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DE10253410B4 - Verbesserungen an den Köpfen zum Auftragen von Schmelzklebstoffen - Google Patents

Verbesserungen an den Köpfen zum Auftragen von Schmelzklebstoffen Download PDF

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Abstract

Kopf zum Auftragen von Schmelzklebstoffen und ähnlichen Produkten, – mit einem Körper mit einer Zuführleitung (8), die sich mit gesteuerten Ventilen (7) öffnen und schließen lässt, und – mit einer Austrittsöffnung für den aufzutragenden Klebstoff, die durch einen Spalt (4) festgelegt ist, der die Breite des Auftragens bestimmt, – wobei sich an den Enden des Spaltes (4) zwei Lehren (13 und 14) befinden, die unabhängig voneinander verstellbar einander angenähert oder voneinander entfernt werden können, – wobei der Abstand zwischen den Lehren (13 und 14) die Breite des Klebstoffauftragaustritts durch den Spalt (4) bestimmt, mit der Möglichkeit, diese Breite über eine Verstellung der Lehren (13 und 14) einzustellen, dadurch gekennzeichnet, dass die Lehren (13 und 14) jeweils auf einer Teleskopspindelmechanik (15 und 16) befestigt sind, die jeweils zwei oder mehrere aufeinander folgende, über Gewinde ineinander eingreifende Spindeln aufweisen, die zusammen eine ausfahrbare Baueinheit bilden, die wenig Raum einnimmt, und dass die Leitung (8) für die Zufuhr des Klebstoffs durch eine abnehmbare Kappe (11) fixiert ist und der auf die Ventile (7) wirkende Mechanismus durch eine andere abnehmbare Kappe (12) fixiert ist, so dass mit dem Abbauen dieser zwei Kappen (11 und 12) das gesamte Klebstoffzuführungssystem zugänglich wird und dass für jede Auftragsbreite in der Leitung (8) für die Zufuhr des aufzutragenden Klebstoffs ein Kugelventil (7) oder mehrere Kugelventile (7) angebracht sind, über die mittels eines Hebelmechanismus (9), der durch ein pneumatisches Stellglied (10) gesteuert wird, der Zufluss des Klebstoffs geöffnet und geschlossen wird, so dass der Klebstoff in einen Verteiler (5) gelangt und von diesem aus durch den Auftragsspalt (4) austritt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Kopfe zum Auftragen von Klebstoffen und ähnlichen Produkten gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 und betrifft Verbesserungen, die insbesondere die Einstellung der Breite, in der das Produkt mit diesen Köpfen aufgetragen wird, und das Öffnen und Schließen der Klebstoffzufuhr betreffen.
  • Beim Aufkleben von Überzugsmaterialien mit Hilfe von Schmelzklebstoffen oder reaktivem Polyurethan werden, wenn ein stetiger und gleichmäßiger Klebstoffauftrag auf das Trägermaterial erforderlich ist, Lippenköpfe verwendet, bei denen der geschmolzene Klebstoff von einer Quelle, wo er geschmolzen wird und von der er zu dem Auftragskopf gepumpt wird, durch einen beheizten Schlauch in den Auftragskopf gelangt.
  • Bei bekannten Ausführungen von Köpfen dieser Art geschieht das Öffnen und Schließen der Klebstoffzufuhr mit Hilfe mehrerer, im Normalzustand geschlossener Absperrventile, die von einem druckluftgesteuerten pneumatischen Verteiler geöffnet und geschlossen werden, so dass der Klebstoff durch eine Verteilleitung zur Austrittsöffnung gelangen kann.
  • Nachteilig an diesem System ist die zu umständliche Wartung, denn Verschleißteile (Dichtungen, Sperren usw.) lassen sich nur durch aufwendige Arbeitsgänge auswechseln. Überdies kommt es bei Beschädigung einer Dichtung in einem der Ventile zum Austreten von Klebstoff, der zu dem pneumatischen Verteiler und in den Druckluftkreis gelangen kann, womit der Kopf unbrauchbar wird.
  • Um einen stetigen Auftrag auf die Oberfläche zu erzielen, wird bei Köpfen dieser Art der Klebstoff durch einen Spalt geführt, in dem sich eine Blechlehre bestimmter Länge und Dicke befindet, so dass, um für das Auftragen auf Oberflächen verschiedener Breite die Abmessungen des Spaltes, durch den der Klebstoff austritt, zu ändern, der Kopf abgebaut und die Lehre gegen eine andere, den erforderlichen Abmessungen des Klebstoffaustrittsspaltes entsprechende ausgewechselt werden muss.
  • Darüber hinaus bleibt, falls eine Verunreinigung in den Kopf gelangt – ob von außen oder aus dem Klebstoff selbst bestehend –, diese in dem Klebstoffaustrittsspalt hängen, so dass auf der Oberfläche, auf die der Klebstoff aufgetragen wird, ein Streifen nicht mit Klebstoff bedeckt wird.
  • Um den Kopf abzubauen und die Lehre herauszunehmen und gegen eine andere auszuwechseln oder um irgendeine Verunreinigung zu beseitigen, müssen zahlreiche Schrauben, die dazu dienen, die Dichtheit zu gewährleisten, wenn der Kopf unter Druck steht, losgeschraubt und abgenommen und alsdann zur Befestigung der neuen Lehre beim Anbau wieder aufgesetzt und festgeschraubt werden. Diese Abbau- und Anbauoperationen sind bereits an sich recht aufwendig, werden jedoch dadurch noch zusätzlich erschwert, dass der Kopf beim Durchführen dieser Operationen so heiß sein muss, dass der Klebstoff flüssig bleibt.
  • Um Änderungen der Breite des Auftrags zu erleichtern, wurden verschiedene Lösungen entwickelt. In dem Patent ES 2 152 817 A1 ist ein System zum schnellen Ab- und Anbauen beschrieben. Zu diesem System gehört ein Block mit mehreren parallelen hydraulischen Zylindern, welche mittels des von einer Hydraulikflüssigkeit gelieferten Druckes gleichzeitig mit einer dem Druck der Flüssigkeit proportionalen Kraft auf eine Klemmleiste drücken, die eine Lehre gegen den Block des Kopfes presst. Bei diesem System geht, wenn die Breite des Auftrags geändert werden muss, das Auswechseln der Lehre zwar schneller und leichter vonstatten, erforderlich ist es jedoch nach wie vor.
  • Ein anderes bekanntes System zur Änderung der Auftragsbreite verwendet zwei Lehren, eine feststehende an der einen Seite des Kopfes und eine mit Hilfe einer Spindel mechanisch verstellbare, dergestalt, dass der Klebstoff ausschließlich den Zwischenraum zwischen den zwei Lehren passieren kann. Dieses System hat den Nachteil, dass, da die Einstellung der Klebstoffaustrittsöffnung nur auf einer Seite erfolgt, bei jeder Änderung der Auftragsbreite auch die Position des gesamten Blockes des Kopfes korrigiert werden muss, um die Position des Klebstoffauftrags zu zentrieren. Ein weiterer Nachteil dieses Systems ist der hohe Platzbedarf des Kopfes, der damit zusammenhängt, dass, da die bewegliche Lehre über eine mit ihr verbundene Spindel verstellt wird, der erforderliche Platzbedarf doppelt so hoch ist, wie die maximale Verstellstrecke der Lehre.
  • Aus der deutschen Patentschrift DE 198 30 728 C2 ist ein Kopf zum Auftragen von Schmelzklebstoffen gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 bekannt. Die Breite eines Spalts, aus dem der aufzutragende Klebstoff austritt, wird dort mittels zweier verstellbarer Lehren eingestellt.
  • Als geeignetere Lösung für die genannte Funktion werden in der vorliegenden Erfindung mit den Merkmalen von Anspruch 1 Verbesserungen vorgeschlagen, mit denen ein wartungsarmes Klebstoffauftragssystem geschaffen wird, das eine schnelle Änderung der Auftragsbreite ermöglicht, ohne dass eine Änderung der Position des Blockes des Kopfes erforderlich ist, und das überdies einen geringen Platzbedarf hat.
  • Gegenstand der Erfindung ist ein Kopf, bei dem die Öffnung für den Auftrag des Klebstoffs mit Hilfe von zwei beweglichen Lehren eingestellt wird, die – jede für sich verstellbar – einander angenähert oder voneinander entfernt werden können.
  • Damit lässt sich nicht nur die Breite der Öffnung für den Klebstoffauftrag durch Verstellen der beweglichen Lehren wählen, ohne irgendein Teil auswechseln zu müssen, sondern auch auf Grund der separaten Verstellbarkeit der zwei beweglichen Lehren die Breite der Öffnung für den Klebstoffauftrag direkt bei der Einstellung in der gewünschten Position zentrieren, ohne den Kopf bewegen zu müssen.
  • Die verstellbaren Lehren sind jeweils mit einer Teleskopspindelmechanik verbunden, derart, dass beide Teleskopspindeln separat von derselben Seite des Kopfes aus bedient werden können. Auf diese Weise lässt sich die Öffnung für den Klebstoffauftrag sehr leicht einstellen, und dies mit einer funktionalen Baugruppe, die mit geringstmöglichen Platz auskommt.
  • Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass das System der Erfindung einige wirklich vorteilhafte Eigenschaften aufweist und eine Lösung darstellt, die eigenständig gegenüber den bekannten Lösungen für dieselbe Funktion ist und über diese hinausgeht. Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung im Zusammenhang mit den Zeichnungen. In den Zeichnungen zeigt:
  • 1 eine seitliche Schnittansicht eines Klebstoffauftragskopfes gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung,
  • 2 eine Draufsicht auf den Kopf der 1, in einem Schnitt in dem Bereich, wo sich die Mechanik zum Einstellen der Öffnung für den Klebstoffauftrag befindet.
  • Gegenstand der Erfindung ist ein Kopf zum Auftragen von Schmelzklebstoffen, bestehend aus einem Körper, der zwei Blöcke (1 und 2) aus Spezialstahl umfasst, wobei der eine Block (1) das System zur Zuführung des aufzutragenden Klebstoffs aufnimmt und der andere Block (2) einen zylindrischen Hohlraum (3) aufweist, in dem sich die Heizpatrone zum Bereitstellen einer Temperatur befindet, bei welcher der Klebstoff innerhalb des Kopfes flüssig bleibt.
  • Zwischen den zwei Blöcken (1 und 2) befinden sich ein Spalt (4), der den Austritt des aufzutragenden Klebstoffs bestimmt, und ferner parallel zueinander ein Verteiler (5) und ein Hohlraum (6), die das System zur Einstellung der Breite des Klebstoffaustritts aufnehmen.
  • Das im Block (1) befindliche System für die Zufuhr des Klebstoffs besteht aus einem oder mehreren Kugelventilen (7), welche den Zufluss des Klebstoffs durch eine Leitung (8) mittels eines Hebelmechanismus (9), ist der durch ein pneumatisches Stellglied (10) gesteuert wird, öffnen und schließen.
  • Die Leitung (8) für die Zufuhr des Klebstoffs ist durch eine abnehmbare Kappe (11) fixiert und der auf die Ventile (7) wirkende Hebelmechanismus (9) ist durch eine andere, ebenfalls abnehmbare Kappe (12) fixiert, so dass für die Demontage des Systems zur Klebstoffzufuhr zum Zwecke der Reinigung oder des erforderlichen Austauschs irgendeines Teils lediglich die genannten Kappen (11 und 12) von ihrer Position auf dem Block (1) abgeschraubt werden müssen.
  • Das System zur Einstellung der Breite des Klebstoffaustritts besteht aus zwei Lehren (13 und 14), die sich an den Enden des Spaltes (4) befinden und – jede für sich verstellbar – einander angenähert oder voneinander entfernt werden können, wodurch sich die Länge des Spaltes (4) verringert oder vergrößert und somit in gleichem Maße die Breite der Öffnung für den Klebstoffauftrag variiert wird.
  • Die Lehren (13 und 14) sind jeweils auf einer Teleskopspindelmechanik (15 und 16) befestigt, bestehend aus zwei oder mehreren über Gewinde ineinander eingreifenden Spindeln, die zusammen eine ausfahrbare Baueinheit bilden, die wenig Raum einnimmt.
  • Die Teleskopmechaniken (15 und 16), über die die Verstellung der Lehren (13 und 14) erfolgt, sind jeweils mit einem separat bedienbaren Stellrad (17 und 18) verbunden, wobei sich zur Vereinfachung der Bedienung beide Stellräder auf derselben Seite des Kopfkörpers befinden, dergestalt, dass ein Stellrad (17) direkt auf die Spindelmechanik (15) der auf der Bedienseite befindlichen Lehre (13) wirkt, während das andere Stellrad (18) über eine mechanische Übertragung (19) mit der Teleskopmechanik (16) der auf der gegenüberliegenden Seite befindlichen Lehre (14) verbunden ist.
  • Der Klebstoff, welcher durch die Zuführleitung (8) kommt, passiert das Ventil oder die Ventile (7), wenn diese in Öffnungsposition sind, gelangt dann in den Verteiler (5), wo er sich zwischen den Lehren (13 und 14) ausbreitet, um schließlich durch den Spalt (4) auszutreten, und zwar auf der Breite zwischen den Lehren (13 und 14), die die Auftragsbreite des Klebstoffs bestimmt.
  • Diese Klebstoffauftragsbreite kann durch Verstellen der Lehren (13 und 14) eingestellt werden, wobei mittels der separaten Verstellung jeder Lehre über die jeweiligen Stellräder (17 und 18) einerseits die Länge des freien Raums in dem Klebstoffaustrittsspalt (4) eingestellt und andererseits auf Grund der separaten Verstellbarkeit beider Lehren (13 und 14) die Positionierung des Klebstoffaustrittspaltes – mittig oder außermittig in dem Kopf – gewählt werden kann, um so die für den Auftrag des Klebstoffs vorgesehene Fläche zu erfassen, ohne hierzu den gesamten Block des Kopfes verschieben zu müssen.
  • Auf Grund seiner strukturellen Eigenschaften lässt sich der Kopf auch für Kaltklebstoffe oder Kaltfarben verwenden, wozu das Heizelement nicht eingeschaltet oder aus dem Hohlraum (3) herausgenommen wird. Eine solche Verwendung ändert nichts an dem Konzept der über die zwei separat bewegbaren Lehren (13 und 14) erfolgenden Einstellung des Produktaustritts durch den Spalt (4), die das Wesen der Erfindung darstellt.

Claims (2)

  1. Kopf zum Auftragen von Schmelzklebstoffen und ähnlichen Produkten, – mit einem Körper mit einer Zuführleitung (8), die sich mit gesteuerten Ventilen (7) öffnen und schließen lässt, und – mit einer Austrittsöffnung für den aufzutragenden Klebstoff, die durch einen Spalt (4) festgelegt ist, der die Breite des Auftragens bestimmt, – wobei sich an den Enden des Spaltes (4) zwei Lehren (13 und 14) befinden, die unabhängig voneinander verstellbar einander angenähert oder voneinander entfernt werden können, – wobei der Abstand zwischen den Lehren (13 und 14) die Breite des Klebstoffauftragaustritts durch den Spalt (4) bestimmt, mit der Möglichkeit, diese Breite über eine Verstellung der Lehren (13 und 14) einzustellen, dadurch gekennzeichnet, dass die Lehren (13 und 14) jeweils auf einer Teleskopspindelmechanik (15 und 16) befestigt sind, die jeweils zwei oder mehrere aufeinander folgende, über Gewinde ineinander eingreifende Spindeln aufweisen, die zusammen eine ausfahrbare Baueinheit bilden, die wenig Raum einnimmt, und dass die Leitung (8) für die Zufuhr des Klebstoffs durch eine abnehmbare Kappe (11) fixiert ist und der auf die Ventile (7) wirkende Mechanismus durch eine andere abnehmbare Kappe (12) fixiert ist, so dass mit dem Abbauen dieser zwei Kappen (11 und 12) das gesamte Klebstoffzuführungssystem zugänglich wird und dass für jede Auftragsbreite in der Leitung (8) für die Zufuhr des aufzutragenden Klebstoffs ein Kugelventil (7) oder mehrere Kugelventile (7) angebracht sind, über die mittels eines Hebelmechanismus (9), der durch ein pneumatisches Stellglied (10) gesteuert wird, der Zufluss des Klebstoffs geöffnet und geschlossen wird, so dass der Klebstoff in einen Verteiler (5) gelangt und von diesem aus durch den Auftragsspalt (4) austritt.
  2. Kopf zum Auftragen von Schmelzklebstoffen und ähnlichen Produkten gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Teleskopmechaniken (15 und 16), über die die Verstellung der Lehren (13 und 14) erfolgt, jeweils mit einem separat bedienbaren Stellrad (17 und 18) verbunden sind, wobei sich beide Stellräder vorzugsweise auf derselben Seite des Kopfes befinden, dergestalt, dass ein Stellrad direkt auf die Mechanik (15) zur Einstellung der einen Lehre (13) wirkt, während das andere Stellrad über eine mechanische Übertragung (19) mit der Mechanik (16) zur Einstellung der anderen Lehre (14) verbunden ist.
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