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Die Erfindung betrifft ein Belüftungsmodul
in einem Land-, Luft- oder Wasserfahrzeug mit einer im Deckenbereich
des Fahrzeuges angeordneten Walzendüse nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
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In der folgenden Beschreibung wird
der einfacheren Beschreibung wegen die Anwendung und Ausbildung
des Belüftungsmoduls
in einem Landfahrzeug, bevorzugt einem Omnibus, beschrieben. Die
Erfindung ist jedoch hierauf nicht beschränkt. Sie bezieht sich auf die
allgemeine Anwendung in allen oben genannten Fahrzeugen.
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Es ist bekannt, im Bereich des luftführenden Profils
in einem Fahrzeug ein Belüftungsmodul
anzuordnen, welches mindestens eine sogenannte Walzendüse aufweist.
Das Belüftungsmodul
besteht hierbei aus einem Gehäuse,
welches abgedichtet in dem luftführenden
Profil angeordnet ist und dessen in Längsrichtung sich erstreckende
Belüftungsdüse bedarfsweise
geöffnet
und geschlossen werden kann, wobei zusätzlich noch Leiteinrichtungen
vorhanden sein können,
um den aus dem Düsenquerschnitt
abgegebenen Luftstrom bedarfsweise umzulenken.
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Der Begriff „Walzendüse" wird verwendet, weil das Belüftungsmodul
in der Regel einen etwa röhrenförmigen Querschnitt
aufweist und der sich in Längsrichtung
erstreckende Düsenspalt
die Wandung des etwa walzenförmigen
Körpers
durchbricht.
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Ein derartiges Belüftungsmodul
mit Walzendüse
der eingangs genannten Art ist in verschiedenen Anwendungsformen
für den
Einbau in den Deckenbereich von Omnibussen bekannt geworden.
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Bei der Herstellung dieser Fahrzeuge
besteht die Notwendigkeit, die Länge
des Belüftungsmoduls
und damit die Länge
der Walzendüse
sowie deren Einbauort an die vorhandene Sitzplatz-Organisation anzupassen.
Bei unterschiedlichen Sitzen, Sitzplatzbreiten und Sitzabständen muss
auch entsprechend das Belüftungsmodul
im Deckenbereich verändert
werden, um jedem Sitzplatz eine entsprechende Belüftung zuordnen
zu können.
Die bisher bekannten Belüftungsmodule
sind jedoch nur schwer veränderbar.
Sie bestehen aus mehrteiligen, zusammengesetzten Kunststoff-Spritzgussteilen,
wobei in der Regel in dem walzen- oder röhrenförmigen Belüftungsmodul eine mehrteilige
Düsenanordnung
vorhanden ist. Will man nun ein kürzeres Belüftungsmodul verwenden, dann
ist es nicht möglich,
diese mehrteilige Anordnung auf einfache Weise zu kürzen, um
eine entsprechend gekürzte
Version einbauen zu können.
Es bedarf daher weiterer Spritzguss-Werkzeugformen, um unterschiedliche
Größen derartiger
Belüftungsmodule
herstellen zu können, was
mit hohem Aufwand verbunden ist.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe
zugrunde, ein Belüftungsmodul
der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass es leicht in
seiner Länge
und seiner Zusammensetzung den verschiedenen Einbauverhältnissen
anpassbar ist und nur geringe Herstellungskosten bei dessen Herstellung aufzuwenden
sind.
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Zur Lösung der gestellten Aufgabe
ist die Erfindung durch die technische Lehre des Anspruchs 1 gekennzeichnet.
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Wesentliches Merkmal der Erfindung
ist, dass die Belüftungsdüse nun aus
einzelnen, etwa zusammengesetzt einen Ringquerschnitt ergebenden, Profilschalen
zusammengesetzt ist, die jeweils stirnseitig von einer Endscheibe
gehalten sind, wobei die gesamte Belüftungsdüse um ihre Längsachse
drehbar im Profilkanal angeordnet ist.
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Mit der gegebenen technischen Lehre
ergibt sich der Vorteil, dass die walzen- oder röhrenförmige Belüftungsdüse aus einzelnen Hohlprofilschalen
zusammengesetzt ist, die sich etwa zu einem im Querschnitt ringförmigen Körper gegenseitig
ergänzen, wenn
sie zusammengesetzt sind. Die Zusammensetzung der einzelnen gekrümmten Profilschalen
zu einem ringförmigen
Körper
erfolgt dadurch, dass diese Profilschalen bevorzugt als Hohlprofilschalen
ausgebildet sind, die mit ihren freien und offenen Stirnseiten auf
zugeordnete Aufsteckquerschnitte von jeweils stirnseitig angeordneten
Endscheiben aufgesteckt sind.
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Hierauf ist die Erfindung jedoch
nicht beschränkt.
Es werden auch sämtliche
andere Halterungsmöglichkeiten
von Profilschalen an zugeordneten Endscheiben beansprucht, die nicht
auf die Aufsteckbarkeit gerichtet sind.
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Derartige Befestigungsmöglichkeiten
sind zum Beispiel Einschnappverbindungen, Schraub- oder Klebeverbindungen
oder andere Verbindungen, die eine schnelle Montage ermöglichen.
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Die eingangs genannte, bevorzugte
Aufsteckverbindung hat allerdings den Vorteil, dass zur Veränderung
der Länge
des Belüftungsmoduls
einfach die Profilschalen aus ihrer Aufsteckverbindung mit der Endscheibe
herausgezogen werden können, mit
der Säge
gekürzt
werden können,
um dann mit gekürzter
Länge wieder aufgesteckt
zu werden. Auf diese Weise ergibt sich eine besonders einfache Möglichkeit
zur Verkürzung
der Länge
des Belüftungsmoduls,
weil die einzelnen Profilschalen einfach mit der Säge abgesägt werden
können.
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Es wurde vorhin schon darauf hingewiesen, dass
der Begriff „Profilschale" weitgefasst zu verstehen
ist.
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In der bevorzugten Ausführungsform
sind die Profilschalen als Hohlprofilschalen ausgebildet, das heißt, sie
sind mindestens doppelwandig, um offene Stirnseiten für die Aufsteckverbindung
zu gewährleisten.
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Die Erfindung sieht jedoch auch einwandige Profilschalen
vor, die über
entsprechende Aufsteck- oder Einrastverbindungen mit zugeordneten
Rastmitteln an der Stirnseite der Endscheibe verbunden werden können.
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Wichtig ist, dass die Profilschalen
so gekrümmt
sind, dass sie sich gegenseitig ergänzen und im zusammengesetzten
Zustand einen etwa ringförmigen
Körper
für das
Belüftungsmodul
ergeben.
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Hierbei können entweder zwei derartige Ringschalen
verwendet werden oder auch drei oder mehr, die entsprechend eine
derartige Krümmung aufweisen,
dass sich alle Profilschalen im zusammengesetzten Zustand zu einem
etwa ringförmigen Körper ergänzen.
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Bevorzugt ist zwischen den Profilschalen
ein in Längsrichtung
sich erstreckender und durch den Mittenbereich des Belüftungsmoduls
hindurchgehender Durchlass für
die Luft vorgesehen. Auf diese Weise erstreckt sich die Belüftungsdüse über die
gesamte Länge
des Belüftungsmoduls,
und entsprechend der Drehlage des Belüftungsmoduls wird dann Luft von
dem oberen, luftführenden
Kanal aus dem Fahrzeug durch das Belüftungsmodul hindurchgeleitet und über den
besagten Auslass nach unten in den Fahrgastraum eingeblasen.
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In einer Weiterbildung der vorliegenden
Erfindung ist es im übrigen
noch vorgesehen, dass im Bereich dieses sich in Längsrichtung
erstreckenden und im Mittenbereich des Belüftungsmoduls schneidenden Durchlass
noch Leitbleche angeordnet sind, die bedarfsweise auch in ihrer
Stellung veränderbar sind,
um den aus dem Düsenschlitz
austretenden Luftstrom noch umzulenken.
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Der Endungsgegenstand der vorliegenden Erfindung
ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern
auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander.
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Alle in den Unterlagen, einschließlich der
Zusammenfassung offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die
in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, werden
als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in
Kombination gegenüber
dem Stand der Technik neu sind.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand
von mehrere Ausführungswege
darstellenden Zeichnungen näher
erläutert.
Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere
erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
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Es zeigen:
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1:
in teilweise aufgebrochener Ansicht die perspektivische Darstellung
des Einbaus eines Belüftungsmoduls
im Deckenbereich eines Fahrzeugs,
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2:
das Belüftungsmodul
nach 1 mit teilweise
entfernten Profilschalen,
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3:
Schnitt durch eine Anordnung nach 1 mit
Darstellung weiterer Einzelheiten,
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4:
eine erste Ausführungsform
einer Belüftungsdüse mit zwei
Profilschalen in einer Funktionsstellung,
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5:
die Belüftungsdüse nach 4 in der zweiten Funktionsstellung,
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6:
perspektivische Ansicht der Endscheibe,
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7:
eine zweite Ausführungsform
einer Belüftungsdüse in der
einen Funktionsstellung,
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8:
die Belüftungsdüse nach 7 in der zweiten Funktionsstellung,
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9:
die Stirnansicht auf die Endscheibe,
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10:
eine gegenüber 3 abgewandelte Ausführungsform
eines Halters.
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In 1 ist
allgemein ein Belüftungsmodul
in Form einer Walzendüse 1 dargestellt,
die luftschlüssig
in einen luftführenden
Kanal 6 im Deckenbereich 2 eines Fahrzeugs eingebaut
ist.
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Es wurden der besseren Darstellung
wegen einige Querschnitte des Kanals entfernt. Eine vollständige Darstellung
der Einbausituation ergibt sich aus 3.
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Die Darstellung in 1 und 2 zeigt,
dass eine derartige Walzendüse 1 gemäss 3 in den luftführenden
Kanal 6 eines im Deckenbereich des Fahrzeugs eingebauten
Profils 4 eingebaut ist, wobei der obere Profilquerschnitt
des Profils 4 bereits schon Luft unter Überdruck führt, die durch entsprechende Durchbrechungen 5 in
einen Profilkanal 3 eintritt. Von diesem aus tritt die
Luft an stückweise
im Profilkanal 3 angeordneten Haltern 17 vorbei
in den darunter angeordneten Kanal 6.
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Die Walzendüsen sind nun in gegenseitigem Abstand
voneinander in diesem Kanal 6 luftschlüssig abgedichtet und drehbar
gelagert eingebaut.
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Jede Walzendüse 1 weist zwei zueinander parallele
Endscheiben 7 auf, welche stirnseitig nach innen gerichtete
Steckprofile 22, 23 ausbilden, auf welche die
Profilschalen 9, 10, 11 der Walzendüse 1 aufgesteckt
sind.
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Auf diese Weise ist die Walzendüse 1 als rohrförmiger Körper ausgebildet,
der aus zwei oder drei Profilschalen 9, 10, 11 zusammengesetzt
ist.
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An den Außenumfang dieses Körpers legen sich
gemäss 3 Bürstendichtungen 21 an,
so dass die Walzendüse 1 gemäss 3 drehbar in Pfeilrichtung 26 im
Kanal 6 gelagert ist.
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Die Drehlagerung erfolgt hierbei
durch die jeweils stirnseitig angeordneten Halter 17, wobei
jeder Halter aus einer Halteplatte 19 besteht, die ihrerseits in
einer Profilnut einer Grundplatte 20 aufgenommen ist. Von
dieser Halteplatte 19 ausgehend erstreckt sich ein Träger 18 nach
unten, an dem ein nicht näher dargestellter
Zapfen angeordnet ist. Dieser Zapfen greift in die zugeordnete Ausnehmung 16 der
Endscheibe 7 ein, so dass damit die Drehachse 15 der gesamten
Walzendüse 1 definiert
ist.
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In der Auslass-Stellung strömt somit
die Luft aus dem Kanal 6 in Pfeilrichtung 13 in
den sich durch die Walzendüse
hindurch erstreckenden Durchlass 12 hindurch und tritt
nach unten in Pfeilrichtung 14 in den Fahrgastraum aus.
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Zur besseren Luftlenkung kann es
noch gemäss 1 und 2 vorgesehen sein, dass im Bereich dieses
Durchlasses 12 mehrere, einen gegenseitigen Abstand zueinander
einnehmende, Leitbleche 32 angeordnet sind, die etwa schmetterlingsförmige Gestalt
aufweisen. Der eine „Flügel" des Profils erstreckt sich
damit in den oberen Abschnittdes Durchlasses (etwa bei Pfeilrichtung 13),
während
sich der andere „Flügel" des Leitbleches 32 in
den unteren Bereich des Durchlasses 12 (etwa bei Pfeilrichtung 14)
erstreckt.
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Der einfacheren, zeichnerischen Darstellung gemäss ist in 2 deshalb die eine Profilschale 10 entfernt
und nur die obere Profilschale 9 sichtbar.
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Nachdem die Halter 17 nur
stückweise
vorhanden sind, kann die Luft aus dem oberen Profilkanal 3 ungehindert
in den unteren Kanal 6 einströmen. Die Halter sind jedoch
in Längsrichtung
(das heißt
in Richtung der Drehachse 15) verschiebbar, so dass eine
Anpassung an unterschiedlich lange Walzendüsen 1 durch Verschiebung
der Halter ohne weiteres möglich
ist.
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Jeder Endscheibe 7, 8 ist
also ein jeweiliger Halter 17 zugeordnet.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung
der Erfindung bestehen die Profilschalen 9, 10, 11 bevorzugt
aus einem Hohlprofil, wie es anhand der Hohlprofile 24 und 25 in 4 und 5 dargestellt ist.
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Nachdem diese Hohlprofile stirnseitig
offen sind, können
diese einfach auf zugeordnete, in axialer Richtung sich erstreckende,
Steckprofile 22, 23 aufgesteckt werden, die werkstoffeinstückig mit
dem Material der jeweiligen Endscheibe 7, 8 gemäss 6 verbunden sind.
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Soll nun die Länge der Walzendüse gekürzt werden,
dann wird einfach ein Stück
der Länge
der jeweiligen Hohlprofile 24, 25 abgeschnitten,
und die dann verbleibenden offenen Stirnseiten dieser Hohlprofile
werden – in
gekürzter
Ausführung – auf die Steckprofile 22, 23 der
Endscheiben 7, 8 aufgesteckt.
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Die 4 und 5 zeigen zwei verschiedene Funktionsstellungen
der Walzendüse 1,
wobei die Funktionsstellung nach 4 der
Funktionsstellung nach 3 entspricht.
In dieser Drehlage ist eine Ausblasung in den Fahrgastraum gegeben,
während in
der Drehlage nach 5 der
Durchlass 12 wieder in den Kanal 6 mündet und
eine Ausblasung in den Fahrgastraum nicht gegeben ist.
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Die 7 und 8 zeigen, dass anstatt der
Verwendung von zwei Profilschalen 9, 10 nach den 3 bis 5 auch drei Profilschalen 9, 10 , 11 verwendet
werden können,
um das gleiche Ergebnis zu erzielen. Diese drei Profilschalen sind
entsprechend auch zusammengesetzt, wobei die einander angrenzenden
Profilschalen 9, 11 eine Sichtfuge zwischen sich
ausbilden.
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Diese drei Hohlprofile werden demgemäss ebenfalls
auf eine in 9 dargestellte
Endscheibe 27 aufgesteckt, die ansonsten die Walzendüse stirnseitig
luftdicht verschließt.
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Die 10 zeigt
eine abgewandelte Ausführungsform
eines Halters.
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Vorstehend wurde anhand der 1 bis 3 erläutert,
dass am Träger 18 des
Halters 17 ein Zapfen angeformt ist, der in die zugeordnete
Ausnehmung 16 der jeweiligen Endscheibe 7, 8 eingreift,
um so ein Drehlager zu bilden.
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Die 10 zeigt
nun als abgewandelte Ausführungsform,
dass es auch vorgesehen sein kann, an der Endscheibe einen Zapfen 29 anzuformen,
der in eine zugeordnete Ausnehmung am freien Ende des Tragarms des
Halters 17 eingreift. Nach wie vor bildet jedoch die Endscheibe
axial einwärts
gesehen die Steckprofile 22, 23, 28 für das Aufstecken
der Profilschalen 9, 10, 11 aus.
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Vorteil der erstgenannten Ausführungsform mit
an dem Träger 18 angeformten
Zapfen ist, dass an einem Träger
auch zwei entgegengesetzt gerichtete Zapfen angeformt sein können, so
dass ein Halter 17, der gemäss 3 in die Profilnut 31 des Profils 4 eingeschoben
ist, gleichzeitig zwei aneinanderstoßende Module halten kann.
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Es kann beispielsweise vorgesehen
werden, dass sich an die als Belüftungsmodul
ausgebildete Walzendüse 1 nach 1 und 2 direkt unmittelbar eine weitere Walzendüse anschließt, und
der zwischen den beiden einander anstoßenden Endscheiben befindliche
Halter hat dann zwei zueinander entgegengesetzt angeordnete Zapfen,
wobei der eine Zapfen in die Ausnehmung 16 der einen Endscheibe der
einen Walzendüse
und der andere Zapfen in die Ausnehmung der anderen, benachbarten
Endscheibe der sich daran anschließenden Walzendüse eingreift.
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Auf diese Weise können die Belüftungsmodule
oder auch andere rohrförmige
Module unmittelbar hintereinanderfolgend wie „Perlen auf einer Kette" im Kanal 6 jeweils
drehbar angeordnet werden.
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Sie können leicht mit gekürzter Länge eingebaut
werden, denn zum Ausbau genügt
es lediglich, den aus Kunststoff befindlichen Träger 18 des Halters 17 mit
einem Werkzeug entsprechend zu verbiegen, so dass der dort angeordnete
Zapfen außer
Eingriff mit der Ausnehmung 16 der jeweiligen Endscheibe 7, 8 gelangt.
Die Walzendüse 1 oder
das sonstige Modul kann dann leicht aus dem Kanal entnommen werden.
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Ebenso ist es möglich, das Belüftungsmodul als
Lichtmodul auszubilden, bei dem in einem röhrenförmigen Körper – entsprechend der hier dargestellten
Walzendüse – im hier
dargestellten Ausblasschlitz Lichtelemente angeordnet sind. Der
Ausblasschlitz ist also durch Lichtelemente abdichtend verschlossen,
so dass dieses Modul dann als drehbares Lichtmodul arbeitet. Die
Einfachheit und modulare Auswechselbarkeit dieser verschiedenartigen,
hintereinander drehbar angeordneten, Module liegt auf der Hand.
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- 1
- Walzendüse
- 2
- Deckenbereich
- 3
- Profilkanal
- 4
- Profil
- 5
- Durchbrechung
- 6
- Kanal
- 7
- Endscheibe
- 8
- Endscheibe
- 9
- Profilschale
- 10
- Profilschale
- 11
- Profilschale
- 12
- Durchlass
- 13
- Pfeilrichtung
- 14
- Pfeilrichtung
- 15
- Drehachse
- 16
- Ausnehmung
- 17
- Halter
- 18
- Träger
- 19
- Halteplatte
- 20
- Grundplatte
- 21
- Bürstendichtung
- 22
- Steckprofil
- 23
- Steckprofil
- 24
- Hohlprofil
- 25
- Hohlprofil
- 26
- Pfeilrichtung
- 27
- Endscheibe
- 28
- Steckprofil
- 29
- Zapfen
- 31
- Profilnut
- 32
- Leitblech