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DE10248320A1 - Verfahren und Einrichtung zum Zerlegen von Zigarettenpackungen - Google Patents

Verfahren und Einrichtung zum Zerlegen von Zigarettenpackungen Download PDF

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DE10248320A1
DE10248320A1 DE2002148320 DE10248320A DE10248320A1 DE 10248320 A1 DE10248320 A1 DE 10248320A1 DE 2002148320 DE2002148320 DE 2002148320 DE 10248320 A DE10248320 A DE 10248320A DE 10248320 A1 DE10248320 A1 DE 10248320A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
packaging container
brand
cigarettes
separating
valuable part
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2002148320
Other languages
English (en)
Inventor
Thomas Müller
Torsten Schol
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koerber Technologies GmbH
Original Assignee
Hauni Maschinenbau GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Hauni Maschinenbau GmbH filed Critical Hauni Maschinenbau GmbH
Priority to DE2002148320 priority Critical patent/DE10248320A1/de
Publication of DE10248320A1 publication Critical patent/DE10248320A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B69/00Unpacking of articles or materials, not otherwise provided for
    • B65B69/0033Unpacking of articles or materials, not otherwise provided for by cutting

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Wrapping Of Specific Fragile Articles (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung und ein Verfahren zum Zerlegen von Zigarettenverpackungen (30) in deren Bestandteile, wobei die Bestandteile wenigstens Zigaretten (25), einen Inneneinschlag (21), in den die Zigaretten (25) eingeschlagen sind, einen Verpackungsbehälter (24) eine Marke mit einem werthaltigen Teil (27), insbesondere Steuermarke, die auf dem Verpackungsbehälter wenigstens teilweise angeordnet ist, umfassen. Das gattungsgemäße Verfahren weist die folgenden Verfahrensschritte auf: DOLLAR A - Auftrennen des Verpackungsbehälters (24), DOLLAR A - Trennen der Zigaretten (25), des Inneneinschlags (21) und des Verpackungsbehälters (24) voneinander. DOLLAR A Die gattungsgemäße Einrichtung umfaßt eine erste Auftrennvorrichtung (9, 20), mittels der der Verpackungsbehälter (24) und vorzugsweise auch der Inneneinschlag (21) auftrennbar ist, und wenigstens eine erste Trennvorrichtung, mittels der die Zigaretten (25), der Inneneinschlag (21) und der Verpackungsbehälter (24) voneinander trennbar sind. DOLLAR A Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich dadurch aus, daß wenigstens der werthaltige Teil (27) der Marke von dem Teil (28) des Verpackungsbehälters (24) abgetrennt wird, auf dem der werthaltige Teil (27) der Marke nicht angeordnet ist. DOLLAR A Die erfindungsgemäße Einrichtung zeichnet sich dadurch aus, daß eine Abtrennvorrichtung (11, 17, 17') vorgesehen ist, mittels der der auf dem Verpackungsbehälter (24) angeordnete werthaltige Teil (27) der Marke von dem Teil (28) des ...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung zum Zerlegen von Zigarettenpackungen in deren Bestandteile, wobei die Bestandteile wenigstens Zigaretten, einen Inneneinschlag, in den die Zigaretten eingeschlagen sind, einen Verpackungsbehälter und eine mit einem werthaltigen Teil versehene Marke, insbesondere Steuermarke, umfassen. Das gattungsgemäße Verfahren weist die Verfahrensschritte des Auftrennens des Verpackungsbehälters und des Trennens der Zigaretten, des Inneneinschlags und des Verpackungsbehälters voneinander auf. Die gattungsgemäße Einrichtung umfaßt eine erste Auftrennvorrichtung, mittels der der Verpackungsbehälter und vorzugsweise auch der Inneneinschlag auftrennbar ist, und wenigstens eine erste Trennvorrichtung, mittels der die Zigaretten, der Inneneinschlag und der Verpackungsbehälter voneinander trennbar sind.
  • Aus der US 5,476,354 A ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Öffnen und Entleeren einer Zigarettenverpackung bekannt, bei dem bzw. bei der die Außenumhüllung und ein die Deckelstirnwand übergreifender Verschlußstreifen, auf dem üblicherweise eine Steuermarke aufgebracht ist, geschnitten wird. Die Außenumhüllung der Verpackung wird dann abgezogen und entsprechend entfernt. Es sind außerdem Mittel zum Entfernen des Weichbechermaterials vorgesehen und Mittel zum Öffnen eines Inneneinschlags, der um die Zigaretten geschlagen ist, wobei dieses Mittel auch zum Entfernen der Zigaretten vorgesehen ist. Die Zigaretten werden in dem letzten Verfahrensschritt durch eine Art Aufbürsten des Innenliners freigelegt.
  • Die bekannte Vorrichtung und das bekannte Verfahren zum Zerlegen von Zigarettenpackungen sorgt zwar schon für eine entsprechende Trennung der Komponenten der Zigarettenpackungen. Eine Rückgewinnung einer werthaltigen Marke bzw. einer Steuermarke ist allerdings nicht vorgesehen.
  • Demgegenüber hat die vorliegende Erfindung zur Aufgabe, eine weitergehende Trennung der Komponenten von Zigarettenpackungen vorzusehen, wobei diese effektiv sein soll und an die gegebenen Packungen und ggf. Orientierung der Packungen angepaßt werden kann.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Verfahren zum Zerlegen von Zigarettenpackungen in deren Bestandteile, wobei die Bestandteile wenigstens Zigaretten, einen Inneneinschlag, in dem die Zigaretten eingeschlagen sind, einen Verpackungsbehälter und eine Marke mit einem werthaltigen Teil, insbesondere eine Steuermarke, die auf dem Verpackungsbehälter wenigstens teilweise angeordnet ist, umfassen, wobei die folgenden Verfahrensschritte vorgesehen sind:
    • – Auftrennen des Verpackungsbehälters,
    • – Trennen der Zigaretten, des Inneneinschlags und des Verpackungsbehälters voneinander, wobei wenigstens der werthaltige Teil der Marke von dem Teil des Verpackungsbehälters abgetrennt wird, auf dem der werthaltige Teil der Marke nicht angeordnet ist.
  • Durch das erfindungsgemäße Verfahren ist es möglich, die Bestandteile von Zigarettenpackungen sehr weitgehend und effektiv voneinander zu trennen, wobei insbesondere der werthaltige Teil einer Marke bzw. die gesamte Marke von den restlichen Bestandteilen der Zigarettenpackung abgetrennt werden kann, so daß insbesondere auch der Wert der Marke eingelöst werden kann.
  • Im Rahmen der Erfindung ist eine werthaltige Marke bzw. eine Marke mit einem werthaltigen Teil insbesondere eine Steuermarke, die beispielsweise auf einem Teil eines Verpackungsbehälters aufgeklebt ist. Die Zigarettenpackung kann eine Weichbecherpackung sein oder eine Hartbecherpackung wie beispielsweise eine Hinged-Lid-Packung. Die Marke kann an jeder Stelle der Packung angebracht sein, beispielsweise bei einer Weichbecherpackung von einer Seite des Weichbechers über die Öffnung des Weichbechers bzw. des dort sichtbaren Inneneinschlags zu einer gegenüberliegenden Seite des Weichbechers, wobei eine Verklebung mit dem Weichbecher vorgenommen wird. Hierbei kann beispielsweise der werthaltige Teil der Marke oberhalb von dem Inneneinschlag liegen, so daß nur dieser Teil abgetrennt werden muß. Bei einer Hartbecherpackung kann ein Verkleben auch über die Stirnseite geschehen, so daß, wenn der werthaltige Teil der Marke auf der Stirnseite verklebt ist, im Rahmen der Erfindung das Abtrennen des werthaltigen Teils der Marke bzw. der Marke auch ein Abtrennen der Stirnseite des Verpackungsbehälters von dem Rest des Verpackungsbehälters implizieren kann, so daß ein weiteres Abtrennen des werthaltigen Teils der Marke von diesem Teil des Verpackungsbehälters, nämlich der Stirnseite, nicht notwendigerweise geschehen muß.
  • Wenn nach dem Auftrennen des Verpackungsbehälters der Verpackungsbehälter und der Inneneinschlag geöffnet wird, so daß die Zigaretten frei zugänglich sind, ist eine sehr schnelle Verfahrensführung möglich. In einem weiteren bevorzugten Verfahrensschritt werden die Zigaretten von dem Verpackungsbehälter und dem Inneneinschlag entfernt, wodurch die Zigaretten, sofern sie unbeschädigt sind, einem erneuten Verpackungsverfahren zugeführt werden können. Sofern die entsprechenden Zigaretten fehlerbehaftet sind, werden diese dann bevorzugterweise in einen üblichen Reißwolf verbracht, um die weiteren Bestandteile voneinander zu trennen.
  • Wenn beim Schritt des Auftrennens des Verpackungsbehälters, insbesondere gleichzeitig, der Inneneinschlag aufgetrennt wird, ist eine sehr effektive Verfahrensführung möglich. Vorzugsweise ist das Auftrennen ein Aufschneiden, das vorzugsweise mit einem bzw. zwei Messern geschieht. Die Messer sind hierbei in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel feststehend. Als Alternative zu den Messern können auch entsprechende Laservorrichtungen Verwendung finden, die einen Schnitt brennen bzw. durch Ablation ausführen. Wenn zunächst eine Außenumhüllung aufgetrennt und von dem Verpackungsbehälter entfernt wird, ist eine Trennung der Komponenten der Zigarettenpackung auch dann möglich, wenn schon eine Außenumhüllung um den Verpackungsbehälter angebracht wurde. Das Auftrennen ist vorzugsweise ein Aufschneiden, Aufritzen oder ein Aufschmelzen, wobei ein Schneidwerkzeug wie ein Messer oder eine Diamantspitze Verwendung finden kann oder aber im Falle des Aufschmelzens ein heißer Draht. Es ist alternativ auch möglich, einfach mit einem Vakuum-, bzw. zwei Vakuumgreifelementen die Außenumhüllung zu greifen und aufzureißen und ein entsprechendes Abtrennen des Außenumhüllung auf diese Art und Weise vorzusehen. Das Aufschneiden, Aufschmelzen bzw. Aufritzen wird vorzugsweise über drei sich über zwei Kanten erstreckende Seiten vorgenommen.
  • Wenn die Lage des Verpackungsbehälters überprüft wird und der Verpackungsbehälter in eine durch die Marke bzw. den werthaltigen Teil der Marke vorgebbaren Position ausgerichtet wird, ist eine kompakt bauende Vorrichtung und damit eine schnelle Verfahrensführung möglich. Der Verpackungsbehälter wird vorzugsweise für den Fall, daß die Marke bzw. der werthaltige Teil der Marke nicht der vorgebbaren Position entspricht, in eine Position ausgerichtet, bei der die Marke bzw. der werthaltige Teil der Marke in der vorgebbaren Position liegt. Hierzu wird vorzugsweise eine Drehung um 180° vorgenommen, wobei die Drehachse eine horizontale Achse ist, die quer zur Förderrichtung des Verpackungsbehälters in dem Trennprozeß bzw. in dem Zerlegeverfahren ist. Vorzugsweise werden somit zum Ausführen der Uerfahrensschritte bzw. wenigstens einiger Verfahrensschritte die Zigarettenpackungen in einer vorgebbaren Förderrichtung bewegt.
  • Eine optimale Zerlegung der Zigarettenpackungen geschieht dann, wenn das Auftrennen des Verpackungsbehälters wenigstens an zwei gegenüberliegenden Längsseiten geschieht, wobei insbesondere die Längsseite des Verpackungsbehälters gemeint sind. Wenn zusätzlich wenigstens eine Stirnseite des Verpackungsbehälters abgetrennt wird, ist eine besonders schnelle Verfahrensführung möglich und für den Fall, daß der werthaltige Teil der Marke bzw. die Marke selbst sich auf der Stirnseite des Verpackungsbehälters befindet, auch ein sehr schnelles Abtrennen dieses Teils und eine entsprechende Rückgewinnung dieses Teils vom Verpackungsbehälter möglich.
  • Vorzugsweise wird zum Abtrennen des werthaltigen Teils der Marke bzw. der Marke von dem Verpackungsbehälter der Verpackungsbehälter mit der Marke bzw. dem werthaltigen Teil der Marke einer insbesondere weiteren Abtrennvorrichtung zugeführt, in der der werthaltige Teil der Marke bzw. die Marke selbst abgetrennt werden kann. Wenn die Abtrennvorrichtung zwei Abtrennelemente umfaßt, wobei das Abtrennelement betätigt wird, das zum Abtrennen des werthaltigen Teils der Marke bzw. der Marke führt, ist eine schnelle Verfahrensführung gegeben, da die abzutrennenden Elemente nicht erneut ausgerichtet werden müssen. Vorzugsweise geschieht eine Kopplung der Position der Marke bzw. des werthaltigen Teils der Marke relativ zum Verpackungsbehälter mit dem zum Abtrennen verwendeten Abtrennelement. Hierdurch ist es möglich, Energie in der Verfahrensführung zu sparen.
  • Die Aufgabe wird ferner durch eine Einrichtung zum Zerlegen von Zigarettenpackungen in deren Bestandteile gelöst, wobei die Bestandteile wenigstens Zigaretten, einen Inneneinschlag, in den die Zigaretten eingeschla gen sind, einen Uerpackungsbehälter und eine mit einem werthaltigen Teil versehene Marke, insbesondere Steuermarke, umfassen, wobei die Einrichtung eine erste Auftrennvorrichtung umfaßt, mittels der der Verpackungsbehälter und vorzugsweise auch der Inneneinschlag auftrennbar ist, und wenigstens eine erste Trennvorrichtung umfaßt, mittels der die Zigarette, der Inneneinschlag und der Verpackungsbehälter voneinander trennbar sind, wobei eine Abtrennvorrichtung vorgesehen ist, mittels der wenigstens der auf dem Verpackungsbehälter angeordnete werthaltige Teil der Marke von dem Teil des Verpackungsbehälters, auf dem der werthaltige Teil der Marke nicht angeordnet ist, abtrennbar ist.
  • Durch die erfindungsgemäße Einrichtung ist es möglich, auch weitere Bestandteile von Zigarettenpackungen, nämlich insbesondere werthaltige Marken bzw. werthaltige Teile von Marken, insbesondere Steuermarken, abzutrennen, so daß der Wert dieser Marken beispielsweise bei einer Zollbehörde, eingelöst werden kann.
  • Wenn eine zweite Auftrennvorrichtung zum Auftrennen einer den Verpackungsbehälter umhüllenden Außenumhüllung vorgesehen ist, ist es auch möglich, Zigarettenpackungen mit einer entsprechenden Außenumhüllung wie beispielsweise einer Cellophanfolie, zu zerlegen. Wenn eine zweite Trennvorrichtung vorgesehen ist, mittels der die Außenumhüllung von dem Verpackungsbehälter entfernt wird, ist eine sehr gezielte Trennung bzw. Zerlegung der Zigarettenpackungen möglich. Hierzu ist vorzugsweise vorgesehen zwei Vakuumräder zu benutzen, die die Außenumhüllung, die entsprechend aufgetrennt ist, von dem Verpackungsbehälter trennen. Wenn eine Messeinrichtung vorgesehen ist, mittels der die Position der jeweiligen Marke bzw. des werthaltigen Teils der Marke bestimmbar ist, müssen die Zigarettenverpackungen nicht vorher bezüglich deren Lage sortiert werden, so daß eine vollautomatische Zerlegung von Zigarettenpackungen möglich ist. Im Rahmen dieser Erfindung umfaßt der Begriff "Marken" auch einen werthaltigen Teil der Marke bzw. kann der werthaltige Teil der Marke die gesamte Marke sein.
  • Wenn außerdem eine Vorrichtung zum Ausrichten des Verpackungsbehälters vorgesehen ist, sofern die Meßeinrichtung eine Position der Marke erkannt hat, die einer Vorgabeposition oder mehr als eine Vorgabeposition nicht entspricht, kann eine kompaktbauende Einrichtung realisiert werden. Vorzugsweise ist das Ausrichten des Verpackungsbehälters ein Umdrehen des Verpackungsbehälters bzw. umfaßt ein Umdrehen des Verpackungsbehälters.
  • Wenn die Abtrennvorrichtung ausgestaltet ist, um eine Stirnseite des Verpackungsbehälters abzutrennen, ist das Zerlegen der Zigarettenpackung und in dem Fall, daß die Marke, bzw. der werthaltige Teil der Marke auf der Stirnseite sich befindet, ein Zurückgewinnen des Wertes dieser Marke, sehr effektiv möglich. Hierzu ist beispielsweise ein Messer bzw. ein Kreismesser in einer Trommel vorgesehen, in die in Längsrichtung die Zigarettenpackungen bzw. der Verpackungsbehälter hineingeschoben werden, so daß bei einem Drehen der Trommel in Förderrichtung die Stirnseite durch ein in einer vorgebbaren Position sich befindendes Kreismesser abgetrennt wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Abtrennvorrichtung zum Abtrennen eines Teils des Verpackungsbehälters nach Trennung von den weiteren Bestandteilen der Zigarettenpackung bis auf die Marke oder den werthaltigen Teil der Marke ausgestaltet. Diese, insbesondere weitere, Abtrennvorrichtung ist insbesondere für den Fall vorgesehen, daß die Marke bzw. der werthaltige Teil der Marke nicht auf der Stirnseite des Verpackungsbehälters sich befindet, sondern an einem anderen Ort, bzgl. dessen ein anschließendes Abtrennen von dem weiteren Teil des Verpackungsbehälters nach einem Trennen des Verpackungsbehälters von den weiteren Bestandteilen der Zigarettenpackung vorgesehen ist. Sofern die Abtrennvorrichtung zwei Abtrennelemente umfaßt, die entsprechend der Lage der Marke bzw. des werthaltigen Teils der Marke auf dem Verpackungsbehälter steuerbar sind, ist ein sehr effektives und schnelles Abtrennen der Marke bzw. des werthaltigen Teils der Marke möglich, da keine weitere Ausrichtung der Position des Verpackungsbehälters notwendig ist.
  • Vorzugsweise sind zwei Abtrennvorrichtungen vorgesehen, beispielsweise eine Abtrennvorrichtung zum Abtrennen der Stirnseite des Verpackungsbehälters und eine Abtrennvorrichtung mit zwei Abtrennelementen, die Teile des Verpackungsbehälters bzw. einen Teil des Verpackungsbehälters abtrennt, nachdem der Verpackungsbehälter von den weiteren Bestandteilen der Zigarettenpackung bis auf die Marke bzw. den werthaltigen Teil der Marke getrennt wurde und insbesondere nachdem die Stirnseite des Verpackungsbehälters schon abgetrennt wurde.
  • Die Erfindung wird nachstehend ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben. Bezüglich aller im Text nicht näher erläuterten erfindungsgemäßen Einzelheiten wird ausdrücklich auf die Zeichnungen verwiesen. Es zeigen:
  • 1 eine schematische dreidimensionale Darstellung einer erfindungsgemäßen Zerlegeeinrichtung,
  • 2 einen Ausschnitt der Zerlegeeinrichtung aus einer Perspektive, die Elemente, die in 1 verdeckt sind, zeigen, und
  • 3 die Zerlegevorrichtung aus 1 in einer schematischen Darstellung aus einer anderen Position betrachtet.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Einrichtung zum Zerlegen von Zigarettenpackungen in einer schematischen Darstellung. Die Zigarettenpackungen 30 werden auf einer Förderbahn 3 mittels Obergurten 2 in Förderrichtung 33 gefördert. Mittels eines Folienritzmessers 1, das beweglich ausgestaltet ist und eines stehenden Messers 19, das auf der gegenüberliegenden Seite angeordnet ist, die in 1 nicht erkennbar ist, allerdings in 3, wird zunächst die Stirnseite einer den Verpackungsbehälter 24 umhüllenden Cellophanfolie 22 aufgeschnitten, um anschließend die Längsseiten der Cellophanfolie 22 der Zigarettenpackung 30 aufzuschneiden. Ein entsprechender Schnitt ist bei der Zigarettenpackung 30 erkennbar, die zwischen den Vakuumrädern 4 und 4' angeordnet ist.
  • In dieser Position werden die Vakuumräder 4 und 4' mit Vakuum beaufschlagt, so daß die Cellophanfolie 22 an den Vakuumrädern 4 und 4' anhaften und bei weiterer Fortbewegung des Verpackungsbehälters 24 eine Trennung des Verpackungsbehälters 24 von der Cellophanfolie geschieht. Die Cellophanfolie wird anschließend durch zunächst beendigen der Vakuumzufuhr bzw. der Saugluftzufuhr des Vakuumrades 4 unter Beibehaltung der Saugluftzufuhr beim Vakuumrad 4' nach unten abgefördert und in einem Auffangbehälter, der nicht dargestellt ist, aufgefangen.
  • Anschließend wird der Verpackungsbehälter 24, der nicht mehr mit Cellophanfolie 22 umhüllt ist, in den Bereich des Obergurts 5 verbracht, um an Kameras 7 vorbeigeführt zu werden, mittels der die Position einer auf dem Verpackungsbehälter 24 angeordneten Steuermarke festgestellt wird. Je nach Lage der Steuermarke, also im Bereich der Stirnseite in Förderrichtung oder auf der anderen Seite, nämlich stromaufwärts der Förderrichtung, wird eine Wendetrommel 8 um 180° gedreht, oder, sofern die Wertmarke stromabwärts der Förderrichtung an der Stirnseite des Verpackungsbehälters 24 angeordnet ist, wird die Wendetrommel 8 nicht bewegt, sondern der Verpackungsbehälter 24 einfach durch diese durchgeschoben. Das Durchschieben geschieht durch nachfolgende Verpackungsbehälter 24, die an diesen Verpackungsbehälter 24 angrenzen.
  • Die Verpackungsbehälter 24 gelangen dann in den Wirkbereich des Obergurts 6 und in den Wirkbereich eines Messers 9 sowie eines Messers 20, das gegenüber dem Messer 9 angeordnet ist. Das Messer 20 ist auch beispielsweise in 3 gut erkennbar. Im Wirkbereich des Messers 9 und des Messers 20 werden die Seitenlappen des Verpackungsbehälters 24 und auch das Inneneinschlagpapier 21 aufgeschnitten.
  • Anschließend gelangen die entsprechend an den Seiten aufgeschnittenen Verpackungsbehälter 24 in Taschen einer Trommel 10. In diesen Taschen der Trommel 10 befinden sich Vakuumöffnungen, um die Verpackungsbehälter dort zu fixieren. Die Trommel 10 wird in Förderrichtung 31 bewegt, so daß die Stirnseite des Verpackungsbehälters 24 in den Wirkbereich eines Kreismessers 11, das durch einen Motor 12 angetrieben wird, gelangen. Hierdurch wird die Behälterstirnseite 26 abgetrennt, die in einem Auffangbehälter aufgefangen wird.
  • Es kann nun sein, daß der werthaltige Teil der Steuermarke, bzw. die Steuermarke im Ganzen auf der Behälterstirnseite 26 angeordnet ist, so daß die Behälterstirnseite 26 mit der darauf angeordneten Marke bzw. dem werthaltigen Teil der Marke einer Zollbehörde gegen Rückzahlung der entsprechenden Steuer übergeben werden kann.
  • In der weiteren Verfahrensführung wird nach dem Abtrennen der Behälterstirnseite 26 der Kartonzuschnitt 23 mittels eines Schwenkarms 18, der mit einem Saugnapf und entsprechend auch mit Saugluft beaufschlagt wird, aufgeklappt und zwar in der in 3 angedeuteten Pfeilrichtung. Hierdurch werden die Zigaretten 25 frei zugänglich und können in einem weiteren Auffangbehälter, der nicht dargestellt ist, aufgefangen bzw. einem erneuten Verpackungsprozeß zugeführt werden.
  • Nach einer weiteren Drehung der Trommel 10 um 90° greift ein Schwenkarm 14 in den Bereich des Inneneinschlagpapiers 21, der noch mit dem Kartonzuschnitt 23 verbunden ist, und greift diesen beispielsweise auch mit Saugluft und trennt das Inneneinschlagpapier 21 von dem Kartonzuschnitt 23.
  • Dann wird ein Schwenkarm 13 in den Bereich des Kartonzuschnitts 23 gebracht, um beispielsweise diesen auch mit Saugluft zu greifen und einer weiteren Schneidvorrichtung zuzuführen, die einen Messertisch 16, einen Obergurt 15 und zwei Schlagmesser 17 und 17' umfaßt. Zum Überführen des Kartonzuschnitts 23 zu der weiteren Schneidvorrichtung wird nach einem entsprechenden Greifen des Kartonzuschnitts 23 durch den Schwenkarm 13 die Saugluft der Trommel 10 an der entsprechenden Position abgestellt, so daß der Kartonzuschnitt 23 abgeführt werden kann. Dieser wird in Förderrichtung 31 dann in den Wirkbereich des Obergurts 15 gebracht, um in den Bereich der Schlagmesser 17 und 17' zu gelangen.
  • Je nachdem, welche Lage der werthaltige Teil der Steuermarke bzw. welche Lage der Steuermarke durch die Kameras 7 detektiert wurde, wird das entsprechende Schlagmesser 17, oder das Schlagmesser 17' betätigt, um den Wertmarkenteil 27 von dem Kartonrest 28 abzutrennen. In diesem Ausführungsbeispiel war die Steuermarke bzw. der werthaltige Teil der Steuermarke im unteren Bereich des Verpackungsbehälters 24 angeordnet, also dem Bereich, der zur Förderbahn 3 hin gelegen ist.
  • Der Kartonrest 28 wird dann auch entsprechend wie der Wertmarkenteil 27 in entsprechenden Behältern, die nicht dargestellt sind, aufgefangen, um verwertet zu werden.
  • 2 zeigt eine Ausschnittsdarstellung der Trommel 10, bei dem ein Teil, der in 1 verdeckt ist, dargestellt ist. Es ist insbesondere der Schwenkarm 18 dargestellt, der den Kartonzuschnitt 23 aufklappt, um die Zigaretten 25 freizulegen.
  • 3 zeigt auch schematisch die erfindungsgemäße Einrichtung gemäß 1 aus einer anderen Perspektive. Es sind in diesem Ausführungsbeispiel die entsprechenden Bezugsziffern aus 1 auch verwendet worden. Sofern der werthaltige Teil der Steuermarke bzw. die Steuer marke selbst auf der Stirnseite 26 des Verpackungsbehälters 24 angeordnet war, wird kein Schlagmesser 17 bzw. 17' betätigt, sondern der Kartonrest 28 direkt in einen entsprechenden Behälter mittels des Obergurts 15 abgeführt. Die entsprechenden Behälter hierfür sind in den Figuren nicht dargestellt.
  • Durch die erfindungsgemäße Einrichtung und das erfindungsgemäße Verfahren können Steuermarken und Tabak zurückgewonnen werden. Es ist eine sortenreine Materialtrennung möglich und ein vollautomatischer Betrieb. Der Schuß bei der Verpackung von Zigaretten kann vollständig verarbeitet werden. Es ist eine entsprechende Verarbeitung mit einer geringen Emission an Schall und Staub möglich. Die erfindungsgemäße Einrichtung bzw. das erfindungsgemäße Verfahren ist universell einsetzbar und erfordert nur geringe Betriebskosten. Die Erfindung ist modular an verschiedenen Verpackungsmaschinen einsetzbar. Ferner ist eine geringe Größe der Einrichtung möglich, so daß Raum gespart wird.
  • 1
    Folienritzmesser
    2
    Obergurt
    3
    Förderbahn
    4
    Vakuumrad
    4'
    Vakuumrad
    5
    Obergurt
    6
    Obergurt
    7
    Kamera
    8
    Wendetrommel
    9
    Messer
    10
    Trommel
    11
    Messer
    12
    Motor
    13
    Schwenkarm
    14
    Schwenkarm
    15
    Obergurt
    16
    Messertisch
    17
    Schlagmesser
    17'
    Schlagmesser
    18
    Schwenkarm
    19
    Messer
    20
    Messer
    21
    Inneneinschlagpapier
    22
    Cellophanfolie
    23
    Kartonzuschnitt
    24
    Verpackungsbehälter
    25
    Zigarette
    26
    Behälterstirnseite
    27
    Wertmarkenteil
    28
    Kartonrest
    29
    Vakuumöffnung
    30
    Zigarettenpackung
    31
    Förderrichtung

Claims (21)

  1. Verfahren zum Zerlegen von Zigarettenpackungen (30), in deren Bestandteile, wobei die Bestandteile wenigstens Zigaretten (25), einen Inneneinschlag (21), in den die Zigaretten (25) eingeschlagen sind, einen Uerpackungsbehälter (24) und eine Marke mit einem werthaltigen Teil (27), insbesondere eine Steuermarke, die auf dem Verpackungsbehälter (24) wenigstens teilweise angeordnet ist, umfassen, mit den folgenden Verfahrensschritten: – Auftrennen des Verpackungsbehälters (24), – Trennen der Zigaretten (25), des Inneneinschlags (21) und des Verpackungsbehälters (24) voneinander, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens der werthaltige Teil (27) der Marke von dem Teil (28) des Verpackungsbehälters (24) abgetrennt wird, auf dem der werthaltige Teil (27) der Marke nicht angeordnet ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Auftrennen des Verpackungsbehälters (24) der Verpackungsbehälter (24) und der Inneneinschlag (21) geöffnet wird, so daß die Zigaretten (25) frei zugänglich sind.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zigaretten (25) von dem Verpackungsbehälter (24) und dem Inneneinschlag (21) entfernt werden.
  4. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß beim Schritt des Auftrennens des Verpackungsbehälters (24), insbesondere gleichzeitig, der Inneneinschlag (21) aufgetrennt wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftrennen ein Aufschneiden ist.
  6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zunächst eine Außenumhüllung (22) aufgetrennt wird und von dem Verpackungsbehälter (24) entfernt wird.
  7. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Lage des Verpackungsbehälters (24) überprüft wird, und daß der Verpackungsbehälter (24) in eine durch die Marke (27) vorgebbare Position ausgerichtet wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß für den Fall, daß die Marke (27) oder der werthaltige Teil (27) der Marke nicht der vorgebbaren Position angeordnet ist, der Verpackungsbehälter (24) in eine der vorgebbaren Position der Marke (27) oder des werthaltigen Teils (27) der Marke entsprechenden Position ausgerichtet wird.
  9. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zum Ausführen der Verfahrensschritte die Zigarettenpackungen (30) in einer vorgebbaren Förderrichtung (31) bewegt werden.
  10. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftrennen des Verpackungsbehälters (24) wenigstens an zwei gegenüberliegenden Längsseiten geschieht.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich wenigstens eine Stirnseite (26) des Verpackungsbehälters (24) abgetrennt wird.
  12. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß zum Abtrennen des werthaltigen Teils (27) der Marke oder der Marke (27) von dem Verpackungsbehälter (24) der Verpackungsbehälter (24) mit der Marke einer Abtrennvorrichtung (11, 12, 16, 17, 17') zugeführt wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtrennvorrichtung (11, 12, 16, 17, 17') zwei Abtrennelemente (17, 17') umfaßt, wobei das Abtrennelement (17, 17') betätigt wird, das zum Abtrennen des werthaltigen Teils (27) der Marke oder der Marke (27) führt. 14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine Kopplung der Position der Marke (27) relativ zum Verpackungsbehälter (24) mit dem zum Abtrennen verwendeten Abtrennelement (17, 17') geschieht.
  14. Einrichtung zum Zerlegen von Zigarettenpackungen (30) in deren Bestandteile, wobei die Bestandteile wenigstens Zigaretten (25), einen Inneneinschlag (21), in den die Zigaretten (25) eingeschlagen sind, einen Verpackungsbehälter (24) und eine mit einem werthaltigen Teil (27) versehene Marke, insbesondere eine Steuermarke, umfassen, wobei die Einrichtung eine erste Auftrennvorrichtung (9, 20) umfaßt, mittels der der Verpackungsbehälter (24) und vorzugsweise auch der Inneneinschlag (21) auftrennbar ist, und wenigstens eine erste Trennvorrichtung (10, 13, 14) umfaßt, mittels der die Zigaretten (25), der Inneneinschlag (21) und der Verpackungsbehälter (24) voneinander trennbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß eine Abtrennvorrichtung (11, 17, 17') vorgesehen ist, mittels der wenigstens der auf dem Verpackungsbehälter (24) angeordnete werthaltige Teil (27) der Marke von dem Teil (28) des Verpackungsbehälters (24), auf dem der werthaltige Teil (27) der Marke nicht angeordnet ist, abtrennbar ist.
  15. Einrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite Auftrennvorrichtung (1, 19) zum Auftrennen einer den Verpackungsbehälter (24) umhüllenden Außenumhüllung (22) vorgesehen ist.
  16. Einrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite Trennvorrichtung (4, 4') vorgesehen ist, mittels der die Außenumhüllung (22) von dem Verpackungsbehälter (24) entfernt wird. 18. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß eine Meßeinrichtung (7) vorgesehen ist, mittels der die Position der Marke (27) oder des werthaltigen Teils (27) der Marke bestimmbar ist.
  17. Einrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß außerdem eine Vorrichtung (8) zum Ausrichten des Verpackungsbehälters (24) vorgesehen ist, sofern die Meßeinrichtung (7) eine Position der Marke (27) oder des werthaltigen Teils (27) der Marke erkannt hat, die einer Vorgabeposition nicht entspricht.
  18. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtrennvorrichtung (11, 17, 17') ausgestaltet ist, um eine Stirnseite (26) des Verpackungsbehälters (24) abzutrennen.
  19. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtrennvorrichtung (11, 17, 17') zum Abtrennen eines Teils (27) des Verpackungsbehälters (24) nach Trennung von den weiteren Bestandteilen der Zigarettenpackung (30) bis auf die Marke (27) oder den werthaltigen Teil (27) der Marke ausgestaltet ist.
  20. Einrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtrennvorrichtung (11, 17, 17') zwei Abtrennelemente (17, 17') umfaßt, die entsprechend der Lage der Marke (27) auf dem Verpackungsbehälter (24) steuerbar sind.
  21. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Abtrennvorrichtungen (11, 17, 17') vorgesehen sind.
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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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WO2008131504A1 (en) * 2007-04-27 2008-11-06 Gd Do Brasil Máquinas De Embalar Limitada Machine for cutting, opening and unpacking flip-top-type cigarette packs and for selecting conforming cigarettes unloaded from the packs
CN113120357A (zh) * 2020-01-15 2021-07-16 云南烟草机械有限责任公司 一种成品烟拆解设备及其方法
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