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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Einrichtung zur Abschirmung wenigstens einer elektronischen
Komponente gegenüber
elektromagnetischer Strahlung, insbesondere an einem elektrochemischen
Energiespeicher eines Kraftfahrzeugs, mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des Anspruchs 1.
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Eine derartige Abschirmeinrichtung
ist beispielsweise aus der
DE
43 40 108 C2 bekannt und weist eine elektrisch leitende
Platte auf, die von einem elektrisch leitenden Rahmen entlang ihrer
Außenkanten
vollständig
umlaufend eingefaßt
ist. Mit Hilfe einer derartigen Abschirmeinrichtung kann die elektromagnetische
Verträglichkeit
von elektrischen oder elektronischen Funktionsgruppen vergrößert werden.
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Von besonderer Bedeutung für die Wirksamkeit
einer derartigen Abschirmeinrichtung ist die Herstellung einer betriebssicheren
und möglichst
hochwertigen elektrisch leitenden Verbindung zwischen der Abschirmeinrichtung
und einem elektrisch leitenden Bauteil, an dem die wenigstens eine
abzuschirmende Komponente angebracht ist.
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Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit
dem Problem, für
eine Abschirmeinrichtung der eingangs genannten Art eine verbesserte
Ausführungsform
anzugeben, die insbesondere einen hochwertigen, elektrisch leitenden
Kontakt zwischen der Abschirmeinrichtung und dem mit der wenigstens
einen abzuschirmenden Komponente ausgestatteten Bauteil bereitstellt.
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Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch
die Gegenstände
der unabhängigen
Ansprüche
gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen
sind Gegenstand der abhängigen
Ansprüche.
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Die vorliegende Erfindung beruht
auf dem allgemeinen Gedanken, die elektrische Kontaktierung zwischen
der Abschirmeinrichtung und dem Bauteil mit Hilfe mehrerer Laschen
zu erzeugen, die einstückig
am Rahmen ausgebildet sind und im Montagezustand am Bauteil anliegen.
Derartige Laschen können
bei entsprechender Gestaltung Unebenheiten in der Kontaktzone des
Bauteils ausgleichen, wodurch der elektrische Kontakt zwischen dem
Bauteil und den Laschen und somit zwischen dem Bauteil und dem Rahmen
sowie der darin eingefaßten
Platte verbessert wird. Gleichzeitig besitzt die erfindungsgemäße Abschirmeinrichtung
einen besonders preiswerten Aufbau.
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Bei einer Ausführungsform, bei welcher die Kontaktlaschen
im Montagezustand direkt am Bauteil anliegen, ist die erfindungsgemäße Abschirmeinrichtung
besonders flach und eignet sich beispielsweise zur Abschirmung einer
elektrisch leitenden Platine, an der an einer von der Platte der
Abschirmeinrichtung abgewandten Seite die abzuschirmenden elektrischen
Komponenten angeordnet sind.
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Bei einer Weiterbildung kann die
Abschirmeinrichtung einen elektrisch leitenden Distanzrahmen aufweisen, über den
die Platte mit ihrem Rahmen am Bauteil abgestützt ist. Der Distanzrahmen
umschließt dabei
die jeweils abzuschirmenden Komponenten. Durch den Distanzrahmen
wird zwischen der Platte der Abschirmeinrichtung und dem Bauteil
ein abgeschirmtes Vo lumen bereitgestellt, in dem die abzuschirmenden
Komponenten angeordnet sein können. Bei
dieser Ausführungsform
liegt der Distanzrahmen am Bauteil an, während die Laschen des Rahmens am
Distanzrahmen anliegen.
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Um die Kontaktierung des Distanzrahmens mit
dem Bauteil zu verbessern, kann bei einer Weiterbildung vorgesehen
sein, dass der Distanzrahmen an seiner im Montagezustand am Bauteil
anliegenden Seite eine vollständig
umlaufende, gegenüber
dem Bauteil zurückgenommene
Stufe aufweist, in die ein vollständig umlaufender Kontaktrahmen
eingesetzt ist, an dem mehrere Laschen einstückig ausgebildet sind, die
im Montagezustand direkt am Bauteil anliegen. Ebenso wie die Laschen
des die Platte einfassenden Rahmens verbessern auch hier die Laschen des
Kontaktrahmens am Distanzrahmen die Kontaktierung zwischen Distanzrahmen
und Bauteil.
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Entsprechend besonders vorteilhafter
Ausführungsformen
können
die Laschen des Kontaktrahmens und/oder die Laschen des die Platte
umschließenden
Rahmens als Kontaktfedern ausgebildet sein, die im entspannten Zustand
von der Platte bzw. vom Distanzrahmen abheben. Diese Bauweise hat zur
Folge, dass die Kontaktfedern im Montagezustand unter Vorspannung
am Bauteil bzw. am Distanzrahmen zur Anlage kommen, wodurch sich
eine intensive und besonders effektive elektrische Verbindung zwischen
dem jeweiligen Rahmen und dem Bauteil bzw. dem Distanzrahmen ergibt.
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Die erfindungsgemäße Abschirmeinrichtung eignet
sich in besonderer Weise für
eine Verwendung in oder bei einem elektrochemischen Energiespeicher,
der mehrere Speicherzellen besitzt, die mittels einer elektrisch
leitenden Verbinderplatine miteinander verbunden sind. Ein derartiger
Energiespeicher ist beispielsweise aus der
DE 198 49 491 C1 bekannt,
deren Inhalt hiermit durch ausdrückliche
Bezugnahme in den Offenbarungsgehalt der vorliegenden Erfindung
aufgenommen wird. An der Verbinderplatine eines solchen Energiespeichers
können auf einer
den Speicherzellen zugewandten Unterseite elektronische Komponenten
angebracht sein, die gegen elektromagnetische Strahlen abgeschirmt
werden sollen. Hierzu besteht grundsätzlich die Möglichkeit,
ein Gehäuse
des Energiespeichers aus einem elektrisch leitenden Material herzustellen,
wodurch das Gehäuse
vergleichsweise teuer und schwer wird. Da sich ein solcher Energiespeicher
in besonderer Weise für
den Einbau in ein Elektrofahrzeug eignet, soll der Energiespeicher
kein unnötig
hohes Gewicht erhalten.
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Die erfindungsgemäße Abschirmeinrichtung kann
an einer von den Speicherzellen abgewandten Oberseite der Platine
angebracht werden, wodurch die an deren Unterseite angebrachten
Komponenten vor elektromagnetischer Strahlung geschützt sind. Mit
Hilfe der erfindungsgemäßen Abschirmeinrichtung
können
somit die Komponenten des Energiespeichers abgeschirmt werden, ohne
dass dazu das Gehäuse
des Energiespeichers aus einem elektrisch leitenden Material hergestellt
werden muss.
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Des Weiteren eignet sich die erfindungsgemäße Abschirmeinrichtung
für eine
Verwendung in oder an einem elektrisch leitenden Gehäuse einer elektronischen
Anordnung, insbesondere eines Steuergeräts, die bzw. das über Steckanschlüsse verfügt. Bei
einem elektrisch leitenden Gehäuse
sind die darin untergebrachten Komponenten automatisch abgeschirmt,
da das Gehäuse
einen Faraday-Käfig
bildet. Das geschützte
Gehäuseinnere
kommuniziert jedoch über
die Steckanschlüsse
mit einem Gehäuseäußeren, das
elektromagnetischer Strahlung ausgesetzt sein kann. Um das Eindringen
der elektromagnetischen Strahlen über die Steckanschlüsse in das Gehäuseinnere
verhindern zu können,
kann nun die erfindungsgemäße Abschirmeinrichtung
genutzt werden, indem diese die Steckanschlüsse abschirmt und für diese
Durchgangsöffnungen
enthält.
Auf diese Weise sind die Steckanschlüsse abgeschirmt, so dass das
Gehäuseinnere
vor elektromagnetischer Strahlung geschützt ist.
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Weitere wichtige Merkmale und Vorteile
der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und
aus der zugehörigen
Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Es versteht sich, dass die vorstehend
genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur
in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen
Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen
der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung
sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden
Beschreibung näher
erläutert,
wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder funktional gleiche
oder ähnliche
Bauteile beziehen.
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Es zeigen, jeweils schematisch,
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1 eine
perspektivische Ansicht eines elektrochemischen Energiespeichers,
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2 eine
perspektivische Ansicht zweier Verbinderplatinen des Energiespeichers,
die jeweils mit einer erfindungsgemäßen Abschirmeinrichtung ausgestattet
sind,
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3 eine
Ansicht von unten eines Ausschnitts der Abschirmeinrichtung in einer
vergrößerten Darstellung,
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4 einen
Querschnitt durch einen Randbereich der Abschirmeinrichtung,
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5 eine
Schnittdarstellung eines Steuergeräts im Bereich von zwei Steckanschlüssen, das mit
der erfindungsgemäßen Abschirmeinrichtung ausgestattet
ist,
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6 eine
Ansicht von unten eines Distanzrahmens mit Kontaktrahmen,
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7 einen
Querschnitt durch einen Randbereich des Distanzrahmens.
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Entsprechend 1 weist ein elektrochemischer Energiespeicher 1,
der im folgenden auch als Batterie 1 bezeichnet werden
kann, mehrere Speicherzellen 2 auf, die in einem Gehäuse 3 des
Energiespeichers 1 untergebracht sind. Das Gehäuse 3 ist
zweckmäßig aus
einem elektrisch nicht leitenden Material hergestellt und besteht
insbesondere aus einem nicht brennbaren Kunststoff, z.B. aus RPC.
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Die hier gezeigte Batterie 1 ist
außerdem
mit einer Wärmeübertragereinrichtung 4 zum
Kühlen und/oder
Beheizen der Speicherzellen 2 ausgestattet.
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Der Energiespeicher 1 ist
hier mit zwei Verbinderplatinen 5 ausgestattet, die jeweils
eine Reihe nebeneinander angeordneter Speicherelemente 2 parallel
schließen.
Entsprechend den 1 und 2 ist jede Verbinderplatine 5 zu
diesem Zweck mit mehreren Elementverbindern 6 ausgestattet,
die jeweils zwei Speicherelemente 2 elektrisch miteinander
und mit der Verbinderplatine 5 verbinden. Die Verbinderplatine 5 besteht
somit aus einem elektrisch leitenden Material, z.B. aus Blech od.dgl.
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Jede Verbinderplatine 5 besitzt
eine den Speicherelementen 2 zugewandte und in den Darstellungen
der 1 und 2 vom Bet rachter abgewandte
Unterseite 7. An dieser Unterseite 7 können bei
einem modernen Energiespeicher 1 elektronische Komponenten 8 angeordnet
sein, die hier durch verschiedene geometrische Figuren angedeutet sind.
Um Fehlfunktionen dieser Komponenten 8 zu vermeiden, ist
es erforderlich, diese gegenüber
elektromagnetischen Strahlen abzuschirmen. Zu diesem Zweck weist
der Energiespeicher 1 für
die Verbinderplatinen 5 jeweils eine erfindungsgemäße Abschirmeinrichtung 9 auf.
Diese Abschirmeinrichtungen 9 sind dabei jeweils an einer
von den Speicherelementen 2 abgewandten und in den 1 und 2 dem Betrachter zugewandten Oberseite 10 der
jeweiligen Verbinderplatine 5 angebracht.
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Jede Abschirmeinrichtung 9 besitzt
eine Platte 11 aus einem elektrisch leitenden Material,
z.B. aus Blech. Des Weiteren ist für jede Platte 11 ein Rahmen 12 vorgesehen,
der ebenfalls aus einem elektrisch leitenden Material besteht und
entlang von Außenkanten 34 (vgl.
die 4 und 7) vollständig umlaufend angebracht ist.
Der Rahmen 12 fasst somit die zugehörige Platte 11 umfangsmäßig vollständig ein.
Die Dimensionierung der Platte 11 bzw. der Abschirmeinrichtung 9 ist
zweckmäßig so gewählt, dass
ein Bereich an der Unterseite 7, in dem die abzuschirmenden
Komponenten 8 angeordnet sind, auf der Oberseite 10 vollständig abgedeckt
ist.
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Entsprechend den 3 und 4 ist
der Rahmen 12 an derjenigen Seite, mit welcher er gegen
die Verbinderplatine 5 verschraubt wird, mit einer Vielzahl
von Kontaktlaschen 14 versehen, die einstöckig am
Rahmen 12 ausgebildet sind. Diese Kontaktlaschen 14 kommen
im montierten Zustand an dem mit den abzuschirmenden Komponenten 8 ausgestatteten
Bauteil, also an der Verbinderplatine 5 zur Anlage. Zweckmäßig sind
die Kontaktlaschen 14 als Kontaktfedern ausgebildet, die
entsprechend 4 im demontierten
Zustand von der Platte 11 abhe ben. Der Rahmen 12 und
somit die Kontaktfedern bzw. Kontaktlaschen 14 bestehen
aus einem Material, das einerseits eine möglichst hohe Federelastizität besitzt
und andererseits eine möglichst
hohe elektrische Leitfähigkeit
aufweist. Als Werkstoff für
den Rahmen 12 und somit für die Kontaktlaschen 14 hat sich
eine Kupfer-Beryllium-Legierung als besonders vorteilhaft herausgestellt.
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Gemäß 4 ist der Rahmen 12 im Querschnitt U-förmig, so
dass er mit seinen Schenkeln 15,16 die Außenkante 34 der
Platte 11 beiderseits umgreift. Zur Fixierung des Rahmens 12 an
der Platte 11 kann ein elektrisch leitender Klebstoff verwendet
werden, so dass die Platte 11 in den Rahmen 12 eingeklebt
ist.
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Gemäß 3 kann der Rahmen 12 aus mehreren
Teilrahmen zusammengesetzt sein, die jeweils eine der vier Außenkanten 34 der
rechteckigen Platte 11 einfassen und in den Ecken elektrisch
leitend miteinander verbunden sind.
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Entsprechend den 1 und 2 kann
die Abschirmeinrichtung 9 mittels Schrauben 13 an
der jeweiligen Verbinderplatine 5 befestigt sein.
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Um den Rahmen 12 zusammen
mit der darin eingefaßten
Platte 11 gegen die Verbinderplatine 5 schrauben
zu können,
sind gemäß 3 im Rahmen 12 und
in der Platte 11 für
die Schrauben 13 Durchgangsöffnungen 17 ausgebildet,
durch welche die Befestigungsschrauben 13 im Montagezustand hindurchragen.
Um eine besonders intensive Kontaktierung zwischen den Kontaktlaschen 14 und
der Verbinderplatine 5 zu erzielen, erfolgt die Befestigung, hier
die Verschraubung, der Platte 11 mit Rahmen 12 an
der Verbinderplatine 5 so, dass sich dabei die Kontaktla schen 14 elastisch
verbiegen und im Montagezustand gegen die Verbinderplatine 5 vorgespannt
sind.
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Obwohl die in den 1 bis 4 gezeigte
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Abschirmeinrichtung 9 beispielhaft
für eine
Verwendung in oder an einem Energiespeicher 1 beschrieben
worden ist, ist klar, dass grundsätzlich auch eine beliebige
andere Anwendung der Abschirmeinrichtung 9 möglich ist, insbesondere
kann die Abschirmeinrichtung 9 an einem beliebigen anderen
Bauteil, das abzuschirmende elektrische Komponenten 8 trägt, befestigt
werden, sofern dieses Bauteil eine Kontaktzone besitzt, die für eine Kontaktierung
mit den Kontaktlaschen 14 geeignet ist.
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Entsprechend den 5 bis 7 kann
die Abschirmeinrichtung 9 zusätzlich mit einem Distanzrahmen 18 ausgestattet
sein, der ebenfalls aus einem elektrisch leitenden Material, insbesondere
aus Metall, besteht. Der Distanzrahmen 18 ist so geformt, dass
er sich entlang des Rahmens 12 auf der mit den Kontaklaschen 14 ausgestatteten
Seite umfangsmäßig vollständig umlaufend
erstreckt. Durch eine geeignete Dimensionierung der Abschirmeinrichtung 9 umschließt dann
der Distanzrahmen 18 eine oder mehrere abzuschirmende elektronische
Komponente 8 bzw. Komponenten 8, wobei der Distanzrahmen 18 zwischen
dem Gehäuse 19 und
der Platte 11 bzw. deren Rahmen 12 angeordnet
ist.
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Im gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich
bei den abzuschirmenden Komponenten 8 um Steckanschlüsse 8,
die an einem elektrisch leitenden Gehäuse 19 einer im Übrigen nicht
gezeigten elektronischen Anordnung ausgebildet sind. Die elektronische
Anordnung kann beispielsweise ein Steuergerät, insbesondere ein Steuergerät für den Energiespeicher 1,
sein. Das Gehäuse 19 umschließt ein Inneres 20 und
trennt dieses von einem Äußeren 21. Um
eine Übertragung
elektromagnetischer Strahlung zwischen Gehäuseinnerem 20 und
Gehäuseäußerem 21 durch
die Steckanschlüsse 8 zu
behindern, ist die erfindungsgemäße Abschirmeinrichtung 9 im
Bereich der Steckanschlüsse 8 am
Gehäuse 19 montiert.
Die Montage erfolgt hier an der Gehäuseinnenseite, d.h. die Abschirmeinrichtung 9 ist
im Gehäuseinneren 20 an
das Gehäuse 19 angebaut.
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In dem in 5 gezeigten Montagezustand liegt der
Distanzrahmen 18 mit einer durchgehenden Anlagefläche 22 relativ
großflächig an
der Innenseite des Gehäuses 19 an.
Die Platte 11 liegt über
ihren Rahmen 12 an einer von der Anlagefläche 22 abgewandten
Seite am Distanzrahmen 18 an, wodurch die Abschirmeinrichtung 9,
die Steckanschlüsse 8 umschließend gegenüber dem
Gehäuse 19 abgeschlossen
ist. Bei dieser Bauweise sind die Kontaktlaschen 14 des
Rahmens 12 direkt mit dem Distanzrahmen 18 und über diesen
indirekt mit dem Gehäuse 19 elektrisch
leitend verbunden.
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Die Platte 11 enthält für jeden
Steckanschluß 8 einen
Durchgang 23, durch den ein Kontaktabschnitt 24 des
jeweiligen Steckanschlusses 8 in das Gehäuseinnere 20 hineinragt.
Die Kontaktabschnitte 24 sind bei der hier gezeigten Ausführungsform
jeweils mit einem Außengewinde 25 versehen,
wodurch es mit einer ersten Mutter 26 möglich ist, die Platte 11 mit
dem jeweiligen Steckanschluß 8 und über diesen
mit dem Gehäuse 19 zu
verschrauben. Mittels einer zweiten Mutter 27 können dann
elektrische Anschlüsse 28 mit
der ersten Mutter 26 verspannt werden, wodurch sich eine
elektrische Kontaktierung mit dem jeweiligen Steckanschluß 8 ausbildet.
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Entsprechend den 5 bis 7 kann
der Distanzrahmen 18 an der im Montagezustand dem Gehäuse 19 zugewandten
Seite neben der Anlagefläche 22 eine
vollständig
umlaufende Stufe 29 auf weisen, die gegenüber dem
Gehäuse 19 bzw.
gegenüber
der Anlagefläche 22 zurückgenommen
ist. In dieser Stufe 29 ist ein Kontaktrahmen 30 angeordnet, mit
dessen Hilfe die elektrische Kontaktierung zwischen Distanzrahmen 18 und
Gehäuse 19 verbessert
werden kann. Entsprechend den 6 und 7 besitzt dieser Kontaktrahmen 30 ebenfalls
eine Vielzahl von Laschen 31, die einstückig am Kontaktrahmen 30 ausgebildet
sind. Zweckmäßig sind
auch diese Laschen 31 als Kontaktfedern ausgestaltet, die
so geformt sind, dass sie im entspannten und demontierten Zustand
von der Stufe 29 abheben, vorzugsweise so weit, dass sie über die
Anlagefläche 22 vorstehen.
Durch die Montage des Distanzrahmens 18 mit daran angebrachtem
Kontaktrahmen 30 werden die Kontaktfedern bzw. Laschen 31 verformt
bis die Anlagefläche 22 am
jeweiligen, mit den abzuschirmenden Komponenten 8 ausgestatteten
Bauteil, also hier am Gehäuse 19 anliegt.
Im montierten Zustand liegen die Laschen 31 somit mit Vorspannung
am Gehäuse 19 an,
wodurch sich – wie
bei den Kontaktlaschen 14 des Rahmens 12 – eine verbesserte
elektrische Kontaktierung der Laschen 31 am Gehäuse 19 ergibt.
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Entsprechend 7 besitzt der Distanzrahmen 18 an
der im Montagezustand vom Gehäuse 19 abgewandten
Seite einen Kragen 32, der zweckmäßig vollständig umlaufend ausgebildet
sein kann. Dieser Kragen 32 ist so dimensioniert, dass
darin die Platte 11 mit zugehörigem Rahmen 12 einsetzbar
ist, wobei zweckmäßig der
Rahmen 12 den Kragen 32 seitlich elektrisch kontaktiert.
Die Dimensionierung des Kragens 32 ist hier außerdem so
gewählt,
dass dieser im Montagezustand bündig
mit der Platte 11 bzw. mit dem Rahmen 12 abschließt.
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Wenn sowohl die Laschen 31 des
Kontaktrahmens 30 also auch die Kontaktlaschen 14 des Rahmens 12 als
Kontaktfedern ausgebildet sind, sind ihre Federsteifigkeiten zweckmäßig so auf einander abgestimmt,
dass alle Kontaktlaschen 14 des Rahmens 12 insgesamt
eine größere resultierende
Federkraft erzeugen als die Gesamtheit aller Laschen 31 des
Kontaktrahmens 30. Durch diese Dimensionierung kann gewährleistet
werden, dass über
die Befestigung der Platte 11 am Gehäuse 19 der Distanzrahmen 18 mit
seiner Anlagefläche 22 gegen
das Gehäuse 19 anliegend
montiert werden kann, ohne dass dabei die Kontaktlaschen 14 des
Rahmens 12 mit der Platte 11 auf Block verspannt
werden müssen.
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Damit auch der Kontaktrahmen 30 und
somit seine Laschen 31 eine relativ hohe Federelastizität sowie
eine relativ hohe elektrische Leitfähigkeit besitzen, wird auch
der Kontaktrahmen 30 aus einem geeigneten Material, insbesondere
aus einer Kupfer-Beryllium-Legierung hergestellt. Zur Vereinfachung
der Montage kann auch der Kontaktrahmen 30 mit dem Distanzrahmen 18 verklebt
sein, wobei auch hier zweckmäßig ein
elektrisch leitender Klebstoff verwendet wird.
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Obwohl die hier mit dem Distanzrahmen 18 gezeigte
Ausführungsform
der Abschirmeinrichtung 9 beispielhaft für eine Anwendung
zum Abschirmen von Steckanschlüssen 8 an
einem Gehäuse 19 beschrieben
worden ist, ist klar, dass grundsätzlich auch beliebige andere
Anwendungen für
die erfindungsgemäße Abschirmeinrichtung 9 möglich sind, bei
denen mit Hilfe des Distanzrahmens 18 ein abgeschirmtes
Volumen 33 bereitgestellt wird. In diesem, gegenüber elektromagnetischer
Strahlung abgeschirmten Volumen oder Raum 33, können dann
vom jeweiligen, elektrisch leitenden Bauteil, hier das Gehäuse 19,
abstehende elektrische, abzuschirmende Komponenten 8 angeordnet
werden können.
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Bei der in 5 gezeigten Anordnung schirmt die erfindungsgemäße Abschirmeinrichtung 9 die
beiden Steckanschlüsse 8 ge genüber elektromagnetischer
Strahlung ab. Dies ist jedoch gleichbedeutend damit, dass auch Komponenten,
die im Gehäuseinneren 20 angeordnet
sind, gegenüber
elektromagnetischer Strahlung abgeschirmt sind, die im Bereich der
Steckanschlüsse
8 am Gehäuseäußeren 21 auftreten.
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- 1
- elektrochemischer
Energiespeicher/Batterie
- 2
- Speicherelement
- 3
- Gehäuse von 1
- 4
- Wärmeübertragereinrichtung
- 5
- Bauteil/Verbinderplatine
- 6
- Elementverbinder
- 7
- Unterseite
von 5
- 8
- elektronische
Komponente
- 9
- Abschirmeinrichtung
- 10
- Oberseite
von 5
- 11
- Platte
von 9
- 12
- Rahmen
um 11
- 13
- Schraube
- 14
- Kontaklasche
von 12
- 15
- Schenkel
von 12
- 16
- Schenkel
von 12
- 17
- Durchgangsöffnung in 11, 12 für 13
- 18
- Distanzrahmen
- 19
- Bauteil/Gehäuse
- 20
- Gehäuseinneres
- 21
- Gehäuseäußeres
- 22
- Anlagefläche von 18
- 23
- Durchgang
in 11 für 8
- 24
- Kontaktabschnitt
von 8
- 25
- Außengewinde
von 24
- 26
- erste
Mutter auf 24
- 27
- zweite
Mutter auf 24
- 28
- elektrischer
Anschluß
- 29
- Stufe
- 30
- Kontaktrahmen
- 31
- Lasche
von 30
- 32
- Kragen
von 18
- 33
- abgeschirmter
Raum/abgeschirmtes Volumen
- 34
- Außenrand
von 11