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Die vorliegende Erfindung betrifft
einen Schirmpavillon umfassend eine feststehende tragende Konstruktion
und einen Überbau
mit einer Plane, der in eine Gebrauchsstellung bringbar ist, in
der die Plane eine schirmartige Form einnimmt und die tragende Konstruktion
des Unterbaus überspannt,
wobei der Überbau
in eine Transportstellung bringbar ist mit eingefalteter Plane,
in der der Schirmpavillon eine kompakte vorzugsweise etwa quaderförmige Bauform
einnimmt.
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Schirmpavillons der eingangs genannten Gattung
dienen beispielsweise als Verkaufspavillons oder Ausschankpavillons
auf Veranstaltungen und werden in der Regel so konzipiert, dass
sie mobil sind. Dies bedeutet, dass der Schirmpavillon beispielsweise
entweder als Container ausgebildet ist, so dass er nach der Überführung in
eine Transportstellung mittels eines geeigneten Transportfahrzeugs im
Straßenverkehr
transportiert werden kann. Der Schirmpavillon kann auch selbst mit
einem Fahrgestell mit Rädern
ausgebildet sein, so dass er als Anhänger mittels eines Zugfahrzeugs
im Straßenverkehr
transportiert werden kann. Aufgrund der Straßenverkehrszulassungsordnung
ist es notwendig, dass der Schirmpavillon im Transportzustand eine kompakte
Bauform aufweist und gewisse Abmessungen nicht überschritten werden, dies gilt
sowohl für die
Breite als auch für
die Länge
oder Höhe.
Da ein Schirmpavillon in der Regel wegen der schirmartigen Konstruktion
in der Gebrauchsstellung eine relativ große Höhe aufweist sind bei der Überführung in
die Transportstellung in der Regel entsprechende bauliche Veränderungen
notwendig, um diese Höhe
zu reduzieren, damit im Straßenverkehr
das Unterfahren von Brücken
oder Tunnels möglich
ist.
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Bei den bekannten herkömmlichen
Schirmpavillons ist es häufig
so, dass bei der Überführung in die
Transportstellung eine Demontage von Teilen notwendig ist, die in
der Regel von Hand vorgenommen wird, so dass der Abbau beziehungsweise
Umbau des Schirmpavillons personalintensiv ist. Häufig sind
für den
Abbau beziehungsweise Umbau mehrere Personen erforderlich, die über einen
längeren Zeitraum
beschäftigt
sind. Diese Demontagearbeiten und umgekehrt auch das Montieren beim
Wiederaufstellen des Schirmpavillons sind somit personalintensiv
und auch kostenintensiv.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung
besteht folglich darin, einen Schirmpavillon der eingangs genannten
Gattung zur Verfügung
zu stellen, bei dem das Überführen in
die Transportstellung aus der Gebrauchsstellung und umgekehrt mit
einfachen Mitteln in vergleichsweise kurzer Zeit und mit geringem
Personalaufwand möglich
ist.
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Die Lösung dieser Aufgabe liefert
ein erfindungsgemäßer Schirmpavillon
der eingangs genannten Gattung mit den kennzeichnenden Merkmalen des
Hauptanspruchs. Erfindungsgemäß ist ein
mittiger hochfahrbarer Mast vorgesehen, an dem die Plane befestigt
ist. Beim Hochfahren des Masten in die Gebrauchsstellung wird die
Plane schirmförmig
aufgespannt und beim Absenken des Masten in die Transportstellung
ergibt sich die gewünschte
kompakte Bauform des Schirmpavillons für den Transport im Straßenverkehr.
Dadurch wird die kritische Größe in der
Höhendimension,
die sich durch den relativ hohen mittigen Masten ergibt dadurch
beseitigt, dass der Mast für
die Überführung in
die Transportstellung heruntergefahren wird. Dieses Herunterfahren
des Masten kann grundsätzlich
von Hand erfolgen oder über
einen geeigneten Antrieb. Im letzteren Fall sind verschiedene konstruktive
Lösungen
denkbar. Wenn es sich um einen Verkaufspavillon oder Ausschankpavillon
mit entsprechenden Einbauten handelt muss lediglich sichergestellt
werden, dass der herunterfahrbare Mast in die vorgesehene Transportstellung herunterfahrbar
ist, ohne dass dabei unterhalb des Masten vorgesehene Einbauten
stören.
Hier sind aber verschiedene konstruktive Lösungen problemlos möglich. Beispielsweise
kann man sofern unterhalb des Masten Einbauten vorhanden sind in
diese einfach eine Öffnung
einbringen, in die der Mast dann hineinbewegt wird. Man kann auch
beispielsweise eine mittige Säule
vorsehen, in die der Mast einfährt. Der
Mast kann aus mehreren Teilstücken
teleskopierend ausgebildet sein, die dann beim hochfahren in die
Gebrauchsstellung ausgefahren werden.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung
der vorliegenden Erfindung sind an der tragenden Konstruktion des
Schirmpavillons Spriegel vorgesehen, die um eine Achse schwenkbar
befestigt sind. An diesen Spriegeln kann die Plane festgelegt sein.
Beim Hochfahren des Masten schwenken diese Spriegel dann um eine
Schwenkachse in eine obere Stellung, die sie in der Gebrauchsstellung
des Schirmpavillons einnehmen. Diese Schwenkbewegung kann dadurch verursacht
werden, dass die Plane eine Zugkraft auf die Spriegel ausübt und diese
hochzieht. Dabei muss diese Zugkraft nicht über die Plane selbst ausgeübt werden,
sondern es können
entsprechende Gurte in die Plane eingearbeitet sein, um zu verhindern,
dass die Plane reißt.
Die Plane ist dabei vorzugsweise außerdem im oberen Endbereich
des Masten befestigt, so dass beim hochfahren des Masten die Plane
die Spriegel hochschwenkt, sobald die Plane gespannt ist. Die Schwenkachse
der Spriegel ist dabei vorzugsweise eine horizontale Schwenkachse.
Weiterhin liegt diese Schwenkachse vorzugsweise, wenn man in der
Draufsicht auf den Schirmpavillon schaut von der Mitte des Schirmpavillons
aus radial mit Abstand weiter nach außen. Die Schwenkachsen der Spriegel
befinden sich also vorzugsweise etwa im äußeren Bereich der tragenden
Konstruktion des Unterbaus des Schirmpavillons.
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Es gibt verschiedene konstruktive
Lösungsmöglichkeiten,
um die Spriegel schwenkbar auszubilden. Beispielsweise kann die
tragende Konstruktion des Unterbaus Traversen oder Träger umfassen,
die sich von der Mitte des Unterbaus aus diagonal oder radial nach
außen
erstrecken, je nachdem welchen Grundriss die tragende Konstruktion
aufweist. Vorzugsweise befindet sich in der Mitte der hochfahrbare Mast,
so dass die genannten Traversen oder Träger sich von dem Masten aus
nach außen
erstrecken. Zwischen diesen Trägern
oder Traversen der tragenden Konstruktion verlaufen dann weiterhin
vorzugsweise Lagerträger,
d. h. solche Träger,
an denen die Spriegel schwenkbar gelagert sind. Wenn man den Masten
hochfahren kann um den Schirmpavillon in die Gebrauchsstellung zu
bringen, dann ist vorzugsweise eine Mastführung vorgesehen. Die genannten Traversen
der tragenden Konstruktion können
sich beispielsweise von dieser Mastführung aus nach außen erstrecken.
Wenn man den Masten aber mehrteilig ausbildet, so dass er teleskopierend
ausfahrbar ist, zum Beispiel pneumatisch oder hydraulisch, ist eine
solche Mastführung
aber nicht unbedingt notwendig. Die genannte Mastführung verwendet
man insbesondere dann, wenn der Mast beim herunterfahren in seiner
Länge im
Wesentlichen gleich bleibt, so dass der Mast durch die Mastführung hindurchgeführt wird.
Die genannten schwenkbar gelagerten Spriegel können beim hochfahren des Masten über die
Plane hochgeschwenkt werden. Beim herunterfahren des Masten können die
Spriegel aufgrund ihres Eigengewichts in die für die Transportstellung des Schirmpavillons
vorgesehene Stellung schwenken. Vorzugsweise ist die Stellung der
Spriegel in der Gebrauchsstellung des Schirmpavillons geneigt oder annähernd horizontal.
Vorzugsweise schlagen beim Hochschwenken die schwenkbar gelagerten
Spriegel in nahezu waagerechter Position gegen einen Anschlag, der
ein weiteres Hochschwenken verhindert. Durch ein weiteres Ausfahren
des Mastes kann so die Plane gegen die feststehenden Spriegel straff
gespannt werden.
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Vorzugsweise ist die Stellung der
Spriegel in der Transportstellung so, dass die Spriegel weitgehend
an der tragenden Konstruktion des Unterbaus anliegen. Im Idealfall
liegen die Spriegel dann etwa vertikal und erstrecken sich nach
unten, so dass sie so wenig wie möglich nach außen abstehen
und die gesamte Konstruktion eine möglichst kompakte Bauform annimmt.
Weiterhin fährt
der Mast im Idealfall in der Transportstellung soweit herunter,
dass er in der maximal eingefahrenen Position so wenig wie möglich über die
tragende Konstruktion des Unterbaus nach oben hin hinausragt. Im
Idealfall ergibt sich in der Transportstellung für den Schirmpavillon eine kompakte
Bauform, die in etwa den Raum eines Quaders oder eines Prismas einnimmt,
je nachdem wie der Grundriss ist. Bei rechteckigem Grundriss der Unterkonstruktion
ergibt sich in der Regel eine quaderförmige Bauform.
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Es wurde bereits erwähnt, dass
der Mast entweder von Hand oder über
einen Antrieb oder gegebenenfalls Getriebemittel hochfahrbar sein
kann. Eine vorteilhafte konstruktive Lösung sieht die Verwendung eines
oder mehrer Zugseile vor, die auch von Hand bedient werden können oder über eine
motorisch antreibbare Seilwinde. Andere Lösungen sehen das hydraulische
oder pneumatische hochfahren oder ein teleskopierendes Ausfahren
des Masten vor. Wiederum andere Lösungen umfassen die Verwendung
von Getriebemitteln wie Zahnstangen oder dergleichen für das Ausfahren
des Masten.
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Bei Verwendung einer motorisch antreibbaren
Seilwinde besteht der Vorteil darin, dass diese platzsparend im
Bereich des Unterbaus des Schirmpavillons untergebracht und von
dort bequem bedient werden kann. Über ein Zugseil, welches am
Masten angreift kann dieser dann hochgezogen werden in die Gebrauchsstellung.
Um eine bessere Kraftübertragung
zu bewirken ist vorzugsweise wenigstens eine Umlenkung dieses Zugseils
vorgesehen. Man kann das Zugseil auch so umlenken, dass es indirekt den
Masten hochzieht und beispielsweise endseitig an der Mastführung das
Zugseil festlegen.
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Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung
der erfindungsgemäßen Lösung sieht
vor, dass die Spriegel winkelförmig
ausgebildet sind. Vorzugsweise haben die Spriegel einen längeren Schenkel
und einen von diesem abragenden kürzeren Schenkel, so dass sich
etwa eine L-Form
ergibt. Dies hat den Vorteil, dass man die Schwenkachse für die schwenkbaren
Spriegel an dem kürzeren
Schenkel anordnen kann, so dass die Schwenkachse mit Abstand zu dem
längeren
Schenkel verläuft.
Dadurch ergeben sich wesentlich bessere Drehmomente insbesondere zu
Beginn der Schwenkbewegung und somit insgesamt bessere Kräfteverhältnisse,
wenn die Spriegel beim Hochfahren des Masten vermittels der den Masten
mit den Spriegel verbindenden Plane hochgezogen werden.
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Die tragende Konstruktion des Unterbaus kann
beispielsweise über
Säulen
abgestützt
sein, die etwa in den Eckpunkten eines Rechtecks angeordnet sind,
wenn der Unterbau einen etwa rechteckigen Grundriss hat. Die tragende
Konstruktion des Unterbaus kann aber auch nach außen hin
freitragend sein, wobei dann vorzugsweise eine mittige Säule vorgesehen
ist, von der aus sich die genannten Traversen oder Träger nach
außen
hin freitragend erstrecken.
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Die in den Unteransprüchen genannten Merkmale
betreffen bevorzugte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung. Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Detailbeschreibung.
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Nachfolgend wird die folgende Erfindung
anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben.
Dabei zeigen
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1a eine
schematisch vereinfachte Ansicht eines erfindungsgemäßen Schirmpavillons
mit abgesenktem Masten und heruntergelassener Plane;
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1b eine
entsprechende Draufsicht auf den Schirmpavillon von 1;
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1c eine
entsprechende Seitenansicht des Schirmpavillons von 1a;
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2a eine
weitere Ansicht des Schirmpavillons von 1a, jedoch in einem anderen Öffnungszustand
während
der Phase des Öffnungsvorgangs;
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2b eine
entsprechende Draufsicht auf den Schirmpavillon von 2a;
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2c eine
entsprechende Seitenansicht des Schirmpavillons von 2a;
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3a einen
Schirmpavillon gemäß den 1a und 2a bei vollständig angehobenem Masten und
geöffneter
Plane;
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3b eine
entsprechende Draufsicht auf den Schirmpavillon von 3a;
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3c eine
entsprechende Seitenansicht des Schirmpavillons von 3a;
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4a eine
schematisch vereinfachte Ansicht eines Schirmpavillons gemäß einer
alternativen Variante der Erfindung mit geöffneter Plane;
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4b eine
entsprechende Draufsicht auf den Schirmpavillon von 4a;
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4c eine
entsprechende Seitenansicht des Schirmpavillons von 4a;
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5 eine
Detailansicht zur Erläuterung
der Seilführung
in schematisch vereinfachter Darstellung.
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Zunächst wird auf 1a bis 1c Bezug
genommen. Die Darstellung zeigt einen erfindungsgemäßen Schirmpavillon,
wobei die Zeichnungen schematisch stark vereinfacht sind und nur
diejenigen Teile des Schirmpavillons dargestellt sind, die im Rahmen
der vorliegenden Erfindung von Bedeutung sind. Der Schirmpavillon
hat in der Regel hier nicht dargestellte Einbauten und ist entweder
auf einem Unterbau als Container konzipiert, so dass er auf einem Zugfahrzeug
transportiert werden kann oder aber der Schirmpavillon hat ein eigenes
Fahrgestell mit Rädern,
so dass er als Anhänger
mit einer Zugmaschine transportiert werden kann. Dabei sind alle
Einbauten sowie die Teile der tragenden Konstruktion, die im Wesentlichen
in den 1a bis 1c dargestellt sind bei heruntergefahrener
geschlossener Plane so angeordnet, dass ein in etwa quaderförmiger Körper verbleibt
wie man den Ansichten gemäß 1a bis 1c entnehmen kann. Dadurch ist gewährleistet,
dass die entsprechenden Abmaße
so sind, dass sich der erfindungsgemäße Schirmpavillon auf einem
Fahrzeug als Container oder hinter einem Zugfahrzeug als Anhänger transportieren
lässt und
die entsprechenden Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung
eingehalten sind.
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Es wird nun Bezug genommen auf 1a. Der erfindungemäße Schirmpavillon
ist insgesamt mit 10 bezeichnet und umfasst einen Unterbau
nach Art einer Plattform 11, auf der ein mittiger Mast 12 angeordnet
ist sowie vier etwa in den Eckbereichen der Plattform angeordnete
Säulen 13,
die so angeordnet sind, dass sich in der Draufsicht gemäß 1b ein etwa rechteckiger
Grundriss ergibt. Zwischen dem mittigen Masten 12 und den
in den Ecken eines Rechtecks angeordneten Säulen 13 verlaufen
mehrere Träger 14 oder
Traversen, von denen in dem Ausführungsbeispiel
insgesamt sechs vorhanden sind, wie man aus 1b erkennt. Dabei sind vier von dem Masten 12 zu
den Säulen 13 diagonal
verlaufende Traversen 14a in kreuzförmiger Anordnung vorgesehen
und zwei von dem mittigen Masten 12 in Querrichtung verlaufende
Traversen 14b. Damit ist eine tragende Konstruktion gegeben,
die gegebenenfalls durch weitere Träger ausgesteift sein kann. Parallel
zu den querverlaufenden Traversen 14b sind im äußeren Bereich
etwa zwischen je zwei Säulen 13 verlaufend
beispielsweise rohrförmige
Lagerträger 16a vorgesehen,
von denen insgesamt zwei vorhanden sind, wobei an jedem dieser Lagerträger 16a je zwei
Spriegel 15 schwenkbar gelagert sind. In Längsrichtung
verlaufend sind ebenfalls etwa zwischen zwei Säulen 13 beziehungsweise
etwas weiter nach innen versetzt angeordnet zwei Lagerträger 16b vorhanden,
an denen jeweils drei weitere Spriegel 15 schwenkbar angeordnet
sind. Die Spriegel 15 haben unterschiedliche Längen, wie
man aus der teilweise geöffneten
Position gemäß 2b beziehungsweise der vollständig geöffneten
Position gemäß 3b erkennen kann. Insgesamt
sind in dem Ausführungsbeispiel
gemäß 1b zwei mal zwei also vier
Spriegel 15 an den Querseiten vorhanden und zwei mal drei
also sechs Spriegel 15 an den Längsseiten der Konstruktion.
In der Zeichnung 1b und
auch in 1c erkennbar
ist die unten in Nähe
einer der Säulen 13 im
Eckbereich angeordnete Seilwinde 17, die an einem Zugseil
angreift, mittels dessen der mittige Mast 12 (siehe 1a) hochgezogen wird, um den
Schirmpavillon zu öffnen.
Den Bewegungsablauf beim Öffnen
des Schirmpavillons kann man insbesondere gut durch Vergleich der
jeweiligen Positionen 1a, 2a und 3a beziehungsweise 1c, 2c und 3c erkennen. Zunächst wird durch
den Antrieb der Seilwinde das Zugseil, welches über eine noch zu erläuternde
Seilführung
an dem Masten 12 angreift diesen anheben, wobei in 2 eine entsprechende Zwischenposition
während
des Öffnungsvorgangs
gezeigt ist. Dabei schwenken die Spriegel 15 um eine horizontale
Schwenkachse, die durch die Lagerträger 16a, 16b geht
in die in den 2a bis 2c dargestellte Position,
d. h. die Spriegel 15 schwenken nach außen. Dabei ist die in 1a und 2a gut erkennbare Plane 18 einmal
im oberen Endbereich an dem Mast 12 befestigt und zum anderen
auch an den Spriegeln 15. Die Zugkraft wird dabei um eine
zu starke Belastung der Plane 18 zu vermeiden sinnvollerweise über in die
Plane eingearbeitete Gurte übertragen,
die in der Darstellung gemäß den Figuren,
die schematisch vereinfacht sind, nicht eingezeichnet sind. 2a verdeutlicht aber, dass
die Plane beim Anheben des Masten 12 an den Spriegeln 15 angreift,
wobei diese Spriegel 15 eine Winkelform haben und deren
Schwenkachse 19 am Ende des kürzeren Schenkels 15a liegt.
Dadurch wird erreicht, dass bereits zu Beginn der Öffnungsbewegung über die
Plane beziehungsweise die in diese eingearbeiteten Gurte eine Zugkraft
ausgeübt
wird auf die Spriegel 15 und ein günstiges Drehmoment vorliegt,
denn die Schwenkachse 19 liegt nicht in Verlängerung
des längeren
Schenkels des Spriegels 15, sondern mit Abstand dazu. Es
ergibt sich also zu Beginn des Öffnungsvorgangs
ein Hebeleffekt. Beim Schließen
des Schirmpavillons fallen die Spriegel 15 einfach aufgrund
ihres Eigengewichts wieder in die in 1a dargestellte
untere geschlossene Position (Transportstellung), dadurch, dass
der Mast 12 in die unterste Position heruntergefahren wird.
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In 2c erkennt
man auch gut, dass die mittleren Spriegel 15m länger sind
als die äußeren Spriegel 15z und
dadurch bei vorgegebener Öffnungsposition
des Schirmpavillons die mittleren Spriegel 15m in einem
anderen Winkel zur Trägerkonstruktion
stehen als die äußeren Spriegel 15z. Diesbezüglich wird
auch auf die Darstellung gemäß der Draufsicht
von 2b verwiesen.
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Wenn nun ausgehend von der Darstellung gemäß 2a der Mast 12 weiter
hoch gefahren wird so gelangt dieser schließlich in die in 3a dargestellte oberste
Endstellung. 3a zeigt
die Endstellung der Spriegel 15 und man sieht, dass diese
nicht bis in eine horizontale Lage sondern nur bis in eine geneigte
Lage hinein hochgeschwenkt werden, während die Spriegel 15 in
der Ausgangsstellung gemäß 1a (Transportstellung) mit
ihren längeren
Schenkeln etwa vertikal ausgerichtet sind. 3a zeigt auch, dass der Mast 12 in
dieser Gebrauchstellung des Schirmpavillons soweit hoch gefahren
ist, dass der Raum 20 unter dem Masten frei bleibt und
dem dort arbeitenden Verkaufspersonal zur Nutzung zur Verfügung steht.
Aus 3b erkennt man,
dass die Plane 18 im aufgespannten Zustand in der Draufsicht
etwa einen zehneckigen Umriss aufweist da ja insgesamt zehn Spriegel 15 vorhanden sind,
nämlich
2 mal 3 an den Längsseiten
und 2 mal 2 an den Querseiten. Aufgrund der größeren Länge der Spriegel 15 an
den Längsseiten
erstreckt sich die Plane dort weiter von der im Grundriss etwa rechteckigen
Plattform 11 weg als an der Querseite. Der mittige Mast 12,
der zum Öffnen
des Schirmpavillons hochgefahren wird, bewegt sich in einer dafür vorgesehenen
Führung 21,
die sich im Kreuzungspunkt der sechs Traversen 14a, 14b befindet
(siehe 1b) und die mit
den Traversen verbunden ist.
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Ein Detail betreffend diese Seilführung für den Seilzug
bei dem erfindungsgemäßen Schirmpavillon
geht aus der Ansicht gemäß 5 hervor, die den unteren
Endbereich des Masten 12 zeigt. Wie man sieht, ist in 5 der in der Mastführung 21 vertikal
bewegliche Mast 12 in einer weitgehend oberen Position
gezeigt. Das von der in 5 nicht
dargestellten aber in 3c erkennbaren
Seilwinde 17 kommende Seil 22 ist über eine
Umlenkrolle 23 im Bereich der Mastführung 21 um etwa 90° umgelenkt und
verläuft
dann in etwa vertikal parallel zum Masten 12 zu einer Umlenkung
am unteren Ende des Mastens 12 bestehend aus zwei Umlenkrollen 24, 25, die
zu einer 180° Umlenkung
führen.
Das Ende des Seils 22a ist dann an der ortsfesten Mastführung 21 befestigt,
während
sich die beiden Umlenkrollen 24, 25 über die
das Seil 22 geführt
ist, am unteren Ende des vertikal beweglichen Masten 12 befinden.
Wenn somit eine Zugkraft in Richtung des Pfeils in 5 bei Betätigung des Motors der Seilwinde
an dem Seil 22 angreift, dann führt das dazu, dass der Mast 12 in Pfeilrichtung
nach oben angehoben wird. Wird dagegen Seil 22 von der
Seilwinde ausgelassen, dann bewegt sich der Mast 12 zurück in seine
Ausgangsstellung gemäß der Darstellung
von 1a, die der Transportstellung
entspricht. Durch die Umlenkung des Seils 22 einmal um
90° und
einmal um 180° werden
die Kräfteverhältnisse
verbessert. Die Umlenkrolle 23 an der Mastführung 21 ist
auch in 1a erkennbar.
Von dem in 5 dargestellten
linken Ende 22b aus erstreckt sich das Seil etwa entlang
eines der Träger 14a zunächst horizontal
(siehe 1b) und verläuft dann
von dort aus nach einer Umlenkung um 90° vertikal nach unten zu der
etwa im Eckbereich am Fuß einer
der Säulen 13 angeordneten
Seilwinde 17 (siehe 1b und 1c).
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Die 4a bis 4c zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. Bei dieser Variante ist anstelle der
etwa in den vier Ecken eines Rechtecks angeordneten Säulen 13 wie
bei dem Ausführungsbeispiel
von 1b nur eine mittige Säule 33 vorgesehen,
die hier die tragende Funktion der sonst vier Säulen übernimmt. Die sich von dort nach
außen
erstreckenden Träger 14a, 14b sind
an ihren Enden freitragend. Der Mast 12 ist wiederum vertikal
beweglich geführt
und fährt
für die
Transportstellung in die Säule 13 hinein
oder aber die Säule selbst
ist teleskopierend ausgebildet, wobei anstelle einer Seilwinde und
eines Seilzuges zur Bewegung des Masten dieser auch hydraulisch
oder pneumatisch aus der Säule 13 herausgefahren
werden kann oder auch beispielsweise über ein Getriebe mit Zahnstangen
oder dergleichen. Bei der Ausführungsvariante
gemäß den 4a bis 4c besteht der Vorteil, dass für das in
dem Verkaufspavillon arbeitende Verkaufspersonal in den äußeren Bereichen
mehr Bewegungsfreiraum gegeben ist, da die äußeren Säulen 13 der tragenden
Konstruktion entfallen. Im übrigen
ist das Prinzip des Aufspannens des Schirmpavillons über hochfahren
des Masten 12 und hochschwenken der Spriegel 15 das
gleiche wie bei dem zuvor anhand der 1a bis 1c beschriebenen Ausführungsbeispiel.
Auch hier werden beim Hochfahren des Masten 12 über die
Plane 18 die Spriegel 15 mit hochgeschwenkt und
dabei wird die Plane 18 schließlich in die in 4a dargestellte Schirmposition
gebracht. Die Spriegel 15 schwenken um die horizontale
Schwenkachse 19 und sind in den Lagerträgern 16a, 16b schwenkbar
gelagert. Die tragende Konstruktion mit den Traversen 14a, 14b entspricht ebenso
dem vorher beschriebenen Ausführungsbeispiel
wie die Grundrissform der Plane 18 im aufgespannten Zustand
wie man durch Vergleich der 4b und 3b erkennen kann. Auch bei
dem Ausführungsbeispiel
nach 4a bis 4c schwenken die Spriegel 15 beim
herunterfahren des Masten 12 aufgrund ihres Eigengewichts
zurück
in eine vertikale Position ähnlich
wie sie in 1a dargestellt
ist. Dann befindet sich der gesamte Schirmpavillon mit eingefalteter
Plane 18 wiederum in einer kompakten Form, in der er etwa
den Raum eines Quaders einnimmt und in der der Schirmpavillon im
Straßenverkehr
transportiert werden kann.
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- 10
- Schirmpavillon
- 11
- Unterbau
- 12
- Mast
- 13
- Säulen
- 14
- Traversen
- 14a
- diagonal
verlaufende Traversen
- 14b
- in
Querrichtung verlaufende Traversen
- 15
- Spriegel
- 15m
- mittlere
Spriegel
- 15z
- äußere Spriegel
- 16b
- nach
innen versetzte Lagerträger
- 17
- Seilwinde
- 18
- Plane
- 19
- Schwenkachse
- 20
- Raum
- 21
- Mastführung
- 22
- Seil
- 22a
- Ende
des Seils
- 22b
- linkes
Ende des Seils
- 23,
24, 25
- Umlenkrolle