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DE10259293A1 - Vorrichtung für die Überprüfung der Echtheit von Banknoten - Google Patents

Vorrichtung für die Überprüfung der Echtheit von Banknoten Download PDF

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DE10259293A1
DE10259293A1 DE10259293A DE10259293A DE10259293A1 DE 10259293 A1 DE10259293 A1 DE 10259293A1 DE 10259293 A DE10259293 A DE 10259293A DE 10259293 A DE10259293 A DE 10259293A DE 10259293 A1 DE10259293 A1 DE 10259293A1
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Germany
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light
wavelength
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light source
filter
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DE10259293A
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Wolfgang Deckenbach
Gerhard Dr. Stenzel
Wittich Dr. Kaule
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Giesecke and Devrient GmbH
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Giesecke and Devrient GmbH
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    • G07DHANDLING OF COINS OR VALUABLE PAPERS, e.g. TESTING, SORTING BY DENOMINATIONS, COUNTING, DISPENSING, CHANGING OR DEPOSITING
    • G07D7/00Testing specially adapted to determine the identity or genuineness of valuable papers or for segregating those which are unacceptable, e.g. banknotes that are alien to a currency
    • G07D7/06Testing specially adapted to determine the identity or genuineness of valuable papers or for segregating those which are unacceptable, e.g. banknotes that are alien to a currency using wave or particle radiation
    • G07D7/12Visible light, infrared or ultraviolet radiation
    • G07D7/1205Testing spectral properties

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung für die Überprüfung der Echtheit von Dokumenten, insbesondere von Banknoten. DOLLAR A Die Erfindung geht dabei von einer Vorrichtung für die Überprüfung der Echtheit von Dokumenten, insbesondere von Banknoten, mit einer Lichtquelle, die Licht einer ersten Wellenlänge erzeugt, und einem Detektor, für den Nachweis von Licht einer zweiten Wellenlänge, welches von einem auf mindestens einer Oberfläche von zu überprüfenden Dokumenten aufgebrachten Merkmalsstoff bei Beleuchtung mit dem Licht der Lichtquelle erzeugt wird, aus, wobei die Lichtquelle dem Detektor gegenüberliegend angeordnet ist, wobei zu überprüfende Dokumente zwischen Lichtquelle und Detektor einbringbar sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung für die Überprüfung der Echtheit von Dokumenten, insbesondere von Banknoten.
  • Um die Echtheit von Dokumenten überprüfen zu können, wurde eine Vielzahl von Vorrichtungen vorgeschlagen. Beispielsweise ist es bekannt geworden, einen auf dem Dokument aufgebrachten Merkmalsstoff mittels eines Sensors nachzuweisen, um die Echtheit des jeweiligen Dokuments zu überprüfen. In der Regel wird dazu das Dokument mit einem Licht bestimmter Wellenlänge beleuchtet. Durch das Licht der bestimmten Wellenlänge wird der Merkmalsstoff angeregt selbst Licht einer anderen Wellenlänge, sogenanntes Lumineszenzlicht, zu emittieren. Das von dem Dokument remittierte Licht wird von einem Detektor erfaßt und das Dokument wird als echt erkannt, falls der Detektor das Lumineszenzlicht detektiert. Die Merkmalsstoffe, die z. B. in Druckfarben, besonderen Sicherheitselementen wie Sicherheitsfäden, Hologrammen usw. enthalten sind, werden häufig nur auf einer Seite, d. h. auf einer der Oberflächen der Dokumente aufgebracht.
  • Da die für den Nachweis verwendeten Sensoren als Remissionssensoren ausgebildet sind, bei denen sich Lichtquelle und Detektor nebeneinander auf der selben Seite des zu untersuchenden Dokuments befinden, müssen, um den Nachweis der Echtheit eines Dokuments sicher gewähren zu können, zwei derartige Sensoren vorgesehen werden, die auf beiden Seiten der zu untersuchenden Dokumente angeordnet werden.
  • Die bekannten Vorrichtungen für die Überprüfung der Echtheit von Dokumenten weisen somit den Nachteil auf, daß sie durch die Verwendung von zwei Sensoren hohen Aufwand verursachen. Zusätzlich ist es bei den bekannten Vorrichtungen nicht möglich, einen besonders kompakten Aufbau zu erreichen, da einerseits zwei Sensoren, einer für jede Seite der zu untersuchenden Dokumente, vorgesehen werden müssen, und da diese Sensoren andererseits eine große Bauform aufweisen, da Lichtquelle für die Beleuchtung der zu untersuchenden Dokumente und Detektor nebeneinander angeordnet werden müssen.
  • Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung für die Überprüfung der Echtheit von Dokumenten anzugeben, die einen weniger aufwendigen und kompakten Aufbau erlaubt.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die Erfindung geht dabei von einer Vorrichtung für die Überprüfung der Echtheit von Dokumenten, insbesondere von Banknoten, mit einer Lichtquelle, die Licht einer ersten Wellenlänge erzeugt, und einem Detektor, für den Nachweis von Licht einer zweiten Wellenlänge, welches von einem auf mindestens einer Oberfläche von zu überprüfenden Dokumenten aufgebrachten Merkmalsstoff bei Beleuchtung mit dem Licht der Lichtquelle erzeugt wird, aus, wobei die Lichtquelle dem Detektor gegenüberliegend angeordnet ist, wobei zu überprüfende Dokumente zwischen Lichtquelle und Detektor einbringbar sind.
  • Die Erfindung weist somit insbesondere den Vorteil auf, daß ein kompakter Aufbau ermöglicht wird, da Lichtquelle und Detektor nicht nebeneinander angeordnet werden müssen. Zudem halbiert sich der Aufwand, da nur eine Lichtquelle und ein Detektor benötigt werden, da bei einer Überprüfung der Echtheit die Merkmalsstoffe mittels einer Transmissionsmessung auch dann sicher erfaßt werden können, falls die Merkmalsstoffe nur auf einer Seite eines zu überprüfenden Dokuments aufgebracht sind.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist es vorgesehen, daß ein Interferenzfilter vor der Lichtquelle und/oder dem Detektor vorgesehen ist. Das Interferenzfilter vor der Lichtquelle läßt nur Licht der ersten Wellenlänge passieren, wohingegen das Interferezfilter vor dem Detektor nur Licht der zweiten Wellenlänge passieren läßt.
  • Die bevorzugte Ausführungsform weist den Vorteil auf, daß Licht anderer Wellenlängen von den Interferenzfiltern reflektiert wird. Dadurch wird von dem Interferenzfilter vor dem Detektor das von der Lichtquelle stammende Licht der ersten Wellenlänge reflektiert und das zu überprüfende Dokument wird zusätzlich auf seiner Unterseite beleuchtet. Das Interferenzfilter vor der Lichtquelle reflektiert das Licht der zweiten Wellenlänge, welches durch die zu überprüfende Banknote tritt und somit zusätzlich am Detektor zur Verfügung steht. Durch die Verwendung eines oder beider Interferenzfilter wird somit die Überprüfung der Echtheit von Dokumenten verbessert, da mehr von dem Licht der zweiten Wellenlänge am Detektor für die Auswertung zur Verfügung steht.
  • Weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform anhand von Figuren.
  • Es zeigt:
  • 1 eine schematische Darstellung eines prinzipiellen Aufbaus einer Vorrichtung für die Überprüfung der Echtheit von Dokumenten, und
  • 2 eine schematische Darstellung der Überprüfung der Echtheit eines Dokuments.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung eines prinzipiellen Aufbaus einer Vorrichtung 10 für die Überprüfung der Echtheit von Dokumenten, insbesondere von Banknoten.
  • Die Vorrichtung 10 weist eine Lichtquelle 20 auf, bevorzugt eine Leuchtdiode, die Licht einer bestimmten ersten Wellenlänge, bzw. eines ersten, eng begrenzten Wellenlängenspektrums, erzeugt. Der Lichtquelle 20 gegenüber ist ein Detektor 45 angeordnet, beispielsweise eine Fotodiode oder ein Fototransistor, so daß die Vorrichtung 10 eine Transmissionsmessung einer zu überprüfenden Banknote 13 vornimmt. Das Licht der Lichtquelle 20 regt einen Merkmalsstoff auf der Banknote 13, der auf einer oder beiden Oberflächen der Banknote 13 aufgebracht ist, dazu an, Lumineszenzlicht einer zweiten Wellenlänge, bzw. eines zweiten, eng begrenzten Wellenlängenspektrums, zu erzeugen, die sich von der ersten Wellenlänge der Lichtquelle 20 unterscheidet. Das Lumineszenzlicht wird vom Detektor 45 erfaßt und ein Ausgangssignal des Detektors 45 wird auf das Vorliegen eines entsprechenden Signals überwacht, dessen Vorliegen die Echtheit der geprüften Banknote bestätigt.
  • 2 zeigt eine schematische Darstellung der Überprüfung der Echtheit einer Banknote.
  • Dabei wird mittels der Lichtquelle 20 während einer bestimmten Zeit 0-tP für die Anregung des Merkmalsstoffs ein Licht P mit der bestimmten, ersten Wellenlänge mit einer vorgegebenen Intensität I erzeugt. Durch das Licht der Lichtquelle 20 wird der Merkmalsstoff der zu überprüfenden Banknote 13 angeregt, woraufhin der Merkmalsstoff Lumineszenzlicht PL der zweiten Wellenlänge emittiert. Die Intensität des emittierten Lumineszenzlichts PL steigt während der Zeit 0-tP der Anregung nach einer bestimmten Gesetzmäßigkeit an, z. B. exponentiell. Die Art und Weise des Anstiegs und der Abnahme der Intensität des emittierten Lumineszenzlichts PL ist abhängig vom verwendeten Merkmalsstoff und von der anregenden Lichtquelle, d. h. deren Intensität und Wellenlänge. Nach Beendigung der Anregung zum Zeitpunkt tP nimmt die Intensität des emittierten Lumineszenzlichts PL nach einer bestimmten Gesetzmäßigkeit ab, z. B. umgekehrt exponentiell. Durch Auswertung des Signals des Detektors 45 zu einem oder mehreren bestimmten Zeitpunkten t2, t3 kann besonders sicher überprüft werden, ob eine echte Banknote 13 vorliegt, da nur der für die Banknote 13 verwendete Merkmalsstoff ein derartiges Abklingverhalten aufweist. Die Überprüfung des Abklingverhaltens kann mittels des oben beschriebenen Vergleichs der Intensität des Lumineszenzlichts PL zu einem oder mehreren bestimmten Zeitpunkten mit vorgegebenen Intensitäten für echte Banknoten 13 erfolgen. Es kann auch vorgesehen sein, daß der Verlauf der Intensität des Lumineszenzlichts PL mit vorgegebenen Verläufen für bekannte Banknoten 13 verglichen wird.
  • Für den Fall, daß die Lichtquelle 20 nicht Licht exakt der für die Anregung benötigten ersten Wellenlänge erzeugt, kann ein Filter 30, das zwischen Lichtquelle 20 und zu überprüfender Banknote 13 angeordnet ist, vorgesehen werden, das nur Licht der ersten Wellenlänge passieren läßt.
  • Ebenso kann ein Filter 35 zwischen Banknote 13 und Detektor 45 vorgesehen werden, das nur Licht der zweite Wellenlänge, d. h. Lumineszenzlicht passieren läßt. Damit kann verhindert werden, daß Licht der ersten Wellenlänge in nennenswertem Umfang zu dem Detektor 45 gelangt, wodurch fehlerhafte Überprüfungen der Echtheit der Banknote 13 vermieden werden.
  • Für die Filter 30 und/oder 35 werden bevorzugt Interferenzfilter verwendet, die insbesondere komplementär zueinander sind, da diese neben der Tatsache, daß sie nur Licht einer jeweils vorgegebenen Wellenlänge passieren lassen, den zusätzlichen Effekt aufweisen, Licht anderer Wellenlängen zu reflektieren bzw. spiegeln. Wird das Filter 30 zwischen Lichtquelle 20 und Banknote 13 als Interferenzfilter ausgebildet, kann zum einen nur Licht der ersten Wellenlänge von der Lichtquelle 20 zu der Banknote 13 gelangen. Zum anderen wird aber das vom Merkmalsstoff der Banknote 13 emittierte Lumineszenzlicht der zweiten Wellenlänge von dem Filter 30 reflektiert, dringt durch die Banknote 13 und kann vom Detektor 45 erfaßt werden. Dadurch wird erreicht, daß dem Detektor 45 mehr Lumineszenzlicht zur Verfügung steht, wodurch die Messung verbessert wird.
  • Wird das Filter 35 zwischen Banknote 13 und Detektor 45 als Interferenzfilter ausgebildet, kann zum einen nur Lumineszenzlicht der zweiten Wellenlänge von der Banknote 13 zu dem Detektor 45 gelangen. Zum anderen wird aber das durch die Banknote 13 transmittierte Licht der ersten Wellenlänge von dem Filter 35 reflektiert und trifft nunmehr auf die Unterseite der Banknote 13, wodurch mehr Licht der ersten Wellenlänge zur Anregung des Merkmalsstoffs der Banknote 13 zur Verfügung steht. Dadurch wird wiederum mehr Lumineszenzlicht der zweiten Wellenlänge erzeugt und kann zusätzlich vom Detektor 45 erfaßt werden. Somit steht dem Detektor 45 mehr Lumineszenzlicht zur Verfügung, wodurch die Messung verbessert wird. Ins gesamt wird somit erreicht, daß sowohl eine Messung in Transmission (Licht erster Wellenlänge von Lichtquelle 20) als auch eine Messung in Remission (vom Filter 35 reflektiertes Licht erster Wellenlänge) vorgenommen wird.
  • Die beschriebene Verbesserung der Messung bzw. Überprüfung der Echtheit der Banknote wird selbstverständlich für den Fall maximiert, daß sowohl das Filter 30 zwischen Lichtquelle 20 und Banknote 13 als auch das Filter 35 zwischen Banknote 13 und Detektor 45 als Interferenzfilter ausgebildet werden.
  • Zusätzlich sind in der 1 Fenster 11 und 12 dargestellt, die optional vorhanden sein können, z. B. als Abdeckungen von Gehäusen für die Lichtquelle 20 bzw. den Detektor 45, um Verschmutzung oder Verschleiß der Lichtquelle bzw. des Detektors 45 zu verhindern. Die Fenster 11 und 12 haben keinen wesentlichen Einfluß auf das oben beschriebene Verhalten der Vorrichtung 10.
  • Durch die Ausgestaltung der Vorrichtung 10 mit der Lichtquelle 20 und dem gegenüberliegenden Detektor 45 als Transmissionssensor, wird ein besonders einfacher optischer Aufbau ermöglicht, wobei insbesondere keinerlei abbildende Optik für Lichtquelle 20 und/oder Detektor 45 benötigt wird.
  • Bei der Verwendung von Interferenzfiltern für die Filter 30 und 35 kann es vorteilhaft sein, zusätzlich ein weiteres Filter 40 zwischen Filter 35 und Detektor 45 vorzusehen, welches nur Licht der zweiten Wellenlänge passieren läßt und bevorzugt als Absorptionsfilter ausgebildet ist. Bei Interferenzfiltern kann es nämlich vorkommen, daß Licht in einem Wellenlängenbereich, der an und für sich von dem Interferenzfilter nicht durchgelassen wird, dennoch das Interferenzfilter passieren kann, wenn er z. B. unter einem sehr fla chen Winkel auf das Interferenzfilter fällt. Das Absorptionsfilter 40 kann Bestandteil einer Halterung, Abdeckung oder des Detektors 45 selbst sein. Sind Interferenzfilter als Composit aus mehreren Schichten zusammen mit absorbierenden Filtern aufgebaut, so werden die absorbierenden Schichten mit Vorteil so orientiert, dass sie der Probe abgewandt sind. Bei einer Compositlösung ist insbesondere vorteilhaft, dass sich die unterschiedliche Winkelabhängigkeit der Filterkanten von Absorptionsfilter und Interferenzfilter verschieden mit dem Einfallswinkel durch ihre Kombination ausgleicht.
  • Die Banknote 13 kann zur Überprüfung der Echtheit in einer Richtung T längs oder quer durch die Vorrichtung 10 transportiert werden, es ist aber auch möglich, die Überprüfung bei stillstehender Banknote 13 vorzunehmen.
  • Wird die Banknote 13 für die Überprüfung der Echtheit in der Richtung T durch die Vorrichtung 10 transportiert, kann auch eine vollflächige Messung bzw. Überprüfung der Banknote erfolgen. Dazu werden mehrere Vorrichtungen 10 nebeneinander in einer Zeile angeordnet, d. h. auf der einen Seite werden mehrere Lichtquellen 20 linienförmig nebeneinander angeordnet, wohingegen auf der anderen Seite mehrere Detektoren 45 nebeneinander angeordnet werden. Dabei ist ein sehr kompakter Aufbau möglich, da die Lichtquellen 20 bzw. Detektoren 45 sehr enger nebeneinander angeordnet werden können, weil z. B. keine abbildende Optik benötigt wird. Dadurch kann eine hohe Auflösung erreicht werden.
  • Sowohl bei der Anordnung einer einzelnen Vorrichtung 10, als auch bei dem beschriebenen zeilenförmigen Aufbau ist es möglich, pro Detektor 45 mehrere Lichtquellen 20 vorzusehen. Ebenso ist es möglich, den Detektor 45 z. B. aus mehreren Photodioden aufzubauen.
  • Zur Anpassung der Vorrichtung 10 an Schwankungen, wie sie z. B. durch Alterung, Temperaturdrift, Verschmutzung usw. auftreten können, kann es vorgesehen sein, daß mit dem Detektor 45, z. B. zwischen der Überprüfung von zwei Banknoten, eine Messung der Intensität des Lichts der ersten Wellenlänge vorgenommen wird, die von der Lichtquelle 20 stammt. Trotz des Filters 35 und eventuell zusätzlich des Filters 40, welche Licht der ersten Wellenlänge eigentlich nicht passieren lassen sollen, wird immer ein geringer Anteil des Lichts der ersten Wellenlänge das bzw. die Filter 35 bzw. 40 passieren können. Wird eine Veränderung dieses Anteils des Lichts der ersten Wellenlänge durch den Detektor 45 ermittelt, können die Veränderungen dadurch ausgeglichen werden, daß entweder die Intensität der Lichtquelle 20 verändert wird, oder daß die Veränderung bei der Auswertung des Signals des Detektors 45 berücksichtigt wird. Weist die verwendete Vorrichtung einen – wie oben beschriebenen – zeilenförmigen Aufbau auf, können Veränderungen für jeden der Detektoren bzw. für jede der Lichtquellen auch selektiv ausgeglichen werden.
  • Zur Verbesserung der Überprüfung der Echtheit der Banknoten bzw. zur Verbesserung der Erkennung von Fälschungen kann es vorgesehen sein, daß bei der in 2 dargestellten Anregung mit dem Licht P der ersten Wellenlänge während des Zeitraums 0 bis tP zu einem Zeitpunkt t1 mittels des Detektors 45 überprüft wird, ob Lumineszenzlicht festgestellt werden kann, das eine besonders große Intensität I aufweist, die über die zu erwartende Intensität des Lumineszenzlichts PL hinausgeht. Lumineszenzlicht mit besonders hoher Intensität während der Anregung weist nämlich auf einen gefälschten Merkmalsstoff hin.
  • Die Überprüfung der Echtheit der Banknoten bzw. die Erkennung von Fälschungen kann weiter verbessert werden, wenn mindestens eine weitere Lichtquelle vorgesehen wird, die Licht einer Wellenlänge erzeugt, die von der ersten Wellenlänge geringfügig abweicht, d. h. eine geringfügig größere oder kleinere Wellenlänge aufweist. Wird die zu überprüfende Banknote mit dem Licht der weiteren Lichtquelle(n) beleuchtet, darf kein Lumineszenzlicht angeregt werden. Es ist offensichtlich, daß die Anregung mit den unterschiedlichen Wellenlängen bzw. Wellenlängenbereiche nacheinander erfolgen muß. Für den Fall, daß von der Banknote bzw. dem Merkmalsstoff Lumineszenzlicht erzeugt wird, auch wenn das Anregungslicht nicht die erste Wellenlänge aufweist, liegt eine gefälschte Banknote bzw. ein gefälschter Merkmalsstoff vor.
  • Ebenso kann es vorgesehen sein, daß mindestens ein zusätzlicher Detektor eine oder mehrere Wellenlängen überprüft, die geringfügig größer oder kleiner als die zweite Wellenlänge des Lumineszenzlichts sind. Da das von einer echten Banknote bzw. einem echte Merkmalsstoff emittierte Lumineszenzlicht ein eng begrenztes Spektrum aufweist, deutet Licht mit einer Wellenlänge, die oberhalb und/ oder unterhalb dieses eng begrenzten Spektrums um die erste Wellenlänge liegt darauf hin, daß eine Fälschung vorliegt.
  • Eine weitere Verbesserung der Überprüfung auf Echtheit bzw. der Erkennung von Fälschungen kann erreicht werden, wenn der Merkmalsstoff, der insbesondere bei Banknoten z. B. in einer Druckfarbe und/ oder einem Sicherheitselement, wie einem Sicherheitsfaden oder einem Hologramm, enthalten sein kann, eine bestimmte räumliche Verteilung auf der Oberfläche oder den Oberflächen der Banknoten aufweist.
  • Die räumliche Verteilung kann dann z. B. mittels der Vorrichtung erfaßt werden, wenn diese den oben beschriebenen zeilenförmigen Aufbau aufweist, der eine vollflächige Erfassung der zu überprüfenden Banknoten beim Transport der Banknoten durch die Vorrichtung ermöglicht. Durch einen Vergleich der von der Vorrichtung erfaßten räumlichen Verteilung mit für echte Banknoten bekannten Verteilungen, kann die Überprüfung der Echtheit bzw. die Erkennung von Fälschungen sicherer gestaltet werden. Werden für verschiedene Banknoten, z. B. verschiedene Stückelungen, verschiedene räumliche Verteilungen des Merkmalsstoffs vorgegeben, lassen sich zudem die verschiedenen Banknoten voneinander unterscheiden.
  • Zusätzlich können verschiedene Merkmalsstoffe verwendet werden, für deren Überprüfung selbstverständlich entsprechend geeignete – und wie oben beschriebene – Lichtquellen und/ oder Detektoren vorhanden sein müssen.
  • Unter dem im Zusammenhang mit dem Licht der zweiten Wellenlänge, welches durch einen Merkmalsstoff erzeugt wird, verwendeten Begriff Lumineszenz kann sowohl Fluoreszenz als auch Phosphoreszenz verstanden werden.

Claims (17)

  1. Vorrichtung für die Überprüfung der Echtheit von Dokumenten (13), insbesondere von Banknoten, mit einer Lichtquelle (20), die Licht einer ersten Wellenlänge erzeugt, und einem Detektor (45), für den Nachweis von Licht einer zweiten Wellenlänge, welches von einem auf mindestens einer Oberfläche von zu überprüfenden Dokumenten (13) aufgebrachten Merkmalsstoff bei Beleuchtung mit dem Licht der Lichtquelle (20) erzeugt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle (20) dem Detektor (45) gegenüberliegend angeordnet ist, wobei zu überprüfende Dokumente (13) zwischen Lichtquelle (20) und Detektor (45) einbringbar sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Lichtquelle ein erstes Filter (30) angeordnet ist, das Licht der ersten Wellenlänge passieren läßt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Filter (30) ein Interferenzfilter ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Detektor (45) ein zweites Filter (35) angeordnet ist, das Licht der zweiten Wellenlänge passieren läßt.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Filter (35) ein Interferenzfilter ist.
  6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß erstes und zweites Filter (30, 35) komplementäre Interferenzfilter sind.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß erstes und zweites Filter (30, 35) zusammengesetzt sind aus absorbierenden Filtern (40) oder Schichten und Interferenzschichten.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die zusammengesetzten Filter (30, 35) derart orientiert sind, dass die reflektierenden Interferenzfilter einander gegenüber liegen.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle (20) zu überprüfende Dokumente (13) für eine bestimmte Zeit (0 bis tP) beleuchtet, um den Merkmalsstoff anzuregen, und daß der Detektor (45), nach Beendigung der Beleuchtung, zumindest zu einem Zeitpunkt (t2; t3) eine Intensität für das Licht der zweiten Wellenlänge bestimmt.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Detektor (45) die Intensität des Lichts der zweiten Wellenlänge zu einem Zeitpunkt (t1) während der Zeit (0 bis tP) der Beleuchtung durch die Lichtquelle (20) ermittelt.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine weitere Lichtquelle vorhanden ist, die Licht mit einer Wellenlänge erzeugt, die kleiner oder größer als die erste Wellenlänge ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein weiterer Detektor vorhanden ist, der Licht mit einer Wellenlänge detektiert, die kleiner oder größer als die zweite Wellenlänge ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine weitere Lichtquelle und/ oder mindestens ein weiterer Detektor vorhanden sind, welche für die Überprüfung mindestens eines weiteren Merkmalsstoffs geeignet sind.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Detektor (45) eine Intensität des Lichts der ersten Wellenlänge zu Zeitpunkten ermittelt, zu denen kein Dokument (13) überprüft wird, wobei die ermittelte Intensität mit einem Schwellenwert verglichen wird und bei Abweichungen die Intensität der Lichtquelle (20) und/ oder eine Auswertung des Detektors (45) verändert wird.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Lichtquellen (20) sowie mehrere Detektoren (45) jeweils zeilenförmig nebeneinander angeordnet sind.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß zu überprüfende Dokumente (13) durch die Vorrichtung (10) transportiert werden.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß eine räumliche Verteilung von Merkmalsstoffen auf den zu überprüfenden Dokumenten (13) ermittelt wird.
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