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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf eine Atemschutzvorrichtung, die als Staubmaske oder Gasmaske
beispielsweise in einer Fabrik oder einer Konstruktionshalle benutzt
werden kann, wo Staub oder ein toxisches Gas entsteht.
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Eine Art einer konventionellen Atemschutzvorrichtung
ist in 4 dargestellt.
Sie weist einen Frontkörper 31,
der wenigstens eine Nase und einen Mund eines Trägers überdeckt, eine elektrische
Lüftereinheit 32 und
eine Staubabhalte- oder gasundurchlässige Filtereinheit 33.
Die elektrische Lüftereinheit 32 ist
abnehmbar an ein Frontteil der elektrischen Lüftereinheit 32 angebracht.
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Eine andere Art einer konventionellen
Atemschutzvorrichtung ist in 5 dargestellt.
Sie weist einen Frontkörper 31 auf,
der wenigstens eine Nase und einen Mund eines Trägers überdeckt, und zwei Filtereinheiten
sowohl auf der linken wie auf der rechten Seite des Frontkörpers 31.
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Jedoch muss in der Atemschutzvorrichtung, die
in 4 dargestellt ist,
um die Luftströmungsrate von
mehr als 120 Litern pro Minute, welche der JIS (japanischer Industrie-Standard)
für eine
Atemschutzvorrichtung mit einer elektrischen Lüftereinheit verlangt, die elektrische
Lüftereinheit 32 groß genug sein,
um die Luftströmung
zu erhöhen.
Dies führt
zu einer Verkleinerung des Feldes für die Sicht nach vorn, wobei
sich das vorderseitige Gewicht erhöht, die Arbeitseffizienz und
die komfortable Anpassung verschlechtern. Außerdem setzt sich in dieser
Vorrichtung mit derselben Filtervorrichtung 33 ein Filter schnell
zu, wenn die Luftströmungsrate
erhöht
wird; die Luftströmungsrate
nimmt ab, und schließlich muss
das Filter häufig
durch ein neues ausgetauscht werden.
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Noch schlimmer ist es jedoch, dass
es in dieser Vorrichtung mit dem Frontkörper 31, an dem die elektrische
Lüftereinheit 32 angebracht
ist, schwierig ist, Wartungsarbeiten wie das Reinigen und Waschen des
Frontkörpers
und das Ersetzen von Teilen auszuführen, da die elektrische Lüftereinheit 32 von
dem Frontkörper 31 nicht
entfernt werden kann.
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Die Atemschutzvorrichtung, die in 5 dargestellt ist, hat Filtervorrichtungen 33 auf
beiden Seiten des Frontkörpers 31,
aber keine elektrische Lüftereinheit.
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Daraus resultiert, dass Luft nicht
zwangsweise zugeführt
wird und eine ausreichende Luftströmungsrate nicht gewährleistet
werden kann.
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Es ist daher ein Gegenstand der vorliegenden
Erfindung, eine Atemschutzvorrichtung zur Verfügung zu stellen, die die Probleme
beseitigt, die die bekannte Atemschutzvorrichtung hat.
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Insbesondere ist es ein Gegenstand
der vorliegenden Erfindung, eine Atemschutzvorrichtung zur Verfügung zu
stellen, in der eine Luftströmungsrate von
mehr als 120 Liter pro Minute (die nach dem JIS für eine Atemschutzvorrichtung
mit einer elektrischen Lüftereinheit
erforderlich ist) gewährleistet
wird, ohne das Feld für
die Sicht nach vorn zu verschmälern, ohne
das Gewicht der Vorderseite zu vergrößern und ohne den Leistungswirkungsgrad
oder die komfortable Anpassung zu verschlechtern; außerdem kann elektrische
Lüftereinheit
von dem Frontkörper
entfernt werden, und eine Wartungsarbeit wie das Waschen und Reinigen
des Frontkörpers
mit Wasser und der Austausch von Teilen kann leicht durchgeführt werden.
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Um die oben beschriebenen Aufgaben
zu erfüllen,
hat eine Atemschutzvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
einen Frontkörper
und hat Filtervorrichtungen auf einem linken und rechten Seitenbereich
seitlich einer senkrechten zentralen Linie des Körpers. Jede Filtereinheit ist
mit einer elektrischen Lüftereinheit
ausgestattet.
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Die elektrische Lüftereinheit der Atemschutzvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung ist von einem Filtergehäuse aufgenommen. Die elektrische
Lüftereinheit
bzw. die Filtervorrichtung sind von dem Frontkörper abnehmbar ausgebildet.
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Die Atemschutzvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung kann einen Stimmübertrager
in einem zentralen oberen Teil des Frontkörpers und ein Auslassventil
in einem unteren zentralen Teil des Frontkörpers enthalten.
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Die obigen Ausführungen und weitere Vorteile
und Wirkungen der vorliegenden Erfindung werden durch die nachfolgenden
Beschreibung in Verbindung mit den zugehörigen Zeichnungen verdeutlicht.
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1 ist
Ansicht, die einen Zustand zeigt, in dem eine der Filtervorrichtungen
von dem Frontkörper
der Atemschutzvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung abgenommen und dann auseinander genommen ist.
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2 ist
eine vergrößerte Ansicht
des wesentlichen Teils, die einen Zustand zeigt, in dem die Filtervorrichtung
von dem Frontkörper
der Atemschutzvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung abgenommen ist.
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3 ist
eine Schnittansicht der Filtervorrichtung der Atemschutzvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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4 ist
eine perspektivische Ansicht einer herkömmlichen Atemschutzvorrichtung.
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5 ist
eine perspektivische Ansicht einer anderen herkömmlichen Atemschutzvorrichtung.
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Wie in 1 bis 3 dargestellt ist, hat eine Atemschutzvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung einen Frontkörper 1 zum
Abdecken wenigstens der Nase oder des Mundes eines Trägers, ein Kopfband 2 zum
Befestigen auf dem Kopf des Trägers
und zwei Filtervorrichtungen 4, von denen jede eine elektrische
Lüftereinheit 3 aufweist.
Die Filtervorrichtungen 4 mit den elektrischen Lüftereinheiten 3 sind
abnehmbar auf der linken bzw. der rechten Seite einer senkrechten
zentralen Linie des Frontkörpers 1 angeordnet.
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Der Frontkörper 1 besteht aus
einem synthetischen Harz, das Flexibilität, Elastizität oder dgl.
aufweist. Der Frontkörper 1 ist
mit einem Stimmübertrager 5 in
einem oberen zentralen Bereich ausgestattet, wobei ein Auslassventil 6 an
einem zentralen unteren Bereich und Durchlässe 7 für die jeweiligen
Filtervorrichtungen 4 auf dem linken und dem rechten Seitenbereich
seitlich der zentralen senkrechten Linie angeordnet sind. Der Frontkörper 1 ist
auch mit einem dünnen
Wandbereich 8 ausgestattet, der polsternde Eigenschaften
an einer Stelle ergibt, mit der die Nase der Trägerperson in Berührung steht,
um die Anpresskraft auf die Nase des Trägers zu vermindern, wenn der
Frontkörper 1 auf
ihm oder ihr anliegt.
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Der Frontkörper 1, der in den
Zeichnungen dargestellt ist, hat eine Kontur einer halben Gesichtsmaske,
die nur die Nase und den Mund des Trägers bedeckt. Jedoch kann er
auch eine Voll-Gesichtsmaske sein, die das ganze Gesicht eines Trägers bedeckt.
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Die elektrische Gebläseeinheit 3 hat
einen Zentrifugallüfter 9 und
einen Flachmotor 10. Die Leistung wird dem Flachmotor 10 von
einer Batterie 12 über
ein Leistungsversorgungskabel 11 geliefert. Wenn sich der
Flachmotor 10 dreht, dreht sich auch der Zentrifugallüfter 9,
der auf der Drehachse des Flachmotors 10 angebracht ist.
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Die Filtervorrichtung 4 umfasst
ein Filter 13, ein Haltegehäuse 16 und eine Abdeckung 17.
Das Filter 13 ist vom Patronen-Typ, es ist ein Staubabhalte-
oder ein gasundurchlässiges
Filter. Das Haltegehäuse 16 hat
einen Haltebereich 14 zum Halten des Filters 13 und
darunter eine Aufnahmevertiefung 15 für die elektrische Gebläseeinheit 3.
Die Abdeckung 17 dient zum Abdecken des Filters 13 in
dem Haltegehäuse 16.
Die elektrische Gebläseeinheit 3 ist
von der Aufnahmevertiefung 15 in dem Haltegehäuse 16 aufgenommen.
Eine Trennplatte 18 ist zwischen dem Haltebereich und der
Aufnahmevertiefung 15 vorgesehen, um diese von einander
zu trennen, und hat einen Durchlass 19 in einem zentralen
Bereich, um den Haltebereich 14 und den Aufnahmeraum 15 zu
belüften.
Die Abdeckung 17 hat einen Durchlass 20 in einem
zentralen Bereich und ist abnehmbar mit dem Haltegehäuse 16 verschraubt.
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Der Sprachübertrager 5 (nicht
dargestellt) besteht aus einer herkömmlichen Struktur mit Rahmenelement
für die
Frontoberfläche,
einem rückseitigen
Rahmenelement und einem dünnen
sprachdurchlässigen
Film oder dergleichen zwischen ihnen. Das Auslassventil 6 (nicht
dargestellt) besteht ebenfalls aus einer herkömmlichen Struktur, die ein Überwachungsventil
oder dergleichen aufweist.
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Der Frontkörper 1 hat Durchlässe 7 auf
dem linken bzw. dem rechten Seitenbereich seitlich der zentralen
senkrechten Linie. Jeder Durchlass 7 hat, soweit notwendig,
ein Überwachungsventil 21,
das es ermöglicht,
dass Luft nur von der Aufnahmevertiefung 15 in Richtung
zu dem Frontkörper 1 strömt, aber
ihren Rückfluss
von dem Frontkörper 1 zu
der Aufnahmevertiefung 15 verhindert. Ein Trägerzylinder 22 ist
so ausgerichtet, dass er den Durchlass 7 umgibt, und seinem
zylindrischen Ende ist nach außen
gerichteter Flansch 23 vorgesehen, der Durchstichbereiche 23a an
einander gegenüberliegenden Positionen
aufweist.
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Die Aufnahmevertiefung 15 in
dem Haltegehäuse 16 der
Filtervorrichtung 4 hat einen Durchlass 24, der
zu dem Durchlass 7 auf dem Frontkörper 1 führt. Ein
Trägerzylinder 25 ist
so ausgerichtet, dass er den Durchlass 24 umgibt, und an
seinem zylindrischen Ende ist ein nach innen gerichteter Flansch 26 vorgesehen,
der Durchstichbereiche 26a an einander gegenüberliegenden
Positionen aufweist.
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Beim Aufstecken der abnehmbaren Filtervorrichtung 4 auf
den Frontkörper 1 werden
die Trägerzylinder 22,
die gegenüber
den Durchlässen 7 auf dem
linken und dem rechten Seitenbereich seitlich der zentralen senkrechten
Linie auf dem Frontkörper 1 hervorspringend
angeordnet sind und diese umgeben, bedeckt und mit dem Trägerzylinder 25,
der gegenüber
dem Durchlass 24 der Aufnahmevertiefung 15 in
dem Haltegehäuse
hervorspringend angeordnet ist und diesen umgibt. In diesem Fall
ist der nach außen
gerichtete Flansch 23 des Trägerzylinders 23 so
zusammengesteckt, dass er nicht den nach innen gerichteten Flansch 26 des
Trägerzylinders 25 überlappt.
Mit anderen Worten, der nach außen
gerichtete Flansch 23 des Trägerzylinders 22 kommt
in die Position der Durchstichbereiche 26a des nach innen
gerichteten Flansches 26 des Trägerzylinders 25, während der
nach innen gerichtete Flansch 26 des Trägerzylinders 25 in
eine Position des Durchstichbereichs 23a des nach außen gerichteten
Flansches 23 kommt.
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Dann gelangen durch Drehen des Haltegehäuses 16 in
einer Richtung der nach außen
gerichtete Flansch 23 des Trägerzylinders 22 und
der nach innen gerichtete Flansch 26 des Trägerzylinders 25 in
eine überlappende
Stellung, und die Trägerzylinder 22 und 25 sind
mit einander verbunden, und die Filtervorrichtung 4 ist
mit dem Frontkörper 1 verbunden.
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Beim Lösen der Filtervorrichtung 4 von
dem Frontkörper 1 erlaubt
ein Drehen des Haltegehäuses 16 in
der gegenüber
der obigen entgegengesetzten Richtung, dass der nach außen gerichtete
Flansch 23 des Trägerzylinders 22 und
der nach innen gerichtete Flansch 26 des Trägerzylinders 25 verschoben
werden, während
sie sich nicht gegenseitig überdecken, und
der oben beschriebene Verbindungszustand zwischen den Trägerzylindern 22 und 25 ist
aufgehoben. Als Ergebnis daraus ist die Filteranordnung 4 von dem
Frontkörper 1 abgenommen.
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Die Atemschutzvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung hat, wie oben beschrieben, den Frontkörper 1 und die Filtervorrichtung 4,
die die elektrischen Lüftereinheiten 3 auf
dem linken und dem rechten Seitenbereich seitlich der zentralen
vertikalen Linie umfassen, und sie sind von einander abnehmbar verbunden.
Daher ermöglicht
die Vorrichtung eine erhöhte
Luftstromrate, ohne die Größe einer
jeden Filteranordnung 4 zu vergrößern.
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Außerdem hat die Atemschutzvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung die Filteranordnungen 4, die die elektrischen
Lüftereinheiten 3 auf einer
linken und einem rechten Seitenbereich seitlich einer zentralen
senkrechten Linie auf dem Frontkörper 1 umgeben,
den Sprachübertrager 5 auf
einem zentralen oberen Bereich des Frontkörpers 1 und ein Auslassventil 6 auf
einem unteren zentralen Bereich hiervon; und hierfür sind die
Elemente, d. h. die Filtervorrichtungen 4, der Sprachübertrager 5 und
das Auslassventil 6 in ihrem Aufbau angepasst.
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Zusätzlich kann in der Atemschutzvorrichtung
die elektrische Lüftereinheit 3 von
dem Frontkörper 1 zusammen
mit der Filtereinheit 4 abgenommen werden, wenn es notwendig
ist.
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Wie aus der obigen Beschreibung ersichtlich,
gestattet es die Atemschutzvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung,
eine Luftströmungsrate von
mehr als 120 Liter pro Minute (erforderlich nach dem JIS für eine Atemschutzvorrichtung
mit einem elektrisch angetriebenem Gebläse (JIST 8157)) sicherzustellen,
ohne das Feld der Sicht nach vorn zu verkleinern, ohne den Leistungswirkungsgrad
zu verschlechtern, und/oder eine komfortable Anpassung. Dies ist
um so bedeutsamer, als die elektrische Lüftereinheit von dem Frontkörper entfernt
werden kann, wobei der Frontkörper
leicht gewaschen und mit Wasser gereinigt werden kann; Teile lassen
sich leicht austauschen.