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DE10249511A1 - Kühlanordnung - Google Patents

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DE10249511A1
DE10249511A1 DE2002149511 DE10249511A DE10249511A1 DE 10249511 A1 DE10249511 A1 DE 10249511A1 DE 2002149511 DE2002149511 DE 2002149511 DE 10249511 A DE10249511 A DE 10249511A DE 10249511 A1 DE10249511 A1 DE 10249511A1
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    • H05K7/20Modifications to facilitate cooling, ventilating, or heating
    • H05K7/20536Modifications to facilitate cooling, ventilating, or heating for racks or cabinets of standardised dimensions, e.g. electronic racks for aircraft or telecommunication equipment
    • H05K7/206Air circulating in closed loop within cabinets wherein heat is removed through air-to-air heat-exchanger

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Abstract

Eine Kühlanordnung zum Kühlen eines Innenraums (26) eines Gehäuses (21) umfasst mindestens einen Wärmetauscher (25) und mindestens ein Kühlgerät (30). Dadurch kann ein Gehäuse (21) bei geringem Energieverbrauch gekühlt werden.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft eine Kühlanordnung und ein Verfahren zum Kühlen eines Innenraumes eines Gehäuses.
  • Beim Betrieb von elektrischen oder elektronischen Bauelementen entsteht Wärme aufgrund der ohmschen Verluste in den elektrischen oder elektronischen Bauelementen. Die thermische Belastung der Bauelemente stellt eine absolute Betriebsgrenze dar, die in entscheidender Weise von der am Bauteil montierten Kühlvorrichtungen und der Art ihrer Ankopplung abhängt. Die maximale thermische Belastung ist z.B. durch die vom Hersteller angegebene maximal zulässige Innentemperatur des Bauteils (z.B. Sperrschichttemperatur eines Transistors) vorgegeben. Die von den Bauelementen erzeugte Wärme gilt es an Kühlkörper und von diesen weiter an die Umgebung zu leiten.
  • Insbesondere beim Betrieb von Basisstationen eines Mobilfunknetzes entwickeln die in einem Gehäuse angeordneten elektrischen und elektronischen Bauelemente in erheblichem Maße Wärme. Die Kühlung der sich im Innenraum des Gehäuses befindenden Luft erfolgt bei Basisstationen des GSM-Standards durch Kühlgeräte. Für Basisstationen zum Betrieb des UMTS-Standards wird eine noch stärkere Wärmeentwicklung erwartet. Eine Kühlung dieser Basisstationen mit den herkömmlichen Methoden, nämlich mit einem Kühlgerät, ist höchst unwirtschaftlich, da die der abgeführten Wärmemenge entsprechende Leistung zum Betrieb der Kühlgeräte benötigt wird.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Kühlanordnung der eingangs genannten Art weiter zu entwickeln, so dass eine wirtschaftliche, kosteneffektive und umweltverträgliche Kühlung des Innenraumes des Gehäuses erfolgen kann.
  • Gegenstand der Erfindung
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Kühlanordnung gelöst, die mindestens einen Wärmetauscher und mindestens ein Kühlgerät umfasst. Die Kombination von Wärmetauscher und Kühlgerät ermöglicht es, je nach Umgebungstemperatur des Gehäuses und gewünschter Innentemperatur des Gehäuses nur den Wärmetauscher, nur das Kühlgerät oder Wärmetauscher und Kühlgerät zu betreiben. Als Gehäuse im Sinne der Erfindung wird sowohl ein Schaltschrank als auch ein Gebäude oder ein Raum mit darin befindlichen Schaltschränken verstanden. Als Kühlgerät im Sinne der Erfindung wird ein Klimagerät verstanden, das zur Kühlung ein Kältemittel verwendet. Mit einem Wärmetauscher kann die Luft im Innenraum des Gehäuses bis zu einer Temperatur gekühlt werden, die etwas über der Umgebungstemperatur außerhalb des Gehäuses liegt. Der Temperaturunterschied liegt in Verlusten innerhalb des Wärmetauschers begründet. Wenn die Umgebungstemperatur also hinreichend unter der gewünschten Innenraumtemperatur liegt, kann die Kühlung des Innenraums ausschließlich über den Wärmetauscher erfolgen. Erst wenn die Außentemperatur über einen bestimmten Wert steigt, so dass eine ausschließliche Kühlung durch den Wärmetauscher nicht mehr sichergestellt ist, muss das Kühlgerät für eine aktive Kühlung zugeschaltet werden. Wenn beispielsweise eine maximale Innenraumtemperatur von 40°C vorgegeben ist, kann eine Kühlung ausschließlich mit einem Wärmetauscher bis zu einer Umgebungstemperatur außerhalb des Gehäuses von 30°C erfolgen. Bei höheren Umgebungstemperaturen wird das Kühlgerät zugeschaltet. Die Betriebszeit des Kühlgerätes ist somit erheblich geringer als bei der bekannten Lösung, bei der ausschließlich ein Kühlgerät eingesetzt wird. Der Energiever brauch des Wärmetauschers ist geringer als der des Kühlgeräts, so dass in Summe zur Kühlung weniger Energie verbraucht wird. Als weiterer Vorteil ist zu bemerken, dass bestehende Basisstationen für den GSM-Standard mit einem Wärmetauscher nachgerüstet werden können, so dass sie auch den Anforderungen des UMTS-Standards genügen. In einer einzigen Basisstation kann daher die Elektronik für den GSM-Standard und den UMTS-Standard untergebracht werden. Außerdem ist es denkbar, dass eine Basisstation von mehreren Mobilfunk-Netzbetreibern für den GSM-Standard oder den UMTS-Standard genutzt wird. Unter einer Basisstation wird ein Gehäuse, insbesondere ein Gebäude, mit im Innenraum angeordneten Schaltschränken bzw. im Innenraum angeordneter Elektronik für die Telekommunikation verstanden. Die Nachrüstung kann dadurch erleichtert werden, dass mehrere kleinere Wärmetauscher statt eines großen Wärmetauschers eingesetzt werden. Ebenfalls können mehrere Kühlgeräte anstatt eines einzigen verwendet werde. Wenn die maximal zulässige Innenraumtemperatur hoch genug liegt, ist es auch denkbar, dass die Kühlanordnung ohne Kühlgerät ausschließlich mit dem Wärmetauscher betrieben wird. Beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland kann eine ausschließliche Kühlung mit einem Wärmetauscher erfolgen, wenn eine maximal zulässige Innenraumtemperatur von 45°C vorgegeben ist, da selbst bei einer Umgebungstemperatur von 35°C eine ausreichende Kühlung sicher gestellt ist. In anderen Gegenden ist eine ausschließliche Kühlung mittels eines Wärmetauschers denkbar, wenn sicher gestellt ist, dass die Umgebungstemperatur des Gehäuses dauernd niedrig genug ist, z.B. in einem Land oder einer Gegend mit einer Höchsttemperatur von 14°C, wenn eine Innenraumtemperatur von 24°C vorgegeben ist.
  • Wenn die Kühlanordnung einen Wärmetauscher aufweist, in dem die zu kühlende Luft in mindestens zwei unterschiedlichen Strömungsrichtungen geführt ist, kann eine besonders effektive Kühlung durch den Wärmetauscher erfolgen.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist der Wärmetauscher Wärmetauscherplatten auf, bei denen mindestens ein Bereich als Gegenstromwärmetauscher und mindestens ein Bereich als Kreuzstromwärmetauscher ausgebildet ist. Mit einem Wärmetauscher kann ein Wirkungsgrad von bis zu 90% erreicht werden, wenn er vollständig nach dem Gegenstromprinzip arbeitet. Wird in Bereichen des Wärmetauschers, in denen eine parallele Führung der Luftströme, also das Gegenstromprinzip, nicht möglich ist, das Kreuzstromprinzip verwendet, wird der Wirkungsgrad nur geringfügig verschlechtert.
  • Bei einer vorteilhaften Weiterbildung sind die Wärmetauscherplatten im Lufteintritts- und/oder im Luftaustrittsbereich der zu kühlenden Luft als Kreuzstromwärmetauscher ausgebildet. Durch diese Maßnahme können auch die Lufteintrittsbereiche und/oder Luftaustrittsbereiche in die Kühlung mit einbezogen werden.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die Wärmetauscherplatten Kunststoffwärmetauscherplatten sind. Kunststoffwärmetauscherplatten sind relativ leicht. Die Wärmetauscher haben daher ein geringes Gewicht, was die Montage und Demontage erheblich erleichtert.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform weist der Wärmetauscher mindestens eine, vorzugsweise zwei, dem Gehäuse zugewandte Lufteintrittsöffnungen auf, denen eine oder mehrere Öffnungen in der Gehäusewand zugeordnet sind. Durch diese Maßnahme wird eine schnelle, effektive Abführung der warmen Luft sicher gestellt. Die warme Luft verbleibt nicht lange im Innenraum des Gehäuses. Eine Aufheizung der Gehäusewände wird verhindert. Wenn die abzukühlende Luft im Wärmetauscher in unterschiedlichen Strömungsrichtungen geführt ist, kann eine besonders effektive Abkühlung erfolgen. Vorteilhafterweise ist jedem abzukühlenden Luftstrom ein wärmeaufnehmender Luftstrom zugeordnet.
  • Bei einer besonders bevorzugten Weiterbildung sind eine oder mehrere der Lufteintrittsöffnungen in der Nähe von einem oder mehreren sich im Innenraum befindenden Wärmeerzeugern angeordnet. Durch diese Maßnahme wird die Wärme da abgeführt, wo sie erzeugt wird. Als Wärmeerzeuger kommen die einzelnen elektrischen oder elektronischen Bauelemente in Frage. Diese können in Schaltschränken zu größeren Einheiten zusammengefasst sein.
  • Vorzugsweise weist der Wärmetauscher mindestens eine dem Gehäuse zugewandte Luftaustrittsöffnung auf, der eine oder mehrere Öffnungen in der Gehäusewand zugeordnet sind, wobei die Luftaustrittsöffnungen von dem Wärmeerzeuger entfernt angeordnet sind. Auf diese Weise wird eine besonders gute Zirkulation der Luft im Innenraum des Gehäuses bewirkt. Auf dem Weg zu den Lufteintrittsöffnungen strömt die Luft an den Wärmeerzeugern vorbei und nimmt die von diesen abgegebene wärme auf. Es ist denkbar, dass in der Gehäusewand eine große Öffnung vorgesehen ist, über die sowohl die Lufteintrittsöffnungen als auch die Luftaustrittsöffnungen des Wärmetauschers mit dem Innenraum des Gehäuses in Verbindung stehen. Alternativ kann jeder Lufteintritts- bzw.
  • Luftaustrittsöffnung eine eigene Öffnung in der Gehäusewand zugeordnet sein.
  • Wenn der Wärmetauscher und/oder das Kühlgerät oben am Gehäuse angeordnet ist, kann der Wirkungsgrad des Wärmetauschers erhöht werden, da warme Luft ohnehin nach oben steigt. Die Luft wird somit an der Stelle des Gehäuses abgeführt, wo sich Innenraumluft mit der höchsten Temperatur befindet. Außerdem ist ein Wärmetauscher, der nachgerüstet wird, oben auf einem Gehäuse besonders einfach montierbar. Denkbar ist es jedoch auch, den Wärmetauscher an den Seitenwänden des Gehäuses anzuordnen.
  • Vorzugsweise ist im Innenraum und/oder außen am Gehäuse mindestens ein Temperatursensor vorgesehen. Mit den Temperatursensoren kann die Innenraumtemperatur und die Umgebungstemperatur erfasst werden. Aufgrund der erfassten Temperatur kann entschieden werden, ob das Kühlgerät zugeschaltet werden muss. Die Temperatursensoren können im Innenraum des Gehäuses grundsätzlich an beliebigen Stellen angeordnet werden. Vorzugsweise werden sie jedoch an kritischen Stellen angeordnet, d.h. an Stellen, an denen eine hohe Temperaturentwicklung zu erwarten ist. Es ist auch denkbar, Temperatursensoren in Schaltschränken anzuordnen, die sich im Gehäuse befinden.
  • Vorteilhafterweise ist eine Steuereinheit zur Steuerung und Regelung des Kühlgerätes und des Wärmetauschers vorgesehen. Die Steuereinheit kann als Steuerelektronik realisiert sein. Die Steuereinheit bestimmt, wann und mit welcher Leistung der Wärmetauscher und/oder das Kühlgerät betrieben werden. Durch diese Maßnahme kann die Innenraumtemperatur des Gehäuses besonders einfach unterhalb des maximal zulässigen Innenraumtemperaturwertes gehalten werden.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn das Gehäuse eine begehbare Mobilfunkstation ist. Bei begehbaren Mobilfunkstationen wird in der Regel eine geringere maximal zulässige Innenraumtemperatur vorgegeben. Die Kombination eines Wärmetauschers mit einem Kühlgerät ist hier besonders vorteilhaft. Bereits vorhandene Basisstationen für den GSM-Standard können mit der erfindungsgemäßen Kühlanordnung ohne weiteres auch für den UMTS-Standard verwendet werden.
  • Es ist auch denkbar, im oder am Gehäuse Mittel zur Temperaturerfassung und Temperaturspeicherung, insbesondere einen Chip vorzusehen. Fällt die Elektronik im Gehäuse aus, so kann mittels der Temperaturaufzeichnung fest gestellt werden, ob der Ausfall aufgrund einer zu hohen Temperatur erfolgte. Wurde das Gehäuse bislang nur mit einem Wärmetauscher betrieben, kann, um zukünftige Ausfälle wegen Überschreitung der maximal zulässigen Temperatur zu vermeiden, ein Kühlgerät nachgerüstet werden.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß außerdem gelöst durch ein Verfahren zum Kühlen eines Gehäuses, bei dem die Innenraumtemperatur und/oder die Umgebungstemperatur des Gehäuses gemessen wird. Die gemessene Innenraumtemperatur wird mit einem ersten vorgegebenen Innenraumtemperaturwert und/oder die gemessene Umgebungstemperatur wird mit einem vorgegebenen Umgebungstemperaturwert verglichen. Eine ausschließliche Kühlung des Innenraums des Gehäuses erfolgt mittels mindestens eines Wärmetauschers, wenn die gemessene Innenraumtemperatur unterhalb des ersten vorgegebenen Innentemperaturwerts liegt oder wenn der gemessene Umgebungstempe raturwert unterhalb des ersten vorgegebenen Umgebungstemperaturwerts liegt. Ein Kühlgerät wird zugeschaltet, wenn die gemessene Innenraumtemperatur oberhalb des ersten vorgegebenen Innenraumtemperaturwerts liegt oder über diesen steigt oder wenn die gemessene Umgebungstemperatur oberhalb des vorgegebenen ersten Umgebungstemperaturwerts liegt oder über diesen steigt.
  • Wenn innerhalb des Gehäuses angeordnete Bauelemente in Betrieb genommen werden sollen und eine hohe Innenraumtemperatur vorgefunden wird oder wenn die Innenraumtemperatur während des Betriebs über einen bestimmten Innenraumtemperaturwert steigt und eine schnelle Kühlung des Innenraums erfolgen soll, kann das Kühlgerät zugeschaltet werden. Alternativ kann das Zuschalten des Kühlgeräts in Abhängigkeit von der gemessenen Umgebungstemperatur erfolgen. Es ist bekannt, bis zu welchen Umgebungstemperaturwerten eine ausschließliche Kühlung durch den Wärmetauscher effektiv vorgenommen werden kann. Steigt die Umgebungstemperatur über einen vorgegebenen Umgebungstemperaturwert, so ist eine effektive und ausreichende Kühlung ausschließlich durch den Wärmetauscher nicht möglich. In diesem Fall muss das Kühlgerät zugeschaltet werden. Die Verwendung einer Kombination eines Wärmetauschers und eines Kühlgeräts ist wirtschaftlich, da der Wärmetauscher kostengünstiger betrieben werden kann. Das Kühlgerät wird nur bei Bedarf zugeschaltet, insbesondere dann, wenn der Wärmetauscher unterdimensioniert ist. Wird die maximal zulässige Innenraumtemperatur hoch genug gewählt, kann der Wärmetauscher im Normalfall für eine Kühlung ausreichend sein. Das Kühlgerät könnte als „Backup" verwendet werden, für den Fall, dass die Umgebungstemperatur unerwartet hoch wird. Der geringere Leistungsverbrauch wirkt sich nicht nur auf die Kosten aus. Wird we niger Leistung verbraucht, muss weniger Energie erzeugt werden, so dass der Verbrauch fossiler Brennstoffe und dadurch der Schadstoffausstoß reduziert wird.
  • Bei einer Verfahrensvariante ist vorgesehen, dass das Kühlgerät beim Unterschreiten einer zweiten vorgegebenen Innenraumtemperatur oder beim Unterschreiten einer zweiten vorgegebenen Umgebungstemperatur ausgeschaltet wird. Dabei ist vorzugsweise die zweite vorgegebene Innenraumtemperatur bzw. die zweite vorgegebene Umgebungstemperatur niedriger gewählt als die jeweils erste vorgegebene Innenraumtemperatur oder erste vorgegebene Umgebungstemperatur. Sobald das Kühlgerät nicht mehr gebraucht wird und eine ausreichende Kühlung ausschließlich durch den Wärmetauscher bewirkt werden kann, wird das Kühlgerät ausgeschaltet. Wird die jeweils zweite vorgegebene Temperatur geringer gewählt als die jeweils erste vorgegebene Temperatur, so wird ein ständiges An- und Ausschalten des Kühlgerätes verhindert.
  • Bei einer besonders bevorzugten Verfahrensvariante wird der Luftstrom im Wärmetauscher derart geführt, dass warme Luft von sich im Gehäuse befindenden Wärmeerzeugern abgesaugt wird und gekühlte Luft in von den Wärmeerzeugern entfernt gelegene Bereiche geleitet wird. Durch diese Maßnahme kann Wärme an mehreren Stellen im Gehäuse an den Stellen abgeführt werden, wo Wärme erzeugt wird. Durch das Einströmen der Luft in Bereiche, die von den Wärmeerzeugern entfernt liegen, wird eine gute Zirkulation der Luft im Gehäuse bewirkt, so dass die Luftströme an den Wärmeerzeugern vorbei geleitet werden und möglichst viel Wärme aufnehmen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispie len der Erfindung, anhand der Figuren der Zeichnung, die erfindungswesentliche Einzelheiten zeigen, und aus den Ansprüchen. Die einzelnen Merkmale können je einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination bei einer Variante der Erfindung verwirklicht sein.
  • Zeichnung
  • Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Kühlanordnung sind in der schematischen Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung erläutert. Es zeigt:
  • 1 eine schematische Darstellung einer Kühlanordnung im Querschnitt;
  • 2 eine perspektivische Darstellung einer Kühlanordnung; und
  • 3 eine Draufsicht auf mehrere Basisstationen.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • 1 zeigt eine Querschnittsdarstellung des Aufbaus einer Kühlanordnung 1. Die Kühlanordnung 1 weist ein als begehbare Basisstation eines Mobilfunknetzes ausgebildetes Gehäuse 2 auf. In dem Gehäuse 2 sind als Schaltschränke ausgebildete Wärmeerzeuger 3 angeordnet. An der Oberseite des Gehäuses 2 ist ein Wärmetauscher 4 angeordnet, der dem Innenraum 5 des Gehäuses 2 zugewandte Lufteintrittsöffnungen 6 und eine Luftaustrittsöffnung 7 aufweist. Die Lufteintrittsöffnungen 6 sind oberhalb der Wärmeerzeuger 3 angeordnet, also an den Stellen, an denen die größte Innenraumtemperatur im Innenraum 5 des Gehäuses 2 auftritt. Durch die Luftaustrittsöffnung 7 wird die gekühlte Luft im Wesentlichen in die Mitte des Innenraums 5 zugeführt. Die Strömungsrichtung der zu kühlenden Luft im Wärmetauscher 4 ist durch die Pfeile 8 angedeutet. Im Wärmetauscher 4 wird die zu kühlende Luft in zwei im Wesentlichen entgegengesetzten Stömungsrichtungen entlang der Pfeile 8 geführt. Der Wärmetauscher 4 weist außerdem nach außen gerichtete Luftauslässe 9 und einen Lufteinlass 10 auf. Umgebungsluft wird in Pfeilrichtung 11 durch den Wärmetauscher 4 geführt, so dass eine Abkühlung des Luftstroms entlang der Pfeile 8 erfolgt. Jedem abzukühlenden Luftstrom (Pfeilrichtung 8) ist ein im Wesentlichen in entgegengesetzter Richtung strömender abkühlender Luftstrom (Pfeilrichtung 11) zugeordnet. Der Wärmeaustausch erfolgt in angedeuteten Wärmetauschplatten 12. Dabei sind die Wärmetauschplatten 12 in den Lufteinlassbereichen 12a und Luftauslassbereichen 12b als Kreuzstromwärmetauscher und in den Zwischenbereichen 12c als Gegenstromwäremtauscher ausgebildet. Unterhalb der Luftaustrittsöffnung 7 ist ein erster Lüfter 13 angeordnet, der die zu kühlende Lift durch den Wärmetauscher 4 saugt und in den Innenraum 5 bläst. Im Bereich der Luftauslässe 9 sind zweite Lüfter 14, 15 angeordnet, die die Umgebungsluft durch den Wärmetauscher 4 saugen und wieder nach Außen blasen. Außerdem ist am Gehäuse ein Kühlgerät 16 angeordnet, das zugeschaltet wird, wenn aufgrund zu hoher Umgebungstemperatur des Gehäuses 2 eine ausreichende Kühlung mittels des Wärmetauschers 4 nicht mehr sicher gestellt ist. Die Zuschaltung erfolgt über eine Steuereinheit 17, das mit Temperatursensoren 18 im Innenraum und einem Temperatursensor 19 außen am Gehäuse 2 in Verbindung steht und je nach gemessenen Temperaturen das Kühlgerät an- oder abschaltet und die Leistung des Kühlgeräts 16 sowie der Lüfter 13 – 15 regelt.
  • In der 2 ist Ausführungsbeispiel einer Kühlanordnung 20 in einer Explosionsdarstellung gezeigt. In einem Gehäuse 21 einer begehbaren Basisstation sind als Schaltschränke ausgebildete Wärmeerzeuger 22 angeordnet. Über den Wärmeerzeugern 22 sind Öffnungen 23 in der Gehäusewand 24 vorgesehen, die mit nicht gezeigten Lufteintrittsöffnungen eines Wärmetauschers 25 korrespondieren. Im Wärmetauscher 25 wird die durch die Öffnungen 23 aus dem Innenraum 26 des Gehäuses 21 abgeführte Warmluft gekühlt. Dazu wird die. Luft durch an sich bekannte Wärmetauscherkanäle geführt und nach Abgabe der Wärme über eine Öffnung 27 dem Innenraum 26 wieder zugeführt. In benachbarten Wärmetauscherkanälen wird kühle Umgebungsluft geführt, die die Wärme aufnimmt. Die Umgebungsluft strömt durch seitliche Lufteinlässe 28 und wird nach der Wärmeaufnahme durch den Luftauslass 29 abgeführt. Wenn die Kühlung durch den Wärmetauscher 25 nicht ausreicht, wird ein Kühlgerät 30 zugeschaltet, welches wie der Wärmetauscher 25 oben auf dem Gehäuse 21 montiert ist.
  • 3 zeigt eine Draufsicht auf die auf einem Gehäuse 31 angeordneten Wärmetauscher 32 bis 35. Dabei ist jedem Wärmetauscher 32 bis 35 eine Basisstation eines Mobilfunkanbieters zugeordnet. Alle Mobilfunkbasisstationen sind innerhalb desselben Gehäuses 31 angeordnet. Seitlich ist ein Kühlgerät 36 angeordnet, das die Basisstationen gemeinsam nutzen. Der Lufteinlass der Wärmetauscher 32 bis 35 ist durch eine Bedachung 40 bis 43 geschützt, um das Eindringen von Regen und Schmutz zu verhindern.

Claims (15)

  1. Kühlanordnung (1; 20) zum Kühlen eines Innenraums (5; 26) eines Gehäuses (2; 21; 31), dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlanordnung (1; 20) mindestens einen Wärmetauscher (4; 25; 3235) und mindestens ein Kühlgerät (13; 30; 36) umfasst.
  2. Kühlanordnung nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlanordnung einen Wärmetauscher (4; 25; 3235) aufweist, in dem die zu kühlende Luft in mindestens zwei unterschiedlichen Strömungsrichtungen geführt ist.
  3. Kühlanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Wärmetauscher Wärmetauscherplatten (12) aufweist, bei denen mindestens ein Bereich als Gegenstromwärmetauscher und mindestens ein Bereich als Kreuzstromwärmetauscher ausgebildet ist.
  4. Kühlanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Wärmetauscherplatten im Lufteintritts- und/oder im Luftaustrittsbereich (12a, 12b) der zu kühlenden Luft als Kreuzstromwärmetauscher ausgebildet sind.
  5. Kühlanordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Wärmetauscherplatten (12) Kunststoffwärmetauscherplatten sind.
  6. Kühlanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wärmetauscher (4; 25; 3235) mindestens eine, vorzugsweise zwei dem Gehäuse (2; 21; 31) zugewandte Lufteintrittsöffnungen (6) aufweist, denen eine oder mehrere Öffnungen (23) in der Gehäusewand (24) zugeordnet sind.
  7. Kühlanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere der Lufteintrittsöffnungen (6) in der Nähe von einem oder mehreren sich im Innenraum (5; 26) befindenden Wärmeerzeugern (3; 22) angeordnet sind.
  8. Kühlanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wärmetauscher (4; 25; 32 – 35) mindestens eine dem Gehäuse (2; 21; 31) zugewandte Luftaustrittsöffnung (7) aufweist, der eine oder mehrere Öffnungen (27) der Gehäusewand (24) zugeordnet sind, wobei die Luftaustrittsöffnung (7) von dem Wärmeerzeuger (3; 22) entfernt angeordnet ist.
  9. Kühlanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wärmetauscher (4; 25; 3235) und/oder das Kühlgerät (13; 30; 36) oben am Gehäuse (2; 21; 31) angeordnet ist.
  10. Kühlanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Innenraum und/oder außen am Gehäuse mindestens ein Temperatursensor (18, 19) vorgesehen ist.
  11. Kühlanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuereinheit (17) zur Steuerung und Regelung des Kühlgeräts (13; 30; 36) und des Wärmetauschers (4; 25; 3235) vorgesehen ist.
  12. Kühlanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2; 21; 31) eine Mobilfunkstation ist, insbesondere eine begehbare UMTS-Basisstation.
  13. Verfahren zum Kühlen eines Gehäuses mit den folgenden Verfahrensschritten: a) Messen der Innenraumtemperatur und/oder der Umgebungstemperatur des Gehäuses (2; 21; 31); b) Vergleichen der gemessenen Innenraumtemperatur mit einem ersten vorgegebenen Innenraumtemperaturwert und/oder der gemessenen Umgebungstemperatur mit einem vorgegebenen Umgebungstemperaturwert; c) Ausschließliche Kühlung des Innenraums (5; 26) des Gehäuses mittels mindestens eines Wärmetauschers 4; 25; 3235), wenn die gemessenen Innenraumtemperatur unterhalb des ersten vorgegebenen Innenraumtemperaturwerts liegt oder wenn der gemessene Umgebungstemperaturwert unterhalb des ersten vorgegebenen Umgebungstemperaturwerts liegt; d) Zuschalten mindestens eines Kühlgeräts (13; 30; 36), wenn die gemessene Innenraumtemperatur oberhalb des ersten vorgegebenen Innenraumtemperaturwerts liegt oder über diesen steigt oder wenn die gemessene Umgebungstemperatur oberhalb des vorgegebenen ersten Umgebungstemperaturwerts liegt oder über diesen steigt.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Kühlgerät (13; 30; 36) beim Unterschreiten einer zweiten vorgegebenen Innenraumtemperatur oder beim Unterschreiten einer zweiten vorgegebenen Umgebungstemperatur ausgeschaltet wird.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftstrom im Wärmetauscher (4; 25; 3235) derart geführt wird, dass warme Luft von sich im Gehäuse (2; 21; 31) befindenden Wärmeerzeugern (3; 22) abgesaugt wird und gekühlte Luft in von den Wärmeerzeugern (3; 22) entfernt gelegene Bereiche geleitet wird.
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