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DE10296509T5 - Schnurloses Terminal zur Verbindung mit Computer- und Kommunikationsnetzen und/oder Informationsnetzen - Google Patents

Schnurloses Terminal zur Verbindung mit Computer- und Kommunikationsnetzen und/oder Informationsnetzen Download PDF

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DE10296509T5
DE10296509T5 DE10296509T DE10296509T DE10296509T5 DE 10296509 T5 DE10296509 T5 DE 10296509T5 DE 10296509 T DE10296509 T DE 10296509T DE 10296509 T DE10296509 T DE 10296509T DE 10296509 T5 DE10296509 T5 DE 10296509T5
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Germany
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terminal
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Nunez Jorge Parera
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Abstract

Schnurloses Terminal zur Verbindung mit Computer- und Kommunikationsnetzen und/oder Informationsnetzen, mit einem Datenprozessor, einem Grafikbildschirm, einem oder mehreren Dateneingabegeräten und einem Großspeicherbauelement, dadurch gekennzeichnet, daß das Terminal ein Benutzermodul oder Mobilterminal (2) aufweist, das durch Übertragung elektrischer Funkwellen, Mikrowellen o. ä. schnurlos und kontinuierlich mit einem Konsolenmodul (1) kommuniziert, wobei das Konsolenmodul (1) die Stromversorgungsquelle (14 und 19) und die Datenkommunikationsverbindung (13 und 20) nach außen hat.

Description

  • Ziel der Erfindung
  • Ziel der vorliegenden Patentanmeldung ist die Registrierung eines schnurlosen Terminals zur Verbindung mit Computernetzen und Kommunikations- und/oder Informationsnetzen, das wesentliche Neuheiten und Vorteile gegenüber den derzeitigen Terminals und Computern aufweist, die für ähnliche Zwecke zur Verbindung mit Informationsnetzen und besonders dem Internet verwendet werden.
  • Insbesondere besteht die Erfindung aus einem verkleinerten Terminal, das auf Web-PC-Architektur basiert (ein Computer, der grundsätzlich von den Applikationen und Ressourcen abhängt, die in einem oder mehreren entfernten Servern resident sind) und das eine direkte Internetverbindung für seine allgemeineren Verwendungszwecke, Surfen im Netz, Bearbeiten von E-Mail und Konsultieren von Datenbanken unter vielen anderen ermöglicht. Dieses Terminal ist dadurch gekennzeichnet, daß es aus einem tragbaren und schnurlosen Modul besteht, das entfernt von der Basis oder Konsole ohne Verlust der Datenverbindung arbeitet, wobei in der Basis oder Konsole die Energieversorgungsquelle und die direkte Verbindung mit den Kommunikationsnetzen über ein asynchrones Protokoll angeordnet sind, z. B. Verbindung durch ein einfaches Telefonnetz, GSM-Mobiltelefonnetz, ADSL-Netz oder anderes alternatives Datenübertragungssystem, z. B. Übertragung über das Stromversorgungssystem (PLC).
  • Hintergrund der Erfindung
  • Durch das derzeitige Wachstum in der Telekommunikation wird der Zugang zu globalen Computerkommunikationsnetzen, auch als Internetsystem bekannt, täglich notwendiger. Dies beeinflußt nicht nur die Geschäftswelt, sondern dehnt sich auch in den Haushalts- und Freizeitbereich aus.
  • Heute wird die Verbindung mit dem Internet durch Personalcomputer oder ähnliche Geräte hergestellt, bei denen es sich um Desktop- oder Laptopgeräte handelt. Allgemein sind diese Computer an festen Orten, auf einem Tisch oder Schreibtisch aufgestellt und durch ein Stromkabel mit dem Wechselstromversorgungsnetz und durch ein weiteres Kabel mit dem Telefon- oder Kommunikationsnetz verbunden, wozu die Verbindungen mit anderen Peripheriegeräten wie Druckern, Scannern usw. kommen. Dies wirft das Problem auf, daß die Computersysteme nicht ohne weiteres zu dem Ort transportiert werden können, an dem eine konstante Kommunikation erwünscht ist. Möglich ist, Laptop-Computer (vom Notebook-Typ) zu verwenden, die mit Mobiltelefonen verbunden sind, aber diese Lösung ist teuer, kompliziert zu handhaben und läßt sich nicht mit anderen Peripheriegeräten verbinden.
  • Beschreibung der Erfindung
  • Das schnurlose Terminal zur Verbindung mit Computer- und Kommunikationsnetzen und/oder Informationsnetzen, das die Aufgabe dieser Patentanmeldung ist, ist dadurch gekennzeichnet, daß es körperlich ein verkleinertes und völlig unabhängiges Mobilterminal aufweist, das sich von jemandem leicht mitführen läßt und dessen Betrieb in jeder Situation möglich ist. Zudem muß der Aufbau des Terminals sehr billig und seine Bedienung auch für jene intuitiv sein, die keine Experten in der Informationstechnik und im Umgang mit Computern sind.
  • Dazu ist der Einsatz eines verkleinerten Computerterminals erwogen, das aus zwei Modulen besteht. Das Hauptmodul besteht aus einer verkleinerten Hauptplatine mit den notwendigen Erweiterungen für seine Einrichtung und Handhabung, wobei es einen Flüssigkristallbildschirm zur Anzeige und eine berührungsempfindliche Tastatur zu seiner Steuerung aufweist, die insgesamt durch Batterien gespeist werden. Das Modul ist mit einer Konsolenbasis mittels "drahtloser" Übertragung verbunden, wobei ein maximaler Bereich seiner Bewegungsfreiheit vorzugsweise 50 Meter entspricht und es gegenüber Interferenz und Hindernissen immun ist, z. B. durch Funkfrequenz- oder Mikrowellenübertragung. Die Konsole ist das Modul, das direkt mit dem Stromversorgungsnetz und mit einem Modem oder der Kommunikationsleitung nach außen verbunden ist. Zudem erfüllt das Konsolenmodul die Funktionen zum Laden der Batterien des Mobilterminals und der Möglichkeit zum Konzentrieren der Verbindungen mit den Peripheriegeräten, z. B. Drucker, Scanner oder jedes andere. Das Konsolenmodul und das Mobilterminal sind durch das schnurlose Netz ständig so miteinander verbunden, daß das Terminal stets Zugang zum Internet durch Verwendung des schnurlosen Protokolls oder zu den mit dem Konsolenmodul verbundenen Peripheriegeräten hat. Allerdings kann das Mobilterminal auf dem Konsolenmodul zum Wiederaufladen der Batterien und zur direkten Kabelverbindung mit den Peripheriegeräten und den mit dem Konsolenmodul zusammenhängenden Kommunikationsabläufen belassen werden, z. B. eine schnellere USB- (Universal Serial Bus) Verbindung. In seiner äußeren Form ähnelt das Mobilterminal vorzugsweise einem kleinen Buch o. ä., das eine flache Form hat und dessen Bildschirm den Großteil einer seiner Hauptseiten einnimmt.
  • Funktionell verfügt das Mobilterminal 2 über eine Computerhauptplatine 3 mit einem Prozessor, einem Arbeitsspeicher und der Mehrzahl der eingebauten Peripheriesteuerungen, insbesondere der Videosteuerungen für seine Verbindung mit einem Fernseher o. ä., Tonausgabe- und Großspeicherbauelemente. Die verwendete Hauptplatine 3 ist vorzugsweise eine "Geode"-Platine von National Semiconductor, die eine geringe Größe und einen reduzierten Verbrauch hat, was ausreichende Merkmale für den Betrieb des Mobilterminals 1 bietet, u. a. Standardverbindungen verschiedener Peripheriegeräte zu ihrem schließlichen Einsatz. Der RAM (Lesespeicher) als Arbeitsspeicher ist für die verwendeten Applikationen ausreichend groß.
  • Das Mobilterminal 2 wird durch wiederaufladbare Batterien 6 gespeist, wobei als bevorzugte Elemente Batterien ausgewählt sind, die die NiMH- (Nickel-Metallhydrid) Technologie verwenden, da sie eine hohe Energiekapazität und Möglichkeiten zum Wiederaufladen haben.
  • Für das Großspeicherbauelement ist der Einsatz einer nichtflüchtigen Halbleiterspeicherplatte (Disk on Chip) 11 zum Speichern des Betriebssystems und der grundlegenden Arbeitsapplikationen ausgewählt, z. B. des Browsers für Hypertextseiten, der E-Mail-Clientapplikation sowie der Diagnoseund Handling-Dienstprogramme für die multimedialen Bild- und Tonfunktionen, die auf der Hauptplatine 3 vorgesehen sind. Da sie keine mechanischen Teile hat, ist die DOC-Platte 11 robuster und hat einen geringeren Verbrauch.
  • Die Hauptplatine 3 ist mit einem Anzeigemonitor verbunden; nach Wahl ist der Monitor ein Flüssigkristall- (LCD) Monitor 4, der direkt mit dem Grafiksystem der Hauptplatine 3 verbunden sein kann. Dieser Flüssigkristallbildschirm 4 ist vorzugsweise vom TFT- (Dünnfilmtransistor) Typ, da die Hauptplatine 3 zur direkten Verbindung mit ihm vorbereitet ist.
  • Der TFT-Flüssigkristallbildschirm 4 benötigt eine Hintergrundbeleuchtungsquelle, die durch eine verbrauchsarme Leuchtstofflampe gebildet ist. Die Leuchtstofflampe wird durch einen elektrischen Hochspannungsinverter 7 gespeist, der direkt mit den Batterien 6 verbunden ist.
  • Auf dem LCD-Bildschirm 4 ist vorgesehen, daß ein berührungsempfindliches Paneel 5 oder druckempfindliches Feld zur Eingabe der Befehle vorhanden ist. Auf diese Weise ist die Befehlseingabe über das berührungsempfindliche Feld 5 intuitiv; diese kann mit Hilfe von Grafiksymbolen, Einfügepunkten oder Handschriftenerkennung erfolgen. Vorzugsweise ist das Feld 5 vom 4-Draht-Widerstandstyp und wird durch eine robuste Datenkonvertierungssteuerung 9 verwaltet, die beim erforderlichen Bewegen und Positionieren des Cursors oder Druckpunkts stabil arbeitet.
  • Das Mobilterminal 2 komplettiert seine multimedialen Kennwerte mit einem Satz Lautsprecher 17 und einem Mikrofon 18, die mit den Tonein- und -ausgängen der Steuerung verbunden ist, die in die Geode-Hauptplatine 3 integriert ist.
  • Die Kommunikation zwischen dem Mobilterminal 2 und dem Konsolenmodul 1 erfolgt vorzugsweise durch Funkfrequenz unter Verwendung eines Protokolls, das im Hochfrequenz- oder Mikrowellenbereich arbeitet. Bevorzugt kommt das DECT-Protokoll zum Einsatz.
  • Vorzugsweise weist das Konsolenmodul 1 eine körperliche Struktur auf, die geeignet ist, das Mobilterminal 1 aufzunehmen, wenn es nicht genutzt wird, wobei das Terminal 2 aktiviert oder deaktiviert ist. Die Konsole 1 hat eine Verbindung zum Elektrizitätsnetz 19 und eine stabilisierte Stromversorgung 14, die ein Batterieladegerät 15 speist, um die Energie wieder aufzuladen, die von den Batterien 6 des Terminals 2 während seiner von der Konsole 1 entkoppelten Verwendung verbraucht wurde. Das Ladegerät 15 könnte vorzugsweise vom Typ MAX712 sein, das einen integrierten Chip (von MAXIM) aufweist und den Zustand der NiMH-Batterien 6 überwacht, die in das Mobilterminal 2 eingelegt sind. Die Datenverbindung nach außen erfolgt durch ein Modem 13 mit einer geeigneten Technologie oder eine Verbindung mit einem lokalen Netz (LAN) oder einem Weitbereichsnetz (WAN). Vorzugsweise kann das Modem 13 vom Typ mit herkömmlicher Technologie sein, der mit einem RTB (Basis-Telefonnetz), ADSL-, ISDN- (dienstintegrierendes Digitalnetz), auf optischer Fasertechnologie beruhenden, spezialisierten Kommunikationsnetzen oder GSM- (globales System für Mobilfunkverkehr) Mobilkommunikationsnetzen verbindbar ist.
  • Für die dauerhafte schnurlose Verbindung zwischen Konsolenmodul 1 und Mobilterminal 2 ist der Einsatz zweier schnurloser DECT-Kommunikationsmodule 8 und 12 vorgesehen, wobei jeweils eines davon im Konsolenmodul 1 bzw. im Mobilterminal 2 eingebaut ist. Die Module 8 und 12 haben einen effektiven Kommunikationsradius bis 50 Meter je nach Hersteller und ihren Kennwerten und eine typische Kommunikationsgeschwindigkeit von etwa 23 kbit/s (Kilobit pro Sekunde), aber die Verwendung eines schnurlosen Kommunikationsmoduls mittels Breitbandmikrowellen, Bluetooth-Technologie o. ä. ist nicht ausgeschlossen. Als feste Kommunikationsverbindung hat das Terminal einen USB-Anschluß o. ä., der zum direkten Herunterladen von Daten vom Terminal 2 geeignet ist, wenn es am Konsolenmodul 1 angeschlossen ist. Die feste Verbindung vom Mobilterminal 2 bei seiner Plazierung auf dem Konsolenmodul 1 wird mit Hilfe eines gemeinsamen Steckers 10 und 16 zwischen beiden hergestellt, wobei der Stecker 10 und 16 auch die Verbindung zwischen dem Ladegerät 15 und den Batterien 6 sowie die USB-Datenübertragungsverbindung o. ä. vom Modem 13 beinhaltet.
  • Zur Vervollständigung der nachfolgenden Beschreibung und zum besseren Verständnis ihrer Charakteristika ist der Beschreibung ein Satz Zeichnungen beigefügt, die zur Veranschaulichung und nicht zur Einschränkung dienen und in denen die wichtigsten Einzelheiten der Erfindung dargestellt sind.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 zeigt eine Perspektivansicht des bevorzugten körperlichen Aufbaus.
  • 2 zeigt ein Funktionsblockschaltbild.
  • Zusammenfassung
  • Schnurloses Terminal zur Verbindung mit Computer- und Kommunikationsnetzen und/oder Informationsnetzen
  • Die Erfindung betrifft ein drahtloses Terminal, das mit Computernetzen und Kommunikations- und/oder Informationsnetzen zu verbinden ist und das zum Surfen im Internet und zum Bearbeiten von Mails aus der Ferne bestimmt ist. Das erfindungsgemäße Terminal weist ein verkleinertes Terminal auf, das aus einer Grundplatine und einer Prozessoreinheit mit integrierten Peripheriesteuergeräten und Speichereinrichtungen besteht, die Teil des Betriebssystems und der Benutzerapplikationen bilden. Das Terminal weist einen kleinen Anzeigebildschirm auf, z. B. einen LCD-TFT- oder ähnlichen Monitor, auf dessen Oberfläche ein berührungsempfindliches Feld für Benutzereingriffe angeordnet ist. Das Mobilterminal ist mit einem festen Konsolenmodul und/oder entfernten Servern drahtlos verbunden, vorzugsweise über Funk- oder Mikrowellensignale. Das feste Konsolenmodul ist mit einer Stromversorgungsquelle, die mit dem Stromnetz verbunden ist, und mit einem Modem o. ä. Gerät zur Verbindung mit einem entfernten Servernetz über Telefon oder Kabel versehen. Die Konsole verfügt über ein Batterieladegerät, das mit der Stromversorgungsquelle verbunden ist, zum Wiederaufladen der Stromversorgungsbatterien des Terminals, wenn sich das Terminal in einer Entfernung von der Konsole befindet. (1)

Claims (3)

  1. Schnurloses Terminal zur Verbindung mit Computer- und Kommunikationsnetzen und/oder Informationsnetzen, mit einem Datenprozessor, einem Grafikbildschirm, einem oder mehreren Dateneingabegeräten und einem Großspeicherbauelement, dadurch gekennzeichnet, daß das Terminal ein Benutzermodul oder Mobilterminal (2) aufweist, das durch Übertragung elektrischer Funkwellen, Mikrowellen o. ä. schnurlos und kontinuierlich mit einem Konsolenmodul (1) kommuniziert, wobei das Konsolenmodul (1) die Stromversorgungsquelle (14 und 19) und die Datenkommunikationsverbindung (13 und 20) nach außen hat.
  2. Schnurloses Terminal zur Verbindung mit Computer- und Kommunikationsnetzen und/oder Informationsnetzen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Mobilterminal (2) eine verkleinerte Hauptplatine (3) mit integrierten Peripheriesteuerungen aufweist und mit einem Flachgrafik- (Flüssigkristall-) Bildschirm (4, 7) verbunden ist, der einen überlagerten berührungsempfindlichen Bildschirm (5) zur Dateneingabe mit seiner entsprechenden Steuerung (9) hat, und daß das Großspeicherbauelement ein Halbleiterbauelement (11) ohne mechanische Elemente aufweist, auf dem sich das Betriebssystem und die notwendigen Applikationen zum Zugriff auf Benutzerressourcen in entfernten Computern befinden.
  3. Schnurloses Terminal zur Verbindung mit Computer- und Kommunikationsnetzen und/oder Informationsnetzen nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Mobilterminal (2) und das Konsolenmodul (1) beide ein über die Luft durch elektrische Funkwellen o. ä. arbei tendes schnurloses Kommunikationsmodul (8 und 12) haben, das für eine dauerhafte Fernkommunikation betrieblich geeignet ist; und daß das Mobilterminal (2) und das Konsolenmodul (1) gemeinsame Stecker (10 und 16) haben, die beide verbinden, wenn das Terminal (2) auf dem Konsolenmodul (1) plaziert ist, wobei die Stecker (10 und 16) eine Verbindung zum Wiederaufladen der Speisebatterien mittels eines intelligenten Batterieladegeräts (15) und eine Breitband-Datenverbindung aufweisen.
DE10296509T 2001-03-13 2002-03-11 Schnurloses Terminal zur Verbindung mit Computer- und Kommunikationsnetzen und/oder Informationsnetzen Withdrawn DE10296509T5 (de)

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