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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Konstruktion zum Verbinden
von Verbindern, welche beispielsweise an einer festgelegten bzw.
fixierten Platte und einer bewegbaren Platte eines Kraftfahrzeugs
vorgesehen sind, wenn die bewegbare Platte an der festgelegten Platte
montiert wird, und auf ein Verfahren zum Verbinden eines Paars von Verbindern.
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In
jüngsten
Jahren wurde die folgende Konstruktion als eine Konstruktion zum
Verbinden von verschiedenen elektrischen und elektronischen Vorrichtungen
bzw. Geräten,
welche an einem Verkleidungsblech und dgl. vorgesehen bzw. angeordnet sind,
mit einer Stromversorgung bekannt. Ein Verbinder auf einer Warteseite,
welcher mit einer stromversorgungsseitigen Verkabelung verbunden
ist, ist beispielsweise an einer Karosserieplatte bzw. einem Karosserieblech
vorgesehen, während
ein bewegbarer Verbinder, welcher mit einer elektrischen oder elektronischen
Vorrichtung verbunden ist und mit den Warteseiten-Verbinder verbindbar
ist, an einem Verkleidungsblech vorgesehen ist. Wenn das Verkleidungsblech
an dem Karosserieblech bzw. der Karosserieplatte montiert wird,
wird der bewegbare Verbinder mit der warteseitigen Verbinder verbunden.
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Da
die Karosserieplatte und das Verkleidungsblech beides große Teile
sind, ist es schwierig, eine gute Montagepräzision aufzuweisen, und es können daher
die entsprechenden Verbinder zueinander verschoben bzw. verlagert
sein. Daher wurde üblicherweise
eine Maßnahme
ergriffen, den bewegbaren Verbinder in einer derartigen Weise, um
in vertikalen und horizontalen Richtungen verschiebbar zu sein, über ein
Federstück
abzustützen,
welches an seiner äußeren Umfangsoberfläche vorgesehen
ist, und um eine Verschiebung bzw. Verlagerung der zwei Verbinder
aufzunehmen. Eine derartige Maßnahme
ist beispielsweise in der japanischen, nicht-geprüften
Patentveröffentlichung Nr. 10-172656 geoffenbart.
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Dokument
US 5 575 673 offenbart eine
Verbinderkonstruktion, wobei die Befestigung des Verbinders in einem
Verkleidungsblech über
federnde Befestigungselemente erfolgt, so daß der Verbinder beweglich innerhalb
der Befestigungsöffnung
bleibt. Ein Befestigungselement des Verbinders besteht aus einem
festen oder flexiblen Basisarm, von dem ein oder zwei Schließarme verbiegbar
abstehen. Das der Frontplatte zugewandte Ende des Schließarmes kann
mit zusätzlichen
Stützen
ausgestattet werden, so daß der
Verbinder Zugkräfte
besser aufnehmen kann.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, den Bereich zu vergrößern, über den eine Verschiebung,
bzw. Verlagerung von Verbindern relativ zum Verkleidungsblech bei
einem Verbinden der Verbinder aufgenommen werden kann. Darüber hinaus
soll der Verbinder im Verkleidungsblech möglichst stabil angeordnet sein.
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Dieses
Ziel wird gemäß der Erfindung
durch eine Verbinder-Verbindungskonstruktion
bzw. eine einen Verbinder verbindende Konstruktion gemäß Anspruch
1 und durch ein Verfahren zum Verbinden eines Paars von Verbindern
gemäß Anspruch
8 gelöst.
Bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Gemäß der Erfindung
wird eine Verbinder-Verbindungskonstruktion zum Verbinden eines ersten
oder warteseitigen Verbinders, welcher an einem festgelegten bzw.
fixierten Glied vorgesehen oder vorsehbar ist, und eines zweiten
oder bewegbaren Verbinders, welcher an einem montierbaren Glied
vorgesehen oder vorsehbar ist, miteinander zur Verfügung gestellt,
wenn das bewegbare Glied an dem festgelegten Glied montiert wird,
worin:
eines von dem festgelegten Glied und dem montierbaren
Glied eine Abstütz-
bzw. Supportplatte umfaßt, um
im wesentlichen in Kontakt mit dem einen Verbinder gebracht zu werden,
welcher an dem einen Glied vorzusehen ist, wobei die Abstützplatte
mit einem losen Loch bzw. Löseloch
ausgebildet ist, und
der eine Verbinder mit einem Fuß bzw. Schenkel
ausgebildet ist, welcher in das Löseloch einsetzbar bzw. einführbar ist,
während
er einen Freiraum bzw. Abstand zu dem Löseloch definiert, und ein festlegender bzw.
Befestigungsabschnitt zum Festlegen des Fußes, während fest der Öffnungsrand
bzw. die Öffnungskante
des Löselochs
im Zusammenwirken mit dem einen Verbinder gehalten ist (oder während die abstützende bzw.
Abstützplatte
dazwischen eingeschlossen gehalten ist), an dem vorderen Ende des Fußes vorgesehen
ist, und
vorzugsweise wenigstens ein führender geneigter bzw. abgeschrägter Abschnitt
zum Positionieren des einen und anderen Verbinders an einem eingreifenden
Ende des anderen Verbinders mit dem einen Verbinder vorgesehen ist.
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Kurz
gesagt, kann die Verschiebung innerhalb eines derartigen Bereichs
aufgenommen werden, wo der Fuß innerhalb
des Löseloch
bewegbar ist, indem der freie Raum bzw. Abstand genutzt wird, und
es besteht keine bestimmte Be schränkung in der Abmessung des
Freiraums bzw. Abstands. Derart kann die Verschiebung bzw. Verlagerung über einen weiten
Bereich aufgenommen werden. Darüber
hinaus ist im Gegensatz zum Stand der Technik, welcher das Federstück verwendet,
um die Verschiebung aufzunehmen, eine geringere Kraft erforderlich,
um die Verbinder zu verbinden, da keine elastische bzw. rückstellende
Rückholkraft
während
eines Positionierens ausgeübt
wird.
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Der
zweite oder bewegbare Verbinder wird mit dem ersten oder warteseitigen
Verbinder verbunden, wenn bzw. da das montierbare Glied an dem festgelegten
Glied montiert wird. Wenn die zwei Verbinder eine Verschiebung ihrer
Zentren bzw. Mittelpunkte und/oder eine Rotationsverschiebung während dieser
Verbindung erleiden, werden eine derartige Verschiebung ihrer Zentren
und Rotationsverschiebung vorzugsweise korrigiert, während der
eine Verbinder durch den wenigstens einen geneigten bzw. abgeschrägten Abschnitt
des anderen Verbinders geführt
wird und der Fuß innerhalb
des Löselochs
der Abstützplatte
bewegt wird, so daß die
zwei Verbinder kontinuierlich verbunden werden können.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist
die Abstützplatte
mit einer Einführ-
bzw. Einsetzrille ausgebildet, welche sich von dem Löseloch zu
einem äußeren Rand
der Abstützplatte
erstreckt, um das Einsetzen des Fußes in einer Richtung im wesentlichen
parallel zu einer Oberfläche
der Abstützplatte
zu erlauben.
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Der
Fuß wird
in das lose Loch bzw. Löseloch eingeführt, während er
in der Richtung parallel zu der Oberfläche der abstützenden
bzw. Abstützplatte
eingeführt
bzw. eingesetzt wird. Selbst wenn der Befestigungsabschnitt integral
oder einstückig
mit dem Fuß vorher
ausgebildet wird, kann der Fuß in
das Löseloch
eingesetzt bzw. eingeführt
werden und die Konstruktion kann vereinfacht werden.
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Weiters
bevorzugt wird das Einsetzen des Fußes in die Einsetzrille durch
einen Vorsprung bzw. Fortsatz geführt, welcher an einer der Oberflächen der
Abstützplatte
vorgesehen ist, welche zu dem einen Verbinder und dem Befestigungsabschnitt
gerichtet ist.
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Noch
weiter bevorzugt ist bzw. sind eine oder mehrere, vorzugsweise ein
Paar von Beschränkungsrippen
an einem bestimmten Abstand an einer der Oberflächen der Abstützplatte,
welche zu dem einen Verbinder und dem Befesti gungsabschnitt gerichtet
ist, vorzugsweise nahe oder benachbart einem Bereich ausgebildet,
wo das Löseloch
ausgebildet ist, und eine Kontaktrippe, um vorzugsweise zwischen
dem Paar von Beschränkungsrippen
angeordnet zu sein, ist an der anderen Oberfläche ausgebildet.
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Die
Kontaktrippe ist vorzugsweise zwischen dem Paar von verhindernden
bzw. Verhinderungsrippen angeordnet und gelangt in Kontakt mit diesen verhindernden
Rippen, um einen Drehwinkel der Verbinder zu beschränken. Dies
ist beispielsweise wirksam, um den bewegbaren Bereich des Verbinders daran
zu hindern, unnötig
größer zu werden,
während
er in Drehrichtung verschoben bzw. verlagert ist.
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Noch
weiter bevorzugt ist der eine Verbinder mit einer oder mehreren
Führungsrippe(n)
versehen ist, um in entsprechende Führungsrillen bzw. -nuten eingeführt zu werden,
welche an dem anderen Verbinder vorgesehen sind.
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Am
meisten bevorzugt ist bzw. sind eine oder mehrere ein Schütteln bzw.
Wackeln verhindernde Rippe(n) an einer der Oberflächen der
Abstützplatte vorgesehen,
welche zu dem einen Verbinder und dem Befestigungsabschnitt gerichtet
ist.
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Gemäß der Erfindung
wird weiters ein Verfahren zum Verbinden eines Paars von Verbindern, insbesondere
gemäß der Erfindung
oder einer Ausführungsform
davon zur Verfügung
gestellt, umfassend die folgenden Schritte:
Bereitstellen eines
ersten Verbinders des Paars von Verbindern an einem festgelegten
bzw. fixierten Glied;
Bereitstellen eines zweiten Verbinders
des Paars von Verbindern an einem montierbaren Glied;
Bringen
einer Support- bzw. Abstützplatte,
welche mit einem losen Loch bzw. Löseloch ausgebildet wird und
an einem von dem festgelegten Glied und dem montierbaren Glied vorgesehen
wird, im wesentlichen in Kontakt mit dem einen Verbinder, welcher
an dem einen Glied vorgesehen wird, worin der eine Verbinder mit
einem Schenkel bzw. Fuß ausgebildet wird,
welcher in das Löseloch
einsetzbar ist, während ein
Abstand zu dem Löseloch
definiert wird, und ein festlegender bzw. Befestigungsabschnitt
zum Festlegen des Schenkels, während
der Öffnungsrand
bzw. die Öffnungskante
des Löselochs
im Zusammenwirken mit dem einen Verbinder gehalten wird (oder während die
Abstützplatte
dazwischen eingeschlossen gehalten wird), an dem vorderen Ende des
Fußes
vorgesehen wird.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung umfaßt
das Verfahren weiters den Schritt eines Positionierens des einen
und anderen Verbinders mit Hilfe von wenigstens einem führenden,
geneigten bzw. abgeschrägten
Abschnitt, welcher an einem eingreifenden Ende des anderen Verbinders
mit dem einen Verbinder vorgesehen wird.
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Vorzugsweise
wird der Fuß in
eine Einsetzrille bzw. -nut eingesetzt, welche in der Abstützplatte ausgebildet
wird und sich von dem Löseloch
zu einem äußeren Rand
bzw. einer äußeren Kante
der Abstützplatte
in einer Richtung im wesentlichen parallel zu einer Oberfläche der
Abstützplatte
erstreckt.
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Diese
und andere Ziele bzw. Gegenstände, Merkmale
und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden bei einer Lektüre der nachfolgenden,
detaillierten Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen und aus den beigeschlossenen
Zeichnungen deutlicher ersichtlich werden. Es sollte verstanden werden,
daß, obwohl
Ausführungsformen
getrennt beschrieben werden, einzelne Merkmale davon zu zusätzlichen
Ausführungsformen
kombiniert werden können.
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1 ist
ein vertikaler Schnitt eines Vater- bzw. Stecker- und eines Mutter- bzw. Buchsenverbinders
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung vor einem Verbinden,
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2 ist
ein Schnitt, welcher eine abstützende
bzw. Supportkonstruktion für
den Vater- bzw. Steckerverbinder zeigt, wenn von vorne gesehen,
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3 ist
eine Draufsicht auf die Support- bzw. Abstützkonstruktion von 2,
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4 ist
eine Draufsicht im Schnitt auf die Abstützkonstruktion von 2,
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5 ist
eine teilweise, vergrößerte Frontansicht,
teilweise im Schnitt, der Abstützkonstruktion von 2,
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6 ist
eine Draufsicht im Schnitt, welche einen Zustand zeigt, wo eine
Verschiebung bzw. Verlagerung des Steckerverbinders beschränkt ist,
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7 ist
eine teilweise, perspektivische Ansicht des Buchsenverbinders, wenn
von unten gesehen,
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8 ist
ein vertikaler Schnitt, welcher einen Vorgang eines Korrigierens
einer Verschiebung der Zentren bzw. Mittelpunkte des Stecker- und
Buchsenverbinders zeigt,
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9 ist
eine Bodenansicht des Buchsenverbinders, welche einen Vorgang eines
Korrigierens einer Rotationsverschiebung zeigt,
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10 ist
eine Bodenansicht des Buchsenverbinders, welche einen Zustand zeigt,
wo ein Positionieren abgeschlossen bzw. vervollständigt ist,
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11 ist
ein vertikaler Schnitt, welcher einen Zustand zeigt, wo das Buchsengehäuse in eine Aufnahme
des Steckergehäuses
eingeführt
bzw. eingesetzt wird, und
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12 ist
ein vertikaler Schnitt, welcher einen Zustand zeigt, wo das Stecker-
und Buchsengehäuse
ordnungsgemäß miteinander
verbunden sind.
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Nachfolgend
wird eine bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf 1 bis 12 beschrieben.
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In
dieser Ausführungsform
bezieht sich eine Verbinder-Verbindungskonstruktion
bzw. eine einen Verbinder verbindende Konstruktion auf ein Kartenlicht
bzw. Kartenleselicht, welches an der Decke eines Fahrgastraums eines
Kraftfahrzeugs vorzusehen ist. Wie in 1 gezeigt,
ist ein warteseitiger oder aufnehmender Mutter- bzw. Buchsenverbinder 10 (als
ein bevorzugter, erster Verbinder) an einem Karosserieblech bzw.
einer Karosserietafel 1 vorzusehen, welche an der Decke
angeordnet ist, während ein
bewegbarer Vater- bzw. Steckerverbinder 20 (als ein bevorzugter,
zweiter Verbinder) an einem Verkleidungsblech bzw. einer Verkleidungstafel 5 vorzusehen
ist. Wenn bzw. da das Verkleidungsblech 5 an der Karosserietafel
bzw. dem Karosserieblech 1 angeordnet bzw. dieses damit
verblendet wird, wird der bewegbare Vater- bzw. Steckerverbinder 20 mit
dem warteseitigen Mutter- bzw. Buchsenverbinder 10 verbunden.
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Der
Buchsenverbinder 10 ist derart konstruiert, daß ein Mutter-
bzw. Buchsengehäuse 12 im
wesentlichen horizontal (oder im wesentlichen parallel zu dem Karosserieblech 1)
wenigstens teilweise in einer Halteeinrichtung 11 aufgenommen
ist bzw. wird. Die Halteeinrichtung 11 ist derart geformt,
daß linke und
rechte oder seitliche Platten 13B von einer oberen Platte 13A herunterhängen, und
ist fix bzw. festgelegt an einer bestimmten (vorbestimmten oder
vorbestimmbaren) Position durch ein wenigstens teilweises Einsetzen
eines Sockelabschnitts 14, welcher an der oberen Platte 13A vorgesehen
ist, in eine Klammer bzw. Halterung 2 montierbar, welche
bei oder an der Karosserieplatte 1 vorgesehen ist.
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Das
Buchsengehäuse 12 nimmt
wenigstens teilweise ein oder mehrere Mutter- bzw. Buchsen-Anschlußpaßstück(e) (nicht
gezeigt) auf, um mit einer Verkabelung bzw. einem Kabelbaum verbunden
zu werden, welche(r) mit dem Kartenlicht oder dgl. verbunden ist,
und ist ursprünglich
an einer rückwärtigen (rechts
in 1) Bodenseite in der Halteeinrichtung 11 angeordnet.
Ein Nockenstift bzw. -zapfen 15 ragt an jeder von der linken
und rechten oder den seitlichen Oberflächen des Buchsengehäuses 12 vor
und gelangt in Eingriff mit einer entsprechenden Nockenrille 16 oder
ist mit dieser in Eingriff bringbar, welche in jeder der linken
und rechten oder der seitlichen Platten 13B der Halteeinrichtung 11 ausgebildet
ist. Die Nockenstifte 15 und die Nockenrillen 16 funktionieren,
um das Buchsengehäuse 12 nach
vorne (nach links in 1) zu bewegen oder zu verschieben,
wenn bzw. da das Buchsengehäuse 12 nach oben
bewegt wird.
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Es
sollte festgestellt werden, daß eine
druckbare Platte 17 integral oder einstückig an der oberen Oberfläche des
Buchsengehäuses 12 vorgesehen
ist und wenigstens eine, sich im wesentlichen vertikal erstreckende
Führungsrille
bzw. -nut 18 (oder welche sich im wesentlichen entlang
der Druckrichtung des Steckerverbinders 20 erstreckt) in
jeder der linken und rechten oder seitlichen Platten 13B der
Halteeinrichtung 11 ausgebildet ist.
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Der
Steckerverbinder 20 ist derart konstruiert, daß ein Vater-
bzw. Steckergehäuse 22 integral oder
einstückig
im wesentlichen horizontal (oder im wesentlichen parallel zu der
Karosserieplatte 1) an der oberen Oberfläche einer
Basis 21 ausgebildet ist. Das Steckergehäuse 22 ist
derart ausgebildet, daß eine
Aufnahme 24, in welche das Buchsengehäuse 11 wenigstens
teilweise einpaßbar
ist, an der vorderen Oberfläche
eines Kontakt- bzw. Anschlußaufnahmeabschnitts 23 vorgesehen
ist, die Aufnahme 24 an der oberen Oberfläche der
Basis 21 angeordnet ist und der einen Anschluß aufnehmende
Abschnitt bzw. Anschlußaufnahmeabschnitt 23 nach
rückwärts (nach
links in 1) von der Basis 21 vorragt.
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Ein
oder mehrere Anschlußpaßstück(e) (nicht
gezeigt), welche(s) mit einer Verkabelung zu verbinden ist (sind),
welche mit einer Stromversorgung verbunden ist, ist bzw. sind wenigstens
teilweise in dem Anschlußaufnahmeabschnitt 23 des
Steckergehäuses 22 aufgenommen,
während
bewirkt wird, daß Flachstecker
bzw. Dorne davon wenigstens teilweise in die Aufnahme 24 vorragen.
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Ein
Fenster 26, um das Einsetzen des Buchsengehäuses 12 von
oben oder an einer Einsetzseite zu erlauben, Ist an der vorderen
Seite der oberen Oberfläche
der Aufnahme 24 ausgebildet, und eine Austrittsrille 27 für den Nockenstift 15 ist
in jeder linken und rechten oder seitlichen Oberflächen der
Aufnahme 24 ausgebildet. Darüber hinaus ist bzw. sind eine
oder mehrere Führungsrippe(n) 29,
welche wenigstens teilweise in die entsprechenden Führungsrillen 18 der
Halteeinrichtung 11 einsetzbar ist bzw. sind, ausgebildet,
um sich von dem oberen Teil der Basis 21 über die
linke und rechte oder die seitlichen Oberflächen der Aufnahme 24 zu
erstrecken.
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Spezifisch
wird, wenn die Führungsrippen 29 im
wesentlichen mit den entsprechenden Führungsrillen 18 ausgerichtet
sind bzw. fluchten und der Steckerverbinder 20 nach oben
oder in der Druckrichtung PD in den Buchsenverbinder 10 gedrückt wird, wie
dies durch einen Pfeil in 1 angedeutet
ist, das vordere Teil des Buchsengehäuses 12 zuerst in die
Aufnahme 24 des Steckergehäuses 22 durch das Fenster 26 eingeführt bzw.
eingesetzt, wie dies in 11 gezeigt
ist. Wenn der Steckerverbinder 20 weiter in der Druckrichtung
PD gedrückt
wird, drückt die
obere Oberfläche
der Basis 21 die druckbare Platte 17, wodurch
das Buchsengehäuse 12 nach oben
oder in der Druckrichtung PD gedrückt wird. Gleichzeitig wird
das Buchsengehäuse 12 nach
vorne oder in einer seitlichen Richtung LD bewegt, während es
durch die Nockenstifte 15 und die Nockenrillen 16 geführt wird.
Mit anderen Worten ist die seitliche Richtung LD unter einem von
0° oder
180° verschiedenen
Winkel, vorzugsweise im wesentlichen normal auf die Druckrichtung
PD, angeordnet. Dementsprechend wird das Buchsengehäuse 12 zu
dem rückwärtigen Ende
der Aufnahme 24 des Steckergehäuses 22 eingepaßt, wie
dies in 12 gezeigt ist.
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Ein
Mittel zum Aufnehmen einer Verschiebung bzw. Verlagerung der zwei
Verbinder 10, 20 ist in dieser Ausführungsform
vorgesehen. Die Konstruktion dieses Mittels wird unten beschrieben.
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In
dem Steckerverbinder 20 ist eine Kontaktplatte 30,
welche im wesentlichen rechteckig in einer Draufsicht ist und von
der vorderen und rückwärtigen Oberfläche der
Basis 21 um einen bestimmten (vorbestimmten oder vorbestimmbaren)
Abstand vorragt bzw. sich vorwölbt,
integral oder einstückig
an der Bodenoberfläche
der Basis 21 ausgebildet, wie dies in 1 bis 4 gezeigt
ist. Ein kurzer Fuß bzw. Schenkel 31,
welcher vorzugsweise einen im wesentlichen rechteckigen bzw. rechtwinkeligen
Querschnitt geringfügig
länger
entlang einer Querrichtung aufweist, wie dies in 4 gezeigt
ist, ragt in dem Zentrum der Bodenoberfläche der Kontaktplatte 30 vor.
Eine festlegende bzw. Befestigungsplatte 32, welche vorzugsweise
im wesentlichen dieselbe Außenform
wie die Kontaktplatte 30 aufweist, ist so an dem vorragenden
Ende des Fußes 31 ausgebildet, um
im wesentlichen parallel mit dem Kontaktabschnitt 30 zu
sein.
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An
einer Position des Verkleidungsblechs 5, wo der Steckerverbinder 20 vorgesehen
ist, ist eine abstützende
bzw. Supportplatte 35, welche vorzugsweise eine im wesentlichen
rechteckige bzw. rechtwinkelige Draufsicht geringfügig größer als
die Kontaktplatte 30 und die Festlegungsplatte 32 aufweist, ausgebildet,
während
sie von der äußeren Oberfläche des
Verkleidungsblechs 5 um einen bestimmten (vorbestimmten
oder vorbestimmbaren) Abstand angehoben ist. Mit anderen Worten
ist die Abstütz-
bzw. Supportplatte 35 im wesentlichen in der Form einer mit
der Oberseite nach unten gerichteten Untertasse und eine Öffnung ist
in einer kürzeren
Oberfläche (rechte
Oberfläche
in 4) hergestellt bzw. ausgebildet.
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Ein
im wesentlichen rechteckiges bzw. rechtwinkeliges, loses Loch bzw.
Löseloch 36,
durch welches der Fuß 31 des
Buchsenverbinders 10 einsetzbar ist, während ein Abstand bzw. Freiraum
zu dem Löseloch 36 definiert
wird, ist in dem Zentrum der Abstützplatte 35 ausgebildet.
In dieser Ausführungsform
betragen die längeren
Seiten des Löselochs 36 geringfügig mehr
als das Zweieinhalbfache derjenigen des Fußes 31, wobei die
kürzeren
Seiten davon geringfügig
unter dem Zweifachen von demjenigen des Fußes 31 sind. Dementsprechend
kann die Abstützplatte 35 zwischen
der Befestigungsplatte 32 und dem Steckerverbinder 20 angeordnet
(oder fest gehalten oder eingeschlossen) werden, während eine
relative Verschiebung bzw. Verlagerung zwischen dem Steckerverbinder 20 und
der Abstützplatte 35 entlang
einer Richtung erlaubt wird, welche in der Ebene der Abstützplatte 35 enthalten
ist, welche vorzugsweise im wesentlichen normal auf die Druckrichtung
PD ist bzw. liegt.
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Eine
Einsetzrille bzw. -nut 38, welche das Löseloch 36 erreicht,
ist vorzugsweise in dem im wesentlichen in Breitenrichtung liegenden
Mittelpunkt bzw. Zentrum der offenen, kürzeren Seite der Abstützplatte 35 (4 und 6)
ausgebildet. Diese Einsetzrille 38 weist eine Breite im
wesentlichen gleich der Länge
der kürzeren
Seiten des Fußes 31 auf
und der Eintritt davon ist aufgeweitet, um einen führenden
bzw. Führungsabschnitt 39 auszubilden.
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An
der unteren Oberfläche
der Kontaktplatte 30 des Steckerverbinders 20 ist
ein strahl- oder streifenförmiger
Vorsprung bzw. Fortsatz 41 (welcher durch eine strichlierte
Linie in 4 gezeigt ist), welcher vorzugsweise
eine Breite gleich den kürzeren Seiten
des Fußes 31 aufweist,
ausgebildet, um geringfügig
vorzuragen und die Zentren bzw. Mittelpunkte der kürzeren Seiten
der Kontaktplatte 30 und der Position des Fußes 31 zu
verbinden. An der geschlossenen, kürzeren Seite der unteren Oberfläche der
Kontaktplatte 30 ist eine ein Schütteln bzw. Wackeln verhindernde
Rippe 42 vorzugsweise nur an einem Ende des streifenförmigen Vorsprungs 41 ausgebildet.
Andererseits ist eine ein Schütteln
bzw. Wackeln verhindernde Rippe 42 vorzugsweise über die im
wesentlichen gesamte Länge
der gegenüberliegenden,
offenen, kürzeren
Seite ausgebildet.
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Dementsprechend
wird der Fuß bzw.
Schenkel 31 des Steckerverbinders 20 durch die
Einsetzrille 38 eingeführt
bzw. eingesetzt oder kann eingesetzt werden, während er durch den streifenförmigen Vorsprung 41 geführt und
in das Löseloch 36 eingesetzt wird,
während
er entlang der Oberfläche
der abstützenden
bzw. Abstützplatte 35 bewegt
wird, und dementsprechend ist die Abstützplatte 35 eng bzw.
fest zwischen den zwei ein Wackeln verhindernden Rippen 42 der
Kontaktplatte 30 und der Befestigungsplatte 32 gehalten,
um nicht zu wackeln.
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An
der äußeren Oberfläche der
Abstützplatte 35 an
den gegenüberliegenden
Seiten der Mittelpunkte von längeren
Seiten des Löselochs 36 ist
ein Paar von beschränkenden
bzw. Beschränkungsrippen 45 in
einer Richtung unter einem von 0° oder 180° verschiedenen
Winkel, vorzugsweise im wesentlichen normal auf die längeren Seiten
der Abstützplatte 35,
ausgebildet, während
sie voneinander um einen bestimmten (vorbestimmten oder vorbestimmbaren)
Abstand beabstandet sind. Es soll festgestellt werden, daß die Höhe der Beschränkungsrippen 45 im
wesentlichen dieselbe wie die der ein Schütteln verhindernden Rippen 42 ist.
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Andererseits
ist eine Kontaktrippe 46 so vorzugsweise im wesentlichen
an dem Längsmittelpunkt der
unteren Oberfläche
der Kontaktplatte 30 des Steckerverbinders 20 ausgebildet,
um den Fuß 31 zu durchdringen.
Die Höhe
der Kontaktrippe 46 ist im wesentlichen dieselbe wie diejenigen
der ein Schütteln
verhindernden Rippen 42 und dgl.
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Derart
wird der Fuß 31 durch
die Einsetzrille 38 der Abstützplatte 35 in das
Löseloch 36 eingesetzt,
während
sich die Kontaktrippe 46 über die rechten Beschränkungsrippen 45 in 4 bewegt.
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Ein
Abstand zwischen den Beschränkungsrippen 45 ist
so eingestellt bzw. festgelegt, daß die Kontaktrippe 46 in
Kontakt mit der linken oder rechten oder den seitlichen Beschränkungsrippen 45 gelangt,
wenn der Fuß 31 nach
links oder nach rechts oder seitlich beispielsweise in dem in 4 gezeigten
Zustand bewegt wird, um in Kontakt mit der linken oder rechten,
kürzeren
Seite des Löselochs 36 zu
gelangen.
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Das
Wesentliche eines Bereitstellens dieser Beschränkungsrippen 45 und
der Kontaktrippe 46 ist wie folgt. Zuerst fungieren diese
Rippen 45, 46, um die Abstützplatte 35 fest bzw.
eng zwischen der Kontaktplatte 30 und der Befestigungsplatte 32,
um nicht zu wackeln bzw. zu rütteln,
im Zusammenwirken mit den ein Schütteln verhindernden Rippen 42 zu
halten. Darüber
hinaus fungiert die rechte Beschränkungsrippe 45 in 4 als
ein Anschlag, um zu verhindern, daß der Fuß 31 durch die Einsetzrille 38 austritt,
indem er in Kontakt mit der Kontaktrippe 46 gebracht wird.
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Weiters
kann, wenn der Steckerverbinder 20 um eine im wesentlichen
vertikale Achse (oder seine Längsachse,
welche sich durch den Fuß 31 erstreckt) verdreht
ist und der Fuß 31 dementsprechend
im Uhrzeigersinn in dem Löseloch 36 in
der Ebene von 6 verdreht ist, die Verdrehung
selbst durch den Kontakt der unteren, rechten und oberen, linken
Ecke der Festlegungsplatte 32 in 6 mit einer
umgebenden bzw. Umgebungswand 35A der Abstützplatte 35 beschränkt werden.
Hier wird, außer
die Beschränkungsrippen 45 und
die Kontaktrippe 46 sollten vorgesehen sein, der Fuß 31 weiter
von der Position von 6 bewegt, bis er in Kontakt
mit der rechten, kürzeren
Seite gelangt. Eine derartige Dreh- oder Schwenkbewegung wird durch
den Kontakt der Kontaktrippe 46 mit der rechten, beschränkenden Rippe 45 verhindert.
Dasselbe gilt für
eine Rotation nach links oder entgegen dem Uhrzeigersinn. Derart fungieren
die Rippen 45, 46, um zu verhindern, daß der Steckerverbinder 20 nach
links oder nach rechts oder seitlich mehr als notwendig gedreht
wird, wenn der Steckerverbinder 20 in Drehrichtung verschoben bzw.
verlagert ist bzw. wird.
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Andererseits
ist eine Aufnahme 50 zum Führen des zusammenpassenden
bzw. abgestimmten Steckerverbinders 20 an der Bodenseite
oder zusammenpassenden Seite der Halteeinrichtung 11 des
Buchsenverbinders 10 vorgesehen, wie dies in 1 und 7 gezeigt
ist. Spezifisch weist die Aufnahme 50 drei Oberflächen auf:
eine rückwärtige, eine
linke und eine rechte oder seitliche Oberfläche, und eine Öffnung 51,
um zu bewirken, daß das
Steckergehäuse 22 austritt,
ist in der vorderen Oberfläche
davon ausgebildet. Die inneren Oberflächen der Aufnahme 50 sind
in geneigte bzw. abgeschrägte Oberflächen 52 ausgebildet,
welche zunehmend zu den Bodenenden aufgeweitet (oder in der Druckrichtung
PD verengt) sind, wie dies in 1 und 7 gezeigt
ist.
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Die
geneigten Oberflächen 52 sind
vorzugsweise im wesentlichen unter rechten Winkeln geschnitten,
um sich nach außen
an den Positionen entsprechend den Eintritten der vertikalen Führungsrippen 18 zu
erstrecken, und die gegenüberliegenden
Seitenoberflächen
der derart ausgebildeten, geschnittenen Rillen 53 dienen
als hilfsweise, geneigte bzw. abgeschrägte Oberflächen 54, welche zu
den Bodenenden aufgeweitet (oder in der Druckrichtung PD verengt)
sind.
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Jede
Führungsrippe 29 des
Steckerverbinders 20 ist mit einem zugespitzten Führungskopf 56 an
ihrem oberen Ende ausgebildet, wie dies in 1 und 2 gezeigt
ist.
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Als
nächstes
werden die Funktionen dieser derart konstruierten Ausführungsform
beschrieben.
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Wenigstens
ein Teil des Buchsengehäuses 12 ist
im wesentlichen horizontal (oder im wesentlichen parallel zu der
Ebene der Karosserieplatte 1) an der rückwärtigen Bodenposition der Halteeinrichtung 11 in
dem Buchsenverbinder 10 aufgenommen, und der Sockelabschnitt 14 ist
wenigstens teilweise in die Halterung bzw. Klammer 2 in
diesem Zustand eingesetzt, wodurch der Buchsenverbinder 10 an
der bestimmten Position der Karosserietafel 1 montiert
ist, während
er nach unten oder zu dem Steckerverbinder 20 oder weg
von dem Karosserieblech 1 insgesamt gerichtet ist.
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Andererseits
ist in dem Steckerverbinder 20 der Fuß bzw. Schenkel 31 wenigstens
teilweise seitlich in das lose Loch bzw. Löseloch 36 der Abstütz- bzw.
Supportplatte 35 durch die Einsetzrille 38 in
der oben erwähnten
Weise eingesetzt bzw. eingeführt und
der Steckerverbinder 20 wird so abgestützt bzw. getragen, um innerhalb
eines bestimmten Bereichs auf einer horizontalen Ebene (oder im
wesentlichen parallel zu der Ebene der Karosserieplatte 1) über die Abstützplatte 35 des
Verkleidungsblechs 5 bewegbar zu sein, während der
Fuß 31 innerhalb
des Löselochs 36 bewegt
wird, wobei der Abstand bzw. Freiraum genutzt wird.
-
Das
Verkleidungsblech 5 wird an der unteren Oberfläche der
Karosserieplatte 1 festgelegt oder diese damit verkleidet
und der Steckerverbinder 20 wird dementsprechend mit dem
zusammenpassenden bzw. abgestimmten Buchsenverbinder 10 verbunden,
wie dies durch den Pfeil von 1 (Druckrichtung
PD) angedeutet ist. Zu diesem Zeitpunkt kann der Steckerverbinder 20 möglicherweise
nach vorne, nach rückwärts, nach
links oder rechts oder in Drehrichtung in der horizontalen Ebene
in bezug auf den Buchsenverbinder 10 verschoben bzw. verlagert sein.
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In
einem derartigen Fall gelangen Ecken der oberen Oberfläche des
Steckergehäuses 22 in
Kontakt mit den geneigten bzw. abgeschrägten Oberflächen 52 der Aufnahme 50 in
der Halteeinrichtung 11 des Buchsenverbinders 10,
wie dies in 8 und 9 gezeigt
ist, wenn der Steckerverbinder 20 mit dem Buchsenverbinder 10 verbunden
ist bzw. wird. Dementsprechend hat der Steckerverbinder 20 vorzugsweise
sein Zentrum im wesentlichen mit demjenigen des Buchsenverbinders 10 ausgerichtet
und seine Rotationsverschiebung im wesentlichen korrigiert, indem
er durch die geneigten Oberflächen 52 geführt wird,
während
der Fuß 31 innerhalb
des Löselochs 36 der
Abstützplatte 35 bewegt
wird. Darüber hinaus
werden die Führungsköpfe 56 durch
die hilfsweisen, geneigten Oberflächen 54 geführt, um
im wesentlichen die Führungsrippen 29 mit
den entsprechenden Führungsrippen 18 auszurichten
und in diese einzuführen,
wie dies in 10 gezeigt ist.
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Danach
wird, wenn das Verkleidungsblech 5 weiter angehoben wird,
die Vorderseite des Buchsengehäuses 12 in
die Aufnahme 24 des Steckergehäuses 22 durch das
Fenster 26 eingesetzt, wie dies in 11 gezeigt
ist. Nachfolgend drückt
die obere Oberfläche
der Basis 21 die druckbare Platte 17, wodurch
das Buchsengehäuse 12 nach
oben gedrückt wird,
und das Buchsengehäuse 12 wird
gleichzeitig nach vorne in der seitlichen Richtung LD bewegt, während es
durch die Nockenstifte 15 und die Nockenrillen 16 geführt wird,
um zu dem rückwärtigen Ende
des Steckergehäuses 22 eingepaßt zu werden, wie
dies in 12 gezeigt ist. Wenn das Verkleidungsblech 5 endgültig an
dem Karosserieblech 1 festgelegt wird, sind das Buchsen-
und Steckergehäuse 12, 22 ordnungsgemäß miteinander
verbunden gehalten.
-
Wie
oben beschrieben, kann gemäß dieser Ausführungsform
die Verschiebung bzw. Verlagerung des Steckerverbinders 20 von
dem zusammenpassenden Buchsenverbinder 10 in einem derartigen Bereich
aufgenommen werden, wo der Fuß,
welcher in dem Steckerverbinder 20 vorgesehen ist, innerhalb
des Löselochs 36 der
Abstützplatte 35 bewegbar
ist, wobei der Freiraum bzw. Abstand zwischen dem Fuß 31 und
dem Löseloch 36 genutzt
wird, und es besteht keine bestimmte Grenze bzw. Beschränkung in
der Abmessung des Abstands. Derart kann die Verschiebung über einen
weiten Bereich aufgenommen werden. Darüber hinaus ist im Gegensatz zum
Stand der Technik, welcher das Federstück verwendet, um die Verschiebung
aufzunehmen, eine geringere Kraft erforderlich, um die Verbinder 10, 20 zu verbinden,
da keine rückstellende
Rückholkraft
während
eines Positionierens ausgeübt
wird.
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Die
Kontaktrippe 46, welche an der Kontaktplatte 30 des
Steckerverbinders 20 vorgesehen ist, ist zwischen dem Paar
von verhindernden Rippen 45 angeordnet, welche an der Abstützplatte 35 vorgesehen
sind, und gelangt im wesentlichen in Kontakt mit diesen verhindernden
Rippen 45, um einen Rotationswinkel des Steckerverbinders 20 zu
beschränken.
Eine derartige, einfache Konstruktion kann wirksam den bewegbaren
Bereich des Steckerverbinders 20 daran hindern, in unnotwendiger
Weise größer zu werden,
während
er in Drehrichtung verschoben wird. Daraus resultierend kann die
Aufnahme 50 des Buchsenverbinders 10 minimiert
werden.
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Dementsprechend
werden, um eine relative Verschiebung von Verbindern innerhalb eines
größeren Bereichs
aufzunehmen, ein warteseitiger Mutter- bzw. Buchsenverbinder 10 und
ein bewegbarer Vater- bzw. Steckerverbinder 20 an einer
Karosserieplatte 1 bzw. einem Verkleidungsblech 5 vorgesehen. Das
Verkleidungsblech 5 ist mit einer abstützenden bzw. Abstützplatte 35 ausgebildet,
welche von dem Verkleidungsblech 5 vorragt bzw. angehoben
ist, und ein loses Loch bzw. Löseloch 36 ist
in der Abstützplatte 35 ausgebildet.
Ein kurzer Fuß bzw.
Schenkel 31, welcher von einer Kontaktplatte 30 an
dem Bodenende des Steckerverbinders 20 vorragt, wird in das
Löseloch 36 eingesetzt,
während
ein Abstand bzw. Freiraum zu dem Löseloch 36 definiert
wird, und der Steckerverbinder 20 wird durch den Eingriff
einer festlegenden bzw. Befestigungsplatte 32 an dem vorderen
Ende des Fußes 31 mit
dem Öffnungsrand bzw.
der Öffnungskante
des Löselochs 36 festgelegt. Eine
führende
Aufnahme 50, deren innere Oberflächen als geneigte bzw. abgeschrägte Oberflächen 52, 54 dienen,
ist an der Bodenoberfläche
einer Halteeinrichtung 11 des Buchsenverbinders 10 vorgesehen.
Wenn der Steckerverbinder 20 von dem Zentrum des Buchsenverbinders 10 verschoben
bzw. verlagert ist oder in Drehrichtung verschoben ist, wenn das
Verkleidungsblech 5 an der Karosserieplatte 1 angeordnet
bzw. diese damit verkleidet wird, hat der Steckerverbinder 20 seine
Verschiebung von dem Zentrum des Buchsenverbinders 10 und
seine Rotationsverschiebung dadurch korrigiert, indem er durch die
Aufnahme 50 geführt
wird, während
der Fuß 31 innerhalb
des Löselochs 36 der
Abstützplatte 35 bewegt
wird.
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<Andere
Ausführungsformen>
-
Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf die oben beschriebene und illustrierte
Ausführungsform beschränkt. Beispielsweise
sind auch die folgenden Ausführungsformen
durch den technischen Bereich der vorliegenden Erfindung umfaßt, wie
sie durch die Ansprüche
definiert ist. Neben den folgenden Ausführungsformen können verschiedene Änderungen durchgeführt werden,
ohne den Rahmen und Geist der vorliegenden Erfindung zu verlassen,
wie sie durch die Ansprüche
definiert ist.
- (1) Im Gegensatz zu der vorangehenden
Ausführungsform
kann der Verbinder an der Karosserieplatte lose bewegbar vorgesehen
sein und der Verbinder an dem Verkleidungsblech kann fest bzw. festgelegt
vorgesehen sein.
- (2) Im Gegensatz zu der vorangehenden Ausführungsform können das
Paar der verhindernden Rippen und die Kontaktrippe, welche zwischen diesen
anzuordnen ist, an der Kontaktplatte des Steckerverbinders bzw.
an der Abstützplatte
vorgesehen sein.
- (3) Obwohl das Stecker- und Buchsengehäuse in horizontaler Richtung
im wesentlichen normal auf Richtungen verbunden werden, in welchen
die Karosserieplatte und das Verkleidungsblech in der vorangehenden
Ausführungsform
zueinander gerichtet sind, ist die vorliegende Erfindung auch auf
Verbinder anwendbar, in welchen Stecker- und Buchsengehäuse in einer vertikalen
Richtung parallel zu den zueinander gerichteten Richtungen der Karosserieplatte
und des Verkleidungsblechs verbunden werden.
- (4) Die vorliegende Erfindung ist allgemein weit verbreitet
auf Verbinder anwendbar, welche beispielsweise an einer festgelegten
Platte und einer bewegbaren Platte eines Kraftfahrzeugs vorgesehen
sind und miteinander verbindbar sind, wenn bzw. da die bewegbare
Platte an der festgelegten Platte montiert bzw. angeordnet wird.
-
- 1
- Karosserieblech
bzw. -platte (festgelegtes Glied)
- 2
- Halterung,
bzw. Klammer
- 5
- Verkleidungsblech
(montierbares Glied)
- 10
- Mutter-
bzw. Buchsenverbinder (warteseitiger Verbinder)
- 11
- Halteeinrichtung
- 12
- Mutter-
bzw. Buchsengehäuse
- 13A
- obere
Platte
- 13B
- seitliche
Platte
- 14
- Sockelabschnitt
- 15
- Nockenstift,
bzw. Zapfen
- 16
- Nockenrille
- 18
- Führungsrille
bzw. -nut
- 20
- Vater-
bzw. Steckerverbinder (bewegbarer Verbinder)
- 21
- Basis
- 22
- Vater-
bzw. Steckergehäuse
- 23
- Anschlußaufnahmeabschnitt
- 24
- Aufnahme
- 29
- Führungsrippe
- 30
- Kontaktplatte
- 31
- Fuß bzw. Schenkel
- 32
- festlegende
bzw. Befestigungsplatte
- 35
- abstützende bzw.
Abstützplatte
- 35A
- umgebende
bzw. Umgebungswand
- 36
- loses
Loch, bzw. Löseloch
- 38
- Einsetzrille
bzw. -nut
- 41
- Vorsprung
- 42
- Schütteln bzw.
Wackeln verhindernde Rippe
- 45
- beschränkende,
bzw. Beschränkungsrippe
- 46
- Kontaktrippe
- 50
- (führende)
Aufnahme
- 51
- Öffnung
- 52
- geneigte,
bzw. abgeschrägte
Oberfläche
- 54
- hilfsweise,
führender,
geneigte bzw. abgeschrägte
Oberfläche
- 56
- Führungskopf