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Die Erfindung betrifft eine Rundballenpresse mit einem Ballenpressraum und mit auf einem zum Entladen eines Ballens verstellbaren Schwenkrahmen getragenen Pressmitteln.
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Eine gattungsgemäße Rundballenpresse ist in der
DE 198 51 470 A1 beschrieben. Diese Rundballenpresse weist einen einzigen Satz von Riemen auf, die über ortsfeste und positionsveränderliche Rollen in einem festen Gehäuse und einem schwenkbaren Gehäuseteil geführt sind. Es ist ein Spannarm vorgesehen, der die Riemen stets gespannt hält.
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Eine Rundballenpresse ist weiterhin in der
US 3 964 246 A beschrieben, die einen Satz von Riemen aufweist, die über ortsfeste und positionsveränderliche Rollen in einem festen Gehäuse und in einem schwenkbaren Gehäuseteil geführt sind. Ein Nachteil dieser bekannten Rundballenpressen besteht darin, dass die Riemen relativ offen zugänglich sind, was zu Verstopfungen aufgrund von austretendem Erntegut sich verklemmenden Fremdkörpern oder auch zu Verletzungen von umstehenden Personen durch berührenden Kontakt mit dem Pressmittel führen kann. Eine Abhilfe besteht darin, den Pressraum und die Riemen mit einem Blechgehäuse oder dergleichen zu kapseln, was jedoch das Gewicht der Rundballenpresse deutlich erhöht und die Handhabung der Ballenpresse erschwert. Zudem kann sich Erntegut zwischen dem Blechgehäuse und den Pressmittel festsetzen und zu Verstopfungen führen.
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Die
EP 0 004 314 A1 offenbart eine stationäre Ballenpressvorrichtung für Kartonageabfälle, deren unterer Gehäuseabschnitt mit einer bis zum Boden ragenden Schwenkklappe verschlossen ist. Ein derartiger Abschluss des Gehäuses ist nur möglich, wenn aus dem Pressraum keine Pressgutteile austreten, die den Raum zwischen der Pressvorrichtung und der Schwenkklappe verstopfen könnten.
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Das der Erfindung zu Grunde liegende Problem wird darin gesehen, das offen laufende Pressmittel gegen Eingreifen von außen zu schützen und ein Verstopfen mit Erntegut weitgehend zu vermeiden.
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Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Lehre des Patentanspruchs 1 gelöst, wobei in den weitern Patentansprüchen Merkmale aufgeführt sind, welche die Lösung in vorteilhafter Weise weiterentwickeln.
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Eine erfindungsgemäße Rundballenpresse weist vorteilhaft eine gegenüber dem Schwenkrahmen möglichst unabhängig bewegliche Schutzvorrichtung zur Abdeckung zumindest einer Entladeöffnung des Pressraums während eines Pressvorganges auf. Die Schutzvorrichtung ermöglicht einen sehr leichten Aufbau einer herkömmlichen Rundballenpresse, die in diesem Fall kein schweres und voluminöses Gehäuse mit einer rückseitigen Abdeckung aufweisen muss. Eine solche Abdeckung müsste während eines Entladevorgangs mit relativ großem Energieeinsatz nach oben geschwenkt oder anderweitig geöffnet werden. Stattdessen wird der Pressraum nach hinten durch eine variable und ggf. flexible Schutzvorrichtung abgedeckt, die vorzugsweise während eines Entladevorganges nach oben geschwenkt, aufgerollt oder anderweitig entfernt bzw. aus dem Entladeweg gebracht werden kann und die während des Pressvorganges das Pressmittel gegen Verstopfungen mit Pressgut schützt. Zudem kann die Schutzvorrichtung für eine effektive Abschirmung von Personen gegen Berührung mit dem umlaufenden Presselement sorgen. Außerdem kann die Schutzvorrichtung für Wartungszwecke leicht entfernt werden.
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Die Schutzvorrichtung kann insbesondere ein aufwickelbares Rollo umfassen. Als Material für das Rollo der Schutzvorrichtung eignet sich bspw. eine feste Plane aus Kunststoff, ein reißfestes Gewebe oder ein mehrschichtiges Material, das über die erforderliche Festigkeit verfügt.
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Die Schutzvorrichtung kann in einer weiteren alternativen Ausgestaltung auf sehr einfache Weise ausgestaltet sein und lediglich eine durchgängige faltbare Plane aufweisen. Hierfür ist keine Aufwickelvorrichtung notwendig, da ein Durchhang der Plane bei nach oben geschwenkten Haltebügeln der Schutzvorrichtung nicht mehr unter Spannung steht und einem zu entladenden Rundballen nicht im Wege steht, sondern ausweichen kann. Andere alternative Ausgestaltungen sind möglich und denkbar, bspw. eine Gestaltung der Schutzvorrichtung aus netzartig miteinander verbundenen Kettengliedern oder dergleichen.
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Die Schutzvorrichtung kann in einer bevorzugten Ausgestaltung über schwenkbare Ausleger beweglich ausgebildet sein. Die Ausleger können bspw. mittels Hubzylindern, mittels aufrollbarer Ketten oder Seilzügen oder dergleichen gegen einen starren Rahmen der Rundballenpresse verschwenkt werden.
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Die Schutzvorrichtung kann in einer alternativen Ausgestaltung an ausziehbaren Teleskopstangen geführt oder an wenigstens einem Scherenauszug befestigt und geführt sein. Eine solche Anordnung lässt sich auf einfache Weise am Rahmen fixieren. Zudem eignet sie sich insbesondere zum Nachrüsten bereits vorhandener und in Betrieb befindlicher Rundballenpressen, die auf diese Weise sehr kostengünstig mit einem zusätzlichen Schutz versehen werden können.
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Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Schutzvorrichtung unabhängig vom Schwenkrahmen beweglich ist. Auf diese Weise kann die Schutzvorrichtung geöffnet oder geschlossen werden, ohne dass gleichzeitig der Schwenkrahmen bewegt werden muss. So ist es mit der unabhängigen Steuerbarkeit möglich, den Pressraum durch Aufrollen oder Verschwenken der Schutzvorrichtung zugänglich zu machen, um bspw. eingedrungenes Pressgut oder dergleichen manuell zu entfernen, ohne gleichzeitig einen noch nicht fertig gebildeten Rundballen zu entladen.
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Eine alternative Ausführungsform sieht vor, dass die Schutzvorrichtung in Abhängigkeit von einer Stellung des Schwenkrahmens beweglich ist. Die Schutzvorrichtung kann bspw. auf mechanische Weise mit dem Schwenkrahmen gekoppelt sein. Eine solche Koppelung kann wahlweise über eine Gestänge- oder eine Seilzugverbindung erfolgen. Die Schutzvorrichtung kann alternativ auch über ein Auslösesignal mit dem Schwenkrahmen gekoppelt sein. Bspw. kann die Schutzvorrichtung mit einem Sensor gekoppelt sein, der bei einer Verstopfung des Pressmittels ein Auslösesignal liefert. Des weiteren kann beim Verschwenken des Schwenkrahmens die Schutzvorrichtung durch eigene Stellelemente den Pressraum zum Entladen freigeben.
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Die Verstellung der Schutzvorrichtung mittels eines Motors lässt vielfältige Steuerungsmöglichkeiten, insbesondere eine anhand bestimmter Kriterien erfolgende Steuerung zu. Die Verwendung von Lenkern, Seilzügen, Hebeln, etc. hat den Vorteil einer hohen Robustheit und evtl. geringerer Kosten.
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In der Zeichnung ist ein nachfolgend näher beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigt:
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1 eine Rundballenpresse in einem teilweise gefüllten Zustand in Seitenansicht und schematischer Darstellung,
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2 die Rundballenpresse nach 1 mit einer erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung in perspektivischer Darstellung und
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3 die Rundballenpresse nach 1 während eines Entladevorgangs.
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1 zeigt eine landwirtschaftliche Rundballenpresse 10 mit einem Ballenpressraum 12. Die Rundballenpresse 10 weist unter anderem folgende Komponenten auf: ein Fahrgestell 14, eine Deichsel 16, ein Fahrwerk 18, eine Aufnahmevorrichtung 20, feste Drehkörper 24, einen Schwenkrahmen 26, einen ersten Spannmechanismus 28, einen zweiten Spannmechanismus 30, ortsbewegliche Drehkörper 32 und ein Pressmittel 34.
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Die Rundballenpresse 10 dient der Aufnahme von Erntegut, wie Stroh und Heu, das spiralförmig zu einem rund-zylindrischen Ballen 36 auf sich aufgerollt und gebunden und anschließend auf dem Boden abgelegt wird. Während der Ballen 36 aus dem Ballenpressraum 12 ausgeworfen wird, wird der Aufnahme- und Pressvorgang unterbrochen.
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Der Ballenpressraum 12 ist in seiner Größe veränderlich, d. h. sein Durchmesser nimmt mit der Größe des aufgerollten Ballens 36 zu. Während der Ballenpressraum 12 umfangsseitig im wesentlichen von dem Pressmittel 34 umgeben wird, wird er seitlich von Seitenwänden 38 geschlossen. In einer nicht gezeigten Ausführung ist unterhalb des Ballenpressraums 12 ein zweites Pressmittel vorgesehen, auf dem der Ballen 36 ganz oder teilweise ruht. Alternativ kann die Erfindung auch an einer Rundballenpresse mit anderen beweglich oder ortsfesten Pressmitteln verwirklicht werden.
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Das Fahrgestell 14 ist in bekannter Weise als ein Schweißzusammenbau ausgebildet, der die Deichsel 16, das Fahrwerk 18, die Aufnahmevorrichtung 20, die ortsfesten Drehkörper 24, den Schwenkrahmen 26, den ersten Spannmechanismus 28, den zweiten Spannmechanismus 30 und die Seitenwände 38 zusammenhält bzw. trägt. Hierzu sind auch nicht gezeigte Querstreben vorgesehen, die für einen steifen räumlichen Zusammenbau sorgen. Der Aufbau des Fahrgestells 14 an sich ist herkömmlicher Natur.
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Die Deichsel 16 dient dem Anschluss des Fahrgestells 14 an ein nicht gezeigtes Zugfahrzeug, bspw. einen Ackerschlepper.
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Das Fahrwerk 18 enthält jeweils nicht gesondert bezeichnet eine Achse und Räder, mit denen sich das Fahrgestell 14 auf dem Boden abstützt. Das Fahrwerk 18 ist fest und ggf. gefedert mit dem Fahrgestell 14 verbunden.
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Die Aufnahmevorrichtung 20 ist in herkömmlicher Weise als eine sog. Pick-Up ausgebildet, die auf dem Boden liegendes Gut mit umlaufenden Zinken aufnimmt und es rückwärts in Richtung des Ballenpressraums 12 fördert. Es kann zusätzlich stromabwärts eine Schneidvorrichtung von ebenfalls bekannter Bauweise vorgesehen werden, die das Gut auf dem Weg zwischen der Aufnahmevorrichtung 20 und einem Einlass 40 in den Ballenpressraum 12 zerkleinert.
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Die ortsfesten Drehkörper 24 sind als Rollen oder Walzen aus Stahl und erforderlichenfalls beschichtet mit Kunststoff ausgebildet. Die Drehkörper 24 sind entweder auf einer Achse drehbar gelagert oder weisen Wellenstummel auf, die in Lagern in dem Fahrgestell 14 drehbar aufgenommen werden. Die Drehkörper 24 sind von unterschiedlichem Durchmesser und weisen ggf. Leitmittel wie Stege, Erhebungen und dgl. für das Pressmittel 34 auf. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind insgesamt sechs ortsfeste Drehkörper 24 vorgesehen, nämlich vorne oben, vorne unten, vorne mitte, mitte oben, mitte unten und hinten, die jeweils mit 24 bezeichnet sind. Die Drehkörper 24 erstrecken sich mindestens über die gesamte Breite des Ballenpressraums 12 und ggf. darüber hinaus. Wenigstens einer der Drehkörper 24 ist antreibbar. Alle ortsfesten Drehkörper 24 – außer dem vorne unten – liegen nahe einer im wesentlichen horizontalen Ebene oberhalb des Ballenpressraums 12. Der hintere Drehkörper 24 befindet sich in einem oberen rückwärtigen Eckbereich des Fahrgestells 14 und ist ungefähr gleich weit von den ortsbeweglichen Drehkörpern 32 entfernt, wie sich der Schwenkrahmen 26 in einer seiner Endstellungen befindet.
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Der Schwenkrahmen 26 ist im wesentlichen in der Form eines Dreiecks mit einem ersten Schenkel 42 sowie mit einem zweiten Schenkel 44 ausgebildet, die mittels einer Spange 46 starr verbunden sind. Der erste und der zweite Schenkel 42 und 44 verlaufen divergierend zueinander, treffen sich jedoch in einem Lager 48, das auf einem Lagerteil 50 an der Außenseite der Seitenwand 38 bzw. an einem von zwei seitlichen Rahmenauslegern 52 aufgenommen wird. Der Lagerteil 50 befindet sich direkt im oder nahe zum Zentrum des Ballenpressraums 12 bzw. der Seitenwand 38. Auf jeder Seite der Rundballenpresse 10 ist ein Rahmenausleger 52 mit einem daran in einem Lagerteil 50 aufgehängten Schwenkrahmen 26 vorgesehen. An radial außenliegenden Endbereichen des ersten und zweiten Schenkels 42 und 44 sind jeweils zwei ortsbewegliche Drehkörper 32 vorgesehen, die jeweils frei drehbar vom Schwenkrahmen 26 aufgenommen werden. Die Drehkörper 32 verlaufen parallelachsig und jeweils mit geringem Abstand zueinander.
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Die Verstellung des Schwenkrahmens 26 erfolgt über einen nicht gezeigten Stellmotor, bspw. in der Art eines Hydraulikzylinders, eines drehenden Hydraulikmotors mit einem Getriebe, eines Elektro- oder Pneumatikmotors o. dgl. Der Schwenkrahmen 26 kann zwischen zwei Endstellungen schwenken, nämlich einer unteren, in der sich die Drehkörper 32 im wesentlichen nahe einer horizontalen Ebene unterhalb des Ballenpressraums 12 befinden (vgl. 1), und einer um nahezu 180 Grad nach oben versetzten Stellung, in der die Drehkörper 32 des zweiten Schenkels 44 zwischen dem mitte oberen und dem hinteren ortsfesten Drehkörper 24 zu liegen kommen (vgl. 4). Die Drehkörper 32 sind den Drehkörpern 24 vergleichbar ausgebildet und erstrecken sich ebenfalls mindestens über die Breite des Ballenpressraums 12. Die maximale Erstreckung des Schwenkrahmens 26 ausgehend von dem Lagerteil 50 ist geringer als der Abstand zwischen dem Lagerteil 50 und der hinteren ortsfesten Rolle 24. Der Schwenkrahmen 26 kann anstatt als Fachwerk auch flächig ausgebildet sein und somit gleichzeitig die Seitenwand 38 bilden.
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Der erste Spannmechanismus 28 enthält einen Spannarm 54, zwei bewegliche, beabstandete Drehkörper 32 und ein nicht gezeigtes Spannelement. Der Spannarm 54 und das Spannelement befinden sich jeweils einmal auf jeder Seite der Rundballenpresse 10. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist jeder Spannarm 54 im Bereich zwischen dem orstfesten Drehkörper 24 vorne unten und dem ortsfesten Drehkörper 24 vorne mitte vertikal schwenkbar in einem Lager 56 gelagert und erstreckt sich vertikal bis unter den mitte unteren Drehkörper 24. Die Drehkörper 32 befinden sich an dem radial außenliegenden Endbereich des Spannarms 54. Das Spannelement ist in üblicher Weise als eine mechanische Feder oder als ein Hydraulikmotor ausgebildet, der gegen einen evtl. veränderbaren Widerstand bewegbar ist. Ein solcher Widerstand kann mittels einer vorzugsweise verstellbaren Drossel in einem Hydraulikkreis aufgebaut werden, wie dies an sich bekannt ist. Das Maß des Widerstands bestimmt zugleich die Dichte und das maximale Gewicht des Ballens 36. Der Spannarm 54 ist so ausgebildet oder angeordnet, dass er nicht mit dem Schwenkrahmen 26 kollidiert. Vorzugsweise sind die Spannarme 54 im Bereich der Drehkörper 32 verwindungssteif miteinander verbunden und schwenken gemeinsam wie ein auf dem Kopf stehendes ”U”.
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Der zweite Spannmechanismus 30 ist mehr symbolisch als strukturell dargestellt und enthält einen federbelasteten Drehkörper 32, der das Pressmittel 34 stets zusätzlich zu dem ersten Spannmechanismus 28 gespannt hält und einer Steuerung nicht unbedingt bedarf.
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Die Drehkörper 32 sind ortsbeweglich, wobei ihre Lage von der Spannung in dem Pressmittel 34 und der Stellung des Schwenkrahmens 26 abhängt. Die auf dem Schwenkrahmen 26 gelagerten Drehkörper 32 erstrecken sich wenigstens vollkommen über den Ballenpressraum 12, so dass sie auf der Außenkante des rückwärtigen Teils der Seitenwände 38 oder mit Abstand zu dieser bewegt werden können.
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Das Pressmittel 34 setzt sich in diesem Ausführungsbeispiel aus einer Vielzahl parallel zueinander verlaufender, schmaler, flacher, flexibler und endlos ausgebildeter Riemen zusammen, wie dies an sich bekannt ist. Dieses Pressmittel 34 verläuft unter anderem über die ortsfesten und die beweglichen Drehkörper 24 und 32 und wird mittels des ersten Spannmechanismus 28 und des zweiten Spannmechanismus 30 stets so fest an dem wenigstens einen drehbar angetriebenen ortsfesten Drehkörper 24 angelegt, dass seine Mitnahme gewährleistet ist. Das Pressmittel 34 kann einen Anfangszustand einnehmen, in dem es an dem Einlass 40 einen sich hauptsächlich vertikal erstreckenden dreieckigen Ballenpressraum 12 bildet, und einen Endzustand, in dem es sich wie eine große Schlaufe um den Ballen 36 schlingt (vgl. 3).
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Der Ballen 36 befindet sich während seiner Bildung in dem Ballenpressraum 12 und wird von dem Pressmittel 34 größtenteils umschlungen, fällt aber aus dem Ballenpressraum 12, d. h. dem Raum zwischen den Seitenwänden 38, auf den Boden, sobald – wie später beschrieben wird – der Schwenkrahmen 26 mit den beweglichen Drehkörpern 32 mit Blick auf die Zeichnung entgegen dem Uhrzeigerdrehsinn nach oben schwenkt.
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Die Seitenwände 38 entsprechen in ihrer Größe und Form wenigstens im rückwärtigen Bereich im wesentlichen den Stirnflächen eines fertigen Ballens 36 in seiner größten Ausführung. Die Seitenwände 38 sind vorzugsweise von dem Fahrgestell 14 getrennt ausgebildet, wobei das Fahrgestell 14 eigene Seitenwände aufweisen kann, die hauptsächlich die Funktion von Schutzwänden aufweisen. Anders als bei einem großen Teil des Standes der Technik erstrecken sich die Seitenwände 38 einteilig über die gesamte Stirnfläche des Ballenpressraums 12. Die Seitenwände 38 sind vorzugsweise aus Stahlblech gebildet, verlaufen evtl. leicht divergierend nach hinten und sind an geeigneten Stellen versteift. Die Seitenwände 38 können zudem quer zur Fahrtrichtung begrenzt beweglich gelagert sein, damit sie beim Auswerfen des Ballens 36 dessen Anlagekraft an ihrer Innenseite reduzieren, so dass dieser leichter und somit schneller austritt. Es würde z. B. bereits ausreichen, wenn die Seitenwände 38 um wenige Zentimeter voneinander entfernt würden. Die Seitenwände 38 können mit den Schwenkrahmen 26 beweglich ausgebildet werden.
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Der Einlass 40 wird oben von dem vorderen unteren Drehkörper 24 mit dem darüber verlaufenden Pressmittel 34 und unten von einer Rolle 60 begrenzt. Allerdings könnte die untere Begrenzung auch von einem der vorderen Drehkörper 32 am Schwenkrahmen 26 gebildet werden. Der Einlass 40 stellt im wesentlichen die Stelle dar, an der der Ballen 36 nicht von dem Pressmittel 34 umgeben ist.
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Die vorzugsweise angetriebene Rolle 60 ist stromabwärts der Aufnahmevorrichtung 20 und an diese angrenzend vorgesehen. Vorzugsweise ist die Rolle 60 auf ihrer Umfangsfläche mit nicht näher bezeichneten Mitnehmern versehen, die einen sicheren Transport des Ernteguts zwischen der Aufnahmevorrichtung 20 und dem Ballenpressraum 12 gewährleisten. Diese Rolle 60 bildet die dem vorderen unteren Drehkörper 24 gegenüberliegende, untere Begrenzung des Einlasses 40 und befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem ersten, vorderen Drehkörper 32 an dem ersten Schenkel 42, wenn sich der Schwenkrahmen 26 in seiner unteren, vorderen Endstellung befindet.
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Das Fahrgestell 14 der Rundballenpresse 10 weist zu beiden Seiten innerhalb oder außerhalb der Seitenwände 38 jeweils einen vorzugsweise schräg nach hinten und oben weisenden Rahmenausleger 52 auf, der vorzugsweise zu beiden Seiten des Ballenpressraums 12 eine äußere Begrenzung der Rundballenpresse 10 bildet. An den beiden rückwärtigen oberen Enden der Rahmenausleger 52 ist eine Aufwickelrolle 70 einer Schutzvorrichtung 66 drehbar gelagert. Die Schutzvorrichtung 66 kann bspw. als rolloartig aufwickelbare Plane 68 ausgebildet sein, deren unteres Ende an einer Querstrebe 72 in Spannung gehalten ist. Die Querstrebe 72 ist zu beiden Seiten jeweils an Schwenkstreben 62 befestigt, die in Nähe der Lager 48 des Schwenkrahmens 26 jeweils an den Rahmenauslegern 52 aufgehängt sind. Die Schwenkstreben 62 sind jeweils um eine Schwenkachse 64 nach oben in Richtung der Verlängerungen der Rahmenausleger 52 verschwenkbar. Die Schwenkstreben 62 können variabel nach oben in Richtung der Rahmenausleger 52 geschwenkt werden und sorgen dabei für eine Freigabe der rückwärtigen Öffnung des Ballenpressraums 12. Zum Entladen des Ballenpressraums 12 können die Schwenkstreben 62 nach oben geschwenkt werden, wodurch die Schutzvorrichtung 66 eine rückwärtige Entladeöffnung 74 der Rundballenpresse 10 freigibt.
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Die Schwenkbewegung der Schwenkstreben 62 zwischen ihren beiden Endstellungen kann auf bekannte Weise mittels eines Motors 63 hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch, mittels Ketten-, Riemen- oder Seilzug erfolgen. Je nach Anwendungsfall kann die Steuerung der Schutzvorrichtung 66 mit einem Entladevorgang gekoppelt sein oder unabhängig erfolgen, um bspw. eine Störung während des Pressvorgangs beseitigen zu können.
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Ist die Schutzvorrichtung 66 mit dem Schwenkrahmen 26 gekoppelt, kann bspw. eine mechanische Koppelung über Seilzüge vorgesehen sein. Die Koppelung kann ebenso auf elektronischem Wege realisiert sein. In diesem Fall liefert der nach oben schwenkende Schwenkrahmen 26 vorzugsweise ein Sensorsignal, das ein Öffnen der Schutzvorrichtung 66 zur Freigabe der rückwärtigen Entladeöffnung 74 auslöst.
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2 zeigt eine Heckansicht der Rundballenpresse 10 mit der geschlossenen Plane 68 der Schutzvorrichtung 66 in perspektivischer Schemadarstellung. Ein rückwärtiger unterer Drehkörper 32 ist schräg unterhalb und vor der Querstrebe 72 der Schutzvorrichtung 66 erkennbar. Der Drehkörper 32 ist am Schwenkrahmen 26 aufgehängt, der zum Entladen eines fertig aufgerollten Ballens 36 nach hinten und oben verschwenkt werden kann (vgl. 3).
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Das hier nicht erkennbare Pressmittel 34 sowie die Entladeöffnung 74 sind durch die Schutzvorrichtung 66 gut abgeschirmt. Gegebenenfalls können weitere Planenabschnitte vorgesehen sein, die bei nach unten geschwenkten Schwenkstreben 62 in dem jeweils zwischen Rahmenausleger 52 und Schwenkstrebe 62 aufgespanntem Dreieck eingehängt sind. Diese zusätzlichen Planenabschnitte schirmen den Ballenpressraum 12 noch weiter ab. Die Planenabschnitte können dann bei nach oben geschwenkter Schutzvorrichtung 66 lose seitlich herabhängen, ohne dass sie beim Entladen des Ballens 36 im Weg sind.
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3 verdeutlicht die Rundballenpresse 10 mit nach oben geschwenktem Schwenkrahmen 26 sowie geöffneter Schutzvorrichtung 66. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Plane 68 der Schutzvorrichtung 66 auf der Aufwickelrolle 70 aufgewickelt und weist somit die Gestalt eines Rollos auf. Die Schwenkstreben 62 liegen nahezu parallel an den schräg nach oben gerichteten Rahmenauslegern 52 an und geben durch die nach oben geschwenkte Querstrebe 72 die Entladeöffnung des Ballenpressraums 12 frei, so dass der Ballen 36 entladen werden kann.
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Anstatt der als Rolloplane ausgestalteten Schutzvorrichtung 66 entsprechend dem in den 1 bis 3 gezeigten Ausführungsbeispiel kann diese auch als gelenkige Platte oder als einfache Plane ausgestaltet sein. Bspw. kann eine Plane an einem Ende an den Rahmenauslegern 52 und am anderen Ende an den Schwenkstreben 62 befestigt sein und bei nach oben geschwenkten Schwenkstreben 62 lediglich mit dem mittleren Durchhang frei nach unten hängen. Dieser frei nach unten hängende Durchhang wird vom entladenen Ballen 36 gestreift, ohne diesen beim Entladen zu behindern. Anstatt starr mit dem Fahrgestell 14 verbunden zu sein, können die Seitenwände 38 auch mit dem Schwenkrahmen 26 verbunden und mit diesem beweglich sein. Außerdem kann dieses Konzept der Abdeckung der Pressmittel 34 und/oder der Entladeöffnung 74 bei einer herkömmlichen Rundballenpresse angewendet werden, wie sie z. B. von JOHN DEERE vertrieben wird.