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DE10253247B3 - Bohrkrone - Google Patents

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DE10253247B3
DE10253247B3 DE2002153247 DE10253247A DE10253247B3 DE 10253247 B3 DE10253247 B3 DE 10253247B3 DE 2002153247 DE2002153247 DE 2002153247 DE 10253247 A DE10253247 A DE 10253247A DE 10253247 B3 DE10253247 B3 DE 10253247B3
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cutting
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drilling
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Gerhard Feustle
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B28WORKING CEMENT, CLAY, OR STONE
    • B28DWORKING STONE OR STONE-LIKE MATERIALS
    • B28D1/00Working stone or stone-like materials, e.g. brick, concrete or glass, not provided for elsewhere; Machines, devices, tools therefor
    • B28D1/02Working stone or stone-like materials, e.g. brick, concrete or glass, not provided for elsewhere; Machines, devices, tools therefor by sawing
    • B28D1/04Working stone or stone-like materials, e.g. brick, concrete or glass, not provided for elsewhere; Machines, devices, tools therefor by sawing with circular or cylindrical saw-blades or saw-discs
    • B28D1/041Working stone or stone-like materials, e.g. brick, concrete or glass, not provided for elsewhere; Machines, devices, tools therefor by sawing with circular or cylindrical saw-blades or saw-discs with cylinder saws, e.g. trepanning; saw cylinders, e.g. having their cutting rim equipped with abrasive particles

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  • Mining & Mineral Resources (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Bohrkrone mit einer hohlzylindrischen Bohrhülse (1), welche an ihrer bohrrichtungsseitigen Stirnfläche (2) mit Schneidelementen (3) besetzt ist. Derartige Bohrkronen werden insbesondere beim Trockenbohren von hartem Gestein, beispielsweise Beton, eingesetzt. Hierbei tritt das Problem auf, dass die Gesteinsmehle die Schneidelemente zuschmieren, weshalb nach längerer Bohrzeit kein Bohrvortrieb mehr erfolgt, sondern lediglich ein Polieren des Bohrlochgrunds. Um einen behinderungsfreien Bohrvortrieb zu gewährleisten, weisen die bohrrichtungsseitigen Flächen (4) der Schneidelemente bei der erfindungsgemäßen Bohrkrone Nuten (5) und an diese angrenzende Schneidkanten (6) auf.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Bohrkrone nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung nach dem Oberbegriff von Anspruch 7.
  • Beim Trockenbohren von harten Gesteinen, beispielsweise Beton, werden üblicherweise Bohrkronen mit diamant besetzten Schneidelementen eingesetzt. Bei diesen Bohrkronen tritt das Problem auf dass die Gesteinsmehle die Diamanten zuschmieren, weshalb nach längerer Bohrzeit kein Bohrvortrieb mehr erfolgt, sondern nur noch ein Polieren des Bohrlochgrunds. Zur Vermeidung dieses Problems könnten Diamantkronen mit größerer Körnung verwendet werden. Dies verteuert jedoch die Bohrkronen. Außerdem können die größeren Diamantkörner leichter herausbrechen.
  • Aus der JP 2002036124 A ist eine gattungsgemäße Bohrkrone bekannt, welche Schneidelemente auf weist, in deren bohrrichtungsseitiger Fläche Nuten und an diese angrenzende Schneidkanten vorgesehen sind. Die Nuten verlaufen hierbei in Umfangsrichtung auf einem zur Bohrhülse konzentrischen Kreisradius.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Bohrkrone bereitzustellen, die behinderungsfreien Vortrieb gewährleistet und auf diese Weise die Bohrzeiten verkürzt.
  • Gelöst wird diese Aufgabe mit einer Bohrkrone mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Anspruch 6 zeigt ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen Bohrkrone auf. Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Bohrkrone bzw. des Verfahrens zu deren Herstellung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Die erfindungsgemäße Bohrkrone weist eine hohlzylindrische Bohrhülse auf, welche an ihrer bohrrichtungsseitigen Stirnfläche mit Schneidelementen besetzt ist. Die bohrrichtungsseitigen Flächen der Schneidelemente sind gemäß der Erfindung mit Nuten und an diese angrenzende Schneidkanten versehen. Die Schneidkanten ermöglichen eine deutlich größere Schneidtiefe als bei den bekannten Bohrkronen und die Nuten gewährleisten einen stetigen Abtransport des Bohrmehls, indem das Bohrmehl sich in den Nuten sammelt und bei rotierenden Bohrhülse in den Hohlraum der hohlzylindrischen Bohrhülse geschoben wird, von wo das Bohrmehl abgesaugt werden kann. Bevorzugt weist jedes Schneidelement eine Mehrzahl von etwa parallel zueinander verlaufende Nuten und Schneidkanten auf und die Schneidelemente sind so ausgerichtet, dass die Schneidkanten der einzelnen Schneidelemente alle etwa in gleicher Richtung verlaufen.
  • Die Schneidkanten verlaufen hierbei schräg zu den die Wandung der Bohrhülse einschließenden Radien und sind in vorteilhafter Weise so ausgerichtet, dass sie in Drehrichtung der Bohrhülse schräg radial nach außen verlaufen. Als besonders vorteilhaft hat sich eine Anordnung erwiesen, bei der die Schneidkanten mit den Radien der Bohrhülse einen Winkel zwischen 1° und 10° einschließen. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die Schneidkanten und die Nuten leicht gekrümmt, mit einem Krümmungsradius, der in etwa dem Zylinderradius der Bohrhülse entspricht.
  • Die Schneidelemente werden bevorzugt aus Siliziumnitrid, Siliziumcarbid, Siliziumborid oder Aluminiumoxid hergestellt, wobei die Herstellung von Schneidelement-Rohlingen in einem Sinterverfahren erfolgt. Nach der Herstellung der Schneidelement-Rohlinge werden die Schneidflächen dieser Rohlinge durch Einschneiden von Nuten bearbeitet, wobei bevorzugt mehrere nebeneinander liegende Nuten so in die Schneidfläche eingeschnitten . werden, dass sie bezüglich der Seitenkante der Schneidelemente schräg verlaufen, beispielsweise unter einem Winkel zwischen 1° und 10°. Die so bearbeiteten Schneidelemente werden anschließend an der bohrrichtungsseitigen Stirnfläche der Bohrhülse befestigt, wobei die Schneidelemente so ausgerichtet werden, dass deren Nuten und die zwischen zwei Nuten verlaufende Schneidkanten in einer stirnseitigen Ebene der Bohrhülse jeweils schräg zur Wandung der Bohrhülse verlaufen.
  • Das Einschneiden der Nuten in die Schneidfläche der Schneidelmente-Rohlinge erfolgt bevorzugt in einem automatisierten Verfahrensschritt, wobei mehrere Rohlinge aneinander anliegend nebeneinander aufgereiht werden, so dass deren Schneidflächen in einer Ebene liegen. Die Nuten werden dann bevorzugt mittels einer in einer Pendelbewegung geführten Schleifscheibe eingeschnitten. Auf diese Weise können die Schneidelemente kostengünstig in einem automatisierten Verfahren hergestellt werden.
  • Die erfindungsgemäße Bohrkrone und das Verfahren zu deren Herstellung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen näher erläutert. Die Zeichnungen zeigen:
  • 1: Perspektivische Darstellung einer Bohrkrone;
  • 2: Draufsicht auf das bohrrichtungsseitige Ende der Bohrkrone von 1;
  • 3: Vorder- bzw. Seitenansicht der Bohrkrone von 1;
  • 4: Detailansicht der Bohrkrone von 2 in einer Draufsicht auf das bohrrichtungsseitige Ende der Bohrkrone;
  • 5: Querschnitt durch die Teilansicht der Bohrkrone von 4 entlang der Linie I-I;
  • 6: Darstellung eines Verfahrensschritts bei der Herstellung einer erfindungsgemäßen Bohrkrone.
  • Die in der 1 dargestellte Bohrkrone besteht aus einer Bohrhülse 1, welche als Hohlzylinder mit einer Wandung 7 ausgebildet ist und an ihrer bohrrichtungsseitigen Stirnfläche 2 mit einer Mehrzahl von Schneidelementen 3 besetzt ist. An der gegenüberliegenden Stirnfläche 10 ist ein Flansch 11 vorgesehen, zur drehfesten Befestigung der Bohrkrone an einer Rotationswelle einer Antriebsmaschine. Durch Drehung der Rotationswelle der Antriebsmaschnine kann die Bohrkrone um die Bohrhülsenachse (Drehachse 16, Figur 2) in Rotation versetzt werden.
  • Wie aus der Darstellung von 2 ersichtlich, sind die Schneidelemente 3 gleichmäßig zueinander beabstandet über den Umfang der bohrrichtungsseitigen Stirnfläche 2 der Bohrhülse 1 verteilt angeordnet. Die Wandung 7 der Bohrhülse 1 wird durch die in 2 gezeigten Radien R; (Innenradius) und Ra (Außenradius) begrenzt. Die gewöhnliche Drehrichtung der Bohrkrone beim Bohren ist in 2 mit dem Pfeil D gekennzeichnet.
  • Zur Befestigung der Schneidelemente 3 sind am bohrrichtungsseitigen Ende der Wandung 7 Ausnehmungen 12 eingebracht, wie aus 3 entnehmbar. Die Schneidelemente 3 weisen an ihren Seitenflächen Längsnuten 13 auf, welche zur Fixierung der Schneidelemente 3 in den Ausnehmungen 12 dienen. In 3 ist eines der Schneidelemente 3 aus der ihr zugeordneten Ausnehmung 12 zur besseren Darstellung herausgenommen. Bei der Bestückung der Bohrhülse 1 mit den Schneidelementen 3 wird zunächst das Schneidelement 3 mittels der Längsnuten 13 in der Ausnehmung 12 in Pfeilrichtung eingeführt und dort mechanisch vorfixiert und anschließend eingelötet oder eingeklebt.
  • Die Schneidelemente 3 weisen bohrrichtungsseitig Schneidflächen 4 auf. Wie insbesondere aus der Darstellung der 5 ersichtlich, ist diese Schneidfläche 4 jedes Schneidelements 3 mit einer Mehrzahl nebeneinander angeordneter Nuten 5 versehen. Zwischen den Nuten 5 ragen scharfe Schneidkanten 6 hervor. Die Nuten 5 und die Schneidkanten 6 verlaufen in etwa parallel zueinander und sind bezüglich der Radien Ri und Ra der Bohrhülsenwandung 7 schräg gestellt, wie aus der Detailansicht der 4 ersichtlich. Die Nuten 5 und die Schneidkanten 6 schließen demgemäß mit der in der Schneidflächenebene liegenden Längsachse 9 bzw. den Längskanten 15 der Schneidelemente 3 einen spitzen Winkel von bevorzugt zwischen 1 ° und 10° ein. Die Nuten 5 und die Schneidkanten 6 sind, wie in der 4 gezeigt, leicht gekrümmt, wobei der Krümmungsradius in etwa dem Innenradius R; bzw. dem Außenradius Ra der Bohrhülsenwandung 7 entspricht.
  • In Drehrichtung D gesehen verlaufen die Schneidkanten 6 bzw. die Nuten 5 radial schräg von innen nach außen. Diese Anordnung der Schneidkanten 6 und der Nuten 5 bewirkt beim Bohren aufgrund der Drehbewegung der Bohrkrone einerseits eine kontinuierliche Schneidarbeit aufgrund eines Schabens der Schneidkanten 6 in das zu bohrende Material und andererseits einen seitlichen Druck auf das Bohrmehl. Durch den seitlichen Druck auf das Bohrmehl wird gleichzeitig mit dem Schneiden des Gesteins das Bohrmehl zur Drehachse 16 (2) hin bewegt. Bevorzugt ist die Antriebsmaschine mit einer Absauganlage ausgestattet, welche das in den Innenraum der hohlzylindrischen Bohrhülse 1 gelangende Bohrmehl absaugt.
  • Die Herstellung der erfindungsgemäßen Bohrkrone erfolgt in einem weitgehend automatisierten Verfahren, wobei zunächst Schneidelement-Rohlinge aus Siliziumnitrid, Siliziumcarbid, Siliziumborid oder Aluminiumoxid oder Mischungen hiervon in einem Sinterverfahren hergestellt werden. In dem Sinterverfahren werden Schneidelement-Rohlinge in eine Form gepresst, wobei die Nuten 5 bereits vorgeformt werden. Anschließend werden die Nuten 5 auf der Schneidfläche 4 der Schneidelement-Rohlinge nachbearbeitet, indem die Schneidkanten 6 mittels eines Schleifwerkzeuges geschärft werden. Hierzu werden mehrere Schneidelement-Rohlinge aneinander anliegend nebeneinander aufgereiht, wobei die zu bearbeitenden Schneidflächen 4 in einer Ebene liegen.
  • In 6 sind mehrere nebeneinander in Reihe liegende Schneidelemente dargestellt. In die oben liegende Schneidfläche 4 dieser Rohlinge werden die Nuten 5 mittels einer rotierender Schleifscheibe 8 bearbeitet. Hierzu wird die Schleifscheibe 8, bevorzugt eine Diamantschleifscheibe, so angeordnet, dass ihre Rotationsachse 14 schräg zur Schneidfläche 4 der Schneidelemente 3 steht (5). Die rotierende Schleifscheibe 8 wird in einer Pendelbewegung über die Schneidflächen 4 der Schneidelemente 3 bewegt, so dass die Schleifscheibe 8 Nuten 5 in die Oberfläche der Schneidfläche 4 einschneidet bzw. die Schneidkanten 6 schärft. In der 6 sind mit den Bezugsziffern 14 bzw. 14' die Drehachsen der Schleifscheibe 8 in den zwei Extremalstellungen der Pendelbewegung gekennzeichnet und die Schleifscheibe 8 ist in diesen beiden Extremalstellungen (jeweils gestrichelt) und einer Zentralstellung der Pendelbewegung (durchgezogene Linie) gezeigt. Die Tiefe der eingeschnittenen Nuten 5 beträgt, gemessen von der angrenzenden Schneidkante 6, zwischen 0,1 mm und 1 mm. Aufgrund der Aneinanderreihung von mehreren Schneidelement-Rohlinge können durch diesen Herstellungsschritt mehrere Rohlinge gleichzeitig bearbeitet und mit Nuten 5 bzw. scharfen Schneidkanten 6 versehen werden.
  • Die fertig bearbeiteten Schneidelemente 3 werden anschließend an der bohrrichtungsseitigen Stirnfläche 2 der Bohrhülse 1 befestigt, indem die Schneidelemente 3 in die dafür vorgesehenen Ausnehmungen 12 eingeführt und anschließend durch Hartlöten angelötet werden.
  • Die erfindungsgemäße Bohrkrone zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass beim Bohren hohe lokale Drücke auf die zu bohrende Gesteinsoberfläche erzeugt werden. Dies führt lokal begrenzt zu hohen Temperaturen im Gestein, mit der Folge, dass aufgrund einer Sprengwirkung das Gestein in diesen Zonen bricht. Durch das Brechen des Gesteins ein schneller Bohrvortrieb erzeugt. Die bevorzugt aus Siliziumnitrid, Siliziumcarbid, Siliziumborit oder Aluminiumoxid hergestellten Schneidelemente 3 halten diesen hohen Temperaturen aufgrund der hohen Schmelztemperaturen dieser Materialien stand. Die genannten Materialien zur Herstellung der Schneidelemente zeichnen sich ferner durch eine hohe Wärmeleitfähigkeit aus, weshalb ein schneller Abtransport der Bohrwärme an die Bohrhülse gewährleistet ist. Zur Kühlung der Bohrkrone ist bevorzugt eine Kühleinrichtung vorgesehen, welche auch von der Absauganlage zum Absaugen des Bohremehls gebildet sein kann, weil der zum Absaugen erzeugte Luftstrom auch eine Kühlung der Bohrkrone bewirkt.
  • Die erfindungsgemäße Bohrkrone kann zum Bohren von hartem Gestein, wie beispielsweise Beton oder Stahlbeton, von Metallen aber auch von weicheren Materialien wie Kunststoff oder Holz eingesetzt werden. Aufgrund der scharfen, gleichförmig ausgerichteten Schneidkanten 6 wird ein effektiver Materialabbau gewährleistet und durch die das Bohrmehl abtransportierenden Nuten 5 wird vermieden, dass die Schneidelemente 3 durch das pulverisiertes Bohrmehl zuschmieren. Auf diese Weise wird ein stetiger und effektiver Bohrfortschritt gewährleistet.
  • i

Claims (10)

  1. Bohrkrone mit einer hohlzylindrischen Bohrhülse (1), welche an ihrer bohrrichtungsseitigen Stirnfläche (2) mit Schneidelementen (3) besetzt ist, deren bohrrichtungsseitige Flächen (4) Nuten (5) und an diese angrenzende Schneidkanten (6) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkanten (6) schräg zu den die Wandung (7) der Bohrhülse (1) einschließenden Radien (Ri, Ra) verlaufen.
  2. Bohrkrone nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Schneidelement (3) eine Mehrzahl von etwa parallel zueinander verlaufende Nuten (5) und Schneidkanten (6) aufweist.
  3. Bohrkrone nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (5) gemessen von der angrenzenden Schneidkante (6) eine Tiefe von 0,1 mm bis 1 mm aufweisen.
  4. Bohrkrone nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkanten (6) mit den Radien (Ri, Ra) einen Winkel von 1° bis 10° einschließen.
  5. Bohrkrone nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkanten (6) und die Nuten (5) leicht gekrümmt sind, mit einem Krümmungsradius, der in etwa dem Zylinderradius (Ra) der Bohrhülse (1) entspricht.
  6. Verfahren zur Herstellung einer Bohrkrone mit einer hohlzylindrischen Bohrhülse (1), welche an ihrer bohrrichtungsseitigen Stirnfläche (2) mit Schneidelementen (3) mit einer bohrrichtungsseitigen Schneidfläche (4) besetzt ist, gekennzeichnet durch folgende Schritte: – Herstellen von Schneidelement-Rohlingen in einem Sinterverfahren, – Bearbeiten der Schneidfläche (4) der Schneidelement-Rohlinge durch Einschneiden von Nuten (5), – Befestigen einer Mehrzahl von Schneidelementen (3) an der bohrrichtungsseitigen Stirnfläche (2) der Bohrhülse (1), wobei die Schneidelemente (4) so ausgerichtet werden, daß die Nuten (5) in einer stirnseitigen Ebene der Bohrhülse jeweils schräg zur Wandung (7) der Bohrhülse (1) verlaufen.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zum Bearbeiten der Schneidfläche (4) der Schneidelement-Rohlinge mehrere Rohlinge aneinander anliegend nebeneinander aufgereiht werden, so daß die Schneidflächen (4) in einer Ebene liegen und daß die Nuten (5) mittels einer in einer Pendelbewegung geführten Schleifscheibe (8) eingeschnitten werden.
  8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidfläche (4) in etwa rechteckig ist und daß die Nuten (5) so eingeschnitten werden, daß sie bezüglich der in der Schneidflächenebene verlaufenden Längsachse der Schneidelemente schräg verlaufen.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachse der Nuten mit der Längsachse der Schneidelemente einen Winkel von 1° bis 10° einschließt.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidelement-Rohlinge aus Siliziumnitrid, Siliziumcarbid, Siliziumborid oder Aluminiumoxid hergestellt werden.
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