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Die Erfindung betrifft einen Vorratsbehälter für eine Mühle, insbesondere
Kaffeemühle,
zur Bevorratung von Mahlgut. Die Erfindung betrifft weiterhin eine
Mühle und
eine Maschine, insbesondere Kaffeemaschine, mit einer solchen Mühle.
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Im privaten Haushaltsbereich ist
es beispielsweise bekannt Mühlen
insbesondere zum Mahlen von Getreide oder von Kaffeebohnen einzusetzen.
Häufig
verwenden gesundheitsbewusste Personen diese Art von Mühlen, um
verschiedene Getreidesorten zu mahlen, so dass die Möglichkeit
besteht mit dem eigenen frisch gemahlenen Mehl beispielsweise Brote
zu backen. Ebenso bevorzugen Personen, die Wert legen auf das besondere
Aroma frisch gemahlenen Kaffees, Kaffeemühlen, um die ganzen Kaffeebohnen
erst kurz vor dem Aufbrühen
eines Kaffees zu mahlen.
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Bei den bekannten Vorratsbehältern üblicher Mühlen erweist
es sich als nachteilhaft, dass beim Wechseln des Mahlgutes z.B.
von einer Getreidesorte auf eine andere oder von einer Kaffeesorte
auf eine andere zunächst
die Mühle
bzw. der zugehörige Vorratsbehälter vollständig entleert
werden muss, um anschließend
das neue Mahlgut in den Vorratsbehälter einzufüllen und den Mahlvorgang zu
beginnen.
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Aufgabe der Erfindung ist es diesen
umständlichen
Vorgang des Wechselns eines Mahlgutes zu vereinfachen und einem
Benutzer einen universell einsetzbaren Vorratsbehälter und
eine Mühle zur
Verfügung
zu stellen.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung
dadurch gelöst,
dass der Vorratsbehälter
wenigstens zwei Kammern für
unterschiedliches Mahlgut umfasst, welches wahlweise aus eine der
Kammern entnehmbar und insbesondere dem Mahlwerk einer Mühle zuführbar ist.
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Mit Bezug auf das nicht einschränkende Beispiel
einer Getreidemühle
besteht somit die Möglichkeit
bei z.B. zwei verschiedene Kammern in einer Getreidemühle z.B.
Weizen- und Roggenkörner
gleichzeitig zu bevorraten und je nachdem, ob Weizen- oder Roggenmehl
zum Backen gewünscht
ist, das eine oder andere Getreide aus der jeweiligen Kammer zu
entnehmen und dem Mahlwerk zuzuführen.
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Mit Bezug auf das andere, nicht beschränkende Ausführungsbeispiel
können
unterschiedliche Kaffeesorten, wie beispielsweise Kaffeebohnen für üblichen
Filterkaffee oder aber auch Kaffeebohnen für Espressokaffee gleichzeitig
im Vorratsbehälter aufbewahrt
werden, um je nach Wunsch den einen oder anderen Kaffee zu mahlen.
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Um das gewünschte Mahlgut dem Mahlwerk zuzuführen, ist
grundsätzlich
jede Art von Mechanismus denkbar, der geeignet ist die Mahlgutzuführung von
einer Kammer auf eine andere Kammer umzuschalten. Als besonders
bevorzugt wird es hierbei angesehen, wenn jede der in einem Vorratsbehälter vorgesehenen
Kammern eine untere Auslassöffnung aufweist,
die gegenüber
einer Einlassöffnung
eines Mahlwerkes einer Mühle
positionierbar ist.
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Hierfür kann es beispielsweise vorgesehen sein,
dass in einem Vorratsbehälter
mehrere Kammern hintereinander angeordnet sind und der Vorratsbehälter mit
diesen Kammern in einer Linearführung über eine
Einlassöffnung
des Mahlwerkes hinwegbewegt wird, so dass jeweils die Auslassöffnung einer
gewünschten
Vorratskammer über
der Einlassöffnung
des Mahlwerkes zu liegen kommt.
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Ebenso kann es bevorzugt vorgesehen
sein, dass mehrere Kammern, insbesondere wenigstens zwei, um eine
gemeinsame Drehachse eines im wesentlichen rotationssymmetrischen
Vorratsbehälters angeordnet
sind, so dass die Auslassöffnung
einer Kammer durch eine Drehung des Vorratsbehälters gegenüber der Einlassöffnung des
Mahlwerkes oder einer zwischengeordneten Durchgangsöffnung positionierbar
ist. Eine derartige Drehung des Vorratsbehälters erlaubt eine besonders
benutzerfreundliche Handhabung bei der Auswahl einer gewünschten Mahlgutsorte.
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Die Ausführung als drehbarer Vorratsbehälter ist
bevorzugterweise dergestalt, dass der Vorratsbehälter ein äußeres zylindrisches Behälterelement und
ein inneres darin angeordnetes zylindrisches Behälterelement umfasst, die beide
relativ zueinander verdrehbar sind. Bei dieser Art der Konstruktion
bildet dementsprechend das äußere zylindrische
Behälterelement
eine Art Lagerschale für
das innere zylindrische Behälterelement.
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Für
eine einfache Auswahl eines gewünschten
Mahlgutes kann es beispielsweise vorgesehen sein, dass das äußere Behälterelement
ein Bodenteil mit einer Durchgangsöffnung aufweist, die gegenüber einer
Einlassöffnung
eines Mahlwerkes in einer darunter angeordneten Maschine angeordnet
ist und dass das innere Behälterelement
ein Bodenteil aufweist, welches mehrere, jeweils einer Kammer zugeordnete Öffnungen
umfasst, die jeweils durch Verdrehung der Behälterelemente zueinander gegenüber der
Durchgangsöffnung
positionierbar sind.
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Die oben angesprochene Art der Lagerung des
inneren Behälterelementes
in dem äußeren Behälterelement
wird bei dieser Art der Konstruktion insbesondere dadurch erreicht,
dass zumindest die Bodenteile der beiden Behälterelemente formschlüssig aneinander
angepasst sind. Bevorzugt werden die Behälterelemente über ihre
gesamte Bauform formschlüssig
aneinander angepasst sein.
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Eine Aufteilung des Vorratsbehälters, insbesondere
des inneren Behälterelementes
eines erfindungsgemäßen Vorratsbehälters in
einzelne verschiedene Kammern zur Aufnahme unterschiedlicher Mahlgüter kann
bevorzugt dadurch realisiert sein, dass die einzelnen Kammern voneinander
durch wenigstens eine radial verlaufende Trennwand getrennt sind.
So ist es beispielsweise ausreichend bei lediglich zwei vorgesehenen
Kammern eine radial durch die Mitte des zylindrischen inneren Behälterelementes
verlaufende Trennwand vorzusehen. Es ergeben sich dadurch zwei im
Wesentlichen bezüglich
der Längsachse
des Behälterelementes
halbzylinderförmig
ausgebildete Kammern, die in ihrem jeweiligen Bodenteil eine Öffnung geeigneten
Querschnitts aufweisen, um einen Durchtritt durch diese Auslassöffnungen
und die gemäß der getätigten Auswahl
unter einer Kammer angeordnete Durchgangsöffnung das gewünschte Mahlgut
der Einlassöffnung
des Mahlwerkes zuzuleiten.
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Bei z.B. drei verschiedenen Kammern
kann es vorgesehen sein, dass drei radial verlaufende Trennwände ausgehend
von einer mittleren Verbindungsstelle, die sich über die Mittenachse des zylindrischen
Vorratsbehälters
erstreckt, radial nach außen
verlaufen, wobei die Trennwände
zueinander bevorzugt einen symmetrischen Winkelabstand von 120 Grad
aufweisen. Entsprechende Konstruktionen mit noch mehr Kammern werden
bevorzugt eine äquivalente
Ausbildung mit mehr Trennwänden
und entsprechend angepassten symmetrischen Winkelabstand voneinander
aufweisen.
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Am unteren Ende einer jeden derart
ausgebildeten Kammer wird eine Auslassöffnung im Bodenteil des inneren
Behälterelementes
angeordnet sein, welches von seiner grundsätzlicher Querschnittsform an
die Form des Kammerquerschnittes und insbesondere an die Querschnittsform
der Durchgangsöffnung
angepasst sein wird.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist es vorgesehen, dass die Durchgangsöffnung und/oder die Eingangsöffnung des
Mahlwerks verschließbar ist.
Eine derartige Ausgestaltung bietet die Möglichkeit vor dem Wechsel von
einem Mahlgut auf ein anderes Mahlgut zunächst die genannte Öffnung zu
verschließen
und eventuelle Restbestände
von Mahlgut, welches sich noch im Mahlwerk befindet, zu vermahlen
und so das Mahlwerk leer laufen zu lassen. Hierdurch kann verhindert
werden, dass bei einem Wechsel von einem Mahlgut auf ein anderes
sich eine Mehlmischung ergibt, die daraus resultiert, dass Restbestände des
alten Mahlguts im Mahlwerk vorhanden waren.
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Die Verschließung der genannten Öffnung kann
durch jede dem Fachmann gängige
Maßnahme erreicht
werden. Beispielsweise kann durch ein Schieberelement die genannte Öffnung verschlossen werden.
Ein derartiges Verschließen
ist dann beispielsweise unabhängig
von einer jeglichen Stellung eines drehbaren oder sonstwie beweglichen
Vorratsbehälters.
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Ebenso kann es allgemein vorgesehen
sein, dass eine relative Stellung des Vorratsbehälters gegenüber dem Mahlwerk bzw. der dieses
Mahlwerk umfassenden Maschine existiert, in der die Auslassöffnung des
Vorratsbehälters
bzw. die Einlassöffnung des
Mahlwerkes verschlossen wird.
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Mit Bezug auf das genannte bevorzugte
Ausführungsbeispiel
mit einem verdrehbaren Vorratsbehälter, der aus einem inneren
und einem äußeren Behälterelement
besteht, kann die Konstruktion bevorzugt dergestalt sein, dass die Öffnungen
im Bodenteil des inneren Behälterelementes
derart angeordnet sind, dass eine relative Dreh-Stellung des inneren zum äußeren Behälterelementes
existiert, in der das Bodenteil des inneren Behälterelementes die Durchgangsöffnung im äußeren Behälterelement überdeckt
und verschließt.
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So kann dementsprechend beim Wechsel von
einem Mahlgut auf ein anderes zunächst das innere Behälterelement
derart verdreht werden, dass durch dessen Bodenteil die Durchgangsöffnung des äußeren Behälterelementes
und somit die mit dieser Durchgangsöffnung fluchtende Eingangsöffnung des Mahlwerkes verschlossen
wird. In dieser Stellung kann man zunächst das Mahlwerk leer laufen
lassen, um Restbestände
des alten Mahlgutes aus dem Mahlwerk zu entfernen und um anschließend das
innere Behälterelement
in die Stellung zu verdrehen, dass die Kammer mit dem gewünschten
Mahlgut über
der Durchgangsöffnung
des äußeren Behälterelementes
zu liegen kommt.
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Gemäß einer anderen kumulativen
oder alternativen Ausbildung zum vorhergenannten kann es auch vorgesehen
sein, dass die Öffnungen
im Bodenteil des inneren Behälterelementes;
die jeweils einer Kammer zugeordnet sind, derart angeordnet sind,
dass eine relative Dreh-Stellung des inneren zum äußeren Behälterelementes
existiert, in der die Durchgangsöffnung
des äußeren Behälterelementes von
zwei Öffnungen
je einer Kammer des inneren Behälterelementes
zumindest teilweise überdeckt
ist.
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Bei einer derartigen Einstellung
der Behälterelemente
zueinander kann dementsprechend ein Mahlgut aus zwei Kammern gleichzeitig
in das Mahlwerk übertreten,
so dass die Möglichkeit
besteht auf diese Art und Weise bewusst Mehlmischungen aus zwei
verschiedenen Mahlgütern
herzustellen. Hierbei kann bevorzugt durch die relative Dreh-Stellung
der beiden Behälterelemente
zueinander und die damit variierende Überdeckung der Öffnung einer
Kammer zur Durchgangsöffnung
ein unterschiedliches Mischungsverhältnis der beiden Mahlgüter eingestellt werden.
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Um ein lockeres Einrieseln des Mahlgutes z.B.
von Getreidekörnern
oder Kaffeebohnen von dem Vorratsbehälter in das Mahlwerk zu gewährleisten,
kann es vorgesehen sein, dass jede Öffnung in einer Kammer des
inneren Behälterelementes
in einem Abstand zur Öffnung
von einer Haube zumindest teilweise überdeckt ist.
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Hierdurch dämpft die Haube die Gewichtskraft
der darüber
angeordneten Getreidekörner
oder Kaffeebohnen ab, so dass auf dem Mahlwerk lediglich die Gewichtskraft
desjenigen Mahlgutes lastet, welches zwischen dem Mahlwerk und der
Haube angeordnet ist. Somit bleibt gewährleistet, dass das Mahlgut
innerhalb des Vorratsbehälters
locker einliegt und die Öffnungen,
wie beispielsweise die Auslassöffnung
des inneren Behälterelementes,
die Durchgangsöffnung
des äußeren Behälterelementes und
die Eingangsöffnung
des Mahlwerkes nicht verstopfen.
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In einer weiteren bevorzugten Ausbildung kann
es vorgesehen sein, dass bei einer Verdrehung des inneren und/oder äußeren Behälterelementes das
Mahlwerk derart verstellbar ist, dass die Mehlkorngröße des gemahlenen
Mahlgutes einstellbar ist.
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Beispielsweise kann es vorgesehen
sein, dass das äußere Behälterelement
fest mit einer Einstellvorrichtung des Mahlwerkes verbunden ist,
die durch Rotation die Feinheit des gemahlenen Mehles beeinflusst.
Hierbei wird bevorzugt die Einlassöffnung des Mahlwerkes kreisförmig bzw.
ringförmig ausgebildet
sein, so dass die Durchlassöffnung
des äußeren Behälterelementes
selbst bei einer Verdrehung dieses Behälterelementes und einer damit
bewirkten gleichzeitigen Verdrehung und Verstellung des Mahlwerkes
immer über
einem geöffneten
Bereich des Einlasses des Mahlwerkes zu liegen kommt.
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Es besteht somit die Möglichkeit,
dass bei einer bleibenden Anordnung des inneren zum äußeren Behälterelementes
durch eine Verdrehung des äußeren Behälterelementes
bei dem derzeit ausgewählten
Mahlgut die Feinheit des Mehles einstellbar ist. Somit kann für jede der
verschiedenen Mahlgutsorten eine Einflussnahme auf die Mehlkorngröße sichergestellt
werden.
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Ebenso kann es vorgesehen sein, dass schon
bei einer Verdrehung des inneren Behälterelementes und damit bei
einer Änderung
des Mahlgutes gleichzeitig auch das Mahlwerk verstellbar ist.
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Eine derartige Verstellung ist insbesondere dann
vorteilhaft, wenn unterschiedliche Mahlgüter generell mit einer unterschiedlichen
Feinheit des Mehles vermahlen werden sollen. Beispielsweise ist es
so, dass bei Kaffeemühlen
die Bohnen für
normalen Filterkaffee mit einer anderen Feinheit vermahlen werden
als die Bohnen, die üblicherweise
für die
Anfertigung von Espressokaffees verwendet werden. Es kann dementsprechend
schon bei der Umstellung des Mahlgutes von einer Sorte auf eine
andere Sorte durch Drehung des inneren Behälterelementes automatisch auch
das Mahlwerk verstellt werden, so dass immer die für das spezielle
Mahlgut optimale Mahlwerkseinstellung gewählt ist.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist in den nachfolgenden Figuren dargestellt.
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Es zeigen:
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1:
einen Vorratsbehälter
einer Kaffeemaschine mit einem inneren und einem äußeren Behälterelement
sowie eine Abdeckung;
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2:
die Schnittdarstellung lediglich des äußeren Behälterelementes;
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3:
eine Aufsicht auf das Bodenteil des äußeren Behälterelementes;
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4:
einen Schnitt durch das innere Behälterelement mit zwei Kammern;
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5:
eine Aufsicht auf das Bodenteil des inneren Behälterelementes mit zwei einer
jeweiligen Kammer zugeordneten Auslassöffnung;
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6:
eine Aufsicht auf den Bodenbereich eines aus dem inneren und äußeren Behälterelement zusammengefügten Vorratsbehälters.
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Die 1 zeigt
einen Vorratsbehälter 1 einer Kaffeemühle, die
in der 1 im weiteren
nicht dargestellt ist, wobei der Vorratsbehälter 1 ein äußeres zylindrisches Behälterelement 2 umfasst
sowie ein darin angeordnetes inneres Behälterelement 3. Beide
Behälterelemente 2 und 3 sind
zylindrisch ausgebildet und gegeneinander rotierbar ineinandergefügt.
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Das äußere Behälterelement 2 weist
auf seiner unteren Seite ein Flanschelement 4 auf, mit
dem das äußere Behälterelement 2 an
einer Kaffeemaschine bzw. direkt mit einem verstellbaren Teil des Mahlwerkes
befestigt ist.
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Innerhalb des äußeren Behälterelementes 2 ist
das innere Behälterelement 3 angeordnet,
welches durch eine mittig verlaufende Trennwand 5 in zwei
Kammern 6 und 7 unterteilt ist. Der zusammengesetzte
Vorratsbehälter 1 ist
des weiteren durch einen Deckel 8 verschlossen, um beispielsweise
das Aroma der eingefüllten
Kaffeebohnen besser bewahren zu können.
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Die 2 zeigt
in einer einzelnen Schnittdarstellung lediglich das äußere Behälterelement 2,
das am unterem Ende über
einen zylinderförmigen
Fortsatz 9 in den bereits genannten Flansch 4 zur
Befestigung an einer Kaffeemühle übergeht.
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Das äußere Behälterelement 2 weist
einen Bodenteil 10 auf, der das innere Volumen des Behälterelementes 2 nach
unten hin begrenzt und eine leicht trichterförmige Form aufweist, um ein
sicheres richtungsweisendes Leiten und Fallen der Kaffeebohnen zu
gewährleisten.
Innerhalb des Bodenteiles 10 ist eine Ausnehmung 11 angeordnet,
die eine Durchlassöffnung
bildet und oberhalb der Einlassöffnung
bzw. des Einlassbereiches eines Mahlwerkes liegt. Dieses Mahlwerk
ist in der Figur nicht dargestellt.
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Die 3 zeigt
eine Aufsicht auf das Bodenteil 10 des äußeren Behälterelementes 2, wobei
die beinahe halbkreisförmige Öffnung 11 lediglich
in einer Hälfte
des unteren Bodenteiles 10 angeordnet ist.
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Die 4 zeigt
eine Schnittdarstellung des inneren Behälterelementes 3, welches
mittig durch die Trennwand 5 in zwei Kammern 6 und 7 unterteilt ist,
wobei gemäß diesem
hier dargestellten Ausführungsbeispiel
die Kammer 6 für
normale Kaffeebohnen und die Kammer 7 für besonders geröstete Espressobohnen
vorgesehen ist.
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Auch das innere Behälterelement 3 weist
ein unteres Bodenteil 12 auf, welches eine leichte Trichterform
hat und von seiner Formgestaltung an das Bodenteil 10 des äußeren Behälterelementes 2 angepasst
ist. Hierbei hat das innere Behälterelement 3 einen äußeren Durchmesser,
der leicht kleiner ist als der innere Durchmesser des Zylinders
des Behälterelementes 2,
so dass das Behälterelement 2 eine
Art lagernde Schale für
das darin einzusetzende innere Behälterelement 3 bildet,
wobei insbesondere zwischen den äußeren und
inneren Berührungsflächen der
beiden Behälterelemente
im vorliegenden Fall im Wesentlichen ein Formschluss besteht. Die
beiden Behälterelemente
können
auf diese Weise leicht gegeneinander verdreht werden.
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Im unteren Bodenteil 12 befindet
sich in jeder Kammer jeweils eine Auslassöffnung 13 bzw. 14,
die in der 5 in Aufsicht
dargestellt sind.
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Ebenfalls ist zu erkennen, dass in
einem Abstand zu den jeweiligen Auslassöffnungen 13 und 14 oberhalb
zu diesen jeweils eine Haube 15 bzw. 16 angeordnet
ist, die die darunter liegende Öffnung 13 bzw. 14 zumindest
teilweise überdeckt.
Dies hat den Vorteil, dass die eingefüllten Kaffeebohnen locker durch
die Öffnungen 13 und 14 hindurchfallen
können,
ohne dass sich durch die Gewichtskraft der darüber angeordneten Kaffeebohnensäule eine
Verstopfungsgefahr ergibt.
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Die Trennwand 5 weist an
ihrem oberen Ende eine sich etwa gleichförmig symmetrisch zur Mittenachse
M ausgebildete Ausnehmung auf, so dass an den verbleibenden oberen
Bereichen beispielsweise wie hier dargestellt eine Beschriftung
angebracht werden kann, die den Inhalt der jeweiligen Kammer angibt.
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Die 5 zeigt
von oben eine Aufsicht auf das Bodenteil 12 des inneren
Behälterelementes 3, wo
sowohl die beiden Öffnungen 14 und 15 in
der jeweils zugeordneten Kammer 7 bzw. 6 als auch
die Haube 16 bzw. 15 zu erkennen ist.
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Weiterhin wird hier deutlich, dass
die Trennwand 5 das zylindrische innere Behälterelement 3 in radialer
Richtung durch die Mittenachse M durchläuft und somit die beiden Kammern 6 und 7 voneinander abtrennt,
die sodann etwa jeweils die Hälfte
des Zylindervolumens einnehmen.
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Hier wird ebenfalls deutlich, dass
die beiden Austrittsöffnungen 14 und 15 wie
auch die Durchgangsöffnung 11 im äußeren Behälterelement
etwa halbkreisförmige
Formen aufweisen, wobei die Querschnitte der Auslassöffnungen 14 und 15 und
der Durchgangsöffnung 11 aneinander
angepasst bzw. gleich sind.
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Wird nun das innere Behälterelement 3 in das äußere Behälterelement 2 eingesetzt,
so wie es die 1 zeigt
bzw. in Aufsicht die 6,
so kann durch ein Verdrehen des inneren Behälterelementes 3 gegenüber dem äußeren Behälterelement 2 entweder
die Auslassöffnung 14 oder
die Auslassöffnung 15 oberhalb
der Durchgangsöffnung 11 angeordnet werden,
so dass Kaffeebohnen aus der jeweiligen Kammer durch die Durchgangsöffnung 11 in
das Mahlwerk der Kaffeemühle übertreten
können.
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Im vorliegenden Fall sind das innere
und äußere Behälterelement 2 und 3 derart
zueinander eingestellt, dass die in der Darstellung der 6 linksseitig angeordnete
Kammer 6 des inneren Behälterelementes 3 über dem
geschlossenen Bodenteil 10 des äußeren Behälterelementes 2 zu
liegen kommt, so dass die Austrittsöffnung 13 durch das
Bodenteil 10 des äußeren Behälterelementes 2 verschlossen wird.
Dies ist in der 6 durch
den schraffierten Bereich dargestellt, der die Aufsicht auf das
Bodenteil 10 repräsentiert,
welches noch teilweise durch die Haube 15 abgedeckt wird.
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Demgegenüber ist die Auslassöffnung 14 der Kammer 7 direkt
oberhalb der Durchgangsöffnung 11 angeordnet,
die auch hier wiederum teilweise durch die Haube 16 überdeckt
wird, so dass Kaffeebohnen, die in der Kammer 7 bevorratet
sind, durch die Auslassöffnung 14 und
die Durchlassöffnung 11 in
das Mahlwerk der darunter liegenden Kaffeemühle eintreten können.
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Wird in der vorliegenden Konstruktion,
was hier jedoch nicht dargestellt ist, das innere Behälterelement 3 gegenüber dem äußeren Behälterelement 2 um
90 Grad verdreht, so wird deutlich, dass sowohl die Auslassöffnung 13 als
auch die Auslassöffnung 14 teilweise
die Durchlassöffnung 11 überdecken,
so dass auch ein Kaffeemehlgemisch herstellbar ist. Das Mischungsverhältnis der
zu mahlenden Kaffeebohnen kann hierbei durch eine mehr oder weniger weite
Abweichung von der 90 Grad Verstellung gegenüber der Darstellung in der 6 eingestellt werden.
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Mit dem beschriebenen erfindungsgemäßen Vorratsbehälter bzw.
einer Mühle,
die einen solchen Vorratsbehälter
aufweist, besteht eine einfache Möglichkeit zwischen zwei verschiedenen
Sorten eines Mahlgutes umzuschalten, wozu einfacherweise im dargestellten
Ausführungsbeispiel
das innere und äußere Behälterelement
gegeneinander verdreht werden.
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Eine Mühle mit einem solchen Vorratsbehälter kann
direkt in einer Maschine wie z.B. einer Kaffeemaschine angeordnet
sein.