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Kappenverbinder für den Strebausbau Die Erfindung bezieht sich auf
einen Kappenverbinder für den Strebausbau. An derartige Verbinder werden durch die
neuzeitliche Ausbautechnik eine Anzahl Forderungen gestellt, denen die bekannten
Kappenverbinder aber nur teilweise genügen.
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Es ist eine Kappe bekanntgeworden, bei der das zapfenartige Ende der
einen Kappe in das Hohlende der anderen Kappe eingreift, um .einen von ihm umgriffenen,
am Hdhl-endie angeordneten Bolzen schwenkbar und mit dem Hohlende durch einen Keil
verriegelt ist. Der Keil greift in der Nähe der Spitze dies zapfenartigen Endes
der einen Kappe an. Das Hohlende der anschließenden Kappe ist zum Hangenden hin
abgeschrägt. Diese bekannte Kappe erfüllt die wichtige Forderung, daß sie abgeworfen
werden kann, ohne daß sie vorher in Längsrichtung relativ zur anderen Kappe verschoben
werden muß. Das Rauben und das Versetzen dieser Kappe kann daher z. B. beim Bruchbau
ohne Behinderung durch dien Bruch vorgenommen werden. Die Kappe hat aber dien Nachteil,
d.aß sie infolge der unsymmetrischen. Ausbildung der Kappenenden nur in einer bestimmten
Lage eingebracht werden kann. Für die Praxis des Strebausbaues ist dieser Mangel
erheblich., da verbogene Kappen stets zur Reparatur gegeben werden müssen. Dies
wäre jedoch nicht notwendig, wenn man eine verbogene Kappe um 180' gedreht einbauen
könnte, da in diesem Falle die verbogene Kappe durch den Gebirgsdruck wieder geradegerichtetwürde.
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Eine andere bekannte Kappe, welche die letztgenannte Forderung erfüllt,
greift mit einem p.ilzkopfartigen Verbindungszapfen in -das Hohlende der anschließenden
Kappe ein und wird durch einen in zwei verschiediene Bohrungen des Hohlendes einsteckbaren
Keil gehalten. Diese Kappe hat aber den Nachteil, daß sie beim Einbauen oder Rauben
erst in Längsrichtung relativ zur anderen Kappe verschoben werden muß, wodurch insbesondere
das Rauben schwierig wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kappenverbindung zu
schaffen, die nach Belieben einen Einbau von um 180° gedrehten Kappen zuläßt und
bei d-°r d.ie Kappe ohne vorherige Längsverschiebung unter 'Verschwen:ken des Einsteckzapfen.s
abgeworfen werden kann. Die Erfindung geht von einer Kappe der erstgenannten Art
aus und erreicht ihr Ziel dadurch, daß im Sockel des pilzkopfartig ausgeführten
Verbindungszapfens der .einen Kappe und in den gabelförmigen Ansätzen des Hohlendes
dier anschließenden Kappe Öffnungen für den V erri.egelungskeil vorgesehen sind,
während in dem nicht gegabelten Teil des Hohlendes beiderseits der waagerechten
Symmetrieebene Öffnungen für den versteckbaren Arretierungs- und Schwenkbolzen angeordnet
sind, der die Ausnehmungen des in das Hohlende eingesteckten pilzkopfarti-gen Verbinidungszapfens
der anderen Kappe durchsetzt. Bei einer derartig ausgebildeten Kappenverbindung
kann der Schwenkbolzen je nach Lage der Kappe in die jeweils untenliegende Öffnung
des Hohlendes eingesteckt werden, so daß bei eingetretener Verbieigung die Kappe
um 180° verdreht eingebaut werden kann. Durch die Anordnung der Öffnungen für den
Keil im Sockel des Verbindungszapfens und in den gabelförmigen Ansätzen des Hohlendes
ist die Kappe ohne Längsverschiebung schwenkbar.
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Vorteilhaft liegt der pilzkopfarti.ge Verbindungszapfen der einen.
Kappe mit seiner gebogenen Endfläche gegen den Grund des Hohlendes der anschließenden
Kappe an. Durch diese Ausbildung wird das Herstellen der Verbindung beträchtlich
erleichtert. Wenn das Pilzkopfende in das Hohlende eingesteckt wird, bis seine Endfläche
gegen den Boden des Hohlemdes anliegt, verlaufen automatisch die Keillöcher in Zapfen
und im gegabelten Teil des Hohlendes in einem Zuge, so daß der Verriegelungskei.l
leicht eingeführt werden kann.
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Weiterhin ist es von Vorteil, der in den Sockel des pilzkopfartigen
Verbindungszapfens vorgesehenen etwa rechteckigen Keilöffnung in dem gegabelten
Teil dies Hohlendes der anderen Kappe zwei versetzt zueinander liegende Öffnungen
für den Verriegelungskeil zuzuordnen. Hierdurch hat man es in der Hand, je nachdem,
ob man den Keil in das eine oder andere Keilloch .einführt, die Kappe nach oben
oder nach unten zu schwenken.
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In ;der Zeichnung ist eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung
dargestellt.
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Abb. 1 zeigt die beiden Kappenenden in ihrer Wirkungslage teils in
Längsansicht und teils im Schnitt;
Abb. 2 und 3 zeigen in größerem
Maßstab Einzelheiten in Län@gs- und Draufsicht der Kappe.
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Der eigentliche Kappenkörper 10 kann kastenförmig, I-förmig sein oder
einen sonst geeigneten Querschnitt aufweisen. Am einen Ende der Kappe 10 ist der
Kopf 11, am anderen Ende die Gab.elhüls,e 12 vorgesehen. Die Gabelhülse 12 hat eine
Höhlung 14, in ds-e das pilzartige Ende 15 dies Kappenkopfes 11 eingreift. Am Pilzkopf
15 sind beiderseits Ausneh:mungen 16 vorgesehen, die in schlank auslaufende Einschnürungen
17 des verjüngten Teiles 18 übergehen.
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Die Aussparungen 16 dienen beim Einbau d°r Kappe zum Einhängen über
Bolzen 19, die die Bohrungen 20 der Kappenhü,lse 12 durchsetzen. Die Bolzen 19 sind:
auswechselbar. Im rückwärtigen, dem Kappenkörper 10 zugewandten Ende des Kappenkopfes
11 ist eine Durchbrediu.ng 21 und in der Gabelhülse 12 zwei nebeneinander, aber
etwas versetzt angeordnete Keillöcher 22 vorgesehen, in welchen einfache Keile 23
eingetrieben werden können, wobei nach Einsetzen des Pilzkopfes in die Gabelhülse
die Keilöffnungen 22 im Zuge der Durchbrechung 21 liegen. Die Verwendung der Kappen
10 geschieht wie folgt: Das Kappenende 11 wird mit den Aussparungen 16 dies Pilzkopfes
15 über den in, die unteren Löcher 20 eingesteckten Bolzen 19 gehängt und in die
strichpunktiert dargestellte Lage geschwenkt. Bei der dargestellten Anordnung hat
man es dann in der Hand, durch den Keil 23, je nachdem, ob man ihn in das eine oder
das andere Keilloch 22 einführt, den Kappenkopf 11 nach oben oder unten zu schwenken.
Der Keil 23 verbleibt zunächst ebenso in seiner Lage wie der Bolzen 19. Nach Unterbauen
der vordersten Kappe 10 mit einem Stempel wird der Keil 23 gelöst, und das
Spiel der Kräfte über den Gelenkkappen kann wie üblich erfolgen. Beim Rauben wird
mit der Weg-
nähme der Stempel die letzte Kappe 10 frei, und die Kappe wälzt
sich nun an der Rückwand der Hülsengabel 12 über den Zapfen. 19 ab und fällt
frei nach unten.
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Wesentlich ist, daß der Zapfen 19 nicht nur der Erleichterung der
Montage der Kappen dient, sondern wenn die Kappe mit ihrem Pilzkopf 15 nach oben
und eingeschwungen ist, auch in der Längsrichtung eine Arretierung bewirkt, die
den Verband der Kappen ,untereinander gewährleistet, da das Entfernen einer Kappe
nur durch Ausschwenken nach unten bewerkstelligt werden kann. Damit ist in einfachster
Weise eine unbedingte Sicherheit und der Zusammenhalt der einzelnen. Kappen erreicht,
und zwar mit .einfachen Mitteln. und unter Vermeidung nur schwer herstellbarer Zusatzglieder.
Die Verbindung der Kappenköpfe mit dem Kappenkörper 10 kann durch Stumpfschweißen
oder in einer geeigneten anderen Weise erfolgen.
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Wie aus der Zeichnung ersichtlich, ist die erfindungsgemäße Verbindung
der Kappen miteinander derart, daß bis auf die Haltekeile 23 (und gegebenenfalls
das nach außen vorragende oder abgebogene Ende des Gelenkbolzens 19) alle Verbindungs-
oder Gelenk- bzw. Lagerteile innerhalb des Profils des Kappenkörpers liegen. Die
Stützflächen der Kappe an ihrer Ober- und Unterscte sind also durchlaufend eben
und ähii° Vorsprüng° od. dgl. Man kann also bei den erfindungsgemäßen Gelenkkappen
wahlweise die Ober- oder die Unterseite zur Abstützung des Hangz-nd.°n benutzen
und erreicht in beiden Fällen ein sattes Anliegen, ohne daß schädliche Wirkungen
oder sonstige Hemmungen auftreten können.