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Die Erfindung betrifft allgemein
die Herstellung von Barriereschichten mittels plasmaunterstützer CVD-Abscheidung
und im speziellen ein Verfahren zum Aufbringen von Schichten auf
ein Substrat, wobei auf dem Substrat zumindest eine organische Haftvermittlerschicht
abgeschieden wird, sowie ein Verbundmaterial mit einer organischen
Haftvermittlerschicht.
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Besonders auf dem Gebiet der Verpackungstechnik
und auch auf dem Gebiet medizinischer Geräte besteht ein ständig steigendes
Interesse an Polymersubstraten, welche mit zumindest einer Barriereschicht beschichtet
sind. Glasähnliche
Barriereschichten, die Siliziumoxid enthalten, sind in diesem Zusammenhang besonders
interessant, weil diese mehrere wünschenswerte Eigenschaften
aufweisen. So sind diese zum Beispiel transparent, recykelbar und
für den
Gebrauch in Mikrowelleneinrichtungen geeignet. In dieser Hinsicht sind
glasähnliche
Barriereschichten dünnen
Metallschichten, wie sie derzeit kommerziell auf verschiedenen Polymersubstraten
aufgebracht werden, hochgradig überlegen.
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Für
eine effiziente Herstellung von Barriereschichten auf dielektrischen
Materialien ist es jedoch notwendig, glatte Schichten mit geringer
Dichte an inneren Grenzflächen
oder anderen Inhomogenitäten
abzuscheiden. Eine hohe Dichte an topologischen oder chemischen
Homogenitäten
kann zu einer erhöhten
Permeation führen.
Dies ist vor allem dann der Fall, wenn kurze Diffusionspfade entlang
der Inhomogenitäten
vorhanden sind, durch die im Vergleich zum Volumen eine schnelle
Diffusion ablaufen kann. Zum Beispiel lässt sich mit sehr porösen Schichten
keine hohe Sperrwirkung erzielen. Anorganische glähnliche
Barriereeinzelschichten haben den Nachteil, dass sie sehr spröde werden
und dadurch unter Dehnungsbelastung anfällig gegen Rissbildung sind.
Dieser Aspekt spielt bei flexiblen Substraten eine wichtige Rolle.
Ferner haften anorganische Barriereeinzelschichten nicht optimal
auf polymeren Substraten, weil beispielsweise zwischen einer SiOx-Schicht und einem PET-Substrat nur geringe
Bindungsenergien vorliegen.
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Um die Haftung von Silikonoxidfilmen
auf unterschiedlichen Polymersubstraten zu verbessern, ist aus Rupertus
et al., Fresenius J Anal Chem (1997) 358, S. 85-88, bekannt, das
Substrat vor der Beschichtung in einem Sauerstoffplasma zu behandeln.
Um neben einer verbesserten Haftung die Permeabilität der Barriereschichten
verringern zu können,
sollte die Oberfläche
möglichst
glatt sein. In Erlat et al., J. Mater. Res., (2000) 15, S. 704-716
und Erlat et al., J. Phys. Chem. B (1999), 103, S. 6047-6055 wird
die Morphologie von anorganischen SiOx-Einzelschichten
auf Kunststofffolien im Zusammenhang mit deren Barrierewirkung diskutiert
sowie der Einfluss diverser Prozessparameter auf die Morphologie
der Schichten untersucht.
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Die Beschichtungen aus einem Polymer,
welches Si, O, C und H enthält,
können
bekanntermaßen
auf dem Substrat aus einem Plasma abgeschieden werden. Ein solches
Verfahren ist beispielsweise in
US 5,298,587 beschrieben.
US 5,718,967 betrifft eine
Beschichtung auf einem Kunststoffsubstrat, für die zunächst eine Haftvermittlerschicht
im wesentlichen unter Ausschluss von Sauerstoff, und dann unter
Sauerstoffüberschuss
eine Schutzschicht aus einem Plasma abgeschieden werden. Die Leistungsdichte
liegt nach diesen Verfahren zwischen 10
6 J/kg
und 10
8 J/kg und ist damit relativ hoch.
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Neben den vorstehend genannten Verfahren
zur Beschichtung von Kunststofffolien wird in WO 02/09891 A1 und
WO 02/10473 A1 das Abscheiden einer SiOx-Barriereschicht
bzw. einer SiOx-Barriereschicht, welche mit einem amorphen
Kohlenwasserstoffschutzfilm beschichtet ist, beschrieben, wobei
die Beschichtung auf einer Seite eines Hohlkörpers aufgebracht wird.
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Um eine optimale Barriereschicht
auf flexiblen Substraten, insbesondere Polymeren, herzustellen, reicht
es jedoch nicht aus, lediglich die Morphologie einer einzelnen anorganischen
Barriereschicht auf einem Kunststoffsubstrat zu betrachten und lediglich
diese sehr glatt abzuscheiden. Erforderlich ist es, zunächst eine glatte
organische Haftvermittlerschicht abzuscheiden. Zusätzlich muss
weiterhin auf der glatten Haftvermittlerschicht eine ebenfalls möglichst
glatte und dichte Barriereschicht aufgebracht werden.
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Erst die Kombination aus glattem
Haftvermittler und glatter Barriereschicht ermöglicht die Realisierung eines
haft- und dehnfähigen
Verbundes mit hoher Barrierewirkung. Ist zum Beispiel die Haftvermittlerschicht zu
rauh, so kann auf dieser keine glatte anorganische Barriereschicht
mit hoher Sperrwirkung mehr aufgebracht werden, auch wenn die Prozessparameter
so eingestellt sind, dass eine einzelne anorganischen Barriereschicht
ohne Haftvermittler auf dem gleichen unbeschichteten Substrat sehr
glatt aufwachsen würde.
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Neben der Rauhigkeit der Schichten
muss auch die Dichte an inneren Grenzflächen im Hinblick auf die Diffusionspfade
in Betracht gezogen werden. Zur Vereinfachung des Verfahren ist
es zudem wünschenswert,
alle Schichten generell in Anwesenheit von Sauerstoff abscheiden
zu können
und auch Stickstoff als Bestandteil der Schichten zulassen zu können. Des
Weiteren sollten nicht nur das Beschichten von Folien oder Hohlkörpern auf
einer ihrer Seiten, sondern insbesondere das Beschichten beliebiger
Hohlkörper
und auch beider Seiten eines Hohlkörpers ermöglicht werden.
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Für
eine ideale Barrierebeschichtung wird dabei Folgendes gefordert:
das Substrat sollte, abgesehen von kleinen "pinholes", mit einer
vollständig
geschlossenen Schicht bedeckt werden, wobei die Rauhigkeit der Beschichtung
gegenüber
dem unbeschichteten Substrat nurgeringfügig zunimmt.
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Experimentelle Untersuchungen der
Erfinder konnten mit der Modellvorstellung in Einklang gebracht werden,
dass Schichten, die sehr rauh aufwachsen und eine hohe Dichte an
inneren Grenzflächen
haben, kurze Diffusionswege entlang dieser Schichten ermöglichen.
Im Extremfall könnten
sogar bestimmte Bereiche unbeschichtet sein, während in anderen Bereichen
hohe Inseln oder Wachstumssäulen
auftreten.
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Derartiges Verhalten tritt bei kinetisch
gehemmten Prozessbedingungen auf, so zum Beispiel bei geringer Oberflächentemperatur
der Teilchen, geringer Oberflächenenergie
bei zu hohem Prozessdruck.
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Eine gute Barriereschicht sollte
dagegen bezogen auf das Substrat relativ glatt sein. Sie sollte
dadurch möglichst
wenig innere Grenzflächen,
vor allem senkrecht zum Substrat, aufweisen. Dadurch können nach
Erkenntnissen der Erfinder die Diffusionswege deutlich verlängert und
die Permeation durch das beschichtete Substrat gegenüber dem
unbeschichteten stark reduziert werden.
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Für
die Betrachtung der Rauhigkeit der Schichten ist zu beachten, dass
vom Substrat eine Grundrauhigkeit vorgegeben ist. Zur Charakterisierung
der Beschichtung ist daher nicht die absolute Rauhigkeit, sondern
die Änderung
der Rauhigkeit gegenüber
dem unbeschichteten Substrat entscheidend. Generell tritt häufig beim
Schichtwachstum durch Abschattungseffekte eine Zunahme der Rauhigkeit("kinetic
roughening") auf.
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Bei CVD-Prozessen können aber
auch durch Volumenreaktionen Partikel gebildet werden, die teilweise
auf dem Substrat abgeschieden werden können und dort eine sehr rauhe
Struktur verursachen.
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Neben der Zunahme der Rauhigkeit
durch die Beschichtung als Merkmale der Schichtmorphologie können die
Wachstumsmode und die Dichte an inneren Grenzflächen betrachtet werden. Wird
die Wachstumsmode während
des Beschichtungsvorgangs beibehalten, kann ein Lagenwachstum, Säulenwachstum
oder Inselwachstum (Volmer-Weber-Mode) während der gesamten Beschichtung
stattfinden.
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Daneben ist denkbar, dass die Beschichtung
zunächst
im Lagenwachstum und anschließend
im Inselwachstum (Stranski-Krastanov-Mode)
oder zuerst im Lagenwachstum und dann im Säulenwachstum erfolgt.
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Die Charakterisierung der Dichte
an Imhomogenitäten
kann zum Beispiel mittels Querschliffpräparation und Rasterelektronenmikroskopie
erfolgen. Dabei ist häufig
nur eine Aussage für
einen lokal sehr kleinen Bereich der Probe möglich. Auch Aufsicht-REM-Aufnahmen
ermöglichen
eine Charakterisierung der Strukturgrößen, wie zum Beispiel der Durchmesser
von clusterähnlichen
Hügelstrukturen
oder von Körnern.
Außerdem
kann die Dichte an inneren Grenzflächen, wie zum Beispiel Korngrenzen,
dargestellt werden. Zur Darstellung der Topographie wird auf den
Schichten eine sehr dünne
leitfähige
Schicht aufgebracht. Die Dichte an Inhomogenitäten einer mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellten Beschichtung ist derart gering, dass an der gesamten
Oberfläche
oder in betrachteten Teilbereichen keine oder nur wenige (d.h. max.
200 auf einer Fläche
von 1μm2) konstrastbildende Strukturen oder Partikel
mit einer Strukturgröße beziehungsweise einem
Durchmesser von mehr als 50 nm vorhanden sind, die durch die Beschichtung
erzeugt worden sind.
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Mit anderen Methoden wie der Atomic
Force Microscopy (AFM) oder der Weißlichtinterferometrie (WLI)
kann die Schichtrauhigkeit ermittelt werden. Beispielsweise kann
die Rauigkeit mit der Weißlichtinterferometrie
folgendermaßen
bestimmt werden. Die Rauigkeit wird über eine gesamte Fläche mit
einer Seitenlänge
von beispielsweise 50μm
gemessen und der Unterschied zwischen einem unbeschichteten und
einem beschichteten Substrat bestimmt. Vorteilhafterweise erfolgt
diese Bestimmung auf planaren Substraten. Falls Hohlkörper relevant
sind, können
kleine Proben aus diesem entnommen werden. Besser ist es jedoch,
die Beschichtung eines planaren Substrats mit dem gleichen Prozess
durchzuführen,
wobei jenes Substrat aus demselben Material wie der Hohlkörper bestehen
muss.
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Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht das
Aufbringen von Beschichtungen, bei denen die Rauigkeit gegenüber dem
unbeschichteten Substrat abnimmt, gleich bleibt oder maximal um
eine halbe Schichtdicke, vorzugsweise um 20 % der Schichtdicke,
zunimmt.
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In vielen Fällen weisen sehr glatte Schichten
eine deutlich geringere Dichte an Inhomogenitäten auf, so dass indirekt über die
Rauhigkeit der Schichten auf Barrierewirkung rückgeschlossen werden kann.
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Zum Beispiel kommt es für Multilayerschichten
aus organischen und anorganischen Schichten auf eine geringe Rauhigkeit
an. Ist bereits eine der unteren Schichten sehr rauh, kann die nächste Schicht
nicht mehr glatt aufwachsen. Dadurch kann eine Barrierewirkung einer
Einzelschicht sogar zerstört
werden, wenn diese auf einer rauhen Schicht aufgebracht wird.
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Ein weiterer wichtiger Faktor ist
das Substrat: auf einem rauhen Substrat lassen sich glatte Schichten nur
schwer oder überhaupt
nicht abscheiden, sofern es nicht gelingt, durch eine erste Vorbeschichtung
einen glättenden
Effekt zu erzielen, bevor eine glatte Barriereschicht aufgebracht
wird.
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Zur Bestimmung der Schichtzusammensetzung,
insbesondere des Kohlenstoffgehalts, sind XPS-Messungen geeignet.
Dazu wird eine Einzelschicht definierter Dicke auf einem Substrat
abgeschieden und anschließend
die Konzentration der vorhandenen chemischen Elemente vermessen.
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Aus den vorstehend beschriebenen
Umständen
ergibt sich daher die Aufgabe der Erfindung, optimal haftende und
glatte, aus einem Plasma abgeschiedene Barriereschichten auf einem
Substrat bereitzustellen, die zu einer hohen Barrierewirkung führen und
die gut auf dem Substrat haften und beständig unter Dehnungsbelastung
und/oder plastischer Verformung und/oder Temperaturbelastung sind.
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Gelöst wird diese Aufgabe bereits
durch die Merkmale des Anspruchs 1, sowie einem Verbundmaterial gemäß Anspruch
21 oder 22. Ferner liegt es im Rahmen der Erfindung, eine Vorrichtung
anzugeben, in der das Verfahren zum Einsatz kommen kann. Vorteilhafte
Weiterbildungen finden sich in den jeweils zugeordneten Unteransprüchen.
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Die erfindungsgemäße Lösung stellt damit erstmals
ein Verfahren zur Verfügung,
mit dem es gelingt, sehr glatte Einzel- oder Multilayerschichten
auf einem Substrat, wie insbesondere einem Kunststoffsubstrat abzuscheiden.
Die beschichteten Substrate haben eine Rauhigkeit, die nur geringfügig größer als
die vom Substrat selbst vorgegebene Rauhigkeit ist. Durch die geringe
Rauhigkeit der Schichten wird auch bei sehr dünnen Schichten eine sehr gute
Barrierewirkung erzielt. Bei Wechselschichten wird die Diffusion
durch die Grenzflächen
zwischen organischen und anorganischen Schichten gehemmt, bzw. der
Diffusionsweg deutlich verlängert.
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Durch geeignet gewählte Prozessparameter
können
sowohl sehr glatte anorganische als auch sehr glatte organische
Schichten abgeschieden werden, die eine sehr hohe Massendichte besitzen
und nur eine geringe Dichte an inneren Grenzflächen oder anderen topologischen
und/oder chemischen Inhomogenitäten oder
Defekten aufweisen.
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Während
bestimmte Prozessparameter zu einer Abscheidung von glatten Schichten
führen,
wird bei einer Einstellung von ungünstigen anderen Prozessparametern
die Beschichtung sehr rauh abgeschieden.
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An den Beschichtungsprozess wird
die Anforderung gestellt, das Substrat zunächst vollständig mit einer ersten organischen
Schicht zu bedecken, das bedeutet ein anfängliches Lagenwachstum istoptimal.
Dabei muss die erste organische Schicht hinreichend glatt sein,
so dass es möglich
wird, auf dieser ersten Schicht noch eine glatte zweite Schicht
aufzubringen.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
zum Aufbringen von Schichten auf ein Substrat wird ein Plasma eingesetzt,
das insbesondere unter Verwendung von Mikrowellen in einer Gasatmosphäre erzeugt
wird. Auf dem Substrat wird vor dem Abscheiden zumindest einer weiteren
Schicht zumindest eine organische Haftvermittlerschicht abgeschieden.
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Die Gasatmosphäre umfaßt dazu vorteilhaft zumindest
einen Precursor, der an der Bildung von Reaktionsprodukten im Plasma
beteiligt ist, die sich als Beschichtung auf dem Substrat abscheiden.
Besonders geeignet als Precursor sind unter anderem Organosilizidverbindungen,
wie beispielsweise Hexamethyldisilazan (HMDSN) oder Hexamethyldisiloxan
(HMDSO). Selbstverständlich
sind auch andere Precursorverbindungen für die plasmaunterstützte CVD-Beschichtung
geeignet, wobei die Wahl der Zusammensetzung des Precursors auch
von der zu erreichenden Schichtzusammensetzung abhängt. Darüber hinaus
können
auch mehrere Precursoren gemischt werden. Beispielsweise ist eine
Mischung aus zwei verschiedenen siliziumhaltigen Precursoren, beispielsweise
HMDSO und HMDSN denkbar.
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Die Gasatmosphäre kann beispielsweise nur
aus dem reinen Precursor zusammengesetzt sein, um bestimmte Schichtzusammensetzungen
zu erreichen. Beispielsweise kann das Abscheiden einer organischen Haftvermittlerschicht
in reiner Precursor-Gasatmosphäre
vorgenommen werden. Die Gasatmosphäre kann jedoch auch vorteilhaft
weitere Komponenten, wie zumindest ein Trägergas und/oder zumindest ein
Reaktivgas umfassen. Als Reaktivgas ist insbesondere Sauerstoff
geeignet, der im Plasma mit dem Precursor reagieren kann. Ein Trägergas ist
unter anderem zum Zünden
und zur Aufrechterhaltung des Plasmas, sowie als Träger für den Transport
der zum Teil nur schwerflüchtigen
Precursor-Verbindungen
vorteilhaft. Geeignet als Trägergase
sind unter anderem Edelgase. Auch stickstoffhaltige Gase können verwendet
werden, wobei Stickstoff allerdings vielfach auch als reaktive Komponente
an den Reaktionen im Plasma beteiligt ist und in den abgeschiedenen
Schichten eingebaut wird.
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In der früheren PCT-Anmeldung der Anmelderin
mit der Nummer
PCT/EP02/08853 ,
deren Offenbarungsgehalt vollumfänglich
auch zu Gegenstand der vorliegenden Erfindung gemacht wird, wird
die Grundidee einer Haftvermittlerschicht zwischen einem Substrat
und auf die Haftvermittlerschicht folgenden Beschichtungen beschrieben.
Beschichtungen aus einer Haftvermittlerschicht und darauffolgenden
weiteren Schichten können
z.B. durch Änderung
der Prozessparameter während
des Beschichtungsvorgangs hergestellt werden. Das zu beschichtende
Substratmaterial kann auch einen Hohlkörper umfassen. Im Rahmen der
vorliegenden Erfindung wird das Prinzip des Aufbringens einer Haftvermittlerschicht
für eine
Beschichtung im Hinblick auf die Morphologie des gesamten Schichtsystems
weiterentwickelt.
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Vorteilhafterweise wächst die
Haftvermittlerschicht erfindungsgemäß zumindest in den ersten Monolagen
im Lagenwachstum auf.
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Die erste organische Barriereschicht
wird im Folgenden als Haftvermittlerschicht bezeichnet. Es ist jedoch
zu beachten, dass sie neben der verbesserten Haftung eines Mehrschichtverbunds
auf dem Substrat die Dehnfähigkeit
und mechanische Belastbarkeit des Schichtverbunds verbessert: unter
Dehnbelastung und/oder plastischer Verformung wird eine Rissbildung
durch den gesamten Verbund stärker
gehemmt bzw. sogar verhindert, wenn eine derartige organische Haftvermittlerschicht
eingesetzt wird. Dadurch werden nach dem sogenannten "Creep-Test"
bessere Resultate als bei anorganischen Einzelschichten erzielt.
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Durch die Abscheidung der Schicht
im Lagenwachstum, bei dem eine im wesentlichen vollständige Bedeckung
der Substratoberfläche
stattfindet, können
die bevorzugten sehr glatten Barriereschichten realisiert werden.
Dagegen sind andere Wachstumsstrukturen häufig mit einer größeren Porösität der Schichten
verbunden, denn sie weisen eine größerer Anzahl innere Grenzflächen auf.
Bei Säulen-
oder Inselwachstum ist die Oberfläche häufig rauher und es gibt eine
größere Anzahl
kürzerer
Diffusionswege innerhalb der Beschichtung. Derartige Wachstumsmoden
können
vorteilhaft für
andere Zielrichtungen eingesetzt werden.
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So sieht die Erfindung vor, nach
dem Aufbringen der organischen Haftvermittlerschicht im wesentlichen
durch einen Wechsel der Gaskonzentration und/oder einen Wechsel
des Prozessdrucks und/oder einen Wechsel Precursorflusses und/oder
reinen Wechsel des Reaktivgasflusses kontinuierlich oder stufenförmig einen
Wechsel vom Lagenwachstum zum Säulen- und/oder Inselwachstum
durchzuführen.
Durch die Wachstumsstruktur kann eine weitere Stabilisierung des
Schichtverbundes erfolgen. Wird ein Wechsel vom Lagenwachstum zum
Säulenwachstum
durchgeführt,
ist dieser Verbund im Vergleich zu einer reinen im Lagenwachstum
abgeschiedenen Schicht mechanisch stabilisiert, denn die Kräfte innerhalb
der Grenzflächen
zwischen den einzelnen Säulen
bewirken eine Stabilisierung gegenüber Dehnungsbelastungen. Gleiches
gilt für eine
Abscheidung zunächst
im Lagen- und anschließend
im Inselwachstum.
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Auch durch ein Wechsel von einer
organischen zu einer anorganischen Schicht bzw. umgekehrt entstehen
Grenzflächen,
welche in besonders vorteilhafter Weise parallel zur Substratoberfläche angeordnet sind.
Bei derartigen Wechselschichten wird deswegen die Diffusion durch
die Grenzflächen
deutlich gehemmt bzw. der Diffusionsweg signifikant verlängert. Um
diese Vorteile umsetzen zu können,
sieht die Erfindung vor, zusätzlich
zu einer organischen Schicht zumindest eine weitere Schicht abzuscheiden,
welche vorzugsweise anorganisch ist. Durch den Schichtverbund aus
organischer und anorganischer Schicht wird eine besonders gute Barrierewirkung
gegen Sauerstoff, Kohlendioxid, Wasserdampf und/oder andere Substanzen,
insbesondere gegen Acetaldehyd und andere anorganische und/oder
organische Gase erzielt.
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Durch die verbesserte Barrierewirkung
wird zudem eine verlängerte
Haltbarkeit des in einen entsprechend beschichteten Behälter eingefüllten Produkts
erzielt. Dies ist mit einem geringeren Abbau wertvoller Inhaltsstoffe
wie beispielsweise Vitaminen bei Lebensmitteln verbunden. Auch die
Farbe des Produkts ist geringeren Änderungen unterworfen. Sensorische
Tests belegen darüber
hinaus, dass der Geschmack des Produkts längere Zeit erhalten bleibt
und deutlich weniger verändert
wird. Des Weiteren bleibt der Druck in einem solchen Behälter länger erhalten..
Es entstehen weniger Abbauprodukte aus Reaktionen des Behälterinhalts mit
in den Behälter
eintretenden Gasen. Zudem werden weniger Substanzen aus dem Inhalt
und/oder Substanzen, die bei der Befüllung verwendet werden, in
der Behälterwandung
aufgenommen.
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Das Herstellen glatter Barriereschichten
erfolgt erfindungsgemäß in vorteilhafter
Weise durch das Einstellen der Prozessparameter auf solche Werte,
die im Zusammenspiel aller Prozessparameter das Abscheiden der gewünschten
Schichtenmorphologie ermöglichen.
Beim Abscheiden einer organischen Schicht, wie insbesondere der
organischen Haftvermittlerschicht liegt daher die Precursorkonzentration
erfindungsgemäß im Bereich
von 5 bis 99%, bevorzugt von 10 bis 60 %. Eine Precursorkonzentration
innerhalb dieses Bereichs kann jedoch selbstverständlich auch
für das
Abscheiden weiterer organischer Schichten in einem mehrlagigen Schichtverbund
verwendet werden. Beim Abscheiden einer anorganischen Schicht, die
beispielsweise als zumindest eine weitere Schicht auf der organischen
Haftvermittlerschicht aufgebracht wird, liegt die Precursorkonzentration
vorteilhaft im Bereich von 0,5 bis 5 %, bevorzugt im Bereich von
0,8 bis 3 %. Der Prozessdruck liegt beim Abscheiden der organischen
Schicht im Bereich von 0,1 bis 1 mbar und bevorzugt im Bereich von 0,2
bis 0,6 mbar. Beim Abscheiden der anorganischen Schicht liegt der
Prozessdruck erfindungsgemäß im Bereich
von 0,1 bis 1 mbar, bevorzugt im Bereich von 0,2 bis 0,6 mbar. Die
untere Grenze für
den Prozessdruck wird dabei dadurch bestimmt, dass bei zu geringem
Druck die Abscheiderate für
die anorganischen Schichten zu gering wird und dass allgemein das
Plasma eine gewisse Gasdichte benötigt, um noch gezündet werden zu
können.
Liegt der Prozessdruck dagegen deutlich oberhalb von 1 mbar, besteht
die Gefahr, dass durch eine Volumenabscheidung viele große Partikel
entstehen, die auch auf dem Substrat niedergeschlagen werden können, so
dass gerade keine glatten Schichten mehr aufgebracht werden können.
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Der Gesamtfluss beträgt beim
Abscheiden einer organischen Schicht, wie insbesondere der organischen
Haftvermittlerschicht 10 bis 1000 sccm, bevorzugt liegt der Gesamtfluss
im Bereich von 30 bis 500 sccm. Beim Abscheiden der anorganischen
Schicht liegt der Gesamtfluss im Bereich von 50 bis 1000 sccm, bevorzugt
im Bereich von 100 bis 500 sccm.
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Die Erfindung sieht vor, ein gepulstes
Plasma einzusetzen. Ein gepulstes Plasma hat gegenüber einem
kontinuierlichen Plasma den Vorteil, daß in den Pulspausen ein guter
Austausch des verwendeten Prozeßgases
ermöglicht
wird und sich so nur wenige unerwünschte Reaktionsprodukte im
Plasma anreichern können.
Außerdem
wird durch Beschichtung mit einem gepulsten Plasma, beziehungsweise
durch PICVD-Beschichtung (PICVD = "Plasma Impulse Chemical Vapor
Deposition") eine starke Aufheizung des Substrats vermieden, so
daß dieses
Verfahren insbesondere auch bei wenig temperaturstabilen Substraten,
wie etwa Kunststoffsubstraten problemlos eingesetzt werden kann.
Außerdem
können
durch die zusätzlichen
Größen der
Pulsdauer, Pulspause und Pulsleistung zusätzliche Prozessparameter beeinflußt werden,
was eine vielseitige Prozeßsteuerung
ermöglicht.
Es ist jedoch auch möglich,
ein "Continuous Wave-" (CW-) Plasma zu benutzen. Wird ein gepulstes
Plasma eingesetzt, liegt erfindungsgemäß die Pulsdauer beim Abscheiden
einer organischen Schicht, wie insbesondere der organischen Haftvermittlerschicht
im Bereich von 0,05 bis 5 ms, bevorzugt im Bereich von 0,1 bis 1
ms. Die Pulsdauer beträgt
beim Abscheiden der anorganischen Schicht 1 bis 50 ms,
bevorzugt liegt sie im Bereich von 2 bis 20 ms.
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Beim Abscheiden einer organischen
Schicht, wie insbesondere der organischen Haftvermittlerschicht beträgt die Pulspause 2 bis
100 ms, bevorzugt beträgt
der Wert 5 bis 60 ms. Die Pulspause beim Abscheiden einer anorganischen
Schicht liegt im Bereich von 5 bis 200 ms und bevorzugt im Bereich
von 10 bis 100 ms. Die Pulsleistung liegt erfindungsgemäß im Bereich
von 100 bis 4500 W, bevorzugt im Bereich von 400 bis 2000 W.
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Durch das erfindungsgemäße Verfahren
wird es vorteilhafterweise möglich,
die erforderliche mittlere Leistungsdichte P
M zu
senken. Die Leistungsdichte ist dabei nach Gleichung 1 definiert:
mit der mittleren Leistung
W gemäß Gleichung
2
mit
P
M :
Leistungsdichte
W: mittlere
Mikrowellenleistung
F
i : Fluss der
Komponente i, Komponenten: 0
2, Precursor,
Trägergas
M
i: Molekularmasse der Komponente i
Δt
pb : Pulsdauer
Δt
pt :
Pulspause
W
P : Pulsleistung.
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Die Leistungsdichte ist auch näher in der
WO 194448 erläutert.
Allerdings betrifft diese Erläuterung CW-Plasmen.
Daher kann nur die mittlere Leistung eines gepulsten Plasmas mit
demjenigen der WO 194448 verglichen werden. Aus Gleichung 1 ergibt
sich, dass das Volumen des Reaktors bzw. des Feldes und die Behandlungszeit
nicht berücksichtigt
werden.
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Die mittlere Leistungsdichte beim
Abscheiden einer organischen Schicht, wie beispielsweise der Haftvermittlerschicht
liegt im Bereich von 1 ⋅ 103 J/kg bis 5 107 J/kg,
bevorzugt im Bereich von 5 ⋅ 105 J/kg bis 5 ⋅ 107 J/kg.
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Beim Abscheiden einer anorganischen
Schicht liegt die mittlere Leistungsdichte im Bereich von 4 ⋅ 103 J/kg bis 4 ⋅ 109 J/kg,
bevorzugt im Bereich von 1 ⋅ 106 J/kg bis 2 . 108 J/kg.
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Die Beschichtungszeit liegt beim
Abscheiden von organischen Schichten im Bereich von 0,05 s bis 20 s,
bevorzugt im Bereich von 0,2 s bis 4 s. Die Beschichtungszeit bei
anorganischen Schichten beträgt
0,1 s bis 60 s, bevorzugt 0,4 s bis 6 s.
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Vorteilhafterweise liegt das Rezipientenvolumen
erfindungsgemäß im Bereich
von 10 ml bis 2000 ml, bevorzugt im Bereich von 30 bis 1000 ml.
Dabei bildet das Substrat in der Beschichtungsvorrichtung den Rezipienten.
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Vorteilhafterweise kann zum Abscheiden
der organischen wie auch der anorganischen Schicht erfindungsgemäß als Reaktivgas
Sauerstoff eingesetzt werden. Das Trägergas kann Helium und/oder
Argon und/oder Xenon umfassen. Dadurch, dass unterschiedlichste
Precursorgase in dem erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzt werden
können,
kann je nach Anforderungen eine geeignete Verbindung für das Schichtmaterial
synthetisiert werden. Die Erfindung sieht daher vor, zumindest einen
Precursor aus der Gruppe auszuwählen,
welche organische siliziumhaltige und metallhaltige Verbindungen,
insbesondere HMDSN, HMDSO, TMDSO, Silan in N2,
TEOS oder TIPT; Metallchloride, insbesondere TiCl4;
Siliziumchloride und Kohlenwasserstoffe, insbesondere Alkane, Alkene
und Alkine, insbesondere Acetylen enthält. Acetylen kann dabei insbesondere
für eine
organische Haftvermittlerschicht, aber auch für eine organische Deckschicht,
wobei diese Deckschicht als Schutzschicht fungieren kann, oder als
Barriereschicht eingesetzt werden.
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In Hinblick auf die Kombination der
Precursorgase und der Reaktiv- bzw. Trägergase ist das erfindungsgemäße Verfahren
vorteilhafterweise äußerst variabel:
für die
einzelnen Schichten können
zum einen verschiedene Precursorgase eingesetzt werden.
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Für
die einzelnen Schichten kann aber auch jeweils der gleiche Precursor
eingesetzt werden. Ein schnelles Verfahren zum Aufbringen von Barrierebeschichtungen
wird in diesem Zusammenhang in der am selben Tag wie die vorliegende
Anmeldung eingereichten deutschen Anmeldung der Anmelderin mit dem
Titel "Schnelles Verfahren zur Herstellung von Multilayer-Barrierreschichten"
beschrieben, deren Offenbarungsgehalt vollumfänglich in die vorliegende Anmeldung
mitaufgenommen wird. Ebenso können
für die
einzelnen Schichten verschiedene Reaktivgase eingesetzt werden bzw.
die einzelnen Schichten aus dem gleichen Reaktivgas abgeschieden
werden. Die Precursor und/oder die Reaktivgase können gegebenenfalls für die einzelnen
Schichten separat zugeführt
werden. In diesem Fall ist es möglich,
besonders schnell die Gaswechsel vorzunehmen, wobei definierte Flüsse eingestellt
und mit den verschiedenen Precursorgasen für die einzelnen Schichten unterschiedliche
Verbindungen synthetisiert werden können. Zudem ist es möglich, den
Gaswechsel zwischen zwei Schichten derart durchzuführen, dass
während
einer Übergangszeit
ein Gasgemisch aus Prozessgasen für die vorangegangene und die
folgende Schicht entsteht. Je nach gegebenen Anforderungen an die
Beschichtung kann erfindungsgemäß auf diese
Weise eine Übergangsschicht
realisiert werden.
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Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird es möglich,
auf dem Substrat vorteilhafterweise einen Verbund aus einer Haftvermittlerschicht
und zumindest einer weiteren Schicht herzustellen, dessen Oberflächenrauigkeit
höchstens
geringfügig
größer als
die vom Substrat selbst vorgegebene Rauhigkeit ist. Im Hinblick
auf den Verbund ist nicht allein die durch die Haftvermittlerschicht
verbesserte Haftung der Beschichtung auf dem Substrat entscheidend,
da gerade bei rauhen Schichten und rauhen Substraten die Haftung
gut sein kann. Vielmehr ist wichtig, dass durch den Verbund die
Diffusionswege stark verlängert
werden, und der Verbund entsprechend dicht und glatt ist bzw. möglichst
wenige "pinholes" aufweist. Falls der Verbund glatt und vollständig über das
Substrat verteilt ist, kann dieser bei einer Dehnungsbelastung oder
sogar bei plastischer Verformung des Substrats die hohen mechanischen
Spannungen in den Schichten abpuffern. Vor allem können Risse
ausgehend vom Substrat in die Grenzflächen der Schichten laufen,
so dass kein vollständiger
Riss bis zur Oberfläche
der Schicht auftritt.
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Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird es möglich
auf dem Substrat ein Verbund aus Haftvermittlerschicht und zumindest
einer weiteren Schicht herzustellen, welcher nach einer mechanischen
Belastung mit lokalen Dehnungen von mehr als 3%, vorzugsweise mehr
als 4%, und/oder plastischen Verformungen des Substrats und damit
verbundenen Dehnungen der Schichten um mehr als 3%, vorzugsweise
mehr als 4% eine Barriereverbesserung gegenüber dem unbeschichteten Substrat
mit einem Barriereverbesserungsfaktor größer als 1,5, vorzugsweise größer als
2,0 aufweist.
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Das Beschichten eines Hohlkörpers als
Substrat auf der Innen- und/oder
Außenseite
wird durch die erfindungsgemäße Vorrichtung
ermöglicht,
welche derart ausgebildet ist, dass zum Aufbringen von Wechselschichten
auf ein Substrat insbesondere nach einem vorstehend beschriebenen
Verfahren zumindest eine Beschichtungseinrichtung mit zumindest
einer Halteeinrichtung für
ein Substrat, zumindest einer Einrichtung zum Evakuieren der zumindest
einen Beschichtungseinrichtung, zumindest eine Einrichtung zum Zuführen eines Gasstroms
in die zumindest eine Beschichtungseinrichtung und zumindest eine
Einrichtung zum Erzeugen eines Plasmas in der zumindest einen Beschichtungseinrichtung
vorgesehen ist.
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Als Substrat kann ein Hohlkörper in
der Halteeinrichtung derart gehalten werden, dass der Innenraum des
Substrats sich an einen ersten Behandlungsraum der Beschichtungseinrichtung
anschließen
kann, und die Außenseite
des Substrats in einen zweiten Behandlungsraum hineinragen kann.
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Um die Gasatmosphäre aus Precursor, Reaktivgas
und Trägergas
zur Verfügung
zu stellen, ist vorgesehen, dass die Einrichtung zum Zuführen eines
Gasstroms einen Anschluss zu einem Gaserzeuger aufweist. Der Gaserzeuger
umfasst Vorratsbehälter
für den
Precursor und/oder das Reaktivgas und/oder das Trägergas. Je
nach Anforderungen an die Schicht kann das Verfahren, wie vorstehend
beschrieben, auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. Um dies zu ermöglichen,
kann der Gaserzeuger jeweils für
jede aufzubringende Schicht Vorratsbehälter für den Precursor und/oder das
Reaktivgas und/oder das Trägergas
aufweisen, wobei die Vorratsbehälter
an jeweils einen Massenflussregler angeschlossen werden können. Die
Vorratsbehälter werden
mit den Massenflussreglern dann an zumindest einem Mischpunkt angeschlossen,
von dem eine Leitung zu einer Beschichtungseinrichtung führen kann,
wobei die Leitung mit einem Ventil verbindbar ist. Durch diese Anordnung
können
die Gase schnell gewechselt werden, wobei die Durchflussraten definiert
eingestellt werden können
und unterschiedliche Kombinationen aus verschiedenen Precursoren
mit den Träger- und Reaktivgasen
möglich
sind.
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Wie vorstehend beschrieben, wird
das gezielte Herstellen der gewünschten
Morphologie der Schichten durch das erfindungsgemäße Einstellen
der Prozessparameter auf die vorstehend beschriebenen Werte ermöglicht.
Um diese Werte gezielt einstellen zu können, ist eine Steuerung der
Prozessparameter vorgesehen. Die Steuerung der Prozessparameter
wird dadurch realisiert, dass die Vorrichtung zumindest eine Einrichtung
zum Steuern der Konzentration des Precursors und/oder eine Einrichtung
zum Steuern der Konzentration des Reaktivgases und/oder eine Einrichtung
zum Steuern der Konzentration des Trägergases umfasst. Ferner weist
die Vorrichtung zumindest eine Einrichtung zum Steuern des Prozessdrucks
auf. Zudem weist die Vorrichtung vorteilhaft eine Steuereinrichtung
auf, welche zumindest eine Einrichtung zum Steuern der mittleren
Leistungsdichte und/oder zumindest eine Einrichtung zum Steuern
der Pulsdauer und/oder zumindest eine Einrichtung zum Steuern der
Pulspause und/oder zumindest eine Einrichtung zum Steuern der Pulsleistung umfasst.
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Vorteilhafterweise kann die erfindungsgemäße Vorrichtung
in einer Mehrplatzanlage implementiert werden. Eine derartige Mehrplatzanlage
weist dementsprechend zumindest zwei Vorrichtungen, wie sie vorstehend
beschrieben sind, auf. Mehrplatzanlagen, die für den Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
beziehungsweise zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
geeignet sind, werden beispielsweise in der früheren deutschen Anmeldungen
der Anmelderin mit der Anmeldenummer 102 24 934.2-45, sowie der PCT-Anmeldung
der Anmelderin mit der Nummer
PCT/EP02/08852 beschrieben, die hiermit
vollständig
auch zum Gegenstand der vorliegenden Erfindung gemacht werden.
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Organische Sperrschichten besitzen
in der Regel eine geringere Barrierewirkung als anorganische Sperrschichten,
die mit optimalen Prozessparametern hergestellt werden. Der Verbund
aus einer organischen und einer anorganischen Sperrschicht hat sich
jedoch als besonders vorteilhaft erwiesen. Daher betrifft die Erfindung
des Weiteren ein Verbundmaterial, welches ein Substrat und eine
Wechselschicht, beziehungsweise einem Schichtverbund umfaßt, wobei
die Wechselschicht eine organische Haftvermittlerschicht und zumindest eine
weitere Schicht, welche vorzugsweise anorganisch ist, umfaßt.
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Um den erfindungsgemäßen Schichtverbund
herzustellen, muss die organische Sperrschicht sehr glatt aufgebracht
werden. Anschließend
wird auf dieser Schicht eine anorganische Sperrschicht abgeschieden,
die ebenfalls sehr glatt aufwächst.
Der Schichtverbund mit organischer und anorganischer Schicht besitzt eine
deutlich höhere
Barrierewirkung als eine einzelne anorganische Barriereschicht,
die auf dem gleichen Substrat abgeschieden wurde, obwohl eine einzelne
organische Schicht für
sich alleine genommen keine hohe Barrierewirkung besitzt. Die glatte
organische Schicht besitzt in Kombination mit einer glatten anorganischen Schicht
vielmehr eine barriereverstärkende
Funktion aufgrund von Synergieeffekten. Durch die eingebrachte zusätzliche
Grenzfläche
wird der Diffusionsweg verlängert
und die Permeation kann insbesondere durch veränderte Bindungsverhältnisse
in der organischanorganischen Grenzfläche gehemmt werden. Hinzu kommt eine
verbesserte Haftung der Schichten und eine höhere mechanische Stabilität gegenüber Dehnungen
des Substrats, wodurch eine Rissbildung vermieden werden kann.
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Ein mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
herstellbares Verbundmaterial zeichnet sich außerdem neben der glatten Oberfläche der
Beschichtung durch eine hohe Dichte der auf dem Substrat abgeschiedenen Schichten
aus. Diese weisen darüber
hinaus eine sehr niedrige Dichte von Inhomogenitäten auf. Die glatte Haftvermittlerschicht
verleiht, wie oben bereits ausgeführt wurde, zudem dem Schichtverbund
eine verbesserte Haftung, eine gewisse Elastizität und mechanische Stabilität gegen
plastische Verformung des Substrats, so daß die erfindungsgemäß herstellbaren
Verbundmaterialien auch nach Verformungen aufgrund der verminderten
Rißbildung
gegenüber
bekannten, mit Barrierebeschichtungen beschichteten Substraten einen
signifikant erhöhten
BIF-Wert aufweisen (BIF="Barrier Improvement Factor", Barriereverbesserungsfaktor).
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Daher sieht die Erfindung vor, das
Verbundmaterial derart weiterzubilden, dass die organische Haftvermittlerschicht
auf dem Substrat zumindest in den ersten Monolagen eine Lagenstruktur
aufweist. Die sich an die organische Haftvermittlerschicht anschließenden Schichten
können
eine Säulen-
und/oder Inselstruktur aufweisen. Die beschichtete Oberfläche des
Verbundmaterials ist vorteilhafterweise glatter, genauso glatt oder nur
geringfügig
rauher als die Oberfläche
des unbeschichteten Substrats und/oder die Elastizität und mechanische
Stabilität
gegen plastische Verformung des Substrats sind für den Schichtverbund vorteilhafterweise größer als
für anorganische
Einzelschichten.
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Da die erfindungsgemäße Beschichtung
sehr glatt ist und eine spezifische Morphologie aufweist, wird eine
gute Barrierewirkung schon bei geringen Schichtdicken realisiert.
Die Erfindung bietet damit vorteilhafterweise die Möglichkeit
zur Materialeinsparung und zur Realisierung schneller Beschichtungszeiten.
Entsprechend liegt die erfindungsgemäße mittlere Schichtdicke einer
organischen Schicht, insbesondere der organischen Haftvermittlerschicht,
im Bereich von 1 nm bis 200 nm, vorzugsweise im Bereich von 5 nm
bis 50 nm. Die mittlere Schichtdicke einer anorganischen Schicht
liegt im Bereich von 5 nm bis 200 nm, die mittlere Schichtdicke
einer anorganischen Schicht liegt im Bereich von 5 nm bis 200 nm,
vorzugsweise im Bereich von 7,5 nm bis 50 nm.
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Die Erfindung ermöglicht vorteilhafterweise zudem
das Aufbringen besonders gleichmäßiger Schichten.
Um die Gleichmäßigkeit
zu kennzeichnen, wird die Uniformität definiert als das Verhältnis der
minimalen Schichtdicke zur maximalen Schichtdicke, wobei Werte durch
Messung über
das gesamte Substrat ermittelt werden. Erfindungsgemäß liegt
die Uniformität
zumindest einer der auf dem Substrat abgeschiedenen Schichten bei
einem Wert im Bereich von 0,1 bis 1, vorzugsweise im Bereich von
0,3 bis 1.
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Mit der Erfindung können, wie
vorstehend bereits angesprochen, vorteilhafterweise äußerst variable Zusammensetzungen
der Schichten aus den aus dem Plasma abgeschiedenen Verbindungen
realisiert werden. Die Schichtzusammensetzung einer organischen
Schicht, insbesondere der organischen Haftvermittlerschicht, liegt
dabei im Konzentrationsbereich von Si1OxCyNz mit
1,0 ≤ x ≤ 2,8; 1,1 ≤ y ≤ 2,8; 0 ≤ z ≤ 2,8. Die Schichtzusammensetzung
einer anorganischen Schicht liegt im Konzentrationsbereich von Si1OxCyNz mit 1,0 ≤ x ≤ 2,8; 0 ≤ y ≤ 0,29; 0 ≤ z ≤ 2, 8 .
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Mit einem häufigen Wechsel der Schichten
steigt die Anzahl an Hindernissen an der zunehmenden Anzahl von
Grenzflächen,
damit wird die Barrierewirkung gesteigert. Die Erfindung sieht deswegen
vor, dass die Wechselschicht des Verbundmaterials ein Multilayer
ist, bei welchem auf einer anorganischen Schicht zumindest eine
dritte Schicht, welche vorzugsweise organisch ist, aufgebracht wird.
Der Multilayer kann auf der dritten Schicht eine vierte Schicht
umfassen, welche vorzugsweise anorganisch ist und insbesondere eine
Barriereschicht ist. Vorteilhafterweise kann der Multilayer zumindest
sechs organische und/oder anorganische Wechselschichten im Wechsel
umfassen.
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Die Erfindung wird nachfolgend unter
Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben. Gleiche oder ähnliche Bauteile werden in
den Zeichnungen mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
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Es zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer Anlage mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Durchführen
des erfindungsgemäßen Verfahrens,
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2 eine
schematische Darstellung des Gaserzeugers,
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3 eine
schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Verbundmaterials,
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4 eine
Darstellung einer PET-Flasche mit den verschiedenen Analysepositionen,
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5 Weißlichtinterferenz-Aufnahmen
von unterschiedlichen Bereichen einer unbeschichteten PET-Flasche
(A : Hals-, B : Wölbungs-,
C : Bauch-, D : Bodenbereich),
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6 AFM-Aufnahmen
von der unbeschichteten Innenseite einer PET-Flasche (Halsbereich),
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7 RFM-Aufnahmen
von einem mit einer anorganischen Sperrschicht beschichteten Substrat (Substrat
vergleichbar zu 6),
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8 eine
rasterelektronenmikroskopische (SEM-) Aufnahme einer anorganischen
Einzelschicht mit hoher Sperrwirkung,
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9 SEM-Aufnahmen
einer Doppelschicht einer zunächst
aufgebrachten organischen und einer anschließend aufgebrachten anorganischen
Schicht,
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10 wie 9, jedoch mit deutlich glatterem
Schichtverbund,
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11 wie 9, jedoch mit deutlich glatterem
Schichtverbund,
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12 Querschliffaufnahme
eines glatten Zweischichtverbundes aus organischer und anorganischer Schicht,
wobei die erste Schicht im Lagenwachstum aufgewachsen ist.
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In 1 ist
eine Beschichtungseinrichtung 30 der erfindungsgemäßen Vorrichtung 20 zum
Aufbringen von Wechselschichten auf ein Substrat 10 dargestellt.
Die Beschichtungseinrichtung 30 hat eine Halteeinrichtung 35,
welche hier als Gewinde einer ersten Behandlungskammer mit einem
Innenraum 36 dargestellt ist. In der Halteeinrichtung 35 kann
das Substrat 10 eingespannt werden.
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Die Beschichtungseinrichtung 30 umfasst
des Weiteren eine Einrichtung 40 zum Evakuieren der Beschichtungseinrichtung 30 und
eine Einrichtung 50 zum Zuführen eines Gasstroms in die
Beschichtungseinrichtung 30. Des Weiteren ist zumindest
eine Einrichtung 60 zum Erzeugen eines Plasmas in der zumindest einen
Beschichtungseinrichtung 30 vorhanden. Die Einrichtung
zum Erzeugen eines Plasmas kann in Form eines dielektrischen Fensters
in der Beschichtungseinrichtung 30, durch das Mikrowellenenergie
in die Beschichtungseinrichtung 30 eingekoppelt werden
kann, ausgebildet sein. In 1 sind
als eine mögliche
Ausführungsform
der Einrichtung zum Erzeugen eines Plasmas einfache Hornstrahler
dargestellt.
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Ist das Substrat 10, wie
in 1 gezeigt, ein Hohlkörper, so
sieht die Erfindung vor, diesen Hohlkörper in der Halteeinrichtung 35 so
einzuspannen, dass der Innenraum des Substrats 10 sich
an einen ersten Behandlungsraum 36 der Beschichtungseinrichtung 30 anschließt und die
Außenseite
des Substrats 10 in einen zweiten Behandlungsraum 37 hineinragt.
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Jeder der beiden Behandlungsräume 36, 37 weist
eine Gaszufuhr 50 sowie eine Einrichtung 40 zum Evakuieren
des jeweiligen Behandlungsraumes auf. Des Weiteren sind für jeden
Behandlungsraum zumindest eine Einrichtung 100 zum Steuern
des Prozessdrucks vorgesehen.
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Soll das Substrat 10 beschichtet
werden, wird es in die Halteeinrichtung 35 eingespannt.
Für eine
Innenbeschichtung wird der erste Behandlungsraum 36, für eine Außenbeschichtung
der zweite Behandlungsraum 37 evakuiert. Soll das Substrat 10 innen
und außen
beschichtet werden, werden beide Behandlungsräume evakuiert. Im Anschluss
daran wird in den betreffenden Behandlungsraum bzw. beide Behandlungsräume die
gewünschte
Gasatmosphäre
zugeführt.
Ist der gewünschte
Prozessdruck erreicht, wird das Plasma gezündet. Mit den vorher bestimmten
Prozessparametern wird während
der gewünschten
Beschichtungszeit das Substrat 10 innen und/oder außen beschichtet.
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Während
des Beschichtungsvorgangs kann die Gasatmosphäre verändert werden: in 2 ist eine mögliche Ausführungsform
für den
Gaserzeuger dargestellt. Der Gaserzeuger umfasst Vorratsbehälter 70 für das Precursorgas.
Es können
mehrere solche Vorratsbehälter 70 für das Precursorgas
vorgesehen sein, in denen verschiedene Precursorgase oder jeweils
dasselbe Precursorgas vorgelegt werden kann. Des Weiteren umfasst
der Gaserzeuger Vorratsbehälter
für das
Reaktivgas 71. Zudem können
Vorratsbehälter
für das
Trägergas 72 vorhanden
sein (nicht dargestellt).
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Die Vorratsbehälter (70, 71, 72)
sind jeweils an einen Massenflussregler (Mass Flow Controller ,MFC) 80 angeschlossen. Über die
Massenflussregler 80 können
die Vorratsbehälter
an zumindest einem Mischpunkt 90 in gewünschter Anzahl miteinander
verbunden werden. Von dem zumindest einen Mischpunkt 90 kann
eine Leitung zu der Beschichtungseinrichtung 30 führen, wobei
die Leitung mit einem Ventil 95 verbindbar ist. Die Ventile 95 dienen
dazu, von einem Prozess, beispielsweise dem Aufbringen einer Haftvermittlerschicht
zu einem Prozess, beispielsweise dem Abscheiden einer anorganischen
Barriereschicht, schnell umschalten zu können. Die Konzentration des
Precursors kann z.B. über
ein weiteres Ventil 96 angestellt werden. Desgleichen kann
mit einem Ventil 97 die Konzentration des Reaktivgases
gesteuert werden. Entsprechend kann die Konzentration des Trägergases
mit einem Ventil 98 eingestellt werden (nicht dargestellt).
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Das Umschalten von dem Beschichtungsvorgang
einer Schicht zu dem Beschichtungsvorgang für die folgende Schicht kann
dabei erfindungsgemäß auf unterschiedliche
Weise durchgeführt
werden: so können zunächst die
Ventile für
die erste Schicht geschlossen werden und nach einer kurzen Wartezeit,
welche insbesondere weniger als eine Sekunde beträgt, die
Ventile für
die folgende Schicht geöffnet
werden. Es ist auch möglich,
die Ventile simultan ohne Wartezeit umzuschalten. Des Weiteren sieht
die Erfindung vor, die Ventile mit einem sogenannten Überlapp
zu schalten, so dass während
einer Übergangszeit
ein Gasgemisch aus den Prozessgasen für die eine und die folgende
Schicht entsteht.
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An die Ventile 95 können sich
wiederum Leitungen anschließen,
die miteinander verbunden werden können und so der Einrichtung
für die
Gaszufuhr 50 zugeleitet werden können.
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In 3 ist
das erfindungsgemäße Verbundmaterial 15 aus
einem Substrat 10 und einer Wechselschicht mit einer organischen
Haftvermittlerschicht 11 und zumindest einer weiteren Schicht 12,
welche vorzugsweise anorganisch ist, schematisch dargestellt: insbesondere
ist die Oberfläche 17 des
Verbundmaterials 15 glatter als die Oberfläche 16 des
Substrats 10.
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Zur Charakterisierung der Schichten
kann zum einen die Zunahme der Rauhigkeit des gesamten Verbunds
aus einer organischen und einer darauffolgenden anorganischen Schicht
im Vergleich zum unbeschichteten Substrat 10 herangezogen
werden. Gegenüber
dem unbeschichteten Substrat nimmt nach der Erfindung die Root Mean
Square (RMS-) Rauhigkeit maximal um 50% der mittleren Schichtdicke
der beiden Schichten 11, 12 zu, d.h. bei einer
mittleren Schichtdicke von beispielsweise 50 nm nimmt die Rauhigkeit
maximal um 25 nm zu. Durch Einfügen
der organischen Schicht 11 nimmt die Rauhigkeit des Substrats 10 nicht
weiter zu: im Vergleich zu einem mit einer anorganischen Barriereeinzelschicht
versehenen Substrat zeigt ein Zweischichtverbund 15 aus
einer organischen Schicht 11 und einer anorganischen Barriereschicht 12,
die bei gleichen Parametern hergestellt wurden, maximal ebenfalls
eine Zunahme der Rauhigkeit um 50 % der mittleren Schichtdicke der
zweiten Schicht 12 gegenüber dem Substrat 10.
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Zum anderen können die Schichten durch die
Dichte an inneren Grenzflächen
charakterisiert werden: quantitativ werden diese durch die Oberflächendichte
an clusterartigen Strukturen beschrieben, die durch Grenzflächen voneinander
getrennt sind. Das heißt,
falls wenige Strukturen zu beobachten sind, liegt nach dem Modell
nur eine geringe innere Grenzfläche
vor, so dass eine deutlich bessere Barrierewirkung erzielt wird als
im Fall vieler dichter clusterartiger Gebilde mit einer großen inneren
Oberfläche.
In dem erfindungsgemäßen günstigen
Fall sind an der gesamten Oberfläche
oder Teilbereichen keine oder nur wenige, d.h. maximal 200 auf einer
Fläche
von 1 μm2 kontrastbildende runde Strukturen oder
Partikel mit einer Strukturgröße bzw. einem
Durchmesser von mehr als 50 nm vorhanden, die durch die Beschichtung
erzeugt worden sind. Die Dichte an inneren Grenzflächen nimmt
durch Einfügen
der organischen Schicht 11 nicht oder nur geringfügig zu:
im Vergleich zu einem mit einer anorganischen Barriereeinzelschicht
versehenen Substrat nimmt bei einem Verbund 15 aus einer
organischen Schicht 11 und einer zweiten anorganischen
Barriereschicht 12, die bei gleichen Parametern hergestellt
wurden, auf einer Fläche
von 1 μm2 die Zahl der kontrastbildenden runden Strukturen
oder Partikel mit einer Größe bzw.
einem Durchmesser von mehr als 50 nm um maximal 200 zu.
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Zunächst wird die Grundrauhigkeit
der Substrate betrachtet. In 4 ist
als Beispiel eine PET-Flasche gezeigt, die in verschiedene Bereiche
eingeteilt wird, nämlich
den Flaschenhals, die Flaschenwölbung,
den Flaschenbauch und den Flaschenboden.
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5 zeigt
Weißlicht-interferometrische
Aufnahmen (WLI-Aufnahmen)
von den unbeschichteten Substraten. Die Rauhigkeit des unbeschichteten
Substrats ist je nach untersuchtem Probenbereich sehr unterschiedlich.
In 5 erkennt man, dass
die Flaschenwölbung
(in 5 mit B bezeichnet)
und der Flaschenbauch (C) weniger rauh sind als der Flaschenhals
A, während
der Bodenbereich D eine deutlich größere Rauhigkeit als die übrigen Flaschenbereiche
aufweist. Daher ist es sinnvoll, nicht die absolute Oberflächenrauhigkeit,
sondern die durch eine Beschichtung zusätzlich hinzugekommene bzw.
ausgeglichene Rauhigkeit zu betrachten.
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6 zeigt
Atomic Force Microscopy- (AFM-) Aufnahmen einer PET-Flasche, die
im untersuchten Bereich eine sehr glatte Oberflächenmorphologie aufweist.
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In 7 sind
AFM-Aufnahmen von einem mit einer anorganischen Barriereschicht
beschichteten Substrat gezeigt, wobei das Substrat vergleichbar
mit dem aus 6 ist. Die
Barriereschicht besitzt eine hohe Sperrwirkung. Die Rauhigkeit hat
jedoch gegenüber
dem Substrat nur geringfügig
zugenommen. Es handelt sich daher um eine glatte Schicht. Die hohe
Barrierewirkung ist dadurch verständlich, dass die Schicht geschlossen
und sehr kompakt ist und keine starken topologischen Inhomogenitäten wie
z.B. Poren vorhanden sind.
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In 8 ist
eine rasterelektronenmikroskopische (SEM-) Aufnahme einer anorganischen
Einzelschicht mit hoher Barrierewirkung gezeigt: es liegt eine vollständige Bedeckung
vor, und die Schicht ist sehr glatt. Es werden einzelne Unregelmäßigkeiten
beobachtet; diese kommen jedoch durch das Substrat zustande. Die
in 8 gezeigten Schichten
sind jedoch mechanisch nur begrenzt belastbar. Bei starken Dehnungen kann
es zur Rissbildung kommen.
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In 9 sind
SEM-Aufnahmen von einer Doppelschicht aus einer zunächst aufgebrachten
organischen und einer anschließend
aufgebrachten anorganischen Schicht gezeigt. Dabei wurde die anorganische Schicht
mit den gleichen Prozessparametern wie die Schicht, die in 8 dargestellt ist, hergestellt.
Es kann daher Folgendes angenommen werden: die Prozessparameter
für die
organische Schicht sind so gewählt, dass
diese Schicht bereits sehr rauh aufwächst. Auf diesem rauhen Substrat
wächst
die anorganische Schicht auf, wobei eine zusätzliche Aufrauhung zu erwarten
ist. Dieser Schichtverbund besitzt nur eine geringfügige Barrierewirkung.
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Die hohe Permeation ist verständlich,
weil die Schichten deutlich rauher als die in 8 gezeigten sind. Es liegt eine hohe
Dichte an inneren Grenzflächen
vor, durch die Gasmoleküle
sehr schnell diffundieren können.
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Die 10 und 11 dagegen zeigen einen deutlich
glatteren Schichtverbund. Die Dichte an inneren Grenzflächen ist
deutlich geringer als im Fall der in 9 gezeigten
Schichten. Diese glatten Schichten weisen eine sehr hohe Sperrwirkung
auf. Außerdem
sind diese Schichtverbunde gegen lokale Dehnungen und plastische
Verformungen belastbar, wie Ergebnisse aus folgendem Test verdeutlichen:
die beschichteten Flaschen wurden mit 0,5 Litern karbonisierter
Flüssigkeit
mit einem CO2-Anteil von 3,2 oder 4 % befällt. Anschließend wurden
die Flaschen mit einer Kunststoffkappe verschlossen. Dann wurden
die befüllten
verschlossenen Flaschen zunächst
24 Stunden bei Raumtemperatur und anschließend 24 Stunden bei 38°C gelagert.
Bei dem Testverfahren entsteht in der Flasche ein Innendruck von
bis zu 5 bar, wodurch der Schichtsubstratverbund um lokal bis zu
mehr als 4,5 % gedehnt wird. Nach diesen Dehnungsbelastungen wird
immer noch eine hohe Sperrwirkung mit Verbesserungsfaktoren der
Sauerstoffbarrierewirkung (O2-BIF) von 27,4
bzw. 8,1 nachgewiesen.
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12 zeigt
eine Querschliffaufnahme eines glatten Zweischichtverbunds aus organischer
und anorganischer Schicht. Zunächst
wächst
die Schicht im Lagenwachstum auf, ab einer gewissen Schichtdicke
erfolgt ein Wechsel in einen Säulenwachstumsmodus.
Es ist möglich,
dass die lagenartige Schicht die organische und die säulenartige
Schicht die Barrierenschicht ist. Es ist aber auch möglich, dass
bei gleicher Beschichtung ein Wechsel der Wachstumsmode erfolgt,
d.h. dass die Barriereschicht auch erst lagenartig aufwächst, leicht
aufrauht und dann einen Übergang
vom Lagenwachstum in ein Säulenwachstum
erfolgt.
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Ein derartiger Verbund ist im Vergleich
zu einer reinen im Lagenwachstum abgeschiedenen Schicht mechanisch
stabilisiert, da die Kräfte
innerhalb der Grenzfläche
zwischen den Säulen
eine Stabilisierung gegenüber
Dehnungsbelastungen bewirken. Ähnliches
ist auch für
ein erstes Lagen- und anschließendes
Inselwachstum möglich.
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Zusammenfassend ist daher für eine optimale
Barriereschicht-Beschichtung
zu fordern, dass die erste Schicht zumindest in den ersten Monolagen
im Lagenwachstum aufwächst.
Dann kann entweder das Lagenwachstum beibehalten werden oder ein
Wechsel zum Säulen-
oder Inselwachstum erfolgen. Dabei muss diese Struktur sehr dicht
sein, d.h. es dürfen
keine unbedeckten Flächen
und möglichst
keine porösen
Bereiche auftreten.
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Weiterhin wäre bei Multilayern noch eine
anschließende
dritte organische Schicht, die wieder zu einer Glättung führt, und
anschließend
eine vierte Barriereschicht möglich.
Dieser Aufbau kann entsprechend für eine fünfte, sechste, siebte usw.
bis n-te Schicht fortgeführt
werden.
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Barriereeinzelschichten haben den
Nachteil, dass sie sehr anorganisch, d.h. sehr spröde sind,
wodurch sie unter Dehnungsbelastung anfällig gegen Rissbildung sind.
Ferner haften sie nicht optimal auf dem Substrat, da nur geringe
Bindungsenergien zwischen den SiOx-Schicht
und dem PET-Substrat
vorliegen. Dieser Sachverhalt wird in der Tabelle 1 dargestellt:
die mit Prozess 1 hergestellte anorganische Einzelschicht
besitzt zwar eine an sich hoher Barrierewirkung, die allerdings
nach einer Dehnungsbelastung im sogenannten Creep-Test mit 3,2 Vol-%
CO2, der vorstehend erläutert wurde, aufgrund von Rissbildung
extrem reduziert: wird.
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In Tabelle 1 ist ein Vergleich zwischen
den in den Experimenten variierten Prozessparametern und der Schichtmorphologie
dargestellt. Aus den Daten ist folgender Zusammenhang ersichtlich.
Wird die erste Schicht, wie in Prozess 2, bei einer HMDSN-Konzentration
von 2% oder, wie in Prozess 3, von 5 % abgeschieden, so
besitzt der Verbund aus erster und zweiter Schicht eine rauhe Oberflächenmorphologie
mit vielen inneren Grenzflächen.
Die rauhe Oberflächenmorphologie
liegt vor, obwohl die gemäß Prozess 1 abgeschiedene
anorganische Einzelschicht, die bei gleichen Prozessparametern aufgebracht
wurde wie Prozess 2 und Prozess 3, sehr glatt
ist.
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Bringt man dagegen, wie in Prozess 4,
die erste Schicht bei einer höheren
HMDSN-Konzentration von 35 %, oder wie in Prozess 5, von
40 % auf, so ist die Rauhigkeit des Verbundes aus erster und zweiter
Schicht deutlich geringer, und es sind deutlich weniger innere Grenzflächen vorhanden.
Zusätzlich
ist die Dichte an clusterartigen Strukturen deutlich reduziert.
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Nach der Modellvorstellung sind bei
dem niedrigen Konzentrationsbereich von 2 bis 5 % für die erste organische
Schicht die Abscheidebedingungen derart ungünstig, dass bereits diese sehr
rauh aufwächst.
Auf diesem Substrat wächst
anschließend
auch die zweite anorganische Schicht weiter, wobei die Struktur
der Unterlage übernommen
wird, und die Rauhigkeit und Dichte an Grenzflächen gleich bleibt oder sogar
noch zunimmt. Dagegen wird bei höherer
HMDSN-Konzentration
der ersten Schicht ein deutlich verbessertes Lagenwachstum erreicht,
das in ein Säulenwachstum übergehen
kann.
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Durch diese Wahl der Prozessparameter
wird die Fragmentierung des Precursors derart beeinflusst, dass
einzelne Fragmente in Form von Atomen, Molekülen, Ionen oder Radikalen mit
den Molekülen
des zu beschichteten Substrats reagieren und eine chemische Bindung
(Chemisorption) eingehen. Diese Bindung ist gegenüber einer
Physisorption bevorzugt. Durch die starke Bindung wird die Schichthaftung
verbessert.
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Ferner ist für die hohe HMDSN-Konzentration
und gegebenen anderen Prozessparametern die Fragmentierung derart
günstig,
dass die erste organische Schicht sehr glatt aufwächst. Auf
dieser ersten organischen Schicht kann dann die zweite anorganische
Schicht deutlich glatter und mit deutlich weniger inneren Grenzflächen aufwachsen.
Weil die erste organische Schicht deutlich weniger clusterartige
Partikel aufweist, können
nach Beschichtung mit der zweiten anorganischen Schicht deutlich
weniger "pinholes" entstehen.
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Die Fragmentierung des Precursors
wird durch den Yasuda-Parameter
bestimmt (Yasuda et al., J. Polym. Sci., Polym. Chem. Ed. 16 (1978)
743).
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