert, so dass beim Schließen des
Standflügels
dieser über
die schiefe Ebene ins Türblatt
gedrückt
wird (Schnäpperfeder wird
dadurch gespannt). Erreicht der Standflügel seine Verschlussposition,
rutscht der Schnäpper
infolge der Federkraft in ein in der Zarge vorgesehenes Schließblech.
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Einer der Unterschiede gegenüber dem Stand
der Technik nach der WO 97/17519 liegt darin, dass es sich bei der
bekannten Konstruktion nur um einen Verschluss mit einer zu einem
Triebschloss führenden
Schubstange handelt (entweder nach oben oder unten). Die bekannte
Konstruktion setzt ein Motorschloss für die untere Verriegelungsstange voraus.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung
ist die Verriegelungsvorrichtung in einem Kantriegel oder in einer
Mittelsprosse der zweiflügeligen
Tür untergebracht.
Durch die Anbringung in einer aufgesetzten Mittelsprosse lässt sich
der eigentliche Flügelkörper des
Standflügels
beliebig gestalten. Lediglich die stirnseitig aufgesetzte Mittelsprosse
ist zur Aufnahme der Verriegelungsvorrichtung hohl und mit entsprechenden
stirnseitigen und oberseitigen Öffnungen
ausgebildet.
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Durch eine zweifache Federung oder
jeweils eine separate Vorspanneinrichtung lässt sich eine unterschiedliche
Vorspannung von Schnäpper
und Betätigungseinrichtung
erreichen. Dies ist insbesondere vorteilhaft, wenn der Schnäpper unabhängig von
der Betätigungseinrichtung
durch Angriff der Zarge an der Schnäpperschräge in seine Entriegelungslage
gedrückt
wird, damit der Standflügel – beispielsweise
mittels eines Türschließers – sich beim
Schließen
selbsttätig
verriegelt. So kann z.B. der Schnäpper leichtgängig beim
Schließen
des Standflügels
zurückschnappen.
Gleichzeitig ist durch die zweite Feder oder dergleichen Vorspanneinrichtung
sichergestellt, dass auch die Betätigungseinrichtung nach einer
Betätigung
aus der Entriegelungsstellung sicher selbsttätig wieder zurück in die
Schließstellung
gebracht wird. Hierzu ist der Schnäpper vorzugsweise über einen
Freilauf oder eine einseitig wirkende Mitnehmereinrichtung an der
Betätigungseinrichtung angeschlossen.
Beispielsweise könnte
diese ein Langloch aufweisen, in die ein Stift eingreift, so dass eine
am Schnäpper
initiierte Eindrückbewegung
des Schnäppers
ohne Mitnahme der Betätigungseinrichtung
erfolgt, wobei eine Bewegung der Betätigungseinrichtung in die Entriegelungsstellung
aber stets den Schnäpper
mitnimmt.
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Vorzugsweise ist die Verriegelungsvorrichtung
zur Vereinfachung der Montage und zu Anpassungszwecken in wenigstens
zwei Module aufgeteilt. Ein Schnäppermodul
umfasst neben dem Schnäpper – und eventuell
einem Schnäppergehäuse sowie
gegebenenfalls einer Schnäpperfeder
als Schnäppervorspanneinrichtung – ein erstes
Verbindungselement, das an den Schnäpper – gegebenenfalls über die
vorerwähnte
Mitnahmeeinrichtung – angeschlossen
ist. Das zweite Modul ist durch die Betätigungseinrichtung gebildet,
die ein Betätigungsorgan,
beispielsweise einen manuell bewegbaren Schieber, und ein zweites
Verbindungselement aufweist. Das zweite Verbindungselement kann
integral mit dem Schieber ausgebildet sein. Die beiden Module sind vorzugsweise über eine
Anschlusseinrichtung lösbar aneinander
anschließbar.
Die Anschlusseinrichtung ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass
die beiden Module auch bei bereits an dem Standflügel montierter
Betätigungseinrichtung
miteinander verbindbar sind. Dies ermöglicht ein Montageverfahren,
wonach zunächst
die Betätigungseinrichtung
von der Stirnseite aus an der Stirnseite des Standflügels befestigt wird,
dann das Schnäppermodul
durch die obere Schmalseite, also die Oberseite, des Standflügels eingeführt wird
und dann das Verbindungselement des Schnäppermoduls mittels der Anschlusseinrichtung
an das Betätigungsorgan
der Betätigungseinrichtung
angeschlossen wird.
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Die Anschlusseinrichtung weist bevorzugt ein
Gewinde auf. Somit lässt
sich das an dem Schnäpper
angeschlossene, erste Verbindungselement (z.B. gebildet durch eine
Schnäpperstange) über Drehen
des Schnäppermoduls
beim Einführen mit
dem Betätigungsorgan
der bereits montierten Betätigungseinrichtung
oder dem an dem Betätigungsorgan
angeschlossenen, zweiten Verbindungselement verbinden.
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Das Betätigungsorgan ist bevorzugt
in einer Vertiefung eines zur Befestigung und eventuell zur Führung Betätigungsbewegung
der Betätigungseinrichtung
in der Stirnseite des Standflügels
einzusetzenden und befestigenden Führungs- oder Befestigungsgliedes – wie beispielsweise
einem Schiebergehäuse
oder einer Schieberführungseinrichtung – untergebracht.
Durch die vertiefte Anordnung wird der Lauf des Gehflügels trotz
stirnseitiger Anordnung nicht behindert.
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Die erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung
ist insbesondere auch für
Feuerschutztüren (z.B.
Feuerschutzabschlüsse
nach deutscher DIN 4102) geeignet, d.h. für Türen, die einen Feuerdurchtritt
bei einer einseitigen Brandbeaufschlagung über eine bestimmte Zeitdauer
sicher verhindern. Solche Feuerschutztüren müssen in der Regel mit einer
Vorrichtung zum selbsttätigen
Verschließen
der Türen, beispielsweise
Federbänder
oder Tür schließer, ausgerüstet sein.
Da der Standflügel
ein Widerlager für den
Gehflügel
bildet und im Brandfall große
mechanische Kräfte
auf beide Flügel
wirken, ist ein sicherer Halt des Standflügels notwendig. Hierzu wurden
bisher aufwendige Verriegelungsvorrichtungen vorgesehen. Mit der
erfindungsgemäßen Verriegelungsvorrichtung
können
die Anforderungen an Feuerschutztüren bezüglich des selbsttätigen Verschließens und Verriegelns
mit einer bedeutend einfacheren Konstruktion als bisher erfüllt werden.
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Dies wird insbesondere durch die
stirnseitige Betätigung
des Schnäppers
ermöglicht.
Die stirnseitige Anordnung der Betätigungseinrichtung verhindert
gleichzeitig einen unbefugten Zugriff bei verschlossener Tür.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Darin
zeigt:
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1 eine
Draufsicht auf eine zweiflügelige Tür;
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2 den
Bereich der oberen zu dem Gehflügel
hin gerichteten Ecke eines Standflügels der zweiflügeligen
Tür;
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3 eine
perspektivische Ansicht einer Verriegelungsvorrichtung für den Standflügel der zweiflügeligen
Tür;
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4 eine
Ansicht wie 3, wobei
ein Schnäppergehäuse teilweise
weggebrochen dargestellt ist und eine Anschlusseinrichtung zur Verbindung
zweier Module der Verriegelungsvorrichtung genauer dargestellt ist;
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5 einen
Horizontalschnitt durch eine zweiflügelige Tür, vergleichbar der Tür von 1;
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6 eine
perspektivische Darstellung der mit der Verriegelungsvorrichtung
von 4 versehenen oberen,
gehflügelseitigen
Ecke des Standflügels der
Tür von 5.
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1 zeigt
eine zweiflügelige
Tür 1 mit
einer Zarge 2, einem Gehflügel 3 und einem Standflügel 4. In
der Zarge 2 ist ein Türschließer (nicht
dargestellt) mit Schließfolgeregler
untergebracht, der die beiden Flügel 3, 4 in
der passenden Reihenfolge selbsttätig von ei nem geöffneten
Zustand in einen Schließzustand überführt. Außerdem weist
die Zarge im oberen Zargenholm an der Unterseite ein Schließblech (nicht dargestellt)
mit einer Aufnahme für
einen Verriegelungsbolzen einer Verriegelungsvorrichtung 5 des Standflügels auf.
Der Standflügel 4 ist
in der Zarge 2 mittels der Verriegelungsvorrichtung 5 verriegelt,
die im folgenden unter Bezugnahme auf 2 näher erläutert wird.
Die Türblätter der
beiden Flügel 3, 4 sind als
Türkasten
aus Stahlblech ausgebildet und mit einer üblichen Füllung versehen. Die Tür 1 ist
in Feuerschutzausbildung ausgebildet und hält einer einseitigen Brandbeaufschlagung
mindestens 30 min. Stand.
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2 zeigt
das Detail X von 1 in
Richtung der Pfeile II–II
gesehen. In 2 ist die
obere zu dem Gehflügel
hin gerichtete Ecke des Standflügels 4 der
zweiflügeligen
Tür 1 gezeigt.
Auf der Oberseite 6 ist der Verriegelungsbolzen in Form
eines mittels einer Schnäpperfeder 7 vorbelasteten
Schnäppers 8 vorgesehen.
Der Schnäpper 8 ist
mit einer Verbindungsstange 9 verbunden, die an ihrem anderen Ende
mit einer an der vertikalen Stirnseite 10 angeordneten
Betätigungseinrichtung 11 verbunden
ist. Die Betätigungseinrichtung 11 weist
in dem hier vorliegenden Beispiel als Betätigungsorgan einen Schieber 12 auf.
Der Schieber 12 sitzt hier in einem Kantriegel 13.
Der Kantriegel 13 bildet eine an oder in der Stirnseite 10 angeordnete
Betätigungseinrichtungs-Befestigungseinrichtung
und Schieberführungseinrichtung.
Dies ist bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 2 ein in U-Form, als quadratisches Rohr
oder Rechteckrohr ausgebildetes Schiebergehäuse 14. Das Schiebergehäuse 14 ist
zur Stirnseite hin offen, damit der Schieber 12 manuell
betätigt
werden kann. Als Stirnseite 10 wird hierbei die in dem
geschlossenen Zustand der Tür 1 zu
dem Gehflügel 3 weisende,
schmale Seite des Standflügels 4 bezeichnet.
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In 3 ist
ein (weiteres) Ausführungsbeispiel
für die
Verriegelungsvorrichtung 5 gezeigt. Hier weist die Verriegelungsvorrichtung 5 den
Schnäpper 8 mit
einer schiefen Ebene 15, ein an dem Standflügel 4 zu
befestigendes Schnäppergehäuse 16 für den Schnäpper 8,
eine (kurze) Schnäpperstange 17 als Verbindungsstange 9,
eine Verbindungsstangenfeder 18, einen Verbindungswinkel 19,
die Betätigungseinrichtung 11 mit
dem Schieber 12 und das Schiebergehäuse 14 auf.
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Sowohl der Schnäpper 8 als auch die
Betätigungseinrichtung
sind gefedert. Dadurch sind sowohl der Schnäpper 8 als auch die
Betätigungseinrichtung 11 mit
einer Vorspanneinrichtung zum jeweiligen Vorspannen in die Schließlage versehen.
Der Schnäpper 8 ist
gegenüber
dem Schnäppergehäuse 16 verschiebbar
und über
die Schnäpperstange 17 mit
dem Verbindungswinkel 19 und dem Schieber 12 verbunden.
Der Schnäpper 8 und der
Schieber 12 sind relativ zueinander verschiebbar, wobei
die Verschiebbarkeit durch einen nicht gezeigten Anschlag begrenzt ist.
Bei Zug an dem Schieber 12 zieht dieser über den Anschlag
und die beiden Verbindungselemente 17 und 19 den
Schnäpper 8 zurück.
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Die Verbindungsstangenfeder 18 spannt
den Schnäpper 8 und
die Betätigungseinrichtung 11 mit dem
Schieber 12 in den gegenseitigen Anschlag vor. Der Schnäpper 8 kann
sich beim Zuschlagen des Standflügels 4 entgegen
diese Vorspannung unabhängig
von der Betätigungseinrichtung 11 in
das Schnäppergehäuse 16 zurückbewegen.
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Bei der Ausführung von 3 ist die Betätigungseinrichtungs-Befestigungseinrichtung
und Schieberführungseinrichtung
durch ein auf die Stirnseite 10 aufzuschraubendes Blech 20 gebildet,
das mit einer Vertiefung 21 versehen ist. In der Vertiefung 21 befindet
sich ein Schlitz 22, durch den der Schieber 12 mit
dem Verbindungswinkel 19 verbunden ist. Der Schieber 12 ist
in der Vertiefung 21 vollständig derart aufgenommen, dass
er nicht über
die Stirnseite hervorsteht.
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Um die Verschiebbarkeit zwischen
Schieber 12 und Schnäpper 8 zu
gewährleisten,
könnten
auch die Verbindungsstange 9 und der Verbindungswinkel 19 begrenzt
zueinander verschiebbar und mittels der Feder 18 zueinander
vorgespannt sein. Bevorzugt ist hier jedoch eine begrenzte Verschiebbarkeit
zwischen der Verbindungsstange 9 und dem Schnäpper 8 selbst
vorgesehen. Dieser kann dadurch ohne die Last der Betätigungseinrichtung 11 und
der Verbindungsstange 9 leicht zurückschnappen, wobei nur die
Vorspannung der Schnäpperfeder 7 zu überwinden
ist.
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Der Verbindungswinkel 19 hat
einen Anschlussflansch 24, einen davon rechtwinklig abgebogen
verlaufenden Mittelteil 25 mit Langloch 23 und
einen dazu gekröpft
verlaufenden Endteil 26, der den Schieber 12 trägt. Der
Anschlussflansch 24 ist mit dem freien Ende der Schnäpperstange 17 in
Eingriff. Das Langloch 23 dient zur Führung der translatorischen
Betätigungsbewegung
des Verbindungswinkels 19 an dem Blech 20.
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4 zeigt
die Anordnung mit der Schnäpperfeder 7 und
der Verbindungsstangenfeder 18. Dabei sind die Schnäpperstange 17 und
der Verbindungswinkel 19 durch eine lösbare Anschlusseinrichtung 27 aneinander
angeschlossen. Die Anschlusseinrichtung 27 weist hier ein
Gewinde 30 an dem freien Ende der Schnäpperstange 17 und
eine komplementäre
Gewindebohrung in dem Anschlussflansch 24 auf. Der Anschlussflansch 24 dient gleichzeitig
als Gegenlager für
die Verbindungsstangenfeder 18, die anderenends in nicht
dargestellter Weise ortsfest an dem Standflügel 4 abgestützt wird.
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In 4 wird
deutlich, dass die dort gezeigte Verriegelungsvorrichtung 5 aus
zwei Modulen besteht. Dies ist zum einen das durch das Schnäppergehäuse 15 mit
Schnäpper 8 und
die daran angeschlossene Schnäpperstange 19 gebildete
Schnäppermodul 35 und
zum anderen die Betätigungseinrichtung 11 mit
dem Schieber 12, dem Schiebergehäuse 14 bzw. Blech 20 und
dem Verbindungswinkel 19. Die beiden Module 35, 11 sind
durch das Gewinde 30 aneinander angeschlossen.
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In 5 ist
ein bevorzugter Montageort für die
Verriegelungsvorrichtung 5 gezeigt. Bei der in 5 dargestellten Tür 1 sind
der Gehflügel 3 und der
Standflügel 4 mit
sich entsprechenden Türblattgrundkörpern 29 aufgebaut.
Zum Bilden des Standflügels 4 ist
im stirnseitigen Bereich als Mittelsprosse 31 ein Hohlprofil 32 befestigt.
An diesem Hohlprofil 32 sind die Anschläge und Widerlager für den Gehflügel ausgebildet.
In dem hier dargestellten Beispiel trägt das Hohlprofil auch Türdichtungen
zum Abdichten des mittleren Türspalts.
Die Montage erfolgt bevorzugt in dieser Mittelsprosse 31,
wie dies in 6 näher gezeigt
ist.
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Zur Montage der in 4 gezeigten Verriegelungsvorrichtung 5 wird
zunächst
die Betätigungseinrichtung 11 mit
dem Blech 20 stirnseitig in die Mittelsprosse 31 eingesetzt
und mittels Schrauben 33 befestigt. Die Schrauben 33 greifen
auf der Innenseite des Blechs 20 in das Langloch 23 zwecks
Führung ein.
Von der Oberseite 34 aus wird danach das Schnäppermodul 35 eingeführt und über das
Gewinde 30 eingeschraubt. Danach wird das Schnäppergehäuse 16 oberseitig
befestigt.
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- 1
- zweiflügelige Tür
- 2
- Zarge
- 3
- Gehflügel
- 4
- Standflügel
- 5
- Verriegelungsvorrichtung
- 6
- Oberseite
- 7
- Feder
(Schnäpperfeder)
- 8
- Schnäpper
- 9
- Verbindungsstange
- 10
- Stirnseite
- 11
- Betätigungseinrichtung
- 12
- Schieber
- 13
- Kantriegel
- 14
- Schiebergehäuse
- 15
- schiefe
Ebene
- 16
- Schnäppergehäuse
- 17
- Schnäpperstange
(Verbindungsstange, erstes Verbindungselement)
- 18
- Feder
(Verbindungsstangenfeder)
- 19
- Verbindungswinkel
(zweites Verbindungselement)
- 20
- Blech
(Führungseinrichtung)
- 21
- Vertiefung
- 22
- Schlitz
- 23
- Langloch
- 24
- Anschlussflansch
- 25
- Mittelteil
- 26
- Endteil
- 27
- Anschlusseinrichtung
- 29
- Türblattgrundkörper
- 30
- Gewinde
- 31
- Mittelsprosse
- 32
- Hohlprofil
- 33
- Schrauben
- 34
- Oberseite
- 35
- Schnäppermodul