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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Verfahren zum Herstellen eines diffraktiven optischen Bauteils,
bei dem einem optisch wirksamen Körper eine vorgegebbare bleibende
Diffraktionsstruktur aufgeprägt
wird. Sie betrifft weiterhin ein entsprechendes optisches Bauteil
sowie eine Vorrichtung zur Herstellung eines solchen Bauteils.
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Optische Gitter als derartige diffraktive
optische Bauteile werden in der Regel entweder durch mechanische
Bearbeitung eines Grundkörpers
mit entsprechenden Präge- oder Ritzwerkzeugen
oder unter Verwendung photographischer Verfahren erzeugt. In beiden
Fällen
besteht jedoch der Nachteil, dass für jedes Bauteil der gesamte
Erzeugungsprozess der in der Regel äußerst filigranen Gitterstruktur von
neuem erfolgen muss.
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Bei einfachen Anwendungen kann man
sich zwar damit behelfen, von einem einmal erzeugten Originalgitter
Abdrücke,
beispielsweise aus Kunststoff, zu erstellen. Für Präzisionsanwendungen sind derartige
Abdrücke
in der Regel jedoch nicht geeignet.
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Aus der
US 5,948,321 ist es im Zusammenhang
mit Flachdisplays bekannt, dass sich in einem zwischen entsprechenden
Begrenzungen ausgebildeten dünnen
Film aus einer magnetischen Flüssigkeit,
die aus einer Dispersion ultrakleiner ferromagnetischer Partikel
in einer Trägerflüssigkeit
besteht, unter Einwirkung eines homogenen Magnetfeldes je nach dessen
Stärke
eine unterschiedlich organisierte Anordnung der Partikel erzielen
lässt.
Die sich in Abhängigkeit
vom äußeren Magnetfeld
ergebenden geordneten Strukturen wirken sich dabei unter anderem auf
die Eigenschaften des Films hinsichtlich Diffraktion und Polarisation
aus, weshalb in dem genannten Dokument vorgeschlagen wird, ein solches
Dünnfilmelement
als monochromen Lichtschalter bzw. steuerbaren Wellenlängenfilter
einzusetzen.
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Mit einem solchen Dünnfilmelement
ließe sich
zwar ebenfalls ein diffraktives Bauelement realisieren. Dies wäre jedoch
mit einem erheblichen Aufwand verbunden, da zumindest stets sichergestellt sein
müsste,
dass im Betrieb ein entsprechendes homogenes externes Magnetfeld
vorhanden ist, welches die diffraktiven Eigenschaften sicherstellt.
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Aus der
US 4,946,613 ist im Zusammenhang mit
der Prüfung
von Bauteilen im Übrigen
noch bekannt, dass sich in freien Schichten aus magnetischen Flüssigkeiten
im Bereich von Fehlstellen eines zu untersuchenden Bauteils, das
in einem homogenen externen Magnetfeld angeordnet ist, unterschiedliche
Schichtdicken einstellen. Dies resultiert aus der Störung des
Magnetfelds durch die Fehlstelle. Um die Fehlstelle auch nach Wegfall
des externen Magnetfelds noch identifizieren zu können, wird
vorgeschlagen, die magnetische Flüssigkeit auszuhärten, solange
das homogene externe Magnetfeld anliegt, und die Oberfläche der
ausgehärteten
Schicht dann einer optischen Untersuchung zu unterziehen, um den
Ort von Fehlstellen zu lokalisieren.
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Ausgehend von den Nachteilen im Zusammenhang
mit den oben genannten diffraktiven Bauteilen liegt der vorliegenden
Erfindung daher die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren, ein optisches
Bauteil sowie eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zur Verfügung zu
stellen, welches bzw. welche die oben genannten Nachteile nicht
oder zumindest in geringerem Maße
aufweist und insbesondere in einfacher und gut reproduzierbarer
Weise die Herstellung eines solchen diffraktiven optischen Bauteils
ermöglicht.
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Die vorliegende Erfindung löst diese
Aufgabe ausgehend von einem Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1 durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen
Merkmale. Die vorliegende Erfindung löst diese Aufgabe weiterhin
ausgehend von einem optischen Bauteil gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
19 durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 19 angegebenen
Merkmale. Die vorliegende Erfindung löst diese Aufgabe schließlich auch
ausgehend von einer Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
29 durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 29 angegebenen
Merkmale.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
die technische Lehre zu Grunde, dass sich die Herstellung eines
diffraktiven optischen Bauteils besonders einfach sowie gut und
problemlos reproduzierbar gestaltet, wenn man zumindest einen Teil
des diffraktiven Bauteils dadurch erzeugt, dass durch ein Magnetfeld
entsprechender Feldverteilung eine der gewünschten Diffraktionsstruktur
entsprechende freie Verformung einer ersten Schicht aus einer magnetischen
Flüssigkeit
bewirkt wird, die dann durch Aushärten der magnetischen Flüssigkeit
fixiert wird.
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Die Diffraktionsstruktur ergibt sich
dann ohne weiteres aus der durch die Feldverteilung des Magnetfeldes
hervorgerufene variierende Dicke der ersten Schicht, d. h. aus der
durch die Feldverteilung des Magnetfeldes induzierten Topografie
der ersten Schicht, welche durch das Aushärten fixiert wird.
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Erfindungsgemäß wird hierzu zunächst eine erste
Schicht aus einer aushärtbaren
magnetischen Flüssigkeit
gebildet. Dieser ersten Schicht wird dann in einem ersten, nicht
ausgehärteten
Zustand ein Magnetfeld mit einer der Diffraktionsstruktur entsprechenden
vorgegebenen Feldverteilung aufgeprägt. Schließlich wird die erste Schicht
zur Bildung wenigstens eines Teils des mit der Diffraktionsstruktur
versehenen Bauteils ausgehärtet.
Das Magnetfeld wird dabei zumindest solange aufrecht erhalten, bis
eine zur Erhaltung der Diffraktionsstruktur ausreichende Formstabilität der ersten
Schicht erzielt ist.
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Die freie Verformung der magnetischen
Flüssigkeit
bringt den Vorteil mit sich, dass sich das Bauteil in relativ kurzer
Zeit herstellen lässt.
Es muss lediglich die erste Schicht erzeugt werden, die sich dann
nach Aufbau des Magnetfelds in deren Bereich sofort in vergleichsweise
kurzer Zeit über
ihre gesamte Erstreckung in der gewünschten Weise verformt. Es
muss sich dann unter Aufrechterhaltung des Magnetfelds lediglich
noch ein Aushärtungsvorgang
bis zum Erreichen ausreichender Formstabilität anschließen,
Weiterhin ist von
Vorteil, dass nach einmaliger Konfiguration der Einrichtung zur
Erzeugung des Magnetfelds mit der vorgegebenen Feldverteilung, die
der gewünschten
Diffraktionsstruktur entspricht, zumindest über einen längeren Zeitraum kein weiterer
Aufwand für
die Konfiguration des Magnetfelds anfällt. Das Magnetfeld muss in
der Regel nur noch für
die Bearbeitung der jeweiligen ersten Schicht in deren Bereich erzeugt
werden. Dies ist in der Regel ebenfalls in sehr kurzer Zeit möglich. So
kann es je nach Art der Erzeugung des Magnetfelds genügen, die Einrichtung
zur Erzeugung des Magnetfelds einfach nur einzuschalten. Bei anderen
Varianten, bei denen eine entsprechend magnetisierter Feldkörper zum Aufbau
des Magnetfelds dient, genügt
es die aushärtbare
Schicht im Bereich dieses Feldkörpers
zu erzeugen. Schließlich
kann es bei Varianten, bei denen ein entsprechend konfigurierter
Feldkörper
in Kombination mit einem externen Magnetfeld die gewünschte Feldverteilung
erzielt, genügen
die aushärtbare Schicht
im Bereich dieses Feldkörpers
zu erzeugen und das externe Magnetfeld aufzubauen.
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Die Erfindung bringt weiterhin den
Vorteil mit sich, dass sich je nach Anwendungsfall des diffraktiven
Bauteils die beliebige vorgebbare Diffraktionsstrukturen erzielen
lassen. Es muss lediglich ein entsprechender vorgebbarer Feldverlauf
des Magnetfelds erzeugt werden. Hierbei können insbesondere auch nichtperiodische
vorgebbare Verläufe
des Magnetfelds und damit auch der Diffraktionsstruktur erzielt
werden.
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Bei besonders einfach zu realisierenden
Varianten des erfindungsgemäßen Verfahrens
weist die Diffraktionsstruktur zumindest abschnittsweise eine Periodizität auf. Demgemäß weist
dann auch das Magnetfeld entsprechend der Diffraktionsstruktur eine
zumindest abschnittsweise periodische Feldverteilung auf.
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Weiterhin ergibt sich eine besonders
einfache Realisierung, wenn geometrisch einfache Diffraktionsstrukturen
realisiert werden, beispielsweise wenn die Feldverteilung derart
gewählt
wird, dass die Diffraktionsstruktur ein Gitter mit einer Struktur
aus parallelen Linien oder konzentrischen Kreisen ausbildet. Die
Linien bzw. Kreise werden hier durch Erhebungen bzw. Vertiefungen
der ersten Schicht gebildet. Es versteht sich, dass auch hier wieder
sowohl periodische als auch nichtperiodische Linien- bzw. Kreiskonfigurationen
erzielt werden können.
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Bei vorteilhaften Varianten des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist vorgesehen, dass die Feldverteilung derart gewählt wird,
dass die Diffraktionsstruktur ein Gitter mit im wesentlichen binärer Struktur
ausbildet. Eine binäre
Struktur soll hierbei eine Gestaltung bezeichnen, bei der die Struktur
der ersten Schicht im wesentlichen nur zwei unterschiedliche Zustände mit
entsprechend unterschiedlichen optischen Eigenschaften aufweist.
So kann eine Erhebung der ersten Schicht beispielsweise einen ersten
Zustand kennzeichnen, während
die daran anschließende
Vertiefung der ersten Schicht den zweiten Zustand markiert. Es versteht
sich, dass auf Grund der freien Verformung der ersten Schicht Übergangsbereiche
zwischen diesen beiden Zustände
vorhanden sind, in denen die optischen Eigenschaften der ersten
Schicht zwischen denjenigen des ersten Zustandes und denjenigen
des zweiten Zustand variieren. Im Sinne der vorliegenden Anmeldung
soll eine solche binäre
Struktur dann gegeben sein, wenn der Einfluss solcher Übergangsbereiche auf
das mit dem diffraktiven Bauteil erzielte Ergebnis vernachlässigbar
ist.
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Bei anderen, vorteilhaften Varianten
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird die Feldverteilung derart gewählt, dass die Diffraktionsstruktur
ein Gitter mit im wesentlichen nicht-binärer Gradientenstruktur ausbildet.
In diesen Fällen
weist die erste Schicht mit anderen Worten mehr als zwei Zustände mit
entsprechender Schichtdicke und entsprechenden optischen Eigenschaften
auf. Auch hier können
wieder eine Reihe diskreter Zustände
realisiert werden. Es lassen sich aber auch kontinuierliche Zustandsänderungen,
d. h. beispielsweise Dickenänderungen,
der ersten Schicht erzielen. So ist es beispielsweise in einfacher
Weise möglich
hierdurch so genannte Sinusgitter, aber auch so genannte Echelettegitter
zu erzeugen, die sich durch eine sägezahnförmige Diffraktionsstruktur
auszeichnen.
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Die erste Schicht kann mit einer über ihre
gesamte Erstreckung gleich bleibenden Struktur versehen werden.
Bei günstigen
Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens kann jedoch über die Erstreckung
der ersten Schicht auch eine Kombination unterschiedlicher Diffraktionsstrukturen
vorgesehen sein. So kann vorgesehen sein, dass die Diffraktionsstruktur
in einem ersten Abschnitt eine erste Strukturierung aufweist und
in einem zweiten Abschnitt eine zweite Strukturierung aufweist.
Das Magnetfeld weist dann in dem ersten Abschnitt eine erste Feldverteilung
entsprechend der ersten Strukturierung auf, während es in dem zweiten Abschnitt
eine zweite Feldverteilung entsprechend der zweiten Strukturierung
besitzt. Hierdurch lassen sich in einfacher Weise an beliebige Anforderungen
angepasste diffraktive Bauteile erzeugen.
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Das Magnetfeld, welches die der Diffraktionsstruktur
entsprechende Feldverteilung aufweist, kann grundsätzlich in
beliebiger Weise aufgebaut werden. So können beispielsweise mehrere
durch entsprechende Einrichtungen erzeugte Magnetfelder einander überlagert
werden, um am Ort der ersten Schicht eine entsprechende Feldverteilung
zu erzielen.
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Bei besonders einfach zu realisierenden
Varianten des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist vorgesehen, dass das Magnetfeld unter Verwendung eines Feldkörpers erzeugt
wird, der die der Diffraktionsstruktur entsprechende Feldverteilung
bewirkt. Vorzugsweise wird der Feldkörper im Bereich der ersten
Schicht angeordnet, da dann eine besonders präzise Verformung der ersten
Schicht erzielt wird.
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Der Feldkörper kann zum Beispiel so gestaltet
sein, dass er ein homogenes extern erzeugtes Magnetfeld zumindest
in seiner Umgebung derart modifiziert, dass in seinem Bereich die
gewünschte Feldverteilung
entsteht. So kann der Feldkörper
beispielsweise in einer in seiner Ebene verlaufenden Richtung schichtweise
aus Materialien mit unterschiedlichen Eigenschaften aufgebaut sein,
die ein externes Magnetfeld entsprechend modifizieren.
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Vorzugsweise ist der Feldkörper ein
magnetisierbarer Körper,
dem zur Erzeugung der der Diffraktionsstruktur entsprechenden Feldverteilung
eine der Feldverteilung entsprechende Magnetisierung aufgeprägt wird.
Dabei wird als Feldkörper
bevorzugt ein ferromagnetischer Körper verwendet, der durch das
Anlegen entsprechender Felder bleibend magnetisiert wird.
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Die Magnetisierung des Feldkörpers kann gleichzeitig
mit oder nach dem Erzeugen der ersten Schicht im Bereich des Feldkörpers erfolgen.
Bevorzugt wird die Magnetisierung dem Feldkörper jedoch aufgeprägt, bevor
die räumliche
Zuordnung zwischen der ersten Schicht und dem Feldkörper erfolgt,
da dies in der Regel mit einfacheren Mitteln realisiert werden kann.
Insbesondere muss ein permanent magnetisierter Feldkörper gegebenenfalls
nicht für jede
neue erste Schicht neu magnetisiert werden, sondern es genügt zumindest
für eine
Reihe von ersten Schichten, die entsprechende räumliche Beziehung zwischen
dem Feldkörper
und der jeweiligen ersten Schicht herzustellen.
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Die Magnetisierung des Feldkörpers kann
in beliebiger geeigneter Weise erfolgen. Bevorzugt wird die Magnetisierung
dem Feldkörper
unter Verwendung eines entsprechenden Schreibkopfes aufgeprägt, der
durch geeignete Mittel so über
den Feldkörper
geführt
wird, dass eine Magnetisierung des Feldkörpers erzielt wird, die eine
der Diffraktionsstruktur entsprechende Feldverteilung erzeugt. Hierbei
ist es vorteilhafter Weise möglich,
auf handelsübliche
Komponenten aus der Datenverarbeitungstechnik zurückzugreifen.
So kann der Schreibkopf insbesondere nach Art eines Schreib/Lesekopfes
für Magnetspeicher
ausgebildet sein. Hierdurch ergeben sich angesichts des hohen Entwicklungsstandes
im Bereich der Datenverarbeitungstechnik besonders kostengünstige und
zuverlässige
Anordnungen zur Erzielung der entsprechenden Magnetisierung.
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Die räumliche Zuordnung zwischen
der ersten Schicht und dem Feldkörper
kann in vielfacher Weise hergestellt werden. Dabei kann vorgesehen sein,
dass ein bestimmter Abstand zwischen dem Felskörper und der ersten Schicht
besteht. Bei besonders einfachen Varianten des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird die erste Schicht auf den Feldkörper aufgebracht. Dies kann
in vielfacher Weise, beispielsweise durch Tauchen oder Sprühen sowie durch
Aufstreichen, beispielsweise mit einer Rakel oder dergleichen, erfolgen.
Es sollte in der Regel lediglich eine möglichst gleichmäßige Verteilung
der magnetischen Flüssigkeit über die
Erstreckung der ersten Schicht sichergestellt sein.
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Es sei an dieser Stelle angemerkt,
dass die Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens nicht auf Anwendungen
mit einer im wesentlichen ebenen ersten Schicht beschränkt ist.
Je nach den Eigenschaften der magnetischen Flüssigkeit, beispielsweise deren
Viskosität,
Benetzungsfähigkeit etc.,
kann die erste Schicht auch in nahezu beliebiger anderer Weise geformt
sein. So können
mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
beispielsweise so genannte Konkavgitter erzeugt werden. Unerwünschten
Schwerkrafteinflüssen
auf die erste Schicht kann dabei mechanisch, d. h. durch Erzeugung
gegengerichteter Beschleunigungen auf die erste Schicht, entgegengewirkt
werden. Insbesondere ist es aber möglich durch das Magnetfeld
einen Ausgleich zu erzielen, beispielsweise durch einen der eigentlichen Feldverteilung überlagerten
Feldgradienten zur Kompensation der Schwerkrafteinflüsse. Der
Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
liegt hierbei insbesondere darin, dass der einmal konditionierte
Feldkörper
gegebenenfalls für
die Verarbeitung einer großen
Anzahl erster Schichten verwendet werden kann.
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Sofern sich die zumindest teilweise
ausgehärtete
erste Schicht gut von den Festkörper
lösen lässt, kann
die erste Schicht unmittelbar auf den Feldkörper aufgetragen werden. Vorzugsweise
ist jedoch vorgesehen, dass eine das Ablösen der zumindest teilweise
ausgehärteten
ersten Schicht vom Feldkörper
erleichternde zweite Schicht zwischen der ersten Schicht und dem
Feldkörper
angeordnet wird. Hierbei kann es sich insbesondere um eine Trennfolie
oder eine Trennplatte handeln. Es kann sich bei der zweiten Schicht
aber auch um ein pulver- oder granulatförmiges sowie um ein flüssiges oder pastöses Trennmittel
handeln. Die zweite Schicht kann beispielsweise aus Glas oder einem
oder mehreren Kunststoffen bestehen. Die zweite Schicht kann bei
der weiteren Verarbeitung der ersten Schicht ebenfalls von der ausgehärteten ersten Schicht
abgetrennt werden. Vorzugsweise ist die zweite Schicht bleibend
mit der ersten Schicht verbunden und daher ebenfalls Bestandteil
des optischen Bauteils. Sofern es sich bei dem optischen Bauteils
um einen transmissives Bauteil handelt, muss die zweite Schicht
dann natürlich
in dem bzw. den entsprechenden Frequenzbereichen Lichtdurchlässigkeit
aufweisen, während
dies bei reflexiven Bauteilen nicht der Fall sein muss.
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Als magnetischen Flüssigkeiten
kommen grundsätzlich
beliebige Flüssigkeiten
in Betracht, welche unter Einfluss eines Magnetfeld eine entsprechende
freie Verformung zeigen. Bevorzugt wird als magnetische Flüssigkeit
eine sedimentationsstabile Dispersion ultrakleiner ferromagnetischer
Partikel in einer aushärtbaren
Trägerflüssigkeit
verwendet. Die Partikel weisen vorzugsweise einen Partikeldurchmesser
unterhalb von 20 nm, weiter vorzugsweise liegen die Partikeldurchmesser
im Bereich von 5 bis 10 nm. Bei den Partikeln kann es sich beispielsweise um
Magnetite oder Mangan-Zink-Ferrite handeln.
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Das Aushärten der Trägerflüssigkeit kann durch Erstarrung
bei Abkühlen
auf eine bestimmte Temperatur, vorzugsweise auf Raumtemperatur erfolgen.
Bei besonders vorteilhaften Varianten des erfindungsgemäßen Verfahrens
erfolgt das Aushärten der
ersten Schicht zumindest teilweise durch Vernetzung der Trägerflüssigkeit.
Diese Vernetzung kann in beliebiger bekannter Weise induziert sein,
beispielsweise durch bestimmte Komponenten (Härter) der Trägerflüssigkeit
selbst, welche nach einer bestimmten Zeit einen bestimmten, bis
zur vollständigen
Vernetzung fortschreitenden Vernetzungsgrad bewirken. Vorzugsweise
erfolgt sie unter Bestrahlung der ersten Schicht mit einer elektromagnetischen
Strahlung, bevorzugt unter Bestrahlung mit Licht. Hierbei findet bevorzugt
UV-Licht Anwendung.
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Bei bevorzugten Varianten des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist vorgesehen, dass eine magnetische Flüssigkeit verwendet wird, die
zumindest in einem zweiten, ausgehärteten Zustand in wenigstens einem
Frequenzbereich lichtdurchlässig
ist. Diese Varianten eignen sich besonders für die Herstellung von Transmissionsgittern.
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Bei weiteren vorteilhaften Ausgestaltungen des
erfindungsgemäßen Verfahrens
wird zur Herstellung von Reflexionsgittern eine magnetische Flüssigkeit
verwendet, die zumindest in einem zweiten, ausgehärteten Zustand
in wenigstens einem Frequenzbereich reflektierend ist. Zusätzlich oder
alternativ kann die erste Schicht zumindest abschnittsweise mit einer
Reflexionsschicht versehen werden.
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Die vorliegende Erfindung betrifft
weiterhin ein diffraktives optisches Bauteil mit einem optisch wirksamen
Körper,
der eine vorgebbare bleibende Diffraktionsstruktur aufweist. Die
Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass der optisch wirksame Körper zumindest
eine die Diffraktionsstruktur ausbildende erste Schicht aus einer
ausgehärteten
magnetischen Flüssigkeit
umfasst, wobei die Diffraktionsstruktur durch freie Verformung der
erste Schicht in einem ersten, nicht ausgehärteten Zustand unter Vorhandensein
eines Magnetfelds mit einer der vorgebbaren Diffraktionsstruktur
entsprechenden Feldverteilung ausgebildet ist. Ein solches diffraktives
optisches Bauteil lässt
sich insbesondere mit dem oben beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren
herstellen.
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Die erfindungsgemäßen Ausgestaltungen eines solchen
optischen Bauteils und die mit einem derartigen Bauteil erzielbaren
Vorteile wurden größtenteils
bereits oben im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
beschrieben, sodass hier lediglich auf die obigen Ausführungen
verwiesen werden soll.
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Die vorliegende Erfindung betrifft
weiterhin eine Vorrichtung zum Herstellen eines diffraktiven optischen
Bauteils mit einer Strukturierungseinrichtung zum Aufprägen einer
vorgebbaren bleibenden Diffraktionsstruktur auf einen optisch wirksamen
Körper: Erfindungsgemäß umfasst
die Strukturierungseinrichtung folgende Einrichtungen:
- – eine
Schichterzeugungseinrichtung zum Erzeugen einer ersten Schicht aus
einer aushärtbaren magnetischen
Flüssigkeit,
- – eine
Felderzeugungseinrichtung zum Erzeugen eines Magnetfelds, das der
ersten Schicht in einem ersten, nicht ausgehärteten Zustand aufgeprägt ist und
eine der Diffraktionsstruktur entsprechende, vorgegebene Feldverteilung
aufweist, sowie
- – eine
Aushärteinrichtung
zum Aushärten
der ersten Schicht zur Bildung wenigstens eines Teils des mit der
Diffraktionsstruktur versehenen Bauteils,
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Die Felderzeugungseinrichtung ist
der Aushärteinrichtung
zumindest zeitweise zugeordnet. Sie ist weiterhin derart ausgebildet,
dass das Magnetfeld zumindest solange aufrecht erhalten wird, bis
eine zur Erhaltung der Diffraktionsstruktur ausreichende Formstabilität der ersten
Schicht erzielt ist.
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Eine solche Vorrichtung ist insbesondere
zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens geeignet.
Die mit einer solchen Vorrichtung erzielbaren Vorteile sind größtenteils
bereits oben im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
beschrieben, sodass auch hier lediglich auf die obigen Ausführungen
verwiesen werden soll.
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Bevorzugt ist die Felderzeugungseinrichtung zum
Erzeugen einer zumindest abschnittsweise periodischen Feldverteilung
ausgebildet ist, die einer Diffraktionsstruktur mit zumindest abschnittsweiser
Periodizität
entspricht.
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Um optische Bauteile mit abschnittsweise unterschiedlichen
Diffraktionsstrukturen herzustellen, ist die Felderzeugungseinrichtung
bei günstigen Weiterbildungen
der Erfindung zum Erzeugen abschnittsweise unterschiedlicher Feldverteilungen ausgebildet.
So ist es hiermit möglich,
optische Bauteile herzustellen, deren Diffraktionsstruktur in einem ersten
Abschnitt eine erste Strukturierung aufweist und in einem zweiten
Abschnitt eine zweite Strukturierung aufweist.
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Während
die Felderzeugungseinrichtung, wie oben beschrieben, grundsätzlich beliebig
gesteltet sein kann, um die gewünschte
Feldverteilung zu erzielen, umfasst die Felderzeugungseinrichtung
wegen des einfachen Aufbaus bevorzugt einen Feldkörper, der
die der Diffraktionsstruktur entsprechende Feldverteilung bewirkt.
Dieser Feldkörper
kann in der oben bereits beschriebenen Weise ausgestaltet sein. Insbesondere
kann es sich um einen magnetisierbaren Feldkörper handeln.
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Die Felderzeugungseinrichtung umfasst
weiterhin vorzugsweise einen Schreibkopf, der so ausgebildet ist,
dass der Feldkörper
mit ihm entsprechend der gewünschten
Diffraktionsstruktur magnetisiert werden kann. Hierbei umfasst die
Felderzeugungseinrichtung bevorzugt eine Einrichtung mit der zum
Magnetisieren eine entsprechende Relativbewegung zwischen dem Schreibkopf
und dem Feldkörper
erzeugt werden kann. Im einfachsten Fall wird dabei der Schreibkopf
mittels einer geeigneten Verfahreinrichtung über den Feldkörper verfahren.
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Bevorzugt handelt es sich bei dem
Schreibkopf um einen handelsüblichen
Schreib/Lesekopf für Magnetspeicher.
Zumindest kann der Schreibkopf nach Art eines solchen Schreib/Lesekopfes
für Magnetspeicher
ausgebildet sein.
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Bei vorteilhaften Varianten der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist vorgesehen, dass die Aushärteinrichtung
eine Bestrahlungseinrichtung zum Bestrahlen der ersten Schicht mit
einer elektromagnetischen Strahlung umfasst.
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Bei weiteren günstigen Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
die zur Herstellen reflektiver optischer Bauteile verwendet werden
können,
ist eine Beschichtungseinrichtung zum zumindest abschnittsweisen
Beschichten, insbesondere Bedampfen, der ersten Schicht mit einer
Reflexionsschicht vorgesehen.
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Weitere bevorzugte Ausgestaltungen
der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen bzw. der nachstehenden
Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels, welche auf
die beigefügten Zeichnungen
Bezug nimmt. Es zeigen
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1 eine
schematische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens;
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2 eine
schematische Darstellung der Felderzeugungseinrichtung aus 1;
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3 einen
schematischen Teilschnitt durch ein erfindungsgemäßes optisches
Bauteil während der
Herstellung mit der Vorrichtung aus 1;
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4 einen
schematischen Teilschnitt durch ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen optischen
Bauteils während
der Herstellung;
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5 einen
schematischen Teilschnitt durch ein anderes bevorzugtes Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen optischen
Bauteils während
der Herstellung;
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6 einen
schematischen Teilschnitt durch ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen optischen
Bauteils während
der Herstellung;
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7 einen
schematischen Teilschnitt durch ein anderes bevorzugtes Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen optischen
Bauteils während
der Herstellung mit einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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1 zeigt
eine schematische, nicht maßstäbliche Darstellung
einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Herstellung eines diffraktiven optischen Bauteils, mit der eine
bevorzugte Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung
eines diffraktiven optischen Bauteils durchgeführt wird.
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Die Vorrichtung umfasst eine Felderzeugungseinrichtung 1,
eine Schichterzeugungseinrichtung 2, eine der Schichterzeugungseinrichtung 2 nachgeschaltete
Aushärteinrichtung 3 sowie
eine der Aushärteinrichtung 3 nachgeschaltete
Trenneinrichtung 4.
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Die Felderzeugungseinrichtung 1 umfasst eine
Magnetisierungseinrichtung 1.1 und eine Reihe von plattenförmigen Feldkörpern 1.2,
die jeweils aus einem ferromagnetischen Material bestehen. Bevorzugt
sind mindestens so viele Feldkörper 1.2 vorgesehen,
wie Stationen bei der Durchführung
des Verfahrens zu durchlaufen sind, um einen kontinuierlichen, hohen
und gegebenenfalls taktsynchronen Ausstoß an optischen Bauteilen zu
erzielen. Es versteht sich jedoch, dass bei anderen Varianten auch nur
ein einziger Feldkörper
vorgesehen sein kann.
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Dem jeweiligen Feldkörper 1.2 wird,
wie weiter unten noch detaillierter beschrieben wird, durch die
Magnetisierungseinrichtung im Bereich seiner Oberseite 1.3 eine
zumindest für
einen längeren
Zeitraum bleibende Magnetisierung aufgeprägt. Diese Magnetisierung ist
derart gestaltet, dass im Bereich der Oberseite 1.3 des
Feldkörpers 1.2 ein
Magnetfeld mit einer vorgegebenen Feldverteilung besteht.
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In der Schichterzeugungseinrichtung 2 werden
eine erste Schicht 5 und eine zweite Schicht 6 auf
die mit der Magnetisierung versehene Oberseite 1.3 des
Feldkörpers 1.2 aufgebracht.
Die zweite Schicht 6 ist dabei zwischen der ersten Schicht 5 und der
Oberfläche
an der Oberseite 1.3 des Feldkörpers 1.2 angeordnet.
Sie ist im vorliegenden Beispiel als dünne Kunststoff-Trennfolie 6 ausgebildet,
welche das spätere
Ablösen
der ersten und zweiten Schicht 5, 6 von der Oberseite 1.3 des
Feldkörpers 1.2 erleichtert.
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Es versteht sich, dass die zweite
Schicht auch aus einem anderen Material gebildet sein kann. So kann
sie beispielsweise in Form einer Trennplatte aus Glas gestaltet
sein. Schließlich
kann es sich bei der zweiten Schicht auch um ein einfaches Trennmittel,
beispielsweise eine geeignete Flüssigkeit
oder Paste etc. handeln, welche das Ablösen der ersten Schicht vom
Feldkörper
erleichtert.
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Die erste Schicht 5 besteht
aus einer aushärtbaren
magnetischen Flüssigkeit.
Sie wird nach Aufbringen der Trennfolie 6 auf die Oberseite 1.3 des Feldkörpers 1.2 durch
eine geeignete – nicht
dargestellte – Sprüheinrichtung
auf die dem Feldkörper 1.2 abgewandte
Oberseite der Trennfolie aufgesprüht. Die Sprüheinrichtung ist dabei durch
geeignete Düsenanordnung
so ausgebildet, dass eine zunächst möglichst
gleichmäßige Verteilung
der magnetischen Flüssigkeit über die
vorhandene Oberseite 1.3 bzw. einen vorgegebenen Abschnitt
dieser Oberseite 1.3 des Feldkörpers 1.2 erzielt
wird.
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Bei der magnetischen Flüssigkeit
handelt es sich um eine sedimentationsstabile Dispersion ultrakleiner
ferromagnetischer Partikel in einer aushärtbaren Trägerflüssigkeit. Die Partikel bestehen
im vorliegenden Beispiel aus Magnetit und weisen einen Partikeldurchmesser
von etwa 8 nm auf. Die Trägerflüssigkeit
besteht aus einem unter UV-Licht durch Vernetzung aushärtbaren
Polymer.
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Durch die Einwirkung des im Bereich
der Oberseite 1.3 des Feldkörpers 1.2 vorhandenen
Magnetfelds ergibt sich in einem ersten, noch nicht ausgestatteten
Zustand eine Verformung der ersten Schicht 5, die nach
einer bestimmten Zeit zur Ausbildung einer Diffraktionsstruktur
5.1 an
der dem Feldkörper 1.2 abgewandten
Oberseite der ersten Schicht 5 führt. Die Geometrie der Diffraktionsstruktur 5.1 ist
dabei durch die Feldverteilung des Magnetfelds vorgegeben. Mit anderen
Worten wird also je nach der durch die Magnetisierung des Feldkörpers 1.2 erzielten
Feldverteilung eine bestimmte vorgegebene Diffraktionsstruktur 5.1 erzielt.
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In der Aushärteinrichtung 3 wird
die erste Schicht 5 zumindest solange mit UV Licht bestrahlt und
zusammen mit der Trennfolie 6 auf dem Feldkörper 1.2 belassen,
bis eine ausreichende Formstabilität der ersten Schicht 5 erzielt
wird, welche die Erhaltung der Diffraktionsstruktur 5.1 gewährleistet.
Vorzugsweise dauert die Bestrahlung solange an, bis eine im wesentlichen
vollständige
Aushärtung
der ersten Schicht 5 erzielt wurde.
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In der an die Aushärteinrichtung 3 anschließenden Trenneinrichtung 4 wird
die erste Schicht 5 dann zusammen mit der Trennfolie 6 von
dem Feldkörper 1.2 getrennt.
Die Trennfolie 6 ist dabei bleibend mit der ersten Schicht 5 verbunden
und bildet zusammen mit dieser das gewünschte diffraktive optische
Bauteil 7.
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Sowohl die ausgehärtete Trägerflüssigkeit der ersten Schicht 5 als
auch die Trennfolie 6 sind im gezeigten Beispiel zumindest
in einem vorgegebenen Wellenlängenbereich
Licht durch lässig,
sodass mit ihnen ein transmissives optisches Bauteil 7 hergestellt
werden kann.
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Der Feldkörper 1.2 wird dann,
wie durch den Pfeil 8 angedeutet ist, wieder zur Schichterzeugungseinrichtung 2 transportiert,
wo er von neuem mit einer ersten und zweiten Schicht 5, 6 versehen
wird. Seine permanente Magnetisierung stellt dabei sicher, dass zumindest
mehrere der oben beschriebenen Herstellungsabläufe für optische Bauteile 7 mit
ihm durchgeführt
werden können,
ohne dass eine erneute Magnetisierung erforderlich wäre.
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Ist im Feldkörper 1.2 eine einen
bestimmten Grenzwert überschreitende
Abschwächung
der Magnetisierung eingetreten oder soll mit einer veränderten
Feldverteilung eine veränderte
Diffraktionsstruktur hergestellt werden, wird der Feldkörper 1.2 zur
erneuten oder modifizierten Magnetisierung zur Magnetisierungseinrichtung 1.1 transportiert,
wie dies in 1 durch
den gestrichelten Pfeil 9 angedeutet ist.
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Die Trenneinrichtung 4 ist
im vorliegenden Beispiel gleichzeitig als Beschichtungseinrichtung ausgebildet,
in der die mit der Diffraktionsstruktur 5.1 versehene Oberseite
der ersten Schicht mit einer reflektierenden Beschichtung versehen
werden kann, um ein diffraktives Reflexionsbauteil herzustellen. Die
reflektierenden Beschichtung wird dabei durch Bedampfen der Oberfläche mit
einem entsprechend reflektierenden Material hergestellt. Es versteht
sich jedoch, dass bei anderen Varianten eine solche Beschichtungseinrichtung
auch fehlen kann, wenn beispielsweise nur transmissive Bauteile
hergestellt werden sollen oder die erste Schicht selbst schon für ein Reflexionsbauteil
ausreichende reflektierende Eigenschaften aufweist.
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2 zeigt
eine schematische Darstellung der Felderzeugungseinrichtung aus 1 mit dem Feldkörper 1.2 und
der Magnetisierungseinrichtung 1.1. Die Magnetisierungseinrichtung 1.1 umfasst
dabei einen Schreibkopf 10, der nach Art eines herkömmlichen
Schreib/Lesekopfs für
Magnetspeicher ausgebildet ist. Der Schreibkopf 10 wird über eine – nicht
dargestellte – Antriebseinrichtung
in Richtung der Pfeile 11 und 12 über den
Feldkörper 1.2 verfahren.
Zur Steuerung des Grades der Magnetisierung des Feldkörpers 1.2 ist
der dabei mit einer entsprechenden Steuereinrichtung 13 verbunden.
Die Steuereinrichtung 13 übernimmt dabei im Übrigen auch die
Ansteuerung der Antriebseinrichtung.
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Der Schreibkopf 10 wird
so über
die Oberseite 1.3 des Feldkörpers 1.2 verfahren,
dass im Bereich der Oberseite 1.3 parallele, linienförmige Magnetisierungsbereiche
des Feldkörpers 1.2 erzeugt
werden, die in 1 durch
die parallelen Linien 14 angedeutet sind. Der Abstand d
der Magnetisierungsbereiche 14 ist dabei durch die gewünschte Diffraktionsstruktur
vorgegeben. Im gezeigten Beispiel liegt er bei konstant bei etwa
1 μm, sodass
sich eine periodische Linienstruktur ergibt, die etwa 1000 Linien
pro mm aufweist.
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3 zeigt
einen schematischen Teilschnitt durch das Bauteil 7 während der
Herstellung mit der Vorrichtung aus 1.
Das Bauteil 7 befindet sich dabei noch in der Schichterzeugungseinrichtung 1,
in der zuvor unter Verfahren einer durch die Kontur 15 angedeuteten
Düse in
Richtung des Pfeil 16 die erste Schicht 5 auf
die Trennfolie 6 aufgesprüht wurde.
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Die zuvor magnetisierten Bereiche
des Feldkörpers 1.2,
die in 3 durch die Bereiche 14 angedeutet
sind, bewirken eine Verformung der ersten Schicht 5. Dabei
bilden sich angrenzend an die magnetisierten Bereiche 14 Materialansammlungen
in der ersten Schicht 5, bis ein Gleichgewichtszustand erreicht
ist. Gewisse Zeit nach dem Aufsprühen der ersten Schicht 5 hat
sich dann an der Oberseite 1.3 der ersten Schicht also
die in 3 dargestellte
Diffraktionsstruktur 5.1 ausgebildet.
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Es sei hier angemerkt, dass der Abstand
der Außenkontur
der Bereiche 14 bis 14''' zu dem zugehörigen Lotpunkt
auf der Oberseite 1.3 des Feldkörpers 1.2 in den 3 bis 6 jeweils einen groben Anhaltspunkt für die Stärke des
Magnetfeldes an dem betreffenden Lotpunkt auf der Oberseite 1.3 des Feldkörpers 1.2 geben
soll.
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Durch die magnetisierten Bereiche 14 wird ein
Magnetfeld erzeugt, das wegen des konstanten Abstandes d zwischen
den magnetisierten Bereichen 14 eine periodische Feldverteilung
aufweist. Diese Feldverteilung entspricht der Diffraktionsstruktur 5.1 und
spiegelt sich auch in dieser wieder. So weisen die Scheitelpunkte 5.2 der
Erhebungen der Diffraktionsstruktur 5.1 ebenfalls den gleichbleibenden
Abstand d auf.
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Die beschriebene Diffraktionsstruktur 5.1 bildet
somit im vorliegenden Fall ein periodisches Gitter mit etwa 1000
parallelen Linien pro mm aus. Es handelt sich im vorliegenden Fall
um ein so genanntes Gitter mit binärer Struktur, d. h. es bildet
im wesentlichen zwei Zustände
mit bestimmten optischen Eigenschaften aus, die innerhalb eines
bestimmten Toleranzbereichs liegen. Ein erster wirksamer Zustand ist
durch die Abschnitte im Bereich der Scheitelpunkte 5.2 der
Erhebungen vorgegeben. Ein zweiter wirksamer Zustand ist durch die
Abschnitte im Bereich der Scheitelpunkte 5.3 der Vertiefungen
vorgegeben. Die Übergangsbereiche
zwischen diesen Bereichen, d. h. zwischen diesen beiden Zuständen, weisen
optische Eigenschaften auf, die denjenigen des ersten Zustandes
und denjenigen des zweiten Zustand variieren. Ihr Einfluss auf das
mit dem diffraktiven Bauteil erzielte Ergebnis soll aber für die Anwendung,
für die das
optische Bauteil 7 bestimmt ist, vernachlässigbar sein.
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Es versteht sich, dass diese Übergänge zwischen
den beiden Zuständen
bei anderen Ausführungsformen
durch entsprechende Magnetisierung, also durch entsprechende Gestaltung
der magnetisierten Bereiche, schärfer
gestaltet werden können, um
ihren Einfluss auf die optischen Eigenschaften des Bauteils weiter
zu reduzieren.
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4 zeigt
einen schematischen Teilschnitt durch eine weitere bevorzugte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Bauteils 7 während der
Herstellung mit der Vorrichtung aus 1.
Das Bauteil 7 befindet sich auch hier noch in der Schichterzeugungseinrichtung 1,
in der zuvor die erste Schicht 5' auf eine dünne Trennplatte 6' aus Glas aufgesprüht wurde,
die auf den Feldkörper 1.2 aufgelegt
wurde.
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Es sei hier angemerkt, dass in diesem
Fall auch die Trennplatte 6' mit
der ersten Schicht 5' besprüht werden
kann, bevor sie auf den Feldkörper 1.2 aufgelegt
wird. Dies hat den Vorteil, dass zunächst eine gleichmäßige Verteilung
der magnetischen Flüssigkeit
erzielt wird, bevor sich die erste Schicht 5' unter Einwirkung des Magnetfelds
verformt.
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Im gezeigten Beispiel wird durch
die Magnetisierungseinrichtung 1.1 durch entsprechende Ansteuerung
des Schreibkopfes 10 und Überlagerung unterschiedlich
stark magnetisierter Bereiche eine periodische, annähernd sägezahnförmige Magnetisierung
erzeugt, wie sie durch die Bereiche 14 angedeutet ist.
Diese Magnetisierung des Feldkörpers
bewirkt eine annähernd
sägezahnförmige Feldverteilung,
die wiederum zu einer nicht-binären,
annähernd sägezahnförmigen Diffraktionsstruktur 5.1' führt, deren
Scheitelpunkte 5.2' jeweils
den Abstand d' aufweisen.
Solche Diffraktionsstrukturen mit einer sägezahnförmigen Gradientenstruktur werden
häufig
für so
genannte Echelettegitter verwendet. Dies ist auch im vorliegenden
Beispiel der Fall.
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5 zeigt
einen schematischen Teilschnitt durch eine weitere bevorzugte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Bauteils 7'' während der Herstellung mit der
Vorrichtung aus 1. Das
Bauteil 7'' befindet sich
auch hier noch in der Schichterzeugungseinrichtung 1, in
der zuvor die erste Schicht 5'' unmittelbar
auf den Feldkörper 1.2 durch
aufgesprüht wurde.
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Die magnetisierten Bereiche 14'' sind bei dieser Variante in der
Ebene der Oberseite 1.3 des Feldkörpers 1.2 als zu einer
Achse 15 konzentrische Kreise ausgebildet. Sie sind dabei
weiterhin derart angeordnet, dass sich eine Diffraktionsstruktur 5.1'' mit zwei Strukturbereichen 16 und 17 unterschiedlicher
Periodizität
ausbildet. Dabei weisen die Scheitelpunkte der Erhebungen in dem
zentral gelegenen ersten Strukturbereich 16 einen gleichbleibenden ersten
Abstand d1 auf, während die Scheitelpunkte der
Erhebungen in dem peripheren, zweiten Strukturbereich 17 einen
gleichbleibenden zweiten Abstand d2 < d1 aufweisen.
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Entsprechend der Diffraktionsstruktur 5.1'' weist das durch die Magnetisierung
des Feldkörpers 1.2 erzeugte
Magnetfeld in dem ersten Strukturbereich 16 eine entsprechende
erste Feldverteilung und in dem zweiten Strukturbereich 17 eine
entsprechende zweite Feldverteilung auf.
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6 zeigt
einen schematischen Teilschnitt durch eine weitere bevorzugte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Bauteils 7''' während der
Herstellung mit der Vorrichtung aus 1.
Das Bauteil 7''' befindet sich auch hier noch in
einer Schichterzeugungseinrichtung, in der zuvor die erste Schicht 5''' mittels
einer durch die Kontur 18 angedeuteten Rakel in Richtung
des Pfeils 19 auf den Feldkörper 1.2 aufgestrichen
wurde. Vor Auftragen der ersten Schicht 5''' wurde allerdings
noch eine gleichmäßig dünne zweite
Schicht 6''' aus einem pastösen Trennmittel auf die Oberseite 1.3 des
Feldkörpers 1.2 aufgestrichen.
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Die magnetisierten Bereiche 14''' sind
bei dieser Variante in der Ebene der Oberseite 1.3 des Feldkörpers 1.2 als
zu einer Achse 20 konzentrische Kreise ausgebildet. Sie
sind weiterhin so angeordnet, dass sich eine nicht-periodische Diffraktionsstruktur 5.1''' ausbildet.
Dabei weisen die Scheitelpunkte der Erhebungen mit Fortschreiten
der Entfernung von der Achse einen stetig zunehmenden gegenseitigen Abstand
r1 < r2 < r3 < r4 < r5 auf.
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7 zeigt
schließlich
einen schematischen Teilschnitt durch ein anderes bevorzugtes Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen optischen Bauteils 21 während der
Herstellung mit einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
die ebenfalls eine Felderzeugungseinrichtung 22 mit einer
Magnetisierungseinrichtung 22.1 und einen Feldkörper 22.2 umfasst.
Bei dieser Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind die Felderzeugungseinrichtung 22, die
Schichterzeugungseinrichtung 23 und die Aushärteinrichtung 24 in
einer gemeinsamen räumlichen Einheit
integriert.
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Die erste Schicht 25 wird
mittels einer durch die Kontur 23.1 angedeuteten, in Richtung
des Pfeils 23.2 verfahrenen Düse auf den Feldkörper 22.2 aufgesprüht, auf
den zuvor als zweite Schicht eine Trennfolie 26 aufgelegt
wurde.
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Nach Aufbringen der ersten und zweiten Schicht
wird durch die Magnetisierungseinrichtung 22.1 ein externes
Magnetfeld 22.3 aufgebaut, welches durch den Feldkörper 22.2 derart
modifiziert wird, dass im Bereich der Oberseite 22.4 des
Feldkörpers 22.2 eine
Feldverteilung entsteht, welche die in Figur dargestellte Verformung
der ersten Schicht bewirkt. Der Feldkörper 22.2 besteht
hierzu aus einander in seiner Ebene schichtweise abwechselnden ersten
Segmenten 22.5 und zweiten Segmenten 22.6. Die
zweiten Segmente 22.6 bewirken eine Abschwächung des
externen Magnetfeldes 22.3, sodass im Bereich der Oberseite 22.4 des
Feldkörpers 22.2 die
gewünschte
Feldverteilung entsteht.
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Es versteht sich jedoch, dass bei
anderen Varianten auch vorgesehen sein kann, dass die ersten Segmente
eine entsprechende Verstärkung
des Magnetfelds bewirken. Ebenso können natürlich auch unterschiedlich
stark verstärkende
oder abschwächende
Segmente sowie verstärkende
und abschwächende
Segmente miteinander kombiniert werden, um die erwünschte Feldverteilung
zu erzielen.
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Diese Feldverteilung bewirkt, dass
sich angrenzend an die ersten Segmente 22.5 Materialansammlungen
in der ersten Schicht 25 bilden, bis ein Gleichgewichtszustand
erreicht ist. Gewisse Zeit nach dem Aufbau des externen Magnetfelds 22.3 hat sich
dann an der Oberseite der ersten Schicht 25 also die in 7 dargestellte Diffraktionsstruktur 25.1 herausgebildet.
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Die ersten Segmente 22.5 weisen
ebenso wie die zweiten Segmente 22.6 jeweils untereinander dieselben
Abmessungen auf. Dadurch wird eine periodische Feldverteilung erzielt.
Diese Feldverteilung entspricht der Diffraktionsstruktur 25.1 und
spiegelt sich auch in dieser wieder. So weisen die Scheitelpunkte 25.2 der
Erhebungen der Diffraktionsstruktur 25.1 ebenfalls den
gleichbleibenden Abstand d auf. Die beschriebene Diffraktionsstruktur 25.1 bildet dementsprechend
im vorliegenden Fall ebenfalls ein periodisches Gitter aus, wie
es beispielsweise schon im Zusammenhang mit 3 beschrieben wurde.
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Nachdem sich die Diffraktionsstruktur 25.1 ausgebildet
hat, wird die erste Schicht 25 mittels einer Strahlungsquelle 24.1 der
Aushärteinrichtung 24 mit
UV Strahlung 24.2 bestrahlt und härtet so aus. Dabei wird das
externe Magnetfeld nur so lange aufrecht erhalten, bis die erste
Schicht 25 eine ausreichende Formstabilität erreicht
hat, um die Diffraktionsstruktur 25.1 zu bewahren. Nach
vollständigem Aushärten der
ersten Schicht 25 wird diese dann zusammen mit der fest
damit verbundenen Trennfolie 26 als fertiges optisches
Bauteil 21 von dem Feldkörper 22.2 abgehoben.
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Die vorliegende Erfindung wurde vorstehend stets
anhand von Beispielen beschrieben, bei denen das herzustellende
optische Bauteil unmittelbar aus der ausgehärteten ersten Schicht mit oder
ohne eine damit verbundene zweite Schicht gebildet wird. Es versteht
sich jedoch, dass das optische Bauteil bei anderen Varianten der
Erfindung auch durch weitere Bearbeitung oder Ergänzung der
ausgehärteten
ersten Schicht oder der Kombination aus erster und zweiter Schicht
hergestellt werden kann.
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Die vorliegende Erfindung wurde vorstehend weiterhin
stets anhand von Beispielen beschrieben, bei denen die gewünschte Feldverteilung
anhand von Felderzeugungseinrichtungen mit entsprechend gestalteten
Feldkörpern
erzielt wurde. Es versteht sich jedoch, dass bei anderen Varianten
der Erfindung auch vorgesehen sein kann, dass die gewünschte Feldverteilung
auch ohne derartige Feldkörper
durch entsprechend gestaltete Magnetisierungseinrichtungen erzielt
werden, die schon ein entsprechend gestaltetes externes Magnetfeld
erzeugen.