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DE10252925A1 - Vorrichtung zum Anziehen von Strümpfen - Google Patents

Vorrichtung zum Anziehen von Strümpfen Download PDF

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DE10252925A1
DE10252925A1 DE2002152925 DE10252925A DE10252925A1 DE 10252925 A1 DE10252925 A1 DE 10252925A1 DE 2002152925 DE2002152925 DE 2002152925 DE 10252925 A DE10252925 A DE 10252925A DE 10252925 A1 DE10252925 A1 DE 10252925A1
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DE
Germany
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clamping device
handle bar
stocking
handle
parts
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DE2002152925
Other languages
English (en)
Inventor
Werner Hermes
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Individual
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Individual
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G25/00Household implements used in connection with wearing apparel; Dress, hat or umbrella holders
    • A47G25/90Devices for domestic use for assisting in putting-on or pulling-off clothing, e.g. stockings or trousers
    • A47G25/905Devices for domestic use for assisting in putting-on or pulling-off clothing, e.g. stockings or trousers for stockings

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  • Holders For Apparel And Elements Relating To Apparel (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anziehen von Strümpfen, insbesondere Kompressionsstrümpfen, mit einer Aufspanneinrichtung zum Aufnehmen und Aufdehnen des Strumpfes, wobei die Aufspanneinrichtung mit Griffstangen versehen ist. DOLLAR A Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zu schaffen, die in ergonomischer Hinsicht vorteilhaft ausgebildet ist und eine einfache und kostengünstige Herstellung ermöglicht. DOLLAR A Die Erfindung wird gelöst, indem die Aufspanneinrichtung im Wesentlichen außerhalb einer durch die Griffstangen aufgespannten Ebene angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anziehen von Strümpfen, insbesondere Kompressionsstrümpfen, mit einer Aufspanneinrichtung zum Aufnehmen und Aufdehnen des Strumpfes, wobei die Aufspanneinrichtung mit Griffstangen versehen ist.
  • Solche Anziehhilfen sind aus der DE 38 10 047 und der DE 297 17 153 bekannt. Anziehhilfen zum Anziehen von Strümpfen werden insbesondere von älteren oder körperbehinderten Menschen verwendet, denen beispielsweise das Bücken schwer fällt. Insbesondere das Anziehen von Kompressionsstrümpfen stellt eine Schwierigkeit dar, da diese dem Komprimieren der Beine dienen und demzufolge beim Anziehen entgegen einer Kompressionskraft aufgedehnt werden müssen. Außerdem können die Kompressionsstrümpfe leicht an Körperteilen, wie beispielsweise Fußnägeln hängen bleiben oder beim Anziehen Schmerzen verursachen.
  • Aus diesen Gründen ist das Anziehen der Kompressionsstrümpfe für die vorgenannte Personengruppe sehr viel schwieriger als das Anziehen eines normalen Strumpfes, zumal das Anziehen in gebückter Haltung erfolgt. Bei Benutzung einer Anziehhilfe wird der Kompressionsstrumpf zunächst in auf die Anziehhilfe aufgezogen. Anschließend wird der Strumpf mit Hilfe der Anziehhilfe angezogen.
  • Der oben genannte Stand der Technik weist jedoch sowohl in der Herstellung als auch in der Handhabung Nachteile auf. Vor dem Anziehen muss der Strumpf auf die Aufspanneinrichtung der Anziehhilfe aufgezogen werden. Bei der Aufspanneinrichtung aus dem Stand der Technik ist der Bewegungsspielraum der Hände eines Benutzers durch die Griffstangen begrenzt. Gerade ältere Menschen, die oft zittrige und schwache Hände besitzen, haben deshalb Probleme den Strumpf auf die Aufspanneinrichtung aufzuziehen. Des weiteren sind die Vorrichtungen aus dem Stand der Technik mit einem Grundrahmen zur Stabilisierung der Vorrichtung versehen, der die Herstellung der Anziehhilfe aufwendig macht.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Vorrichtung zu schaffen, die in ergonomischer Hinsicht vorteilhafter ausgebildet ist und eine einfache und kostengünstige Herstellung ermöglicht.
  • Die Lösung der Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruchs 1, insbesondere aus denen des Kennzeichenteils, wonach die Aufspanneinrichtung im Wesentlichen außerhalb einer durch die Griffstangen aufgespannten Ebene angeordnet ist.
  • Der Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht darin, dass das Aufziehen des Strumpfes auf die Aufspanneinrichtung aufgrund eines großen Freiraums für die Hände des Benutzers in besonders einfacher Weise durchzuführen ist. Der Freiraum ist dadurch gewährleistet, dass die Griffstangen weit von dem Bereich der Aufspanneinrichtung beabstandet sind, an dem der Strumpf aufgezogen wird. Diese ergonomisch besonders vorteilhafte Gestaltung erleichtert nicht nur das Aufziehen des Strumpfes auf die Aufspanneinrichtung, sondern auch das Anziehen des Strumpfes, da hierdurch eine bequeme Sitzhaltung eingenommen werden kann. Auch für körperbehinderte oder ältere Menschen oder solche mit einer Behinderung der Hände ist die Vorrichtung deshalb besonders einfach zu benutzen.
  • In einer ersten Ausführungsform ist die Aufspanneinrichtung aus einem oberen und einem unteren, voneinander beabstandeten Bogenelement sowie zwischen diesen verlaufenden Längsstreben gebildet. Diese geschlossen rahmenartige Ausbildung der Aufspanneinrichtung gewährleistet einerseits ein geringes Gewicht der Anziehhilfe und andererseits einen geringen Materialverbrauch und eine einfache Herstellung, denn der aufwendige Grundrahmen wird durch diese stabile Konstruktion überflüssig.
  • In einer weiteren Ausführungsform sind die Griffstangen sowie mindestens ein Bogenelement und zwei Längsstreben der Aufspanneinrichtung aus einem durchlaufend gebogenen Draht gebildet. Da bei dieser Herstellung ein großer Teil der Vorrichtung lediglich durch Biegen einstückig hergestellt ist, kommt man bei der Produktion mit wenigen Fügeverbindungen, insbesondere Schweißverbindungen aus, wodurch die Herstellung wesentlich vereinfacht wird.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Griffstangen etwa in einem Winkel von 20° zu einer Längsmittelachse der Aufspanneinrichtung angeordnet sind. Es hat sich gezeigt, dass bei diesem Winkel der Griffstangen zur Aufspanneinrichtung das Aufziehen des Strumpfes auf die Aufspanneinrichtung in sitzender Position ergonomisch besonders vorteilhaft ist und dazu der Strumpf einfach auf die Aufspanneinrichtung aufgezogen werden kann. Die Anziehhilfe mit dem unteren Bogenelement auf den Boden gestellt, kann der Fuß bequemer in die Strumpföffnung eingeführt werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform, sind die Griffstangen und die Aufspanneinrichtung von einem Draht mit im Wesentlichen gleichmäßigem Durchmesser gebildet sind. Diese Ausführungsform ist einfach in der Herstellung und damit kostengünstiger.
  • In einer weiteren Ausführungsform sind die Griffstangen flexibel beweglich quer zur Längsmittelachse der Aufspanneinrichtung ausgebildet. Hierdurch lassen sich die Griffstangen je nach Benutzer ergonomisch optimal positionieren, wobei die Griffstangen nach der Benutzung immer wieder in die Ausgangsposition zurückfedern. Zusätzlich kann bei der Benutzung der Anziehhilfe durch das Auseinanderbewegen der Griffstangen ein größerer Freiraum für das Bein geschaffen werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform sind die Griffstangen zweiteilig ausgebildet und beide Teile mittels einer Verbindungseinrichtung aneinander befestigbar. Insbesondere beim Transport sind die Griffstangen somit abnehmbar und die Vorrichtung lässt sich auf geringem Raum verstauen, ohne dass hierdurch ein Stabilitätsverlust entsteht. Verpackung, Lagerhaltung und Versand der Vorrichtung werden auf diese Weise ökonomisch optimiert. Darüber hinaus ist es durch die Trennbarkeit der Griffstangen beispielsweise möglich, unterschiedlich lange Griffstangen für die Anziehhilfe vorzusehen.
  • In einer weiteren Ausführungsform weist die Verbindungseinrichtung eine mit einem Innengewinde versehene Hülse auf, die fest mit einem Teil der Griffstange verbunden ist und mit einem Außengewinde des zweiten Teils der Griffstange kooperiert. Auf diese Weise lassen sich die Griffstangen auf einfache Weise trennen und wieder zusammenfügen.
  • Die Verbindungseinrichtung kann gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung aber auch eine mit dem einen Teil der Griffstange fest verbundene Hülse aufweisen, in der ein Endbereich des zweiten Teils der Griffstange lösbar angeordnet ist, wobei die Verbindung mittels eines Splintes mit einem Splintkopf und zwei Splintarmen erfolgt, die fluchtende Bohrungen in beiden Teilen durchgreifen und auf einer dem Splintkopf gegenüber liegenden Seite der Bohrungen aufgespreizt sind. In diesem Fall lässt sich der abnehmbare Teil der Griffstange auf den Rest der Griffstange aufstecken und mittels eines Splintes sichern, wodurch ein schnelles Teilen und Verbinden der Griffstangen ermöglicht wird.
  • Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen sowie den nachfolgenden Ausführungsbeispielen. Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit aufgezogenen Strumpf während der Benutzung,
  • 2 eine Unteransicht der Vorrichtung gemäß 1 ohne Strumpf und
  • 3 eine Stirnansicht der Vorrichtung gemäß 1 ohne Strumpf.
  • In den Zeichnungen wird eine Vorrichtung zum Anziehen von Strümpfen insgesamt mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
  • Eine solche Anziehhilfe 10 weist gemäß 1 eine Aufspanneinrichtung 11 sowie Griffstangen 12 auf. Die Aufspanneinrichtung 11 ist mit einem oberen Bogenelement 13 sowie einem unteren Bogenelement 14 versehen, die voneinander beabstandet angeordnet und durch Längsstreben 15 miteinander verbunden sind. Die Griffstangen 12, die Längsstreben 15a und 15d (nur andeutungsweise in 3 dargestellt) sowie das obere Bogenelement 13 sind aus einem durchlaufenden Draht gebogen. Das untere Bogenelement 14 ist mit den Längsstreben 15a und 15d schweißverbunden. Zwischen dem oberen Bogenelement 13 und dem unteren Bogenelement 14 sind die Längsstreben 15b und 15c eingeschweißt.
  • Die Griffstangen 12 weisen einen oberen Griffbereich 16 sowie einen unteren Bereich 17 auf. Eine Verbindungseinrichtung 18 ermöglicht es die Griffstangen 12 zwischen dem oberen Griffbereich 16 und dem unteren Bereich 17 zu trennen, so dass die Anziehhilfe 10 weniger Raum einnimmt und auf diese Weise leichter beispielsweise in einem Koffer zu verstauen ist. Die Griffstangen 12 sind flexibel beweglich ausgebildet, so dass sie sich gemäß 2 leicht quer zu einer Längsmittelachse Y der Aufspanneinrichtung 11 in Richtung X auseinander bewegen lassen.
  • Auf der in 1 dargestellten Aufspanneinrichtung 11 ist ein Strumpf 19 angeordnet. Der Strumpf 19 ist derart auf die Aufspanneinrichtung 11 aufgezogen, dass seine Innenseite I nach außen weist. Das Aufziehen des Strumpfes 19 auf die Aufspanneinrichtung 11 erfolgt, indem der obere Rand des Strumpfes 19 zunächst auf links umgeschlagen wird. Danach wird der Strumpf 19 mit seiner Öffnung O über das obere Bogenelement 13 gezogen und anschließend in Richtung des unteren Bogenelements 14 auf die Aufspanneinrichtung 11 geschoben. Der Strumpf 19 umschließt hiernach die Aufspanneinrichtung 11. Lediglich eine Strumpfspitze S befindet sich gemäß 1 innerhalb der Aufspanneinrichtung 11.
  • Der Benutzer der Anziehhilfe 10 hat für das Aufspannen des Strumpfes 19 auf die Aufspanneinrichtung 11 genügend Bewegungsspielraum, da die Griffstangen 12 mit einem Winkel α von der Aufspanneinrichtung 11 abgewinkelt sind. Aus diesem Grunde ist beim Aufziehen des Strumpfes 19 auf die Aufspanneinrichtung 11 ein großer Freiraum für die Hände des Benutzers vorhanden.
  • Die Griffstangen 12 sind gemäß 2 in einem dem unteren Bogenelement 14 nahen Bereich parallel zu der Aufspanneinrichtung 11 geführt, wobei sie durch einen Kurvenbereich 20 ausreichend seitlich beabstandet von der Aufspanneinrichtung 11 verlaufen. Aus diesem Grunde kann auch in diesem dem unteren Bogenelement 14 nahen Bereich der Aufspanneinrichtung 11 das Aufziehen des Strumpfes 19 leicht erfolgen.
  • In diesem Bereich ist die Bewegungsfreiheit ohnehin nicht so wesentlich, da sich der Strumpf 19 nachdem er über das obere Bogenelement 13 gezogen wurde, relativ leicht in Richtung des unteren Bogenelements 14 schieben lässt. Selbstverständlich ist es aber entgegen der Darstellung in 1 auch möglich, die Griffstangen 12 bereits vom Kurvenbereich 20 aus in einem Winkel zur Aufspanneinrichtung 11 anzuordnen, so dass sich auch in diesem Bereich der Aufspanneinrichtung 11 eine größtmögliche Bewegungsfreiheit für die Hände des Benutzers ergibt.
  • Zum Anziehen des Strumpfes 19 wird die Anziehhilfe 10 an den Griffbereichen 16 gehalten und das untere Bogenelement 14 der Aufspanneinrichtung 11 auf dem Boden aufgesetzt. Der Fuß F taucht dann mit den Zehen Z in die Strumpfspitze S des Strumpfes 19 ein und bewegt sich in Richtung des unteren Bogenelements 14. Dabei wird der auf der Aufspanneinrichtung 11 aufgezogene Strumpf 19 kontinuierlich auf den Fuß F bzw. einen Unterschenkel U abgestreift.
  • Damit eine Ferse R des Fußes F beim Bewegen durch die Aufspanneinrichtung 11 genügend Bewegungsfreiheit hat, sind gemäß 2 die Längsstreben 15b und 15c direkt unterhalb der Längstreben 15a und 15d angeordnet. Seitlich der Bewegungsbahn des Fußes F verbleibt deshalb genügend Raum, um zwischen den Längstreben 15b und 15c hindurchzutauchen. Darüber hinaus ist gemäß 3 das untere Bogenelement 14 größer ausgebildet als das obere Bogenelement 13, damit auch an dieser Stelle für die Ferse R genügend Bewegungsspielraum vorhanden ist.

Claims (11)

  1. Vorrichtung zum Anziehen von Strümpfen, insbesondere Kompressionsstrümpfen, mit einer Aufspanneinrichtung zum Aufnehmen und Aufdehnen des Strumpfes, wobei die Aufspanneinrichtung mit Griffstangen versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufspanneinrichtung (11) im Wesentlichen außerhalb einer durch die Griffstangen (12) aufgespannten Ebene angeordnet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufspanneinrichtung (11) aus einem oberen und einem unteren, von einander beabstandeten Bogenelement (13, 14) sowie zwischen diesen verlaufenden Längsstreben (15) gebildet wird.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffstangen (12) sowie mindestens ein Bogenelement (13, 14) und zwei Längsstreben (15a, 15d, 15b, 15c) der Aufspanneinrichtung (11) aus einem durchlaufend gebogenen Draht gebildet sind.
  4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffstangen (12) in etwa in einem Winkel von 20° zu einer Längsmittelachse (Y) der Aufspanneinrichtung (11) angeordnet sind.
  5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffstangen (12) und die Aufspanneinrichtung (11) von einem Draht mit im wesentlichen gleichmäßigem Durchmesser gebildet sind.
  6. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffstangen (12) flexibel beweglich quer zur Längsmittelachse (Y) der Aufspanneinrichtung (11) ausgebildet sind.
  7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffstangen (12) zweiteilig ausgebildet sind und beide Teile mittels einer Verbindungseinrichtung (18) aneinander befestigbar sind.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (18) eine mit einem Innengewinde versehene Hülse aufweist, die fest mit dem einen Teil der Griffstange (12) verbunden ist und mit einem Außengewinde des zweiten Teils der Griffstange (12) kooperiert.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (18) eine mit dem einen Teil der Griffstange (12) fest verbundene Hülse aufweist, in der ein Endbereich des zweiten Teils der Griffstange (12) lösbar angeordnet ist, wobei die Verbindung mittels eines Splintes mit einem Splintkopf und zwei Splintarmen erfolgt, die fluchtende Bohrungen in beiden Teilen durchgreifen und auf einer dem Splintkopf gegenüberliegenden Seite der Bohrungen aufgespreizt sind.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (18) eine mit dem einen Teil der Griffstange (12) fest verbundene Hülse aufweist, in der ein Endbereich des zweiten Teils der Griffstange (12) lösbar angeordnet ist, wobei die Verbindung mittels eines mit einem Federring versehenen Stiftes erfolgt, der fluchtende Bohrungen in beiden Teilen durchgreift, wobei der Federring die Hülse formschlüssig umgreift.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (18) eine mit dem einen Teil der Griffstange (12) fest verbundene Hülse aufweist, in der ein Endbereich des zweiten Teils der Griffstange (12) lösbar angeordnet ist, wobei die Verbindung mittels einer Schraube erfolgt, die fluchtende Bohrungen in beiden Teilen durchgreift und mittels einer Mutter gesichert ist.
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