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Verfahren und Heftzange zum Verschließen von Faltkartons mittels
Heftklammern Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Verschließen von Faltkartons,
insbesondere solchen mit bündig zueinander liegenden Außenklappen. mittels Heftklammern
unter Verwendung eines in das Material der untersten Klappe einstechenden Heftambosses.
Bei einem bekannten Verfahren dieser Art wird ein gerades, vorn eingeschärftes Einsteckschwert
von einer Stirnseite des Kartons aus quer durch den Karton unterhalb der zu verheftenden
Klappen hindurchgestoßen. Auf diese Weise kann von oben her geheftet werden. Der
Nachteil dieses Verfahrens besteht darin, daß der Karton an der Anlenkstelle der
Seitenklappen geschwächt wird, also gerade an einer Stelle, die beim Transport den
stärksten Belastungen unterworfen ist. Weiterhin verlangt die bekannteVerheftungsmethode,
daß jeweils eine sehr starkeKartonschicht auf einmal geheftet werden muß.
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Die Erfindung bezweckt, die genannten Nachteile zu vermeiden, und
besteht darin, daß entlang des Randes der zu verheftenden Außenklappe in die Innenklappen
mindestens deren Oberschicht durchstoßende Schlitze eingebracht, jeweils ein Heftamboß
in jeden Schlitz eingeführt und darauf die Heftung mittels Klammern von der Oberseite
der Außenklappe her durchgeführt wird. Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht
auch das Verheften sehr starken Materials, da es gestattet, die untere zu verheftende
Schicht nur teilweise zu durchstechen, so daß nicht zwei oder mehr Papp- bzw. Kartonlagen
auf einmal geheftet werden müssen. Es können erfindungsgemäß also auch kürzere Heftklammern
verwendet werden.
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Das Verfahren gemäß der Erfindung wird erleichtert und kann ohne
Gefahr der Beschädigung des zu verheftenden Kartons ausgeführt werden, wenn an Stelle
des beim bekannten Verfahren verwendeten geraden Schwertes ein von der Spitze her
leicht geschweiftes oder gebogenes Schwert verwendet wird.
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Die geschweifte Form des Schwertes ermöglicht es, unmittelbar am Rand
der oberen Klappe in die darunterliegende Klappe hineinzustechen, damit dann von
oben her die obere Klappe mit einem mehr oder weniger großen Teil des Materials
der unteren Klappe verheftet werden kann. Die geschweifte Form des Schwertes ermöglicht
es fernerhin, mit einem sehr engen Schlitz zwischen den beiden oberen Klappen auszukommen,
da das Schwert infolge seiner geschweiften Form in diesen sehr engen Schlitz hineingeschoben
werden kann, was bei einem geraden Schwert unmöglich wäre.
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Weitere besondere Ausgestaltungen des Schwertes, welche die Ausführung
des Verfahrens nach der Erfindung erleichtern oder verbessern, -sind aus der nachfolgenden
Beschreibung, der Zeichnung und den Ansprüchen erkennbar.
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Gemäß der Erfindung können insbesondere Faltkartons geschlossen werden,
deren Außenklappen in geschlossenem Zustand stumpf gegeneinanderstoßen.
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Das erfindungsgemäßeVerfahren kann nicht nur beim Verschließen der
Oberseite der Faltkartons, sondern auch beim Verschließen des Bodenteils des Faltkartons,
insbesondere dann mit Vorteil angewendet werden, wenn es sich um sehr große Kartons
und solche mit erheblicher Wellpappenstärke handelt. Bei Wellpappe iiblicher Stärke
kann man den Schlitz ganz durch die Pappe hindurchführen, so daß der durch den Schlitz
hindurchgeschobene Amboß unter die Unterseite der Pappe greift. Bei der in letzter
Zeit in zunehmendem Maße verwendeten sogenannten Doppelwellpappe, die aus drei Glattschichten
mit jeweils dazwischen befindlichen Wellschichten besteht und dadurch eine Wandstärke
von 6 bis 10 mm erhält, ist aber meistens das Durchstechen nur der obersten Glattschicht
der unteren Klappe vorzuziehen. Es braucht dann nur diese mit der daraufliegenden
Außenklappe verheftet zu werden, was ilnsbesondere dann genügt, wenn Innenklappe
und Außenklappe mittels Klebstoff verbunden werden sollen, der vor dem Verheften
aufgebracht wird. Dem Verheften mittels Klammern fällt dann unter anderem die Aufgabe
zu, Außenklappe und Innenklappe so lange gegeneinanderzupressen, bis der Klebstoff
erhärtet ist.
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Die Schlitze, die gemäß der Erfindung verwendet werden, können bereits
bei der Pappenherstellung vorgesehen werden, so daß der Benutzer des Kartons den
Heftamboß nur in die bereits fertigen Schlitze einzuführen braucht.
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Die Zeichnung erläutert die Erfindung und zeigt beispielsweise eine
zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens besonders zweckmäßige
Ausbildung einer Heftzange, und zwar zeigt Fig. 1 einen gemäß der Erfindung halb
verschlossenen Faltkarton, Fig. 2 den gleichen Karton, vollständig verschlossen,
Fig. 3 einen Schnitt in erheblich vergrößertem Maßstab durch eine auf eine Innenklappe
zu verheftende Außenklappe, Fig. 4 einen Schnitt gemäß IV-IV der Fig. 3, Fig. 5
eine Heftzange zur Ausführung des Verfahrens, Fig. 6 eine Ausbildung des Ambosses
zur r Ausübung des Verfahrens, Fig. 7 eine gabelförmige Ausbildung des Ambosses
zur Ausübung des Verfahrens und Fig. 8 einen Schnitt gemäß VIII-VIII der Fig. 7.
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Der in Fig. 1 gezeigte Faltkarton möge an seiner Unterseite bereits
fertig verschlossen sein. Die beiden Innenklappen 1 und 2 der Oberseite sind heruntergeklappt.
Darauf ist die Außenklappe 3 ebenfalls heruntergeklappt worden. Entlang ihres Randes
3 a werden nun in die Innenklappen 1 und 2 in Richtung der Pfeile 4 senkrechte oder
schräge Schlitze hineingestoßen. In diese Schlitze wird ein Amboß eingeführt, der
das Verheften von Heftklammern 5 von oben her ermöglicht. Ehe die Klappe 3 niedergelegt
worden ist, ist mit Hilfe zweier Heftklammern 6 ein Stück Füllpappe 7 an die Unterseite
der Außenklappe 3 geheftet worden. Zum weiteren Verschließen wird nunmehr die zweite
Außenklappe8 heruntergeklappt. In die gleichen Schlitze, in welche der Amboß zwecks
Einbringens der Klammern 5 eingeführt worden war, wird nunmehr wiederum ein Amboß
eingeführt, wobei er jedoch zurAußenklappe8 hin gerichtet ist. Es können so weitere
Heftklammern 9 eingebracht werden (Fig. 2). Desgleichen können in die Füllpappe
7 Schlitze eingeschnitten und in diese Schlitze jeweils der Amboß eingeführt werden,
so daß Klammern 10 von oben eingebracht werden können. Der fertig verschlossene
Karton ist nun auf der ganzen Länge der Außenklappen 3 und 8 verschlossen. Dabei
ist der Raum zwischen den Innenklappen 1 und 2 durch die Füllpappe 7 überbrückt.
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Gemäß dem Verfahren nach der Erfindung ist es auch möglich, seitliche
Schlitze in die Kartonseitenwand 12 einzustoßen, und zwar in Richtung der Pfeile
11, so daß auch die Schmalseiten der Außenklappen 3 und 8 durch Heftklammern 13
mit den Innenklappen 1 und 2 verheftet werden können.
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Besteht der Karton aus Wellpappe üblicher Stärke, so kann der Schlitz
durch die ganze Pappenstärke hindurchgeführt werden, so daß der Amboß nach Einschieben
in den Schlitz unter die Pappe zu liegen kommt. Insbesondere aber, wenn sehr starke
Wellpappen verwendet werden, würde sich eine sehr große Hefthöhe ergeben, die ungewöhnlich
lange Klammerschenkel erforderlich macht. Fig. 3 zeigt beispielsweise einen Schnitt
durch die Innenklappe2, die aus drei Glattschichten 2 a und zwischen diesen angeordneten
zwei Wellschichten 2 b besteht. Die Stärke einer solchen Pappe kann beispielsweise
6 bis 10 mm betragen. Auf die Innenklappe2 soll nun die Außenklappe 3 geheftet werden,
die ebenso dick wie die Innenlolappe 2 ist. Wollte man durch beide Klappen hindurchheften,
so müßten also ungewöhnlich langschenkelige Klammern Anwendung finden. Deshalb wird
der Amboß 14 nur unter die oberste Glattschicht 2 a gestoßen. Die Klammer 15, die
in Richtung des Pfeiles 16 von oben eingetrieben wird und sich auf
dem Amboß 14 in
an sich bekannter Weise biegt, braucht also nur eine Schenkellänge zu besitzen,
die genügt, um die Außenklappe 3 und die obere Schicht der Innenklappe 2 zu durchstoßen.
Wie Fig. 3 weiter zeigt, ist der Amboß 14 vorn mit eimer dolchartigen Spitze 14
a versehen (vgl. auch Fig. 6). Von der Heftstelle, die in Fig. 3 unterhalb der Klammer
15 liegt, ist der Amboß 14, der in der Anwendung bei Heftzangen im allgemeinen als
Schwert bezeichnet wird, bei 14 b in einem Winkel von etwa 25 bis 450 nach oben
gebogen. Dies erleichtert das Einbringen des Schwertes 14 in den Karton insbesondere
dann, wenn die beiden Außenklappen 3 und 8 ziemlich eng gegeneinanderstoßen. Aus
Fig. 4 ist der Querschnitt des Schwertes 14 erkennbar, in das von oben eine Sicke
14c eingebracht ist, die beim Umbiegen der Klammern als Führung dient (vgl. auch
Fig. 6), die eine Draufsicht auf das Schwert 14 zeigt. In strichpunktierten Linien
ist in Fig. 6 eine andersartige Form eines Ambosses angegeben, die in an sich bekannter
Weise sichelartig ausgebildet ist (vgl. die strichpunktierte Einzeichnung 17). In
diesem Falle muß die Sicke 14 c die strichpunktiert gezeichnete Lage 14 d einnehmen.
Derartige sichelförmige Schwerter ermöglichen es, die Zange seitlich an die heftenden
Teile heranzubringen. Die Kanten 14t (Fig. 6) des Schwertes können angeschärft sein.
In diesem Falle kann unter Umständen die dolchartige Spitze 14 a in Fortfall kommen.
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In den Fig. 7 bis 8 ist ein gabelförmiger Amboß gezeigt, dessen beide
Zinken 18a und 18 b gemäß Fig. 8 dreieckförmigen Querschnitt haben. Die beiden Zinken
bringen also beim Stoßen in oder durch die Pappe nur zwei kleine Schlitze zustande,
wobei zwischen diesen beiden Schlitzen ein dem Zinkenabstand entsprechender Teil
der Pappe unversehrt bleibt. Dies ist aus Festigkeitsgründen und aus Gründen besseren
Aussehens erwiinscht. In Fig. 8 ist die Stellung einer Klammer 19 angedeutet, die
von oben her durch eine Heftzange auf die Zinken 18 a und 18 b heruntergedrückt
wird, wobei sich ihre unteren Enden zwecks Verheftens in an sich bekannter Weise
umbiegen. Die gabelförmige Ausbildung des Ambosses kann sowohl bei einem geraden
Schwert 14 als auch bei einem sichelförmigen Schwert 17 vorgesehen werden.
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PATENTANSPOCH: 1. Verfahren zum Verschließen von Faltkartons, insbesondere
solchen mit bündig zueinander lie genden Außenklappen, mittels Heftklammern unter
Verwendung eines in das Material der untersten Klappe einstechenden Heftambosses,
dadurch gekennzeichnet, daß entlang des Randes (3a) der zu verheftenden Außlenklappe
(3) in die Innenklappen (1, 2) mindestens deren Oberschicht durchstoßende Schlitze
eingebracht, jeweils ein Heftamboß (14, 17, 18) in jeden Schlitz eingeführt und
darauf die Heftung mittels Klammern von der Oberseite der Außenklappe (3 bzw. 8)
her durchgeführt wird.