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Die vorliegende Erfindung betrifft
die Verwendung von Fischlarven, insbesondere Zebrafischlarven oder
Medakalarven, als Modellorganismus zur Erforschung von Stoffwechselerkrankungen,
wie Obesitas und damit verbundenen Krankheiten, sowie zur Entwicklung
entsprechender Präventions- und/oder
Behandlungsstrategien. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung
ein Verfahren zur Identifizierung und/oder Charakterisierung von
Genen oder/und Genprodukten oder Wirkstoffen, welche die Energiehomeostase
beeinflussen, sowie eine pharmazeutische Zusammensetzung, umfassend
durch das erfindungsgemäße Verfahren
identifizierte Gene, Genprodukte oder Wirkstoffe, zur Prävention oder/und
Behandlung von Krankheiten, insbesondere Stoffwechselerkrankungen,
wie Obesitas, und anderen Krankheiten betreffend die Regulation
des Körpergewichts
als auch damit verbundenen Krankheiten, wie Essstörungen,
Kachexie, Diabetes Mellitus, Bluthochdruck, koronare Herzkrankheit,
Hypercholesterinämie,
Dyslipidämie,
Osteoarthrose, Gallensteinleiden, Krebs, wie z.B. Krebs der Genitalorgane, und
Schlafapnoe. Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein
Verfahren zur Bestimmung des Fettgehalts von Fischlarven, insbesondere
Zebrafischlarven oder Medakalarven.
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Obesitas stellt heutzutage weltweit
eine der häufigsten
Stoffwechselerkrankungen dar. Obwohl in den westlichen Industriestaaten
heute jeder dritte Einwohner als übergewichtig gilt, ist bislang
noch relativ wenig über
diese Krankheit bekannt. Obesitas ist definiert als eine Erhöhung des
Körperfettgehalts
infolge positiver Energiebilanz und kann durch verschiedene Faktoren,
wie z.B. genetische, metabolische, biochemische, psychologische
und verhaltensbedingte Faktoren ausgelöst werden. So kann Obesitas
beispielsweise als reine Folge übermäßiger Nahrungsaufnahme,
als psychosomatisches Symptom, bei Stoffwechselerkrankungen sowie
bei seltenen angeborenen Syndromen auftreten.
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Neben der reinen Vermehrung des Fettgewebes
leidet der korpulente Patient zusätzlich häufig an Begleiterscheinungen,
wie Leberzellverfettung, Fettleber und sekundären Fettstoffwechselstörungen mit
erhöhten
Serumlipidprotein-Konzentrationen. Zudem erkranken viele Patienten
an den sogenannten Obesitas-Folgeerkrankungen, wie beispielsweise Hypertonie,
Diabetes Mellitus, Gicht, Fettverteilungsstörungen, koronare Herzkrankheit,
Hypercholesterinämie,
Dyslipidämie,
Osteoarthrose, Gallensteinleiden, einigen Krebsarten, wie z.B. Krebs
der Genitalorgane, und Schlafapnoe.
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Obwohl bislang mehrere Gene beschrieben wurden,
welche das homeostatische System zur Regulierung des Körpergewichts
beeinflussen, wie beispielsweise Leptin, VCPI, VCPL oder der Peroxisome
Proliferatoractivated Rezeptor-Gamma co-Aktivator, sind die eigentlichen
molekularen Mechanismen und/oder Moleküle, welche Obesitas oder die Regulierung
des Körpergewichts
beeinflussen, nicht bekannt.
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Das der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende
Ziel war deshalb, neuartige Verfahren zur Identifizierung und/oder
Charakterisierung von Genen, Genprodukten oder Wirkstoffen, welche
die Energiehomeostase beeinflussen, bereitzustellen.
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Erfindungsgemäß wurde diese Aufgabe gelöst durch
Verwendung von Fischlarven verschiedener Entwicklungsstadien, insbesondere
Zebrafischlarven oder Medakalarven, als Modellorganismus zur Erforschung
des homeostatischen Systems zur Regulierung des Körpergewichts.
Fischlarven, insbesondere die Zebrafischlarven Danio rerio oder
die Medakalarven Oryzias latipes, weisen aufgrund ihrer geringen
Größe, der Möglichkeit
von in vitro-Befruchtungen, der hohen Nachkommenzahl (50-300 Eier pro Woche),
der Entwicklung der Nachkommen außerhalb des Muttertiers, den
kurzen Entwicklungszeiten der Nachkommen (innerhalb der ersten 24
Stunden nach Befruchtung sind im Wesentlichen alle Organe angelegt,
die Fischlarven schlüpfen
nach 3 Tagen, die Geschlechtsreife der Fische tritt nach 3–4 Monaten
ein) und der Möglichkeit,
die Entwicklung von Organen und Geweben direkt an den lebenden, durchsichtigen
Fischlarven zu beobachten, erhebliche Vorteile gegenüber den
bislang bekannten Wirbeltiermodellorganismen, wie C. elegans, Drosophila melanogaster
und Mus musculus, auf. Insbesondere wurde im Rahmen der zu der vorliegenden
Erfindung führenden
Studien ein neuartiges Verfahren zur Bestimmung des Fett-, Glykogen-
und/oder Blutzuckergehalts in Fischlarven, insbesondere Zebrafischlarven
oder Medakalarven, entwickelt, welches sich zum Einsatz in der genetischen
Funktionsanalyse sowie zur Analyse der Wirkung von pharmakologisch aktiven
Substanzen eignet.
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Ein erster Gegenstand der vorliegenden
Erfindung betrifft daher ein Verfahren zur Identifizierung und/oder
Charakterisierung von Genen oder/und Genprodukten, welche die Energiehomeostase
beeinflussen, umfassend:
- (a) Bereitstellen
einer Fischlarve, bei der die Aktivität eines Zielgens oder/und Zielgenprodukts, von
denen angenommen wird, dass sie die Energiehomeostase beeinflussen,
moduliert wird,
- (b) Messen des Gehalts von wenigstens einem metabolischen Parameter
der Fischlarve und
- (c) Bestimmen des Ausmaßes
der Beeinflussung der Energiehomeostase der Fischlarve.
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Schritt (a) des erfindungsgemäßen Verfahrens
umfasst das Bereitstellen einer Fischlarve, bei der die Aktivität des Zielgens
oder/und Zielgenprodukts, von denen angenommen wird, dass sie die
Energiehomeostase beeinflussen, moduliert wird. Vorzugsweise erfolgt
die Modulation der Aktivität
eines Zielgens oder/und Zielgenprodukts der Fischlarve auf Genebene,
Transkriptebene oder/und Genproduktebene. Geeignete Verfahren zur
Modulation der Aktivität
eines Zielgens oder/und Zielgenprodukts auf Genebene, Transkriptebene
oder/und Genproduktebene sind dem Fachmann hinreichend bekannt,
wie beispielsweise die Aktivierung oder Inhibierung der Transkription
des Zielgens, Stabilisierung oder Destabilisierung der von dem Zielgen
abgeleiteten mRNA, Aktivierung oder Inhibierung der Translation der
von dem Zielgen abgeleiteten mRNA, Aktivierung oder Inhibierung
des Splicens der von dem Zielgen abgeleiteten mRNA oder/und Aktivierung
oder Inhibierung des Zielgenprodukts.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erfolgt die Modulation der Aktivität des Zielgens
durch Aktivierung und Inhibierung der Transkription des Zielgens
mittels regulatorischer Proteine, wie beispielsweise Transkriptionsfaktoren, welche
im Zusammenspiel mit der RNA-Polymerase die Transkription des Zielgens
initiieren bzw. verstärken,
oder Repressoren, welche durch reversible Bindung an Signalstrukturen
des Zielgens, wie z.B. Operator-Sequenzen, eine Transkription des
Zielgens verhindern.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erfolgt die Modulation der Aktivität des Zielgens
durch Stabilisierung oder Destabilisierung der von dem Zielgen abgeleiteten
mRNA mittels regulatorischer Proteine oder Ribozyme. Der Begriff "regulatorische Proteine" umfasst in diesem
Zusammenhang sowohl Proteine, welche beispielsweise durch Komplexbildung
mit der mRNA zu einer Stabilisierung derselben führen, als auch Proteine, welche
durch interne Spaltung der mRNA, Degradation vom 5'-Ende der mRNA her
oder 3'-5'-exonukleolytische Degradation zu einer
Destabilisierung bzw. einem Abbau der mRNA führen. Der Begriff "Ribozyme" stellt einen dem
Fachmann hinreichend bekannten Fachbegriff dar, der hier nicht näher erläutert wird.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erfolgt die Modulation der Aktivität des Zielgens
durch Aktivierung oder Inhibierung der Translation der von dem Zielgen
abgeleiteten mRNA mittels regulatorischer Proteine, Antisense- oder/und
RNAi-Moleküle.
Der Begriff "regulatorische
Proteine" umfasst,
wie an dieser Stelle verwendet, Proteine, welche die Translation
der mRNA initiieren oder verstärken,
wie beispielsweise Proteine, die durch Regulation der Phosphorylierung von
Initiations- und Elongationsfaktoren zu einer Aktivierung der Translation
der mRNA führen,
als auch Proteine, welche die Translation der mRNA blockieren. Der
Begriff "Antisense-Moleküle" stellt einen dem
Fachmann hinreichend bekannten Fachbegriff dar, der hier nicht näher erläutert wird.
Bevorzugte Antisense-Moleküle
sind kurze DNA-, RNA- oder Nukleinsäureanaloga-Fragmente (wie z.B.
PNAs, LNAs, Phosphorothiot-Oligonukleotide,
Morpholino-Oligonukleotide, 2-Fluoro-RNAs oder Mischverbindungen davon)
mit einer Nukleinsäuresequenz
von wenigstens 10 Nukleotiden, die zu einem Teilbereich der von dem
Zielgen abgeleiteten mRNA komplementär sind. Vorzugsweise weisen
die Antisense-Moleküle
eine Länge
von 15–30
Nukleotiden und mehr bevorzugt von 20–25 Nukleotiden auf. Auch der
Begriff "RNAi-Moleküle" stellt einen dem
Fachmann bekannten Fachbegriff dar und wird hierin nicht näher erläutert. Bevorzugte
RNAi-Moleküle
sind doppelsträngige RNA-Moleküle mit einer
Länge von
wenigstens 10 Basenpaaren, vorzugsweise wenigstens 18 Basenpaaren,
und besonders bevorzugt wenigstens 20 Basenpaaren. Besonders bevorzugt
weisen die RNAi-Moleküle
eine Länge
zwischen 18 und 28 Basenpaaren und mehr bevorzugt eine Länge zwischen 20
und 23 Basenpaaren auf. Die RNAi-Moleküle können entweder synthetisch oder
Verktor-basiert in den Zielzellen hergestellt werden (Elbashir et
al., Nature 41 1: 494–498,
2001; Sui et al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA 99: 5515-5520, 2002). Die
Sequenz der RNAi-Moleküle
ist so gewählt,
dass sie mit spezifischen Sequenzbereichen der von dem Zielgen abgeleiteten
mRNA korrespondiert.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erfolgt die Modulation der Aktivität des Zielgens
durch Aktivierung oder Inhibierung des Splicens der von dem Zielgen
abgeleiteten mRNA. Verfahren zur Aktivierung oder Inhibierung des
Splicens von mRNA sind dem Fachmann hinreichend bekannt und werden
nicht näher
erläutert.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erfolgt die Modulation der Aktivität des Zielgenprodukts
durch Wechselwirkung des Zielgenprodukt mit einem Aktivator, Inhibitor
und/oder Antikörper.
Der Begriff "Aktivator", wie hierin verwendet,
umfasst Proteine, Proteinfragmente, Peptide, Proteinsubstrate, Proteincofaktoren
sowie kleine organische Moleküle,
die zu einer Stabilisierung des Zielgenprodukts und/oder zu einer
Steigerung der Aktivität
des Zielgenprodukts führen.
Im Gegensatz dazu umfasst der Begriff "Inhibitor", wie hierin verwendet, Proteine, Proteinfragmente,
Peptide oder kleine organische Moleküle, die zu einer Destabilisierung
des Zielgenprodukts und/oder zu einer Verringerung oder Inhibierung
der Aktivität
des Zielgenprodukts führen.
Des Weiteren sieht die vorliegende Erfindung auch vor, dass die
Aktivität
des Zielgenprodukts durch Bindung eines Zielgenprodukt-spezifischen
Antikörpers
verringert oder inhibiert wird. Der Begriff "Antikörper" stellt einen gebräuchlichen Fachbegriff dar und
wird nicht näher
erläutert.
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Vorzugsweise werden die zuvor beschriebenen
regulatorischen Enzyme, Repressoren, Ribozyme, Antisense- oder RNAi-Moleküle, Aktivatoren,
Inhibitoren und/oder Antikörper
durch Transformation in entsprechende Zielzellen der Fischlarve,
z.B. Zellen eines bestimmten Organs oder Gewebes, gebracht. Die
Transformation kann direkt oder mithilfe von Expressionsvektoren
nach bekannten Verfahren erfolgen, z.B. durch Calciumphosphat-Copräzipitation,
Lipofektion, Elektroporation, Partikelbeschuss oder virale Infektion.
Geeignete Expressionsvektoren umfassen sowohl virale Systeme, wie
beispielsweise retrovirale (Lin et al., Science 265: 666–669, 1994) oder
adenovirale Systeme, als auch verschiedene bakterielle Plasmide.
Solche Vektoren sind dem Fachmann hinreichend bekannt (Maniatis
et al., 1989, Molecular Cloning, A Laboratory Manual, Cold Spring
Harbor Press). Darüberhinaus
kann das Einbringen in die Larve durch Mikroinjektion im frühen (bevorzugt
1–8-Zellenstadium) Embryonalstadium erfolgen.
Dies gilt auch für
das Einbringen von Transgenen, etwa zur Expression von RNAi-vermittelnden kurzen
RNAs oder zur Expression von anderen RNAs (kodierend oder nicht
kodierend) (Stuart et al., Development 103: 403–412, 1998; Westerfield, M., The
zebrafish book. A guide for the laboratory use of zebrafish (Danio
rerio), 4th ed., Univ. of Oregon Press, Eugene, 2000; Thermes et
al., Mech. Dev.: 91, 2002; Medaka homepage http://biol1.bio.nagoya-u.ac.jp:
8000/; Sui et al., 2002, supra).
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Schritt (b) des erfindungsgemäßen Verfahrens
umfasst das Messen des Gehalts von wenigstens einem metabolischen
Parameter der Fischlarve. Bevorzugte metabolische Parameter der
Fischlarve sind metabolische Parameter, die in Zusammenhang mit
dem homeostatischen System zur Regulation des Körpergewichts stehen, wie beispielsweise
Körperfett,
Glykogen oder/und Blutzucker.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird in Schritt (b) des erfindungsgemäßen Verfahrens
der Körperfettgehalt
der Fischlarve gemessen. Dies erfolgt vorzugsweise durch Zugabe
eines lipophilen Farbstoffs zu der Fischlarve und quantitative Bestimmung
des proportional zum Fettgehalt der Fischlarve eingelagerten Farbstoffs.
Beispiele für
mögliche
lipophile Farbstoffe, welche zur Bestimmung des Körperfettgehalts
der Fischlarve verwendet werden können, umfassen Öl-Rot O
(Oil red O; 1-([4-(Xylylazo)-xylyl]azo)-2-naphthol), Sudan Schwarz B (C29H24N6), Sudan
IV (C24H20N40), Sudan Red 7B (C24H21N5), wobei der
lipophile Farbstoff Öl-Rot
O besonders bevorzugt ist. Die quantitative Bestimmung des proportional
zum Fettgehalt der Fischlarve eingelagerten Farbstoffs kann nach
herkömmlichen,
dem Fachmann bekannten Verfahren erfolgen, wie z.B. visuelle oder/und
photometrische Bestimmung des eingelagerten Farbstoffs. Besonders
bevorzugt erfolgt die quantitative Bestimmung des eingelagerten
Farbstoffs im Fall des lipophilen Farbstoffs Öl-Rot O durch Extraktion des
fettgebundenen Farbstoffs in einem geeigneten Lösungsmittel, wie beispielsweise
Isopropanol, und photometrische Bestimmung des extrahierten Farbstoffs
bei einer Wellenlänge
von 525 nm.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird in Schritt (b) des erfindungsgemäßen Verfahrens
zusätzlich
zum oder statt des Körperfettgehalts
der Fischlarve der Glykogengehalt der Fischlarve gemessen. Geeignete
Verfahren zur Bestimmung des Glykogengehalts von Fischlarven sind
dem Fachmann hinreichend bekannt.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erfolgt in Schritt (b) des erfindungsgemäßen Verfahrens
zusätzlich
zur oder statt der Bestimmung des Körperfettgehalts oder/und Glykogengehalts
der Fischlarve eine Bestimmung des Blutzuckerspiegels der Fischlarve. Geeignete
Verfahren und Messgeräte
zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels von Fischlarven sind dem Fachmann
hinreichend bekannt. Vorzugsweise erfolgt die Bestimmung des Blutzuckerspiegels
der Fischlarve mithilfe eines Messgeräts, dass ein sehr geringes
Blutvolumen (ca. 1μl)
benötigt,
beispielsweise das Gerät
One Touch Ultra (LifeScan Inc., Milpitas, USA). Die Gewinnung des
Blutes der Fischlarven erfolgt beispielsweise durch Öffnen der
Schwanzarterie in physiologischer Pufferlösung mit anschließender leichter
Zentrifugation.
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Schritt (c) des erfindungsgemäßen Verfahrens
umfasst das Bestimmen des Ausmaßes
der Beeinflussung der Energiehomeostase der Fischlarve. Vorzugsweise
erfolgt die Bestimmung des Ausmaßes der Beeinflussung der Energiehomeostase
der Fischlarve durch Vergleich des in Schritt (b) des Verfahrens
gemessenen Gehalts des wenigstens einen metabolischen Parameters
der Fischlarve, bei der die Aktivität eines Zielgens oder/und Zielgenprodukts,
von denen angenommen wird, dass sie die Energiehomeostase beeinflussen,
moduliert wird, mit dem einer Referenzfischlarve und Auswertung
der erhaltenen Daten. Liefert beispielsweise die Messung des Körperfettgehalts
einer Fischlarve, bei der die Aktivität eines Zielgens oder/und Zielgenprodukts,
von denen angenommen wird, dass sie die Energiehomeostase beeinflussen,
moduliert wird, im Vergleich zu der einer Referenzfischlarve, eine
Zunahme des Fettgehalts, handelt es sich bei dem Zielgen oder/und
Zielgenprodukt um ein Gen oder/und Genprodukt, welche für die Aktivierung
bzw. Aufregulation des homeostatischen Systems zur Regulation des
Körpergewichts
verantwortlich sind. Liefert die Messung des Körperfettgehalts hingegen eine
Abnahme des Fettgehalts, so handelt es sich bei dem Zielgen oder/und
Zielgenprodukt um ein Gen oder/und Genprodukt, welche zu einer Inhibierung bzw.
Abregulation des homeostatischen Systems zur Regulation des Körperfettgehalts
verantwortlich sind. Ergibt der Vergleich der Messungen jedoch,
dass beide Fischlarven einen vergleichbaren Körperfettgehalt aufweisen, sind
das Zielgen oder/und Zielgenprodukt nicht an der Regulation des
homeostatischen Systems zur Regulation des Körpergewichts beteiligt. Mihilfe
des erfindungsgemäßen Verfahrens
können demzufolge
nicht nur Gene oder/und Genprodukte identifiziert und/oder charakterisiert
werden, welche die Energiehomeostase bei einem gesunden Menschen
regulieren, sondern auch Gene oder/und Genprodukte, welche für die Entstehung
von Krankheiten, betreffend die Regulation des Körpergewichts, wie beispielsweise
Obesitas, und damit verbundenen Krankheiten, wie Essstörungen,
Kachexie, Diabetes Mellitus, Bluthochdruck, koronare Herzkrankheit,
Hypercholesterinämie,
Dyslipidämie,
Osteoarthrose, Gallensteinleiden, Krebs, wie z.B. Krebs der Genitalorgane,
und Schlafapnoe verantwortlich sind. Vorzugsweise sieht die vorliegende
Erfindung daher vor, dass das erfindungsgemäße Verfahren auch mit genetisch
veränderten
Fischlarven, z.B. transgenen Fischlarven oder durch Mutation oder
insertionell veränderten
Fischlarven, durchgeführt
wird.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist die Fischlarve die Zebrafischlarve
Danio rerio. Die Zebrafischlarve kann in dem erfindungsgemäßen Verfahren
in jedem möglichen
Entwicklungsstadium zur Identifikation und/oder Charakterisierung
von Genen oder/und Genprodukten, welche die Energiehomeostase beeinflussen,
verwendet werden. Vorzugsweise ist die Fischlarve jedoch 8 Tage,
besonders bevorzugt 8 bis 14 Tage alt.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist die Fischlarve die Medakalarve Oryzias
latipes.
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Zusätzlich zu dem bislang beschriebenen Verfahren
zur Identifizierung und/oder Charakterisierung von Genen oder/und
Genprodukten, welche die Energiehomeostase beeinflussen, betrifft
ein zweiter Gegenstand der vorliegenden Erfindung ein Verfahren
zur Identifizierung und/oder Charakterisierung von Wirkstoffen,
welche die Energiehomeostase beeinflussen, umfassend:
- (a) Bereitstellen einer Fischlarve,
- (b) Verabreichen einer Testsubstanz, von der angenommen wird,
dass sie die Energiehomeostase beeinflusst, an die Fischlarve,
- (c) Messen des Gehalts von wenigstens einem metabolischen Parameter
der Fischlarve und
- (d) Bestimmen des Ausmaßes
der Beeinflussung der Energiehomeostase der Fischlarve.
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Schritt (a) des erfindungsgemäßen Verfahrens
umfasst das Bereitstellen einer Fischlarve. Vorzugseise ist die
Fischlarve die zuvor bereits beschriebene Zebrafischlarve Danio
rerio oder die Medakalarve Oryzias latipes. Neben Wildtyp-Fischlarven sieht
die vorliegende Erfindung jedoch auch vor, dass das erfindungsgemäße Verfahren
mit genetisch veränderten
Fischlarven durchgeführt
wird.
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Schritt (b) des erfindungsgemäßen Verfahrens
umfasst das Verabreichen einer Testsubstanz, von der angenommen
wird, dass sie die Energiehomeostase beeinflusst, an die Fischlarve.
Als Testsubstanz eignen sich insbesondere Peptide, Aptamere und
niedermolekulare organische Moleküle. Um eine effiziente Wirkstoffsuche
zu ermöglichen,
sieht die vorliegende Erfindung in einer bevorzugten Ausführungsform
vor, dass die Testsubstanz aus einer Substanzbibliothek ausgewählt ist.
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Schritt (c) des erfindungsgemäßen Verfahrens
umfasst das Messen des Gehalts von wenigstens einem metabolischen
Parameter der Fischlarve. Vorzugsweise handelt es sich bei dem wenigstens
einen metabolischen Parameter, wie zuvor bereits beschrieben, um
einen metabolischen Parameter des homeostatischen Systems zur Regulation
des Körpergewichts,
wie beispielsweise Körperfett,
Glykogen und Blutzucker. Das Messen des Gehalts des wenigstens einen
metabolischen Parameters der Fischlarve erfolgt wie zuvor bereits
beschrieben.
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Schritt (d) des erfindungsgemäßen Verfahrens
umfasst das Bestimmen des Ausmaßes
der Beeinflussung der Energiehomeostase der Fischlarve und erfolgt
analog wie zuvor bereits beschrieben.
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Durch den erfindungsgemäßen Einsatz
von Fischlarven zur Untersuchung des homeostatischen Systems zur
Regulation des Körpergewichts
werden erstmals Verfahren bereitgestellt, die eine einfache, schnelle,
kostengünstige
und hochspezifische Identifizierung und/oder Charakterisierung von
Genen, Genprodukten oder Wirkstoffen erlauben, welche die Energiehomeostase
beeinflussen und mit der Entstehung von Stoffwechselerkrankungen,
wie Obesitas, und anderen Krankheiten, betreffend die Regulation des
Körpergewichts,
als auch damit verbundenen Krankheiten, wie Essstörungen,
Kachexie, Diabetes Mellitus, Bluthochdruck, koronare Herzkrankheit,
Hypercholesterinämie,
Dyslipidämie,
Osteoarthrose, Gallensteinleiden, Krebs, wie z.B. Krebs der Genitalorgane,
und Schlafapnoe in Verbindung stehen. Aufgrund der o.g. zahlreichen
Vorteile, die die Fischlarve, insbesondere die Zebrafischlarve Danio
rerio oder die Medakalarve Oryzias latipes, als Modellorganismus
gegenüber
bislang bekannten Modellsystemen aufweist, können die erfindungsgemäßen Verfahren
in jedem herkömmlichen
Standardlabor schnell, einfach, kostengünstig und ohne großen apparativen
Aufwand eingesetzt werden, um Gene und/oder Genprodukte bzw. Wirkstoffe
zu identifizieren und/oder zu charakterisieren, welche die Energiehomeostase
beeinflussen. Werden in einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung Zebrafischlarven Danio rerio in den erfindungsgemäßen Verfahren
eingesetzt, kann die Bestimmung des Ausmaßes der Beeinflussung des homeostatischen Systems
zur Regulation des Körpergewichts
direkt am lebenden Fisch beobachtet werden, z.B. durch visuell sichtbare
Zu- oder Abnahme des Fettgehalts der untersuchten Fischlarve gegenüber einer
Referenzfischlarve.
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Ein dritter Gegenstand der vorliegenden
Erfindung ist eine pharmazeutische Zusammensetzung, umfassend ein
durch das zuvor beschriebene erfindungsgemäße Verfahren identifiziertes
Gen oder/und Genprodukt oder einen durch das zuvor beschriebene
erfindungsgemäße Verfahren
identifizierten Wirkstoff und gegebenenfalls pharmazeutisch verträgliche Träger, Verdünnungsmittel
und Hilfsmittel. Die erfindungsgemäße pharmazeutische Zusammensetzung
kann in einer topisch, parenteral, intravenös, intramuskulär, subkutan
odertransdermal verabreichbaren Form vorliegen und kann mithilfe
von herkömmlichen,
im Stand der Technik gut bekannten Verfahren hergestellt werden.
Vorzugsweise wird die erfindungsgemäße pharmazeutische Zusammensetzung
in Form von Tabletten oder als intravenöse Injektion hergestellt.
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Die erfindungsgemäße pharmazeutische Zusammensetzung
wird zur Prävention
oder/und Behandlung von Krankheiten, insbesondere Stoffwechselerkrankungen,
wie Obesitas, und anderen Krankheiten, betreffend die Regulation
des Körpergewichts,
als auch damit verbundenen Krankheiten, wie Essstörungen,
Kachexie, Diabetes Mellitus, Bluthochdruck, koronare Herzkrankheit,
Hypercholesterinämie,
Dyslipidämie,
Osteoarthrose, Gallensteinleiden, Krebs, wie z.B. Krebs der Genitalorgane,
und Schlafapnoe eingesetzt.
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Vorzugsweise wird die erfindungsgemäße pharmazeutische
Zusammensetzung einem Patienten mit einem der o.g. Krankheiten in
einer Menge verabreicht, die ausreichend ist, um die mit der Krankheit
verbundenen Symptome zu lindern, eine weitere Ausbreitung der Krankheit
zu verhindern, die Krankheit vollständig zu heilen und/oder ein
Wiederauftreten der Krankheit zu verhindern. Die zu verabreichende
Menge der pharmazeutischen Zusammensetzung hängt dabei von mehreren Faktoren
ab, wie z.B. der Wahl des zu verabreichenden Gens, Genprodukts oder
Wirkstoffs (Spezifität,
Wirksamkeit etc.), der Art der Verabreichung (Tablette, Injektion etc.),
der Art und dem Ausmaß der
Erkrankung und dem Alter, Gewicht und Allgemeinzustand des Patienten,
und kann ohne Weiteres von einem Fachmann unter Berücksichtigung
der o.g. Faktoren bestimmt werden.
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Die Verabreichung der erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zusammensetzung erfolgt topisch, parenteral, intravenös, intramuskulär, subkutan
oder transdermal. Vorzugsweise wird die pharmazeutische Zusammensetzung
in Form von Tabletten oder als intravenöse Injektion verabreicht.
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Ein vierter Gegenstand der vorliegenden
Erfindung betrifft die Verwendung eines durch die zuvor beschriebenen
erfindungsgemäßen Verfahren
identifizierten Gens und/oder Genprodukts oder Wirkstoffs zur Prävention und/oder
Behandlung von Krankheiten, insbesondere Stoffwechselerkrankungen,
wie Obesitas, und anderen Krankheiten, betreffend die Regulation
des Körpergewichts,
als auch damit verbundenen Krankheiten, wie Essstörungen,
Kachexie, Diabetes Mellitus, Bluthochdruck, koronare Herzkrankheit,
Hypercholesterinämie,
Dyslipidämie,
Osteoarthrose, Gallensteinleiden, Krebs, wie z.B. Krebs der Genitalorgane,
und Schlafapnoe.
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Ein vierter Gegenstand der vorliegenden
Erfindung betrifft das in einer bevorzugten Ausführungsform der zuvor genannten
Verfahren verwendete Verfahren zur Bestimmung des Fettgehalts von Fischlarven,
umfassend:
- (a) Zugabe eines lipophilen Farbstoffs
zur Fischlarve und
- (b) quantitative Bestimmung des proportional zum Fettgehalt
der Fischlarve eingelagerten Farbstoffs.
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Schritt (a) des erfindungsgemäßen Verfahrens
umfasst die Zugabe des lipophilen Farbstoffs zur Fischlarve. Dies
erfolgt vorzugsweise durch Abtöten
der Fischlarven, Inkubation der abgetöteten Fischlarven in einer
Färbelösung, umfassend
den lipophilen Farbstoff, und Entfernen des nichtfettgebundenen
lipophilen Farbstoffs. Geeignete lipophile Farbstoffe, die in dem
erfindungsgemäßen Verfahren verwendet
werden können,
umfassen die bereits zuvor genannten Farbstoffe.
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Schritt (b) umfasst die quantitative
Bestimmung des proportional zum Fettgehalt der Fischarve eingelagerten
Farbstoffs und erfolgt analog wie zuvor bereits beschrieben.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung dient das erfindungsgemäße Verfahren zur Bestimmung
des Fettgehalts in Zebrafischlarven Danio rerio oder Medakalarven
Oryzias latipes. Da die Zebrafischlarve zu Beginn ihrer Entwicklung
durchsichtig ist, ermöglicht
diese Fischspezies eine besonders einfache Bestimmung des Fettgehalts.
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Vorzugsweise sind die Zebrafischlarven
mindestens 8, insbesondere 8–14
Tage alt.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
handelt es sich um das erste bislang beschriebene Verfahren zur
Bestimmung des Fettgehalts von Fischlarven. Bislang bekannte Verfahren
zur Messung von Triglyceriden, wie beispielsweise Standard-Enzym FS,
funktionieren mit Fischlarven nicht.
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Weiterhin wird die vorliegende Erfindung durch 1 und das nachfolgende Beispiel
näher beschrieben.
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1 zeigt
die Anfärbung
des Fettgewebes von Zebrafischlarven Danio rerio in verschiedenen Entwicklungsstadien
mit Öl-Rot
O.
A: 27 Stunden alt,
B: 5 Tage alt,
C: 9 Tage alt,
Fischlarven wurden ab dem 5ten Tag gefüttert,
D: 9 Tage alt,
Fischlarven wurden nicht gefüttert.
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Beispiel: Fettgehaltsbestimmung
mit Öl-Rot
O
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Die Fischlarven wurden zunächst durch
Inkubation in eiskalter Tricainlösung
getötet.
Für die Anfärbung der
Fischlarven mit Öl-Rot
O wurde zunächst
eine Färbelösung aus
60 % Isopropanol/Öl-Rot
O und 40 % PBS hergestellt. Diese Färbelösung wurde 10 min stehen gelassen,
danach wurden unlösliche
Farbpartikel über
einen Zeitraum von 15 min abzentrifugiert. Die abgetöteten Fischlarven wurden
für 20
min in der Färbelösung inkubiert
und die Färbelösung so
gut wie möglich
entfernt. Nicht-fettgebundener Farbstoff wurde durch Inkubation
in 60 % Isopropanol-PBS, 40 % Isopropanol-PBS und 20 % Isopropanol-PBS
für jeweils
4 min entfernt. Anschließend
wurde die Fischlarve nochmals 2× für jeweils
10 min in PBS-T gewaschen. Der in der Larve gebundene Farbstoff wurde
anschiließend
mittels Extraktion mit Isopropanol über einen Zeitraum von 15 min
extrahiert. Pro 20 Larven wurden dabei 500 μl Isopropanol für die Extraktion
verwendet. Der Extraktionsüberstand
wurde im Photometer bei 525 nm vermessen. Die entfärbten Larven
wurden nach der Extraktion nochmals 2× mit PBS-T gewaschen. Dann wurden
sie homogenisiert, beispielsweise mithilfe eines FastPep-Geräts der Fa.
Savant, und ihr Proteingehalt wurde gemessen. Ein korrigierter/relativer Fettwert
ergab sich somit nach Teilung des bei 525 nm gemessenen Absorptionswerts
durch den Proteingehalt.
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Zur Vereinfachung der Versuchsdurchführung können einzelne
als auch die gesamten Inkubationen in Behältereinsätzen mit Netzboden, wie beispielsweise
Netwell der Fa. Costar mit einer Maschenweite von 0,75 μm durchgeführt werden.
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Anmerkung: Um Unterschiede in der
pro Inkubationsgefäß gegebenen
Futtermenge und somit Fehler bei der Auswertung des Versuchs vollständig auszuschließen, kann
bei genetischen Screens nach bzw. während der Überexpression eines Gens, nach einer
Vorbehandlung mit einer chemischen Substanz, nach Injektion von
Antisense-Oligonukleotiden oder nach einer RNAi-Behandlung eine
Co-Inkubation mit Kontrolllarven, die eine genetische Markierung tragen,
beispielsweise durch Überexpression
eines fluoreszierenden Proteins, wie GFP, ein mittels einer Färbereaktion
leicht nachzuweisendes Enzyms, wie β-Galactosidase, oder eine veränderte Pigmentierung,
erfolgen. Unterschliedliche Umweltbedingungen können dann als Ursache für Unterschiede
im Fettgehalt der Fischlarven ausgeschlossen werden.