DE10296814T5 - Kommunikationsverfahren, Betreibervorrichtung und Leitungsleih-Vorrichtung - Google Patents
Kommunikationsverfahren, Betreibervorrichtung und Leitungsleih-Vorrichtung Download PDFInfo
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Abstract
Kommunikationsverfahren, in welchem ein Endgerät mit einem Kommunikationsgerät im Internet über eine Betreibervorrichtung kommuniziert, wobei:
das Endgerät mit der Betreibervorrichtung durch Ausleihen eines Teils oder der Gesamtheit einer Bandbreite eine Breitband-Kommunikationsleitung, welche durch eine Leitungsleih-Vorrichtung, die eine Leitung leiht, benutzt wird, zwischen der Leitungsleih-Vorrichtung und der Betreibervorrichtung kommuniziert.
das Endgerät mit der Betreibervorrichtung durch Ausleihen eines Teils oder der Gesamtheit einer Bandbreite eine Breitband-Kommunikationsleitung, welche durch eine Leitungsleih-Vorrichtung, die eine Leitung leiht, benutzt wird, zwischen der Leitungsleih-Vorrichtung und der Betreibervorrichtung kommuniziert.
Description
- Technisches Gebiet
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kommunikationsverfahren, eine Betreibervorrichtung und eine Leitungsleih-Vorrichtung. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung ein Kommunikationsverfahren, eine Betreibervorrichtung und eine Leitungsleih-Vorrichtung, die ein Ausleihen und Verleihen von einem Teil der Bandbreite oder der gesamten Bandbreite einer Breitband-Kommunikationsleitung zwischen einem Endgerät bzw. Terminal und der Betreibervorrichtung, dem sogenannten Carrier ermöglichen.
- Stand der Technik
- Mit der Zunahme der Verbreitung des Internets kommen Breitbanddienste auf, die die Internet-Nutzung mit hoher Geschwindigkeit in jedem Haushalt ermöglichen. Es gibt mehre Verfahren zur Bereitstellung der Breitbanddienste, wobei die Kommunikationsgeschwindigkeit für die Breitbanddienste 20 bis 100 mal oder noch um einen höheren Faktor größer ist als diejenige bei konventionellen Diensten.
- Beispielsweise beträgt bei einem Verfahren, welches Glasfasern nutzt und bei dem jeder Haushalt und der Betreiber bzw. Netzträger über Glasfaser verbunden sind, die Kommunikationsgeschwindigkeit 100 Megabit pro Sekunde oder mehr. Beim ADSL (Asymmetric Digital Subscriber Line)-Verfahren, welches vorhandene Kupferleitungen nutzt, beträgt die Kommunikationsgeschwindigkeit 16 Megabit pro Sekunde oder mehr. Beim CATV-Verfahren, welches vorhandene CATV (Kabelfernseh-) Leitungen nutzt, beträgt die Kommunikationsgeschwindigkeit 14,3 Megabit pro Sekunde oder mehr. Bei einem Funkverfahren, bei dem jeder Haushalt bzw. Nutzer und Verbindungspunkte über Funk verbun den werden und die Verbindungspunkte und der Betreiber durch Glasfaser bzw. Lichtleitfaser verbunden sind, kann das Internet mit einer Kommunikationsgeschwindigkeit von 1,5 Megabit pro Sekunde oder mehr genutzt werden.
- Im übrigen besteht, da eine Breitband-Internetkonnektivität teuer ist, ein Problem darin, daß die Kosten eine weitverbreitetere Nutzung der Breitbanddienste verhindern können.
- Darüber hinaus steht unter den gegenwärtigen Umständen Inhalt, welcher Breitband-Internetkonnektivität erfordert, nicht ausreichend zur Verfügung. Daher besteht ein Problem darin, daß eine ungenutzte Kapazität verbleibt, selbst wenn beispielsweise eine Leitung bzw. ein Anschluß von 10 Megabit pro Sekunde zwischen einem Haushalt und dem Betreiber vorgesehen wird.
- Darüber hinaus sind viele der Breitbanddienste verdrahtete Dienste oder Kabeldienste. Obgleich es einige drahtlose Dienste gibt (beispielsweise FWA von Fixed Wireless Access, W-CDMA (von Wideband Code Division Multiple Access)), ist eine enorme Investition erforderlich, um Basisstationen für die Bereitstellung von drahtlosen Breitbanddiensten zu installieren. Daher stehen die Breitbanddienste, die benutzt werden können, wenn man sich außerhalb des Haushaltsanschlusses befindet oder unterwegs ist, nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Infolgedessen besteht ein Problem darin, daß ein mobiler Nutzer ein öffentliches Telefon oder ein Mobiltelefon oder dergleichen benutzen muß, um auf das Internet zuzugreifen, wenn er das Haus verlassen hat.
- Offenbarung der Erfindung
- Ein genereller Gegenstand der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein verbessertes Kommunikationsverfahren, eine Betreibervorrichtung, auch Carriervorrichtung genannt, und eine Leitungsleih-Vorrichtung (Line Lenden) anzugeben, die die oben genannten Probleme aus dem Stand der Technik lösen.
- Eine detaillierter Gegenstand der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Kommunikationsverfahren, eine Betreibervorrichtung und eine Leitungsleih-Vor richtung vorzusehen, um die mobile Nutzung eines Terminals bzw. Endgeräts zu erleichtern und es zu ermöglichen, einen Teil oder die Gesamtheit der Bandbreite einer Breitband-Kommunikationsleitung zwischen dem Endgerät bzw. Terminal und der Betreibervorrichtung auszuleihen und zu verleihen.
- Zur Erzielung des oben genannten Gegenstandes sieht die vorliegende Erfindung ein Kommunikationsverfahren vor, eine Betreibervorrichtung und eine Leitungsleih-Vorrichtung, bei denen ein Endgerät bzw. Terminal (beispielsweise ein mobiler PC
40 in1 oder eine PC eines Nachbarhauses und dergleichen) mit einem Kommunikationsgerät auf dem Internet über eine Betreibervorrichtung kommuniziert, wobei: das Endgerät bzw. Terminal mit der Betreibervorrichtung durch Ausleihen eines Teils oder der Gesamtheit der Bandbreite einer Breitband-Kommunikationsleitung kommuniziert, welche durch eine Leitungsleih-Vorrichtung (auch Line Lender) benutzt wird, die eine Leitung leiht, (beispielsweise ein Leitungs-Leiher30 in1 ; darüber hinaus wird für einen Fall, daß der Betreiber eine drahtlose Basisstation wie ein drahtloses LAN gemäß Anspruch 2 direkt installiert, um den Dienst der vorliegenden Erfindung vorzusehen, der Betreiber zum Leitungs-Leiher), und zwar eine Breitband-Kommunikationsleitung zwischen der Leitungsleih-Vorrichtung und der Betreibervorrichtung. - Gemäß der vorliegenden Erfindung wird durch Kommunikation mit der Betreibervorrichtung unter Ausleihen eines Teil oder der Gesamtheit der Bandbreite eine Breitband-Kommunikationsleitung, die durch die Leitungsleih-Vorrichtung, welche eine Leitung leiht, genutzt wird, zwischen der Leitungsleih-Vorrichtung und dem Betreiber, eine mobile Nutzung eines Terminals leichter gestaltet, und das Kommunikationsverfahren, die Betreibervorrichtung und die Leitungsleih-Vorrichtung zur Ermöglichung des Ausleihens und Leihens eines Teils oder der Gesamtheit der Bandbreite einer Breitband-Kommunikationsleitung zwischen dem Endgerät bzw. Terminal und der Betreibervorrichung können vorgesehen werden.
- Aus Sicht von Kommunikationen zwischen dem Endgerät bzw. Terminal und der Leitungsleih-Vorrichtung können die Kommunikationen zwischen dem End gerät bzw. Terminal und der Leitungsleih-Vorrichtung über ein drahtloses LAN durchgeführt werden, das in der Leitungsleih-Vorrichtung vorgesehen ist.
- Dementsprechend kann das mobile Endgerät in der vorliegenden Erfindung die Bandbreite der Leitung, die durch die Leitungsleih-Vorrichtung benutzt wird, einfach nutzen.
- Aus Sicht der Kommunikationen zwischen dem Endgerät bzw. Terminal und der Leitungsleih-Vorrichtung können Kommunikationen zwischen dem Endgerät und der Betreibervorrichtung unter Verschlüsseln eines Sendesignals auf der sendenden Seite und Decodieren eines empfangenen Signals auf der Empfangsseite durchgeführt werden.
- Entsprechend der vorliegenden Erfindung kann, da ein Anzapfen von Kommunikationsinformation in der Leitungsleih-Vorrichtung verhindert werden kann, das Endgerät bzw. Terminal eine Leitung (einen Anschluss) von der Leitungsleih-Vorrichtung ohne Bedenken ausleihen oder borgen.
- Unter dem Gesichtspunkt einer Authentifizierung zwischen dem Endgerät bzw. Terminal und der Betreibervorrichtung können das Endgerät und die Betreibervorrichtung einander authentifizieren, bevor das Endgerät mit dem Kommunikationsgerät auf dem Internet über die Betreibervorrichtung kommuniziert.
- Dementsprechend kann die Betreibervorrichtung in der vorliegenden Erfindung den mobilen PC authentifizieren, so daß der Betreiber verifizieren kann, daß der mobile PC registriert ist, und verifizieren kann, daß der mobile PC ein PC ist, von dem eine Mietgebühr zuverlässig kassiert werden kann. Darüber hinaus kann der mobile PC verifizieren, daß er sich mit einem gültigen Betreiber verbindet, indem er die Betreibervorrichtung authentifiziert.
- Unter dem Gesichtspunkt der Authentifizierung zwischen dem Endgerät bzw. Terminal und der Leitungsleih-Vorrichtung authentifizieren sich das Endgerät und die Leitungsleih-Vorrichtung gegenseitig, bevor das Endgerät Kommunikationen über die Leitungsleih-Vorrichtung ausführt.
- Bevor das Endgerät in der vorliegenden Erfindung Kommunikationen über die Leitungsleih-Vorrichtung ausführt, können folglich das Endgerät und die Leitungsleih-Vorrichtung einander authentifizieren. Folglich kann verhindert werden, daß ein nicht gültiger bzw. unerlaubter Dritter die Leitungsleih-Vorrichtung ohne Zulassung verwendet, derart, daß der ungültige oder unerlaubte Dritte Kommunikationen genauso wie ein gültiges oder erlaubtes Endgerät des Leitungs-Leihers ausführen würde.
- Hinsichtlich der dem Betreiber durch den Leitungs-Leiher bezahlten Gebühr, kann eine an den Betreiber zu zahlende Gebühr entsprechend dem Umfang an Leitung, die durch die Leitungsleih-Vorrichtung geliehen wird, herabgesetzt werden.
- Daher können Leitungsleih-Gebühren, die dem Leitungs-Leiher auferlegt werden, reduziert werden, so daß die Verbreitung des Breitbandes beschleunigt werden kann.
- Kurzbeschreibung der Zeichnungen
- Weitere Gegenstände und Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der folgenden detaillierten Beschreibung beim Lesen in Zusammenhang mit den beiliegenden Zeichnungen offenbar.
-
1 ist eine Darstellung zur Erläuterung von einem gesamten Konfigurationsbeispiel; -
2 ist eine Darstellung zum Erläutern eines Konfigurationsbeispiels für eine Betreibervorrichtung; -
3 ist eine Darstellung zur Erläuterung eines Konfigurationsbeispiels für eine Leitungsleih-Vorrichtung; -
4 ist eine Darstellung zur Erläuterung eines Kommunikationsverfahrens zur Ausführung von Kommunikationen durch Ausleihen eines Teils oder der Gesamtheit der Bandbreite einer breitbandigen Kommunikationsleitung, die von der Leitungsleih-Vorrichtung verwendet wird, zwischen der Leitungsleih-Vorrichtung und dem Betreiber; -
5 zeigt eine Konfigurationsbeispiel einer Kundeninformationsdatenbank; und -
6 zeigt ein Konfigurationsbeispiel einer Gebührenabrechnungsdatenbank. - In den oben erwähnten Figuren bezeichnet
1 ein Kommunikationsgerät,10 bezeichnet das Internet,20 bezeichnet die Betreibervorrichtung,21 ,22 und31 bezeichnen Routen,23 zeigt eine Authentifizierungsvorrichtung an,24 zeigt eine Gebührenabrechnungsvorrichtung an,25 zeigt die Kundeninformationsdatenbank an,26 zeigt die Gebührenabrechnungs-Informationsdatenbank an,27 und37 zeigen LANs an,28 zeigt eine Verschlüsselungsvorrichtung an,30 zeigt die Leitungsleih-Vorrichtung an,32 zeigt einen PC an,33 zeigt eine Leitungssteuervorrichtung an,34 zeigt eine drahtlose LAN Vorrichtung (WLAN von Wireless LAN),35 zeigt eine Antenne an und40 zeigt einen mobilen PC an. - Bevorzugte Ausführungen zum Durchführen der Erfindung
- Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden unter Bezugnahme auf die Figuren erläutert.
- (Beispiel der Gesamtkonfiguration)
- Ein Beispiel der Gesamtkonfiguration wird im folgenden unter Bezugnahme auf
1 erläutert. Das in1 gezeigte System umfaßt das Internet10 , das mit mehreren Kommunikationsgeräten1 verbunden ist. Ferner sind mit dem Internet10 mehrere Betreibervorrichtungen20 verbunden. Es sind mehrere Leitungsleih-Vorrichtungen30 mit den Betreibervorrichtungen20 verbunden. Mobile PC's (Personal Computer)40 sind bedarfsweise mit einer Leitungsleih-Vorrichtung30 verbunden. Der mobile PC40 kann ein für mobilen Einsatz dediziertes Endgerät sein oder ein Terminal bzw. Endgerät, das üblicherweise als PC für den Heimgebrauch verwendet wird, welcher das Internet über ein festes Netz nutzt und welcher auch als Mobile-Use-Terminal (Mobilbenutzungsanschluß) dienen kann, indem eine LAN-Interface-Karte für ein drahtloses LAN eingesetzt wird. Das Kommunikationsgerät1 ist ein Kommunikationsgerät, das Kommunikationen über das Internet ausführt, wobei das Kommunikationsgerät1 ein Endgerät, ein Server und dergleichen sein kann. - Wie weiter unten detailliert erläutert wird, führt der mobile PC
40 Kommunikationen mit der Betreibervorrichtung20 durch Ausleihen eines Teils oder der Gesamtheit der Bandbreite einer Breitband-Kommunikationsleitung zwischen der Leitungsleih-Vorrichtung30 und dem Betreiber aus, welche Bandbreite bzw. Leitung durch die Leitungsleih-Vorrichtung30 benutzt wird. Ferner führt der mobile PC40 Kommunikationen mit dem Kommunikationsgerät1 über das Internet über die Betreibervorrichtung20 aus. - (Konfigurationsbeispiel der Betreibervorrichtung)
- Ein Konfigurationsbeispiel der Betreibervorrichtung
20 wird im folgenden unter Bezugnahme auf2 erläutert. Die in2 gezeigte Betreibervorrichtung umfaßt einen Router21 für das Internet10 , einen Router22 für die Leitungsleih-Vorrichtung30 , eine Authentifizierungsvorrichtung23 , eine Gebührenabrechnungsvorrichtung24 , eine Kundeninformationsdatenbank25 , eine Gebührenabrechnungs-Informationsdatenbank26 , ein LAN (Local Area Network)27 und eine Verschlüsselungsvorrichtung28 . - Der Router
21 führt die Weiterleitung, das sogenannte Routing von Paketen zwischen dem LAN27 und dem Internet10 aus. Beispielsweise greift sich der Router21 ein für den Router21 selbst bestimmtes Paket vom Internet10 und überführt ein empfangenes Paket zu einem anderen Router entsprechend einem vorbestimmten Routing-Protokoll, falls das empfangene Paket nicht für den Router21 selbst bestimmt ist. Darüber hinaus sendet der Router21 ein Paket an das Internet10 , falls das Paket unter den vom LAN27 übertragenen Paketen für das Internet10 bestimmt ist. - Der Router
22 bewerkstelligt das Routing für Pakete zwischen dem LAN27 und der Leitungsleih-Vorrichtung30 . Beispielsweise greift der Router22 ein für den Router22 selbst bestimmtes Paket und sendet ein Paket von Paketen im LAN27 , welches für die Leitungsleih-Vorrichtung30 bestimmt ist, zur Leitungsleih-Vorrichtung30 . - Die Authentifizierungsvorrichtung
23 umfaßt die Kundeninformationsdatenbank25 , die Information bezüglich Kunden des Betreibers oder Carriers speichert. Die Authentifizierungsvorrichtung23 authentifiziert den mobilen PC40 durch Bezugnahme auf die Kundeninformationsdatenbank25 , bevor der mobile PC40 mit einem Kommunikationsgerät über das Internet kommuniziert. Darüber hinaus, obgleich in der Figur nicht dargestellt, umfassen sowohl der mobile PC40 als auch die Leitungsleih-Vorrichtung30 eine Authentifizierungsvorrichtung, so daß die Betreibervorrichtung20 , die Leitungsleih-Vorrichtung30 und der mobile PC40 sich gegenseitig authentifizieren können. - Ferner umfaßt der mobile PC
40 eine IC-Karte, die Authentifizierungsinformation von ihm selbst speichert, so daß der mobile PC40 Authentifizierungsinformation der IC-Karte zur Authentifizierungsvorrichtung23 der Betreibervorrichtung20 senden kann, wenn eine gegenseitige Authentifizierung folgt. - Die Betreibervorrichtung
20 verifiziert, ob der mobile PC40 ein registrierter PC ist, indem sie den mobilen PC40 authentifiziert, so daß die Betreibervorrichtung20 verifizieren kann, ob der Benutzer des mobilen PC's ein Benutzer ist, von dem zuverlässig Gebühren kassiert werden können. - Darüber hinaus kann der mobile PC
40 verifizieren, daß er mit einem gültigen Betreiber verbunden ist, indem er die Betreibervorrichtung20 authentifiziert. - Ferner kann der mobile PC
40 verifizieren, daß die Leitungsleih-Vorrichtung gültig ist und mit einem gültigen Betreiber verbunden ist, indem die Leitungsleih-Vorrichtung30 authentifiziert wird. -
5 zeigt ein Beispiel der Kundeninformationsdatenbank25 . Die Kundeninformationsdatenbank umfaßt ID-Information eines mobilen Benutzers zum Identifizieren des mobilen PC's, der Teilnehmeranschlußnummer und Authentifizierungsnummer und dergleichen. - Die Gebührenabrechnungsvorrichtung
24 speichert die Benutzung einer an den mobilen PC ausgeliehenen Leitung für jeden Leitungs-Leiher (auch Line Lender), und es erfolgt eine Gebührenabrechnung auf der Grundlage von in der Informationsdatenbank26 gespeicherten Daten. -
6 zeigt ein Beispiel der Gebührenabrechnungs-Informationsdatenbank25 . Die Gebührenabrechnungs-Informationsdatenbank der6 umfaßt die Leitungsnummer bzw. Anschlußnummer, ID-Information des mobilen Benutzers zur Spezifizierung des mobilen PC's und Nutzungszeit und dergleichen. - Als Verfahren zur Gebührenabrechnung von einem Leitungs-Ausleiher (hier dem mobilen PC
40 ) können beispielsweise die folgenden Verfahren angewandt werden. Obgleich in der Figur nicht dargestellt, werden erforderliche Daten in der Gebührenabrechnungs-Informationsdatenbank25 entsprechend den Abrechnungsverfahren derart gewonnen und gespeichert, daß die Abrechnung für den Leitungs-Ausleiher erfolgen kann. - Erstes Verfahren: Es werden ein Zeitpunkt, zu dem die Verbindung des mobilen PC's an die Leitung bzw. den Anschluß erfolgt, und ein Zeitpunkt, an dem die Verbindung endet, festgehalten und die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Zeitspanne zwischen diesen beiden Zeitpunkten. Der Zeitpunkt, bei dem die Verbindung endet, kann als der Zeitpunkt bestimmt werden, bei dem, ansprechend auf ein Senden von Abfragenachrichten zu vorbestimmten Zeitintervallen von der Gebührenabrechnungsvorrichtung des Betreibers zum mobilen PC, keine Rückmeldungsnachricht empfangen wird.
- Zweites Verfahren: Die Abrechnung erfolgt durch Aufzeichnen der Anzahl von durch die Leitung für den mobilen PC gelassenen Paketen.
- Drittes Verfahren: Die Abrechnung erfolgt durch Aufzeichnen der Summe der Anzahl von Bytes von über die Leitung für den mobilen PC gelassenen Paketen.
- Viertes Verfahren: Der mobile PC kauft die Bandbreite der Leitung für eine vorbestimmte Zeit auf. Es gibt ungeachtet der Nutzung der Leitung innerhalb des Umfangs des Aufkaufs keine weitere Gebühr. Jedoch gibt es auch bei nicht genutzter verbleibender Bandbreite keine Rückerstattung.
- Obgleich in der Figur nicht dargestellt, umfaßt die Verschlüsselungsvorrichtung
28 einen Verschlüsselungsbereich zum Verschlüsseln eines Sendesignals zum mobilen PC und einen Decodierbereich zum Decodieren eines verschlüsselten Signals, das vom mobilen PC empfangen wird. Der mobile PC umfaßt dieselbe Verschlüsselungsvorrichtung. - Die Verschlüsselungsvorrichtung
28 tauscht für Dritte geheime Verschlüsselungs-Codes aus, die zur Kommunikation zwischen dem mobilen PC und der Verschlüsselungsvorrichtung28 verwendet werden. Durch Verwenden der Verschlüsselungs-Codes bewerkstelligen die Verschlüsselungsvorrichtung des Betreibers und die Verschlüsselungsvorrichtung des mobilen PC's eine Verschlüsselung und Decodierung, so daß der Leitungsausleiher und dergleichen daran gehindert werden, Kommunikationsdaten eines Anschlusses anzuzapfen. - Ein Konfigurationsbeispiel der Leitungsleih-Vorrichtung
30 wird im folgenden unter Bezugnahme auf3 erläutert. Die Leitungsleih-Vorrichtung30 gemäß Darstellung in3 umfaßt einen Router31 für die Bertreibervorrichtung20 , einen PC32 der Leitungsleih-Vorrichtung30 , eine Leitungssteuervorrichtung33 , eine drahtlose LAN-Vorrichtung34 und einen LAN37 . - Die Leitungssteuervorrichtung
33 steuert eine in der Leitung zu verwendende Bandbreite. Wenn beispielsweise zwischen dem Leitungsleiher (Line Lender) und einem Betreiber (Carrier) ein Vertrag zum Verbinden einer Leitung von 10 Gigabit pro Sekunde zwischen dem Betreiber und dem Leitungsleiher besteht, sowie zum Leihen von 8 Megabit pro Sekunde, so ändert die Leitungssteuervorrichtung33 die Leihbandbreite auf nur 2 Megabit pro Sekunde, wenn der PC32 beispielsweise bewegende Bilder herunterlädt. - Die drahtlose LAN-Vorrichtung
34 umfaßt einen oder mehrere Zugriffspunkte, die jeweils eine Antenne35 aufweisen. Die Antenne35 sendet ein Signal zum mobilen PC40 und dergleichen oder empfängt ein Signal von diesem. Für das drahtlose LAN werden beispielsweise Frequenzbänder von 2,4 GHz, 5,2 GHz und 19 GHz verwendet. Gleichzeitig können Kommunikationen mit einer Kommunikationsgeschwindigkeit von 256 Kbps-25 Mbps oder mehr erfolgen. Ferner kommuniziert die drahtlose LAN-Vorrichtung34 mit dem mobilen PC40 , weist dem mobilen PC eine IP-Adresse zu und benachrichtigt den PC32 . - Im übrigen regelt der Leitungsleiher der Leitungsleih-Vorrichtung vorab mit dem Betreiber der Betreibervorrichtung als Vorbedingung dieses Dienstes vertraglich die Ausleih- und Verleihbandbreite. Im folgenden sind Beispiele für einen solchen Vertrag aufgeführt.
- (1) Der Leitungsleiher stellt die Leitungssteuervorrichtung, ein drahtloses LAN und zahlt die Leitungs- oder Anschlußbenutzungsgebühr der Leitung zwischen dem Leitungsleiher und dem Betreiber. Der Leitungsleiher erhält eine Mietgebühr vom mobilen PC. Gleichzeitig erhält der Betreiber eine vorgeschriebene Gebühr.
- (2) Der Betreiber installiert die Leitungssteuervorrichtung und das drahtlose LAN , indem er die Kosten trägt. Der Leitungsleiher trägt die Kosten der Leitungsbenutzungsgebühr für die Leitung zwischen dem Leitungsleiher und dem Betreiber. Die Mietgebühr, die vom mobilen PC bezahlt wird, wird zwischen dem Betreiber und dem Leitungsleiher aufgeteilt.
- Darüber hinaus wird ein Vertrag hinsichtlich von Gebühren erstellt, die der Leitungsleiher vom mobilen PC erhält. Beispielsweise:
- (1) Die Leitungsbenutzungsgebühr ist ungeachtet der Ausnutzung der Leitung durch den mobilen PC konstant.
- (2) Die Bezahlung der Leitungsbenutzungsgebühr erfolgt entsprechend der Ausnutzung der Leitung durch den mobilen PC (so kann ein Fall vorkommen, bei dem die Leitungsbenutzungsgebühr, die vom Leitungsleiher zu bezahlen ist, entsprechend der Ausnutzung durch den mobilen PC minus oder negativ wird (der Leitungsleiher bezahlt keine Leitungsbenutzungsgebühr, sondern erhält eine Gebühr)).
- (3) Die Leitungbenutzungsgebühr wird entsprechend der Ausnutzung durch den mobilen PC einem Discount unterzogen (es gibt keinen Fall, bei dem die Leitungsbenutzungsgebühr ins Minus gerät, bzw. negativ wird).
- Darüber hinaus macht der Betreiber einen entsprechenden Vertrag mit mobilen PC's und registriert Information in der Kundeninformationsdatenbank.
- (Kommunikationsverfahren)
- Im folgenden wird das Kommunikationsverfahren unter Bezugnahme auf
4 erläutert, in der der mobile PC mit der Betreibervorrichtung durch Ausleihen eines Teils oder der gesamten Bandbreite einer Breitband-Kommunikationsleitung des Betreibers kommuniziert, die von der Leitungsleih-Vorrichtung benutzt wird. - Es wird ein vorbestimmtes Authentifizierungs-Softwareprogramm für diesen Service vorab im mobilen PC
40 installiert. - Darüber hinaus werden Einstellungen zur Verwendung eines drahtlosen LAN im mobilen PC
40 getroffen. - Wenn der mobile PC
40 eingeschaltet ist, überwacht der mobile PC40 periodisch die Funkwellen des drahtlosen LAN in der Umgebung und wartet auf ein Carrier-Signal (S100). - Wenn der mobile PC
40 ein Carrier-Signal detektiert, sendet der mobile PC40 ein Ursprungssignal. Infolgedessen verbindet sich der mobile PC40 mit der drahtlosen LAN-Vorrichtung34 und authentifiziert die Leitungsleih-Vorrichtung30 (S101). - Danach weist die drahtlose LAN-Vorrichtung
34 dem mobilen PC40 eine IP-Adresse und dergleichen zu und sendet dem PC32 eine Benachrichtigung über die IP-Adresse. (S102). - Der PC
32 erzeugt ein Paket durch Hinzufügung der IP-Adresse und dergleichen zu einem Steuersignal vom mobilen PC40 , welches von der drahtlosen LAN-Vorrichtung34 empfangen wird, und sendet das Paket zur Betreibervorrichtung20 . Darüber hinaus leitet der PC32 ein von der Betreibervorrichtung20 empfangenes Steuerpaket weiter an den mobilen PC. Folglich ist eine Sitzung (Session) zwischen dem mobilen PC40 und der Bertreibervorrichtung20 etabliert. (S103). - Danach authentifiziert die Betreibervorrichtung
20 den mobilen PC40 auf der Grundlage von Benutzerinformation (ID-Information, Authentifizierungsnummer und dergleichen), die vom mobilen PC40 gesendet wurde. Ferner authentifiziert gleichzeitig der mobile PC40 die Betreibervorrichtung20 (S 104). - Nach gegenseitiger Authentifizierung tauschen der mobile PC
40 und die Verschlüsselungsvorrichtung die zur Kommunikation verwendeten geheimen Verschlüsselungs-Codes aus. (S105). - Danach werden Kommunikationsdaten vom mobilen PC
40 in der Verschlüsselungsvorrichtung des mobilen PC's40 unter Verwendung dieses Verschlüsselungs-Codes verschlüsselt und die Kommunikationsdaten werden einmal zur Verschlüsselungsvorrichtung des Betreibers gesendet. Die Kommunikationsdaten werden in der Verschlüsselungsvorrichtung des Betreibers decodiert und zum Kommunikationsgerät des Internets übertragen. Kommunikationsdaten vom Internet zum mobilen PC werden von der Verschlüsselungsvorrichtung des Betreibers einmal empfangen und die Verschlüsselungsvorrichtung verschlüsselt die Kommunikationsdaten und sendet die Daten zum mobilen PC40 . - Der mobile PC
40 kommuniziert mit einem vorbestimmten Kommunikationsgerät1 im Internet (S106). Wenn die Kommunikationen enden, zeichnet die Gebührenabrechnungsvorrichtung24 ID-Information und Nutzungszeit im Feld der Leitungsnummer einer benutzten Leitung in der Gebührenabrechnungs-Informationsdatenbank26 (S107) auf. - Die Bezahlung einer Leitungsbenutzungsgebühr durch den Leitungsleiher wird beispielsweise auf die folgende Weise berechnet:
= Leitungsbenutzungsgebühr + eine Mietgebühr aus mobiler Nutzung – (Mietgebühr von einem mobilen Nutzer – Gebühr für den Betreiber). - In dieser Gleichung ist die Leitungsbenutzungsgebühr die eigene oder interne Leitungsbenutzungsgebühr. Die durch mobile Nutzung verursachte Mietgebühr ist eine Mietgebühr, die anfällt und auferlegt wird, wenn der Benutzer eine Leitung eines anderen Benutzers nutzt, während er unterwegs ist. Die Mietgebühr vom mobilen Nutzer ist eine Mietgebühreinnahme, wenn ein anderer mobiler Nutzer die Leitung des Benutzers nutzt. Die Gebühr für den Betreiber ist eine an den Betreiber gezahlte Gebühr.
- (Kooperation mit drahtlosem Breitbanddienst anderer Ausführungsbeispiele)
- Um den drahtlosen Breitbanddienst vorzusehen, können verschiedene Formen verwendet werden, die sich von der Form im oben beschriebenen Ausführungsbeispiel unterscheiden, in welchem eine Basisstation (beispielsweise ein in
3 gezeigtes drahtloses LAN) unter Verwendung des Mietverfahrens installiert wird. Die anderen Formen als die Form des oben beschriebenen Ausführungsbeispiels umfassen beispielsweise eine Form, bei der der Betreiber selbst die Basisstation zur Bereitstellung drahtloser Dienste installiert, während er auch das Mietverfahren verwendet, sowie eine Form zur Durchführung einer gegenseitigen Verbindung mit einer Basisstation, die durch einen anderen Betreiber installiert ist. - Beispielsweise können die beiden folgenden Formen verwendet werden.
- 1. Form: Ein Fall, bei dem der Betreiber selbst eine Basisstation installiert, während er auch das Mietverfahren anwendet.
- Zusätzlich zum Zugriff auf das Internet über die Basisstation, die vom Leitungsleiher installiert ist, unter Verwendung des Mietverfahrens ist der mobile PC so konfiguriert, daß er auf das Internet über die Basisstation zugreift, die direkt vom Betreiber installiert ist.
- In diesem Fall werden die Authentifizierungsvorrichtung und die Gebührenabrechnungsvorrichtung auf der Betreiberseite gemeinsam sowohl für den Fall des Zugriffs über eine Basisstation, die vom Betreiber installiert ist, als auch im Fall des Zugriffs über eine Basisstation des Leitungsleihers mittels des Mietverfahrens verwendet und es wird eine Benutzungsgebühr durch den mobilen PC in der Gebührenabrechnungsvorrichtung aufgezeichnet. Dementsprechend werden die Benutzungsgebühren sowohl für den Fall des Zugriffs über eine Basisstation, die vom Leitungsbetreiber installiert ist, als auch für den Fall des Zugriffs über eine Basisstation des Leitungsleihers durch Benutzung des Mietverfahrens addiert und die addierte Gebühr wird abgerechnet.
- Gegenüber dem Benutzer des mobilen PC's werden eine Mietgebühr für den Leitungsleiher + eine Benutzungsgebühr der direkt betriebenen Station abgerechnet.
- 2. Form: Ein Fall, bei dem eine gegenseitige Verbindung mit der Basisstation, die von einem anderen Betreiber installiert ist, ausgeführt wird.
- Zusätzlich zum Zugriff auf das Internet über die Basisstation, die vom Leitungsleiher installiert ist, unter Verwendung des Mietverfahrens ist der mobile PC dazu konfiguriert, auf das Internet über eine Basisstation zu zugreifen, die direkt von einem anderen Betreiber installiert ist.
- Wenn ein mobiler PC sich über eine Basisstation eines anderen Betreibers mit dem Internet verbindet, fordert der andere Betreiber die Authentifzierungsvorrichtung des Betreibers, auf den der mobile PC abonniert ist, auf, den mobilen PC zu authentifizieren, und sendet Abrechnungsinformation zur Gebührenabrechnungsvorrichtung.
- Ferner werden gegenüber dem Benutzer des mobilen PC's eine Mietgebühr für Leitungsausleihung + eine Benutzungsgebühr vom anderen Betreiber abgerechnet.
- (Weitere Modifizierung)
- Obgleich im oben beschriebenen Ausführungsbeispiel ein Fall erläutert wurde, bei dem jeder Haushalt einen Breitbanddienst erhält, ist die Anwendung der vorliegenden Erfindung nicht hierauf beschränkt. Die vorliegende Erfindung kann auch auf einen Fall angewandt werden, bei dem eine Firma eine vertragliche Regelung zur Nutzung einer Bandbreite schließt, die gleich oder größer als eine Bandbreite ist, die normalerweise verwendet wird.
- Darüber hinaus können, obgleich in
3 der PC32 , die Leitungssteuervorrichtung33 und die drahtlose LAN-Vorrichtung34 als separate Vorrichtungen im oben dargelegten Ausführungsbeispiel dargestellt wurden, ein Teil oder sämtliche dieser Vorrichtungen als eine Vorrichtung ausgebildet werden. - Obgleich im oben dargelegten Ausführungsbeispiel ein Fall erläutert wurde, bei dem ein Leitungsbenutzer ein drahtloses LAN verwendet, sind die Mittel nicht auf das drahtlose LAN beschränkt, solange der mobile PC die Bandbreite des Leitungsbenutzers durch die Mittel nutzen kann.
- Obgleich im oben beschriebenen Ausführungsbeispiel ein Fall erläutert wurde, bei dem der mobile PC die Bandbreite des Leitungsbenutzers ausleiht, kann auch ein fester PC (beispielsweise ein PC im Nachbarhaus) statt des mobilen PC's die Bandbreite des Leitungsbenutzers ausleihen. In diesem Fall müssen der Leitungsbenutzer und ein PC, der Leitung des Leitungsbenutzers ausleiht, durch eine Verdrahtung oder drahtlos (per Funk) verbunden werden. Die Verbindung ist auch in diesem Fall nicht auf ein drahtloses LAN beschränkt.
- Obgleich im oben dargelegten Ausführungsbeispiel ein Fall beschrieben wurde, bei dem der Leitungsbenutzer und der Betreiber durch eine Breitband-Internet-Leitung verbunden sind, ist das Ausführungsbeispiel nicht auf diese Möglichkeit beschränkt. Beispielsweise können der Leitungsbenutzer und der Betreiber unter Verwendung einer privaten Breitbandleitung bzw. eines privaten Breitbandanschlusses verbunden sein.
- Der Betreiber kann eine Typ 1 Carrier oder ein Typ 2 Carrier sein oder nicht.
- Üblicherweise ist eine enorme Investierung erforderlich, um Basisstationen zur Bereitstellung eines drahtlosen Breitbanddienstes zu installieren. Daher besteht ein Problem darin, daß die Verbreitung von Breitbanddiensten, die man von unterwegs aus nutzen kann, nicht ausreichend ist. Jedoch kann gemäß der vorliegenden Erfindung eine Basisstation nicht nur vom Betreiber installiert werden, sondern kann auch von einem Individuum oder einer Firma installiert werden, so daß zahlreiche Menschen in einem Vorortbereich oder Bereich geringer Bevölkerung Breitbanddienste nutzen können. Ferner kann gemäß der vorliegenden Erfindung das Investitionsrisiko des Betreibers reduziert werden.
- [Auswirkungen der vorliegenden Erfindung]
- Wie oben erwähnt, können nach der vorliegenden Erfindung die folgenden verschiedenen Auswirkungen erzielt werden.
- Nach der vorliegenden Erfindung gemäß Anspruch 1 ist durch Kommunizieren mit der Betreibervorrichtung durch Ausleihen eines Teils oder der gesamten Bandbreite eine Breitband-Kommunikationsleitung, welche durch die Leitungsleih-Vorrichtung, die eine Leitung ausleiht, genutzt wird, zwischen der Leitungsleih-Vorrichtung und dem Betreiber die mobile Nutzung eines Endgeräts einfacher gemacht, und es können das Kommunikationsverfahren, die Betreibervorrichtung und die Leitungsleih-Vorrichtung zur Ermöglichung des Ausleihens und Verleihens eines Teils der Bandbreite oder der gesamten Bandbreite einer Breitband-Kommunikationsleitung zwischen dem Endgerät bzw. Terminal und der Betreibervorrichtung vorgesehen werden.
- Nach der vorliegenden Erfindung gemäß Anspruch 2 kann durch Ausführen von Kommunikationen zwischen dem Endgerät bzw. Terminal und der Leitungsleih-Vorrichtung über das drahtlose LAN, das in der Leitungsleih-Vorrichtung installiert ist, das mobile Endgerät bzw. Terminal die Bandbreite der Leitung, die von der Leitungsleih-Vorrichtung benutzt wird, einfach nutzen.
- Nach der vorliegenden Erfindung gemäß Anspruch 3 kann durch Verschlüsselung von Kommunikationen zwischen dem Endgerät bzw. Terminal und der Leitungsleih-Vorrichtung, da eine Anzapfen von Kommunikationsinformation in der Leitungsleih-Vorrichtung verhindert werden kann, das Endgerät bzw. Terminal die Leitung von der Leitungsleih-Vorrichtung ohne Bedenken ausleihen.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung nach Anspruch 4 kann durch gegenseitige Authentifizierung des Anschlusses und der Betreibervorrichtung der Betreiber verifizieren, daß der mobile PC ein registrierter PC ist, und kann verifizieren, daß der mobile PC ein PC ist, von dem zuverlässig eine Mietgebühr kassiert werden kann. Darüber hinaus kann der mobile PC verifizieren, daß er sich mit einem gültigen Betreiber verbindet, indem er die Betreibervorrichtung authentifiziert.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung nach Anspruch 5 können, bevor das Endgerät bzw. Terminal in der vorliegenden Erfindung Kommunikationen über die Leitungsleih-Vorrichtung durchführt, das Endgerät und die Leitungsleih-Vorrichtung einander authentifizieren. Folglich kann verhindert werden, daß es zu einer Benutzung der Leitungsleih-Vorrichtung durch einen ungültigen Dritten ohne Erlaubnis kommt, bei der der ungültige Dritte eine Kommunikation genauso wie ein gültiges Endgerät des Leitungsleihers durchführen würde.
- Nach der vorliegenden Erfindung gemäß Anspruch 6 können, da eine dem Betreiber zu zahlende Gebühr entsprechend dem Betrag der Leitungsbandbreite, die von der Leitungsleih-Vorrichtung geliehen wird, vermindert werden kann, Kosten der Leitungsnutzung, die dem Leitungsleiher auferlegt werden, reduziert werden, so daß die Verbreitung vom Breitband beschleunigt werden kann.
- Entsprechend der vorliegenden Erfindung nach einem der Ansprüche 7 bis 11 kann eine Betreibervorrichtung, die auf das Kommunikationsverfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6 anwendbar ist, vorgesehen werden.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung nach Anspruch 12 oder 13, kann eine Leitungsleih-Vorrichtung, die auf das Kommunikationsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6 anwendbar ist, vorgesehen werden.
- Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die spezifisch offenbarten Ausführungsbeispiele beschränkt und es können Variationen und Modifikationen erfolgen, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen.
- Zusammenfassung
- Es wird ein Kommunikationsverfahren offenbart, in welchem ein Endgerät mit einem Kommunikationsgerät im Internet über eine Betreibervorrichtung kommuniziert. Das Endgerät kommuniziert mit der Betreibervorrichtung durch Ausleihen eines Teils oder der Gesamtheit der Bandbreite einer Breitband-Kommunikationsleitung, welche von einer eine Leitung leihenden Leitungsleih-Vorrichtung benutzt wird, zwischen der Leitungsleih-Vorrichtung und der Betreibervorrichtung.
Claims (13)
- Kommunikationsverfahren, in welchem ein Endgerät mit einem Kommunikationsgerät im Internet über eine Betreibervorrichtung kommuniziert, wobei: das Endgerät mit der Betreibervorrichtung durch Ausleihen eines Teils oder der Gesamtheit einer Bandbreite eine Breitband-Kommunikationsleitung, welche durch eine Leitungsleih-Vorrichtung, die eine Leitung leiht, benutzt wird, zwischen der Leitungsleih-Vorrichtung und der Betreibervorrichtung kommuniziert.
- Kommunikationsverfahren nach Anspruch 1, in welchem die Kommunikation zwischen dem Endgerät und der Leitungsleih-Vorrichtung über ein drahtloses LAN ausgeführt wird, das in der Leitungsleih-Vorrichtung vorgesehen ist.
- Kommunikationsverfahren nach Anspruch 1 oder 2, in welchem die Kommunikation zwischen dem Endgerät und der Betreibervorrichtung durch Verschlüsseln eines Sendesignals auf der Sendeseite und Decodieren eines empfangenen Signals auf der Empfangsseite ausgeführt wird.
- Kommunikationsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, in welchem der Anschluss und die Betreibervorrichtung einander authentifizieren, bevor das Endgerät im Internet über die Betreibervorrichtung mit dem Kommunikationsgerät kommuniziert.
- Kommunikationsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, in welchem das Endgerät und die Leitungsleih-Vorrichtung einander authentifizieren, bevor das Endgerät eine Kommunikation über die Leitungsleih-Vorrichtung ausführt.
- Kommunikationsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, in welchem eine dem Betreiber zu zahlende Gebühr entsprechend einem Leitungsumfang, welcher geliehen wird, herabgesetzt wird.
- Betreibervorrichtung, die zwischen einem Endgerät und einem Kommunikationsgerät im Internet vermittelt, wobei die Kommunikationen zwischen dem Endgerät und der Betreibervorrichtung durch Ausnutzung eines Teils oder der Gesamtheit einer Bandbreite einer Breitband-Kommunikationsleitung, welche von einer eine Leitung leihenden Leitungsleih-Vorrichtung genutzt wird, zwischen der Leitungsleih-Vorrichtung und dem Betreiber ausgeführt werden.
- Betreibervorrichtung nach Anspruch 7, welche Betreibervorrichtung eine Authentifizierungsvorrichtung umfasst, in welcher: die Authentifizierungsvorrichtung eine Kundeninformationsdatenbank umfasst, die Information bezüglich Kunden des Betreibers speichert; die Authentifizierungsvorrichtung das Endgerät durch Bezugnahme auf die Kundeninformationsdatenbank authentifiziert, bevor das Endgerät Kommunikationen mit dem Kommunikationsgerät im Internet ausführt.
- Betreibervorrichtung nach Anspruch 8, in welchem die Authentifizierungsvorrichtung das Endgerät authentifiziert, indem sie vom Endgerät Authentifizierungsinformation erhält, die auf einer IC-Karte gespeichert ist, die im Endgerät enthalten ist.
- Betreibervorrichtung nach einem Ansprüche 7 bis 9, welche Betreibervorrichtung eine Gebührenabrechnungsvorrichtung umfasst, in welcher: die Gebührenabrechnungsvorrichtung eine Gebührenabrechnungs-Informationsdatenbank umfasst, die Gebührenabrechnungsinformation speichert; die Gebührenabrechnungsvorrichtung einen Leitungsumfang, der für jeden Leitungs-Leiher geliehen wird, aufzeichnet; und wenn die Betreibervorrichtung eine Abrechnungsgebühr zur Benutzung einer Leitung durch den Leitungs-Leiher, wobei die geliehene Leitung dem Betreiber gehört, abrechnet, die Gebührenabrechnungsvorrichtung einen Betrag von der Gebühr entsprechend einem Umfang der geliehenen Leitung auf der Grundlage von Daten, die in der Gebührenabrechnungs-Informationsdatenbank aufgezeichnet sind, subtrahiert.
- Betreibervorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, welche Betreibervorrichtung einen Verschlüsselungsbereich zum Verschlüsseln eines Sendesignals zum Endgerät oder einen Decodierbereich zum Decodieren eines verschlüsselten Signals, das vom Endgerät empfangen ist, aufweist.
- Leitungsleih-Vorrichtung zum Leihen von Bandbreite einer Leitung zwischen einer Betreibervorrichtung und der Leitungsleih-Vorrichtung, in welcher: die Leitungsleih-Vorrichtung mit einer drahtlosen Basisstation zum Weitergeben eines Signals zwischen einer Leitungsausleih-Vorrichtung und der Betreibervorrichtung versehen ist; die Leitungsleih-Vorrichtung ein Signal, das von der Leitungsausleih-Vorrichtung gesendet ist und das von der drahtlosen Basisstation empfangen ist, zur Betreibervorrichtung über eine Leitung zwischen der Leitungsleih-Vorrichtung und der Betreibervorrichtung sendet, welche von der Leitungsleih-Vorrichtung benutzt wird; und die Leitungsleih-Vorrichtung ein Signal, das von der Betreibervorrichtung gesendet worden ist, zur Leitungsausleih-Vorrichtung über die drahtlose Basisstation sendet.
- Leitungsleih-Vorrichtung nach Anspruch 12, welche Leitungsleih-Vorrichtung eine Authentifizierungsvorrichtung zum Authentifizieren umfasst, worin: bevor ein Endgerät Kommunikationen über die Leitungsleih-Vorrichtung ausführt, die Authentifizierungsvorrichtung und das Endgerät einer authentifizieren.
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