DE10253793A1 - Vorrichtung zur Ausgabe von filmartig dünnen Oblaten aus Nahrungs- oder Erfrischungsmitteln - Google Patents
Vorrichtung zur Ausgabe von filmartig dünnen Oblaten aus Nahrungs- oder ErfrischungsmittelnInfo
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Abstract
Vorrichtung (1) zur Ausgabe von filmartig dünnen Oblaten aus Nahrungs- oder Erfrischungsmitteln aus einem Verpackungsbehälter (2), welcher einen Stapel (4) der filmartig dünnen Erfrischungsmitteloblaten (6) enthaltenden kastenartigen Unterteil (8) und einen diesen verschließenden Deckel (10) aufweist. Der Deckel (10) ist zur Freigabe und zum Schließen eines Ausgabeschlitzes oder -öffnung (12) gegenüber dem Unterteil (8) hin- und herverschiebbar. An dem Deckel (10) ist eine betätigbare Greifvorrichtung vorgesehen, mittels derer zwischen der obersten Oblate (6) und dem Deckel (10) ein Kraftschluss herstellbar ist. Hierdurch wird bei der Schließbewegung des Deckels die oberste filmartige Oblate des Stapels aus dem Unterteil durch den Ausgabeschlitz vorgeschoben.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ausgabe von filmartig dünnen Oblaten aus Nahrungs- oder Erfrischungsmitteln aus einem Verpackungsbehälter, wobei der Verpackungsbehälter einen Stapel der filmartig dünnen Erfrischungsmittel Oblaten enthaltenden kastenartigen Unterteil und einen den Unterteil verschliessenden Deckel aufweist.
- Bei den in derartigen Vorrichtungen verpackten Erzeugnissen handelt es sich um hauchdünne Plättchen von etwa 23 × 35 mm Größe und einer Stärke von 2/100 mm, welche beispielsweise aus in Gelatineform hergestelltem Mundwasser oder anderen Erfrischungserzeugnissen bestehen. Bei den bekannten Vorrichtungen der oben beschriebenen Art handelt es sich um einen Kunststoffbehälter, welcher in seinem Deckel eine an einem Filmscharnier angelenkte Klappe aufweist, mittels derer ein Teil der Oberfläche der obersten Oblate des Stapels in dem Behälter freigelegt werden kann, welche dann mittels des Fingers aus der dadurch geöffneten Ausgabeöffnung herausgeschoben werden kann. Diese bekannte Konstruktion hat den Nachteil, daß man immer mit dem Erfrischungsmittel selbst mit dem Finger in Berührung kommen muß, um die Oblate aus dem Behälter herauszuschieben, was nicht nur vergleichsweise umständlich, sondern außerdem noch ausgesprochen unhygienisch ist und ausschließt, daß man eine derartige Oblate seinem Gegenüber anbieten kann.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß eine Ausgabe der Erfrischungsmitteloblaten aus dem Verpackungsbehälter erfolgen kann, ohne daß eine unmittelbare Berührung mit der Oblate selbst hergestellt wird.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe im wesentlichen dadurch gelöst, daß der Deckel zur Freigabe und zum Schließen eines Ausgabeschlitzes oder -Öffnung gegenüber dem Unterteil hin und her verschiebbar ist, und daß an dem Deckel eine betätigbare Greifeinrichtung vorgesehen ist, mittels derer zwischen der obersten filmartigen Oblate und dem Deckel ein Kraftschluß herstellbar ist, derart, daß bei der Schließbewegung des Deckels die oberste filmartige Oblate des Stapels aus dem Unterteil durch den Ausgabeschlitz vorgeschoben wird.
- Es ist offensichtlich, daß auf diese Art kein Kontakt zwischen den Fingern eines Benutzers und der filmartigen Oblate hergestellt wird, sondern diese lediglich durch Hin- und Herschieben des Deckels aus der Verpackung herausgeschoben wird und unmittelbar in den Mund genommen oder einem Gegenüber angeboten werden kann.
- Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung kann dadurch geschaffen werden, daß die Greifeinrichtung als ein durch Daumendruck elastisch aus der Ebene des Deckels nach unten in den Eingriff mit dem Oblatenstapel im Unterteil auslenkbare Bereich ausgebildet ist.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung verläuft die Stirnwandung des Unterteils in Richtung der Ausgabeöffnung bogenförmig nach oben und ist als Führung für die Oblaten ausgebildet. Hierdurch wird erreicht, daß die extrem dünnen Oblaten beim Herausschieben nicht hängenbleiben und sich auffalten können, sondern sanft aus der Ausgabeöffnung in einer Richtung leicht nach oben herausgeschoben werden.
- Im einzelnen kann dies vorteilhaft dadurch verbessert werden, daß die Ausgabeöffnung zwischen der Vorderkante des in Öffnungsrichtung verschobenen Deckels und der Oberkante der Stirnwandung des Unterteils ausgebildet ist.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung ist vorgesehen, daß der elastisch auslenkbare Bereich innerhalb einer Daumenmulde oder Daumenabschnitt im Material des Deckels angeordnet ist. Hierdurch wird gerade bei der geringen Größe der erfindungsgemäßen Vorrichtung deren Bedienung nochmals erleichtert, da allein durch Ertasten ein Auffinden der Greifeinrichtung möglich ist.
- Vorteilhaft ist es ferner, daß zumindest der Deckel aus Kunststoff besteht. Hierdurch ist eine einfache und kostengünstige Herstellung des Verpackungsbehälters einschließlich der Greifeinrichtung gewährleistet.
- Eine besonders bevorzugte Ausführungsform nach der Erfindung kann dadurch geschaffen werden, daß der auslenkbare Bereich aus einem wellenförmigen Abschnitt des Deckels besteht, welcher nach oben aus der Ebene des Deckels vorsteht und unter dessen Ebene federnd hineindrückbar ist.
- Bevorzugt ist es hierbei, daß der wellenförmige Abschnitt aus zwei aus der Ebene des Deckels nach oben vorstehenden Wellenabschnitten besteht, welche eine gegenüber der Wandstärke des Deckels verminderte Wandstärke aufweisen, daß zwischen den beiden Wellenabschnitten mindestens eine dritter, nach unten verlaufender Wellenabschnitt vorgesehen ist, welcher eine vergrößerte Wandstärke aufweist, die zum tiefsten Punkt stetig zunimmt. Durch diese Merkmale ist es möglich, den Deckel mit der Greifeinrichtung einstückig und kostengünstig herzustellen.
- Demgemäß ist es bevorzugt, den Deckel und den Greifabschnitt aus dem gleichen Material herzustellen.
- Bei einer alternativen Ausführungsform nach der Erfindung ist der Greifabschnitt aus einem vom Deckel abweichenden Material. beispielsweise aus Gummi, hergestellt, was ohne Schwierigkeiten innerhalb der gleichen Spritzgießform möglich ist.
- Bei einer alternativen Ausführungsform nach der Erfindung ist vorgesehen, daß der Auslegbereich durch einen kuppelförmigen Abschnitt des Deckels gebildet ist, welcher über Filmscharniere mit dem Deckel verbunden ist und nach oben aus der Ebene des Deckels vorsteht und in dessen Ebene hineindrückbar ist, und daß der kuppelförmige Abschnitt einer nach unten in Richtung des Stapels aus filmartigen Oblaten vorstehende Leiste aufweist, die beim Hineindrücken in Eingriff mit der obersten Oblate des Stapels gelangt. Auch hierdurch werden sämtliche Vorteile der Erfindung erzielt.
- Bei sämtlichen Ausführungsformen nach der Erfindung ist es ferner bevorzugt, daß der Unterteil auf seiner Außenseite dem auslenkbaren Bereich gegenüberliegend Griffleisten oder Noppen aufweist. Hierdurch wird die Handhabung der Vorrichtung nach der Erfindung nochmals erleichtert.
- Im folgenden wird die Erfindung anhand von in den Zeichnungen beispielhaft veranschaulichten Ausführungsformen näher erläutert. Es zeigt:
- Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform nach der Erfindung in vergrößertem Maßstab;
- Fig. 2 eine schematische Schnittansicht der Ausführungsform gemäß Fig. 1 im geschlossenen Zustand;
- Fig. 3 eine Fig. 2 entsprechende Ansicht der Vorrichtung im vollständig geöffneten Zustand;
- Fig. 4 eine Fig. 3 entsprechende Ansicht bei Betätigung der Greifeinrichtung;
- Fig. 5 die Vorrichtung gemäß den Fig. 1 bis 4 beim Herausschieben einer filmartigen Oblate;
- Fig. 6 eine schematische Schnittansicht einer zweiten Ausführungsform nach der Erfindung im geschlossenen Zustand;
- Fig. 7 die Ausführungsform gemäß Fig. 6 bei Betätigung der Greifeinrichtung und während des Vorschiebens einer filmartig dünnen Oblate;
- Fig. 8 eine Fig. 6 entsprechende Schnittansicht einer abgewandelten Ausführungsform;
- Fig. 9 die Ausführungsform gemäß Fig. 8 bei der Betätigung der Greifeinrichtung und während des Vorschiebens einer Oblate;
- Fig. 10 eine schematische Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform nach der Erfindung im geschlossenen Zustand;
- Fig. 11 die Ausführungsform gemäß Fig. 10 beim Vorschieben einer Oblate, und
- Fig. 12 eine Draufsicht auf die Ausführungsform gemäß Fig. 10 und 11.
- Bei der Beschreibung der verschiedenen Ausführungsformen nach der Erfindung wurden für gleiche bzw. gleichwirkende Teile und Einzelheiten jeweils gleiche Bezugszeichen verwendet. Es wird zunächst die Ausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 5 beschrieben.
- Wie in den Fig. 1 bis 5 gezeigt, dient die allgemein mit 1 bezeichnete Vorrichtung zur Ausgabe von filmartig dünnen Oblaten aus Nahrungs- oder Erfrischungsmitteln, wie sie neuerdings auf dem Markt erhältlich sind. Bei diesen Nahrungs- und Erfrischungsmitteln handelt es sich um hauchdünne Oblaten von einer Stärke von etwa 2/100 mm, wobei diese dem Maße von etwa 23 × 35 mm aufweisen. Wie in den Fig. 1 bis 5 der ersten Ausführungsform der Vorrichtung 1 gezeigt, besteht diese aus einem Verpackungsbehälter 2, in welchem ein Stapel 4 aus derartigen hauchdünnen filmartigen Oblaten 6 enthalten ist. Der Verpackungsbehälter 2 weist einen Unterteil 8 und einen diesen verschließenden Deckel 10 auf.
- Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 bis 5 ist der Deckel 10 zur Freigabe und zum Schließen eines Ausgabeschlitzes oder einer Ausgabeöffnung 12 gegenüber dem Unterteil 8 in nicht im einzelnen dargestellten Führungen hin und her verschiebbar ausgebildet. An dem Deckel 10 ist eine durch Fingerdruck betätigbare, allgemein mit 14 bezeichnete Greifvorrichtung vorgesehen, mittels derer zwischen der obersten Oblate 6 des Stapels 4 ein Kraftschluß herstellbar ist, so daß, wenn der Deckel 10 zurückgeschoben wurde und die Greifeinrichtung 14 während des erneuten Vorschiebens des Deckels 10 betätigt wird, während dieser Schließbewegung des Deckels 10 die oberste Oblate 6 des Stapels 4 aus dem Unterteil 8 durch den Ausgabeschlitz 12 vorgeschoben wird, wie dies im Endzustand in Fig. 5 gezeigt ist.
- Bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 5 ist die Greifeinrichtung 14 als ein elastisch auslenkbarer Bereich 16 ausgebildet, welcher durch den Druck mit dem Daumen oder einem Finger aus der Ebene des Deckels 10 nach unten in den Eingriff mit dem Oblatenstapel 4 gedrückt werden kann, wie dies in Fig. 4 gezeigt ist. Nach Loslassen des auslenkbaren Bereiches 16 kehrt dieser aufgrund der Elastizität wieder in den Zustand gemäß den Fig. 1 bis 3 zurück.
- Bei sämtlichen Ausführungsformen der Vorrichtung 1 nach der Erfindung ist die Stirnwandung 18 des Unterteils 8 in Richtung der Ausgabeöffnung 12 bogenförmig nach oben verlaufend gestaltet, so daß die Stirnwandung 18 eine Führung für die Oblaten 6 beim Herausschieben aus dem Unterteil 8 bildet, da die Ausgabeöffnung 12 oder der Ausgabeschlitz 12 zwischen der Vorderkante 20 des in Öffnungsrichtung verschobenen Deckels 10 und der Oberkante 22 der Stirnwandung 18 des Unterteiles 8 ausgebildet ist.
- Ferner besteht bei sämtlichen Ausführungsformen nach der Erfindung zumindest der Deckel 10 aus einem geeigneten Kunststoff, so daß sich der auslenkbare Bereich 16 der Ausführungsform gemäß Fig. 1 bis 5 durch entsprechende Gestaltung der Übergänge zu dem auslenkbaren Bereich 16 und der Wandstärken in diesem Bereich einstückig ausbilden läßt.
- Um das Auffinden des auslenkbaren Bereiches 16 durch Tasten zu erleichtern, ist bevorzugt bei sämtlichen Ausführungsformen vorgesehen, daß der elastisch auslenkbare Bereich 16innerhalb einer Daumenmulde 24 oder einem geeigneten Daumenabschnitt im Material des Deckels angeordnet ist.
- Die Ausführungsform gemäß den Fig. 6 und 7 entspricht in dem größten Teil der Einzelheiten der Ausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 5, wobei lediglich die Greifeinrichtung 14 bzw. der auslenkbare Bereich 16 abweichend gestaltet ist.
- Wie gezeigt, besteht der auslenkbare Bereich 16 aus einem wellenförmigen Abschnitt 26 des Deckels 10, welcher, wie in Fig. 6 gezeigt, im Ruhezustand bei geschlossenem Behälter nach oben aus der Ebene des Deckels 10 vorsteht. Der elastisch auslenkbare Bereich 16 ist wie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 bis 5 unter die Ebene des Deckels 16 federnd hineindrückbar, um den Kraftschluß zu der obersten Oblate 6 des Stapels 4 herzustellen, wie dies in Fig. 7 veranschaulicht ist, um diese dann beim Zuschieben des Deckels 10 durch den Ausgabeschlitz 12 herauszuschieben.
- Bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 6 und 7 ist der wellenförmige Abschnitt 26 einstückig aus dem gleichen Kunststoff wie der Deckel 10 hergestellt und besteht aus zwei aus der Ebene des Deckels 10 nach oben vorstehenden Wellenabschnitten 28 und 30, welche zur Erhöhung der Elastizität und zur Erleichterung des Hineindrückens eine gegenüber der Wandstärke des Deckels 10 verminderte Wandstärke aufweist. Zwischen den beiden Wellenabschnitten 28 und 30 ist mindestens ein dritter Wellenabschnitt 32 angeordnet, welcher gegenüber den Wellenabschnitten 28 und 30 nach unten verläuft. Der Wellenabschnitt 32 weist eine vergrößerte Wandstärke auf, die bis zu seinem tiefsten Punkt stetig zunimmt. Folglich bildet der nach unten verlaufende Wellenabschnitt 32 tatsächlich den aktiven Bestandteil der Greifeinrichtung 14, welche mit der obersten Oblate 6 des Stapels 4 in Eingriff gelangt, wenn diese beim Zuschieben des Deckels 10 durch den Ausgabeschlitz 12 herausgeschoben wird.
- Die Ausführungsform gemäß den Fig. 8 und 9 entspricht in allen Einzelheiten der Ausführungsform gemäß den Fig. 6 und 7, wobei der einzige Unterschied darin besteht, daß der wellenförmige Abschnitt 26 aus einem anderen Material, wie der Deckel 10, hergestellt ist, wobei es sich beispielsweise um Silikon oder Gummi handeln kann, wobei hinsichtlich der Funktion der drei ineinander übergehenden Wellenabschnitten 28, 30 und 32 keinerlei Unterschiede bestehen.
- Bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 10 bis 12 ist wiederum im wesentlichen lediglich die Greifeinrichtung 14 abweichend gestaltet, so daß hinsichtlich der weiteren Einzelheiten auf die obenstehende Beschreibung verwiesen werden kann. Bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 10 bis 12 ist der elastisch auslenkbare Bereich 16 der Greifeinrichtung 14 als kuppelförmiger Abschnitt 36 ausgebildet, welcher über Filmscharniere 38 oder dergleichen mit dem übrigen Material des Deckels 10 verbunden ist. Der kuppelförmige Abschnitt 36 steht in dem in Fig. 10 veranschaulichten Ruhezustand nach oben aus der Ebene des Deckels vor. Um den Kraftschluß zwischen der obersten Oblate 6 eines Stapels 4 im Unterteil 8 herzustellen, ist der kuppelförmige Abschnitt in die Ebene des Deckels 10 hineindrückbar, wobei der kuppelförmige Abschnitt 38 zusätzlich eine nach unten in Richtung des Stapels 4 vorstehende Leiste 40 aufweist, die beim Hineindrücken des kuppelförmigen Abschnitts 38 in Eingriff mit der obersten Oblate gelangt, wie dies in Fig. 11 dargestellt ist.
- In den Fig. 10 und 11 ist noch eine Einzelheit veranschaulicht, welche auch bei sämtlichen anderen Ausführungsformen zur Anwendung gelangen kann. Wie gezeigt, weist der Unterteil 8 auf seiner Außenseite dem auslenkbaren Bereich 16 gegenüberliegend Griffleisten oder Griffnoppen 42 auf, welche die Handhabung der Vorrichtung 1 erleichtern, indem hier ein sicherer Gegenhalt am Unterteil 8 während des Zuschiebens des Deckels 10 gewährleistet wird.
- Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, daß entsprechende Formationen, wie die Leiste 40, beispielsweise in Form von Rippen oder Noppen oder ähnlichem, auch bei den Ausführungsformen gemäß den Fig. 1 bis 9 an entsprechender Stelle dem Stapel 4 gegenüberliegend vorgesehen sein können, um die Reibung zwischen dem auslenkbaren Bereich 16 und der obersten Oblate 6 eines Stapels 4 zu erhöhen.
- Es wurden vorstehend einige Ausführungsformen nach der Erfindung näher beschrieben, welche als Beispiel für den Grundgedanken der Erfindung dienen sollen, welcher darin gesehen wird, daß für die beschriebenen Zwecke ein Behälter geschaffen wird, welcher während der Schließbewegung durch Schieben bei Betätigung einer Greifeinrichtung am Deckel einen Teil des Inhalts herauschiebt.
- Sämtliche aus der Beschreibung, den Ansprüchen und Zeichnungen hervorgehenden Merkmale und Vorteile der Erfindung, einschließlich konstruktiver Einzelheiten und räumlicher Anordnungen, können sowohl für sich als auch in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. Bezugszeichenliste 1 Vorrichtung
2 Verpackungsbehälter
4 Stapel
6 Oblaten
8 Unterteil
10 Deckel
12 Ausgabeschlitz
14 Greifeinrichtung
16 auslenkbarer Bereich
18 Stirnwandung
20 Vorderkante v. 10
22 Oberkante v. 18
24 Daumenmulde
26 wellenförmiger Abschnitt
28 Wellenabschnitt
30 Wellenabschnitt
32 Wellenabschnitt
34 Punkt
36 kuppelförmiger Abschnitt
38 Filmscharniere
40 Leiste
42 Griffleisten
Claims (12)
1. Vorrichtung zur Ausgabe von filmartig dünnen Oblaten aus
Nahrungs- oder Erfrischungsmitteln aus einem
Verpackungsbehälter, wobei der Verpackungsbehälter einen einen Stapel der
filmartig dünnen Erfrischungsmitteloblaten enthaltenden
kastenartigen Unterteil und einen den Unterteil verschließenden
Deckel aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (10)
zur Freigabe und Schließen eines Ausgabeschlitzes oder
-öffnung (12) gegenüber dem Unterteil (8) hin und her
verschiebbar ist, und daß an dem Deckel (10) eine betätigbare
Greifeinrichtung (14) vorgesehen ist, mittels derer zwischen
der obersten filmartigen Oblate (6) und dem Deckel (10) ein
Kraftschluß herstellbar ist, derart, daß bei der
Schließbewegung des Deckels (10) die oberste filmartige Oblate (6) des
Stapels (4) aus dem Unterteil (8) durch den Ausgabeschlitz
(12) vorgeschoben wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Greifeinrichtung (14) als ein durch Daumendruck elastisch
aus der Ebene des Deckels (10) nach unten in den Eingriff mit
dem Oblatenstapel (4) im Unterteil (8) auslenkbarer Bereich
(16) ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stirnwandung (18) des Unterteils (8) in Richtung
der Ausgabeöffnung (12) bogenförmig nach oben verläuft und
als Führung für die Oblaten (6) ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Ausgabeöffnung (12) zwischen der Vorderkante (20) des in
Öffnungsrichtung verschobenen Deckels (10) und der Oberkante
(22) der Stirnwandung (18) des Unterteils (8) ausgebildet
ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der elastisch auslenkbare Bereich (16)
innerhalb einer Daumenmulde oder eines Daumenabschnitts (24) im
Material des Deckels (10) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest der Deckel (10) aus Kunststoff
besteht.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der auslenkbare Bereich (16) aus einem wellenförmigen
Abschnitt (26) des Deckels (10) besteht, welcher nach oben aus
der Ebene des Deckels (10) vorsteht und unter dessen Ebene
federnd hineindrückbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der wellenförmige Abschnitt (26) aus zwei aus der Ebene des
Deckels (10) nach oben vorstehenden Wellenabschnitten (28,
30) besteht, welche eine gegenüber der Wandstärke des Deckels
(10) verminderte Wandstärke aufweisen, und daß zwischen den
beiden Wellenabschnitten (28, 30) mindestens ein dritter,
nach unten verlaufender Wellenabschnitt (32) vorgesehen ist,
welcher eine vergrößerte Wandstärke aufweist, die bis zu
seinem tiefsten Punkt (34) stetig zunimmt.
9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der elastisch auslenkbare Bereich (16)
aus dem gleichen Material wie der Deckel (10) besteht.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der elastisch auslenkbare Bereich (16) aus
einem zum Material des Deckels (10) unterschiedlichen
Material. beispielsweise aus Silikonkautschuk oder Gummi, besteht.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6 und und 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der auslenkbare Bereich (16)
durch einen kuppelförmigen Abschnitt (36) des Deckels (10)
gebildet ist, welcher über Filmscharniere (38) mit dem Deckel
(10) verbunden ist und nach oben aus der Ebene des Deckels
(10) vorsteht und in dessen Ebene hineindrückbar ist, und daß
der kuppelförmige Abschnitt (38) einen nach unten in Richtung
des Stapels (4) aus Oblaten (6) vorstehende Leiste (40)
aufweist, die beim Hineindrücken in Eingriff mit der obersten
Oblate (6) des Stapels (4) gelangt.
12. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Unterteil (8) auf seiner
Außenseite dem auslenkbaren Bereich (16) gegenüberliegende
Griffleisten oder -noppen (42) aufweist.
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