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DE10257219B3 - Vorrichtung zur Implantation von Okklusionsmitteln - Google Patents

Vorrichtung zur Implantation von Okklusionsmitteln Download PDF

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DE10257219B3
DE10257219B3 DE10257219A DE10257219A DE10257219B3 DE 10257219 B3 DE10257219 B3 DE 10257219B3 DE 10257219 A DE10257219 A DE 10257219A DE 10257219 A DE10257219 A DE 10257219A DE 10257219 B3 DE10257219 B3 DE 10257219B3
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Frank Dr. Czerwinski
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Implantation von Okklusionsmitteln (2) mittels eines Führungsdrahts (7), welcher an seinem distalen Ende (6) einen sich verjüngenden von einer Schraubendruckfeder (9) umgebenen Übergangsabschnitt (8) mit einer Sollbruchstelle (15) besitzt. Die Schraubendruckfeder (9) ist zum Trennen der Sollbruchstelle (15) mit ihrem proximalen Ende (10) wenigstens mittelbar an dem Führungsdraht (7) und ihrem distalen Ende (11) wenigstens mittelbar an dem Okklusionsmittel (5) unter Vorspannung abgestützt. Die Schraubendruckfeder (9) besitzt wenigstens einen ersten Längenabschnitt (16), in welchem der Abstand (A1) zweier benachbarter Windungen größer ist als in einem zweiten Längenabschnitt (17), um den Zutritt von Blut zu der Sollbruchstelle (15) zu verbessern. Die Sollbruchstelle (15) ist vorzugsweise elektrolytisch korrodierbar ausgebildet oder besteht aus einem biodegradablen Werkstoff.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Implantation von Okklusionsmitteln gemäß den Merkmalen im Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Die Behandlung intrakranieller Aneurysmen durch neuroradiologische Therapieformen zählt zum Stand der Technik. Hierbei wird subkutan von der Leiste aus ein Katheter in das Gefäßsystem eingeführt und das Aneurysma sondiert. Durch Applikation von Embolisationsmaterialien kann das Aneurysma verfüllt werden. Dadurch wird der hämodynamische Druck von der Gefäßwand genommen, um die Gefahr einer Aneurysmaruptur und einer damit einhergehenden Hirnblutung zu vermeiden.
  • Als Okklusionsmittel zur Embolisation werden in der Neuroradiologie vorzugsweise Mikrowendeln aus Platin eingesetzt. Ein besonderes Problem im Rahmen dieser sogenannten Mikrowendeln bildet die Trennung der Okklusionsmittel von dem Trägersystem im Anschluss an ihre Platzierung. Bekannt sind sowohl elektrolytische ( EP 726 745 B1 ) als auch mechanische ( DE 93 20 840 U1 ) Abtrennverfahren. Bei mechanischen Abtrennverfahren sind bestimmte Koppelelemente erforderlich, die einerseits relativ aufwendig in der Herstellung sind und bei denen andererseits leicht ein vorzeitiges, ungewünschtes Abkoppeln des Okklusionsmittels auftreten kann, was zu einer Fehlpositionierung führt und im schlimmsten Fall zu einer Hirnembolie. Auch am distalen Ende des Trägersystems kann ein unter Umständen scharfkantiges Koppelelement verbleiben, das zu Verletzungen am Implantationsort führen kann. Ein weiterer Nachteil bei mechanischen Ablösesystemen ist, dass Relativbewegungen, z.B. rotatorische Bewegungen, erforderlich sind, um das Okklusionsmittel _ abzulösen. Dabei besteht die Gefahr, dass sich das Okklusionsmittel verlagert. Des Weiteren sind derartige Systeme im Ablösesegment relativ steif, so dass es allein durch die Handhabung zu Gefäßwandverletzungen kommen kann und eine Sondierung des Aneurysmas durch die stark gewundenen Hirngefäße nicht möglich ist.
  • Bei dem elektrolytischen Ablöseverfahren wird ein Edelstahlabschnitt eines z.B. teflonbeschichteten Führungsdrahts distal durch Elektrolyse von dem Okklusionsmittel getrennt. Die Elektrolyse entsteht durch Applikation eines positiven Gleichstroms zwischen 0,5 mA und 2 mA. Die negativ geladene Elektrode wird mit einer Nadel verbunden und am Patienten geerdet. Die elektrolytische Abtrennung erfolgt innerhalb einer Zeitspanne von etwa 10 Sekunden und wenigen Minuten, wobei das eigentliche Abtrennen durch einen plötzlichen Anstieg der Spannung auf 3,5 bis 7,0 Volt angezeigt wird. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass sowohl Schwankungen in der Ablösezeit auftreten als auch dass die Spannung nicht notwendigerweise plötzlich ansteigt, so dass das Abtrennen in manchen Fällen nicht vom Operateur zuverlässig erkannt werden kann. Das kann daran liegen, dass der Edelstahlabschnitt zwar korrosiv durchtrennt wurde, aber immer noch eine elektrisch leitende Verbindung besteht und somit keine erkennbare Widerstandsänderung stattfindet, welche die Spannung ansteigen lässt. Das hat zur Folge, dass Gleichstrom unnötig lange appliziert wird, ohne dass dem Operateur angezeigt wird, dass das Okklusionsmittel bereits abgetrennt ist. Ein weiteres Problem besteht darin, dass auch bei der elektrolytischen Ablösung an der Sollbruchstelle am distalen Ende des Führungsdrahts scharfkantige Vorsprünge stehen bleiben, die ebenfalls zu Gefäßwandverletzungen führen können.
  • Die EP 726 745 B1 offenbart eine Vorrichtung zur Implantation von Okklusionswendeln mit einem Führungsdraht, der ein einzelnes diskretes elektrolytisch abtrennbares Opferglied aufweist, das an dem distalen Ende eines Kerndrahts vorgesehen ist. Das distale Ende des Kerndrahts läuft spitz zu und ist zur Stabilisierung mit einer Schraubenfeder umgeben, die an ihrem proximalen Ende unlösbar mit dem Kerndraht verbunden ist und an ihrem distalen Ende an dem Okklusionsmittel abgestützt ist. Obwohl durch die Windungen der Schraubenfeder hindurch der Zutritt von Blut zu dem elektrolytisch abtrennbaren Opferglied möglich ist, wird es als nachteilig angesehen, dass der Zutritt von Blut durch die üblicherweise dicht gewickelten Windungen der Schraubendruckfeder behindert wird.
  • Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Implantation von Okklusionsmitteln bereitzustellen, bei welcher der Zutritt von Blut zu der Sollbruchstelle durch eine den Übergangsabschnitt umgebende Schraubendruckfeder hindurch verbessert ist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Die von der Sollbruchstelle aufgespannte Radialebene liegt im ersten Längenabschnitt der Schraubendruckfeder. Bei dieser Konfiguration ist ein ungehinderter Zutritt von Blut zu der Sollbruchstelle möglich, ohne dass der Blutaustausch durch lange Wege beschränkt wird. Der erste Längenabschnitt und die Sollbruchstelle sind am distalen Ende des Übergangsabschnitts angeordnet. Dieser Bereich bietet sich an, wenn der Übergangsabschnitt spitz zuläuft, so dass der insbesondere elektrolytisch korrodierbare Bereich der Sollbruchstelle einen geringen Durchmesser aufweist. Eine elektrolytische Schwächung mit anschließender Federkraftabtrennung ist in diesem Bereich besonders rasch möglich.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Schraubendruckfeder nicht über ihre gesamte Länge gleichförmig gestaltet ist, sondern wenigstens einen ersten Längenabschnitt aufweist, in welchem der Abstand zweier benachbarter Windungen größer ist als in einem zweiten Längenabschnitt. Dadurch, dass der Abstand zweier benachbarter Windungen in diesem ersten Längenabschnitt vergrößert ist, wird der Zutritt von Körperflüssigkeit, d.h. von Blut zu der Sollbruchstelle erleichtert, so dass der insbesondere für die elektrolytische Abtrennung erforderliche Austausch von Blut an der Sollbruchstelle gewährleistet ist.
  • Die Sollbruchstelle kann nach den Merkmalen des Patentanspruchs 2 elektrolytisch korrodierbar ausgebildet sein.
  • Ferner ist es nach den Merkmalen des Patentanspruchs 3 auch möglich, die Sollbruchstelle aus einem biodegradablen Werkstoff herzustellen. Als biodegradable Werkstoffe sind vor allem die synthetisch hergestellten Polymere auf Basis von Glykol (PGA) und Milchsäure (PLA) geeignet. Weitere biodegradable Polymere sind Poly (epsilon-caprolacton), Poly (beta-hydroxybutyrat), Poly (p-dioxanon), Polyanhydride, Polyesterurethan und Polyorthoester. Ebenso kann als biodegradabler Werkstoff Poly-L-lactid (PLLA), Polyglykolid, Poly-D,L-kactid (PDLLA) zum Einsatz kommen.
  • Die Sollbruchstelle kann auch derart gestaltet sein, dass der Übergangsabschnitt unter Eingliederung eines biodegradablen Werkstoffs formschlüssig oder kraftschlüssig an dem proximalen Ende des Okklusionsmittels befestigt ist, wobei der biodegradable Werkstoff gewissermaßen als Kleber fungiert, der bei Kontakt mit Blut erodiert wird und den Übergangsabschnitt freigibt. Überwindet die von der Schraubendruckfeder ausgehende Federkraft die in der Sollbruchstelle herrschenden Kräfte, erfolgt eine Abtrennung des Okklusionsmittels von dem Übergangsabschnitt.
  • Bei elektrolytisch korrodierbaren Sollbruchstellen erfolgt die Abtrennung des Okklusionsmittels durch die Kombination zweier Mechanismen: zunächst wird die Sollbruchstelle durch elektrolytische Korrosion geschwächt, woraufhin anschließend durch Zuführung mechanischer Energie, nämlich der von der Schraubendruckfeder ausgehenden Federkraft, das Okklusionsmittel von dem distalen Ende des Übergangsabschnitts abgerissen und anschließend weggedrückt wird. Das Wegdrücken hat zudem den Vorteil, dass sich die Schraubendruckfeder durch die Entlastung längt und vorzugsweise über das distale Ende des Übergangsabschnitts hinaus ragt, so dass die Sollbruchstelle geschützt im Inneren der Schraubendruckfeder liegt. Die üblicherweise sehr spitze Sollbruchstelle stellt durch diesen Push-Effekt keine Gefahr für die unmittelbar benachbarten Gefäßwände dar und kann risikolos durch Zurückziehen des Führungsdrahts aus dem Implantationsraum entfernt werden.
  • Obgleich die Vorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung besonders dann zum Tragen kommen, wenn eine Schwächung der Sollbruchstelle durch Blutzutritt erfolgt, ist es selbstverständlich auch möglich, alternative Sollbruchstellen vorzusehen, die ohne Zutritt von Blut auftrennbar sind. Das können unter anderem geklebte Sollbruchstellen sein, die z.B. durch Zuführung thermischer Energie gelöst werden können. Auch bekannte Ablöseverfahren durch Zuführung von Strom, Laserstrahlung oder Schwingungen kommen in Frage. Ebenso sind form- oder kraftschlüssig gestaltete Sollbruchstellen vorstellbar, die beispielsweise unter Aktivierung von sogenannten Gedächtnislegierungen, wie z.B. Nitinol, gelöst werden können. Es ist auch denkbar, dass kraftschlüssige Verbindungen vorgesehen sind, bei denen beispielsweise ein biokompatibles Polymer das distale Ende des Übergangsabschnitts klemmhaltert, wobei das Polymer unter Zuführung von Energie dieses Ende freigibt, damit das Okklusionsmittel unter dem Einfluss der Federkraft abgetrennt werden kann.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist, dass durch das Wegdrücken des Okklusionsmittels von der Sollbruchstelle eine abrupte Abtrennung des Okklusionsmittels erfolgt, so dass bei einer elektrolytischen Schwächung der Sollbruch stelle die elektrolytische Abtrennung als deutliche Spannungsschwankung vom Operateur registriert wird, so dass dieser Gewissheit über den Abschluss des Abtrennvorgangs hat.
  • In der Ausführungsform des Patentanspruchs 4 sind ein erster Längenabschnitt und die Sollbruchstelle in axialer Richtung zueinander versetzt angeordnet. Diese Konfiguration kann von Vorteil sein, wenn mehrere erste Längenabschnitte vorgesehen sind im Wechsel mit zweiten Längenabschnitten, so dass durch das Innere der Schraubendruckfeder ein gewisser Blutaustausch stattfinden kann, wobei Blut durch die ersten Längenabschnitte mit größerem Windungsabstand ein- und austritt.
  • Diese Konfiguration ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Windungen in dem zweiten Längenabschnitt sehr dicht gewickelt sind, das heißt der axiale Abstand zwischen den Windungen sehr klein ist oder sogar gegen Null geht, so dass ein Durchtritt von Blut in diesem Längenabschnitt weitestgehend ausgeschlossen ist. Die Merkmale des Patentanspruchs 5 beziehen sich auf eine solche Konfiguration, wobei die Vorrichtung ein oder mehrere zweite Längenabschnitte aufweist, in denen die Windungen auf Block gesetzt sind, das heißt aneinander anliegen. Diese Windungen können mangels Federweg keine Federkraft ausüben, so dass bei dieser Konfiguration die für die Federkraft wirksamen Windungen ausschließlich in dem ersten Längenabschnitt liegen.
  • Der Abstand zweier benachbarter Windungen im Sinne der Erfindung bezieht sich ausschließlich auf nicht um ihre Längsachse geknickte oder gebogene Federungsanordnungen, sondern auf Schraubendruckfedern in ihrer unbelasteten längsgestreckten Konfiguration. Das distale Ende der Schraubendruckfeder ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass die Federkraft möglichst axial auf das Okklusionsmittel aufgebracht werden kann. Bei einer ebenen radialen Anlagefläche des Okklusionsmittels kann dies durch die Verminderung der Steigung an der auslaufenden Windung der Schraubendruckfeder erreicht werden, so dass die Federachse rechtwinklig auf der Anlagefläche steht. Dieser Endab schnitt der Schraubendruckfeder ist nicht als zweiter Längenabschnitt im Sinne der Erfindung zu verstehen, sondern lediglich als funktionell bedingter Auflagerbereich, in dem der Windungsabstand je nach Konfiguration des Anschlusskörpers verkleinert sein kann. Längenabschnitte im Sinne der Erfindung liegen zwischen diesen gegebenenfalls an die Anschlusskörper angepassten Endbereichen.
  • Der Abstand zweier benachbarter Windungen bemisst sich nach dem Abstand, der innerhalb der Mantellinie der Schraubendruckfeder gemessen wird. Die Mantellinie der im Rahmen der Erfindung eingesetzten Schraubendruckfeder kann in ihrem Verlauf stetig oder unstetig sein, das heißt auch Sprünge aufweisen, insbesondere beim Übergang von einem ersten Längenabschnitt auf einen zweiten Längenabschnitt. Schraubendruckfedern mit kontinuierlicher Mantellinie können beispielsweise kegelförmige, doppelkegelförmige oder tonnenförmige Schraubendruckfedern sein, die gegebenenfalls einen zylindrischen Zwischenteil aufweisen. Insbesondere kann aufgrund der unterschiedlichen Funktionalität der einzelnen Längenabschnitte der Außendurchmesser der Schraubendruckfeder im ersten Längenabschnitt zumindest teilweise von dem Außendurchmesser des zweiten Längenabschnitts abweichen, das heißt auf einem Teilstück größer oder kleiner sein oder auch einen komplett anderen Verlauf aufweisen (Patentanspruch 6).
  • Der Außendurchmesser der Schraubendruckfeder liegt vorzugsweise in der Größenordnung von 0,1 mm bis 2 mm (Patentanspruch 7).
  • Die Schraubendruckfedern können einen inkonsistenten Drahtdurchmesser aufweisen, der sich sowohl kontinuierlich über die gesamte Längserstreckung der Schraubendruckfeder ändert als auch in Abhängigkeit von den Längenabschnitten schwankt, wie dies Gegenstand des Patentanspruchs 8 ist. Bei inkonsistenten Drahtdurchmessern können sich unterschiedliche Abstände benachbarter Windungen auch durch den Drahtdurchmesser selbst ergeben, während die Steigung bzw. die Teilung der Schraubendruckfeder gleich bleibt.
  • Nach den Merkmalen des Patentanspruchs 9 ist die Schraubendruckfeder aus einem unrunden Draht hergestellt. Der Draht kann beispielsweise einen ovalen oder auch eckigen Querschnitt haben. Insbesondere kann der Querschnitt rechteckig sein, wobei ein abgeflachter Draht, insbesondere bei den beengten räumlichen Verhältnisse, je nach Konfiguration höhere Federkräfte aufbringen kann als ein Runddraht.
  • Ein vorteilhafter Durchmesserbereich für den Draht, insbesondere den Runddraht, der Schraubendruckfeder liegt zwischen 10 um und 0,5 mm (Patentanspruch 10).
  • Eine besonders wirtschaftlich herstellbare Schraubendruckfeder wird in den Merkmalen des Patentanspruchs 11 gesehen, wonach der erste Längenabschnitt durch Kaltverfestigung einer metallischen Schraubendruckfeder gebildet ist. Die erfindungsgemäße Schraubendruckfeder kann beispielsweise aus einer zylindrischen Schraubendruckfeder konstanten Windungsabstands bzw. mit konstanter Steigung gebildet werden, wobei ein erster Längenabschnitt über die werkstoffspezifische Streckgrenze hinaus gelängt wird, so dass eine Kaltverfestigung stattfindet.
  • Neben dieser besonders wirtschaftlichen Herstellung von geeigneten Schraubendruckfedern ist es im Rahmen der Erfindung ferner möglich, dass der erste Längenabschnitt der Schraubendruckfeder aus einem anderen Material besteht als der zweite Längenabschnitt (Patentanspruch 12). Es ist vorstellbar, dass die Schraubendruckfeder zumindest teilweise, das heißt in einem ersten oder zweiten Längenabschnitt aus einem nicht elektrolytisch korrodierbaren Metall besteht (Patentanspruch 13).
  • Es ist aber auch möglich, das Material, aus dem die Schraubendruckfeder hergestellt ist, mit einer elektrisch isolierenden Beschichtung zu versehen, unabhängig davon, ob das Material selbst elektrolytisch korrodierbar ist oder nicht (Patentanspruch 14).
  • Neben metallischen Werkstoffen können zumindest Teilbereiche bzw. Längenabschnitte der Schraubendruckfeder aus einem elektrisch nicht leitenden Polymer bestehen (Patentanspruch 15)
  • Zur Kontrolle der Positionierung des Implantats sowie des distalen Endes des Führungsdrahts kann die Schraubendruckfeder zumindest teilweise röntgensichtbar gestaltet sein (Patentanspruch 16). Beispielsweise indem röntgensichtbare Werkstoffe für die Schraubendruckfeder verwendet werden oder geeignete Partikel in den Werkstoff der Schraubendruckfeder eingebettet sind oder Bestandteil einer elektrisch isolierenden Beschichtung sind.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutet. Es zeigen:
  • 1 einen Aneurysmasack im Querschnitt, in welchen durch einen Katheter ein Okklusionsmittel eingeführt wird;
  • 2 in stark vergrößerter Darstellung das distale Ende eines endovaskulären Führungsdrahts, an welchem ein Okklusionsmittel befestigt ist;
  • 3 eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß der Darstellung der 2;
  • 4 eine zylindrische Schraubendruckfeder mit inkonsistentem Drahtdurchmesser;
  • 5 eine doppelkegelige Schraubendruckfeder mit inkonsistentem Drahtdurchmesser und
  • 6 einen Teilabschnitt einer weiteren Ausführungsform einer Schraubendruckfeder mit unrundem Drahtquerschnitt.
  • 1 zeigt eine Vorrichtung 1 zur Implantation von Okklusionsmitteln 2. Die Vorrichtung 1 ist in einem Katheter 3 geführt, der in diesem Ausführungsbei spiel in den Aneurysma 4 eingeführt ist. Das Okklusionsmittel 2 ist eine Drahtwendel 5, die durch den Katheter 3 in das Aneurysma 4 eingebracht wird. Das Okklusionsmittel 2 bzw. die Drahtwendel 5 ist mit ihrem proximalen Ende an einem Führungsdraht befestigt, der durch den Katheter 3 geschoben wird.
  • 2 zeigt in stark vergrößerter Darstellung das distale Ende 6 des Führungsdrahts 7. Der Führungsdraht kann zur elektrischen Isolation mit einer Isolierbeschichtung umgeben oder mit einem Schrumpfschlauch versehen sein. Das distale Ende 6 besitzt einen spitz zulaufenden kegelförmig konfigurierten Übergangsabschnitt 8, der an seinem distalen Ende von einer Schraubendruckfeder 9 umgeben ist. Das proximale Ende 10 der Schraubendruckfeder 9 ist fest mit dem Übergangsabschnitt 8 verbunden, beispielsweise verschweißt. Das distale Ende 11 der Schraubendruckfeder 9 liegt an dem proximalen Ende 12 des Okklusionsmittels bzw. der Drahtwendel 5 an, wobei das proximale Ende 12 zur Vermeidung von Gefäßläsionen nach Ablösung von dem Führungsdraht 7 mit einer an die Drahtwendel 5 angesetzten Abschlusskappe 13 versehen ist. Das distale Ende 14 des Übergangsabschnitts 8 besitzt einen sehr kleinen Querschnitt. Dieses distale Ende 14 des Übergangsabschnitts 8 fungiert als Sollbruchstelle 15. Die Sollbruchstelle 15 kann beispielsweise elektrolytisch korrodierbar ausgestaltet sein oder aus einem biodegradablen Werkstoff bestehen.
  • Die mit R bezeichnete Radialebene der Sollbruchstelle 15 befindet sich in einem ersten Längenabschnitt 16 der Schraubendruckfeder 9. Dieser erste distal angeordnete Längenabschnitt 16 schließt sich an einen proximalen zweiten Längenabschnitt 17 der Schraubendruckfeder an. Der erste Längenabschnitt 16 und der zweite Längenabschnitt 17 unterscheiden sich durch die unterschiedlichen Abstände A1, A2 zweier benachbarter Windungen der jeweiligen Längenabschnitte 16, 17. Der Abstand A1 im ersten Längenabschnitt 16, das heißt die lichte Weite, die in Richtung der nicht näher dargestellten Mantellinie der Schraubendruckfeder 9 gemessen wird, ist um ein Mehrfaches größer als der Abstand A2 im zweiten Längenabschnitt 17. Hierdurch wird der Zutritt von Blut zu der Sollbruchstelle 15 erleichtert, was insbesondere bei elektrolytisch korrodierbaren Sollbruchstellen oder bei Sollbruchstellen aus biodegradablen Werkstoffen von Bedeutung ist. Nach der Schwächung der Sollbruchstelle 15 drückt die unter Vorspannung zwischen dem Führungsdraht 7 und dem proximalen Ende 12 des Okklusionsmittels 2 angeordnete Schraubendruckfeder 9 das Okklusionsmittel 2 weg, so dass die Sollbruchstelle 15 vollständig im Inneren der Schraubendruckfeder 9 liegt und Verletzungen der Gefäßwände vermieden werden.
  • Die Ausführungsform der 3 unterscheidet sich von der in 2 dargestellten Ausführungsform dadurch, dass ein weiterer erster Längenabschnitt 18 an der verwendeten Schraubendruckfeder 19 vorgesehen ist. Bei dieser in ihren übrigen Bestandteilen identischen Ausführungsform wechseln sich erste Längenabschnitte 16, 18 und zweite Längenabschnitte 17, 20 ab, so dass der Zutritt von Blut in das Innere der Schraubendruckfeder 19 noch weiter verbessert ist. Beispielsweise ist denkbar, dass der Blutstrom in dem ersten Längenabschnitt 18 in das Innere der Schraubendruckfeder 19 eintritt, den Ringraum im Bereich des zweiten Längenabschnitts 17 durchsetzt und der Sollbruchstelle 15 somit in axialer Richtung zufließen kann und radial zwischen den Windungen des ersten Längenabschnitts 16 wieder austritt.
  • 4 zeigt eine Ausführungsform einer zylindrischen Schraubendruckfeder 21 mit inkonsistentem Drahtdurchmesser. Der Drahtdurchmesser D ist in den ersten Längenabschnitten 22 kleiner als im mittleren Bereich der Schraubendruckfeder 21, wobei dieser Bereich den zweiten Längenabschnitt 23 bildet. Aufgrund des größeren Drahtdurchmessers D ist der Abstand A2 zweier benachbarter Windungen im zweiten Längenabschnitt 22 kleiner als in den ersten Längenabschnitten 22.
  • Die Ausführungsform der 5 zeigt eine tonnenförmig konfigurierte Schraubendruckfeder 24 mit inkonsistentem Drahtdurchmesser. Der Drahtdurchmesser D nimmt von den Enden der Schraubendruckfeder 24 zur Mitte hin zu. Im Unterschied zu der in 4 gezeigten Schraubendruckfeder 21 befindet sich jedoch der erste Längenabschnitt 25 nicht im Bereich der Enden der Schraubendruckfeder 24, sondern im mittleren Bereich, wohingegen die zweiten Längenabschnitte 26 an den Enden angeordnet sind. Der Außendurchmesser AD1, AD2 ist bei einer derartig konfigurierten Schraubendruckfeder 24 in jeder Radialebene unterschiedlich, insbesondere ist er in den ersten Längenabschnitten 25 größer als in den zweiten Längenabschnitten 26.
  • Die Ausführungsform der 6 zeigt eine Schraubendruckfeder 27 aus Flachdraht. Die Schraubendruckfeder 27 besitzt einen ersten Längenabschnitt 28 und einen zweiten Längenabschnitt 29. In dem zweiten Längenabschnitt 29 ist der Abstand A2 zweier benachbarter Windungen kleiner als der Abstand A1 zweier benachbarter Windungen des ersten Längenabschnitts. Die Längenabschnitte 28, 29 sind aus unterschiedlichen Materialien hergestellt. Der Drahtquerschnitt ist unrund. In dem zweiten Längenabschnitt 29 ist der Drahtquerschnitt quadratisch, im ersten Längenabschnitt 28 ist der Drahtquerschnitt rechteckig und größer als in dem zweiten Längenabschnitt 29. Aufgrund der unterschiedlichen Werkstoffe und unterschiedlichen Geometrien sind die Federeigenschaften der einzelnen Längenabschnitte 28, 29 unterschiedlich. Insbesondere liegen die für die Federkraft wirksamen Windungen im ersten Längenabschnitt 28.
  • 1 –
    Vorrichtung
    2 –
    Okklusionsmittel
    3 –
    Katheter
    4 –
    Aneurysma
    5 –
    Drahtwendel v. 2
    6 –
    distales Ende v. 7
    7 –
    Führungsdraht v. 1
    8 –
    Übergangsabschnitt v. 7
    9 –
    Schraubendruckfeder
    10 –
    proximales Ende v. 9
    11 –
    distales Ende v. 9
    12 –
    proximales Ende v. 2, 5
    13 –
    Abschlusskappe an 5
    14 –
    distales Ende v. 8
    15 –
    Sollbruchstelle v. 1
    16 –
    erster Längenabschnitt v. 9
    17 –
    zweiter Längenabschnitt v. 9
    18 –
    erster Längenabschnitt v. 19
    19 –
    Schraubendruckfeder
    20 –
    zweiter Längenabschnitt v. 19
    21 –
    Schraubendruckfeder
    22 –
    erster Längenabschnitt v. 21
    23 –
    zweiter Längenabschnitt v. 21
    24 –
    Schraubendruckfeder
    25 –
    erster Längenabschnitt v. 24
    26 –
    zweiter Längenabschnitt v. 24
    27 –
    Schraubendruckfeder
    28 –
    erster Längenabschnitt v. 27
    29 –
    zweiter Längenabschnitt v. 27
    A1 –
    Abstand benachbarter Windungen im ersten Längenabschnitt
    A2 –
    Abstand benachbarter Windungen im zweiten Längenabschnitt
    AD1 –
    Außendurchmesser v. 25
    AD2 –
    Außendurchmesser v. 26
    D –
    Drahtdurchmesser
    R –
    Radialebene v. 15

Claims (16)

  1. Vorrichtung zur Implantation von Okklusionsmitteln, wobei das Okklusionsmittel (2, 5) an dem distalen Ende (6) eines endovasculären Führungsdrahts (7) befestigt ist, welcher an seinem distalen Ende (6) einen sich verjüngenden von einer Schraubendruckfeder (9, 19, 21, 24, 27) umgebenen Übergangsabschnitt (8) mit einer Sollbruchstelle (15) besitzt, wobei die Schraubendruckfeder (9, 19, 21, 24, 27) zum Trennen der Sollbruchstelle (15) mit ihrem proximalen Ende (10) wenigstens mittelbar an dem Führungsdraht (7) und ihrem distalen Ende (11) wenigstens mittelbar an dem Okklusionsmittel (2, 5) unter Vorspannung abgestützt ist, dadurch gekennzeichnet , dass die Schraubendruckfeder (9, 19, 21, 24, 27) wenigstens einen ersten Längenabschnitt (16, 18, 22, 25, 28) aufweist, in welchem der Abstand (A1, A2) zweier benachbarter Windungen größer ist als in einem zweiten Längenabschnitt (17, 20, 23, 26, 29), wobei die Radialebene (R) der Sollbruchstelle (15) im ersten Längenabschnitt (16) der Schraubendruckfeder (9) liegt und wobei der erste Längenabschnitt (16) und die Sollbruchstelle (15) am distalen Ende (14) des Übergangsabschnitts (8) angeordnet sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollbruchstelle (15) elektrolytisch korrodierbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollbruchstelle (15) aus einem biodegradablen Werkstoff besteht.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Längenabschnitt (18) und die Sollbruchstelle (15) in axialer Richtung zueinander versetzt angeordnet sind.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die für die Federkraft wirksamen Windungen im ersten Längenabschnitt (16, 18, 22, 25, 28) liegen.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser (AD1) der Schraubendruckfeder (24) im ersten Längenabschnitt (25) zumindest teilweise von dem Außendurchmesser (AD2) des zweiten Längenabschnitts (26) abweicht.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser (AD1, AD2) der Schraubendruckfeder (9, 19, 21, 24, 27) zwischen 0,1 mm und 2 mm liegt.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Drahtdurchmesser (D) der Schraubendruckfeder (24) im ersten Längenabschnitt (25) größer ist als im zweiten Längenabschnitt (26).
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubendruckfeder (27) zumindest abschnittsweise aus einen unrunden Draht hergestellt ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Draht der Schraubendruckfeder (9, 19, 21, 24, 27) einen Durchmesser zwischen 10 um und 0,5 mm aufweist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Längenabschnitt (16, 18, 22, 25) durch Kaltverfestigung einer metallischen Schraubendruckfeder (9, 19, 21, 24) gebildet ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Längenabschnitt (28) der Schraubendruckfeder (27) aus einem anderen Material besteht als der zweite Längenabschnitt (29).
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubendruckfeder zumindest teilweise aus einem nicht elektrolytisch korrodierbaren Metall besteht.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurchh gekennzeichnet, dass die Schraubendruckfeder mit einer elektrisch isolierenden Beschichtung versehen ist.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubendruckfeder zumindest teilweise aus einem elektrisch nicht leitenden Polymer besteht.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubendruckfeder zumindet teilweise röntgensichtbar ist.
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