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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Umsetzung von Adresszeichenfolgen
für Telekommunikationsanlagen
und eine Vorrichtung zur Verwendung des Verfahrens.
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In
digitalen Kommunikationsnetzen existieren üblicherweise verschiedene Adressierungsformate
von Teilnehmeradressen, mit denen ein Aufbau bzw. Erhalten einer
Verbindung zwischen Telekommunikationsanlagen, die an die Kommunikationsnetze
angeschaltet sind, erfolgt. Die Teilnehmeradressen können dabei
unter anderem nach einem sogenannten impliziten Nummerierungsplan
und/oder einem sogenannten expliziten Nummerierungsplan aufgebaut
sein. Bei einer Adresse nach dem impliziten Nummerierungsplan erfolgt
eine Zuweisung eines Telekommunikationsbereiches, in dem die Adresse
Gültigkeit
besitzt, durch jede einzelne Ziffer der Adresse. In einer Adresse
nach dem expliziten Nummerierungsplan existieren in kodierter Form
vorliegende Informationselemente der Adresse (NPI, TON), die den
Telekommunikationsbereich definieren, in dem die Adresse Gültigkeit
besitzt.
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Bei
einer Verbindung zwischen Telekommunikationsanlagen, die verschiedene
Adressierungsformate benutzen, ist es häufig erforderlich, dass die
Adressierungsformate aufgrund einer Anpassung an Signalisierungsfähigkeiten
der Anlagen umgesetzt werden. Häufig
erfordern private Telekommunikationsnetze, dass auch innerhalb dieser
Netze ein amtlich festgelegter oder ein privater Nummerierungsplan
eingesetzt werden soll. Es können
daher auf einer Telekommunikationsleitung gleichzeitig Adressen
der verschiedensten Nummerierungspläne existieren.
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Durch
eine historisch bedingte Anpassung von Telekommunikationsanlagendatenverarbeitungsprogrammen
an äußerliche
Gegebenheiten (z.B. Amtsverkehr, QSIG-Protokoll mit verschiedenen Nummerierungsplänen, usw.)
ist eine Teilnehmeradressenbehandlung oftmals sehr unstrukturiert,
was unter Umständen zu
falscher Signalisierung von Teilnehmeradressen und/oder zu fehlerhaften
Telekommunikationsverbindungen führen
kann. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass eine Umwandlung der
Adressen und eine Ermittlung der Präfixe anhand falscher Kriterien
durchgeführt
wird, bzw. dass die Adressendaten inklusive der Präfixe zu unflexibel
sind. Außerdem
werden einzelne Schritte der Adressumsetzung dezentral durchgeführt, so
dass diese weitgehend inkonsistent erfolgt.
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Dabei
können
unter anderem folgende Probleme auftreten:
- – Präfixe werden
anhand der falschen Kriterien in die Adressen eingefügt oder
aus den Adressen gelöscht, was
in falschen Adressen und dadurch bedingt in Verbindungen zu falschen
Zielteilnehmern bzw. in nicht möglichen
Verbindungen resultiert;
- – ein
Signalisieren von unterschiedlichen Telekommunikationsanlagenrufnummern
auf verschiedenen Amtsleitungen und/oder auf privaten Netzleitungen
ein und derselben Telekommunikationsanlage wird nicht oder fehlerhaft
unterstützt;
- – ein
Signalisieren von unterschiedlichen Anlagenrufummern auf ein und
derselben Amtsleitung wird für
unterschiedliche Endgeräte
der Anlage nicht unterstützt;
- – ein
ISDN-Nummerierungsplan wird auf privaten Netzleitungen (z.B. unter
dem QSIG-Protokoll) nicht unterstützt;
- – ein
privater Nummerierungsplan wird nicht unterstützt;
- – Leistungsmerkmale
diverser Signalisierungsprotokolle, die ISDN-Adressen enthalten,
werden nicht unterstützt;
- – Endgeräterufnummern
von Telekommunikationsanlagen werden nicht eindeutig signalisiert;
- – Adressen
werden mit falscher Kodierung signalisiert.
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Aus
der
DE 100 64 045
A1 ist ein Verfahren bekannt, bei dem ausschließlich mittels
vorgegebener Einrichtungsdaten Adresszeichenfolgen konvertiert werden.
Dabei wird die Konvertierung mittels Konvertierungsdatensätzen in
Form von Filterregeln durchgeführt,
wobei nur für
den Fall, dass für
eine Adresszeichenfolge ein Konvertierungsdatensatz eingerichtet
ist, eine alte in eine neue Adresse umgesetzt wird.
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Aus
der
EP 0 798 942 A2 ist
ein Verfahren bekannt, bei dem Adressen nach einem starren Umsetzungsschema
von einem ersten in ein zweites Format umgesetzt werden.
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Es
ist die Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren bereitzustellen, das
zuverlässigere
Telekommunikationsverbindungen in heterogenen Telekommunikationsstrukturen
ermöglicht.
Ferner ist es die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung bereitzustellen,
mit der das erfindungsgemäße Verfahren
einsetzbar ist.
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Die
Aufgabe wird gelöst
mit einem Verfahren mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 1 und mit
einer Vorrichtung mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 13.
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Bevorzugte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
sieht ein Aufbauen einer Adresszeichenfolge aus einem von einer ersten
Telekommunikationsanlage verwendeten ersten Format in ein von einer
zweiten Telekommunikationsanlage verwendetes zweites Format vor.
In einem Analyseschritt des Verfahrens erfolgt eine Analyse der Adresszeichenfolge
im ersten Format auf der Grundlage eines ersten Nummerierungsplankennzeichners
NPI1 und eines ersten Telekommunikationsbereichskennzeichners TON1,
um eine von der ersten Telekommunikationsanlage verwendete Teilnehmeradresse
in einem für
die zweite Telekommunikationsanlage eindeutigen Format auf einer
niedrigst möglichen
Stufe zu ermitteln. In einem Aufbauschritt erfolgt ein Aufbauen
der Adresszeichenfolge im zweiten Format auf der Grundlage der im
Analyseschritt ermittelten eindeutigen Teilnehmeradresse auf der
Grundlage eines zweiten Nummerierungsplankennzeichners NPI2 und
eines zweiten Telekommunikationsbereichskennzeichners TON2.
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Weiterhin
sieht das erfindungsgemäße Verfahrens
im Analyseschritt ein Umwandeln des ersten Nummerierungsplankennzeichners
NPI1 in einen Standard-Nummerierungsplankennzeichner sowie ein Umwandeln
des ersten Telekommunikationsbereichskennzeichners TON1 in einen
Standard-Telekommunikationsbereichskennzeichner vor. Weiterhin ist
im Aufbauschritt ein Umwandeln des Standard-Nummerierungsplankennzeichners
in den zweiten Nummerierungsplankennzeichner NPI2 sowie ein Umwandeln
des Standard-Telekommunikationsbereichskennzeichners in den zweiten
Telekommunikationsbereichskennzeichner TON2 vorgesehen.
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In
vorteilhafter Weise wird dadurch eine Konversion einer von Telekommunikationsanlagen
benutzten Teilnehmeradressen in einem beliebigen ersten Format in
ein beliebiges zweites Format unterstützt. Weiterhin kann mit dem
erfindungsgemäßen Verfahren
eine Unterstützung
sämtlicher
Adressenformate (Implizit, Explizit) und sämtlicher Nummerierungspläne (beispielsweise
ISDN-Nummerierungsplan, private Nummerierungspläne, usw.) auf allen Telekommunikationsleitungen
unter Verwendung sämtlicher
Protokolle (beispielsweise DSS1, QSIG, private Protokolle usw.)
erzielt werden.
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Dadurch
ist in vorteilhafter Weise im Analyseschritt ein Umwandeln der in
den erfindungsgemäßen Adressierungsmechanismus
eingehenden Adresszeichenfolge auf ein einheitliches, expli zites
Adressierungsformat unterstützt,
was eine konsistente Weiterbehandlung im nachfolgenden Aufbauschritt
oder in Vermittlungsabläufen
der zweiten Telekommunikationsanlage erleichtert.
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In
einer weiteren bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens
umfasst der Analyseschritt ein Ermitteln einer in der Teilnehmeradresse
im ersten Format enthaltenen Endgeräterufnummer der zweiten Telekommunikationsanlage.
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Dadurch
ist in vorteilhafter Weise eine korrekte Signalisierung von unterschiedlichen
Anlagenrufnummern einer Vermittlungsanlage, die sich beispielsweise
aufgrund einer Anschaltung an Telekommunikationsnetze unterschiedlicher
Netzbetreiber ergeben kann, unterstützt. Weiterhin kann dadurch
eine korrekte Signalisierung von unterschiedlichen Präfixen derselben
Vermittlungsanlage auf unterschiedlichen Leitungen erzielt werden.
Außerdem
ist in nützlicher
Weise eine korrekte Signalisierung von Teilnehmeradressen im impliziten Adressierungsformat
zum Endgerät
unterstützt.
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Weiterhin
ist dadurch in günstiger
Weise ein Umwandeln der in den erfindungsgemäßen Adressierungsmechanismus
eingehenden Adresszeichenfolge in eine Endgerätenummer (Implizit) unterstützt.
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In
einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Verfahrens
erfolgt der Analyse- und Aufbauschritt anhand von Einrichtungsdaten
der ersten und der zweiten Telekommunikationsanlage.
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Dadurch
ist in vorteilhafter Weise eine auf die beiden Telekommunikationsanlagen
bezogene individuelle Behandlung der einzelnen Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens
unterstützt.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
sind die Einrichtungsdaten der beiden Telekommunikationsanlagen
vermittlungsanlagenbezogen und/oder telekommunikationsleitungsbezogen
und/oder telekommunikationsendgerätebezogen formuliert. Dadurch
kann in vorteilhafter Weise eine auf unterschiedliche Telekommunikationsstrukturen
(z.B. Vermittlungsanlagen, Telekommunikationsleitungen, Endgeräte, usw.)
bezogene, individuelle Abarbeitung der einzelnen Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens
erzielt werden.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Figuren näher beschrieben.
Dabei zeigt
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1 eine
prinzipielle Darstellung des erfindungsgemäßen Verfahrens;
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2 eine
prinzipielle Darstellung einer Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
auf Adresszeichenfolgen; und
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3 eine
prinzipielle Darstellung einer Vorrichtung, mit der das erfindungsgemäße Verfahren
verwendbar ist.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
benötigt
für eine
verbesserte Funktionalität
Einrichtungsdaten der Telekommunikationsstrukturen, die an einem
Aufbau und einem Erhalten einer Telekommunikationsverbindung zwischen
den Telekommunikationsanlagen beteiligt sind. Dabei sind die Einrichtungsdaten
vorzugsweise in Tabellenform jeweils in folgender vierfacher Form
abgelegt:
- a) Einrichtungsdaten einer eigenen
Telekommunikationsanlage für
den ISDN-Nummerierungsplan;
- b) Einrichtungsdaten der eigenen Telekommunikationsanlage für den privaten
Nummerierungsplan;
- c) Einrichtungsdaten der fremden Telekommunikationsanlage für den ISDN-Nummerierungsplan;
- d) Einrichtungsdaten der fremden Telekommunikationsanlage für den privaten
Nummerierungsplan.
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Die
Einrichtungsdaten für
die fremde Telekommunikationsanlage werden vorzugsweise dann benötigt, wenn
diese nicht in der Lage ist, ihre eigene Anlagennummer und/oder
Präfixe
bzw. zugehörige
Kennzeichner zu signalisieren. Das erfindungsgemäße Verfahren überprüft bei einer
Adresszeichenfolge der fremden Telekommunikationsanlage anhand der
Einrichtungsdaten für
die fremde Telekommunikationsanlage, ob diese in der Lage ist, ihre
Anlagenrufnummer zu signalisieren. Abgehende Adresszei chenfolgen
zu der fremden Telekommunikationsanlage werden in ein Format gebracht,
welches die fremde Telekommunikationsanlage verarbeiten kann.
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Die
in den Tabellen abgelegten Einrichtungsdaten der Telekommunikationsanlagen
sind nach einem dreistufigen Schema angeordnet. Dabei sind auf einer
ersten (höchsten)
Stufe pro Endgerät
der Telekommunikationsanlage spezifische Adressierungsdaten abgelegt.
Dies ist insbesondere dann nützlich,
wenn Endgeräte
mit unterschiedlichen Anlagenrufnummern an ein und dieselbe Telekommunikationsanlage
angeschaltet sind, beispielsweise, wenn Endgeräte unterschiedlicher Firmen
an ein und dieselbe Telekommunikationsanlage angeschaltet sind.
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Auf
einer zweiten (mittleren) Stufe der Einrichtungsdaten können für verschiedene
Leitungsbündel,
die an die Telekommunikationsanlagen angeschaltet sind, spezifische
Adressierungsdaten abgelegt sein. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft,
wenn eine Telekommunikationsanlage an Telekommunikationsnetze unterschiedlicher
Netzbetreiber angeschaltet ist und über jedes dieser Netze unterschiedliche
Anlagenrufnummern signalisiert.
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Auf
einer dritten (niedrigsten) Stufe der Einrichtungsdaten werden pro
Telekommunikationsanlage spezifische Adressierungsdaten abgelegt.
Dies kann als Standardfall betrachtet werden, wobei die Adressierungsdaten
für alle
Endgeräte
und alle Leitungsbündel
der Telekommunikationsanlage identisch sind.
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Die
Telekommunikationsanlagenrufnummer jeder Telekommunikationsanlage
wird benötigt,
um alle Adressen dieser Telekommunikationsanlage unzweideutig außerhalb
der Telekommunikationsanlage bzw. innerhalb einer Domäne zu signalisieren.
Zu diesem Zweck enthält
eine Datenbasis auf die das erfindungsgemäße Verfahren zugreift, folgende
Tabelle:
Tabelle
1
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Für den ISDN-Nummerierungsplan
sind in der Tabelle 1 folgende Felder enthalten:
- – Länderkennzahl:
Bezeichnung für
ein Land oder einen Dienst (z.B. 49 für Deutschland);
- – Nationale
Kennzahl: Bezeichnung für
eine Stadt oder einen Dienst (z.B. 69 für Frankfurt);
- – Regionale
Kennzahl: Anlagenrufnummer der Telekommunikationsanlage (gültig innerhalb
einer Stadt);
- – Vorgegebener
Einwahlteil der Regionalkennzahl: vorgegebene Durchwahlnummer (falls
die tatsächliche Durchwahlnummer
dem Dienstanbieter nicht bekannt ist);
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Für den privaten
Nummerierungsplan sind in der Tabelle 1 folgende Felder enthalten:
- – Stufe-2
Regionalkennzahl: Bezeichnung einer Stufe-2 Region (nicht notwendiger
Weise im geographischen Sinn);
- – Stufe-1
Regionalkennzahl: Bezeichnung für
eine Stufe 1 Region (nicht notwendiger Weise im geographischen Sinn);
- – Stufe-0
Regionalkennzahl: Rufnummer der Telekommunikationsanlage, die in
einer Stufe 1 Region gültig ist;
- – Vorgegebener
Einwahlteil der Stufe-0 Regionalkennzahl: vorgegebene Durchwahlnummer
(falls die tatsächliche
Durchwahlnummer dem Dienstanbieter nicht bekannt ist).
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Sofern
Daten in der Tabelle 1 nicht benötigt
werden, bleibt das entsprechende Feld leer.
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Für den Fall,
dass mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens
eine explizite Adresse in das implizite Adressierungsformat umgesetzt
werden soll, muss eine Information, die in einem Feld „TON" kodiert vorhanden
ist und den Telekommunikationsbereichskennzeichner darstellt, in
eine oder mehrere zusätzliche
Ziffern vor der Adresse umgesetzt werden. Diese zusätzlichen
Ziffern werden TON-Präfixe
genannt. Für
diese Umsetzung enthalten die Einrichtungsdaten der Telekommunikationsanlagen
folgende Tabelle:
Tabelle
2
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In
der Tabelle 2 ist zu erkennen, dass für die eigene und für die fremde
Telekommunikationsanlage Informationen über den Nummerierungsplan sowie
Informationen über
den Telekommunikationsbereich TON enthalten sind. Dabei sind die
Informationen über
den Telekommunikationsbereichskennzeichner für den ISDN-Nummerierungsplan und für den privaten
Nummerierungsplan dreistufig ausgestaltet. Die Zahlenwerte für die Präfixe der
Telekommunikationsbereichskennzeichner für den privaten Nummerierungsplan
sind frei definierbar, diese sind in der Tabelle also als beispielhaft
anzusehen. Als Zahlenwerte für
den ISDN-NP sind beispielhaft die für Deutschland gültigen eingetragen.
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Für den Fall,
dass im erfindungsgemäßen Verfahren
eine explizite Adresse in eine implizite Adresse umzusetzen ist,
müssen
Informationen, die in einem Nummerierungsplankennzeichner NPI kodiert
enthalten sind, in eine oder mehrere zusätzliche Ziffern vor der Adresse
umgesetzt werden. Diese zusätzlichen
Ziffern werden NPI-Präfixe
genannt. Die Datenbasis auf die das erfindungsgemäße Verfahren
zugreift, stellt für
diese Umsetzung die folgende Tabelle bereit:
Tabelle
3
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In
der Tabelle 3 ist zu erkennen, dass sowohl für die eigene als auch für die fremde
Telekommunikationsanlage für
den ISDN-Nummerierungsplan und für
den privaten Nummerierungsplan Informationen für den Nummerierungsplankennzeichner-Präfix (NPI-Präfix) eingetragen
sind. Dabei sind die NPI-Präfixe
sowohl für den
ISDN-Nummerierungsplan, als auch für den privaten Nummerierungsplan
frei definierbar, die Zahlenwerte in der Tabelle sind also beispielhaft.
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Für eine verbesserte
Wirkungsweise des erfindungsgemäßen Verfahrens
benötigt
jedes Leitungsbündel,
das an die Telekommunikationsanlagen angeschaltet ist und über das
Verbindungen aufgebaut werden eine Indizierung, auf welcher Stufe
die Verbindungen betrieben werden. Beispielsweise muss eine Leitung,
die auf der Basis des ISDN-Nummerierungsplans von einer Telekommunikationsanlage
in Düsseldorf
zu einer Telekommunikationsanlage in Frankfurt betrieben wird, einen
Stufenbezeichner „National" (möglich wäre auch „International") aufweisen, um unzweideutig
zu sein. Eine Leitung gemäß ISDN-Nummerierungsplan
von einer Telekommunikationsanlage in Düsseldorf zu einer Telekommunikationsanlage
in Paris muss dem gegenüber den
Stufenbezeichner „International" aufweisen, um unzweideutig
zu sein.
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Die
Datenbasis, auf die der erfindungsgemäße Adressierungsmechanismus
zugreift, weist zu diesem Zweck folgende Tabelle auf:
Tabelle
4
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Für ein ordnungsgemäßes Funktionieren
des erfindungsgemäßen Verfahrens
muss weiterhin für
jedes Leitungsbündel
der Telekommunikationsanlagen definiert sein, in welchem Adressierungsformat
Adressen zu einer verbundenen Telekommunikationsanlage signalisiert
werden sollen. Mögliche
Formatbezeichner sind dabei:
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Zu
diesem Zweck stellt die Datenbasis, auf die der erfindungsgemäße Adressierungsmechanismus zugreift,
folgende Tabelle bereit:
Tabelle
5
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Wie
man den Tabellen 1 bis 5 entnehmen kann, sind Einrichtungsdaten
sowohl für
die eigene als auch für
die fremde Telekommunikationsanlage eingetragen. Eine Vierfachheit
der eingetragenen Daten ergibt sich aus einer Diversifizierung der
Daten für
den ISDN-Nummerierungsplan und den privaten Nummerierungsplan.
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Die
leitungsbezogenen Einrichtungsdaten benötigen für eine ordnungsgemäße Wirkungsweise
des erfindungsgemäßen Verfahrens
weiterhin eine Indizierung, nach welchem Nummerierungsplan interne
Rufnummern (Durchwahlnummern) außerhalb der Telekommunikationsanlage
signalisiert werden sollen. Dazu stellt die Datenbasis folgende
Tabelle bereit:
Tabelle
6
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Im
folgenden wird unter Bezugnahme auf 1 eine Beschreibung
von einzelnen Transformationsschritten, die das erfindungsgemäße Verfahren
bereitstellt, durchgeführt.
Die Blöcke 1, 2, 3, 4 und 5 stellen Adressierungsformate
von Adresszeichenfolgen dar, die zu einer Bearbeitung an das erfindungsgemäße Verfahren übergeben
werden. Die fünf
einzelnen Adressierungsformate sind dabei im einzelnen:
- 1. Nummerierungsplankennzeichner = ISDN (Explizit) Telekommunikationsbereichkennzeichner ≠ unbekannt,
| z.
B. 49-211-5354-334 | TON
= internatinal |
| 211-5354-334 | TON
= national |
| 5354-334 | TON
= regional |
Gültige
Telekommunikationsbereichskennzeichner TON sind International, National,
Regional - 2. Nummerierungsplankennzeichner = ISDN (Explizit), Telekommunikationsbereichskennzeichner
= unbekannt:
z. B. 00-49-211-5354-334
0-211-5354-334
5354-334
- 3. Nummerierungsplankennzeichner = unbekannt (Implizit) Telekommunikationsbereichskennzeichner
= unbekannt:
z. B. 0-00-49-211-5354-334
0-0-211-5354-334
0-5354-334
8-88-49-2-9943-334
8-8-2-9943-334
8-9943-334
334
- 4. Nummerierungsplankennzeichner = Privat (Explizit), Telekommunikationsbereichskennzeichner
= unbekannt:
z. B. 88-49-2-9943-334
8-2-9943-334
9943-334
- 5. Nummerierungsplankennzeichner = Privat (Expizit) Telekommunikationsbereichkennzeichner ≠ unbekannt:
| z.
B. 49-2-9943-334 | TON
= Stufe 2 |
| 2-9943-334 | TON
= Stufe 1 |
| 9943-334 | TON
= Stufe 0 (Lokal) |
Gültige
Telekommunikationsbereichskennzeichner TON sind: Stufe 2, Stufe
1, Stufe 0 (Lokal)
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Die
Blöcke 6, 7, 8, 9 und 10 der 1 sind
Eintrittspunkte in einen Adressenumsetzungsprozess. Dabei entspricht
das Adressierungsformat von Block 1 dem Adressierungsformat
von Block 9, das Adressierungsformat von Block 2 dem
Adressierungsformat von Block 7, das Adressierungsformat
von Block 3 dem Adressierungsformat von Block 6,
das Adressierungsformat von Block 4 dem Adressierungsformat
von Block 8 und das Adressierungsformat von Block 5 dem
Adressierungsformat von Block 10.
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Die
Adressierungsformate der Blöcke 6, 7, 8, 9 und 10 können dabei
durch folgende Transformationen erzielt werden:
Transformation
T1: Umwandlung des Adressierungsformates von Block 6 in
das Adressierungsformat von Block 7
Transformation
T2: Umwandlung des Adressierungsformates von Block 6 in
das Adressierungsformat von Block 8
Transformation
T4: Umwandlung des Adressierungsformates von Block 7 in
das Adressierungsformat von Block 9
Transformation
T5: Umwandlung des Adressierungsformates von Block 8 in
das Adressierungsformat von Block 10.
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Im
Block 11 liegt eine Adresse im impliziten Format vor, die
weder dem ISDN-Nummerierungsplan noch dem privaten Nummerierungsplan
zugeordnet ist und das durch eine Transformation T3, die eine Umwandlung
des Adressierungsformates von Block 6 in das Adressierungsformat
von Block 11 vornimmt, erreicht werden kann. Weiterhin
kann das Adressierungsformat von Block 11, das in Form
einer Durchwahlnummer wie z.B. 334 vorliegen kann, durch folgende
Transformationen erreicht werden:
Transformation T3: Umwandlung
des Adressierungsformates von Block 6 in das Adressierungsformat
von Block 11
Transformation T6: Umwandlung des Adressierungsformates
von Block 9 in das Adressierungsformat von Block 11
Transformation
T7: Umwandlung des Adressierungsformates von Block 10 in
das Adressierungsformat von Block 11
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Das
Adressierungsformat von Block 12 entspricht dem Adressierungsformat
von Block 9. Es wird durch folgende Transformationen erhalten:
Transformation
T8: Umwandlung des Adressierungsformates von Block 9 in
das Adressierungsformat von Block 12
Transformation
T10: Umwandlung des Adressierungsformates von Block 11 in
das Adressierungsformat von Block 12
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Das
Adressierungsformat des Blockes 13 entspricht dem Adressierungsformat
von Block 10. Es wird durch folgende Transformationen erhalten:
Transformation
T9: Umwandlung des Adressierungsformates von Block 10 in
das Adressierungsformat von Block 13
Transformation
T11: Umwandlung des Adressierungsformates von Block 11 in
das Adressierungsformat von Block 13
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Das
Adressierungsformat von Block 14 entspricht dem Adressierungsformat
von Block 7. Es wird durch eine Transformation T13 erhalten,
die eine Umwandlung des Adressierungsformates von Block 12 in
das Adressierungsformat von Block 14 vornimmt.
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Das
Adressierungsformat von Block 15 entspricht dem Adressierungsformat
von Block 8. Es wird durch eine Transformation T14 erhalten,
die eine Umwandlung des Adressierungsformates von Block 13 in
das Adressierungsformat von Block 15 vornimmt.
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Das
Adressierungsformat des Blockes 16 entspricht dem Adressierungsformat
von Block 6. Es wird durch folgende Transformationen erhalten:
Transformation
T12: Umwandlung des Adressierungsformates von Block 11 in
das Adressierungsformat von Block 16
Transformation
T15: Umwandlung des Adressierungsformates von Block 14 in
das Adressierungsformat von Block 16
Transformation
T16: Umwandlung des Adressierungsformates von Block 15 in
das Adressierungsformat von Block 16.
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Die
Blöcke 12, 13, 14, 15 und 16 definieren „Ausstiegspunkte" aus dem erfindungsgemäßen Adressierungsmechanismus.
Dabei entspricht das Adressierungsformat des Blockes 12 einem
Adressierungsformat eines Blockes 17, des Adressierungsformat
des Blockes 14 einem Adressierungsformat eines Blockes 18,
des Adressierungsformat des Blockes 16 einem Adressierungs format
eines Blockes 19, des Adressierungsformat des Blockes 15 einem
Adressierungsformat eines Blockes 20 und des Adressierungsformat
des Blockes 13 einem Adressierungsformat eines Blockes 21.
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Die
Adressierungsformate der Blöcke 17, 18, 19, 20 und 21 entsprechen
denjenigen der fünf „Eintrittsblöcke" 1, 2, 3, 4 und 5.
In der Regel sind die Adressierungsformate der an das erfindungsgemäße Verfahren übergebenen
Adressen nicht identisch mit den Adressierungsformaten der vom Verfahren
gelieferten Adressen.
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Im
folgenden werden die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren durchführbaren
einzelnen Transformationen T1 bis T16 näher erläutert. Dabei bezieht sich eine
Bezeichnung „Ankommend" auf eine Adresszeichenfolge,
die von der fremden Telekommunikationsanlage an die eigene Telekommunikationsanlage übermittelt
wird. Eine Bezeichnung „Abgehend" bezeichnet eine
Adresszeichenfolge, die von der eigenen Telekommunikationsanlage
an die fremde Telekommunikationsanlage übermittelt wird.
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Für den Fall,
dass eine implizite Adresse in eine explizite Adresse umgewandelt
werden soll, müssen die
im Präfix
des Nummerierungsplankennzeichners (NPI-Präfix) enthaltenen Informationen
aus der Adresszeichenfolge gelöscht
und der kodierte Nummerierungsplankennzeichner muss entsprechend
definiert gesetzt werden. Die dazu erforderlichen Operationen werden
in den Transformationen T1, T2 und T3 durchgeführt. Die NPI Präfixe werden
dazu der Tabelle 3 entnommen. Für
ankommende Adressen von der fremden Telekommunikationsanlage werden
aus der Datenbasis zu diesem Zweck die Einrichtungsdaten der fremden
Telekommunikationsanlage benutzt. Für abgehende Adressen werden
die Einrichtungsdaten der eigenen Telekommunikationsanlage benutzt.
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Transformation
T1: Falls in der impliziten Adresse der NPI Präfix für den ISDN-Nummerierungsplan enthalten
ist, muss dieser gelöscht
werden und der kodierte Nummerierungsplankennzeichner muss auf „ISDN" gesetzt werden.
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Transformation
T2: Falls in der impliziten Adresse der NPI Präfix für den privaten Nummerierungsplan enthalten
ist, muss dieser gelöscht
und der kodierte Nummerierungsplankennzeichner muss auf „Privat" gesetzt werden.
Die Transformation T2 entspricht also einem Umwandeln des Adressierungsformates
von Block 6 in das Adressierungsformat von Block 8.
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Transformation
T3: Sofern keine der vorgenannten NPI-Präfixe in der impliziten Adresse
enthalten ist, wird die Adresse wie eine interne Rufnummer behandelt.
Dies entspricht einem Übergang
vom Adressierungsformat des Blockes 6 auf das Adressierungsformat
des Blockes 11.
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Für den Fall,
dass eine implizite Adresse in eine explizite Adresse umgesetzt
werden soll, muss eine Information die im Telekommunikationsbereichskennzeichner-Präfix (TON-Präfix) enthalten
ist, in den kodierten Telekommunikationsbereichskennzeichner umgewandelt
werden. Dabei muss zuvor der TON-Präfix aus der
impliziten Adresse gelöscht
werden. Die dazu erforderlichen Operationen werden von den Transformationen
T4 und T5 bereitgestellt. Sie sind erst dann möglich, wenn zuvor der NPI Präfix in den
kodierten Nummerierungsplankennzeichner umgesetzt wurde.
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Die
TON-Präfixe
werden dazu aus der Tabelle 2 entnommen. Für ankommende Adressen von der fremden
Telekommunikationsanlage müssen
in der Tabelle 2 die Einrichtungsdaten der fremden Telekommunikationsanlage
genommen werden. Für
abgehende Adressen müssen
die Einrichtungsdaten der eigenen Telekommunikationsanlage herangezogen
werden.
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Transformation
T4: Für
den Fall, dass in der Adresse der TON-Präfix „International" enthalten ist, muss dieser
gelöscht
und der kodierte Telekommunikationsbereichkennzeichner muss auf „International" gesetzt werden.
Dies entspricht einer Umwandlung des Adressierungsformates von Block 7 auf
das Adressierungsformat von Block 9.
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Für den Fall,
dass in der Adresse der TON Präfix „National" enthalten ist, muss
dieser aus der Adresse gelöscht
und der kodierte Telekommunikationsbereichskennzeichner muss auf „National" gesetzt werden.
Dies entspricht ebenfalls einer Umwandlung des Adressierungsformates
von Block 7 auf das Adressierungsformat des Blockes 9.
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Für den Fall,
dass weder der internationale noch der nationale TON-Präfix, jedoch
der TON-Präfix „Regional" in der Adresse enthalten
ist, muss dieser aus der Adresse gelöscht und der kodierte Telekommunikationsbereichskennzeichner
muss auf „Regional" gesetzt werden.
Auch für
den Fall, dass der TON-Präfix „Regional" nicht in der Adresse
enthalten ist, muss der kodierte Telekommunikationsbereichskennzeichner
auf „Regional" gesetzt werden (üblicherweise
werden TON-Präfixe „Regional" nicht benutzt).
Dies entspricht ebenfalls einer Um wandlung des Adressierungsformates
des Blockes 7 auf das Adressierungsformat des Blockes 9.
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Transformation
T5: Für
den Fall, dass gemäss
dem privaten Nummerierungsplan der TON-Präfix „Stufe 2" in der Adresse enthalten ist, muss
dieser aus der Adresse gelöscht
und der kodierte Telekommunikationsbereichskennzeichner muss auf „Stufe
2" gesetzt werden.
Dies entspricht einer Umwandlung des Adressierungsformates von Block 8 auf
das Adressierungsformat von Block 10.
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Für den Fall,
dass in der Adresse der TON-Präfix „Stufe
2" nicht enthalten
ist, stattdessen aber der TON-Präfix „Stufe
1", muss dieser
aus der Adresse gelöscht
und der kodierte Telekommunikationsbereichskennzeichner muss auf „Stufe
1" gesetzt werden.
Dies entspricht ebenfalls einer Umwandlung des Adressierungsformates
von Block 8 auf das Adressierungsformat des Blockes 10.
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Für den Fall,
dass weder der TON-Präfix „Stufe
2" noch der TON-Präfix „Stufe
1" in der Adresse
enthalten ist, wohl aber der TON Präfix „Lokal", muss dieser aus der Adresse gelöscht und
der kodierte Telekommunikationsbereichskennzeichner muss auf „Lokal" gesetzt werden.
Auch wenn der lokale TON-Präfix
nicht in der Adresse enthalten ist, muss der kodierte Tele kommunikationsbereichskennzeichner
auf „Lokal" gesetzt werden.
Dies entspricht ebenfalls einer Umwandlung des Adressierungsformates
des Blockes 8 in das Adressierungsformat des Blockes 10.
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Transformationen T6, T7:
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
versucht bei jeder ankommenden Adresse eine Löschung der eigenen Telekommunikationsanlagenrufnummer
aus der Adresse vorzunehmen. Falls dieser Löschversuch erfolgreich ist,
ist das Adressierungsformat des Blockes 11 das Ergebnis
dieses Löschvorgangs.
Dieses Adressierungsformat, welches einer internen Adresse bzw.
Rufnummer entspricht, wird als eindeutige Adresse zur Speicherung
in einem Datenspeicher verwendet.
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Für den Fall,
dass der Löschversuch
der Telekommunikationsanlagenrufnummer nicht erfolgreich ist, versucht
das erfindungsgemäße Verfahren
so viele Teile der Telekommunikationsanlagenrufnummer als möglich aus
der Adresse zu löschen,
um dadurch eine niedrigst mögliche
eindeutige Stufe der ankommenden Adresse herzustellen. Diese niedrigst
mögliche
eindeutige Adresse wird dann für
die Datenspeicherung benutzt. Für
den Fall einer Adressensignalisierung werden die Transformationen
T8 und T9 durchgeführt.
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Für jede zur
fremden Telekommunikationsanlage abgehende Adresse versucht das
erfindungsgemäße Verfahren
zum Herstellen einer niedrigst stufigen Eindeutigkeit eine Löschung der
Telekommunikationsanlagenrufnummer der fremden Telekommunikationsanlage
aus der Adresse vorzunehmen. Sofern dieser Löschversuch erfolgreich ist,
ist das Adressierungsformat des Blockes 11 (interne Adresse
der fremden Telekommunikationsanlage) das Ergebnis dieses Löschversuches.
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Diese
interne Adresse wird immer dann an die fremde Telekommunikationsanlage
signalisiert, wenn diese nicht in der Lage ist, Telekommunikationsanlagenrufnummern
und Präfixe
zu verarbeiten bzw. zu signalisieren.
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Sofern
der Löschversuch
nicht erfolgreich ist, versucht das erfindungsgemäße Verfahren
so viele Teile der Telekommunikationsanlagenrufnummer als möglich aus
der Adresse zu löschen,
um die niedrigst mögliche eindeutige
Adressstufe zu erreichen. Die Telekommunikationsanlagenrufnummer
bzw. Teile derselben werden dafür
gemäß der Tabelle
1 benutzt. Alternativ kann mit Hilfe der Transformationen T8 und
T9 die Stufe des Telekommunikationsbereichskennzeichners TON angepasst
werden, wie es in weiterer Folge noch detailliert beschrieben wird.
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Transformation
T6: Für
den Fall, dass die umzusetzende Adresse im ISDN-Nummerierungsplan
vorliegt und die Telekommunikationsanlagenrufnummer aus der Adresse
gelöscht
werden kann, werden die kodierten Nummerierungsplan- bzw. Telekommunikationsbereichskennzeichner
auf „unbekannt" gesetzt. Dies entspricht
einer Umwandlung des Adressierungsformates des Blockes 9 auf
das Adressierungsformat des Blockes 11.
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Transformation
T7: Für
den Fall, dass die umzusetzende Adresse im privaten Nummerierungsplan vorliegt
und die Telekommunikationsanlagenrufnummer aus der Adresse gelöscht werden
kann, werden die kodierten Nummerierungsplankennzeichner bzw. Telekommunikationsbereichs-Präfixe auf „unbekannt" gesetzt. Dies entspricht
einer Umwandlung des Adressierungsformates von Block 10 in
das Adressierungsformat von Block 11.
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Entsprechend
dem kodierten Nummerierungsplan- bzw. Telekommunikationsbereichskennzeichner
in der ursprünglichen
Adresse wird die Löschung
der Telekommunikationsanlagenrufnummer schrittweise gemäß der nachfolgenden
Tabelle durchgeführt.
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Transformationen
T8, T9: Entsprechend der Stufenbezeichnung des gewünschten
Telekommunikationsbereichskennzeichners in der Tabelle 4 kann es
erforderlich sein, den Telekommunikationsbereichskennzeichner in
abgehender Richtung mit den Einrichtungsdaten der eigenen Telekommunikationsanlage,
bzw. in ankommender Richtung mit den Einrichtungsdaten der fremden
Telekommunikationsanlage anzuheben. Dies kann unter Benutzung der
fehlenden Adressteile gemäß Tabelle
1 erfolgen.
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Transformation
T8: (normalerweise für
Adressen in abgehender Richtung) Für den Fall, dass die Stufe des
Telekommunikationsbereichkennzeichners auf eine höhere Stufe
gehoben werden soll, wird der kodierte Telekommunikationsbereichskennzeichner
auf diese Stufe gesetzt und ein Teil der abgehenden Adresse gemäß Tabelle
1 ergänzt.
Dies entspricht einer Umwandlung des Adressierungsformates von Block 9 auf
das Adressierungsformat von Block 12.
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Transformation
T9: (normalerweise für
Adressen in abgehender Richtung) Für den Fall, dass die Adresse
im privaten Numme rierungsplan vorliegt und die Stufe des Telekommunikationsbereichskennzeichners
auf eine höhere
Stufe angehoben werden soll, wird die abgehende Adresse gemäß Tabelle
1 entsprechend ergänzt.
Dies entspricht einer Umwandlung des Adressierungsformates von Block 10 auf
das Adressierungsformat des Blockes 13.
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Die
beiden vorgenannten Beispiele zu den Transformationen T8 und T9
zeigen eine Anhebung des kodierten Telekommunikationsbereichskennzeichners
von einem niedrigeren auf ein höheres
Niveau. Demgegenüber
ist aber auch eine Absenkung des kodierten Telekommunikationsbereichskennzeichners
von einer höheren
auf eine niedrigere Stufe möglich,
sofern eine Regionalkennung der höheren Stufe für ankommende Adressen
zur Region der eigenen Telekommunikationsanlage gehört, bzw.
für abgehende
Adressen zur Region der fremden Telekommunikationsanlage. Dazu wird
die Regionalkennung mit jener der eigenen/fremden Einrichtungsdaten
verglichen. Beispielsweise kann für eine Telekommunikationsanlagenrufnummer
in einer Telekommunikationsanlage in Deutschland die Länderkennzahl „49" gelöscht werden,
ohne die Adresse dadurch mehrdeutig zu machen. Dies wird deshalb
gemacht, um die Adresse innerhalb des Systems stets auf die niedrigst
mögliche
eindeutige Stufe zu bringen.
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In
den folgenden beiden Beispielen zu den Transformationen T8, T9 ist
die eigen Länderkennzahl „49" und die eigene Stufe
1-Regionalkennzahl „2".
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Transformation
T8: (normalerweise für
Adressen in ankommender Richtung) Bei Vorliegen der Adresse im ISDN-Nummerierungsplan
kann der kodierte Telekommunikationsbereichskennzeichner von der
Stufe „International" auf die Stufe „National" gesenkt werden,
indem gemäß Tabelle
1 die entsprechende Länderkennzahl
aus der Adresse gelöscht
wird. Dies entspricht einer Umwandlung des Adressierungsformates
von Block 9 auf das Adressierungsformat von Block 12.
Genauso ist auch eine Absenkung von „National" auf „Regional" möglich.
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Transformation
T9: (normalerweise für
Adressen in ankommender Richtung) Für den Fall, dass die Adresse
im privaten Nummerierungsplan vorliegt und von der höheren Stufe
des Telekommunikationsbereichskennzeichners „Stufe 1" auf die niedrigere Stufe des Telekommunikationsbereichskennzeichners „Lokal" gesenkt werden soll,
wird gemäß Tabelle
1 der entsprechende Teil aus der Adresse gelöscht. Dies entspricht einer
Umwandlung des Adressierungsformates von Block 10 auf das
Adressierungsformat von Block 13. Genauso ist auch eine
Absenkung von „Stufe
2" auf „Stufe
1" möglich.
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Transformationen
T10, T11, T12: Die Transformationen T10, T11 und T12 werden benutzt,
um Teile von Telekommunikationsanlagenrufnummern in Adressen einzufügen. Dabei
wird bei abgehenden Adressen die Telekommunikationsanlagenrufnummer
der eigenen Telekommunikationsanlage in die Adresse eingefügt. Zu diesem
Zweck wird die eigene Telekommunikationsanlagenrufnummer gemäß Tabelle
1 herangezogen. Für den
Fall, dass die interne Adresse (Durchwahlrufnummer) nach außerhalb
der Telekommunikationsanlage oder der Domäne in der sie gültig ist,
gesendet werden soll, muss diese in das explizite Format um gesetzt
werden, indem die Telekommunikationsanlagenrufnummer davor gebaut
wird.
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Für den Fall,
dass in den Einrichtungsdaten gemäß Tabelle 6 der ISDN-Nummerierungsplan
bevorzugt ist, muss, wie im nachfolgenden Beispiel gezeigt ist,
die Telekommunikationsanlagenrufnummer gemäß dem ISDN-Nummerierungsplan
eingefügt
werden. Hierzu ist der Tabelle 4 zu entnehmen, bis zu welcher Stufe
die Adresse ergänzt
wird. Dies entspricht einer Umwandlung des Adressierungsformates
von Block 11 auf das Adressierungsformat von Block 12.
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Falls
entsprechend den Einrichtungsdaten in Tabelle 6 der private Nummerierungsplan
für die
abgehende Adresse bevorzugt ist, muss die eigene Telekommunikationsanlagenrufnummer
gemäß dem privaten Nummerierungsplan
eingefügt
werden. Dies entspricht einer Umwandlung des Adressierungsformates
von Block 11 auf das Adressierungsformat von Block 13.
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Weiterhin
können
die Transformationen T10, T11 und T12 bei ankommenden Adressen benutzt
werden, um die Telekommunikationsanlagenrufnummer der fremden Telekommunikationsanlage
in die Adresse einzufügen.
Dazu wird die Telekommunikationsanlagenrufnummer der fremden Telekommunikationsanlage aus
der Tabelle 1 entnommen. Wenn eine ankommende interne Adresse (Durchwahlrufnummer)
mehrdeutig in der eigenen Telekommunikationsanlage oder in der eigenen
Domäne
ist, muss sie eindeu tig gemacht werden. Dies könnte beispielsweise der Fall
sein, wenn die fremde Telekommunikationsanlage nicht in der Lage ist,
die komplette ISDN-Adresse zu signalisieren sondern lediglich die
interne Durchwahlrufnummer. Dann ist es erforderlich, die ankommende
Adresse um die Telekommunikationsanlagenrufnummer der verbundenen fremden
Telekommunikationsanlage zu ergänzen.
Zu diesem Zweck wird zunächst
versucht, die Adresse in das explizite Format umzusetzen, indem
die zuvor beschriebenen Transformationen T1, T2, T4 oder T5 ausgeführt werden.
Nur für
den Fall, dass dies nicht möglich
ist (Transformation T3), wird die Telekommunikationsanlagenrufnummer
eingefügt,
sofern diese in den Einrichtungsdaten gemäß Tabelle 1 enthalten ist.
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In
den nachfolgenden beiden Beispielen hat die verbundene Telekommunikationsanlage
die Telekommunikationsanlagenrufnummer 69-7505 im ISDN-Nummerierungsplan
und 9021 im privaten Nummerierungsplan. In den beiden Beispielen
ist erkennbar, dass die ankommende Adresse nicht eindeutig ist und
durch Hinzufügen
der fremden Telekommunikationsanlagenrufnummer im jeweiligen Nummerierungsplan
eindeutig gemacht wird.
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Die
beiden Beispiele entsprechen einer Umwandlung des Adressierungsformates
von Block 11 in das Adressierungsformat von Block 12 bzw.
von Block 13.
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Transformationen
T13, T14: Für
den Fall, dass eine explizite Adresse in eine implizite Adresse
umgesetzt werden soll, müssen
die Informationen des kodierten Telekommunikationsbereichskennzeichners
in eine oder mehrere zusätzliche
Ziffern vor der Adresse umgewandelt werden. Im nachfolgenden Beispiel
erfolgt zu diesem Zweck eine Umwandlung des Adressierungsformates
von Block 12 auf das Adressierungsformat von Block 14.
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Die
Zuweisung des TON-Präfixes
zum Telekommunikationsbereichskennzeichner im ISDN- bzw. privaten
Nummerierungsplan ist in der Tabelle 2 dargestellt. Für abgehende
Adressen zur fremden Telekommunikationsanlage muss aus den Einrichtungsdaten
dieser Tabelle der Teil der fremden Telekommunikationsanlage gewählt werden.
Für ankommende
Adressen muss der Teil der eigenen Telekommunikationsanlage gewählt werden.
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Transformationen
T15, T16: Wenn eine explizite Adresse in eine implizite Adresse
umgewandelt werden soll, müssen
die Informationen im kodierten Nummerierungsplankennzeichner in
eine oder mehrere zusätzliche
Ziffern vor der Adresse umgesetzt werden. Das nachfolgende Beispiel
zeigt eine Umwandlung des Adressierungsformates von Block 14 auf
das Adressierungsformat von Block 16. Es ist zu erkennen,
dass der NPI-Präfix
für den
ISDN-Nummerierungsplan „0" vor die Adresse
gesetzt wird. Damit für
eine abgehende Adresse die fremde Telekommunikationsanlage diesen
Präfix
auch verarbeiten kann, muss dieser aus den Einrichtungsdaten der
fremden Telekommunikationsanlage gemäß Tabelle 3 entnommen werden.
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Das
Umwandeln des kodierten Nummerierungsplankennzeichners in den NPI
Präfix
kann erst dann ausgeführt
werden, wenn zuvor bereits der kodierte Telekommunikationsbereichskennzeichner
in den TON-Präfix
umgewandelt wurde.
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Die
Zuweisung der NPI-Präfixe
zu den kodierten Nummerierungsplankennzeichnern gemäß dem ISDN-
oder dem privaten Nummerierungsplan ist aus der Tabelle 3 ersichtlich.
Für abgehende
Adressen zur fremden Telekommunikationsanlage muss aus dieser Tabelle
der Teil der fremden Telekommunikationsanlage genommen werden. Für ankommende
Adressen muss der Präfix
gemäß der eigenen
Telekommunikationsanlage gewählt
werden.
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Die
Struktur des erfindungsgemäßen Verfahrens
gemäß 1 lässt eine
Unterteilung in verschiedene logische Einheiten erkennen. Dabei
erfolgt in den Transformationen zwischen den Blöcken 3, 6, 11, 16 und 19 eine
ausschließliche
Behandlung der Adresse im impliziten Nummerierungsplan.
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Die
linken beiden Zweige der Struktur gemäß 1 zeigen
eine Behandlung von Adressen im ISDN-Nummerierungsplan. Dabei umfasst
die Behandlung die Blöcke 1, 2, 7, 9, 12, 14, 17 und 18.
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Die
rechten beiden Zweige der Struktur von 1 umfassen
eine Abarbeitung von Adressen im privaten Nummerierungsplan. Dabei
erfolgt die Behandlung in den Blöcken 4, 5, 8, 10, 13, 15, 20 und 21.
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Weiterhin
ist aus der 1 zu erkennen, dass im oberen
Teil der dargestellten Struktur eine Umwandlung der Adresse in ein
einheitliches eindeutig Format auf einer niedrigst möglichen
Stufe erfolgt. Dabei kann das einheitliche Format ein Adressierungsformat
gemäß Block 11 oder
ein explizites Adressierungsformat gemäß der Blöcke 9 und 10 umfassen.
Letztlich handelt es sich bei der Umwandlung der Adresse im oberen
Teil der Struktur von 1 um einen Analyseprozess der
Adresse, wobei der Analyseprozess die Transformationen T1 bis T7
mit den Adressierungsformaten der Blöcke 6, 7, 8, 9 und 10 umfasst.
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Der
untere Teil der in 1 dargestellten Struktur zeigt
eine Umwandlung der Adresse aus dem einheitlichen, eindeutigen Standardformat
in eine Adresse gemäß einem
gewünschten
Nummerierungsplan bzw. Telekommunikationsbereich. Letztlich handelt
es sich bei dem unteren Teil der Struktur in 1 um einen
Syntheseprozess der Adresse, der die Transformationen T8 bis T16
mit den Adressierungsformaten der Blöcke 11, 12, 13, 14, 15 und 16 umfasst.
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Weiterhin
kann aus der Struktur der 1 ersehen
werden, dass das erfindungsgemäße Verfahren
in zweierlei Hinsicht symmetrisch aufgebaut ist. Eine horizontale
Symmetrie umfasst dabei die Transformationen der linken beiden Zweige
(ISDN-Nummerierungsplan)
die denjenigen der rechten beiden Zweige gemäß dem privaten Nummerierungsplan
entsprechen. Aus den Tabellen 1 bis 6 werden für die Transformationen der Adressen
im ISDN-Nummerierungsplan und im privaten Nummerierungsplan die
entsprechenden Einrichtungsdaten ausgewählt.
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Weiterhin
ist in der Struktur von 1 zu erkennen, dass die Adressierungsformate
im oberen Teil denjenigen im unteren Teil der Struktur entsprechen
(vertikale Symmetrie). Die Transformationen im unteren Teil, die
im Sinne der vorgenannten Synthese aus der einheitlichen Adressformat
eine Adresse gemäß gewünschten
Einrichtungsdaten bilden, werden in umgekehrter Reihenfolge zu den
Transformationen im oberen Teil (Analyseprozess) abgearbeitet.
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Die
beiden vorgenannten Symmetrien können
in vorteilhafter Weise für
die einzelnen Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens mit den Einrichtungsdaten
sowohl der eigenen als auch der fremden Telekommunikationsanlage
verwendet werden. Eine nützliche
Wiederverwendbarkeit von programmierten Funktionen ist dadurch unterstützt.
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2 zeigt
anhand von konkreten Beispielen ein Erscheinungsbild der Adressen
in den einzelnen Blöcken
im Ablauf des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Die Figur dient dazu, um die vom erfindungsgemäßen Adressierungsmechanismus
durchgeführten
Transformationsschritte anhand von Adressbeispielen sichtbar zu
machen.
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3 zeigt
eine prinzipielle Darstellung einer Vorrichtung, mit der das erfindungsgemäße Verfahren einsetzbar
ist. Dabei erfasst die Vorrichtung 1 eine Empfangseinheit 4,
die zum Empfangen von Adresszeichenfolgen mit der ersten Telekommunikationsanlage 2 verbunden
ist. Weiterhin umfasst die Vorrichtung eine Analyseeinheit 5 und
eine Aufbaueinheit 6. Weiterhin umfasst die Vorrichtung
eine Sendeeinheit 7, die mit einer zweiten Telekommunikationsanlage 3 verbunden
ist. Die Sendeeinheit 7 dient zum Übermitteln der vom erfindungsgemäßen Verfahren
umgewandelten Adresszeichenfolge an die zweite Telekommunikationsanlage 3.
Weiterhin umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung einen Speicher 8,
in welchem das erfindungsgemäße Verfahren
vorzugsweise als Datenverarbeitungsprogramm abgelegt ist. Für eine von
der fremden Telekommunikationsanlage ankommende Adresse ist die
erste Telekommunikationsanlage 2 die fremde Telekommunikationsanlage
und die zweite Telekommunikationsanlage 3 die eigene. Für eine zur
fremden Telekommunikationsanlage abgehende Adresse ist die erste
Telekommunikationsanlage 2 die eigene Telekommunikationsanlage,
und die zweite Telekommunikationsanlage 3 die fremde.
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Für eine von
der fremden Telekommunikationsanlage ankommende Adresse wird der
Analyseteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
mit den Einrichtungsdaten der eigenen Telekommunikationsanlage durchgeführt. Der
Syntheseteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird in diesem Teil mit den Einrichtungsdaten der fremden Telekommunikationsanlage
durchgeführt,
sofern diese in der Datenbasis vorhanden sind.
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Für eine an
die fremde Telekommunikationsanlage abgehende Adresse wird der Analyseteil
des erfindungsgemäßen Verfahrens
mit den Einrichtungsdaten der fremden Telekommunikationsanlage durchgeführt. Der
Syntheseteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
für eine
abgehende Adresse zu der fremden Telekommunikationsanlage wird mit
den Einrichtungsdaten der eigenen Telekommunikationsanlage durchgeführt, sofern
diese in der Datenbasis vorhanden sind.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist in vorteilhafter Weise also in der Lage, eine Adressbehandlungsunzulänglichkeit
von Telekommunikationsanlagen auszugleichen. Er muss umso mehr aktiv
werden, je größer die
Adressbehandlungsunzulänglichkeiten
der Telekommunikationsanlagen ausgeprägt sind, und umgekehrt.
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Weiterhin
hängt es
von einer Ablaufsteuerung ab, ob das erfindungsgemäße Verfahren
mit seinem Analyse- und Syntheseteil in einem einzigen Schritt,
oder in aufeinanderfolgenden Schritten abgearbeitet wird.
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Weitere
Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens
umfassen eine korrekte Signalisierung von Adressen in leistungsmerkmalsspezifischen
Meldungselementen von telekommunikationsanlagenübergreifenden Leistungsmerkmalen
(wie z.B. Rufumleitung, Umlegen, Rückruf, Sprachspeicher, usw.).
Die Rückführung der
Adresse auf das einheitliche, eindeutige, niedrigststufige Standardformat
dient bei Adressenvergleichen für
Leistungsmerkmale von Telekommunikationsanlagen in vorteilhafter
Weise dazu, eine Gleichheit der Adressen zu prüfen bzw. feststellen zu können.
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- 1
- Vorrichtung
zum Aufbau von Adresszeichenfolgen
- 2
- erste
Telekommunikationsanlage
- 3
- zweite
Telekommunikationsanlage
- 4
- Empfangseinheit
- 5
- Analyseeinheit
- 6
- Aufbaueinheit
- 7
- Sendeeinheit
- 8
- Speicher