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Die vorliegende Erfindung liegt auf
dem Gebiet des Melkens von Tieren, insbesondere von Kühen. Insbesondere
betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung zum Melken und
ein Verfahren zum Desinfizieren melktechnischer Komponenten bzw.
einer Melkanlage.
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Obwohl die Erfindung nachfolgend
mit bezug auf den Einsatz in Melkanlagen zum Melken von Kühen beschrieben
wird, sei aber darauf hingewiesen, dass die Erfindung bei allen
Melkanlagen für
Tiere eingesetzt werden kann, die Milch abgeben. Insbesondere ist
die Erfindung zum Einsatz an Melkanlagen von Kühen, Schafen, Ziegen, Pferden,
Eseln, Kamelen, Lamas und Dromedaren, Elchen, Rentieren und Büffeln und
sonstigen Säugetieren
geeignet.
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Unter „desinfizieren" wird hier das Desinfizieren
der Melkanlage insgesamt oder einzelner melktechnischer Komponenten,
mit dem Ziel die Keim- und Erregerkonzentration zu verringern, verstanden. Dazu
gehört
insbesondere auch das Reinigen der einzelnen melktechnischen Komponenten,
um Keime, Bakterien oder dergleichen abzutöten bzw. deren Anzahl zu verringern.
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Zur Desinfektion wird in regelmäßigen Abständen das
Melkzeug und die Anlage insgesamt einem kombinierten Reinigungs-
und Desinfektionsvorgang unterzogen, um die Anlage von Fremdstoffen zu
reinigen und eine Verbreitung von Krankheitskeimen zu verhindern.
Ein Spülen
oder eine Teildesinfektion einzelner Teile wie z.B. dem Melkzeug
kann nach jedem Melkvorgang erfolgen, während die gesamte Melkanlage
beispielsweise nach einer gewissen Anzahl an Tieren oder nach dem
Melken der Herde desinfiziert wird.
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Bisherige Anlagen werden meist mit
Reinigungs- bzw. Desinfektionsmitteln unter Verwendung von z.B.
Peressigsäure
desinfiziert. Ein solches Verfahren ist z.B. in der
DE 195 41 646 A1 beschrieben. Ein
weiteres Reinigungsverfahren ist in der WO 00/067561 A1 offenbart.
Ein weiteres Verfahren wird mittels UV-Strahlung durchgeführt, was
aber aufwändig
und teuer ist.
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Deshalb werden im Stand der Technik
häufig Desinfektionsmittel
Basis von Peressigsäure
verwendet. Nachteilig daran ist, dass es einen gewissen Anteil an
Bedienpersonen gibt, die bei zu häufigem Kontakt mit diesem Desinfektionsmittel
Verträglichkeitsprobleme
damit haben.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung
liegt deshalb darin, eine Vorrichtung zum Melken und ein Verfahren
zum Reinigen melktechnischer Komponenten zur Verfügung zu
stellen, welche bzw. welches bessere Eigenschaften bietet.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist Gegenstand
des Anspruchs 1 und das erfindungsgemäße Verfahren ist Gegenstand
des Anspruchs 10. Bevorzugte Weiterbildungen sind Gegenstand der
Unteransprüche.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Melken eines
Tieres umfasst wenigstens eine Milchleitung, wenigstens eine Vakuumleitung,
wenigstens ein Melkzeug und wenigstens eine Aufbereitungseinrichtung.
Die Aufbereitungseinrichtung ist vorgesehen, um aus wenigstens einem
Desinfektionsmittelgrundstoff durch chemische Reaktion ein Desinfektionsmittel
herzustellen. Das Desinfektionsmittel ist dazu geeignet, die Vorrichtung
zu reinigen und zu desinfizieren.
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Das erfindungsgemäße Verfahren beinhaltet den
Schritt der Aufbereitung des Desinfektionsmittels aus dem wenigstens
einem Desinfektionsmittelgrundstoff. Anschließend wird wenigstens eine melktechnische
Komponente mit dem aufbereiteten Desinfektionsmittel gereinigt.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung und das erfindungsgemäße Verfahren
haben viele Vorteile.
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In einer bevorzugten Weiterbildung
der Erfindung enthält
das (fertig aufbereitete) Desinfektionsmittel Chlordioxid. Der Anteil
an Chlordioxid an dem gesamten Desinfektionsmittel bzw. die Konzentration des
Chlordioxids kann variabel sein und an die konkrete Reinigungssituation
angepasst sein, um flexibel auf die jeweiligen Anforderungen reagieren
zu können.
So kann eine höhere
Konzentration des desinfizierenden Mittels in der Desinfektionslösung beispielsweise
in bestimmten zeitlichen Abständen
oder nach einer vorbestimmten oder wählbaren Anzahl an Melkvorgängen gewählt werden.
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Die Verwendung von Chlordioxid in
wässriger
Lösung
zur Reinigung und Desinfektion hat viele Vorteile. Chlordioxid (ClO2)
wird schon erfolgreich zur Schwimmbaddesinfektion eingesetzt. Da
das fertige Lösungsmittel
instabil ist, darf es nicht transportiert werden, sondern muß an Ort
und Stelle hergestellt werden. Gegenüber Chlor weist Chlordioxid
den Vorteil der erheblich höheren
Oxidationskraft (etwa 2,5-fach) auf. Außerdem weist Chlordioxid einige Nachteile
nicht auf, die mit dem Einsatz von Chlor verbunden sind, wie beispielsweise
die Problematik der Haloforme.
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Ein weiterer Vorteile beim Einsatz
von Chlordioxid ist, dass die Geruchsbelästigung im Vergleich zu dem
Einsatz von Peressigsäure
abnimmt. Außerdem
wird der Biofilm zuverlässig
beseitigt. Dadurch, dass Chlordioxid keine organische Substanz ist,
wird das Allergiepotential verringert. Ebenso bildet Chlordioxid
auch keine toxischen Stoffe wie Trihalogenmethane, Chlorphenole
und Chloramine und es ist für den
Einsatz in der Aufbereitung und zur Desinfektion von Trinkwasser
zugelassen. Die Einwirkzeit kann ebenso gesenkt werden.
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Weiterhin eignet es sich zur Zerstörung von Sporen,
Viren, Bakterien und anderen Krankheitserregern, sowie Phenolen
und THM-Vorläufer.
Es erhöht
die Koagulationsfähigkeit
und entfernt Eisen- und Magnesiumverbindungen zuverlässiger.
Da das Chlordioxid durch chemische Reaktion aus Grundkomponenten
hergestellt wird, müssen
nur kleine Mengen an Grundkomponenten transportiert werden, was
die Transport- und Lagerhaltungskosten verringert.
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Die konventionell eingesetzte Peressigsäure erfordert
ein sicheres Handling und verursacht höhere Betriebskosten, da es
beim Transport ein Gefahrstoff ist. Außerdem ist es eine organische
Substanz, bei der Allergiepotential für Mensch und Tier besteht. Weiterhin
werden Biofilm, Fette, Schleim und Ablagerungen nicht abgebaut,
wie es bei Chlordioxid der Fall ist.
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Bei Desinfektion über Chlor an sich besteht bei
unsachgemäßer Handhabung
Verätzungsgefahr und
es bestehen weitere Gefahren, wie das Ausgasen oder Verätzen von
Haut und Augen. Auch demgegenüber
bietet Chlordioxid erhebliche Vorteile, genau wie gegenüber der
Desinfektion mit kochendem Wasser, da dort erhebliche Energiekosten
entstehen und ein hoher Zeitaufwand benötigt wird.
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Zur Steuerung des Aufbereitungsvorganges ist
vorzugsweise eine Steuereinrichtung vorgesehen, die entsprechende
Anteile an Wasser und Desinfektionsmittelgrundstoff zusammenführt, so
dass der Desinfektionsmittelgrundstoff zum Desinfektionsmittel reagieren
kann.
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Die Chlordioxidlösung kann z.B. hergestellt werden,
wie es in z.B. in der deutschen Patentanmeldung
DE 195 18 464 A1 beschrieben
ist. Aber es sind auch andere im Stand der Technik bekannte Vorrichtungen
und Verfahren zur Herstellung einer Chlordioxidlösung möglich.
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Vorzugsweise werden zwei, drei, vier,
fünf oder
mehr Desinfektionsmittelgrundstoffe zur Aufbereitung des Desinfektionsmittels
verwendet. Die Desinfektionsmittelgrundstoffe reagieren erst zu
dem Desinfektionsmittel, wenn sie zusammengeführt werden, so dass sich bei
z.B. getrennter Lagerung eine nahezu unbegrenzte Lagerfähigkeit
ergibt. Vorzugsweise werden die einzelnen Stoffe in wässriger
Lösung
zusammengeführt
bzw. aufgelöst.
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Als Desinfektionsmittelgrundstoffe
eignen sich beispielsweise Natriumchlorit, Natriumchlorat, Caroat,
oder ein Alkalichlorid und ein Alkali- oder Erdalkalichlorit, wobei
Caroat ein Dreifachsalz aus Metallperoxomonosulfat, Metallhydrogensulfat
und Metallsulfat ist.
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Vor der Aufbereitung zu dem Desinfektionsmittel
werden die Desinfektionsmittelgrundstoffe wenigstens teilweise voneinander
getrennt bevorratet, so dass ein erster Desin fektionsmittelgrundstoff
nicht in direktem Kontakt mit einem zweiten Desinfektionsmittelgrundstoff
ist.
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Vorzugsweise wird wenigstens ein
Desinfektionsmittelgrundstoff und besonders bevorzugt wenigstens
ein erster und ein zweiter Desinfektionsmittelgrundstoff jeweils
als im wesentlichen trockener Feststoff bevorratet. Einzelne oder
alle Desinfektionsmittelgrundstoffe können dabei in Pulverform vorliegen.
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Es ist aber auch möglich, dass
einzelne Desinfektionsmittelgrundstoffe bei der Herstellung an sich
zunächst
in Pulverform vorliegen, jedoch anschließend insgesamt in Tablettenform
gepresst werden. Die unterschiedlichen Desinfektionsmittelgrundstoffe
können
in der Tablette beispielsweise durch ein Bindemittel gehalten werden,
welches die verschiedenen Stoffe zusammenhält und gleichzeitig zuverlässig voneinander
trennt.
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Genauso können die einzelnen Desinfektionsmittelgrundstoffe
auch jeweils von einer separaten Schutzhülle umgeben sein, wie beispielsweise von
einer dünnen
Gelatineschicht oder dergleichen. Durch derartige Schutzhüllen kann
eine zuverlässige Trennung
der einzelnen Desinfektionsmittelgrundstoffe erreicht werden. Bei
geeigneter Materialwahl der Schutzhülle löst sich diese bei Kontakt mit
Wasser schnell auf, so dass die unterschiedlichen Bestandteile umgehend
miteinander reagieren können, um
das Desinfektionsmittel in kurzer Zeit wirksam zur Verfügung zu
stellen.
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Insofern ist es auch bevorzugt, dass
ein erster Desinfektionsmittelgrundstoff und wenigstens ein zweiter
Desinfektionsmittelgrundstoff in nur einer Tablette gemeinsam vorliegen,
wobei die Verteilung in dieser Tablette dann vorzugsweise statistisch
ist.
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Eine Tablettenform bietet den Vorteil,
dass für
eine bestimmte Menge Desinfektionsmittel eine entsprechende Menge
Wasser bzw. Lösungsmittel und
1 Tablette bzw. eine festgelegte Anzahl an Tabletten erforderlich
ist. Die Dosierung pro Stück
ist dann einfach zu handhaben, so dass die Anfertigung der gewünschten
Desinfektionsmittelmenge zuverlässig
und einfach ist. Andererseits bietet die Dosierung in Pulverform
den Vorteil der größeren Flexibilität, da eine
höhere
Konzentration des Desinfektionsmittels durch Zugabe entsprechend
größerer Mengen
an Desinfektionsmittelgrundstoffen herstellbar ist. Auch die Anpassung
an die gewünschte
Menge Desinfektionsmittel ist bei Pulverform einfach.
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Die Erfindung eignet sich insbesondere
auch für
den Einsatz zur Desinfektion von z.B. Reinigungsbürsten zur
Euterreinigung. In automatischen Melksystemen wird ein Tier vollautomatisch
gemolken. Dazu wird vor dem Melkvorgang das Euter gereinigt. Zur
Reinigung wird z.B. eine rotierende Bürste eingesetzt, die unter
das Euter des zu melkenden Tieres verfahren wird. Nach erfolgter
Euterreinigung kann das Tier gemolken werden.
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Bei einer im Stand der Technik bekannten Reinigungsvorrichtung
zur Behandlung des Euters wird eine an dem freien Ende eines beweglichen
Trägers
drehbar gelagerte zylindrische Bürste
von einer Ausgangslage in eine Wirklage, in der die Bürste in Wirklage
mit dem Euter ist, verfahren. Wenn der Träger vollständig ausgefahren ist und die
Bürste
sich in der Endlage befindet, wird die Bürste drehend angetrieben, um
die Zitzen und das Euter insgesamt zu reinigen. Nach Beendigung
des Reinigungsvorganges wird der Träger mit der Bürste in
die Ausgangslage zurückverfahren.
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Um die Übertragung von Bakterien und
Erregern von einem Tier auf das nächste zu verhindern, wird die
Bürste
nach jedem Reinigungsvorgang desinfiziert. Dazu kann die Bürste unter
eine Haube verfahren werden, wo die Bürste gespült und gereinigt wird. Es ist
auch möglich,
dass sich die Bürste
in der Ausgangslage unter einer Haube oder dergleichen befindet,
welche abspritzenden Wasser und dergleichen bei der Desinfektion
und Reinigung der Bürste zurückhält.
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Die Bürste kann um eine hohle zentrale
Achse rotierbar sein. Durch die zentrale Achse kann der Bürste dann
Wasser, Reinigungs- und Desinfektionsmittel zugeführt werden.
Zur besseren Verteilung der Mittel sind in der Außenwand
der zentralen Rotationsachse dazu vorzugsweise über einem Großteil der
Fläche
Löcher
statistisch verteilt vorgesehen. Durch diese Löcher kann das Desinfektionsmittel
aus der zentralen Achse austreten und die einzelnen Borsten oder
Bürstenhaare
benetzen, um diese zu reinigen und zu desinfizieren.
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In einer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
sowohl aus der über
der Bürste
angeordneten Schutzeinrichtung Spül- und Desinfektionsmittel
auf die Reinigungsbürste
gesprüht
werden kann, als auch, dass Spül-
und Desinfektionsmittel in die zentrale Achse der Bürste geleitet
wird, welches dann über
die Löcher
austritt und die Bürste
benetzt. Durch die zentrale Einbringung des Desinfektionsmittels kann
eine besonders effektive Desinfektion erfolgen, da die einzelnen
Borsten bzw. Bürstenhaare
von der Mitte aus benetzt werden. Das sorgt für eine zuverlässige Benetzung
der gesamten Oberfläche
der Borsten, insbesondere da die Bürste während der Einbringung des Desinfektionsmittels
in Rotation versetzt werden kann, um so auch den Einfluss der Schwerkraft
auszugleichen. Eine Rotation kann auch bei der anschließenden Spülung der
Reinigungsbürste
sinnvoll sein, um das Desinfektionsmittel zuverlässig zu entfernen.
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Möglich
ist auch, dass an der Abdeckeinrichtung eine Anzahl an Sprühdüsen oder
dergleichen vorgesehen sind, um die Reinigungsbürste in der Ausgangsposition
bzw. in der Desinfektionsposition mit Desinfektionsmittel zu besprühen. Beispielsweise können 3,
6, 8, 12, 16 oder 24 Düsen
vorgesehen sein, um gleichmäßig Desinfektionsmittel
von außen auf
die Bürste
aufzutragen. Beim Sprühen
kann sich die Bürste
drehen, vorzugsweise nicht so schnell, dass das gesamte Desinfektionsmittel
direkt wieder über
die Zentrifugalkraft abgeschleudert wird. Möglich sind z.B. Umdrehungsgeschwindigkeiten
von 30 bis 900 und vorzugsweise im Bereich um 200 Umdrehungen pro
Minute. Nach der Desinfektion kann mit Wasser gespült und anschließend geschleudert
werden, um die Bürste
zu trocknen. Dabei sind höhere Drehzahlen
möglich.
In einer Ausgestaltung wird mit 700 Umdrehungen pro Minute geschleudert.
Eine mögliche
Eutereinigung ist in der deutschen Patentanmeldung
DE 295 10 417 U1 offenbart,
auf deren Inhalt hier explizit Bezug genommen wird.
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Nach der Reinigung kann das Euter
mit einer separaten Einrichtung stimuliert werden, um das Melken
vorzubereiten. Die Erfindung kann sowohl zur Desinfektion der Reinigungseinrichtungen
als auch zur Desinfektion einer Stimulierungseinrichtung oder der
milchabführenden
oder den sonstigen melktechnischen Komponenten eingesetzt werden.
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Nach dem Melken wird das Euter in
der Regel nachbehandelt, indem das Euter desinfi ziert und/oder gepflegt
wird. Auch zur Desinfektion derartiger Pflegebehandlungseinrichtungen
kann eine erfindungsgemäße Vorrichtung
bzw. das erfindungsgemäße Verfahren
vorgesehen und angepasst sein.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung
aller zuvor beschriebenen Ausgestaltungen ist wenigstens ein Sensor
vorgesehen, der die Erreger- oder Keimbelastung auf bzw. an oder
in der zu desinfizierenden Komponente misst und die Dauer der Desinfektion
an die aktuelle Belastung anpasst. Ebenso kann auch die Konzentration
oder Temperatur der Desinfektionslösung in Abhängigkeit des Messergebnisses
gewählt
werden.
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Bevorzugt ist auch, dass die Desinfektionsdauer
oder die Desinfektionstemperatur oder die Konzentration des Desinfektionsmittels
an ein Zellzahlergebnis beim letzten Melken des Tieres anzupassen,
das in Kontakt mit der zu desinfizierenden Komponente war. Beispielsweise
kann bei einer Zellzahlbestimmung während des Melkens eine anschließende Desinfektion
des Melkzeuges durch einen Steuerung veranlasst werden, wenn die
Zellzahl in der Milch oder dem Vor- oder Nachgemelk ein vorbestimmtes
Maß überschreitet,
während
bei Einhalten der Grenzwerte z.B. nur ein Spülen oder Reinigen erfolgt.
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Ebenso kann bei einer Reinigungsbürste die Intensität der Desinfektion
derselben in Abhängigkeit von
dem Ergebnis des vorhergehenden Melkvorgangs oder der vorhergehenden
Melkvorgänge
gewählt
werden, wenn z.B. kein separater Sensor an der Reinigungsbürste vorgesehen
ist. Aber auch mit Sensor kann die Intensität (Zeit, Temperatur, Konzentration.
Stoffauswahl) der Desinfektion in Abhängigkeit von verschiedenen
Parametern erfolgen, um eine Krankheitsübertragung zuverlässig zu
vermeiden.
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Bei der Desinfektion kann auch ein
zweites oder auch ein drittes Desinfektionsmittel unterstützend eingesetzt
werden, um den Desinfektionsprozeß zu beschleunigen oder zu
verbessern. Beispielsweise ist der Zusatz von Wasserstoffperoxid
oder Ozon möglich.
Auch der Zusatz eines an sich bekannten Reinigungsmittels ist möglich.
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Die vorliegende Erfindung wird anhand
eines Ausführungsbeispiels
einer Reinigungseinrichtung zur Euterreinigung in Verbindung mit
der Zeichnung nachfolgend erläutert.
In der Zeichnung ist eine schematisierte Draufsicht auf einen Melkstand
gezeigt.
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Bei dem in der Figur gezeigten Ausführungsbeispiel
handelt es sich um eine Reinigungsstation eines Melkstandes, wie
er beispielsweise aus dem
DE-U-295
10 417 bekannt ist. Dieser Melkstand weist mehrere in Laufrichtung
der zu melkenden Tiere, hier Kühe,
hintereinander angeordnete Boxen auf. In der ersten Box befindet
sich die Reinigungsstation. In den nachfolgenden Boxen wird jeweils
ein Melkzeug an eine zu melkende Kuh angelegt.
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Das gezeigte Ausführungsbeispiel verdeutlicht
lediglich eine Reinigungsstation. Ebenso kann erfindungsgemäß auch eine
sonstige Behandlungseinrichtung zur Desinfektion vorgesehen sein.
Insbesondere Stimulierungs-, Desinfektions- und Nachbehandlungseinrichtungen
zur Pflege und/oder Desinfektion können erfindungsgemäß verwirklicht
werden.
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An dieser Stelle sei nochmals darauf
hingewiesen, dass vorzugsweise auch die gesamte Melkanlage durch
das erfindungsgemäße Verfahren
desinfiziert wird. Dazu sind auch ansonsten konventionelle Verfahren
einsetzbar, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt sind. Beispielsweise
ist die Reinigung auch über
ein Stapelverfahren möglich.
Ebenso können
verschiedene Desinfektions- und Reinigungsvorgänge nacheinander ablaufen,
wobei das Desinfektionsmittel einzelner Durchläufe wieder aufgefangen und
wiederverwendet wird. Dazu kann auch ein Nachschärfen des Desinfektionsmittels
statt finden. Ebenso kann die Temperatur oder die Verweildauer bei
der Desinfektion gewählt
werden, wie es im Stand der Technik bekannt ist.
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Grundsätzlich sind bei der Desinfektion
deshalb dieselben Schritte möglich
wie sie in der deutschen Patentanmeldung
DE 195 41 646 A1 beschrieben
sind. Bevorzugterweise werden die Verfahrensschritte in einer anderen
Ausführung ähnlich den
in der WO 00/067561 A1 offenbarten Schritten durchgeführt, wobei
in beiden Fällen
das Desinfektionsmittel vorzugsweise Chlordioxid enthält.
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Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
der Reinigungsstation ist eine rotierend angetriebene Bürste 2 an
dem freien Ende eines Trägers 4 der
Reinigungseinrichtung dreh bar gelagert. Der Träger 4 ist in einer
ersten Führung 6 längsverschieblich
gelagert. Diese erste Führung 6 wird
wiederum als querverschieblich quer zu der Führungsrichtung der ersten Führung 6 in
einer zweiten Führung 8 geführt, welche
entlang einer ortsfesten Schiene 10 läuft.
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Durch diese Ausgestaltung kann die
Bürste 2 in
einem orthogonalen Koordinatensystem bewegt werden, wobei die erste
Führung 6 eine
Bewegung in X-Richtung erlaubt und die zweite Führung 8 eine Bewegung
in Y-Richtung, wobei die durch die X-Richtung und die Y-Richtung
aufgespannte Ebene im wesentlichen parallel zum Boden ausgerichtet
ist. Darüber
hinaus kann durch ein Verschwenken des Trägers 4 bzw. eine lineare
Verschiebung aus der Zeichenebene heraus die Bürste 2 auch in Z-Richtung verfahrbar
sein.
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Die Führungen 6, 8 sowie
die Schiene 10 befinden sich in einem Technikraum 12,
welcher über ein
Sperrgitter 14 von einem Gang 16 für die Kühe getrennt
ist. Eine die Kühe
in der Reinigungsstation aufnehmende Box 20 hat an ihrer
vorderen und an ihrer hinteren Stirnseite weitere Gitter 22 und
an seiner dem Technikraum 12 abgewandten Längsseite
zwei verschwenkbar gelagerte und automatisch angesteuerte Ein- und
Auslasstüren 24, 26.
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In der Box 20 sind schematisch
sechs Fußabdrücke einer
zu melkenden Kuh gezeigt. Es handelt sich hierbei um die vorderen
Hufpaare 28 eines großen
und eines kleinen Tieres sowie die hinteren Hufpaare 30a eines
kleinen Tieres und 30b eines großen Tieres.
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Ein sich in dem Gang 16 befindendes
zu melkendes Tier gelangt durch die geöffnete Einlasstür 24 zunächst in
die Box 20. Die Einlasstür 24 schließt sich
automatisch. Unabhängig
von der Größe des Tieres
fährt danach
die sich zunächst
in einer Ausgangslage innerhalb des Technikraumes 12 befindliche
Bürste
durch das Sperrgitter 12 in die Box 20 in X-Richtung,
bis die Endlage hinsichtlich der X-Koordinate erreicht ist.
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Sobald die Reinigungsstellung hinsichtlich der
X-Koordinate erreicht ist, fährt
der Träger
4 zusammen
mit der Bürste
2 entlang
der Längserstreckung
der Schiene
10 in Y- Richtung,
bis die Reinigungsstellung hinsichtlich der Y-Richtungskoordinate und
somit die Endlage erreicht ist. Diese kann variabel sein und beispielsweise
durch eine Einrichtung ermittelt werden, wie sie aus der
DE-A-199 01 241 zur
groben Positionierung des Melkzeuges unterhalb des Euters einer
Kuh bekannt ist.
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Bei den in dem Ausführungsbeispiel
gezeigten ersten und zweiten Führungen 6, 8 handelt
es sich um herkömmliche
Nutenführungen.
Der Antrieb erfolgt jeweils über
einen hier nicht dargestellten Antriebsmotor, dessen Antriebsrad
einerseits auf den Träger 2 und
andererseits auf die Schiene 10 wirkt. Das Drehmoment der
jeweiligen Motoren wird überwacht.
Das entsprechende Signal wird einer hier nicht dargestellten Auswerteeinrichtung
zugeleitet.
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Stößt die Bürste 2 beim Verfahren von der Ausgangslage
in die Endlage beispielsweise gegen das Bein einer in der Box 20 stehenden
Kuh, so steigt das Drehmoment des Antriebsmotors unvermittelt stark
kann, was die Auswerteeinrichtung erkennt. Diese wirkt auf den betreffenden
Antriebsmotor derart ein, dass der Motor gestoppt und gegebenenfalls in
umgekehrter Richtung angetrieben wird.
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Nach erfolgter Reinigung des Euters
fährt die Bürste in
die Ausgangsstellung zurück
und wird mit einem Desinfektionsmittel desinfiziert, bevor dass Euter
des nächsten
Tieres gereinigt wird. Das Desinfektionsmittel enthält Chlordioxid,
welches nur begrenzt lagerfähig
ist und nicht überörtlich transportiert werden
darf. Deshalb wird das Desinfektionsmittel vor Ort bei Bedarf hergestellt,
indem Desinfektionsmittelgrundstoffe gleichzeitig in Wasser gelöst werden.
Dazu eignen sich z.B. Alkali- und/oder Erdalkalichlorit und ein
Gemisch aus Caroat und Alkalichlorid. Es ist auch möglich Alkali-
und/oder Erdalkalichlorit und Alkalimetallperoxodisulfat in Wasser
zu lösen.
Möglich
ist die Herstellung auch über
die Lösung von
Alkali- oder Erdalkalichlorit und Eisen- oder Aluminiumsalz in Wasser
oder auch Erdalkalichlorit. Bezüglich
der Herstellung wird beispielsweise auf die
DE 195 18 464 A1 und dort
auf Spalte 1, Zeile 1 bis Spalte 6, Zeile 47 und insbesondere Spalte
1, Zeile 54 bis 5, Zeile 14 verwiesen.
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Das Desinfektionsmittel wird in der
zentralen Achse der Bürste
zugeführt
und über
kleine Löcher auf
die gesamte Bürste
verteilt, so dass eine zuverlässige
Desinfektion er folgt.
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Anschließend wird mit reinem Wasser
nachgespült,
um das Desinfektionsmittel abzuspülen und die Bürste zum
Trocknen geschleudert.
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- 2
- Bürste
- 4
- Träger
- 6
- Erste
Führung
- 8
- Zweite
Führung
- 10
- Schiene
- 12
- Technikraum
- 14
- Sperrgitter
- 16
- Gang
- 20
- Box
- 22
- Gitter
- 24
- Einlasstür
- 26
- Auslasstür
- 28
- Vorderes
Hufpaar
- 30a
- Hinteres
Hufpaar, kleines Tier
- 30b
- Hinteres
Hufpaar, großes
Tier