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DE10258747A1 - Belüftungsmodul in einem Land-, Luft- oder Wasserfahrzeug - Google Patents

Belüftungsmodul in einem Land-, Luft- oder Wasserfahrzeug Download PDF

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DE10258747A1
DE10258747A1 DE2002158747 DE10258747A DE10258747A1 DE 10258747 A1 DE10258747 A1 DE 10258747A1 DE 2002158747 DE2002158747 DE 2002158747 DE 10258747 A DE10258747 A DE 10258747A DE 10258747 A1 DE10258747 A1 DE 10258747A1
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DE
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nozzle
shells
profiled
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Withdrawn
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DE2002158747
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Rudolph Boetzelen
Hubert Metz
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Hymer Leichtmetallbau GmbH and Co KG
Original Assignee
Hymer Leichtmetallbau GmbH and Co KG
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Abstract

Es wird ein Belüftungsmodul in einem Land-, Luft- oder Wasserfahrzeug beschrieben mit einem im Deckenbereich des Fahrzeugs angeordneten, luftführenden Profil mit mehreren Profilkanälen und mindestens einer abgedichtet in einem Profilkanal angeordneten, drehbaren Belüftungsdüse, wobei die Belüftungsdüse als Walzendüse ausgebildet ist, die aus einzelnen, etwa einen Ringquerschnitt ergebenden Profilschalen zusammengesetzt ist, die jeweils stirnseitig von einer Endscheibe gehalten sind, die um ihre Längsachse drehbar im Profilkanal angeordnet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Belüftungsmodul in einem Land-, Luft- oder Wasserfahrzeug mit einer im Deckenbereich des Fahrzeuges angeordneten Walzendüse nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • In der folgenden Beschreibung wird der einfacheren Beschreibung wegen die Anwendung und Ausbildung des Belüftungsmoduls in einem Landfahrzeug, bevorzugt einem Omnibus, beschrieben. Die Erfindung ist jedoch hierauf nicht beschränkt. Sie bezieht sich auf die allgemeine Anwendung in allen oben genannten Fahrzeugen.
  • Es ist bekannt, im Bereich des luftführenden Profils in einem Fahrzeug ein Belüftungsmodul anzuordnen, welches mindestens eine sogenannte Walzendüse aufweist. Das Belüftungsmodul besteht hierbei aus einem Gehäuse, welches abgedichtet in dem luftführenden Profil angeordnet ist und dessen in Längsrichtung sich erstreckende Belüftungsdüse bedarfsweise geöffnet und geschlossen werden kann, wobei zusätzlich noch Leiteinrichtungen vorhanden sein können, um den aus dem Düsenquerschnitt abgegebenen Luftstrom bedarfsweise umzulenken.
  • Der Begriff „Walzendüse" wird verwendet, weil das Belüftungsmodul in der Regel einen etwa röhrenförmigen Querschnitt aufweist und der sich in Längsrichtung erstreckende Düsenspalt die Wandung des etwa walzenförmigen Körpers durchbricht.
  • Ein derartiges Belüftungsmodul mit Walzendüse der eingangs genannten Art ist in verschiedenen Anwendungsformen für den Einbau in den Deckenbereich von Omnibussen bekannt geworden.
  • Bei der Herstellung dieser Fahrzeuge besteht die Notwendigkeit, die Länge des Belüftungsmoduls und damit die Länge der Walzendüse sowie deren Einbauort an die vorhandene Sitzplatz-Organisation anzupassen. Bei unterschiedlichen Sitzen, Sitzplatzbreiten und Sitzabständen muss auch entsprechend das Belüftungsmodul im Deckenbereich verändert werden, um jedem Sitzplatz eine entsprechende Belüftung zuordnen zu können. Die bisher bekannten Belüftungsmodule sind jedoch nur schwer veränderbar. Sie bestehen aus mehrteiligen, zusammengesetzten Kunststoff-Spritzgussteilen, wobei in der Regel in dem walzen- oder röhrenförmigen Belüftungsmodul eine mehrteilige Düsenanordnung vorhanden ist. Will man nun ein kürzeres Belüftungsmodul verwenden, dann ist es nicht möglich, diese mehrteilige Anordnung auf einfache Weise zu kürzen, um eine entsprechend gekürzte Version einbauen zu können. Es bedarf daher weiterer Spritzguss-Werkzeugformen, um unterschiedliche Größen derartiger Belüftungsmodule herstellen zu können, was mit hohem Aufwand verbunden ist.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Belüftungsmodul der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass es leicht in seiner Länge und seiner Zusammensetzung den verschiedenen Einbauverhältnissen anpassbar ist und nur geringe Herstellungskosten bei dessen Herstellung aufzuwenden sind.
  • Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre des Anspruchs 1 gekennzeichnet.
  • Wesentliches Merkmal der Erfindung ist, dass die Belüftungsdüse nun aus einzelnen, etwa zusammengesetzt einen Ringquerschnitt ergebenden, Profilschalen zusammengesetzt ist, die jeweils stirnseitig von einer Endscheibe gehalten sind, wobei die gesamte Belüftungsdüse um ihre Längsachse drehbar im Profilkanal angeordnet ist.
  • Mit der gegebenen technischen Lehre ergibt sich der Vorteil, dass die walzen- oder röhrenförmige Belüftungsdüse aus einzelnen Hohlprofilschalen zusammengesetzt ist, die sich etwa zu einem im Querschnitt ringförmigen Körper gegenseitig ergänzen, wenn sie zusammengesetzt sind. Die Zusammensetzung der einzelnen gekrümmten Profilschalen zu einem ringförmigen Körper erfolgt dadurch, dass diese Profilschalen bevorzugt als Hohlprofilschalen ausgebildet sind, die mit ihren freien und offenen Stirnseiten auf zugeordnete Aufsteckquerschnitte von jeweils stirnseitig angeordneten Endscheiben aufgesteckt sind.
  • Hierauf ist die Erfindung jedoch nicht beschränkt. Es werden auch sämtliche andere Halterungsmöglichkeiten von Profilschalen an zugeordneten Endscheiben beansprucht, die nicht auf die Aufsteckbarkeit gerichtet sind.
  • Derartige Befestigungsmöglichkeiten sind zum Beispiel Einschnappverbindungen, Schraub- oder Klebeverbindungen oder andere Verbindungen, die eine schnelle Montage ermöglichen.
  • Die eingangs genannte, bevorzugte Aufsteckverbindung hat allerdings den Vorteil, dass zur Veränderung der Länge des Belüftungsmoduls einfach die Profilschalen aus ihrer Aufsteckverbindung mit der Endscheibe herausgezogen werden können, mit der Säge gekürzt werden können, um dann mit gekürzter Länge wieder aufgesteckt zu werden. Auf diese Weise ergibt sich eine besonders einfache Möglichkeit zur Verkürzung der Länge des Belüftungsmoduls, weil die einzelnen Profilschalen einfach mit der Säge abgesägt werden können.
  • Es wurde vorhin schon darauf hingewiesen, dass der Begriff „Profilschale" weitgefasst zu verstehen ist.
  • In der bevorzugten Ausführungsform sind die Profilschalen als Hohlprofilschalen ausgebildet, das heißt, sie sind mindestens doppelwandig, um offene Stirnseiten für die Aufsteckverbindung zu gewährleisten.
  • Die Erfindung sieht jedoch auch einwandige Profilschalen vor, die über entsprechende Aufsteck- oder Einrastverbindungen mit zugeordneten Rastmitteln an der Stirnseite der Endscheibe verbunden werden können.
  • Wichtig ist, dass die Profilschalen so gekrümmt sind, dass sie sich gegenseitig ergänzen und im zusammengesetzten Zustand einen etwa ringförmigen Körper für das Belüftungsmodul ergeben.
  • Hierbei können entweder zwei derartige Ringschalen verwendet werden oder auch drei oder mehr, die entsprechend eine derartige Krümmung aufweisen, dass sich alle Profilschalen im zusammengesetzten Zustand zu einem etwa ringförmigen Körper ergänzen.
  • Bevorzugt ist zwischen den Profilschalen ein in Längsrichtung sich erstreckender und durch den Mittenbereich des Belüftungsmoduls hindurchgehender Durchlass für die Luft vorgesehen. Auf diese Weise erstreckt sich die Belüftungsdüse über die gesamte Länge des Belüftungsmoduls, und entsprechend der Drehlage des Belüftungsmoduls wird dann Luft von dem oberen, luftführenden Kanal aus dem Fahrzeug durch das Belüftungsmodul hindurchgeleitet und über den besagten Auslass nach unten in den Fahrgastraum eingeblasen.
  • In einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist es im übrigen noch vorgesehen, dass im Bereich dieses sich in Längsrichtung erstreckenden und im Mittenbereich des Belüftungsmoduls schneidenden Durchlass noch Leitbleche angeordnet sind, die bedarfsweise auch in ihrer Stellung veränderbar sind, um den aus dem Düsenschlitz austretenden Luftstrom noch umzulenken.
  • Der Endungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander.
  • Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von mehrere Ausführungswege darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
  • Es zeigen:
  • 1: in teilweise aufgebrochener Ansicht die perspektivische Darstellung des Einbaus eines Belüftungsmoduls im Deckenbereich eines Fahrzeugs,
  • 2: das Belüftungsmodul nach 1 mit teilweise entfernten Profilschalen,
  • 3: Schnitt durch eine Anordnung nach 1 mit Darstellung weiterer Einzelheiten,
  • 4: eine erste Ausführungsform einer Belüftungsdüse mit zwei Profilschalen in einer Funktionsstellung,
  • 5: die Belüftungsdüse nach 4 in der zweiten Funktionsstellung,
  • 6: perspektivische Ansicht der Endscheibe,
  • 7: eine zweite Ausführungsform einer Belüftungsdüse in der einen Funktionsstellung,
  • 8: die Belüftungsdüse nach 7 in der zweiten Funktionsstellung,
  • 9: die Stirnansicht auf die Endscheibe,
  • 10: eine gegenüber 3 abgewandelte Ausführungsform eines Halters.
  • In 1 ist allgemein ein Belüftungsmodul in Form einer Walzendüse 1 dargestellt, die luftschlüssig in einen luftführenden Kanal 6 im Deckenbereich 2 eines Fahrzeugs eingebaut ist.
  • Es wurden der besseren Darstellung wegen einige Querschnitte des Kanals entfernt. Eine vollständige Darstellung der Einbausituation ergibt sich aus 3.
  • Die Darstellung in 1 und 2 zeigt, dass eine derartige Walzendüse 1 gemäss 3 in den luftführenden Kanal 6 eines im Deckenbereich des Fahrzeugs eingebauten Profils 4 eingebaut ist, wobei der obere Profilquerschnitt des Profils 4 bereits schon Luft unter Überdruck führt, die durch entsprechende Durchbrechungen 5 in einen Profilkanal 3 eintritt. Von diesem aus tritt die Luft an stückweise im Profilkanal 3 angeordneten Haltern 17 vorbei in den darunter angeordneten Kanal 6.
  • Die Walzendüsen sind nun in gegenseitigem Abstand voneinander in diesem Kanal 6 luftschlüssig abgedichtet und drehbar gelagert eingebaut.
  • Jede Walzendüse 1 weist zwei zueinander parallele Endscheiben 7 auf, welche stirnseitig nach innen gerichtete Steckprofile 22, 23 ausbilden, auf welche die Profilschalen 9, 10, 11 der Walzendüse 1 aufgesteckt sind.
  • Auf diese Weise ist die Walzendüse 1 als rohrförmiger Körper ausgebildet, der aus zwei oder drei Profilschalen 9, 10, 11 zusammengesetzt ist.
  • An den Außenumfang dieses Körpers legen sich gemäss 3 Bürstendichtungen 21 an, so dass die Walzendüse 1 gemäss 3 drehbar in Pfeilrichtung 26 im Kanal 6 gelagert ist.
  • Die Drehlagerung erfolgt hierbei durch die jeweils stirnseitig angeordneten Halter 17, wobei jeder Halter aus einer Halteplatte 19 besteht, die ihrerseits in einer Profilnut einer Grundplatte 20 aufgenommen ist. Von dieser Halteplatte 19 ausgehend erstreckt sich ein Träger 18 nach unten, an dem ein nicht näher dargestellter Zapfen angeordnet ist. Dieser Zapfen greift in die zugeordnete Ausnehmung 16 der Endscheibe 7 ein, so dass damit die Drehachse 15 der gesamten Walzendüse 1 definiert ist.
  • In der Auslass-Stellung strömt somit die Luft aus dem Kanal 6 in Pfeilrichtung 13 in den sich durch die Walzendüse hindurch erstreckenden Durchlass 12 hindurch und tritt nach unten in Pfeilrichtung 14 in den Fahrgastraum aus.
  • Zur besseren Luftlenkung kann es noch gemäss 1 und 2 vorgesehen sein, dass im Bereich dieses Durchlasses 12 mehrere, einen gegenseitigen Abstand zueinander einnehmende, Leitbleche 32 angeordnet sind, die etwa schmetterlingsförmige Gestalt aufweisen. Der eine „Flügel" des Profils erstreckt sich damit in den oberen Abschnittdes Durchlasses (etwa bei Pfeilrichtung 13), während sich der andere „Flügel" des Leitbleches 32 in den unteren Bereich des Durchlasses 12 (etwa bei Pfeilrichtung 14) erstreckt.
  • Der einfacheren, zeichnerischen Darstellung gemäss ist in 2 deshalb die eine Profilschale 10 entfernt und nur die obere Profilschale 9 sichtbar.
  • Nachdem die Halter 17 nur stückweise vorhanden sind, kann die Luft aus dem oberen Profilkanal 3 ungehindert in den unteren Kanal 6 einströmen. Die Halter sind jedoch in Längsrichtung (das heißt in Richtung der Drehachse 15) verschiebbar, so dass eine Anpassung an unterschiedlich lange Walzendüsen 1 durch Verschiebung der Halter ohne weiteres möglich ist.
  • Jeder Endscheibe 7, 8 ist also ein jeweiliger Halter 17 zugeordnet.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung bestehen die Profilschalen 9, 10, 11 bevorzugt aus einem Hohlprofil, wie es anhand der Hohlprofile 24 und 25 in 4 und 5 dargestellt ist.
  • Nachdem diese Hohlprofile stirnseitig offen sind, können diese einfach auf zugeordnete, in axialer Richtung sich erstreckende, Steckprofile 22, 23 aufgesteckt werden, die werkstoffeinstückig mit dem Material der jeweiligen Endscheibe 7, 8 gemäss 6 verbunden sind.
  • Soll nun die Länge der Walzendüse gekürzt werden, dann wird einfach ein Stück der Länge der jeweiligen Hohlprofile 24, 25 abgeschnitten, und die dann verbleibenden offenen Stirnseiten dieser Hohlprofile werden – in gekürzter Ausführung – auf die Steckprofile 22, 23 der Endscheiben 7, 8 aufgesteckt.
  • Die 4 und 5 zeigen zwei verschiedene Funktionsstellungen der Walzendüse 1, wobei die Funktionsstellung nach 4 der Funktionsstellung nach 3 entspricht. In dieser Drehlage ist eine Ausblasung in den Fahrgastraum gegeben, während in der Drehlage nach 5 der Durchlass 12 wieder in den Kanal 6 mündet und eine Ausblasung in den Fahrgastraum nicht gegeben ist.
  • Die 7 und 8 zeigen, dass anstatt der Verwendung von zwei Profilschalen 9, 10 nach den 3 bis 5 auch drei Profilschalen 9, 10 , 11 verwendet werden können, um das gleiche Ergebnis zu erzielen. Diese drei Profilschalen sind entsprechend auch zusammengesetzt, wobei die einander angrenzenden Profilschalen 9, 11 eine Sichtfuge zwischen sich ausbilden.
  • Diese drei Hohlprofile werden demgemäss ebenfalls auf eine in 9 dargestellte Endscheibe 27 aufgesteckt, die ansonsten die Walzendüse stirnseitig luftdicht verschließt.
  • Die 10 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform eines Halters.
  • Vorstehend wurde anhand der 1 bis 3 erläutert, dass am Träger 18 des Halters 17 ein Zapfen angeformt ist, der in die zugeordnete Ausnehmung 16 der jeweiligen Endscheibe 7, 8 eingreift, um so ein Drehlager zu bilden.
  • Die 10 zeigt nun als abgewandelte Ausführungsform, dass es auch vorgesehen sein kann, an der Endscheibe einen Zapfen 29 anzuformen, der in eine zugeordnete Ausnehmung am freien Ende des Tragarms des Halters 17 eingreift. Nach wie vor bildet jedoch die Endscheibe axial einwärts gesehen die Steckprofile 22, 23, 28 für das Aufstecken der Profilschalen 9, 10, 11 aus.
  • Vorteil der erstgenannten Ausführungsform mit an dem Träger 18 angeformten Zapfen ist, dass an einem Träger auch zwei entgegengesetzt gerichtete Zapfen angeformt sein können, so dass ein Halter 17, der gemäss 3 in die Profilnut 31 des Profils 4 eingeschoben ist, gleichzeitig zwei aneinanderstoßende Module halten kann.
  • Es kann beispielsweise vorgesehen werden, dass sich an die als Belüftungsmodul ausgebildete Walzendüse 1 nach 1 und 2 direkt unmittelbar eine weitere Walzendüse anschließt, und der zwischen den beiden einander anstoßenden Endscheiben befindliche Halter hat dann zwei zueinander entgegengesetzt angeordnete Zapfen, wobei der eine Zapfen in die Ausnehmung 16 der einen Endscheibe der einen Walzendüse und der andere Zapfen in die Ausnehmung der anderen, benachbarten Endscheibe der sich daran anschließenden Walzendüse eingreift.
  • Auf diese Weise können die Belüftungsmodule oder auch andere rohrförmige Module unmittelbar hintereinanderfolgend wie „Perlen auf einer Kette" im Kanal 6 jeweils drehbar angeordnet werden.
  • Sie können leicht mit gekürzter Länge eingebaut werden, denn zum Ausbau genügt es lediglich, den aus Kunststoff befindlichen Träger 18 des Halters 17 mit einem Werkzeug entsprechend zu verbiegen, so dass der dort angeordnete Zapfen außer Eingriff mit der Ausnehmung 16 der jeweiligen Endscheibe 7, 8 gelangt. Die Walzendüse 1 oder das sonstige Modul kann dann leicht aus dem Kanal entnommen werden.
  • Ebenso ist es möglich, das Belüftungsmodul als Lichtmodul auszubilden, bei dem in einem röhrenförmigen Körper – entsprechend der hier dargestellten Walzendüse – im hier dargestellten Ausblasschlitz Lichtelemente angeordnet sind. Der Ausblasschlitz ist also durch Lichtelemente abdichtend verschlossen, so dass dieses Modul dann als drehbares Lichtmodul arbeitet. Die Einfachheit und modulare Auswechselbarkeit dieser verschiedenartigen, hintereinander drehbar angeordneten, Module liegt auf der Hand.
  • 1
    Walzendüse
    2
    Deckenbereich
    3
    Profilkanal
    4
    Profil
    5
    Durchbrechung
    6
    Kanal
    7
    Endscheibe
    8
    Endscheibe
    9
    Profilschale
    10
    Profilschale
    11
    Profilschale
    12
    Durchlass
    13
    Pfeilrichtung
    14
    Pfeilrichtung
    15
    Drehachse
    16
    Ausnehmung
    17
    Halter
    18
    Träger
    19
    Halteplatte
    20
    Grundplatte
    21
    Bürstendichtung
    22
    Steckprofil
    23
    Steckprofil
    24
    Hohlprofil
    25
    Hohlprofil
    26
    Pfeilrichtung
    27
    Endscheibe
    28
    Steckprofil
    29
    Zapfen
    31
    Profilnut
    32
    Leitblech

Claims (7)

  1. Deckenbereich des Fahrzeugs angeordneten, luftführenden Profil (4) mit mehreren Profilkanälen (5,6, 8) und mindestens einer abgedichtet in einem Profilkanal (3, 6) angeordneten, drehbaren Belüftungsdüse, dadurch gekennzeichnet, dass die Belüftungsdüse als Walzdüse (1) ausgebildet ist, die Belüftungsmodul in einem Land-, Luft- oder Wasserfahrzeug mit einem im aus einzelnen, etwa einen Ringquerschnitt ergebenden, Profilschalen (9-11) zusammengesetzt ist, die jeweils stirnseitig von einer Endscheibe (7, 8, 27) gehalten sind, die um ihre Längsachse drehbar im Profilkanal (6) angeordnet sind.
  2. Belüftungsmodul nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilschalen (9-11) als stirnseitig offene Hohlprofile (24, 25) ausgebildet sind, die auf zugeordnete, axial ausgerichtete, Steckprofile (22, 23, 28) der Endscheiben (7, 8, 27) aufsteckbar sind.
  3. Belüftungsmodul nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Walzendüse (1) aus zwei Profilschalen (9, 10) ausgebildet ist, die zwischen sich einen luftführenden Durchlaß (12) ausbilden
  4. Belüftungsmodul nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Walzendüse (1) aus insgesamt drei Profilschalen (9-11) besteht.
  5. Belüftungsmodul nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Drehzentrum der stirnseitigen Endscheiben (7, 8, 27) ein Halter (17) angreift, der in einer Profilnut (31) am Profil (4) gelagert ist.
  6. Belüftungsmodul nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (17) in der Profilnut (31) des Profils (4) verschiebbar gelagert ist.
  7. Belüftungsmodul nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass über die axiale Länge des luftführenden Durchlasses (12) mehrere, parallele und einen gegenseitigen Abstand zueinander einnehmende Leitbleche (32) angeordnet sind.
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