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Die Erfindung betrifft ein Verfahren
und eine Einrichtung zum Zerlegen von Zigarettenpackungen in deren
Bestandteile, wobei die Bestandteile wenigstens Zigaretten, einen
Inneneinschlag, in den die Zigaretten eingeschlagen sind, einen
Verpackungsbehälter
und eine mit einem werthaltigen Teil versehene Marke, insbesondere
Steuermarke, umfassen. Das gattungsgemäße Verfahren weist die Verfahrensschritte
des Auftrennens des Verpackungsbehälters und des Trennens der
Zigaretten, des Inneneinschlags und des Verpackungsbehälters voneinander auf.
Die gattungsgemäße Einrichtung
umfaßt
eine erste Auftrennvorrichtung, mittels der der Verpackungsbehälter und
vorzugsweise auch der Inneneinschlag auftrennbar ist, und wenigstens
eine erste Trennvorrichtung, mittels der die Zigaretten, der Inneneinschlag
und der Verpackungsbehälter
voneinander trennbar sind.
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Aus der
US 5,476,354 A ist ein Verfahren und
eine Vorrichtung zum Öffnen
und Entleeren einer Zigarettenverpackung bekannt, bei dem bzw. bei
der die Außenumhüllung und
ein die Deckelstirnwand übergreifender
Verschlußstreifen,
auf dem üblicherweise
eine Steuermarke aufgebracht ist, geschnitten wird. Die Außenumhüllung der
Verpackung wird dann abgezogen und entsprechend entfernt. Es sind
außerdem
Mittel zum Entfernen des Weichbechermaterials vorgesehen und Mittel
zum Öffnen
eines Inneneinschlags, der um die Zigaretten geschlagen ist, wobei
dieses Mittel auch zum Entfernen der Zigaretten vorgesehen ist.
Die Zigaretten werden in dem letzten Verfahrensschritt durch eine
Art Aufbürsten
des Innenliners freigelegt.
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Die bekannte Vorrichtung und das
bekannte Verfahren zum Zerlegen von Zigarettenpackungen sorgt zwar
schon für
eine entsprechende Trennung der Komponenten der Zigarettenpackungen.
Eine Rückgewinnung
einer werthaltigen Marke bzw. einer Steuermarke ist allerdings nicht
vorgesehen.
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Demgegenüber hat die vorliegende Erfindung
zur Aufgabe, eine weitergehende Trennung der Komponenten von Zigarettenpackungen
vorzusehen, wobei diese effektiv sein soll und an die gegebenen
Packungen und ggf. Orientierung der Packungen angepaßt werden
kann.
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Gelöst wird diese Aufgabe durch
ein Verfahren zum Zerlegen von Zigarettenpackungen in deren Bestandteile,
wobei die Bestandteile wenigstens Zigaretten, einen Inneneinschlag,
in dem die Zigaretten eingeschlagen sind, einen Verpackungsbehälter und eine
Marke mit einem werthaltigen Teil, insbesondere eine Steuermarke,
die auf dem Verpackungsbehälter wenigstens
teilweise angeordnet ist, umfassen, wobei die folgenden Verfahrensschritte
vorgesehen sind:
- – Auftrennen des Verpackungsbehälters,
- – Trennen
der Zigaretten, des Inneneinschlags und des Verpackungsbehälters voneinander,
wobei wenigstens der werthaltige Teil der Marke von dem Teil des
Verpackungsbehälters
abgetrennt wird, auf dem der werthaltige Teil der Marke nicht angeordnet
ist.
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Durch das erfindungsgemäße Verfahren
ist es möglich,
die Bestandteile von Zigarettenpackungen sehr weitgehend und effektiv
voneinander zu trennen, wobei insbesondere der werthaltige Teil
einer Marke bzw. die gesamte Marke von den restlichen Bestandteilen
der Zigarettenpackung abgetrennt werden kann, so daß insbesondere
auch der Wert der Marke eingelöst
werden kann.
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Im Rahmen der Erfindung ist eine
werthaltige Marke bzw. eine Marke mit einem werthaltigen Teil insbesondere
eine Steuermarke, die beispielsweise auf einem Teil eines Verpackungsbehälters aufgeklebt
ist. Die Zigarettenpackung kann eine Weichbecherpackung sein oder
eine Hartbecherpackung wie beispielsweise eine Hinged-Lid-Packung.
Die Marke kann an jeder Stelle der Packung angebracht sein, beispielsweise
bei einer Weichbecherpackung von einer Seite des Weichbechers über die Öffnung des Weichbechers
bzw. des dort sichtbaren Inneneinschlags zu einer gegenüberliegenden
Seite des Weichbechers, wobei eine Verklebung mit dem Weichbecher
vorgenommen wird. Hierbei kann beispielsweise der werthaltige Teil
der Marke oberhalb von dem Inneneinschlag liegen, so daß nur dieser Teil
abgetrennt werden muß.
Bei einer Hartbecherpackung kann ein Verkleben auch über die
Stirnseite geschehen, so daß,
wenn der werthaltige Teil der Marke auf der Stirnseite verklebt
ist, im Rahmen der Erfindung das Abtrennen des werthaltigen Teils
der Marke bzw. der Marke auch ein Abtrennen der Stirnseite des Verpackungsbehälters von
dem Rest des Verpackungsbehälters
implizieren kann, so daß ein weiteres
Abtrennen des werthaltigen Teils der Marke von diesem Teil des Verpackungsbehälters, nämlich der
Stirnseite, nicht notwendigerweise geschehen muß.
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Wenn nach dem Auftrennen des Verpackungsbehälters der
Verpackungsbehälter
und der Inneneinschlag geöffnet
wird, so daß die
Zigaretten frei zugänglich
sind, ist eine sehr schnelle Verfahrensführung möglich. In einem weiteren bevorzugten Verfahrensschritt
werden die Zigaretten von dem Verpackungsbehälter und dem Inneneinschlag
entfernt, wodurch die Zigaretten, sofern sie unbeschädigt sind,
einem erneuten Verpackungsverfahren zugeführt werden können. Sofern
die entsprechenden Zigaretten fehlerbehaftet sind, werden diese
dann bevorzugterweise in einen üblichen
Reißwolf
verbracht, um die weiteren Bestandteile voneinander zu trennen.
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Wenn beim Schritt des Auftrennens
des Verpackungsbehälters,
insbesondere gleichzeitig, der Inneneinschlag aufgetrennt wird,
ist eine sehr effektive Verfahrensführung möglich. Vorzugsweise ist das Auftrennen
ein Aufschneiden, das vorzugsweise mit einem bzw. zwei Messern geschieht.
Die Messer sind hierbei in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel feststehend.
Als Alternative zu den Messern können auch
entsprechende Laservorrichtungen Verwendung finden, die einen Schnitt brennen
bzw. durch Ablation ausführen.
Wenn zunächst
eine Außenumhüllung aufgetrennt
und von dem Verpackungsbehälter
entfernt wird, ist eine Trennung der Komponenten der Zigarettenpackung
auch dann möglich,
wenn schon eine Außenumhüllung um
den Verpackungsbehälter
angebracht wurde. Das Auftrennen ist vorzugsweise ein Aufschneiden,
Aufritzen oder ein Aufschmelzen, wobei ein Schneidwerkzeug wie ein
Messer oder eine Diamantspitze Verwendung finden kann oder aber
im Falle des Aufschmelzens ein heißer Draht. Es ist alternativ
auch möglich,
einfach mit einem Vakuum-, bzw. zwei Vakuumgreifelementen die Außenumhüllung zu
greifen und aufzureißen
und ein entsprechendes Abtrennen des Außenumhüllung auf diese Art und Weise
vorzusehen. Das Aufschneiden, Aufschmelzen bzw. Aufritzen wird vorzugsweise über drei
sich über
zwei Kanten erstreckende Seiten vorgenommen.
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Wenn die Lage des Verpackungsbehälters überprüft wird
und der Verpackungsbehälter
in eine durch die Marke bzw. den werthaltigen Teil der Marke vorgebbaren
Position ausgerichtet wird, ist eine kompakt bauende Vorrichtung
und damit eine schnelle Verfahrensführung möglich. Der Verpackungsbehälter wird
vorzugsweise für
den Fall, daß die
Marke bzw. der werthaltige Teil der Marke nicht der vorgebbaren
Position entspricht, in eine Position ausgerichtet, bei der die
Marke bzw. der werthaltige Teil der Marke in der vorgebbaren Position
liegt. Hierzu wird vorzugsweise eine Drehung um 180° vorgenommen, wobei
die Drehachse eine horizontale Achse ist, die quer zur Förderrichtung
des Verpackungsbehälters
in dem Trennprozeß bzw.
in dem Zerlegeverfahren ist. Vorzugsweise werden somit zum Ausführen der
Uerfahrensschritte bzw. wenigstens einiger Verfahrensschritte die
Zigarettenpackungen in einer vorgebbaren Förderrichtung bewegt.
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Eine optimale Zerlegung der Zigarettenpackungen
geschieht dann, wenn das Auftrennen des Verpackungsbehälters wenigstens
an zwei gegenüberliegenden
Längsseiten
geschieht, wobei insbesondere die Längsseite des Verpackungsbehälters gemeint
sind. Wenn zusätzlich
wenigstens eine Stirnseite des Verpackungsbehälters abgetrennt wird, ist eine
besonders schnelle Verfahrensführung
möglich und
für den
Fall, daß der
werthaltige Teil der Marke bzw. die Marke selbst sich auf der Stirnseite
des Verpackungsbehälters
befindet, auch ein sehr schnelles Abtrennen dieses Teils und eine
entsprechende Rückgewinnung
dieses Teils vom Verpackungsbehälter
möglich.
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Vorzugsweise wird zum Abtrennen des
werthaltigen Teils der Marke bzw. der Marke von dem Verpackungsbehälter der
Verpackungsbehälter
mit der Marke bzw. dem werthaltigen Teil der Marke einer insbesondere
weiteren Abtrennvorrichtung zugeführt, in der der werthaltige
Teil der Marke bzw. die Marke selbst abgetrennt werden kann. Wenn
die Abtrennvorrichtung zwei Abtrennelemente umfaßt, wobei das Abtrennelement
betätigt
wird, das zum Abtrennen des werthaltigen Teils der Marke bzw. der Marke
führt,
ist eine schnelle Verfahrensführung
gegeben, da die abzutrennenden Elemente nicht erneut ausgerichtet
werden müssen.
Vorzugsweise geschieht eine Kopplung der Position der Marke bzw. des
werthaltigen Teils der Marke relativ zum Verpackungsbehälter mit
dem zum Abtrennen verwendeten Abtrennelement. Hierdurch ist es möglich, Energie
in der Verfahrensführung
zu sparen.
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Die Aufgabe wird ferner durch eine
Einrichtung zum Zerlegen von Zigarettenpackungen in deren Bestandteile
gelöst,
wobei die Bestandteile wenigstens Zigaretten, einen Inneneinschlag,
in den die Zigaretten eingeschla gen sind, einen Uerpackungsbehälter und
eine mit einem werthaltigen Teil versehene Marke, insbesondere Steuermarke,
umfassen, wobei die Einrichtung eine erste Auftrennvorrichtung umfaßt, mittels
der der Verpackungsbehälter
und vorzugsweise auch der Inneneinschlag auftrennbar ist, und wenigstens
eine erste Trennvorrichtung umfaßt, mittels der die Zigarette,
der Inneneinschlag und der Verpackungsbehälter voneinander trennbar sind,
wobei eine Abtrennvorrichtung vorgesehen ist, mittels der wenigstens
der auf dem Verpackungsbehälter angeordnete
werthaltige Teil der Marke von dem Teil des Verpackungsbehälters, auf
dem der werthaltige Teil der Marke nicht angeordnet ist, abtrennbar
ist.
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Durch die erfindungsgemäße Einrichtung
ist es möglich,
auch weitere Bestandteile von Zigarettenpackungen, nämlich insbesondere
werthaltige Marken bzw. werthaltige Teile von Marken, insbesondere
Steuermarken, abzutrennen, so daß der Wert dieser Marken beispielsweise
bei einer Zollbehörde, eingelöst werden
kann.
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Wenn eine zweite Auftrennvorrichtung
zum Auftrennen einer den Verpackungsbehälter umhüllenden Außenumhüllung vorgesehen ist, ist es
auch möglich,
Zigarettenpackungen mit einer entsprechenden Außenumhüllung wie beispielsweise einer Cellophanfolie,
zu zerlegen. Wenn eine zweite Trennvorrichtung vorgesehen ist, mittels
der die Außenumhüllung von
dem Verpackungsbehälter
entfernt wird, ist eine sehr gezielte Trennung bzw. Zerlegung der
Zigarettenpackungen möglich.
Hierzu ist vorzugsweise vorgesehen zwei Vakuumräder zu benutzen, die die Außenumhüllung, die
entsprechend aufgetrennt ist, von dem Verpackungsbehälter trennen.
Wenn eine Messeinrichtung vorgesehen ist, mittels der die Position
der jeweiligen Marke bzw. des werthaltigen Teils der Marke bestimmbar
ist, müssen die
Zigarettenverpackungen nicht vorher bezüglich deren Lage sortiert werden,
so daß eine
vollautomatische Zerlegung von Zigarettenpackungen möglich ist.
Im Rahmen dieser Erfindung umfaßt
der Begriff "Marken" auch einen werthaltigen
Teil der Marke bzw. kann der werthaltige Teil der Marke die gesamte
Marke sein.
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Wenn außerdem eine Vorrichtung zum
Ausrichten des Verpackungsbehälters
vorgesehen ist, sofern die Meßeinrichtung
eine Position der Marke erkannt hat, die einer Vorgabeposition oder
mehr als eine Vorgabeposition nicht entspricht, kann eine kompaktbauende
Einrichtung realisiert werden. Vorzugsweise ist das Ausrichten des
Verpackungsbehälters
ein Umdrehen des Verpackungsbehälters
bzw. umfaßt
ein Umdrehen des Verpackungsbehälters.
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Wenn die Abtrennvorrichtung ausgestaltet ist,
um eine Stirnseite des Verpackungsbehälters abzutrennen, ist das
Zerlegen der Zigarettenpackung und in dem Fall, daß die Marke,
bzw. der werthaltige Teil der Marke auf der Stirnseite sich befindet,
ein Zurückgewinnen
des Wertes dieser Marke, sehr effektiv möglich. Hierzu ist beispielsweise
ein Messer bzw. ein Kreismesser in einer Trommel vorgesehen, in
die in Längsrichtung
die Zigarettenpackungen bzw. der Verpackungsbehälter hineingeschoben werden,
so daß bei
einem Drehen der Trommel in Förderrichtung die
Stirnseite durch ein in einer vorgebbaren Position sich befindendes
Kreismesser abgetrennt wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist die Abtrennvorrichtung zum Abtrennen eines Teils
des Verpackungsbehälters
nach Trennung von den weiteren Bestandteilen der Zigarettenpackung
bis auf die Marke oder den werthaltigen Teil der Marke ausgestaltet.
Diese, insbesondere weitere, Abtrennvorrichtung ist insbesondere
für den
Fall vorgesehen, daß die
Marke bzw. der werthaltige Teil der Marke nicht auf der Stirnseite
des Verpackungsbehälters
sich befindet, sondern an einem anderen Ort, bzgl. dessen ein anschließendes Abtrennen
von dem weiteren Teil des Verpackungsbehälters nach einem Trennen des
Verpackungsbehälters
von den weiteren Bestandteilen der Zigarettenpackung vorgesehen
ist. Sofern die Abtrennvorrichtung zwei Abtrennelemente umfaßt, die
entsprechend der Lage der Marke bzw. des werthaltigen Teils der
Marke auf dem Verpackungsbehälter
steuerbar sind, ist ein sehr effektives und schnelles Abtrennen
der Marke bzw. des werthaltigen Teils der Marke möglich, da
keine weitere Ausrichtung der Position des Verpackungsbehälters notwendig
ist.
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Vorzugsweise sind zwei Abtrennvorrichtungen
vorgesehen, beispielsweise eine Abtrennvorrichtung zum Abtrennen
der Stirnseite des Verpackungsbehälters und eine Abtrennvorrichtung
mit zwei Abtrennelementen, die Teile des Verpackungsbehälters bzw.
einen Teil des Verpackungsbehälters
abtrennt, nachdem der Verpackungsbehälter von den weiteren Bestandteilen
der Zigarettenpackung bis auf die Marke bzw. den werthaltigen Teil
der Marke getrennt wurde und insbesondere nachdem die Stirnseite
des Verpackungsbehälters
schon abgetrennt wurde.
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Die Erfindung wird nachstehend ohne
Beschränkung
des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben. Bezüglich aller
im Text nicht näher
erläuterten
erfindungsgemäßen Einzelheiten
wird ausdrücklich
auf die Zeichnungen verwiesen. Es zeigen:
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1 eine
schematische dreidimensionale Darstellung einer erfindungsgemäßen Zerlegeeinrichtung,
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2 einen
Ausschnitt der Zerlegeeinrichtung aus einer Perspektive, die Elemente,
die in 1 verdeckt sind,
zeigen, und
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3 die
Zerlegevorrichtung aus 1 in
einer schematischen Darstellung aus einer anderen Position betrachtet.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Einrichtung
zum Zerlegen von Zigarettenpackungen in einer schematischen Darstellung.
Die Zigarettenpackungen 30 werden auf einer Förderbahn 3 mittels
Obergurten 2 in Förderrichtung 33 gefördert. Mittels
eines Folienritzmessers 1, das beweglich ausgestaltet ist und
eines stehenden Messers 19, das auf der gegenüberliegenden
Seite angeordnet ist, die in 1 nicht erkennbar
ist, allerdings in 3,
wird zunächst
die Stirnseite einer den Verpackungsbehälter 24 umhüllenden
Cellophanfolie 22 aufgeschnitten, um anschließend die
Längsseiten
der Cellophanfolie 22 der Zigarettenpackung 30 aufzuschneiden.
Ein entsprechender Schnitt ist bei der Zigarettenpackung 30 erkennbar,
die zwischen den Vakuumrädern 4 und 4' angeordnet
ist.
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In dieser Position werden die Vakuumräder 4 und 4' mit Vakuum
beaufschlagt, so daß die
Cellophanfolie 22 an den Vakuumrädern 4 und 4' anhaften und
bei weiterer Fortbewegung des Verpackungsbehälters 24 eine Trennung
des Verpackungsbehälters 24 von
der Cellophanfolie geschieht. Die Cellophanfolie wird anschließend durch
zunächst
beendigen der Vakuumzufuhr bzw. der Saugluftzufuhr des Vakuumrades 4 unter
Beibehaltung der Saugluftzufuhr beim Vakuumrad 4' nach unten
abgefördert
und in einem Auffangbehälter,
der nicht dargestellt ist, aufgefangen.
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Anschließend wird der Verpackungsbehälter 24,
der nicht mehr mit Cellophanfolie 22 umhüllt ist, in
den Bereich des Obergurts 5 verbracht, um an Kameras 7 vorbeigeführt zu werden,
mittels der die Position einer auf dem Verpackungsbehälter 24 angeordneten
Steuermarke festgestellt wird. Je nach Lage der Steuermarke, also
im Bereich der Stirnseite in Förderrichtung
oder auf der anderen Seite, nämlich stromaufwärts der
Förderrichtung,
wird eine Wendetrommel 8 um 180° gedreht, oder, sofern die Wertmarke
stromabwärts
der Förderrichtung
an der Stirnseite des Verpackungsbehälters 24 angeordnet
ist, wird die Wendetrommel 8 nicht bewegt, sondern der Verpackungsbehälter 24 einfach
durch diese durchgeschoben. Das Durchschieben geschieht durch nachfolgende
Verpackungsbehälter 24,
die an diesen Verpackungsbehälter 24 angrenzen.
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Die Verpackungsbehälter 24 gelangen
dann in den Wirkbereich des Obergurts 6 und in den Wirkbereich
eines Messers 9 sowie eines Messers 20, das gegenüber dem
Messer 9 angeordnet ist. Das Messer 20 ist auch
beispielsweise in 3 gut
erkennbar. Im Wirkbereich des Messers 9 und des Messers 20 werden
die Seitenlappen des Verpackungsbehälters 24 und auch
das Inneneinschlagpapier 21 aufgeschnitten.
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Anschließend gelangen die entsprechend
an den Seiten aufgeschnittenen Verpackungsbehälter 24 in Taschen
einer Trommel 10. In diesen Taschen der Trommel 10 befinden
sich Vakuumöffnungen,
um die Verpackungsbehälter
dort zu fixieren. Die Trommel 10 wird in Förderrichtung 31 bewegt,
so daß die Stirnseite
des Verpackungsbehälters 24 in
den Wirkbereich eines Kreismessers 11, das durch einen
Motor 12 angetrieben wird, gelangen. Hierdurch wird die Behälterstirnseite 26 abgetrennt,
die in einem Auffangbehälter
aufgefangen wird.
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Es kann nun sein, daß der werthaltige
Teil der Steuermarke, bzw. die Steuermarke im Ganzen auf der Behälterstirnseite 26 angeordnet
ist, so daß die
Behälterstirnseite 26 mit
der darauf angeordneten Marke bzw. dem werthaltigen Teil der Marke
einer Zollbehörde
gegen Rückzahlung
der entsprechenden Steuer übergeben
werden kann.
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In der weiteren Verfahrensführung wird
nach dem Abtrennen der Behälterstirnseite 26 der
Kartonzuschnitt 23 mittels eines Schwenkarms 18,
der mit einem Saugnapf und entsprechend auch mit Saugluft beaufschlagt
wird, aufgeklappt und zwar in der in 3 angedeuteten
Pfeilrichtung. Hierdurch werden die Zigaretten 25 frei
zugänglich
und können
in einem weiteren Auffangbehälter,
der nicht dargestellt ist, aufgefangen bzw. einem erneuten Verpackungsprozeß zugeführt werden.
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Nach einer weiteren Drehung der Trommel 10 um
90° greift
ein Schwenkarm 14 in den Bereich des Inneneinschlagpapiers 21,
der noch mit dem Kartonzuschnitt 23 verbunden ist, und
greift diesen beispielsweise auch mit Saugluft und trennt das Inneneinschlagpapier 21 von
dem Kartonzuschnitt 23.
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Dann wird ein Schwenkarm 13 in
den Bereich des Kartonzuschnitts 23 gebracht, um beispielsweise
diesen auch mit Saugluft zu greifen und einer weiteren Schneidvorrichtung
zuzuführen,
die einen Messertisch 16, einen Obergurt 15 und
zwei Schlagmesser 17 und 17' umfaßt. Zum Überführen des Kartonzuschnitts 23 zu
der weiteren Schneidvorrichtung wird nach einem entsprechenden Greifen des
Kartonzuschnitts 23 durch den Schwenkarm 13 die
Saugluft der Trommel 10 an der entsprechenden Position
abgestellt, so daß der
Kartonzuschnitt 23 abgeführt werden kann. Dieser wird
in Förderrichtung 31 dann
in den Wirkbereich des Obergurts 15 gebracht, um in den
Bereich der Schlagmesser 17 und 17' zu gelangen.
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Je nachdem, welche Lage der werthaltige Teil
der Steuermarke bzw. welche Lage der Steuermarke durch die Kameras 7 detektiert
wurde, wird das entsprechende Schlagmesser 17, oder das Schlagmesser 17' betätigt, um
den Wertmarkenteil 27 von dem Kartonrest 28 abzutrennen.
In diesem Ausführungsbeispiel
war die Steuermarke bzw. der werthaltige Teil der Steuermarke im
unteren Bereich des Verpackungsbehälters 24 angeordnet,
also dem Bereich, der zur Förderbahn 3 hin
gelegen ist.
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Der Kartonrest 28 wird dann
auch entsprechend wie der Wertmarkenteil 27 in entsprechenden Behältern, die
nicht dargestellt sind, aufgefangen, um verwertet zu werden.
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2 zeigt
eine Ausschnittsdarstellung der Trommel 10, bei dem ein
Teil, der in 1 verdeckt ist,
dargestellt ist. Es ist insbesondere der Schwenkarm 18 dargestellt,
der den Kartonzuschnitt 23 aufklappt, um die Zigaretten 25 freizulegen.
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3 zeigt
auch schematisch die erfindungsgemäße Einrichtung gemäß 1 aus einer anderen Perspektive.
Es sind in diesem Ausführungsbeispiel
die entsprechenden Bezugsziffern aus 1 auch
verwendet worden. Sofern der werthaltige Teil der Steuermarke bzw.
die Steuer marke selbst auf der Stirnseite 26 des Verpackungsbehälters 24 angeordnet
war, wird kein Schlagmesser 17 bzw. 17' betätigt,
sondern der Kartonrest 28 direkt in einen entsprechenden
Behälter
mittels des Obergurts 15 abgeführt. Die entsprechenden Behälter hierfür sind in
den Figuren nicht dargestellt.
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Durch die erfindungsgemäße Einrichtung und
das erfindungsgemäße Verfahren
können
Steuermarken und Tabak zurückgewonnen
werden. Es ist eine sortenreine Materialtrennung möglich und
ein vollautomatischer Betrieb. Der Schuß bei der Verpackung von Zigaretten
kann vollständig
verarbeitet werden. Es ist eine entsprechende Verarbeitung mit einer
geringen Emission an Schall und Staub möglich. Die erfindungsgemäße Einrichtung
bzw. das erfindungsgemäße Verfahren
ist universell einsetzbar und erfordert nur geringe Betriebskosten.
Die Erfindung ist modular an verschiedenen Verpackungsmaschinen
einsetzbar. Ferner ist eine geringe Größe der Einrichtung möglich, so
daß Raum
gespart wird.
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- 1
- Folienritzmesser
- 2
- Obergurt
- 3
- Förderbahn
- 4
- Vakuumrad
- 4'
- Vakuumrad
- 5
- Obergurt
- 6
- Obergurt
- 7
- Kamera
- 8
- Wendetrommel
- 9
- Messer
- 10
- Trommel
- 11
- Messer
- 12
- Motor
- 13
- Schwenkarm
- 14
- Schwenkarm
- 15
- Obergurt
- 16
- Messertisch
- 17
- Schlagmesser
- 17'
- Schlagmesser
- 18
- Schwenkarm
- 19
- Messer
- 20
- Messer
- 21
- Inneneinschlagpapier
- 22
- Cellophanfolie
- 23
- Kartonzuschnitt
- 24
- Verpackungsbehälter
- 25
- Zigarette
- 26
- Behälterstirnseite
- 27
- Wertmarkenteil
- 28
- Kartonrest
- 29
- Vakuumöffnung
- 30
- Zigarettenpackung
- 31
- Förderrichtung