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Die
Erfindung betrifft ein Halteteil für eine Schlauchschelle nach
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Halteteile
für Schlauchschellen
dienen dazu, bereits vor der Montage eines Schlauchs auf einem Rohrstück die Position
der Schlauchschelle auf dem Schlauch festzulegen. Der auf diese
Weise vorbereitete Schlauch wird dann direkt auf einen Rohrstutzen aufgesteckt
und durch Anziehen der Schlauchschelle befestigt.
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Es
ist bereits eine Schlauchschelle mit einem ringförmig ausgebildeten und aus
elastischem Material bestehenden Halteteil bekannt, wobei das Halteteil
aus zwei nebeneinander angeordneten, koaxialen und offenen Ringen
besteht, deren Enden paarweise in Axialrichtung durch Stege miteinander
verbunden sind (
EP
0 593 852 B1 ). Die Schlauchschelle ist hierbei zwischen
die offenen Ringe eingesetzt.
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Weiterhin
ist eine Vorrichtung zum Festklemmen eines auf einem Rohrendabschnitt
aufgeschobenen Schlauchendabschnitts aus überwiegend weichelastomerem
Material bekannt, wobei der Schlauchendabschnitt mit einer Schlauchklemme
umgeben ist (
DE 195
33 553 A1 ). Um den Schlauchabschnitt ist auch noch ein
Sicherungsring vorgesehen, der radial zwischen Schlauch und Schlauchklemme
angeordnet ist und aus hartelastischem Material besteht.
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Schließlich ist
auch noch eine Schlauchanordnung bekannt, die einen Schlauch aus
polymerem Werkstoff umfasst, der insbesondere mit einem eingebetteten
Festigkeitsträger
versehen ist, wobei wenigstens ein Schlauchende auf einen Stutzen
aus Metall oder Kunststoff aufgeschoben ist und eine Schraubschelle
das Schlauchende auf den Stutzen presst (
DE 101 28 457 A1 , insbesondere
3).
Das Schlauchende ist dabei mit einer aufgeschobenen Haltemanschette
aus polymerem Werkstoff für
die Schelle versehen. Diese Haltemanschette umfasst im Rahmen eines
einstückigen
Formteils einen Haltering mit einem Innendurchmesser D1, der das Schlauchende
mit einem Außendurchmesser
D umgreift. Außerdem
umfasst sie eine Schellenaufnahme in Form von wenigstens zwei axial
verlaufenden Haltestegen, die jeweils über ihr eines Ende mit dem Haltering
verbunden sind, sowie einen Haltekragen am anderen Ende eines jeden
Haltestegs. Nachteilig ist bei dieser Schlauchanordnung, dass die
Führung der
Schelle in der Haltemanschette nicht definiert ist. Außerdem kann
das Schellenschloss beim Verschrauben auf die Manschette drücken und
damit eine Fehlmontage bewirken. Ferner ist durch die gleichen Abstandsmaße der Haltekragen
in der Manschette eine Schiefmontage möglich.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schlauchschelle an einem
Formschlauch aus polymerem Werkstoff unverlierbar anzubringen.
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Diese
Aufgabe wird gemäß den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 gelöst.
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Die
Erfindung betrifft somit ein Halteteil für eine Schlauchschelle, das
aus einem elastischen Material, zum Beispiel aus Gummi besteht:
Dieses Halteteil ist zylindrisch ausgebildet und weist auf seinem
Umfang zwei Durchbrechungen auf, deren Enden von Aufnahmetaschen
begrenzt werden. Die eine Aufnahmetasche ist etwa halb so groß wie die andere.
Die kleinere Aufnahmetasche dient zur Aufnahme der Schlauchschelle,
während
die größere Aufnahmetasche
zur Aufnahme eines Wellfederelements dient, das in einem Teilbereich
auf der Innenseite der Schlauchschelle angeordnet ist.
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Der
mit der Erfindung erzielte Vorteil besteht insbesondere darin, dass
die Schlauchschelle verdrehsicher montiert werden kann und eine
Schief- oder Fehlmontage nicht möglich
ist. Hierdurch ist eine präzise
Vormontage möglich,
sodass eine verkantete oder verkippte Hauptmontage ausgeschlossen
ist. Da die Auflageflächen
der Schlauchschelle kalibriert sind, kann eine sehr genaue Schellenführung auf
einem Schlauchstutzen erfolgen. Außerdem wird mit Hilfe kleiner
Anschläge
beim Montieren und Anziehen vermieden, dass das Schellenschloss
unter die Schellenfixierung rutscht.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
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1 ein
Halteteil für
eine Schlauchschelle in Verbindung mit dieser Schlauchschelle;
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2 das
Halteteil ohne die Schlauchschelle;
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3 einen
Längsschnitt
durch ein Schlauchende;
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3a das
Ende eines Formschlauchs, auf das ein Schlauchende gestülpt werden
kann;
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4 das
Schlauchende gemäß 3,
mit aufgeschobener Schlauchschelle und Halteteil;
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5 einen
Querschnitt durch das Halteteil;
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6 eine
Vorderansicht des Halteteils;
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7 eine
teilweise geschnittene Ansicht des Halteteils, wobei das Halteteil
gegenüber
der 6 um 90 Grad gekippt ist;
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8 eine
Seiten-Teilansicht der Wellfederschelle;
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9 eine
Draufsicht auf den Teil der Wellfederschelle, die in 8 dargestellt
ist;
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10 die
Wellfederschelle in einer perspektivischen Ansicht.
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In
der 1 ist eine Wellfederschelle 1 dargestellt,
die einen Schneckenantrieb 2 aufweist, mit dem der Durchmesser
der Wellfederschelle 1 vergrößert oder verkleinert werden
kann. Hierzu wird an einem Schraubkopf 3 gedreht, wodurch
eine im Schneckenantrieb 2 befindliche – in 1 nicht sichtbare – Schnecke
gedreht wird, die in die Welle 4 der Wellfederschelle 1 eingreift.
Um die Wellfederschelle 1 herumgeführt ist ein Halteteil 5 aus
vorzugsweise weichelastomerischem Material, beispielsweise aus Polyethylen,
Acrylat, AEM oder ACM. Das Halteteil 5 weist zwei Taschen 6, 7 auf,
die breiter als die Wellfederschelle 1 sind und diese in
bestimmten Bereichen vollständig
umschließen.
Die Tasche 6 ist dabei nur etwa halb so groß wie die
Tasche 7. Die beiden Taschen 6, 7 sind
an ihren äußeren Rändern über durchgehende
Schellenbegrenzungsstege 8, 9 miteinander verbunden.
Die Taschen 6, 7 dienen als Fangtaschen zum Aufnehmen
von zwei Bereichen der Wellfederschelle 1. Die Tasche 6 dient
außerdem als
Anschlag für
den Schneckenantrieb 2 beim Schraubprozess.
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Der
Abstand zwischen den Schellenbegrenzungsstegen 8, 9 ist
im Bereich der Tasche 6 kleiner als im Bereich der Tasche 7,
weil die Wellfederschelle an einer Stelle eine Breite von nur 12
mm, an der gegenüberliegenden
Stelle aber eine Breite von 16 mm hat.
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In
der 2 ist das Halteteil 5 noch einmal in Alleinstellung
gezeigt. Man erkennt hierbei wieder die Taschen 6, 7 und
die Schellenbegrenzungsstege 8, 9. An den beiden
Enden der kleineren Tasche 6 erkennt man außerdem jeweils
zwei Zapfen 10, 11 bzw. 12, 13,
die beim Montieren und Anziehen der Schelle verhindern, dass das
Schellenschloss unter das Halteteil 5 rutscht. Diese Zapfen
wirken also gewissermaßen
als Anschlag für
die Wellfederschelle 1.
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Die 3 zeigt
einen Schnitt durch ein Schlauchende 1, über das
die Wellfederschelle 1 mit dem Halteteil 5 geschoben
wird. Die Fläche 16,
auf der im montierten Zustand die Wellfederschelle 1 ruht,
ist bezeichnet. Sie ist zylindrisch ausgebildet und weist einen
Anschlag 17 auf. Im Anschluss an den Anschlag 17 ist
ein Übergangsstück 18 zu
einem Schlauch 14 gezeigt.
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In
der 3a ist das Ende 40 des Formschlauchs 41 gezeigt, über den
das Schlauchende 15 gestülpt wird. Dieses Ende 40 weist
einen Kragen 42 auf, der sich von unten nach oben verbreitert
und dann in eine Nut 43 übergeht, die an ein zylindrisches Stück 44 anschließt. Auf
dieses zylindrische Stück folgt
wieder eine Nut 45, die von einem Rand 46 begrenzt
wird. Der Durchmesser des Rands 46 ist 1 mm größer als
der Durchmesser der Nut 45. Der Abstand des Rands 46 von
der Unterkante der Nut 43 beträgt 25 mm, während die Breite der Nuten 43, 45 vier
mm beträgt.
Der äußere Durchmesser
des zylindrischen Stücks 44 beträgt 54 mm;
und die untere Kante des Kragens 42 hat einen Durchmesser
von 48 mm.
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Das
Schlauchende 15 mit der aufgesetzte Wellfederschelle 1 ist
in der 4 gezeigt. Man erkennt hierbei wieder die kleine
Tasche 6 und die große
Tasche 7 sowie die beiden Schellenbegrenzungsstege 8 und 9.
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Die 5 zeigt
eine Draufsicht auf das Halteteil 5, wobei die Taschen 6, 7 geschnitten
dargestellt sind. Man erkennt hierbei, dass die kleinere Tasche 6 eine
größere Wandstärke hat
als die große
Tasche 7. Außerdem
erkennt man, dass die Breite der Schellenbegrenzungsstege 8, 9 im
Bereich der großen
Tasche 7 größer ist
als im Bereich der kleinen Tasche 6.
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Durch
diese unterschiedliche Gestaltung der Taschen 6, 7,
die an die unterschiedlichen Bereiche der Wellfederschelle 1 angepasst
sind, kann die Wellfederschelle 1 innerhalb des Halteteils 5 nicht verrutschen.
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Die 6 zeigt
das Halteteil 5 in einer gegenüber der 5 um 90
Grad gedrehten Ansicht. Man blickt hierbei auf die große Tasche 7, über die oben
und unten die Schellenbegrenzungsstege 8, 9 hinausragen.
Auf der rechten Seite schließt
die Tasche 7 mit dem rechten Rand des Schellenbegrenzungsstegs 8 ab,
während
auf der linken Seite die Begrenzung der Tasche 7 abfällt, sodass
ein Teil des Schellenbegrenzungsstegs 9 übersteht.
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In
der 7 ist ein Schnitt S-S durch den Halteteil 5 gezeigt.
Man erkennt hierbei die beiden Zapfen 12, 13 der
kleineren, aber dickeren Tasche 6. Durch diese Zapfen 12, 13 und
die in 7 nicht erkennbaren Zapfen 10, 11 wird
ein Unterrutschen der Wellfederschelle 1 vermieden.
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Die
Wellfederschelle 1 wird in das Halteteil 5 eingebracht,
wobei das Schellenschloss 2 in Richtung der Zapfen 10, 11 gedreht
wird, bis es dort anschlägt.
Die derart vormontierte Vorrichtung wird dann mit oder ohne Haftvermittler
auf den Schlauch gesteckt, sodass sich der in der 4 dargestellte Zustand
einstellt. Mit einer Montagevorrichtung wird die Wellfederschelle 1 mit
dem Halteteil dann in eine vorgegebene Position gebracht. Anschließend wird das
Halteteil 5 gegebenenfalls noch auf den Schlauch vulkanisiert.
Der Schlauch wird dann zusammen mit Wellfederschelle 1 und
Halteteil auf einen Rohrstutzen geschoben. Sodann wird die Schellenschraube 3 angezogen.
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Die
vorstehend erwähnte
Wellfederschelle kann auch durch eine Schelle ohne Wellen ersetzt werden.
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In
der 8 ist ein Teilbereich der Wellfederschelle 1,
die als solche bekannt ist (Schneckengewindeschelle, Produktkatalog,
Rasmussen GmbH, 63461 Maintal, September 2002), dargestellt. Man erkennt
hierbei einen äußeren Bereich 20 der
Wellfederschelle 1 mit einem Wellfederelement 21,
das aus einem kreisbogenförmigen
Teil 22 und zwei kuppenförmigen Teilen 23, 24 besteht.
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In 9 ist
der in der 8 dargestellte Teilbereich noch
einmal in einer Draufsicht dargestellt. Man erkennt hierbei wieder
das Wellfederelement 21, das unterhalb des Elements 20 angeordnet
ist, und zwar derart, dass sich zwischen dem kreisbogenförmigen Teil 22 und
dem Bereich 20 die beiden kuppenförmigen Teile 23, 24 befinden.
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Außerdem erkennt
man, dass der kreisbogenförmige
Teil 22 des Wellfederelements 21 mit seinen Enden 25 bis 28 den
Bereich 20 der Wellfederschelle 1 umgreift. Die
Breite des Bereichs 20 ist dabei mit a kleiner als die
Breite b des Wellfederelements 21.
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Die 10 zeigt
die Wellfederschelle 1 noch einmal in einer perspektivischen
Ansicht. Man erkennt hierbei den Schneckenantrieb 2 mit
dem Schraubkopf 3 sowie den kreisbogenförmigen Teil 22 mit
seinen Enden 25 bis 28. Außerdem sind die Riffelungen 30 der
Welle 4 zu erkennen.
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Die
größere Tasche 7 des
Halteteils 5 nimmt den Teil 22 auf. Die Größe der Tasche 7 ist
somit eine Anpassung an die Breite b des Teils 22. Die
kleine Tasche 6 ist an die Breite a des Elements 20 angepasst.
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Die
Zwischenräume
zwischen den Taschen 6 und 7, die in 2 deutlich
dargestellt sind, ergeben sich aus der Geometrie der Wellfederschelle 1. Der
Abstand zwischen den Taschen 6 und 7 ist so gewählt, dass
in Spannposition eine optimale Haltefunktion gewährleistet ist. Die kleinere
Tasche 6 dient im Wesentlichen als Anschlag mit den Anschlagelementen 10 bis 13,
die ein Unterrutschen vermeiden sollen. Außerdem wird durch die geführte Aufnahme in
den Taschen 6, 7 die Wellfederschelle 1 in
Position gehalten.
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Obgleich
zwischen den beiden Taschen 6 und 7 ein einziger
Durchbruch genügen
würde,
um Zugriff zu dem Schellenschloss 2, 3 zu haben,
sind zwei Durchbrüche
besser, um eine beidseitige Montage zu ermöglichen. Der zweite Durchbruch
ermöglicht
auch eine optische Kontrolle, ob das Federband ringsum fest angezogen
ist.