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DE10247192A1 - Lagereinheit einer Auszugsvorrichtung für ein Haushaltsgerät - Google Patents

Lagereinheit einer Auszugsvorrichtung für ein Haushaltsgerät Download PDF

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Abstract

Die Erfindung geht aus von einer Lagereinheit (1) einer Auszugsvorrichtung für ein Haushaltsgerät (10), insbesondere für ein Gargerät, mit wenigstens einer Beschichtung (11, 12) sowie mit zumindest einer Sichtfläche (13) und zumindest einer Lagerfläche (14). DOLLAR A Um eine gattungsgemäße Lagereinheit (1) mit gesteigerter Flexibilität hinsichtlich einer Funktionsanpassung bereitzustellen, wird insbesondere vorgeschlagen, dass die Sichtfläche (13) von der Beschichtung (11) gebildet ist und sich hinsichtlich dem Werkstoff von der Lagerfläche (14) unterscheidet.

Description

  • Die Erfindung geht aus von einer Lagereinheit einer Auszugsvorrichtung für ein Haushaltsgerät nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der DE 199 49 239 A1 ist eine gattungsbildende Lagereinheit einer Auszugsvorrichtung für ein Gargerät bekannt. Die als Außenschiene ausgebildete Lagereinheit weist ein zu einer Garraumwandung hin offenes C-Profil auf. Die Lagereinheit ist über im inneren Bereich des C-Profils angeordnete Lagerflächen bzw. Laufflächen auf in einer Führung angeordnete Rollen ausziehbar gelagert und weist an seiner zur Garraumwandung abgewandten Seite eine Sichtfläche auf, d.h. eine Fläche, die bei herkömmlicher Bedienung des Gargeräts im Sichtfeld eines Bedieners liegt. In einem Ausführungsbeispiel sind die Führung und die Lagereinheit mit einer hochtemperaturfesten Hartstoffbeschichtung versehen.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht insbesondere darin, eine gattungsgemäße Lagereinheit mit gesteigerter Flexibilität hinsichtlich einer Funktionsanpassung bereitzustellen. Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche gelöst, während vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung den Unteransprüchen entnommen werden können.
  • Die Erfindung geht aus von einer Lagereinheit einer Auszugsvorrichtung für ein Haushaltsgerät, insbesondere für ein Gargerät, mit wenigstens einer Beschichtung sowie mit zumindest einer Sichtfläche und zumindest einer Lagerfläche.
  • Es wird vorgeschlagen, dass die Sichtfläche von der Beschichtung gebildet ist und sich hinsichtlich dem Werkstoff von der Lagerfläche unterscheidet. Unter Sichtfläche soll in diesem Zusammenhang eine Fläche verstanden werden, die einem Bediener beim gewöhnlichen Betrieb zur Ansicht kommt, während unter einer Lagerfläche Flächen verstanden werden sollen, die einer Gleit- und/oder Rollreibung während des Betriebs ausgesetzt sind. Die Sichtfläche und die Lagerfläche können vorteilhaft jeweils gezielt auf deren Funktion ausgelegt und die Flexibilität hinsichtlich einer Funktionsanpassung kann erhöht werden. Die Lagerfläche kann von einem Basiswerkstoff der Lagereinheit oder kann besonders vorteilhaft ebenfalls von einer Beschichtung gebildet sein, die gegenüber dem Basiswerkstoff verbesserte Lagereigenschaften aufweist.
  • Mit einem kostengünstigen Basiswerkstoff, wie beispielsweise Edelstahl oder einer Aluminiumlegierung, können bei der Sichtfläche neben wirkenden mechanischen, thermischen und/oder chemischen Belastungen insbesondere auch optische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Insbesondere für ein Gargerät mit einer Pyrolysefunktion kann besonders vorteilhaft eine Lagereinheit erreicht werden, die während des Pyrolysebetriebs in einem Garraum belassen und mitgereinigt werden kann, ohne dass an dieser zumindest an einer Sichtfläche Verfärbungen oder sonstige Funktionseinbußen auftreten. Dabei ist die die Sichtfläche bildende Beschichtung vorzugsweise aus einem bis mindestens 500°C temperaturbeständigen und chemisch beständigen Werkstoff gebildet, wie insbesondere aus Email, einem anorganischen Werkstoff auf einer Glas-Keramikbasis, wie z.B. Cr2O3, TiO2, oder aus einem temperaturstabilen Hartmetall, wie z.B. WC/Co (Wolfram-Carbid/Kobalt). Für Werkstoffbezeichnungen werden grundsätzlich allgemein gängige Abkürzungen aus dem Periodensystem verwendet. Die Beschichtung kann dabei mittels verschiedener, dem Fachmann als sinnvoll erscheinender Beschichtungsverfahren aufgebracht sein, beispielsweise mittels einem CVD-Verfahren (Chemical Vapour Deposition, Chemisches Dampfablagerungsverfahren) oder einem PVD-Verfahren (Physical Vapour Deposition, Physikalisches Dampfablagerungsverfahren), wie einem thermischen Spritzen, usw.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Farbe der Beschichtung einen Helligkeitswert kleiner 0,5 aufweist, wobei von einem kegelförmigen HSV-Farbkoordinatensystem (Hue, Saturation, Value/Brightness-Diagramm) ausgegangen wird, bei dem Schwarz einen Helligkeitswert von 0 und insbesondere Weiß einen Helligkeitswert von 1 aufweist. Verschmutzungen der Lagereinheit können durch eine Beschichtungsfarbe mit einem Helligkeitswert kleiner 0,5 und insbesondere kleiner 0,2, d.h. mit dunklen Farben, vorteilhaft kaschiert werden. Grundsätzlich sind sämtliche Farben denkbar, wie beispielsweise Dunkelblau, Dunkelrot usw. Bei Gargeräten wird jedoch die Farbe vorteilhaft weitestgehend an die Farbe eines verbrannten Speisebestandteils angepasst, so dass als Beschichtungsfarbe vorzugsweise Dunkelbraun, Dunkelgrau oder auch Schwarz gewählt wird.
  • Die erfindungsgemäße Lösung kann bei verschiedenen Lagereinheiten eines Auszugssystems angewandt werden, wie beispielsweise bei einem Führungsteil mit einer Sichtfläche usw., jedoch besonders vorteilhaft bei einer Außenschiene, die besonders häufig mit ihrer Sichtfläche direkt im Sichtfeld eines Bedieners liegt.
  • Eine zu der in Patentanspruch 1 vorgeschlagenen Lösung verwandte technologische Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe besteht ferner darin, dass die Beschichtung auf einer Nanotechnologie basierend hergestellt ist, wobei unter Nanotechnologie insbesondere ein Verfahren zur Immobilisierung und Modifizierung einzelner Moleküle und zur Erreichung gewünschter Nanostrukturen verstanden werden soll. Die Beschichtung kann besonders exakt auf die Funktion bzw. Funktionen der Lagereinheit angepasst werden. Die Lagereinheit kann dabei vollständig oder besonders vorteilhaft nur in einem Teilbereich mit einer Beschichtung oder auch in mehreren Teilbereichen mit unterschiedlichen, auf einer Nanotechnologie basierenden Beschichtungen versehen sein, die jeweils auf unterschiedliche Funktionen ausgelegt sein können. Entsprechende Beschichtungen eignen sich besonders zur Bildung von Lagerflächen, jedoch grundsätzlich auch zur Bildung von Sichtflächen.
  • Die Beschichtung kann dabei durch verschiedene, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende, auf Nanotechnologie basierende Prozesse hergestellt sein, wie beispielsweise durch elektronen-induzierende Prozesse usw. Als besonders vorteilhaft haben sich jedoch so genannte Sol-Gel-Prozesse gezeigt, beispielsweise auf Basis von Oxiden, Carbiden und/oder Nitriden, der Elemente Al, Si, Zr und/oder Ti, bei denen einzelne Partikel mit einem Durchmesser von wenigen hundert Nanometern in flüssiger Form verwendet und in ein Gel überführt werden.
  • Die erfindungsgemäße Lösung kann bei verschiedenen Haushaltsgeräten eingesetzt werden, jedoch besonders vorteilhaft bei Gargeräten mit einer Pyrolysefunktion. Mit der erfindungsgemäßen Lösung kann eine vorteilhaft auf die Pyrolysefunktion ausgelegte Lagereinheit und eine auf die Pyrolysefunktion ausgelegte Auszugsvorrichtung erreicht werden, die während der Pyrolyse in einem Garraum belassen und durch die Pyrolyse gereinigt werden kann.
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigennreise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
  • Es zeigen:
  • 1 einen Backofen von vorn,
  • 2 einen Ausschnitt einer Auszugsvorrichtung des Backofens aus 1 mit einem Teilschnitt und
  • 3 einen Schnitt entlang der Linie III-III in 2.
  • 1 zeigt einen Backofen 10 mit einer Pyrolysefunktion von vorn mit einem von einer Muffel 19 und einer Backofentür 20 begrenzten Garraum 21. An seitlichen Muffelwandungen ist eine pyrolysefeste Auszugsvorrichtung befestigt, auf der ein Backblech 22 ausziehbar gelagert ist.
  • Die Auszugsvorrichtung weist an jeder seitlichen Muffelwandung vier verschiedene Lagereinheiten 1, 2, 3, 4 auf, und zwar eine an der Muffelwandung befestigte Innenschiene 2, einen Käfig 4, im Käfig 4 gelagerte Kugeln 3 und eine über die Kugeln 3 ausfahrbare Außenschiene 1 (2 und 3). Die Außenschiene 1 weist ein zur Muffelwandung offenes C-Profil mit einer an der Muffelwandung abgewandten Seite, in den Garraum 21 weisenden Sichtfläche 13 und im inneren Bereich des C-Profils einer oberen und einer unteren Lagerfläche 14, 14' bzw. Lauffläche auf.
  • Der innerhalb des C-Profils der Außenschiene 1 angeordnete Käfig 4 weist ebenfalls ein zur Muffelwandung hin offenes C-Profil auf, indem im oberen Bereich in Längsrichtung nebeneinander zwei Kugelreihen und im unteren Bereich in Längsrichtung nebeneinander zwei Kugelreihen angeordnet sind, über die die Außenschiene 1 mit ihren Lagerflächen 14, 14' abgestützt ist, und zwar über Lagerflächen 18 der Kugeln 3.
  • Die ebenfalls innerhalb des C-Profils der Außenschiene 1 und innerhalb des C-Profils des Käfigs 4 angeordnete Führungsschiene 2 weist ein zur Muffelwandung abgewandten Seite hin offenes, topfförmiges Profil mit sich in Richtung Garraum 21 erstreckenden Schenkeln 23, 23' und sich senkrecht nach oben und nach unten erstreckenden Schenkeln 24, 24' auf, wobei die sich senkrecht nach oben und nach unten erstreckenden Schenkel 24, 24' zwischen die Kugelreihen ragen. Die der Muffelwandung zugewandten Kugelreihen sind auf Lagerflächen 17, 17' der Schenkel 23, 23' der Führungsschiene 2 abgestützt.
  • Erfindungsgemäß ist die Sichtfläche 13 der Außenschiene 1 von einer ersten Beschichtung 11 und die Lagerflächen 14, 14' sind von einer zweiten Beschichtung 12 gebildet, die sich hinsichtlich dem Werkstoff unterscheiden. Das C-Profil weist an seiner Außenseite die Beschichtung 11 und an seiner Innenseite die Beschichtung 12 auf. Die Beschichtung 11 ist durch thermisches Spritzen aufgebracht und ist aus Cr2O3 mit einer dunkelgrauen, ins Schwarz gehenden Farbe, die einen Helligkeitswert zwischen 0,2 und 0 aufweist. Die Beschichtung 11 ist mindestens bis 550°C temperaturbeständig sowie chemisch beständig.
  • Die die Lagerflächen 14, 14' bildende Beschichtung 12 ist auf einer Nanotechnologie basierend, in einem Sol-Gel-Prozess hergestellt, und zwar auf der Basis von Oxiden, Carbiden und/oder Nitriden der Elemente Al, Si, Zr und/oder Ti und ist auf die Außenschiene 1 aufgespritzt. Die Beschichtung 12 weist gegenüber einem Basiswerkstoff, und zwar gegenüber einem Edelstahl, aus dem die Außenschiene 1 hergestellt ist, verbesserte Lagereigenschaften auf. Die Beschichtung 12 weist gegenüber dem Edelstahl eine größere Härte auf, so dass im Vergleich zu einer Oberfläche aus dem Edelstahl eine höhere Verschleißfestigkeit, eine längere Lebensdauer, bessere Gleiteigenschaften, eine geringere Rollreibung und insbesondere verbesserte und trotz eines Pyrolysebetriebs zumindest weitgehend gleichbleibende Laufeigenschaften erreicht werden.
  • Neben der Außenschiene 1 weisen die Führungsschiene 2 und die Kugeln 3, die ebenfalls aus demselben Edelstahl hergestellt sind wie die Außenschiene 1, Beschichtungen 15, 16 auf, die der Beschichtung 12 der Außenschiene 1 entsprechen und die die Lagerflächen 17, 17', 18 bilden. Die Beschichtungen 11, 12, 15, 16 sind in den 2 und 3 zur besseren Veranschaulichung überdimensional dick dargestellt. Die Führungsschiene 2 ist auf der der Muffelwandung zugewandten Seite mit der Beschichtung 15 versehen und die Kugeln 3 sind mit der Beschichtung 16 umhüllt.
  • Anstatt beschichtete Kugeln 3 zu verwenden, wäre es auch denkbar, Kugeln aus Si3N4, SiC, Al2O3, ZrO2, SiO2 oder Molybdän-Verbindungen usw. zu verwenden. Ferner wäre denkbar, den Käfig 4 mit einer Beschichtung zu versehen, beispielsweise mit einer den Beschichtungen 12, 15, 16 entsprechenden Beschichtung.
  • 1
    Lagereinheit
    2
    Lagereinheit
    3
    Lagereinheit
    4
    Lagereinheit
    10
    Haushaltsgerät
    11
    Beschichtung
    12
    Beschichtung
    13
    Sichtfläche
    14
    Lagerfläche
    15
    Beschichtung
    16
    Beschichtung
    17
    Lagerfläche
    18
    Lagerfläche
    19
    Muffel
    20
    Backofentür
    21
    Garraum
    22
    Backblech
    23
    Schenkel
    24
    Schenkel

Claims (9)

  1. Lagereinheit (1) einer Auszugsvorrichtung für ein Haushaltsgerät (10), insbesondere für ein Gargerät, mit wenigstens einer Beschichtung (11, 12) sowie mit zumindest einer Sichtfläche (13) und zumindest einer Lagerfläche (14), dadurch gekennzeichnet, dass die Sichtfläche (13) von der Beschichtung (11) gebildet ist und sich hinsichtlich dem Werkstoff von der Lagerfläche (14) unterscheidet.
  2. Lagereinheit (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (11, 12) von einem mindestens bis 500°C temperaturbeständigen Werkstoff gebildet ist.
  3. Lagereinheit (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbe der Beschichtung (11) einen Helligkeitswert kleiner 0,5 aufweist.
  4. Lagereinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerfläche (14) von einer Beschichtung (12) gebildet ist, die gegenüber einem Basiswerkstoff verbesserte Lagereigenschaften aufweist.
  5. Lagereinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Ausbildung als Außenschiene.
  6. Lagereinheit (1, 2, 3) einer Auszugsvorrichtung für ein Haushaltsgerät, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit wenigstens einer Beschichtung (11, 12, 15, 16), dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (12, 15, 16) auf einer Nanotechnologie basierend hergestellt ist.
  7. Lagereinheit (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (12, 15, 16) in einem Sol-Gel-Prozess hergestellt ist.
  8. Lagereinheit nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die auf einer Nanotechnologie basierend hergestellte Beschichtung (12, 15, 16) eine Lagerfläche (14, 17, 18) bildet.
  9. Auszugsvorrichtung mit einer Lagereinheit (1, 2, 3) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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