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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zur Implantation von Okklusionsmitteln gemäß den Merkmalen im Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
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Die Behandlung intrakranieller Aneurysmen durch
neuroradiologische Therapieformen zählt zum Stand der Technik.
Hierbei wird subkutan von der Leiste aus ein Katheter in das Gefäßsystem
eingeführt
und das Aneurysma sondiert. Durch Applikation von Embolisationsmaterialien
kann das Aneurysma verfüllt
werden. Dadurch wird der hämodynamische Druck
von der Gefäßwand genommen,
um die Gefahr einer Aneurysmaruptur und einer damit einhergehenden
Hirnblutung zu vermeiden.
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Als Okklusionsmittel zur Embolisation
werden in der Neuroradiologie vorzugsweise Mikrowendeln aus Platin
eingesetzt. Ein besonderes Problem im Rahmen dieser sogenannten
Mikrowendeln bildet die Trennung der Okklusionsmittel von dem Trägersystem
im Anschluss an ihre Platzierung. Bekannt sind sowohl elektrolytische
(
EP 726 745 B1 )
als auch mechanische (
DE
93 20 840 U1 ) Abtrennverfahren. Bei mechanischen Abtrennverfahren
sind bestimmte Koppelelemente erforderlich, die einerseits relativ aufwendig
in der Herstellung sind und bei denen andererseits leicht ein vorzeitiges,
ungewünschtes
Abkoppeln des Okklusionsmittels auftreten kann, was zu einer Fehlpositionierung
führt und
im schlimmsten Fall zu einer Hirnembolie. Auch am distalen Ende
des Trägersystems
kann ein unter Umständen
scharfkantiges Koppelelement verbleiben, das zu Verletzungen am
Implantationsort führen
kann. Ein weiterer Nachteil bei mechanischen Ablösesystemen ist, dass Relativbewegungen,
z.B. rotatorische Bewegungen, erforderlich sind, um das Okklusionsmittel
_ abzulösen. Dabei
besteht die Gefahr, dass sich das Okklusionsmittel verlagert. Des
Weiteren sind derartige Systeme im Ablösesegment relativ steif, so
dass es allein durch die Handhabung zu Gefäßwandverletzungen kommen kann
und eine Sondierung des Aneurysmas durch die stark gewundenen Hirngefäße nicht
möglich
ist.
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Bei dem elektrolytischen Ablöseverfahren wird
ein Edelstahlabschnitt eines z.B. teflonbeschichteten Führungsdrahts
distal durch Elektrolyse von dem Okklusionsmittel getrennt. Die
Elektrolyse entsteht durch Applikation eines positiven Gleichstroms zwischen
0,5 mA und 2 mA. Die negativ geladene Elektrode wird mit einer Nadel
verbunden und am Patienten geerdet. Die elektrolytische Abtrennung
erfolgt innerhalb einer Zeitspanne von etwa 10 Sekunden und wenigen
Minuten, wobei das eigentliche Abtrennen durch einen plötzlichen
Anstieg der Spannung auf 3,5 bis 7,0 Volt angezeigt wird. In der
Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass sowohl Schwankungen in der
Ablösezeit
auftreten als auch dass die Spannung nicht notwendigerweise plötzlich ansteigt,
so dass das Abtrennen in manchen Fällen nicht vom Operateur zuverlässig erkannt
werden kann. Das kann daran liegen, dass der Edelstahlabschnitt
zwar korrosiv durchtrennt wurde, aber immer noch eine elektrisch
leitende Verbindung besteht und somit keine erkennbare Widerstandsänderung
stattfindet, welche die Spannung ansteigen lässt. Das hat zur Folge, dass
Gleichstrom unnötig lange
appliziert wird, ohne dass dem Operateur angezeigt wird, dass das
Okklusionsmittel bereits abgetrennt ist. Ein weiteres Problem besteht
darin, dass auch bei der elektrolytischen Ablösung an der Sollbruchstelle
am distalen Ende des Führungsdrahts
scharfkantige Vorsprünge stehen
bleiben, die ebenfalls zu Gefäßwandverletzungen
führen
können.
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Die
EP 726 745 B1 offenbart eine Vorrichtung
zur Implantation von Okklusionswendeln mit einem Führungsdraht,
der ein einzelnes diskretes elektrolytisch abtrennbares Opferglied
aufweist, das an dem distalen Ende eines Kerndrahts vorgesehen ist. Das
distale Ende des Kerndrahts läuft
spitz zu und ist zur Stabilisierung mit einer Schraubenfeder umgeben,
die an ihrem proximalen Ende unlösbar
mit dem Kerndraht verbunden ist und an ihrem distalen Ende an dem
Okklusionsmittel abgestützt
ist. Obwohl durch die Windungen der Schraubenfeder hindurch der
Zutritt von Blut zu dem elektrolytisch abtrennbaren Opferglied möglich ist,
wird es als nachteilig angesehen, dass der Zutritt von Blut durch
die üblicherweise
dicht gewickelten Windungen der Schraubendruckfeder behindert wird.
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Hiervon ausgehend liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Implantation von Okklusionsmitteln
bereitzustellen, bei welcher der Zutritt von Blut zu der Sollbruchstelle
durch eine den Übergangsabschnitt
umgebende Schraubendruckfeder hindurch verbessert ist.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit
den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Die von der Sollbruchstelle aufgespannte Radialebene
liegt im ersten Längenabschnitt
der Schraubendruckfeder. Bei dieser Konfiguration ist ein ungehinderter
Zutritt von Blut zu der Sollbruchstelle möglich, ohne dass der Blutaustausch
durch lange Wege beschränkt
wird. Der erste Längenabschnitt und
die Sollbruchstelle sind am distalen Ende des Übergangsabschnitts angeordnet.
Dieser Bereich bietet sich an, wenn der Übergangsabschnitt spitz zuläuft, so
dass der insbesondere elektrolytisch korrodierbare Bereich der Sollbruchstelle
einen geringen Durchmesser aufweist. Eine elektrolytische Schwächung mit
anschließender
Federkraftabtrennung ist in diesem Bereich besonders rasch möglich.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Schraubendruckfeder
nicht über
ihre gesamte Länge gleichförmig gestaltet
ist, sondern wenigstens einen ersten Längenabschnitt aufweist, in
welchem der Abstand zweier benachbarter Windungen größer ist
als in einem zweiten Längenabschnitt.
Dadurch, dass der Abstand zweier benachbarter Windungen in diesem
ersten Längenabschnitt
vergrößert ist,
wird der Zutritt von Körperflüssigkeit,
d.h. von Blut zu der Sollbruchstelle erleichtert, so dass der insbesondere
für die
elektrolytische Abtrennung erforderliche Austausch von Blut an der
Sollbruchstelle gewährleistet ist.
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Die Sollbruchstelle kann nach den
Merkmalen des Patentanspruchs 2 elektrolytisch korrodierbar ausgebildet
sein.
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Ferner ist es nach den Merkmalen
des Patentanspruchs 3 auch möglich,
die Sollbruchstelle aus einem biodegradablen Werkstoff herzustellen. Als
biodegradable Werkstoffe sind vor allem die synthetisch hergestellten
Polymere auf Basis von Glykol (PGA) und Milchsäure (PLA) geeignet. Weitere
biodegradable Polymere sind Poly (epsilon-caprolacton), Poly (beta-hydroxybutyrat),
Poly (p-dioxanon), Polyanhydride, Polyesterurethan und Polyorthoester. Ebenso
kann als biodegradabler Werkstoff Poly-L-lactid (PLLA), Polyglykolid,
Poly-D,L-kactid (PDLLA) zum Einsatz kommen.
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Die Sollbruchstelle kann auch derart
gestaltet sein, dass der Übergangsabschnitt
unter Eingliederung eines biodegradablen Werkstoffs formschlüssig oder
kraftschlüssig
an dem proximalen Ende des Okklusionsmittels befestigt ist, wobei
der biodegradable Werkstoff gewissermaßen als Kleber fungiert, der
bei Kontakt mit Blut erodiert wird und den Übergangsabschnitt freigibt. Überwindet
die von der Schraubendruckfeder ausgehende Federkraft die in der
Sollbruchstelle herrschenden Kräfte,
erfolgt eine Abtrennung des Okklusionsmittels von dem Übergangsabschnitt.
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Bei elektrolytisch korrodierbaren
Sollbruchstellen erfolgt die Abtrennung des Okklusionsmittels durch
die Kombination zweier Mechanismen: zunächst wird die Sollbruchstelle
durch elektrolytische Korrosion geschwächt, woraufhin anschließend durch
Zuführung
mechanischer Energie, nämlich
der von der Schraubendruckfeder ausgehenden Federkraft, das Okklusionsmittel
von dem distalen Ende des Übergangsabschnitts
abgerissen und anschließend
weggedrückt
wird. Das Wegdrücken
hat zudem den Vorteil, dass sich die Schraubendruckfeder durch die
Entlastung längt
und vorzugsweise über das
distale Ende des Übergangsabschnitts
hinaus ragt, so dass die Sollbruchstelle geschützt im Inneren der Schraubendruckfeder
liegt. Die üblicherweise sehr
spitze Sollbruchstelle stellt durch diesen Push-Effekt keine Gefahr
für die
unmittelbar benachbarten Gefäßwände dar
und kann risikolos durch Zurückziehen
des Führungsdrahts
aus dem Implantationsraum entfernt werden.
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Obgleich die Vorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung
besonders dann zum Tragen kommen, wenn eine Schwächung der Sollbruchstelle durch
Blutzutritt erfolgt, ist es selbstverständlich auch möglich, alternative
Sollbruchstellen vorzusehen, die ohne Zutritt von Blut auftrennbar
sind. Das können unter
anderem geklebte Sollbruchstellen sein, die z.B. durch Zuführung thermischer
Energie gelöst werden
können.
Auch bekannte Ablöseverfahren durch
Zuführung
von Strom, Laserstrahlung oder Schwingungen kommen in Frage. Ebenso
sind form- oder kraftschlüssig
gestaltete Sollbruchstellen vorstellbar, die beispielsweise unter
Aktivierung von sogenannten Gedächtnislegierungen,
wie z.B. Nitinol, gelöst
werden können.
Es ist auch denkbar, dass kraftschlüssige Verbindungen vorgesehen
sind, bei denen beispielsweise ein biokompatibles Polymer das distale
Ende des Übergangsabschnitts
klemmhaltert, wobei das Polymer unter Zuführung von Energie dieses Ende
freigibt, damit das Okklusionsmittel unter dem Einfluss der Federkraft
abgetrennt werden kann.
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Ein weiterer Vorteil der Erfindung
ist, dass durch das Wegdrücken
des Okklusionsmittels von der Sollbruchstelle eine abrupte Abtrennung
des Okklusionsmittels erfolgt, so dass bei einer elektrolytischen
Schwächung
der Sollbruch stelle die elektrolytische Abtrennung als deutliche
Spannungsschwankung vom Operateur registriert wird, so dass dieser Gewissheit über den
Abschluss des Abtrennvorgangs hat.
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In der Ausführungsform des Patentanspruchs
4 sind ein erster Längenabschnitt
und die Sollbruchstelle in axialer Richtung zueinander versetzt
angeordnet. Diese Konfiguration kann von Vorteil sein, wenn mehrere
erste Längenabschnitte
vorgesehen sind im Wechsel mit zweiten Längenabschnitten, so dass durch
das Innere der Schraubendruckfeder ein gewisser Blutaustausch stattfinden kann,
wobei Blut durch die ersten Längenabschnitte mit
größerem Windungsabstand
ein- und austritt.
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Diese Konfiguration ist insbesondere
dann von Bedeutung, wenn die Windungen in dem zweiten Längenabschnitt
sehr dicht gewickelt sind, das heißt der axiale Abstand zwischen
den Windungen sehr klein ist oder sogar gegen Null geht, so dass
ein Durchtritt von Blut in diesem Längenabschnitt weitestgehend
ausgeschlossen ist. Die Merkmale des Patentanspruchs 5 beziehen
sich auf eine solche Konfiguration, wobei die Vorrichtung ein oder
mehrere zweite Längenabschnitte
aufweist, in denen die Windungen auf Block gesetzt sind, das heißt aneinander
anliegen. Diese Windungen können
mangels Federweg keine Federkraft ausüben, so dass bei dieser Konfiguration
die für
die Federkraft wirksamen Windungen ausschließlich in dem ersten Längenabschnitt
liegen.
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Der Abstand zweier benachbarter Windungen
im Sinne der Erfindung bezieht sich ausschließlich auf nicht um ihre Längsachse
geknickte oder gebogene Federungsanordnungen, sondern auf Schraubendruckfedern
in ihrer unbelasteten längsgestreckten
Konfiguration. Das distale Ende der Schraubendruckfeder ist vorzugsweise
derart ausgebildet, dass die Federkraft möglichst axial auf das Okklusionsmittel
aufgebracht werden kann. Bei einer ebenen radialen Anlagefläche des
Okklusionsmittels kann dies durch die Verminderung der Steigung
an der auslaufenden Windung der Schraubendruckfeder erreicht werden,
so dass die Federachse rechtwinklig auf der Anlagefläche steht.
Dieser Endab schnitt der Schraubendruckfeder ist nicht als zweiter
Längenabschnitt
im Sinne der Erfindung zu verstehen, sondern lediglich als funktionell
bedingter Auflagerbereich, in dem der Windungsabstand je nach Konfiguration
des Anschlusskörpers
verkleinert sein kann. Längenabschnitte
im Sinne der Erfindung liegen zwischen diesen gegebenenfalls an
die Anschlusskörper
angepassten Endbereichen.
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Der Abstand zweier benachbarter Windungen
bemisst sich nach dem Abstand, der innerhalb der Mantellinie der
Schraubendruckfeder gemessen wird. Die Mantellinie der im Rahmen
der Erfindung eingesetzten Schraubendruckfeder kann in ihrem Verlauf
stetig oder unstetig sein, das heißt auch Sprünge aufweisen, insbesondere
beim Übergang von
einem ersten Längenabschnitt
auf einen zweiten Längenabschnitt.
Schraubendruckfedern mit kontinuierlicher Mantellinie können beispielsweise
kegelförmige,
doppelkegelförmige
oder tonnenförmige Schraubendruckfedern
sein, die gegebenenfalls einen zylindrischen Zwischenteil aufweisen.
Insbesondere kann aufgrund der unterschiedlichen Funktionalität der einzelnen
Längenabschnitte
der Außendurchmesser
der Schraubendruckfeder im ersten Längenabschnitt zumindest teilweise
von dem Außendurchmesser
des zweiten Längenabschnitts
abweichen, das heißt
auf einem Teilstück
größer oder kleiner
sein oder auch einen komplett anderen Verlauf aufweisen (Patentanspruch
6).
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Der Außendurchmesser der Schraubendruckfeder
liegt vorzugsweise in der Größenordnung von
0,1 mm bis 2 mm (Patentanspruch 7).
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Die Schraubendruckfedern können einen
inkonsistenten Drahtdurchmesser aufweisen, der sich sowohl kontinuierlich über die
gesamte Längserstreckung
der Schraubendruckfeder ändert
als auch in Abhängigkeit
von den Längenabschnitten
schwankt, wie dies Gegenstand des Patentanspruchs 8 ist. Bei inkonsistenten
Drahtdurchmessern können
sich unterschiedliche Abstände
benachbarter Windungen auch durch den Drahtdurchmesser selbst ergeben, während die
Steigung bzw. die Teilung der Schraubendruckfeder gleich bleibt.
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Nach den Merkmalen des Patentanspruchs 9
ist die Schraubendruckfeder aus einem unrunden Draht hergestellt.
Der Draht kann beispielsweise einen ovalen oder auch eckigen Querschnitt
haben. Insbesondere kann der Querschnitt rechteckig sein, wobei
ein abgeflachter Draht, insbesondere bei den beengten räumlichen
Verhältnisse,
je nach Konfiguration höhere
Federkräfte
aufbringen kann als ein Runddraht.
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Ein vorteilhafter Durchmesserbereich
für den Draht,
insbesondere den Runddraht, der Schraubendruckfeder liegt zwischen
10 um und 0,5 mm (Patentanspruch 10).
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Eine besonders wirtschaftlich herstellbare Schraubendruckfeder
wird in den Merkmalen des Patentanspruchs 11 gesehen, wonach der
erste Längenabschnitt
durch Kaltverfestigung einer metallischen Schraubendruckfeder gebildet
ist. Die erfindungsgemäße Schraubendruckfeder
kann beispielsweise aus einer zylindrischen Schraubendruckfeder konstanten
Windungsabstands bzw. mit konstanter Steigung gebildet werden, wobei
ein erster Längenabschnitt über die
werkstoffspezifische Streckgrenze hinaus gelängt wird, so dass eine Kaltverfestigung stattfindet.
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Neben dieser besonders wirtschaftlichen Herstellung
von geeigneten Schraubendruckfedern ist es im Rahmen der Erfindung
ferner möglich,
dass der erste Längenabschnitt
der Schraubendruckfeder aus einem anderen Material besteht als der
zweite Längenabschnitt
(Patentanspruch 12). Es ist vorstellbar, dass die Schraubendruckfeder
zumindest teilweise, das heißt
in einem ersten oder zweiten Längenabschnitt
aus einem nicht elektrolytisch korrodierbaren Metall besteht (Patentanspruch
13).
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Es ist aber auch möglich, das
Material, aus dem die Schraubendruckfeder hergestellt ist, mit einer
elektrisch isolierenden Beschichtung zu versehen, unabhängig davon,
ob das Material selbst elektrolytisch korrodierbar ist oder nicht
(Patentanspruch 14).
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Neben metallischen Werkstoffen können zumindest
Teilbereiche bzw. Längenabschnitte
der Schraubendruckfeder aus einem elektrisch nicht leitenden Polymer
bestehen (Patentanspruch 15)
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Zur Kontrolle der Positionierung
des Implantats sowie des distalen Endes des Führungsdrahts kann die Schraubendruckfeder
zumindest teilweise röntgensichtbar
gestaltet sein (Patentanspruch 16). Beispielsweise indem röntgensichtbare
Werkstoffe für
die Schraubendruckfeder verwendet werden oder geeignete Partikel
in den Werkstoff der Schraubendruckfeder eingebettet sind oder Bestandteil
einer elektrisch isolierenden Beschichtung sind.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand
von in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen
näher erläutet. Es
zeigen:
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1 einen
Aneurysmasack im Querschnitt, in welchen durch einen Katheter ein
Okklusionsmittel eingeführt
wird;
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2 in
stark vergrößerter Darstellung
das distale Ende eines endovaskulären Führungsdrahts, an welchem ein
Okklusionsmittel befestigt ist;
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3 eine
weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
gemäß der Darstellung
der 2;
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4 eine
zylindrische Schraubendruckfeder mit inkonsistentem Drahtdurchmesser;
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5 eine
doppelkegelige Schraubendruckfeder mit inkonsistentem Drahtdurchmesser
und
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6 einen
Teilabschnitt einer weiteren Ausführungsform einer Schraubendruckfeder
mit unrundem Drahtquerschnitt.
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1 zeigt
eine Vorrichtung 1 zur Implantation von Okklusionsmitteln 2.
Die Vorrichtung 1 ist in einem Katheter 3 geführt, der
in diesem Ausführungsbei spiel
in den Aneurysma 4 eingeführt ist. Das Okklusionsmittel 2 ist
eine Drahtwendel 5, die durch den Katheter 3 in
das Aneurysma 4 eingebracht wird. Das Okklusionsmittel 2 bzw.
die Drahtwendel 5 ist mit ihrem proximalen Ende an einem
Führungsdraht
befestigt, der durch den Katheter 3 geschoben wird.
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2 zeigt
in stark vergrößerter Darstellung das
distale Ende 6 des Führungsdrahts 7.
Der Führungsdraht
kann zur elektrischen Isolation mit einer Isolierbeschichtung umgeben
oder mit einem Schrumpfschlauch versehen sein. Das distale Ende 6 besitzt
einen spitz zulaufenden kegelförmig
konfigurierten Übergangsabschnitt 8,
der an seinem distalen Ende von einer Schraubendruckfeder 9 umgeben ist.
Das proximale Ende 10 der Schraubendruckfeder 9 ist
fest mit dem Übergangsabschnitt 8 verbunden, beispielsweise
verschweißt.
Das distale Ende 11 der Schraubendruckfeder 9 liegt
an dem proximalen Ende 12 des Okklusionsmittels bzw. der
Drahtwendel 5 an, wobei das proximale Ende 12 zur
Vermeidung von Gefäßläsionen nach
Ablösung
von dem Führungsdraht 7 mit
einer an die Drahtwendel 5 angesetzten Abschlusskappe 13 versehen
ist. Das distale Ende 14 des Übergangsabschnitts 8 besitzt
einen sehr kleinen Querschnitt. Dieses distale Ende 14 des Übergangsabschnitts 8 fungiert
als Sollbruchstelle 15. Die Sollbruchstelle 15 kann
beispielsweise elektrolytisch korrodierbar ausgestaltet sein oder
aus einem biodegradablen Werkstoff bestehen.
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Die mit R bezeichnete Radialebene
der Sollbruchstelle 15 befindet sich in einem ersten Längenabschnitt 16 der
Schraubendruckfeder 9. Dieser erste distal angeordnete
Längenabschnitt 16 schließt sich
an einen proximalen zweiten Längenabschnitt 17 der
Schraubendruckfeder an. Der erste Längenabschnitt 16 und
der zweite Längenabschnitt 17 unterscheiden
sich durch die unterschiedlichen Abstände A1, A2 zweier benachbarter
Windungen der jeweiligen Längenabschnitte 16, 17.
Der Abstand A1 im ersten Längenabschnitt 16,
das heißt
die lichte Weite, die in Richtung der nicht näher dargestellten Mantellinie
der Schraubendruckfeder 9 gemessen wird, ist um ein Mehrfaches
größer als
der Abstand A2 im zweiten Längenabschnitt 17.
Hierdurch wird der Zutritt von Blut zu der Sollbruchstelle 15 erleichtert,
was insbesondere bei elektrolytisch korrodierbaren Sollbruchstellen
oder bei Sollbruchstellen aus biodegradablen Werkstoffen von Bedeutung
ist. Nach der Schwächung
der Sollbruchstelle 15 drückt die unter Vorspannung zwischen
dem Führungsdraht 7 und dem
proximalen Ende 12 des Okklusionsmittels 2 angeordnete
Schraubendruckfeder 9 das Okklusionsmittel 2 weg,
so dass die Sollbruchstelle 15 vollständig im Inneren der Schraubendruckfeder 9 liegt
und Verletzungen der Gefäßwände vermieden
werden.
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Die Ausführungsform der 3 unterscheidet sich von der in 2 dargestellten Ausführungsform
dadurch, dass ein weiterer erster Längenabschnitt 18 an
der verwendeten Schraubendruckfeder 19 vorgesehen ist.
Bei dieser in ihren übrigen
Bestandteilen identischen Ausführungsform
wechseln sich erste Längenabschnitte 16, 18 und
zweite Längenabschnitte 17, 20 ab,
so dass der Zutritt von Blut in das Innere der Schraubendruckfeder 19 noch
weiter verbessert ist. Beispielsweise ist denkbar, dass der Blutstrom
in dem ersten Längenabschnitt 18 in das
Innere der Schraubendruckfeder 19 eintritt, den Ringraum
im Bereich des zweiten Längenabschnitts 17 durchsetzt
und der Sollbruchstelle 15 somit in axialer Richtung zufließen kann
und radial zwischen den Windungen des ersten Längenabschnitts 16 wieder austritt.
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4 zeigt
eine Ausführungsform
einer zylindrischen Schraubendruckfeder 21 mit inkonsistentem
Drahtdurchmesser. Der Drahtdurchmesser D ist in den ersten Längenabschnitten 22 kleiner
als im mittleren Bereich der Schraubendruckfeder 21, wobei
dieser Bereich den zweiten Längenabschnitt 23 bildet.
Aufgrund des größeren Drahtdurchmessers
D ist der Abstand A2 zweier benachbarter Windungen im zweiten Längenabschnitt 22 kleiner
als in den ersten Längenabschnitten 22.
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Die Ausführungsform der 5 zeigt eine tonnenförmig konfigurierte Schraubendruckfeder 24 mit
inkonsistentem Drahtdurchmesser. Der Drahtdurchmesser D nimmt von
den Enden der Schraubendruckfeder 24 zur Mitte hin zu.
Im Unterschied zu der in 4 gezeigten
Schraubendruckfeder 21 befindet sich jedoch der erste Längenabschnitt 25 nicht im
Bereich der Enden der Schraubendruckfeder 24, sondern im
mittleren Bereich, wohingegen die zweiten Längenabschnitte 26 an
den Enden angeordnet sind. Der Außendurchmesser AD1, AD2 ist
bei einer derartig konfigurierten Schraubendruckfeder 24 in
jeder Radialebene unterschiedlich, insbesondere ist er in den ersten
Längenabschnitten 25 größer als
in den zweiten Längenabschnitten 26.
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Die Ausführungsform der 6 zeigt eine Schraubendruckfeder 27 aus
Flachdraht. Die Schraubendruckfeder 27 besitzt einen ersten
Längenabschnitt 28 und
einen zweiten Längenabschnitt 29.
In dem zweiten Längenabschnitt 29 ist
der Abstand A2 zweier benachbarter Windungen kleiner als der Abstand
A1 zweier benachbarter Windungen des ersten Längenabschnitts. Die Längenabschnitte 28, 29 sind
aus unterschiedlichen Materialien hergestellt. Der Drahtquerschnitt
ist unrund. In dem zweiten Längenabschnitt 29 ist
der Drahtquerschnitt quadratisch, im ersten Längenabschnitt 28 ist
der Drahtquerschnitt rechteckig und größer als in dem zweiten Längenabschnitt 29.
Aufgrund der unterschiedlichen Werkstoffe und unterschiedlichen
Geometrien sind die Federeigenschaften der einzelnen Längenabschnitte 28, 29 unterschiedlich.
Insbesondere liegen die für
die Federkraft wirksamen Windungen im ersten Längenabschnitt 28.
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- 1 –
- Vorrichtung
- 2 –
- Okklusionsmittel
- 3 –
- Katheter
- 4 –
- Aneurysma
- 5 –
- Drahtwendel
v. 2
- 6 –
- distales
Ende v. 7
- 7 –
- Führungsdraht
v. 1
- 8 –
- Übergangsabschnitt
v. 7
- 9 –
- Schraubendruckfeder
- 10 –
- proximales
Ende v. 9
- 11 –
- distales
Ende v. 9
- 12 –
- proximales
Ende v. 2, 5
- 13 –
- Abschlusskappe
an 5
- 14 –
- distales
Ende v. 8
- 15 –
- Sollbruchstelle
v. 1
- 16 –
- erster
Längenabschnitt
v. 9
- 17 –
- zweiter
Längenabschnitt
v. 9
- 18 –
- erster
Längenabschnitt
v. 19
- 19 –
- Schraubendruckfeder
- 20 –
- zweiter
Längenabschnitt
v. 19
- 21 –
- Schraubendruckfeder
- 22 –
- erster
Längenabschnitt
v. 21
- 23 –
- zweiter
Längenabschnitt
v. 21
- 24 –
- Schraubendruckfeder
- 25 –
- erster
Längenabschnitt
v. 24
- 26 –
- zweiter
Längenabschnitt
v. 24
- 27 –
- Schraubendruckfeder
- 28 –
- erster
Längenabschnitt
v. 27
- 29 –
- zweiter
Längenabschnitt
v. 27
- A1 –
- Abstand
benachbarter Windungen im ersten Längenabschnitt
- A2 –
- Abstand
benachbarter Windungen im zweiten Längenabschnitt
- AD1 –
- Außendurchmesser
v. 25
- AD2 –
- Außendurchmesser
v. 26
- D –
- Drahtdurchmesser
- R –
- Radialebene
v. 15