DE10252127A1 - Rad für Fahrzeuge mit Luftreifen und mit einer Vorrichtung zum Messen des Reifendruckes - Google Patents
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Abstract
Rad mit einer Felge für Luftreifen mit einer am Felgenbett (5) vorgesehenen Halterung (10) für das Gehäuse (17) einer Vorrichtung zum Messen des Reifendrucks in dem Luftreifen. Die Halterung (10) ist stoffschlüssig mit dem Felgenbett (5) verbunden.
Description
- Die Erfindung geht aus von einem Rad mit den im Qberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
- Aus der
EP 0 751 017 B1 ist ein Rad für Fahrzeuge mit Luftreifen bekannt, in welchem das Gehäuse einer Vorrichtung zum Messen des Reifendruckes fest mit dem Fuß eines Ventils verschraubt ist. Zu diesem Zweck ist die Ventilbohrung, durch die hindurch Luft in den Reifen gepumpt werden kann, als Gewindebohrung ausgebildet und das Gehäuse der Vorrichtung zum Messen des Reifendruckes hat ein Langloch, durch das hindurch eine hohle Schraube in das Gewinde der Ventilbohrung gedreht werden kann. Die Schraube wird fest angezogen, so daß danach das Gehäuse am Ventilfuß befestigt ist. Der Ventilfuß besteht zu diesem Zweck aus Metall und hat eine kugelabschnittsförmige äußere Gestalt, mit welcher er sich in eine Ausnehmung des Gehäuses der Vorrichtung zum Messen des Reifendruckes einfügt, welche zu diesem Zweck eine komplementäre Kugelkalotte aufweist. Damit sich das Gehäuse am Felgenbett abstützen kann, hat das Gehäuse zwei der Abstützung auf dem Felgenbett dienende Füße. Damit diese bei unterschiedlich gestalteten Felgen das Felgenbett tatsächlich erreichen, kann das Gehäuse infolge des vorgesehenen Langlochs in unterschiedlichen Orientierungen bezüglich der Längsachse der Ventilbohrung an dem Ventilfuß festgelegt werden. Infolge dieser Ausführungsform kann ein- und dasselbe Gehäuse der Vorrichtung zum Messen des Reifendrucks in Rädern mit unterschiedlich gestalteten Felgen stabil montiert werden. Nachteilig ist jedoch, daß man für die Befestigung des Gehäuses der Vorrichtung zum Messen des Reifendruckes ein speziell angepaßtes Ventil benötigt, dessen Ventilbohrung im Ventilfuß als Gewindebohrung ausgebildet ist und eine durchbohrte Spezialschraube aufnimmt, mit welcher das Gehäuse am Ventilfuß festgeschraubt wird. Das speziell ausgebildete Ventil und die durchbohrte Spezialschraube sind teuer. - Ein Rad mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 ist auch aus der
DE 196 26 145 A1 bekannt. Bei diesem bekannten Rad wird nicht das Gehäuse der Vorrichtung zum Messen des Reifendruckes mit dem Ventilfuß verschraubt, sondern eine Feder, deren freies Ende das Gehäuse in der Weise beaufschlagt, daß das Gehäuse zwischen dem freien Ende der Feder und der Felge des Fahrzeugrades eingeklemmt wird, und zwar so, daß sich das Gehäuse einerseits auf dem Grund des Felgenbettes und andererseits an zwei Abstützstellen an der Flanke des Felgenbettes abstützt. Die Feder drückt das Gehäuse also sowohl gegen den Grund des Felgenbettes als auch gegen die Flanke des Felgenbettes, so daß das Gehäuse an vier Seiten umfaßt ist, nämlich an zwei Seiten von der Feder, an einer Seite vom Felgenbett und an einer Seite von der Flanke des Felgenbettes. Nachteilig ist, daß für das Befestigen der Feder am Ventilfuß wie bei der aus derEP 0 751 017 B1 bekannten Anordnung eine teure durchbohrte Spezialschraube benötigt wird. Nachteilig ist ferner, daß für unterschiedlich geformte Felgen unterschiedlich geformte Federn benötigt werden, um das Gehäuse gegen die Felge zu drücken und dadurch zu fixieren. - Der vorliegenden Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, einen Weg aufzuzeigen, wie ein Gehäuse mit einer Vorrichtung zur Messung des Reifendruckes preiswerter und universeller an unterschiedlichen Felgen von luftbereiften Rädern befestigt werden kann.
- Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Anordnung mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Das erfindungsgemäße Rad hat für das Gehäuse der Vorrichtung zum Messen des Reifendrucks eine Halterung, welche stoffschlüssig mit dem Felgenbett verbunden ist. Das hat wesentliche Vorteile:
-
- – Das Ventil wird nicht als Halterung für das Gehäuse der Vorrichtung zum Messen des Reifendrucks benötigt.
- – Deshalb muß bei der Gestaltung des Ventils nicht auf die Halterung für das Gehäuse der Vorrichtung zum Messen des Reifendrucks Rücksicht genommen werden.
- – Es können herkömmliche, preiswerte Ventile zum Einsatz kommen.
- – Der
Ventilfuß muß nicht
aus Metall bestehen, sondern kann aus einem Gummi oder aus einem Kunststoff
bestehen. Das macht ihn, verglichen mit dem aus der
EP 0 751 017 B1 bekannten Ventil, nicht nur billiger, sondern auch leichter. - – Es wird keine durchbohrte Spezialschraube benötigt, um das Gehäuse der Vorrichtung zum Messen des Reifendrucks zu befestigen.
- – Das Gehäuse der Vorrichtung zum Messen des Reifendrucks kann an beliebiger Stelle des Felgenbetts angebracht werden, zur Minimierung von Unwuchten auch an einer dem Ventil diametral gegenüberliegenden Stelle.
- – Die Halterung kann sehr einfach ausgebildet sein, weil sie nicht Bestandteil des Ventilfußes ist und insbesondere nicht einen Luftdurchgang haben muß.
- – Die Halterung kann bereits beim Herstellen der Felge an dieser angebracht oder ausgebildet werden, was die preisgünstigste Lösung ist. Da die Halterung von vorneherein sehr viel preiswerter ist als eine aus dem Stand der Technik, kann sie ohne besonderen Kostennachteil generell an den Rädern vorgesehen sein, unabhängig davon, ob die Räder im konkreten Fall mit einer Vorrichtung zum Messen des Reifendrucks ausgerüstet werden sollen oder nicht.
- – Wird das Rad von vorneherein mit einer erfindungsgemäßen Halterung versehen, kann ohne größeren Aufwand und insbesondere ohne Ventilaustausch das Rad zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Vorrichtung zum Messen des Reifendrucks nachgerüstet werden.
- – Die Erfindung eignet sich für alle bekannte Felgentypen.
- – Die erfindungsgemäße Halterung kann ohne weiteres so ausgebildet werden, daß sie zu einem gängigen Gehäuse einer Vorrichtung zur Messung des Reifendrucks passt, welche bisher am Ventil angebracht wurde. Andere Gehäuse können gegebenenfalls mittels eines Adapters an der Halterung montiert werden.
- – Die stoffschlüssige Verbindung der Halterung mit dem Felgenbett kann ohne Schwierigkeiten so fest sein, dass sie für die gesamte Lebensdauer des Rades die Vorrichtung zum Messen des Reifendrucks zuverlässig festhält.
- Die Halterung kann mit dem Felgenbett verschweißt sein. Das empfiehlt sich insbesondere für Stahlfelgen. Die Halterung kann auf das Felgenbett geschweißt werden, bevor die Stahlfelge lackiert wird. Die Halterung kann dann im selben Arbeitsgang mitlackiert werden. Es ist auch möglich, die Halterung mit dem Rad zu verlöten. Das Verschweißen ist jedoch bevorzugt.
- Eine andere günstige Möglichkeit besteht darin, die Halterung mit dem Felgenbett zu verkleben. Klebstoffe für Metalle haben heute einen so hohen technischen Standard erreicht, dass auch mit Klebeverbindungen eine über die Lebensdauer des Rades reichende zuverlässige Verbindung gewährleistet werden kann. Eine Klebeverbindung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Halterung aus einem Leichtmetall oder aus einem Kunststoff besteht. Deshalb kann die Halterung bei einer Stahlfelge anstatt aus Stahl auch aus einem Leichtmetall, insbesondere aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung oder aus einem Kunststoff bestehen.
- Bei Leichtmetallfelgen verwendet man vorzugsweise eine Halterung aus Leichtmetall, welche geklebt werden kann, besonders bevorzugt aber beim Gießen der Leichtmetallfelge mitgegossen wird, so dass für das Bilden und Vorsehen der Halterung an der Felge kein besonderer Aufwand erforderlich ist. Beim Verkleben der Halterung werden die Klebeflächen an der Halterung und/oder am Felgenbett vorzugsweise so strukturiert, dass sie sich mit dem Klebstoff verzahnen können. Das erreicht man am einfachsten durch Aufrauhen der Klebeflächen, zum Beispiel durch einen Ätzvorgang, oder durch das Strukturieren der Klebeflächen mit Hilfe eines hochenergitischen Laserstrahls, mit dem regelmäßige oder unregelmäßige Erhöhungen und/oder Vertiefungen gebildet werden können, die wenigstens teilweise auch hinterschnitten sein können und für die Verzahnung mit dem Klebstoff besonders geeignet sind.
- Im einfachsten Fall ist die Halterung ein Vorsprung mit einem Loch zum Eindrehen einer Befestigungsschraube. So könnte die Halterung eine Lasche mit einem Loch sein, an welchem mittels Schraube und Mutter, insbesondere mit selbsthemmender Mutter, oder mittels eines Niets das Gehäuse der Vorrichtung zur Messung des Reifendrucks befestigt werden kann. Besonders bevorzugt ist es, an der Halterung eine Gewindebohrung vorzusehen, in welche eine Schraube, insbesondere eine Maschinenschraube, zum Befestigen des Gehäuses gedreht werden kann. Eine andere günstige Möglichkeit besteht darin, in der Halterung ein Loch vorzusehen, welches für die Aufnahme einer Schraube mit selbstschneidendem Gewinde vorbereitet ist. Das hat den Vorteil, dass man sich einen besonderen Gewindeschneidvorgang spart und eine stärkere Hemmung der Befestigungsschraube in dem Loch der Halterung erzielt.
- Räder für Personenkraftwagen haben regelmäßig eine Tiefbettfelge. Für diese ist die vorliegende Erfindung besonders geeignet. In einer Tiefbettfelge wird die Halterung vorzugsweise an einer der Flanken des Felgenbettes angeordnet. Das ermöglicht eine besonders gut gesicherte Lage für das Gehäuse der Vorrichtung zur Reifendruckmessung und eignet sich insbesondere für solche Vorrichtungen zur Reifendruckmessung, welche bisher am Ventilfuß befestigt wurden. Es ist aber auch möglich, die Halterung am Boden des Felgenbettes anzuordnen; eine entsprechende Anordnung eignet sich auch für Flachbettfelgen.
- Besonders bevorzugt sind Halterungen mit einer Balligen Grundform, insbesondere mit einer kalottenförmigen Oberfläche. Eine solche Halterung ist beim Gießen einer Felge besonders einfach zu bilden, ist aber auch in den übrigen Anwendungsfällen einfach zu bilden, günstig zu befestigen und zeichnet sich durch eine hohe Festigkeit aus. In der Mitte der Kalotte sieht man bei einer solchen Halterung zweckmäßigerweise das Loch für die Befestigungsschraube vor.
- Eine kalattenförmige Oberfläche ist darüber hinaus besonders günstig, um eine Vorrichtung zum Messen des Reifendrucks mit einem Gehäuse, welches eine dazu komplementäre Kalotte hat, in einer stabilen Lage zu fixieren, in welcher es sich nicht nur auf der Kalotte, sondern auch auf der daran angrenzenden Oberfläche des Felgenbettes stabil abstützt, insbesondere in einer Dreipunktlage, wie es auch bei der aus der
EP 0 751 017 B1 bekannten Art der Befestigung des Gehäuses an einem Ventilfuß der Fall ist. Das Gehäuse der Vorrichtung zum Messen des Reifendruckes hat deshalb in seiner kalottenförmigen Ausnehmung, welche auf die kalottenförmige Halterung passt, vorzugsweise ein Langloch, welches es erlaubt, dass man das Gehäuse bei unterschiedlichen Felgentypen stets in eine stabile Lage bringen und in dieser dann durch Verschrauben festlegen kann. - Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den beigefügten Zeichnungen dargestellt.
-
1 zeigt vereinfacht einen Querschnitt durch eine Tiefbettfelge mit einer erfindungsmäßen Halterung für eine Vorrichtung zum Messen des Reifendruckes, -
2 zeigt als Detail im Längsschnitt eine zum Aufschweißen vorgesehene Halterung, -
3 zeigt die Halterung aus2 in einer Ansicht auf die Aufschweißseite, -
4 zeigt als Detail eine zum Aufkleben vorgesehene Halterung, und -
5 zeigt die Draufsicht auf die Klebeseite der in4 dargestellten Halterung. -
1 zeigt eine Tiefbettfelge1 mit einem Felgenhorn2 , einer Felgenschulter3 zur Aufnahme eines nicht dargestellten Reifenfußes, mit einem Hump 4 am Rand der Felgenschulter3 und mit einem als Tiefbett ausgebildeten Felgenbett5 , an dessen Boden6 eine Radschüssel7 angebracht ist. Schräg verlaufende Flanken8 und9 begrenzen das Felgenbett5 . - An der Flanke
8 des Felgenbettes5 ist eine ballige Halterung10 angebracht, welche eine kalottenförmige Oberfläche11 aufweist, von deren Zentrum eine Gewindebohrung12 in die Halterung10 führt. Diese Halterung10 ist stoffschlüssig mit der Flanke8 des Felgenbettes5 verbunden. Für das Aufschweißen hat die Halterung10 gemäß den2 und3 auf ihrer der Flanke8 zugewandten Seite vorzugsweise einen Kranz von Schweißwarzen13 , auf welche sich beim elektrischen Punktschweißen der Schweißstrom konzentriert und in bekannter Weise zu einer sehr haltbaren Schweißverbindung führt. Die Schweißwarzen13 erweichen beim Schweißvorgang und werden plattgedrückt. - Die
4 und5 zeigen hingegen eine Halterung10 , welche zum Aufkleben bestimmt ist. Sie ist an Ihrer Klebeseite so strukturiert, dass sich eine Verzahnung mit dem Klebstoff ergibt. Dazu sind ringförmige Vorsprünge14 und15 auf der Klebeseite der Halterung10 vorgesehen, welche zwischen sich eine Nut16 bilden, welche Klebstoff aufnehmen kann. Die beiden ringförmigen Vorsprünge14 und15 können sich in eine Klebstoffschicht eingraben, welche zwischen der Halterung10 und dem Felgenbett5 vorzusehen ist. - Die Halterung
10 nimmt das Gehäuse17 einer Vorrichtung zum Reifendruckmessen auf. Dieses Gehäuse17 ist in1 nur in seiner äußeren Kontur dargestellt. Die im Gehäuse17 vorzusehende Vorrichtung zur Reifendruckmessung ist nicht dargestellt. Das Gehäuse17 hat eine zur Kalotte11 komplementäre Kalotte18 , welche in montiertem Zustand auf der Kalotte11 der Halterung10 liegt. In die Kalotte18 mündet ein Langloch19 , durch welches eine Schraube 20, im einfachsten Fall eine Maschinenschraube, in die Gewindebohrung12 gedreht wird. Dabei kann infolge des Langloches19 das Gehäuse17 so positioniert werden, dass es sich einerseits auf der Kalotte11 und andererseits am Boden fi des Felgenbettes5 abstützt. -
- 1
- Tiefbettfelge
- 2
- Felgenhorn
- 3
- Felgenschulter
- 4
- Hump
- 5
- Felgenbett
- 6
- Boden
- 7
- Radschüssel
- 8
- Flanke
- 9
- Flanke
- 10
- Halterung
- 11
- kalottenförmige Oberfläche der Halterung
- 12
- Gewindebohrung
- 13
- Schweißwarzen
- 14
- Vorsprung
- 15
- Vorsprung
- 16
- Nut
- 17
- Gehäuse
- 18
- kalottenförmige Ausnehmung
- 19
- Langloch
- 20
- Schraube
Claims (19)
- Rad mit einer Felge für Luftreifen mit einer am Felgenbett (
5 ) vorgesehenen Halterung (10 ) für das Gehäuse (17 ) einer Vorrichtung zum Messen des Reifendrucks in dem Luftreifen, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (10 ) stoffschlüssig mit dem Felgenbett (5 ) verbunden ist. - Rad mit einer Felge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (
10 ) mit dem Felgenbett (5 ) verschweißt ist. - Rad mit einer Felge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (
10 ) mit dem Felgenbett (5 ) verlötet ist. - Rad mit einer Felge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (
10 ) mit dem Felgenbett (5 ) verklebt ist. - Rad mit einer Felge nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebeseiten des Gehäuses (
17 ) und/oder des Felgenbetts (5 ) so strukturiert sind, daß sie sich mit einem Klebstoff verzahnen können. - Rad mit einer Felge nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebeseiten des Gehäuses (
17 ) und/oder des Felgenbetts (5 ) aufgerauht sind. - Rad mit einer Felge nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebeseiten des Gehäuses (
17 ) und/oder des Felgenbetts (5 ) Hinterschneidungen aufweisen. - Rad mit einer Felge nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (
10 } aus Metall besteht. - Rad mit einer Felge nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (
10 ) bei einer Stahlfelge aus Stahl oder aus einem Leichtmetall, bei einer Leichtmetallfelge aus Leichtmetall besteht. - Rad mit einer Leichtmetallfelge nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (
10 ) zusammen mit der Felge in einem Stück gegossen ist. - Rad mit einer Felge nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (
10 ) aus einem Kunststoff besteht. - Rad mit einer Felge nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (
10 ) ein Loch (12 ) zum Eindrehen einer Befestigungsschraube (20 ) aufweist. - Rad mit einer Felge nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Loch (
12 ) eine Gewindebohrung ist. - Rad mit einer Felge nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Loch gewindefrei ist und die Befestigungsschraube (
20 ) ein selbstschneidendes Gewinde hat. - Rad mit einer Felge einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie als Tiefbettfelge (
1 ) ausgebildet und die Halterung (10 ) an einer der Flanken (8 ,9 ) des Felgenbettes (5 ) angeordnet ist. - Rad mit einer Felge nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung {
10 ) eine kalattenförmige Oberfläche (11 ) hat. - Rad mit einer Felge nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die kalottenförmige Oberfläche (
11 ) das Lach (12 ) für die Befestigungsschraube (20 ) umgibt. - Rad nach Anspruch 17 in Kombination mit der Vorrichtung zum Messen des Reifendrucks, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (
17 ) der Vorrichtung zum Messen des Reifendrucks eine zur kalottenförmigen Oberfläche (11 ) der Halterung (10 ) passende kalottenförmige Ausnehmung (18 ) hat, in welche ein Loch (19 ) mündet, durch welches die Befestigungsschraube (20 ) hindurchgreift und welches eine lichte Weite hat, welche wesentlich größer ist als der Durchmesser der Befestigungsschraube (20 ). - Felge nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Loch (
19 ) in der Ausnehmung (18 ) des Gehäuses (17 ) im Querschnitt ein Langloch ist.
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| DE10252127A Ceased DE10252127A1 (de) | 2002-11-04 | 2002-11-04 | Rad für Fahrzeuge mit Luftreifen und mit einer Vorrichtung zum Messen des Reifendruckes |
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN103946040A (zh) * | 2011-11-22 | 2014-07-23 | 横滨橡胶株式会社 | 车辆用车轮以及轮胎信息获取装置用安装工具 |
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2002
- 2002-11-04 DE DE10252127A patent/DE10252127A1/de not_active Ceased
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