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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zum Erzeugen, Speichern und Abgeben von Wärme an einen zu beheizenden
Raum.
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Derartige Vorrichtungen, wie zum
Beispiel ein herkömmlicher
Kachelofen, sind allgemein bekannt. Eine solche Vorrichtung umfasst
einen Mantel aus feuerfestem Material, wie zum Beispiel aus Schamotte,
der einen Brennraum umgibt und damit begrenzt. In dem Brennraum
wird das vorgesehene Heizmedium, beispielsweise Heizöl oder Holz,
verbrannt, wodurch Wärme
erzeugt wird. Diese Wärme wird
von diesen Vorrichtungen sodann, gegebenenfalls nach (kurzzeitiger)
Speicherung, an einen zu beheizenden Raum abgegeben. Allerdings
haben sich derartige Vorrichtungen in der Praxis als verhältnismäßig nachteilig
erwiesen. Zum einen weisen diese Vorrichtungen in aller Regel einen
Wirkungsgrad von lediglich etwa 60 % auf. Damit einhergehend werden besonders
hohe Kosten beim Betrieb solcher Vorrichtungen verursacht. Zum anderen
besitzen die erzeugten Abgase im Allgemeinen 100 °C und mehr. Damit
wiederum verbunden sind große
Wärmeverluste.
Nicht zuletzt hieraus resultierend ergibt sich bei derartigen Vorrichtungen
das zusätzliche
Erfordernis, Durchmesser des Kamins bzw. der Abluftleitung von wenigstens
200 mm vorzusehen, wodurch zwangsläufig die Baugröße solcher
Vorrichtungen erhöht und
deren Einsatzmöglichkeiten
bei nur geringem Platzbedarf erheblich vermindert sind. Schließlich sind
derartige Vorrichtungen üblicherweise
an Ort und Stelle aus einer Vielzahl von Bauteilen zusammengesetzt
und sodann fest installiert. Eine Transportmöglichkeit dieser Vorrichtungen
ist daher ausgeschlossen.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe
zugrunde, eine Vorrichtung zum Erzeugen, Speichern und Abgeben von
Wärme an
einen zu beheizenden Raum zur Verfügung zu stellen, mit welcher
sich die obigen Nachteile verhindern lassen, welche mithin einen
ausgesprochen hohen Wirkungsgrad bei gleichzeitig sehr gerin gen
Betriebskosten aufweist, welche Temperatur des Abgases weitestmöglich absenkt, wodurch
sich große
Wärmeverluste
vermeiden, damit einhergehend der Durchmesser der Abluftleitung wesentlich
verringern und sich somit die Einsatzmöglichkeiten wesentlich verbessern
lassen, sowie welche konstruktiv besonders einfach, kompakt, stabil und
zugleich transportfähig
ist.
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Diese Aufgabe wird auf überraschend
einfache Weise durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Demnach lässt sich durch die Ausgestaltung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Erzeugen, Speichern und Abgeben von Wärme an einen zu beheizenden
Raum, umfassend einen von einem Mantel aus feuerfestem Material,
insbesondere aus Schamotte, Beton, Keramik, Ton oder Speckstein oder
einer Kombination daraus, umgebenen und begrenzten Brennraum, eine
in dem Brennraum angeordnete, über
eine erste Zuleitung mit Gas und eine zweite Zuleitung mit Luft
versorgbare Brenneinrichtung und eine im unteren Bereich des Brennraumes angeordnete
Abluftleitung, wobei die Abluftleitung mit dem Brennraum über eine
im oberen Bereich des Brennraumes angeordnete Öffnung eines sich in dem Brennraum
erstreckenden Abluftkanals kommuniziert, eine Vorrichtung erreichen,
die einen hohen Wirkungsgrad besitzt und damit einhergehend ausgesprochen
geringe Betriebskosten nach sich zieht. Zugleich lassen sich bei
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
die Temperaturen des Abgases um etwa die Hälfte der Temperatur herkömmlicher
Vorrichtungen absenken. Nicht zuletzt dadurch können mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
große
Wärmeverluste und
große
Durchmesser des zugehörigen
Kamins oder der entsprechenden Abluftleitung vermieden werden. Allein
aufgrund letzteren Vorteils ergeben sich verbesserte und vielfältige Möglichkeiten
bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Demnach kann
auf ein gesonderter Kaminanschluss vollständig vermieden werden. Schließlich besitzt
die Vorrichtung nach der Erfindung eine ausgesprochen einfache,
kompakte sowie stabile Bauweise und gestattet zudem deren Transport
von einem zu anderem Ort. Insoweit ist es grundsätz lich möglich, die Vorrichtung ohne
großen
Aufwand von einem Ort zu einem anderen umzuziehen und dann wieder
in Betrieb zu nehmen.
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Weitere vorteilhafte Einzelheiten
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
sind in den Ansprüchen 2
bis 27 beschrieben.
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Demnach liegt es im Rahmen der Erfindung, dass
der den Brennraum begrenzende Mantel aus feuerfestem Material nach
Anspruch 2 aus Steinen aus Schamotte, Beton, Keramik, Ton oder Speckstein
gebildet ist.
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In besonders vorteilhafter Ausgestaltung
der Erfindung kann der den Brennraum begrenzende Mantel aus feuerfestem
Material nach Anspruch 3 zusätzlich
mit einer Außenverkleidung
versehen sein.
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In diesem Zusammenhang sind die technischen
Merkmale der Ansprüche
4 bis 7 von ausgesprochen großem
Interesse, dass nämlich
die weitgehend sichtbare Außenverkleidung
wenigstens teilweise aus Platten aus Stein, insbesondere Granit, Keramik
oder Metall, vorzugsweise Gussstahl, Baustahl, Aluminium oder einer
Legierung davon, bzw. einer Kombination daraus ausgebildet ist und
dass gegebenenfalls die rückseitige
Außenverkleidung wärmeisolierend
ausgestaltet ist, d.h. aus Wärmedämmmaterial
besteht.
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Dadurch, dass der den Brennraum begrenzende
Mantel aus feuerfestem Material entsprechend den Merkmalen des Anspruchs
8 von einem Rahmengestell aufgenommen und abgestützt ist, lässt sich eine besonders einfache,
kompakte und stabile Bauweise erreichen, die zudem ohne großen Aufwand
einen Abbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
deren Transport und einen anschließenden Aufbau der Vorrichtung
an anderer Stelle ermöglicht.
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Dabei liegt es zweckmäßigerweise
im Rahmen der Erfindung, dass das Rahmengestell nach Anspruch 9
ein Bodenelement, eckseitig mit dem Bodenelement verbundene, winkelförmige Längsträgerelemente
und ein mit den Längsträgerelementen verbundenes,
im Wesentlichen an die Grundfläche des
Bodenelementes angepasstes und umlaufendes Kopfelement umfasst.
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In vorteilhafter Ausgestaltung ist
des Weiteren erfindungsgemäß vorgesehen,
dass das Rahmengestell entsprechen den technischen Merkmalen des
Anspruchs 10 aus Stahl, insbesondere nicht-rostendem Stahl, vorzugsweise
aus Nirosta, gebildet ist. Auf diese Weise ist das Rahmengestell
und damit einhergehend die gesamte erfindungsgemäße Vorrichtung ausgesprochen
widerstandsfähig
und beispielsweise gegen sich in dem Brennraum ausbildendem Kondenswasser
unempfindlich.
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Von besonders großer Bedeutung für eine einfache,
zudem ausgesprochen variable Handhabung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
sind die technischen Merkmale des Anspruchs 11, wonach die Brenneinrichtung
mit einer Einrichtung zum automatischen Einstellen des Gas-/Luftverhältnisses
des zu verbrennenden Gas-/-Luftgemisches
in Abhängigkeit
der zu erzeugenden Wärme
versehen ist.
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Dabei sind die konstruktiven Maßnahmen des
Anspruchs 12 von ausgesprochen großem Interesse, dass nämlich die
Einrichtung zum automatischen Einstellen des Gas-/Luftverhältnisses
des zu verbrennenden Gas-/Luftgemisches auf dem Prinzip einer Wasserstrahlpumpe
basiert, derart, dass das der Brenneinrichtung über die erste Zuleitung zugeführte Gas
die der Brenneinrichtung über
die zweite Zuleitung zugeführte
Luft mitreißt.
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Ganz bevorzugt umfasst die Brenneinrichtung
nach Anspruch 13 einen Gasstrahlungsbrenner, dem ein Brennermedium
mit einer homogenen, permeablen Mattenstruktur oder dergleichen
zugeordnet ist. Der Gasstrahlungsbrenner, der als Injektorbrenner
wirkt, und das Brennermedium, das in Form einer Matte bzw. Platte
aus Keramik infrarot strahlt bzw. glüht, führen zu einer ausgesprochen
leistungsfähigen
Bauweise der erfindungsge mäßen Vorrichtung insgesamt.
So ist infolge der großen
Fläche
des Brennermediums ein großflächig verteilter
Wärmeübergang
möglich.
Nicht zuletzt hieraus resultierend ergibt sich ein außerordentlich
kostengünstiger
Betrieb der Vorrichtung.
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Nach den Merkmalen des Anspruchs
14 ist das Brennermedium aus Keramik ausgebildet. Bevorzugt ist
das Brennermedium aus Keramikfasern ausgebildet, die mit Siliziumkarbid
beschichtet und miteinander verschweißt sind. Das Brennermedium ist
leistungsfähig
und bildet eine stabile, selbstragende Mattenstruktur. Bereits Sekunden
nach der Zündung
ist die volle Strahlung erreicht. Nach dem Ausschalten der Brenneinrichtung
ist die Strahlung beendet. Deren Oberfläche erkaltet sofort. Auf diese
Weise wird ein langes Vorglühen
vor der Zündung
und die Erzeugung einer Nachwärme
vermieden. Eine genaue und optimale Steuerung ist gewährleistet. Zudem
ergibt sich durch die homogene Mattenstruktur eine gleichmäßige und
zugleich kostengünstige Strahlung.
Schließlich
weist eine solche Mattenstruktur eine sehr hohe Lebensdauer auf.
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Des weiteren liegt es im Rahmen der
Erfindung, dass der Gasstrahlungsbrenner nach Anspruch 15 ein Gehäuse aufweist,
an dessen Oberseite das Brennermedium dem Brennraum zugewandt angeordnet
ist und in das die Einrichtung zum automatischen Einstellen des
Gas-/Luftverhältnisses
des zu verbrennenden Gas-/-Luftgemisches
einmündet.
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Zweckmäßigerweise ist entsprechend
den Maßnahmen
des Anspruchs 16 eine im Wesentlichen horizontal und sich in einer
von dem Brennermedium aufgespannten Ebene erstreckende Platte oder
dergleichen im Bereich des Bodens des Brennraumes zur Bildung eines
Raumes vorgesehen ist, über
welchen die zweite Zuleitung zur Zuführung der Luft und die Einrichtung
zum automatischen Einstellen des Gas-/Luftverhältnisses kommunizieren.
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In alternativer Ausgestaltung zu
einem Gasstrahlungsbrenner ist die Brenneinrichtung nach Anspruch
17 als Gasbrenner aus gestaltet.
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In der Praxis hat es sich entsprechend
Anspruch 18 als vorteilhaft erwiesen, dass die erste Zuleitung zur
Zuführung
des Gases einen Durchmesser etwa zwischen 4 bis 12 mm, insbesondere
von 8 mm, aufweist.
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Aus vor allem feuerpolizeilichen
Gründen
ist die zweite Zuleitung zur Zuführung
der Luft nach Anspruch 19 vorzugsweise durch eine Wand des zu beheizenden
Raumes hindurchführbar.
Darüber
ist es aber in rein konstruktiver Hinsicht ebenso ohne Weiteres
denkbar, dass die zweite Zuleitung zur Zuführung der Luft mit dem zu beheizenden
Raum unmittelbar kommuniziert.
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Entsprechend Anspruch 20 weist die
zweite Zuleitung zur Zuführung
der Luft einen Durchmesser etwa zwischen 20 und 40 mm, insbesondere
von 30 mm, auf.
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Zur Vereinfachung der Handhabung
der Vorrichtung nach der Erfindung dienen weiterhin die Merkmale
des Anspruchs 21. Demnach ist der Brenneinrichtung eine Piezo-Zündeinrichtung
zugeordnet, um das Gas-/Luft-Gemisch bei Inbetriebnahme der Vorrichtung
nach der Erfindung auf einfache Weise zu entzünden.
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Darüber hinaus liegt es im Rahmen
der Erfindung, die Brenneinrichtung entsprechend den Merkmalen des
Anspruchs 22 mit einem Thermoelement auszustatten, das mit einem
in der ersten Zuleitung zur Zuführung
des Gases angeordneten Ventil, insbesondere einen Magnetventil,
zum Öffnen
und Schließen
der ersten Zuleitung zur Zuführung
des Gases zusammenwirkt. Auf diese Weise lässt sich eine ausgesprochen
sichere Vorrichtung zum Erzeugen, Speichern und Abgeben von Wärme erhalten. Bei
Erlöschen
der Flamme der Brenneinrichtung nämlich wird automatisch die
Zuleitung des Gases zur Brenneinrichtung geschlossen und damit die Gasversorgung
insgesamt unterbrochen.
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Die konstruktiven Maßnahmen
des Anspruchs 23 sind wiederum von ausgesprochen großem Interesse.
Demnach erstreckt sich der Abluftkanal in dem Brennraum im Wesentlichen
senkrecht. Einerseits lässt
sich so ein hoher Wirkungsgrad der erfindungsgemäßen Vorrichtung insgesamt erhalten. Andererseits
lässt sich,
was nicht zuletzt damit in engem technischen Zusammenhang steht,
eine effektive Absenkung der Temperatur des aus dem Brennraum auszuführenden
Abgases und eine einfache strömungstechnische
Ausleitung des Abgases durch eine Abluftleitung mit besonders geringem
Durchmesser erhalten, und zwar unter gleichzeitig weitgehender Vermeidung
der Bildung von Kondenswasser.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung
ist der Abluftkanal nach Anspruch 24 im rückseitigen Bereich des Brennraumes,
insbesondere an dessen Rückseite,
angeordnet. Da die Rückseite
des Brennraumes gegebenenfalls wärmeisoliert
ist, ist ein Wärmeaustausch
in diesem Bereich ausgeschlossen und somit zugleich einer Bildung
von Kondenswasser entgegengewirkt.
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Nach den Maßnahmen der Ansprüche 25 und
26 ist es erfindungsgemäß vorgesehen,
dass der Abluftkanal zweckmäßigerweise
eine Länge
aufweist, die gleich oder größer ist
als die halbe Höhe des
Brennraumes. Insbesondere kann der Abluftkanal dabei eine Länge aufweisen,
die etwa 3/4 bis ungefähr
9/10 der Höhe
des Brennraumes entspricht.
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Die Merkmale des Anspruchs 27, wonach der
Abluftkanal durch einen Teil des Brennraumes, insbesondere von dessen
Rückseite,
gebildet ist, dient ebenfalls der Verhinderung von Kondenswasser.
So wird das aus der Abluftleitung auszuführende Abgas direkt an der
Rückseite
des Brennraumes entlanggeführt.
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Vorteilhafterweise besteht der Abluftkanal nach
den Merkmalen des Anspruchs 28 aus nicht-rostendem Stahl, wodurch
der Abluftkanal und damit die Vorrichtung nach der Erfindung insgesamt gegen
sich in dem Brennraum gebildetes Kondenswasser, zum Teil aggressive
Rückstände von
nicht verbranntem Gas- /Luftgemisch
und der in dem Brennraum erzeugten Wärme weitestgehend unempfindlich
ist.
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Weiterhin liegt es im Rahmen der
Erfindung, dass der Abluftkanal nach den Ansprüchen 29 und 30 eine Querschnittsfläche aufweist,
die im Verhältnis zur
Querschnittsfläche
der Abluftleitung zwischen etwa 5:2 bzw. 2:1 liegt, wobei vorzugsweise
der Abluftkanal eine Querschnittsfläche von 56 mm × 100 mm
und die Abluftleitung einen Durchmesser von 56 mm aufweisen.
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Aufgrund der konstruktiven Ausgestaltung der
Vorrichtung nach der Erfindung insgesamt ist es zwar nicht unbedingt
erforderlich, dass dem Abluftkanal nach Anspruch 31 im Breich der
Abluftleitung eine Einrichtung zur Entleerung von Kondenswasser
zugeordnet ist. Eine solche Einrichtung aber führt zu einer weitergehenden
Verbesserung der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Durch die Maßnahmen des Anspruchs 32, die
Abluftleitung in geringfügigem
Abstand zum Boden des Brennraumes anzuordnen, ist sichergestellt, dass
beispielsweise aufgrund ganz bestimmter Betriebsbedingungen gebildetes
Kondenswasser nicht in die Abluftleitung austreten kann. Das so
gebildete Kondenswasser wird vielmehr am Boden des Abluftkanals
bzw. des Brennraumes gesammelt und bis zur nächsten Inbetriebnahme der erfindungsgemäßen Vorrichtung
aufgelöst.
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Von besonderer Bedeutung sind weiterhin die
Merkmale des Anspruchs 33, wonach die Abluftleitung durch eine Wand
des zu beheizenden Raumes hindurchführbar ist. Nicht zuletzt aufgrund
der gesamten Bau- und Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
die kleinste Abmessungen der Abluftleitung ermöglicht, ist kein gesonderter
Kamin erforderlich oder sind sonstige baulichen Vorkehrungen zum
Anschluss der Abluftleitung an einen solchen zu treffen.
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Entsprechend den Merkmalen des Anspruchs
34 sind die zweite Zuleitung und die Abluftleitung endseitig mit
einem Windschutz oder dergleichen versehen.
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Schließlich liegt es noch im Rahmen
der Erfindung, dass der Brennraum nach Anspruch 35 über eine Öffnung oder
dergleichen wenigstens teilweise von außen zugänglich ist, wobei die Öffnung über eine,
insbesondere durchsichtige, Verschließeinrichtung oder dergleichen
Fenster bzw. Tür
abdichtend verschließbar
ist. Die Öffnung
kann dabei zu Wartungs-, Reparatur- und sonstigen Revisionsarbeiten der
in dem Brennraum angeordneten Brenneinrichtung zum Einsatz gelangen.
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Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter
Ausführungsformen
der Erfindung sowie anhand der Zeichnungen. Hierbei zeigen:
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1 eine
teilweise aufgebrochene Vorderansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäß ausgebildeten
Vorrichtung,
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2 eine
Querschnittsansicht durch die Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
gemäß Linie
II-II in 1, ohne eine
erfindungsgemäß ausgebildete
Platte,
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3 eine
Querschnittsansicht durch die Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
gemäß Linie
III-III in 1, mit einer
erfindungsgemäß ausgebildeten
Platte,
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4 eine
Seitenansicht der Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
gemäß Pfeil
IV in 2,
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5 eine
teilweise abgebrochene Querschnittsansicht durch die Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
gemäß Ausschnitt
V in 3, in vergrößerter Darstellung,
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6A bis 6D eine Seitenansicht, eine Draufsicht,
eine Unteransicht und eine Vorderansicht einer ersten Ausführungsform
einer erfindungsgemäß ausgebildeten
Brenneinrichtung entsprechend den 1 bis 5, in vergrößerter Darstellung,
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7 eine
teilweise aufgebrochene Seitenansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Rahmengestells
der Vorrichtung nach den 1 bis 5,
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8 eine
Draufsicht auf die Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Rahmengestells
gemäß 7,
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9 eine
teilweise abgebrochene Querschnittsansicht durch die Ausführungsform
des Rahmengestells gemäß Linie
IX-IX in 7, in vergrößerter Darstellung,
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10 eine
teilweise aufgebrochene Vorderansicht einer weiteren Ausführungsform
einer erfindungsgemäß ausgebildeten
Vorrichtung,
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11 eine
Querschnittsansicht durch die Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
gemäß Linie
XI-XI in 10,
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12 eine
Seitenansicht der Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
gemäß Pfeil
XII in 11,
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13 eine
Seitenansicht der Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
gemäß Pfeil
XIII in 11,
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14 eine
schematische Seitenansicht einer Ausführungsform einer Brenneinrichtung
nach der Erfindung, ohne Brennraum, in vergrößerter Darstellung, und
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15 eine
schematische Draufsicht auf die Ausführungsform der erfindungsgemäßen Brenneinrichtung
nach der 14.
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Bei der nachfolgenden Beschreibung
von Ausführungsformen
erfindungsgemäßer Vorrichtungen
10 zum Erzeugen, Speichern und Abgeben von Wärme an einen zu beheizenden
Raum sind einander entsprechende, gleiche Bauteile jeweils mit identischen
Bezugsziffern versehen.
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Die in den 1 bis 5 dargestellte
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 zum
Erzeugen, Speichern und Abgeben von Wärme an einen zu beheizenden
Raum (nicht dargestellt) umfasst einen Brennraum 12, der
von einem Mantel 14 aus feuerfestem Material, insbesondere
aus Schamotte, Beton, Keramik, Ton oder Speckstein bzw. einer Kombination
hieraus, umgeben und begrenzt ist.
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Der den Brennraum 12 begrenzende
Mantel 14 aus feuerfestem Material ist bei dem Ausführungsbeispiel
der Vorrichtung 10 nach den 1 bis 5 aus Steinen aus Schamotte,
Beton, Keramik, Ton oder Speckstein bzw. einer Kombination hieraus
gebildet. Die einzelnen Steine weisen eine Dicke von etwa 3 cm auf,
um die in dem Brennraum 12 erzeugte Wärme in dem Brennraum 12 zunächst gleichmäßig zu verteilen,
sodann aufzunehmen und zu speichern und schließlich über deren Außenseite
abzugeben.
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Anstelle der Bauweise des Mantels 14 aus einzelnen
Steinen ist es jedoch ebenso denkbar, den Mantel 14 zum Beispiel
aus Mörtel
aus Schamotte, gemischt mit Wasserglas, auszubilden, wodurch sich ein
weitgehend einteiliger Mantel 14 erhalten lässt.
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Bei der in den 1 bis 5 gezeigten
Ausführungsform
der Vorrichtung 10 ist im Bereich des Bodens des Brennraumes 12 eine
Platte 16 oder dergleichen vorgesehen, die sich im Wesentlichen
horizontal erstreckt. Die Platte 16 kann dabei alternativ oder
kumultativ zu dem Mantel 14 im Bereich des Bodens des Brennraumes 12 vorgesehen
sein. Bei der Platte 16 handelt es sich um eine Art Abdeckplatte, beispielsweise
um ein ringförmiges
Blech aus nicht-rostendem Stahl, wie aus Nirosta. Die Platte 16, welche
nachfolgend noch näher
beschrieben wird, trennt den eigentlichen Brennraum 12 im Bereich
des Bodens des Brennraumes 12 von einem darunterliegenden
Raum 18 ab.
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Des Weiteren ist der den Brennraum 12 begrenzende
Mantel 14 aus feuerfestem Material mit einer Außenverkleidung 20 versehen.
Die Außenverkleidung 20 umfasst
wenigstens teilweise Platten aus Stein, insbesondere Granit, Keramik
oder Metall, vorzugsweise Gussstahl, Baustahl, Edelstahl, Aluminium
oder einer Legierung davon, bzw. einer Kombination daraus. Die Außenverkleidung 20 kann
mithin individuell an Wünsche
und/oder Bedürfnisse
von Kunden angepasst werden. Somit lässt sich das Aussehen und äußere Erscheinungsbild
der Vorrichtung 10 ebenso vielfach wie unterschiedlich
gestalten.
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In bevorzugter Weise ist die Außenverkleidung 20 aus
solchen Platten aus Stein, insbesondere Granit, Keramik oder Metall,
vorzugsweise Gussstahl, Baustahl, Aluminium oder einer Legierung
davon, bzw. einer Kombination daraus ausgebildet, die weitgehend
sichtbar ist. Es handelt sich bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
um die Vorderseite 22 und die beiden Seitenflächen 24, 26 der
Vorrichtung 10.
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Wie insbesondere aus der 2 entnehmbar ist, ist die
Außenverkleidung 20 bei
der dargestellten Ausführungsform
zudem wenigstens teilweise wärmeisolierend
ausgebildet. Insbesondere ist die Außenverkleidung 20 an
der Rückseite 28 der
Vorrichtung 10 aus Wärmedämmmaterial 30 aufgebaut. Einem
Wärmeaustausch über die
Rückseite 28 der Vorrichtung 10 ist
damit entgegengewirkt.
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Das Wärmedämmmaterial 30 ist
mit einer Rückwand 32 aus
zum Beispiel verzinktem Blech abgedeckt. Die Rückwand 32 dient einerseits
der Halterung des Wärmedämmmaterials 30 und
anderer seits der Vermeidung von mechanischen Beschädigungen des
Wärmedämmmaterials 30 durch äußere Einwirkung.
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Ohne im Einzelnen dargestellt zu
sein, ist es jedoch ebenso denkbar, die Außenverkleidung 20 insgesamt
aus Platten aus Stein, insbesondere Granit, Keramik oder Metall,
vorzugsweise Gussstahl, Baustahl, Aluminium oder einer Legierung
davon, bzw. einer Kombination daraus auszubilden. Ebenso ist es
möglich,
die Außenverkleidung 20 weitergehend
wärmeisolierend
auszugestalten.
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Aufgrund der Tatsache, dass zumindest
die Rückseite 28 der
Vorrichtung 10 bei der in den 1 bis 5 dargestellten
Ausführungsform
wärmeisoliert ist,
findet einerseits kein Wärmeaustausch über die Rückseite 28 an
den zu beheizenden Raum statt. Andererseits führt eine solche Wärmeisolierung
zu einer ausgesprochen gleichmäßigen Wärmeverteilung
in dem Brennraum 12 insgesamt. So kann sich beim Betrieb
der Vorrichtung 10 ein allseits gleichmäßiges Wärmeprofil von etwa 100 °C bis zu
120 °C in
dem Brennraum 12 ausbilden.
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Entsprechend den 7 bis 9 ist
der den Brennraum 12 begrenzende Mantel 14 aus
feuerfestem Material von einem Rahmengestell 34 aufgenommen
und abgestützt.
So sind die einzelnen Steine aus Schamotte in das Rahmengestell 34 eingesetzt,
geklammert und anschließend
mit Schamotte abgedichtet. Die einzelnen Platten der Außenverkleidung 20 sind
zuvor eingesetzt und anschließend ebenfalls
von dem Rahmengestell 34 gehalten.
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Durch das Rahmengestell 34 erhält die Vorrichtung 10 nach
der Erfindung eine hohe Aussteifung. Eine solche Bauweise bringt
den zusätzlichen Vorteil
mit sich, dass die Vorrichtung 10 insgesamt ausgesprochen
einfach transportiert werden kann, um diese an anderer Stelle, zum
Beispiel in einem anderen zu beheizenden Raum, wieder aufzustellen und
in Betrieb zu nehmen.
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Das Rahmengestell 34 umfasst
dabei ein Bodenelement 36, vier Längsträgerelemente 38 und
ein Kopfelement 40. Die Längsträgerelemente 38 sind winkelförmig, d.h.
bei der dargestellten Ausführungsform
rechtwinkelförmig,
ausgestaltet und jeweils eckseitig mit dem Bodenelement 36,
beispielsweise durch Verschraubung oder Verschweißung, verbunden.
Das Kopfelement 40 ist im Wesentlichen an die Grundfläche des
Bodenelementes 36 angepasst und umlaufend ausgestaltet.
Das Kopfelement 40 ist wiederum mit den Längsträgerelementen 38 verbunden. Wie
in der 9 gezeigt ist,
sind zu diesem Zweck Haltebleche 42 jeweils an den Längsträgerelementen 38 angeschweißt, auf
welchen das Kopfelement 40 zur Anlage kommt und mittels
Schrauben 44 lösbar gesichert
ist. Die obere Außenverkleidung 20 in
Form einer Abdeckplatte oder dergleichen ist schließlich auf
das Kopfelement 30 aufgelegt und gegebenenfalls fixiert
bzw. gegen Verschiebung gesichert. Dies kann beispielsweise mittels
Verklebung durch Mörtel aus
Schamotte etc. erfolgen.
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Das Rahmengestell 34 ist
vorzugsweise aus Stahl, insbesondere aus nicht-rostendem Stahl,
wie aus Nirosta, gebildet, um gegen sich in dem Brennraum 12 ausbildendes
Kondenswasser etc. unempfindlich zu sein.
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Des Weiteren umfasst die Vorrichtung 10 nach
der Erfindung, wie in den 1 bis 5 dargestellt ist, eine Brenneinrichtung 46.
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Bei der in den 1 bis 5 dargestellten
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 ist
die Brenneinrichtung 46 als Gasstrahlungsbrenner 48 ausgebildet.
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Dem Gasstrahlungsbrenner 48 ist
ein Brennermedium 50 mit einer homogenen, permeablen bzw.
perforierten Mattenstruktur oder dergleichen zugeordnet. Das Brennermedium 50 ist
aus Keramik ausgebildet. In bevorzugter Weise ist das Brennermedium 50 aus
Keramikfasern, die mit Siliziumkarbid beschichtet und miteinander
verschweißt
sind, ausgestaltet. Das Brennermedium 50 ist ausgesprochen leistungsfähig und
bildet eine stabile, selbstragende Mattenstruktur. Bereits Sekunden
nach der Zündung ist
die volle Strahlung, d.h. eine Infrarot-Strahlung, erreicht. Nach
dem Ausschalten des Gasstrahlungsbrenners 48 ist die Strahlung
beendet. Die Oberfläche
des Brennermediums 50 erkaltet sofort.
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Wie deutlich aus den 6A bis 6D hervorgeht,
weist der Gasstrahlungsbrenner 48 ein Gehäuse 52 auf,
an dessen Oberseite das Brennermedium 50 angeordnet ist,
und zwar dem Brennraum 12 zugewandt.
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Die Brenneinrichtung 46 ist über eine
erste Zuleitung 54 mit Gas und eine zweite Zuleitung 56 mit Luft
versorgbar.
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Die erste Zuleitung 54 ist
zu diesem Zweck beispielsweise mit einer nicht dargestellten Gasflasche
verbunden. Ebenso kann die erste Zuleitung 54 mit einer
fest installierten Gasleitung kommunizieren. Als Gas lässt sich
jede derzeit auf dem Markt erhältliche
Gassorte verwenden. Insoweit sind gleichermaßen Erdgas und Propangas, wie
zum Beispiel Erdgas Nord, Erdgas Süd oder Propangas mit unterschiedlichem
Druck etc., zum Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 geeignet.
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Wie aus den 1 bis 5 deutlich
hervorgeht, führt
die zweite Zuleitung 56 bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
der Vorrichtung 10 von der Außenseite durch eine Wand 58 des
zu beheizenden Raumes bzw. des zugehörigen Gebäudes in die Vorrichtung 10,
um ausreichend Luft und damit Sauerstoff zuzuführen. Bei der dargestellten
Ausführungsform
ist die zweite Zuleitung 56 über die Rückseite 28 der Vorrichtung 10 geführt und
mündet
in einen Zuluftkanal 60 ein. Ebenso ist es jedoch auch
denkbar, die zweite Zuleitung 56 unmittelbar aus dem Bodenelement 32 ausmünden zu
lassen (nicht dargestellt).
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Entsprechend der 1 erstreckt sich die Platte 16 im
Bereich des Bodens des Brennraumes 12 im Wesentlichen horizontal
und in einer von dem Brennermedium 50 aufgespannten Ebene.
Die Platte 16 ist zur Bildung des Raumes 18 vorgesehen
ist. Der Raum 18, in welchem zugleich die erste Zuleitung 54 für das Gas
untergebracht ist, kommuniziert einerseits unter Zwischenordnung
mit einem Zuluftkanal 60 mit der zweiten Zuleitung 56 zur
Zuführung der
Luft und andererseits mit einer Einrichtung 62 zum automatischen
Einstellen des Gas-/Luftverhältnisses
kommunizieren. Die Einrichtung 62 zum automatischen Einstellen des
Gas-/Luftverhältnisses
des zu verbrennenden Gas-/Luftgemisches mündet dabei in das Gehäuse 52 des
Gasstrahlungsbrenners 48 ein.
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Die Einrichtung 62 zum automatischen
Einstellen des Gas-/Luftverhältnisses
des zu verbrennenden Gas-/Luftgemisches in Abhängigkeit der zu erzeugenden
Wärme versehen.
Insbesondere basiert die Einrichtung 62 zum automatischen Einstellen
des Gas-/Luftverhältnisses
des zu verbrennenden Gas-/Luftgemisches auf dem Prinzip einer Wasserstrahlpumpe.
Insoweit reißt
das dem Gasstrahlungsbrenner 48 über die erste Zuleitung 54 zugeführte Gas
die dem Gasstrahlungsbrenner 48 über die zweite Zuleitung 56,
den Zuluftkanal 60 und den Raum 18 zugeführte Luft
automatisch mit. Bei Erhöhung
oder Verringerung der Gaszufuhr wird daher automatisch die entsprechend
benötigte
Menge an Luft in Abstimmung mit den Charakteristiken des Gasstrahlungsbrenners 48 angesaugt.
Das Gas-/Luftgemisch wird daher für die jeweils benötigte Heizleistung
in entsprechendem Gas-/Luftverhältnis dem
Gasstrahlungsbrenner 48 zugeführt und von diesem verbrannt.
Zur Steigerung der gewünschten Heizleistung
wird mehr Gas über
die erste Zuleitung 54 zugeführt, das automatisch mehr Luft über die zweite
Zuleitung 56 ansaugt, und umgekehrt. Auf diese Weise lässt sich
eine ideale Verbrennung erhalten. Bei dem Gasstrahlungsbrenner 48 handelt
es sich quasi um einen Injektorbrenner. Der Gasstrahlungsbrenner 48 besitzt
dabei vorzugsweise einen Lambda-Wert von 1,2, saugt also ein Gemisch
aus Gas und Luft von insgesamt etwa 120 % an. Der Druck des Gases
liegt in einem Bereich von etwa 10 bis 60 mbar. Insbesondere beträgt der Gasdruck
18 mbar für
Erdgas, 30 mbar für
Propangas international oder 50 mbar für Propangase EU europa weit,
je nach Sorte des verwendeten Gases.
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Der Brenneinrichtung 46 ist
weiterhin eine Piezo-Zündeinrichtung 64 zum
Entzünden
des Gas-/Luftgemisches zugeordnet. Die Piezo-Zündeinrichtung 64 ist über eine
Leitung 66 mit einem Zündknopf 68 verbunden.
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Schließlich ist die Brenneinrichtung 46 noch mit
einem Thermoelement 70 ausgestattet, das mit einem Ventil 72,
insbesondere einem Magnetventil, zusammenwirkt. Das Ventil 72 ist
in der ersten Zuleitung 54 zur Zuführung des Gases angeordnet
und dient zum Öffnen
und Schließen
der ersten Zuleitung 54 in Abhängigkeit des jeweiligen Bedarfs
an Gas.
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Die Betriebsweise der erfindungsgemäßen Brenneinrichtung 46 wird
im Folgenden kurz beschrieben:
Die erste Zuleitung 54 zur
Zuführung
von Gas zur Brenneinrichtung 46 ist durch das Ventil 72 zunächst unterbrochen.
Mittels eines Reglers 74, welcher das Ventil 72 betätigt, wird
die erste Zuleitung 54 freigegeben, so dass Gas in die
Brenneinrichtung 46 über eine
Düse 76 einströmen kann.
Die Düse 76 ist
als Einrichtung 62 vorgesehen. Mittels Einrichtung 62 zum
automatischen Einstellen des Gas-/Luftverhältnisses der Brenneinrichtung 46 reißt das eingeführte Gas über die
zweite Zuleitung 56 zugeführte bzw. im Raum 18 vorhandene
Luft mit. Das Gas-/Luftgemisch gelangt vorgemischt in das Gehäuse 52,
strömt
sodann unter das Brennermedium 50 und anschließend durch
die Vielzahl von Öffnungen
und Durchlässen des
Brennermediums 50. An der Oberseite des Gehäuses 52 wird
das Gas-/Luftgemisch dem Brennraum 12 zugewandt bei Betätigung des
Zündknopfes 68 über die
Piezo-Zündeinrichtung 64 entzündet. Das
Gas-/Luftgemisch wird gleichmäßig verbrannt. Die
Temperatur der Brenneinrichtung 46 wird von dem Thermoelement 70 ständig gemessen.
In Abhängigkeit
der gemessenen Temperatur steuert bzw. regelt das Thermoelement 70 sodann
das Ventil 72, um der Brenneinrichtung 46 die
erforderliche Menge an Gas über
die erste Zuleitung 54 zuzuführen. Bei Erlöschen der
Flamme wird die erste Zuleitung 54 daher zeitnah durch
das Ventil 72 abgesperrt.
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Darüber hinaus umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 eine
Abluftleitung 78. Wie insbesondere aus den 1 und 4 hervorgeht,
ist die Abluftleitung 78 im unteren Bereich 80, d.h. nahe dem
Bodenelement 36, angeordnet. Dabei kommuniziert die Abluftleitung 78 mit
dem Brennraum 12 über eine
im oberen Bereich 82 des Brennraumes 12 angeordnete Öffnung 84 eines
sich in dem Brennraum 12 erstreckenden Abluftkanals 86.
Die Öffnung 84 des
Abluftkanals 86 ist daher entsprechend den 1 und 4 zu
dem Kopfelement 40 benachbart.
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Der Abluftkanal 86 ist weiterhin
im rückseitigen
Bereich 88 des Brennraumes 12 und bevorzugt an
dessen Rückseite 28 angeordnet.
Der Abluftkanal 86 weist eine Länge auf, die gleich oder größer ist
als die halbe Höhe
des Brennraumes 12. Vorzugsweise entspricht die Länge des
Abluftkanals 86 etwa 3/4 bis ungefähr 9/10 der Höhe des Brennraumes 12.
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die durch die Brenneinrichtung 46 erzeugte
Wärme zunächst im Brennraum 12 gestaut
wird, wodurch sich eine gleichmäßige Wärmeverteilung
ergibt. Die Wärme wird
sodann an den Mantel 14 des Brennraumes 12 abgegeben
und über
diesen und die Außenverkleidung 20 an
bzw. in den zu beheizenden Raum weiter- bzw. eingeleitet. Somit
wird allenfalls ein nur mehr sehr geringer Anteil an Restwärme über die
Abluftleitung 78 nach außen abgeführt bzw. ausgeleitet. Nicht zuletzt
aufgrund dessen lässt
sich mit der Vorrichtung 10 nach der Erfindung ein Wirkungsgrad
von bis zu 99 %, d.h. einen um mehr als die Hälfte höherer Wirkungsgrad als bei
einem herkömmlichen
Kachelofen, erhalten.
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Zugleich ist gewährleistet, dass die durch die Abluftleitung 78 auszuleitenden
Abgase eine Temperatur von etwa 50 °C, d.h. eine etwa um die Hälfte geringere
Temperatur als ein herkömmlicher
Kachelofen, besitzen. Zugleich ist eine solche Temperatur noch ausreichend
hoch, um die Entstehung von Kondenswasser im Abluftkanal 86 zuverlässig zu
unterbinden.
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Wie in den 1 bis 4 gezeigt
ist, ist der Abluftkanal 86 zweckmäßigerweise durch einen Teil
des Brennraumes 12, insbesondere von dessen Rückseite 28,
gebildet. Der Abluftkanal 86 ist mithin im Querschnitt
etwa U-förmig
ausgestaltet und mit zwei seitlich abstehenden Laschen 90 versehen
(vgl. 5), welche an
dem Mantel 14 aus feuerfestem Material befestigt sind.
Der Abluftkanal 86 ist mithin in seiner Bauweise ausgesprochen
einfach, zugleich kompakt gehalten. Gleichzeitig ist einer Kondenswasserbildung
im Bereich der Rückseite 28 des
Brennraumes 12 entgegengewirkt.
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Der Abluftkanal 86 besteht
ebenfalls aus nicht-rostendem Stahl, insbesondere aus Nirosta, um jegliche
Rostbildung im Brennraum 12 auszuschließen.
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Im Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 hat
sich in strömungstechnischer
Hinsicht als besonders vorteilhaft erwiesen, dass der Abluftkanal 86 eine
Querschnittsfläche
aufweist, die im Verhältnis
zur Querschnittsfläche
der Abluftleitung 78 zwischen etwa 5:2 bis 2:1 liegt.
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Zur Vereinfachung der Bauweise sind
der Zuluftkanal 60 und der Abluftkanal 86 integral
ausgebildet. Im Breich der zweiten Zuleitung 56 und der
Abluftleitung 78 ist jedoch ein Trennblech 92 oder
dergleichen eingezogen.
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Entsprechend den 1 und 4 ist
die Abluftleitung 78 in geringfügigem Abstand zum Boden des Brennraumes 12 angeordnet.
Auf diese Weise kann sich unter Umständen im Brennraum 12 unvorhergesehenermaßen ausbildendes
Kondenswasser zurückgehalten
werden, ohne dass dieses mit dem auszuleitenden Abgas durch die
Abluftleitung 78 austreten kann. Das so gebildete Kondenswasser
wird vielmehr unterhalb der Abluftleitung 78 in dem Abluftkanal 86 gesammelt
und beim nächsten
Heizvorgang herausgedrückt.
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Alternativ dazu kann, wie bei der
Ausführungsform
der in den 1 bis 5 gezeigten Vorrichtung 10,
ein Ventil 94 zum Entleeren von Kondenswasser vorgesehen
sein.
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Schließlich sind die zweite Zuleitung 56 und die
Abluftleitung 78 endseitig, d.h. außerhalb der Wand 52 des
zu beheizenden Raumes, mit einem Windschutz 96 oder dergleichen
versehen. Der Windschutz 96 kann beispielsweise Umlenkbleche (nicht
gezeigt) umfassen, derart, dass in der zweiten Zuleitung 56,
dem Zuluftkanal 60 und dem abgetrennten Raum 18 jegliche
Strömung
ausgeschlossen ist. In dem Raum 18 ist es somit absolut
windstill. Der Raum 18 ist gegenüber dem Außendruck unempfindlich. In
den Raum 18 herrscht atmosphärischer Druck, d.h. kein Windüber- bzw.
-Unterdruck.
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Weiterhin ist der 1 und 4 entnehmbar, dass
der Brennraum 12 über
eine Öffnung 98 oder dergleichen
wenigstens teilweise von außen
zugänglich
ist. Insbesondere zu Wartungs-, Reparatur- oder Revisionszwecken
kann ein Zugang zum Brennraum 12 bzw. der in dem Brennraum 12 angeordneten Brenneinrichtung 46 erforderlich
sein. Die Öffnung 98 ist
dabei über
eine, insbesondere durchsichtige, Verschließeinrichtung 100,
beispielsweise in Form eines Fensters bzw. einer Tür, abdichtend
verschließbar.
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In den 10 bis 13 ist eine andere Ausführungsform
einer erfindungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung 10 dargestellt.
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Demnach ist die Brenneinrichtung 46 als Gasbrenner 102 ausgebildet,
der über
eine erste Zuleitung 54' mit
Gas und eine zweite Zuleitung 56' mit Luft versorgt wird.
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Die erste Zuleitung 54' ist zu diesem
Zweck abermals beispielsweise mit einer nicht dargestellten Gasflasche
verbunden. Die zweite Zuleitung 56' führt von der Außenseite
der Vorrichtung 10 durch den Brennraum 12 zu dem
Gasbrenner 102, um Raumluft aus dem zu beheizenden Raum
zuzuführen.
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Dem Gasbrenner 102, der
in den 14 und 15 schematisch in vergrößerter Darstellung
gezeigt ist, ist wiederum eine Piezo-Zündeinrichtung 64 zum Entzünden des
Gas-/Luftgemisches zugeordnet. Die Piezo-Zündeinrichtung 64 ist über eine
Leitung 66 mit einem Zündknopf 68 verbunden.
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Des Weiteren ist der Gasbrenner 102 noch mit
einem Thermoelement 70 ausgestattet, das mit einem Ventil 72,
insbesondere einem Magnetventil, zusammenwirkt. Das Ventil 72 ist
in der ersten Zuleitung 54' zur
Zuführung
des Gases angeordnet und dient zum Öffnen und Schließen der
ersten Zuleitung 54' in
Abhängigkeit
des jeweiligen Bedarfs an Gas.
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Die erste Zuleitung 54' zur Zuführung von Gas
zum Gasbrenner 102 ist durch das Ventil 72 zunächst unterbrochen.
Mittels Regler 74, welcher das Ventil 72 betätigt, wird
die erste Zuleitung 54' freigegeben,
so dass Gas in den Gasbrenner 102 über eine nicht näher dargestellte
Düse einströmen kann.
Am Unterteil des Gasbrenners 102 reißt das eingeführte Gas über die
zweite Zuleitung 56' zugeführte Luft
mit. Das Gas-/Luftgemisch gelangt zum Oberteil des Gasbrenners 102 und
wird in diesem Bereich bei Betätigung
des Zündknopfes 68 über die
Piezo-Zündeinrichtung 64 entzündet. Das
Gas-/Luftgemisch wird gleichmäßig verbrannt.
Die Temperatur des Gasbrenners 100 wird von dem Thermoelement 70 ständig überwacht.
In Abhängigkeit
der gemessenen Temperatur steuert bzw. regelt das Thermoelement 70 sodann
das Ventil 72, um dem Gasbrenner 102 die erforderliche
Menge an Gas über
die erste Zuleitung 54' zuzuführen. Bei
Erlöschen
der Flamme wird die erste Zuleitung 54' daher zeitnah durch das Ventil 72 abgesperrt.
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Unterschiedlich bei der Ausführungsform
der Vorrichtung 10 gemäß den 10 bis 13 zu derjenigen nach den 1 bis 5 ist schließlich die Anordnung des Abluftkanals 78 am
rückseitigen
Bereich 88. So befindet sich Abluftkanal 78 nicht
wie bei der Ausführungsform
nach den 1 bis 5 etwa mittig an der Rückseite,
sondern auf der rechten Seite im Eckbereich.
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Beispiel
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In der Praxis hat sich eine erfindungsgemäße Vorrichtung 10 auf überraschend
einfache Weise als besonders vorteilhaft erwiesen. Die Vorrichtung 10 nach
der Erfindung kann beispielsweise folgende Abmessungen und Charakteristika
aufweisen:
Die Außenabmessungen
der Vorrichtung 10 betragen etwa 1000 mm × 740 mm × 740 mm.
Der Mantel 14 besteht aus einem 34 mm dikken feuerfesten
Material, beispielsweise aus Schamotte, und einer 10 mm dicken Außenverkleidung 20.
Die Längsträgerelemente 38 des
Rahmengestells 30 besitzen eine Dicke von 1,5 mm. Die Brenneinrichtung 46 ist
mit einer Brennerleistung von etwa 340 W bis ungefähr 3,5 kW,
insbesondere von etwa 500 W bis 2,3 kW, ausgestattet. Die erste
Zuleitung 54 zur Zuführung
des Gases weist einen Durchmesser von 8 mm auf, kann aber auch in
einem Bereich von etwa 4 bis 12 mm variieren. Die zweite Zuleitung 56 zur
Zuführung
der Luft weist einen Durchmesser von 34 mm auf, kann aber ebenso
in einem Bereich etwa zwischen 20 und 40 mm variieren. Der Abluftkanal 86 besitzt
eine Länge
von 750 mm und eine Querschnittsfläche von 50 mm × 100 mm.
Die Abluftleitung 78 weist ein Durchmesser von 50 mm auf.
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Der Wirkungsgrad der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 beträgt 98 %
bis 99 %. Die Temperatur im Brennraum 12 beträgt dabei über ein
gleichmäßig verteiltes
Wärmeprofil
etwa 100 bis 120 °C.
Die Temperatur des durch den Abluftkanal 86 geführten und
die Abluftleitung 78 auszuleitenden Abgases beträgt etwa
35 °C bis
50 °C. Der
CO2-Ausstoß liegt bei etwa 4,7 %.
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Als ausgesprochen wirtschaftlich
hat sich dabei ein Betrieb der Brenneinrichtung 46 mit
bzw, bei einer Heizleistung zwischen ungefähr 800 W bis etwa 1 kW einschließlich erwiesen.
Bei einer Heizdauer von nahezu 12 Stunden erfolgt eine Wär meabgabe infolge
der Speicherung der Wärme
durch die Vorrichtung 10 nach der Erfindung um weitere
6 Stunden.
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Im Ergebnis handelt es sich bei der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
10 um einen Stauwärme-Gasspeicherofen,
der einfach, kompakt und zuverlässig
ausgestaltet ist und infolge eines speziell konstruierten Abgassystems
dafür sorgt,
dass die Wärme
in der Vorrichtung 10 verbleibt und nicht durch den Kamin
bzw. Schornstein, wie bei einem herkömmlichen Kachelofen, herausgeführt wird.
Der Wirkungsgrad der Vorrichtung 10 nach der Erfindung ist
ausgesprochen hoch. Damit einhergehend sind die Betriebskosten der
erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 gering.
Nicht zuletzt aufgrund der spezifischen Bau- und Wirkungsweise der
erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 lassen
sich in vorteilhafter Weise Eigenschaften eines herkömmlichen
Kachelofens bezüglich
der Abstrahlungswärme
mit denjenigen einer sogenannten Außenwandtherme kombinieren. So
ist bei der Vorrichtung 10 nach der Erfindung wegen der
kleinen Abmessungen der Abluftleitung 78 kein gesonderter
Kamin notwendig. Die Vorrichtung 10 kann vielmehr ohne
großen
Aufwand durch eine Wand des zu beheizenden Raumes, wie eine derartige
Außenwandtherme,
nach außen
hindurch geführt werden.
Schließlich
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 aufgrund
des vorgesehenen Rahmengestells 30 jederzeit und beliebig
transportfähig.