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Die Erfindung betrifft eine Verbindungsanordnung
mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1.
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Die
DE 697 12 414 T2 beschreibt eine gattungsgemäße Vorrichtung
zur Schnellverbindung von zwei elektrischen Kabeln. Mit Hilfe von
Doppelspitzen, die in einer gemeinsamen Halteplatine vorgesehen
sind, werden jeweils aktive Drähte
eines Zuführungskabels
mit zugeordneten aktiven Drähten
eines abgehenden Kabels elektrisch leitend verbunden. Dabei durchstechen
die Doppelspitzen jeweils die Isolierung der Drähte. Zum Herstellen der Abzweigung
wird in ein Gehäuseunterteil
das Versorgungskabel eingelegt. In einem Gehäuseoberteil wird das abgehende
Kabel mit Hilfe einer Würgebuchse
fixiert. Die umhüllten
Drähte
des abgehenden Kabels werden aus einem äußeren Mantel befreit und einzeln
in Ausformungen des Gehäuseoberteiles
positioniert und somit in eine Lage gebracht, in der die Doppelspitzen
die Drähte
treffen. Zum Schließen
des Gehäuses
und zum Herstellen der jeweiligen elektrischen Verbindungen zwischen
den einzelnen Drähten,
wird die Platine mit den Doppelspitzen zwischen Gehäuseoberteil
und Gehäuseunterteil
positioniert. Anschließend
werden das Gehäuseoberteil
und das Gehäuseunterteil
parallel ausgerichtet einander entgegengeführt, wobei das Durchstechen
der Isolierungen der Drähte
des Versorgungskabels und der Drähte
des abgehenden Kabels gleichzeitig erfolgt.
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Das Montieren der Vorrichtung und
das Verbinden der Drähte
des Versorgungskabels mit den Drähten
des abgehenden Kabels ist sehr aufwändig und kann nur insgesamt
erfolgen. Ein teilweises Vormontieren ist nicht möglich.
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Aus der
EP 0697751 B1 ist eine Abzweigdose
für Flachbandkabel
bekannt. Ein Flachbandkabel ist in einem Gehäuse aufgenommen. Das Gehäuse weist
parallel zu dem Flachbandkabel ausgerichtete Abzweigbuchsen auf.
Um eine elektrische Verbindung zwischen einer abzweigenden Leitung
und einer Ader des Flachbandkabels herzustellen, wird ein Stecker
der abzweigenden Leitung in eine der Abzweigbuchsen eingesteckt.
In eingestecktem Zustand berührt
ein leitender Teil des Steckers eine in der Abzweigbuchse vorgesehene
Kontakthülse.
Die Kontakthülse
weist ein Loch auf, durch das senkrecht zu der Längsrichtung der Kontakthülse eine
Spitzschraube hindurchge schraubt wird. Dabei wird die Spitzschraube
so weit eingeschraubt, bis sie in eine Ader des Flachbandkabels
eindringt, um so eine elektrische Verbindung zwischen der Ader und
der Kontakthülse
herzustellen.
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Die Abzweigdose hat einen aufwändigen Aufbau
und ist sehr umständlich
zu montieren.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Verbindungsanordnung der eingangs genannten Gattung dahingehend
zu verbessern, dass auf möglichst
einfache Weise eine zuverlässige,
vormontierbare Verbindung zwischen zwei Kabeln herstellbar ist.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst mit einer
gattungsgemäßen Verbindungsanordnung mit
den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1.
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Mit Hilfe des Steckkontaktabschnitts
kann das Stechelement direkt als ein Gegenstück zu dem Kontaktelement des
Steckers des zweiten Kabels verwendet werden und somit einen elektrischen
Kontakt von dem Leiter des ersten Kabels zu dem Kontaktelement des
Steckers des zweiten Kabels herstellen. Darüber hinaus ist es hierdurch
möglich,
die elektrische Verbindung zu dem Leiter des ersten Kabels vorzumontieren,
ebenso wie der Stecker des zweiten Kabels vormontierbar ist. Das
Vormontieren kann jeweils unabhängig
voneinander erfolgen. Zum endgültigen
Verbinden des ersten Kabels mit dem zweiten Kabel ist nur noch ein
Zusammenstecken von dem Kontaktelement des Steckers des zweiten Kabels
mit dem Steckkontaktabschnitt des Stechelementes erforderlich.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung kann der Steckkontaktabschnitt ein Steckstift oder
eine Steckaufnahme sein. Somit kann der Steckkontaktabschnitt des
Stechelementes ein männliches
oder ein weibliches Gegenstück
zu dem Kontaktelement des Steckers des zweiten Kabels darstellen.
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Besonders günstig kann wenigstens ein die Stichstelle
des Stechabschnittes in dem Leiter des ersten Kabels abdichtendes
Dichtelement vorgesehen sein. Hierdurch können die Stichstellen direkt und
wirkungsvoll gegenüber
Umwelteinflüssen
abgedichtet werden.
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Zweckmäßiger Weise kann das Stechelement
einen Stützkragen
aufweisen, der wenigstens eine Anlagefläche zu einem Dichtelement bildet.
Dadurch ist es möglich,
zwischen Stechelement und Dichtelement besonders wirkungsvoll abzudichten. Das
Abdichten der Stichstelle gegenüber
Umwelteinflüssen
kann direkt während
des Herstellens der Stichstelle, also während des Einstechens des Stechelementes
hergestellt werden.
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In einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform
der Erfindung, bei der ein Gehäuse
zum Aufnehmen des ersten Kabels vorgesehen ist, kann das Gehäuse wenigstens
eine Ausnehmung aufweisen, die wenigstens eine Anlagefläche für ein Dichtelement
des Stechelementes bildet. Mit der Ausnehmung ist das Dichtelement
gut in einer gewünschten Lage
positionierbar.
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In einer besonders günstigen
Ausführungsform
der Erfindung, bei der ein Gehäuse
zum Aufnehmen des ersten Kabels vorgesehen ist, kann in dem Gehäuse wenigstens
ein Stechelement aufgenommen sein, wobei das Stechelement vom Inneren
des Gehäuses
nach außen
hindurchtritt. Dies ermöglicht ein
einfaches Halten und Positionieren des Stechelementes sowie eine
gute Zugänglichkeit
zu dem Stechelement von außen.
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Vorteilhafterweise kann der Steckkontaktabschnitt
des Stechelementes von der Außenoberfläche des
Gehäuses
vorstehen. Hierdurch ergibt sich ein Abschnitt, in dem der Steckkontaktabschnitt
und das Kontaktelement des Steckers des zweiten Kabels besonders
einfach miteinander kuppelbar sind.
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In einer besonders vorteilhaften
Ausführungsform
der Erfindung kann an einer Außenseite des
Gehäuses
ein komplementäres
Gegenstück
zu dem Stecker des zweiten Kabels ausgebildet sein. Mit Hilfe des
Gegenstücks
wird der Stecker einfach an dem Gehäuse angesteckt, wobei der Stecker
und das Gegenstück
für die
Steckverbindung zusammenpassen.
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Günstigerweise
kann das Gegenstück
ein weiblicher oder ein männlicher
Stecker sein. Damit ist das Gegenstück auf besonders einfache Weise
zu einem männlich
oder weiblich ausgebildeten Stecker des zweiten Kabels passend ausbildbar.
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In einer besonders günstigen
Ausführungsform
der Erfindung können
wenigstens zwei Stechelemente gegenüber einer Richtung senkrecht
zu den Leitern des zweiten Kabels winklig versetzt angeordnet sein.
Hierdurch kann entsprechend der Anordnung der Kontaktelemente des
Steckers des zweiten Kabels eine zu der Lager der Leiter des ersten
Kabels angepasste Verbindung hergestellt werden.
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Vorzugsweise können wenigstens zwei in Reihe
angeordnete Stechelemente quer gegenüber den Leitern des zweiten
Kabels angeordnet sein. Hierdurch kann auf besonders einfache Weise
gemäß einem
Abstand der Kontaktelemente des Steckers des zweiten Kabels, der
größer ist
als der Abstand der Leiter des ersten Kabels zueinander, eine angepasste
elektrische Verbindung hergestellt werden.
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In einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann ein Gegenstück
zu dem Stecker des zweiten Kabels quer zu der Längsrichtung des ersten Kabels
ausgerichtet sein. Hierdurch ist das Gegenstück besonders günstig an
eine Anordnung der Stechelemente quer oder diagonal zu dem ersten
Kabel anpassbar.
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Vorzugsweise kann der Querschnitt
des Steckkontaktabschnittes an das Kontaktelement angepasst ausgerichtet
sein. Hierdurch wird sichergestellt, dass ein zu dem Querschnitt
des Kontaktelementes korrespondierender Querschnitt des Steckkontaktabschnittes
so ausgerichtet ist, dass ein Ankuppeln von Steckkontaktabschnitt
und Kontaktelement einfach möglich
ist.
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Zweckmäßigerweise kann ein Querschnittsprofil
des Steckkontaktabschnittes gegenüber dem Stechabschnitt des
Stechelementes verdreht sein. Hierdurch kann besonders einfach eine
Ausrichtung des Querschnittsprofiles des Kontaktelementes des Steckers
des zweiten Kabels diagonal oder quer zu den Leitern des ersten
Kabels gegenüber
diesen ausgeglichen werden.
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Besonders günstig kann eine Steckerdichtung
vorgesehen sein, die einen Zwischenraum zwischen dem Stecker des
zweiten Kabels und einem Gegenstück
zu diesem Stecker in gestecktem Zustand abdichtet. Hierdurch kann
der von dem Stecker und dem Gegenstück eingeschlossene Raum besonders
gut gegenüber
Umwelteinflüssen
geschützt
werden.
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Vorzugsweise können der Stecker und ein Gegenstück des Steckers
in zusammengestecktem Zustand mit Hilfe einer Sicherung miteinander
verrastbar sein. Hierdurch ist die Steckverbindung besonders einfach
gegen ein unbeabsichtigtes Lösen sicherbar.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
explodierte Darstellung der erfindungsgemäßen Verbindungsanordnung mit
eingelegten ersten und zweiten Kabeln,
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2 eine
Ansicht auf die untere Seite eines ersten Gehäuseteiles mit eingesetzter
Dichtung und eingesetzten Stechelementen,
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3 eine
explodierte Darstellung des ersten Gehäuseteiles aus 2 von unten und von einer Seite,
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4 eine
explodierte Darstellung des ersten Gehäuseteiles aus 2 und 3 von
einer Seite und von oben;
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5 eine
perspektivische Ansicht auf das erste Gehäuseteil und ein zweites Gehäuseteil
mit eingelegtem ersten Kabel in nichtzusammengesetztem Zustand,
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6 eine
Ansicht auf eine Seite eines Gehäuses
der Verbindungsanordnung mit zusammengesetztem ersten und zweiten
Gehäuseteil,
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7 eine
Ansicht auf die obere Seite des Gehäuses der Verbindungsanordnung
mit zusammengesetztem ersten und zweiten Gehäuseteil,
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8 eine
explodierte Darstellung eines Steckers,
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9 eine
perspektivische Ansicht auf den Stecker aus 8 in zusammengesetztem Zustand,
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10 eine
perspektivische Ansicht auf die montierte Verbindungsanordnung mit
eingestecktem Stecker, und
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11 eine
perspektivische Ansicht auf ein Stechelement mit Stützkragen.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Verbindungsanordnung 1 in
einer explodierten Darstellung. Die Verbindungsanordnung 1 weist
ein erstes Gehäuseteil 2 und
ein zweites Gehäuseteil 3 auf.
Das erste und das zweite Gehäuseteil 2, 3 sind
passend zueinander ausgebildet. Dabei bildet das erste Gehäuseteil 2 ein
Oberteil eines Gehäuses 4 und
das zweite Gehäuseteil
bildet ein Unterteil des Gehäuses 4.
Das zweite Gehäuseteil 3 weist
Führungsstifte 5 auf.
Das erste Gehäuseteil 2 weist
dazu passend ausgebildete Führungsaufnahmen 6 auf.
Ferner weist das zweite Gehäuseteil 3 Rastarme 7 auf.
Dazu passend weist das zweite Gehäuseteil 3 Rastaufnahmen 8 auf.
Führungsstifte 5 und
Rastarme 7 sind jeweils auf einander gegenüberliegenden
Seiten des zweiten Gehäuseteils 3 ausgebildet.
Analog sind Führungsaufnahmen 6 und
Rastaufnahmen 7 an einander gegenüberliegenden Seiten des ersten
Gehäuseteils 2 ausgebildet.
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Das zweite Gehäuseteil 3 weist einander
gegenüberliegende
Schraubaufnahmen 20 auf. Hierzu korrespondierend, weist
das erste Gehäuseteil 2 Schraublöcher 21 auf.
Die Schraubaufnahmen 20 und Schraublöcher 21 sind passend
zu Schrauben 22 ausgebildet.
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Das zweite Gehäuseteil 3 weist Paare
einander gegenüberliegende
Kabelhalter 9 auf. Die Kabelhalter 9 liegen an
einem ersten Kabel 10 an, das in das zweite Gehäuseteil 3 eingelegt
ist. In dem zweiten Gehäuseteil 3 ist
außerdem
an einander gegenüberliegenden
Seiten jeweils eine Ausnehmung 11 ausgebildet, die zu der
Form des ersten Kabels 10 korrespondiert. Analog dazu sind
auch dem ersten Gehäuseteil 2 Ausnehmungen 12 ausgebildet.
Das zweite Gehäuseteil
weist ferner einander gegenüberliegende
Kabelanlagewände 13 auf,
die in Längsrichtung
des ersten Kabels 10 an diesem anliegen.
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Das erste Kabel 10 weist
Leiter 14, 15, 16 auf. Die Leiter 14, 15, 16 haben
jeweils eine Leiterisolierung 17, 18, 19.
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Die Verbindungsanordnung 1 weist
ferner Stechelemente 23, 24, 25 auf,
die in das erste Gehäuseteil 2 einsetzbar
sind. Die Stechelemente 23, 24, 25 weisen
jeweils Steckkontaktabschnitte 26, 27, 28 und
Stechabschnitte 29, 30, 31 auf. Die Querschnittsprofile
der Steckkontaktabschnitte sind gegenüber den Querschnittsprofilen
verbleibender Abschnitte der Stechelemente 23, 24, 25,
insbesondere gegenüber
den Stechabschnitten 29, 30, 31, verdreht.
Im beschriebenen Ausführungsbeispiel
der Erfindung sind die Querschnittsprofile der Steckkontaktabschnitt 26, 27, 28 verdreht
versetzt gegenüber den übrigen Abschnitten
der Stechelemente 23, 24, 25. Die Querschnitte
der Steckkontaktabschnitte 26, 27, 28 der
Stechelemente 23, 24, 25 sind an in 1 nicht dargestellte Kontaktelemente 32, 33, 34 eines Steckers 35 eines
zweiten Kabel 36 mit Leitern 37, 38, 39 angepasst.
Die Steckkontaktabschnitte 26, 27, 28 sind
dementsprechend unmittelbar an die Kontaktelemente 32, 33, 34 des
Steckers 35 des zweiten Kabels 36 ankuppelbar.
Die Stechelemente 23, 24, 25 und die
Kontaktelemente 32, 33, 34 sind jeweils aus
elektrisch leitendem Material hergestellt. Dementsprechend ergibt
sich beim Ankuppeln der Steckkontaktabschnitte 26, 27, 28 an
die Kontaktelemente 32, 33, 34 eine elektrisch
leitende Verbindung
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Die Steckkontaktabschnitte 26, 27, 28 sind als
Steckstifte ausgebildet. Dazu korrespondierend sind die Kontaktelemente 32, 33, 34 als
Steckaufnahmen ausgebildet. Hiervon abweichend, können die Steckkontaktabschnitte 26, 27, 28 in
einer anderen Ausführungsform
Steckaufnahmen sein, wobei hierzu korrespondierend die Kontaktelemente 32, 33, 34 Steckstifte
sind.
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Die Stechelemente 23, 24, 25 sind
von dem ersten Gehäuseteil 2 aufgenommen.
Dabei treten die Stechelemente 23, 24, 25 etwa
senkrecht durch das erste Gehäuseteil 2 hindurch,
so dass die Stechabschnitte 29, 30, 31 in
etwa senkrecht zum Inneren des Gehäuses 4 hervorstehen
und die Steckkontaktabschnitte 26, 27, 28 in
etwa senkrecht nach außen durch
das erste Gehäuseteil 2 hindurchtreten.
Dabei stehen die Steckkontaktabschnitte 26, 27, 28 von
einer Außenoberfläche des
ersten Gehäuseteiles 2 vor.
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Die Stechabschnitte 29, 30, 31 der
Stechelemente 23, 24, 25 sind mit Spitzen
versehen. Damit sind die Stechelemente 23, 24, 25 mit
ihren Stechabschnitten 29, 30, 31 in
die Leiter 14, 15, 16 des ersten Kabels 10 etwa
quer einstechbar, um eine leitende Verbindung herzustellen.
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An der Außenseite des ersten Gehäuseteiles 2 ist
ein Gegenstück 40 zu
dem Stecker 35 des zweiten Kabels 36 ausgebildet.
Das Gegenstück 40 schließt den Bereich
der Außenseite
des ersten Gehäuseteils 2 ein,
durch den die Stechelemente 23, 24, 25 durch
das erste Gehäuseteil 2 hindurchtreten. Das
Gegenstück 40 ist
eine weibliche Aufnahme, während
der Stecker 35 ein männlicher
Stecker ist, und umschließt
dementsprechend die von der Außenseite
des ersten Gehäuseteils 2 hervorstehenden Steckkontaktabschnitte 26, 27, 28 der
Stechelemente 23, 24, 25.
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In einer abweichenden Ausführungsform
der Erfindung kann das Gegenstück 40 als
männlicher Stecker
ausgebildet sein, während
der Stecker 35 des zweiten Kabels 36 ein weiblicher
Stecker ist.
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Die Stechelemente 23, 24, 25 sind
gegenüber
einer Richtung senkrecht zu den Leitern 14, 15, 16 des
ersten Kabels 10 versetzt angeordnet in dem ersten Gehäuseteil 2 aufgenommen.
Die Stechelemente 23, 24, 25 sind dabei
gegenüber
der Richtung der Leitern 14, 15, 16 des
ersten Kabels 10 etwa in Reihe, diagonal angeordnet.
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Das Gegenstück 40 ist entsprechend
der Anordnung der Stechelemente 23, 24, 25 diagonal
zu der Längsrichtung
des ersten Kabels 10 ausgerichtet an dem ersten Gehäuseteil 2 angeordnet.
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In einer veränderten Ausführungsform
der Erfindung können
die Stechelemente 23, 24, 25 gegenüber den
Leitern 14, 15, 16 des ersten Kabels 10 auch
etwa in Reihe, quer angeordnet sein. Dementsprechend ist das Gegenstück 40 dann
auch quer zu der Längsrichtung
des ersten Kabels 10 ausgerichtet.
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Der Stecker 35 weist eine
Steckerdichtung 41 auf. Die Steckerdichtung 41 ist
um den männlichen
Teil 42 des Steckers 35 herum angeordnet. Form
und Abmaße
der Steckerdichtung 41 korrespondieren zu den Innenmaßen des
Gegenstückes 40,
so dass bei einem Einstecken des Steckers 35 in das Gegenstück 40 die
Steckerdichtung 41 sowohl an dem männlichen Teil 42 als
auch an der Innenkontur des Gegenstückes 40 dicht anliegt.
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An dem Stecker 35 ist ein
federelastisches Sicherungselement 43 in Form einer Spange
angeordnet. Zu der Form des Sicherungselementes 43 korrespondierend,
weist das Gegenstück 40 eine
Sicherungsausformung 44 auf. In einem eingesteckten Zustand
des Steckers 35 in das Gegenstück 44 sind das Sicherungselement 41 und
die Sicherungsausformung 44 miteinander verrastet und bilden
so eine Sicherung gegen unbeabsichtigtes Herausziehen des Steckers 35 aus
dem Gegenstück 40.
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In einer abweichenden Ausführungsform
der Erfindung kann das Sicherungselement 44 an dem Gegenstück 40 angeordnet
sein und korrespondierend dazu die Sicherungsausformung 44 an
dem Stecker 35 vorgesehen sein.
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Die Verbindungsanordnung 1 weist
auch ein Dichtelement 45 auf. Das Dichtelement hat Öffnungen,
durch die Spitzen der Stechabschnitte 29, 30, 31 der
Stechelemente 23, 24, 25 hindurchragen
können. Wie 2 und 3 zeigen, weist das erste Gehäuseteil 2 Dichtungsausnehmungen 46 auf,
in die das Dichtelement 45 einsetzbar ist. Wie insbesondere
aus 2 hervorgeht, umschließt das Dichtelement 45 die
Bereiche jeweils ringförmig,
in denen die Spitzen der Stechabschnitte 29, 30, 31 zum
Inneren des ersten Gehäuseteils 2 hervorstehen.
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In einer abgewandelten Ausführungsform der
Erfindung kann das Dichtelement 45 die Bereiche um die
hervorstehenden Spitzen auch ovalförmig umschließen.
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Wie 3 zeigt,
ist das Dichtelement 45 korrespondierend zu der Form des
ersten Kabels 10 ausgebildet, um an diesem die durch das
Einstechen der Stechelemente 23, 24, 25 entstehenden
Stichstellen durch geeignete Anlage effektiv abzudichten.
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2 und 3 zeigen ferner, dass das
erste Gehäuseteil 2 verschiedene
rippenartige Verstrebungen 47 aufweist. Die rippenartigen
Verstrebungen 47 sind etwa quer zu der Längsrichtung
der Kabelanlagewände 13 ausgebildet
und an die Form des ersten Kabels 10 angepasst.
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4 zeigt,
dass das erste Gehäuseteil 2 profilierte
Oberflächen 48, 49 hat.
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5 veranschaulicht
jeweils den Montagezustand des ersten Gehäuseteiles 2 und des
zweiten Gehäuseteiles 3 vor
dem Zusammensetzen. In das erste Gehäuseteil 2 sind die
Stechelemente 23, 24, 25 und das Dichtelement 45 eingesetzt,
wie bereits in 2 gezeigt.
Die Spitzen der Stechabschnitte 29, 30, 31 stehen
zum Inneren des ersten Gehäuseteiles 2 vor.
In das zweite Gehäuseteil 3 ist
das Kabel 10 eingelegt.
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6 und 7 zeigen das Gehäuse 4,
also das erste Gehäuseteil 2 und
das zweite Gehäuseteil 3 in zusammengesetztem
Zustand, von der Seite und von oben. Dabei sind die Rastarme 7 vollständig in die
Rastaufnahme 8 eingerastet. Ferner sind die Schrauben 22 vollständig eingeschraubt.
Die Spitzen der Stechabschnitte 29, 30, 31 sind
quer zu dem Kabel 10 in dieses eingedrungen und jeweils
in einen der Leiter 14, 15, 16 eingedrungen.
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8 zeigt
in einer explodierten Darstellung den Aufbau des Steckers 35.
Der Stecker 35 weist ein Steckergehäuse 50 auf, durch
das das zweite Kabel 36 geführt ist. Die Leiter 37, 38, 39 des
zweiten Kabels 36 sind im Endbereich des zweiten Kabels 36 von
der äußeren Isolierschicht
des Kabels 36 befreit und parallel zueinander aufgespreizt.
An unisolierten Enden der Leiter 37, 38, 39 sind
die Kontaktelemente 32, 33, 34 montiert.
Oberhalb der Montagestellen sind um die Leiter 37, 38, 39 jeweils
Kabeldichtungen 51 angeordnet.
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Zum Überschieben etwa über den
Bereich der Kabeldichtungen 51, ist der männliche
Teil 42 des Steckers 35 vorgesehen, der das Sicherungselement 43 aufweist.
Der männliche
Teil 42 ist mit dem Steckergehäuse 50 einrastend
verbindbar, wie 9 zeigt. 9 zeigt auch die Steckerdichtung 41 in
aufgeschobenem Zustand auf das männliche
Teil 42. Ferner zeigt 9,
wie ein in 8 einzeln
dargestelltes Endstück
52 am unteren Teil des männlichen Teils 42 angebracht
ist.
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10 zeigt
den in 9 dargestellten,
zusammengesetzten Stecker 35 in eingestecktem Zustand in
das Gegenstück 40 des
Gehäuses 4,
welches das erste Kabel 10 aufnimmt. Dabei sind das Sicherungselement 43 des
Steckers 35 und die Sicherungsausformung 44 des
Gegenstückes 40 verrastet.
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In eingestecktem Zustand sind die
Kontaktelemente 32, 33, 34 durch die
Stechelemente 23, 24, 25 unmittelbar
in Körperkontakt
mit den Leitern 14, 15,16 des ersten
Kabels 10 elektrisch leitend verbunden.
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Im Folgenden wird die Wirkungs- und
Funktionsweise der erfindungsgemäßen Verbindungsanordnung
erläutert.
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Zum Montieren des Gehäuses 4 werden
zunächst
die Stechelemente 23, 24, 25 und das
Dichtelement 45 in das erste Gehäuseteil 2 eingesetzt.
Die Steckkontaktabschnitte 26, 27, 28 der
Stechelemente 23, 24, 25 stehen dann
etwa senkrecht zur Außenseite
des ersten Gehäuseteiles 2 vor
und die Spitzen der Stechabschnitte 29, 30, 31 weisen
zum Inneren des ersten Gehäuseteiles 2.
Der so erreichte Montagezustand kann ein Vormontagezustand sein,
von dem die nachfolgend beschriebenen Montageschritte abgekoppelt
erfolgen können.
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Als Nächstes wird das erste Kabel 10 in
das zweite Gehäuseteil 3 eingesetzt,
wobei das erste Kabel 10 insbesondere durch die Kabelhalter 9 in
der gewünschten
Lage fixiert wird. Diese sind die Montagezustände gemäß der Darstellung in 5.
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Als nächstes werden das erste Gehäuseteil 2 und
zweite Gehäuseteil 3 zusammengefügt. Dabei stechen
die Spitzen der Stechabschnitte 29, 30, 31 der
Stechelemente 23, 24, 25 jeweils in einen
Leiter 14, 15, 16 des ersten Kabels 10 ein,
wobei sie die Außenhülle des
ersten Kabels 10 und die Isolierungen 17, 18, 19 der
Leiter 14, 15, 16 jeweils durchdringen. Gemäß ihrer
Aufnahme in dem ersten Gehäuseteil 2 dringen
die Stechelemente 23, 24, 25 jeweils
etwa quer in die Leiter 14, 15, 16 ein.
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Das genau positionierte Zusammensetzen des
ersten und zweiten Gehäuseteils 2, 3 erfolgt
mit Hilfe der Führungsstifte 5 des
zweiten Gehäuseteiles 3,
die in jeweils korrespondierender Führungsaufnahmen 6 des
ersten Gehäuseteiles 2 eingesetzt
und dort geführt
werden. So treffen die Stechelemente 23, 24, 25 genau
die jeweiligen Leitungen 14, 15, 16 des
ersten Kabels 10.
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Beim Zusammentreffen des ersten und
zweiten Gehäuseteiles 2, 3,
rasten jeweils die Rastarme 7 des zweiten Gehäuseteiles 3 in
die korrespondierenden Rastaufnahmen 8 des ersten Gehäuseteiles 2 ein
und halten so das erste und zweite Gehäuseteil 2, 3 zusammen.
Anschließend
werden die Schrauben 22 jeweils durch die Schraublöcher 21 geführt und
in die Schraubaufnahmen 20 eingeschraubt, um den zusammengesetzten
Zustand von erstem und zweitem Gehäuseteil 2, 3 zusätzlich zu
unterstützen.
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Beim Zusammensetzen von erstem und zweitem
Gehäuseteil 2, 3 dichtet
das Dichtelement 45 die durch die Spitzen der Stechabschnitte 29, 30, 31 entstehenden
Einstichstellen im ersten Kabel 10 ab. Dabei wird jede
einzelne Stichstelle separat für sich
abgedichtet, da das Dichtelement 45 entsprechend der Anzahl
der Spitzen der Stechelemente 23 jeweils ringförmige Dichtabschnitte
aufweist.
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In einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung kann das Dichtelement 45 wenigstens teilweise
ovale Dichtabschnitte aufweisen.
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Durch die Ausbildung des Dichtelementes 45 gemäß der Form
des ersten Kabels 10 und durch die Aufnahme des Dichtelementes 45 in
Dichtungsausnehmungen 46 des ersten Gehäuseteiles 2, schmiegt
sich das Dichtelement 45 in zusammengesetztem Zustand des
ersten und zweiten Gehäuseteiles 2, 3 gleichmäßig und
dicht jeweils an das erste Kabel 10 und das erste Gehäuseteil 2 an.
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Durch das sofortige Dichten des Dichtelementes 45 während des
Einstechens der Stechelemente 23, 24, 25 in
das Kabel 10, sind die Stichstellen unmittelbar gegenüber Umwelteinflüssen geschützt.
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In einer Weiterbildung der Erfindung
können die
Stechelemente 23, 24, 25 als Stechelemente 53 mit
Stützkragen 54 ausgebildet
sein, wie in 11 gezeigt.
In diesem Fall erfolgt das Andrücken
des Dichtelementes 45 an das Kabel 10 durch die
jeweiligen Stützkrägen 54.
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Das Montieren des Steckers 35 an
das zweite Kabel 36 kann örtlich und zeitlich unabhängig von dem
Montieren des Gehäuses 4 an
das erste Kabel 10 erfolgen. Zur Montage des Steckers 35 werden die
Leiter 37, 38, 39 von der äußeren Isolierung
des zweiten Kabels im Endbereich befreit und parallel zueinander
aufgespreizt. Sodann werden die Endabschnitte der Leiter 37, 38, 39 abisoliert
und mit den Kontaktelementen 32, 33, 34 verbunden
und es werden die Kabeldichtungen 51 montiert. Danach wird
der männliche
Teil 42 etwa über
einen Bereich der Kabeldichtungen 51 geschoben und mit
dem Steckergehäuse 50 verrastet.
Hiernach werden die Steckerdichtung 41 auf das männliche
Teil 42 gesteckt und das Endstück an das männliche Teil 42 montiert.
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Zum gewünschten Zeitpunkt wird zur
Herstellung der Verbindung der Leiter 14, 15, 16 des
ersten Kabels 10 mit den Leitern 37, 38, 39 des
zweiten Kabels 36 der Stecker 35 in das Gegenstück 40 eingesteckt.
Mit dem Ankuppeln der Steckkontaktabschnitte 26, 27, 28 der
Stechelemente 23, 24, 25 an die Kontaktelemente 32, 33, 34,
wird mit diesen unmittelbar eine leitende Verbindung hergestellt.
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Beim Einstecken des Steckers 35 in
das Gegenstück 40 verrastet
das Sicherheitselement 43 des männlichen Teils 42 mit
der Sicherungsausformung 44 des Gegenstückes 40 und sichert
so die Steckverbindung gegen ein unbeabsichtigtes Lösen.
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Die Steckerdichtung 41 dichtet
in eingestecktem Zustand den Raum um die aneinander gekuppelten
Kontaktelemente 32, 33, 34 und Steckkontaktabschnitte 26, 27, 28 gegenüber der
Umwelt ab. Der zusammengesteckte Zustand ist in 10 dargestellt.
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Durch das Anordnen des Gegenstückes 40 und
der Stechelemente 23, 24, 25 diagonal
zu einer Richtung quer des Kabels 10, werden voneinander abweichende
Abstände,
jeweils der Kontaktelemente 32, 33, 34 zueinander
und der Leiter 14, 15, 16 des ersten
Kabels 10 zueinander, ausgeglichen. Somit kann als erstes
Kabel 10 ein Standardkabel verwendet werden, ebenso wie
als ein Stecker 35 ein Standardstecker verwendet werden
kann.
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Die diagonale Position des Steckers 35 gegenüber dem
ersten Kabel 10 und die daraus resultierende diagonale
Lage der Querschnitte der Kontaktelemente 32, 33, 34 des
Steckers 35 gegenüber der
Längsrichtung
der Leiter 14, 15, 16 wird durch Tordieren
der Querschnitte der Stechelemente 23, 24, 25 um
deren Längsrichtung
ausgeglichen.