DE10259620A1 - Stromversorgung für Einkaufswagen - Google Patents
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Abstract
Stromversorgung (16) für eine mit einem Einkaufswagen (10) verbundene oder verbindbare Erfassungs- und Verarbeitungseinrichtung (12, 14) für maschinenlesbare Warenkennzeichnungen mit einem auf dem Einkaufswagen (10) angeordneten elektrischen Energiespeicher, wobei die Zufuhr von Ladeenergie zu dem Energiespeicher über Stromabnehmer (26, 28) erfolgt, welche dazu bestimmt sind, mit elektrisch leitfähigen, mit einer Ladespannung (P1, P2) für den Energiespeicher beaufschlagten Bodenflächen (18, 20) eines Verkaufsbereiches zu kontaktieren.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Stromversorgung für eine mit einem Einkaufswagen verbundene Erfassungs- und Verarbeitungseinrichtung für maschinenlesbare Warenkennzeichnungen.
- Im Zuge der Rationalisierung in Warenhäusern besteht der Wunsch, den Kunden die Erfassung von an den Artikeln angebrachten maschinenlesbaren Warenkennzeichnungen zu überlassen.
- In der
DE 197 08 020 C1 ist deshalb bereits eine Warenerfassungs- und Abrechnungseinheit vorgeschlagen worden, die eine Bereitstellungseinheit für eine Vielzahl von tragbaren Warendaten-Erfassungseinheiten umfasst. Diese enthalten einen Leser und einen Speicher für Strichcodemarkierungen, also für maschinenlesbare Warenkennzeichnungen. Ein Kunde entnimmt der Bereitstellungseinheit eine Warendaten-Erfassungseinheit, erfasst die Strichcodemarkierungen der ausgewählten Artikel und gibt anschließend die Warendaten-Erfassungseinheit in die Bereitstellungseinheit zurück, wo der Speicher ausgelesen und eine Rechnung erstellt wird. Außerdem wird in der Bereitstellungseinheit ein in der Warendaten-Erfassungseinheit enthaltener Energiespeicher aufgeladen. - Nachteilig an der bekannten Anordnung ist, dass bei einer hohen Kundenfrequenz die Verweildauer der Warendaten-Erfassungseinheiten in der Bereitstellungseinheit nicht ausreicht, den Energiespeicher mit einer genügenden Energiemenge auch für einen länger dauernden Einkauf aufzuladen.
- Es sind deshalb bereits Versuche unternommen worden, eine Erfassungs- und Verarbeitungseinrichtung für maschinenlesbare Warenkennzeichnungen fest mit einem Einkaufswagen zu verbinden, auf dem ein höherkapazitiver Energiespeicher angeordnet ist. Von den Kunden wurde jedoch das große Gewicht des Energiespeichers als nachteilig empfunden.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Stromversorgung für eine mit einem Einkaufswagen verbundene Erfassungs- und Verarbeitungseinrichtung für maschinenlesbare Warenkennzeichnungen vorzuschlagen, welche die vorgenannten Nachteile vermeidet.
- Die Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
- Dadurch, dass der elektrische Energiespeicher auf dem Einkaufswagen angeordnet ist und die Zufuhr von Ladeenergie zu dem Energiespeicher über Stromabnehmer erfolgt, welche dazu bestimmt sind, mit elektrisch leitfähigen, mit einer Ladespannung für den Energiespeicher beaufschlagten Boden- und/oder Deckenflächen eines Verkaufsbereiches zu kontaktieren, kann der Energiespeicher so klein gewählt werden, dass ein Kunde keine Belästigung durch das Gewicht des Energiespeichers empfindet. Zugleich ist sichergestellt, dass die Ladung des Speichers für einen beliebig langen Einkauf ausreicht.
- Entsprechend einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der Bodenbereich des Verkaufsbereiches mit elektrisch leitfähigen parallelen Streifen jeweils einander abwechselnder DC-Polarität oder AC-Phase versehen, und die Streifen sind durch einen elektrisch nichtleitenden Abstandsstreifen voneinander getrennt. Die Stromabnehmer sind bei diesem Ausführungsbeispiel durch die Vorder- oder Hinterrä der des Einkaufswagens oder durch Schleifkontakte gebildet, wobei der Abstand der Stromabnehmer einem geradzahligen Vielfachen der Breite der Streifen plus Abstandsstreifen entspricht. Damit ist sichergestellt, dass beide Stromabnehmer abhängig von der in einem Warenhaus üblichen wechselnden Fahrtrichtung wenigstens zeitweise Streifen unterschiedlicher Polarität bzw. Phase kontaktieren. Die Breite der Abstandsstreifen ist größer als die Breite der Stromabnehmer. Eine gleichzeitige Berührung zweier benachbarter Streifen durch einen einzigen Stromabnehmer und damit ein Kurzschluss zwischen benachbarten Streifen ist damit ausgeschlossen.
- Entsprechend einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist im Verkaufsbereich eine eine erste DC-Polarität oder AC-Phase führende elektrisch leitende Bodenfläche und eine eine zweite DC-Polarität oder AC-Phase führende elektrisch leitende Deckenfläche vorgesehen. Ein erster Stromabnehmer des Einkaufswagens ist bei diesem Ausführungsbeispiel durch wenigstens ein Vorder- oder Hinterrad des Einkaufswagens oder einen an diesem angebrachten Schleifkontakt gebildet. Der erste Stromabnehmer ist dazu bestimmt, mit der Bodenfläche zu kontaktieren. Ferner ist ein zweiter Stromabnehmer vorgesehen, der dazu bestimmt ist, mit der Deckenfläche zu kontaktieren.
- Der zweite Stromabnehmer ist entsprechend einer bevorzugten Weiterbildung des vorgenannten Erfindungsgedankens am oberen Ende einer am Einkaufswagen angebrachten Stange angeordnet.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung, welche in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen die Erfindung an Hand zweier Ausführungsbeispiele erläutert. Es zeigt
-
1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Einkaufswagens mit einer Erfassungs- und Verarbeitungseinrichtung für maschinenlesbare Warenkennzeichnungen und eine Stromversorgung für diese, -
2 ein zweites Ausführungsbeispiel eines Einkaufswagens mit einer Erfassungs- und Verarbeitungseinrichtung für maschinenlesbare Warenkennzeichnungen und eine Stromversorgung für diese. -
1 zeigt einen Einkaufswagen10 mit einer Erfassungseinrichtung12 für maschinenlesbare Warenkennzeichnungen, eine Verarbeitungseinrichtung14 für diese und eine Stromversorgung16 für die Erfassungs- und die Verarbeitungseinrichtung12 ,14 entsprechend einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung. - Die Stromversorgung
16 besteht aus parallelen Streifen18 ,20 aus elektrisch leitfähigem Material, die den Bodenbereich22 des Verkaufsbereiches eines Warenhauses bedecken. Diese sind mit einer Wechsel-Kleinspannung beaufschlagt, wobei die Streifen18 ,20 mit einander abwechselnder AC-Phase P1, P2 beaufschlagt sind. Die Streifen18 ,20 können auch abwechselnd mit den Polen einer Gleichspannung beaufschlagt sein. Sie sind durch einen elektrisch nichtleitenden Abstandsstreifen24 voneinander getrennt. - Die Hinterräder
26 ,28 des Einkaufswagens10 dienen als Stromabnehmer. Selbstverständlich können auch die Vorderräder des Einkaufswagens10 oder an dessen Unterseite angebrachte Schleifkontakte als Stromabnehmer dienen. Wesent 1ich ist nur, dass der Abstand der Stromabnehmer einem geradzahligen Vielfachen der Breite der Streifen18 ,20 zuzüglich der Breite der Abstandsstreifen24 entspricht und die Breite der Abstandsstreifen24 größer als die Breite der Stromabnehmer ist. Es wird dabei davon ausgegangen, dass die Diagonale der Aufstandsfläche der Hinterräder26 ,28 ebenfalls schmaler als die Breite der Abstandsstreifen24 ist. Damit wird ein Kurzschluss zwischen benachbarten Streifen18 ,20 zuverlässig vermieden. - Die Streifen
18 ,20 erstrecken sich vorzugsweise in Richtung der Gänge in dem Warenhaus. Durch die vorbeschriebene Anordnung der Streifen18 ,20 und der Hinterräder26 ,28 wird sichergestellt, dass letztere zumindest während eines Großteils des Weges des Kunden durch das Warenhaus mit Streifen unterschiedlicher Phase P1, P2 kontaktieren und somit der Energiespeicher aufgeladen wird. -
2 zeigt einen zweiten Einkaufswagen30 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Dieser ist wie der Einkaufswagen10 mit einer Erfassungseinrichtung12 für maschinenlesbare Warenkennzeichnungen und einer Verarbeitungseinrichtung14 für diese versehen. Eine zweite Stromversorgung32 versorgt den für die Energieversorgung der Erfassungs- und die Verarbeitungseinrichtung12 ,14 benötigten Energiespeicher mit Ladeenergie. - Eine erste Polfläche der zweiten Stromversorgung
32 besteht aus elektrisch leitfähigem Material, das den Bodenbereich22' des Verkaufsbereiches eines Warenhauses bedeckt. Die zweite Polfläche wird durch ein Drahtnetz34 gebildet, das nahe der Decke des Verkaufsbereichs flächenparallel zum Bodenbereich22 ausgespannt ist. Es ist auch möglich, die De ckenfläche des Warenhauses mit einem elektrisch leitenden Belag zu versehen. Der Bodenbereich22 und das Drahtnetz34 sind mit einer Wechsel-Kleinspannung P1, P2 beaufschlagt. - Die Räder
36 des zweiten Einkaufswagens30 dienen als mit dem Bodenbereich22 kontaktierende erste Stromabnehmer. Der zweite Stromabnehmer ist ein Schleifkontakt38 , der am oberen Ende einer am zweiten Einkaufswagen30 angebrachten Stange40 angeordnet ist. Der Schleifkontakt38 ist gegen das Drahtnetz34 angefedert, so dass sich beim Verschieben des zweiten Einkaufswagens30 stets ein guter Kontakt zu dem Drahtnetz34 ergibt.
Claims (6)
- Stromversorgung (
16 ;32 ) für eine mit einem Einkaufswagen (10 ;30 ) verbundene oder verbindbare Erfassungs- und Verarbeitungseinrichtung (12 ,14 ) für maschinenlesbare Warenkennzeichnungen mit einem auf dem Einkaufswagen (10 ;30 ) angeordneten elektrischen Energiespeicher, wobei die Zufuhr von Ladeenergie zu dem Energiespeicher über Stromabnehmer (26 ,28 ;36 ,38 ) erfolgt, welche dazu bestimmt sind, mit elektrisch leitfähigen, mit einer Ladespannung für den Energiespeicher beaufschlagten Bodenflächen (18 ,20 ;22' ) und/oder Deckenflächen (34 ) eines Verkaufsbereiches zu kontaktieren. - Stromversorgung (
16 ) nach Anspruch 1, wobei der Bodenbereich (22 ) des Verkaufsbereiches mit elektrisch leitfähigen parallelen Streifen (18 ,20 ) jeweils einander abwechselnder DC-Polarität oder AC-Phase (P1, P2) versehen ist und die Streifen (18 ,20 ) durch einen elektrisch nichtleitenden Abstandsstreifen (24 ) voneinander getrennt sind. - Stromversorgung (
16 ) nach den Ansprüchen 1 und 2, bei der die Stromabnehmer durch die Vorder- oder Hinterräder (26 ,28 ) des Einkaufswagens (10 ) oder durch Schleifkontakte gebildet sind, wobei der Abstand (d) der Stromabnehmer (26 ,28 ) einem geradzahligen Vielfachen der Breite der Streifen (18 ,20 ) zuzüglich der Breite der Abstandsstreifen (24 ) entspricht und die Breite der Abstandsstreifen (24 ) größer als die Breite der Stromabnehmer (26 ,28 ) ist. - Stromversorgung (
30 ) nach Anspruch 1, mit einer eine erste DC-Polarität oder AC-Phase (P1) führenden elektrisch leitenden Bodenfläche (22' ) des Verkaufsbereiches und einer eine zweite DC-Polarität oder AC-Phase (P2) führenden elektrisch leitenden Deckenfläche (34 ) des Verkaufsbereiches. - Stromversorgung (
32 ) nach den Ansprüchen 1 und 4, bei der ein erster Stromabnehmer durch wenigstens ein Vorder- oder Hinterrad (36 ) eines zweiten Einkaufswagens (30 ) oder einen an diesem angebrachten Schleifkontakt gebildet ist, welcher dazu bestimmt ist, mit der Bodenfläche (22' ) zu kontaktieren, und bei der ein zweiter Stromabnehmer (38 ) vorgesehen ist, der dazu bestimmt ist, mit der Deckenfläche (34 ) zu kontaktieren. - Stromversorgung (
32 ) nach Anspruch 5, deren zweiter Stromabnehmer (38 ) am oberen Ende einer am zweiten Einkaufswagen (30 ) angebrachten Stange (40 ) angeordnet ist.
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|---|---|---|---|
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|---|---|---|---|---|
| DE102008007986A1 (de) | 2008-02-07 | 2009-08-13 | Haag, Günter, Prof.Dr. | Verfahren zur Kundennavigation und Kundeninformation |
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2002
- 2002-12-18 DE DE2002159620 patent/DE10259620B4/de not_active Expired - Fee Related
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