DE10247152A1 - Remote-Aktivitätscontroller für Personen - Google Patents
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Abstract
Remote-Aktivitätscontroller für Personen, in Form eines tragbaren Geräts mit Displayvorrichtung, interner Uhr, Benutzer-ID-Code und Speichereinrichtung sowie gegebenenfalls geografischer Positionserfassung sowie Bewegungs- und anderen Aktivitätssensoren zur mobilen Erfassung und Speicherung persönlicher Zustandsdaten des Trägers und einer Datenschnittstelle, über die bei Bedarf eine Kommunikationsverbindung zu Vertragspartnern aufgebaut werden kann, um ihnen zumindest zeitweise Daten des Geräts zu übergeben, mit einem Labelkommunikator zum Erfassen der Informationsdaten von benutzten Mess- oder Therapiegeräten einschließlich der von ihnen ermittelten Messdaten sowie der Informationen von Produkten, wie Lebensmitteln, Medikamenten sowie Netzadressen von Vertragspartnern o. dgl., anhand von daran oder darin befindlichen oder in einem Labelalbum gespeicherten Labels sowie mit einer Verbindung zu einem persönlichen elektronischen Gesundheitsbuch, in dem nach einem vorgegebenen Datenschema die relevanten Gesundheitsdaten eingetragen sind und fortwährend um aktuelle Messwerte, Konsumwerte und Verhaltensmuster ergänzt werden, wie z. B. Gewicht, Blutdruck, Temperatur, Puls, Teststreifen und andere chemische Diagnostikwerte, eingenommene Medikamente, verzehrte Speisen, Bewegungsmuster o. dgl. mit Zeitstempel, Chargennummer, Messgerätetypen usw. abgespeichert werden.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen Remote-Aktivitätscontroller für Personen, in Form eines tragbaren Geräts mit Displayvorrichtung, Uhr, ID-Code und Speichereinrichtung, sowie gegebenenfalls Positions- und Aktivitätssensoren zur Erfassung und Speicherung persönlicher Zustandsdaten des Trägers.
- Kleine mobile Kommunikationsgeräte für Teledienste bedienbar durch Laien sind bereits in den unterschiedlichsten Ausführungsformen bekannt geworden, wobei auch bereits der Versuch gemacht worden ist, Universalgeräte zu entwickeln ( man vergleiche hierzu beispielsweise die WO 98/15964), d.h. ein Bediengerät so auszulegen, dass es nicht nur zur Fernbedienung eines Geräts, also eines Fernsehers, Radios, Computers, Telefons od. dgl. geeignet ist, sondern dass mit einem Gerät eine Vielzahl unterschiedlichster elektronischer Geräte angesteuert werden können. Auch hier ergibt sich nach wie vor eine recht umständliche Bedienung und insbesondere ist die Erfassung von Daten zur Eingabe in das Gerät relativ umständlich und bedarf einer komplexen Eingabetastatur.
- Einen Teilbereich der Erfassung und Speicherung persönlicher Zustandsdaten kann ein Gerät leisten, wie es in der
De 196 37 383 A1 vorgeschlagen worden ist. Dabei wird der Zustand einer Person durch Sensoren erfasst und über eine Auswerteeinheit zur Beurteilung der Situation dieser Person im Vergleich zu ihrem gewohnten Tagesablauf unter Berücksichtigung weiterer Daten, wie z. B. der Uhrzeit, des Aufenthaltsortes, ausgewertet. Beim Ausbleiben typischer Daten kann die Person durch die Vorrichtung erinnert und/oder Alarm ausgelöst werden. Auch diese Anordnung ermöglicht nur die Erfassung der von vorne herein durch entsprechende Sensoren überwachten Parameter gestattet aber keine darüber hinausgehende Kommunikation mit außenstehenden Dritten und auch nicht die Erfassung von nicht mit der Anlage verbundenen Messsensoren. - Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Remote-Aktivitätscontroller der eingangs genannten Art so auszugestalten, dass er bei einfachster Bedienbarkeit in einem durchgängigen Fern-Bedien- und Dialogkonzept für Dienstleistungen alle möglichen Messwerte einfach erfassen kann und gleichzeitig dem Benutzer die Möglichkeit gibt, eine Vielzahl von Dienstleistungen, insbesondere Gesundheitsdienstleistungen, abzufragen und hierüber Verträge auszuhandeln.
- Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein solcher Remote-Aktivitätscontroller erfindungsgemäß gekennzeichnet durch einen Labelkommunikator zum Erfassen der Informationsdaten von benutzten Mess- oder Therapiegeräten einschließlich der von ihnen ermittelten Messdaten, sowie der Informationen von Produkten, wie Lebensmitteln, Medikamenten, sowie Netzadressen von Vertragspartnern od. dgl., anhand von daran oder darin befindlichen oder in einem Labelalbum gespeicherten Labels, sowie mit einer Verbindung zu einem persönlichen elektronischen Gesundheitsbuch, in dem nach einem vorgegebenen Datenschema die relevanten Gesundheitsdaten eingetragen sind und fortwährend um aktuelle Messwerte, Konsumwerte und Verhaltensmuster ergänzt werden, wie z. B. Gewicht, Blutdruck, Temperatur, Puls, Teststreifen und andere chemische Diagnostikwerte, eingenommene Medikamente, verzehrte Speisen, Bewegungsmuster od. dgl. mit Zeitstempel, Chargennummer, Messgerätetypen usw. abgespeichert werden.
- Wenn in diesem Zusammenhang von Labels die Rede ist, so sollen darunter nicht nur die üblichen auf Etiketten gedruckten lesbaren Labels nach Art von Wort-Bild-Zeichen verstanden werden, sondern auch elektronische Identifizierungssignale, wie z. B. Transponder mit Antennen, Leitfähigkeitsmuster oder Bitmuster auf einem Substrat.
- Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung ist es in einfachster Weise möglich, Messwerte von irgendwelchen Geräten direkt in den Speicher des Aktivitätscontrollers einzugeben, indem dieser nicht nur den Anzeigewert des Geräts sondern auch ein darauf befindliches Label mithilfe des Labellesers erkennt und somit den Wert dem Gerät zuordnen kann. Beispielsweise erkennt der erfindungsgemäße Remote-Aktivitätscontroller über das Label einer Waage, dass es sich um eine Waage handelt, sodass der ermittelte Messwert zwangsweise das Gewicht sein muss. Weitere Eigenschaften der Waage, wie Typ oder z. B. Genauigkeit, können auf dem Label codiert sein. In ähnlicher Weise könnte es natürlich auch Geräte, wie Blutdruckmessgerät, Thermometer, Pulsmesser od. dgl., erkennen und die Anzeigewerte entsprechend im Gesundheitsbuch abspeichern. Dies ist aber für ein durchgängiges Dialogkonzept zur Überwachung und Steuerung aller persönlichen Gesundheitsdaten unumgänglich, da alle Konzepte, die darauf basieren, dass der Patient die Daten einzeln, beispielsweise über eine Tastatur, oder durch Einschreiben in ein persönliches Gesundheitsbuch zunächst aufnehmen muss, von vorne herein zum Scheitern verurteilt sind. Man kann nicht davon ausgehen, dass ein auch nur nennenswerter Prozentsatz der Bevölkerung willens und in der Lage ist, derart komplizierte Aufzeichnungen vorzunehmen. Das bloße Antasten eine Messgeräts mithilfe des erfindungsgemäßen Remote-Aktivitätscontrollers mit der Folge der automatischen Übernahme der Gerätemesswerte in das persönliche Gesundheitsbuch ist aber für praktisch niemanden ein ernst zu nehmendes Hindernis, das ihn von der Benutzung eines solchen Aktivitätscontrollers abhalten könnte.
- In Weiterbildung der Erfindung kann dabei vorgesehen sein, dass das tragbare Gerät nur wenige Ein- und Ausschalt-, Betätigungs- oder Auswahltasten oder Stellräder zur Auswahl des auf der Displayvorrichtung angezeigten Dialogobjektes aufweist, sodass durchgehend auf eine Tastatur wie bei bisherigen Geräten verzichtet werden kann. In einem Dialog nach dem Muliple choice Prinzip können die verschiedenen Antwortmöglichkeiten z. B. in unterschiedlichen Zeilen auf dem Display dargestellt werden, von denen eine optisch hervorgehoben ist.
- Die Auswahl der hervorgehobenen Zeile erfolgt dann z. B. mit einem Dial-Rad, Auf- und Abtasten oder durch Spracheingabe, weshalb das erfindungsgemäße tragbare Gerät für einen Remote-Aktivitätscontroller bevorzugt ein Mikrofon und einen Lautsprecher enthalten sollte. Die Bestätigungstaste kann dabei multifunktional ausgebildet sein, damit in einem anderen Modus (z. B. Doppelklick oder lange Drückdauer oder andere Richtung) die Bestätigung bei Bedarf wieder rückgängig gemacht werden kann.
- Mit besonderem Vorteil kann vorgesehen sein, dass der Remote-Aktivitätscontroller einen Speicher für das persönliche elektronische Gesundheitsbuch enthält, sodass zumindest die wesentlichsten Teile des Gesundheitsbuches unmittelbar in den Remotecontroller integriert und nicht nur über eine Schnittstelle datenfunkmäßig mit ihm gekoppelt sind.
- Der erfindungsgemäß Remote-Aktivitätscontroller kann dabei eine (Außen-)Kommunikationsmodul zu einer stationären Station umfassen, der Funkverbindungen umfassende Schnittstellen für ein universell nutzbares Netz, z. B. Internet, mit umfassen kann, wobei gegebenenfalls ein ganzes Mobilfunkteil integriert sein kann.
- Um die ermittelten und gespeicherten Daten nicht nur in einfacher Weise für den Benutzer auf dem Display darstellen zu können, sondern um auch eine gezielte Auswahl für eine Weitergabe solcher Daten zu vereinfachen, kann in Ausgestaltung der Erfindung ein Decoder zur Interpretation der ermittelten zeitabhängigen Daten sowie gegebenenfalls zur Komprimierung und/oder Ausblendung verschiedener Teile aus der decodierten Aufzeichnung vorgesehen sein, damit derartige Teile, beispielsweise über eine Schnittstelle, zum Versand über das Datennetz und zur Eintragung in das Gesundheitsbuch zur Verfügung gestellt werden können.
- Gemäß einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung soll der Remote-Aktivitätscontroller Werkzeuge, insbesondere eine Drucker, zur Erstellung externer Labels enthalten Diese erzeugten Labels, die Werte des Benutzers oder in dieser Weise codierte Adressen von Dienstleistern repräsentieren, können z. B. zum Zweck der Ablage außerhalb des Gerätes an Gegenständen angebracht werden. Als Verzeichnis oder Ablage kann z. B. ein papierbasiertes Labelalbum dienen, in das die maschinell lesbaren Etiketten eingeklebt oder eingesteckt werden.
- Die in mobilen Devices üblichen Datenbanken mit gespeicherten Adressen, ihre Bedienung und Anzeige mittels eingebautem Display, der Datenaustausch über Funk oder Infrarot, sowie die Angabe von Internetadressen leisten diese Aufgabe bereits im Prinzip. Jedoch sind alle bekannten Lösungen in ihrer Handhabung so kompliziert und darüber hinaus häufig inkompatibel oder schwierig zu konfigurieren, dass dieser Umstand einer Verbreitung elektronischer Dienste im Wege steht.
- Wesentlich für die erfindungsgemäße Ausbildung eines Remote-Aktivitätscontrollers ist der blitzschnell zu überblickende große Detailreichtum von parallel angebotener Übersichtsinformationen eines physikalisch repräsentierten Albums mit informativen Icons und Firmenlogos sowie einer direkten Manipulierbarkeit (Beschriftung, Löschung) der Adressen. Von kleinen Anzeigen und akustischen Meldern kann dieser nicht in dieser Geschwindigkeit und Übersichtlichkeit erbracht werden. Etwaige Dienstleistungsanbieter können durch diese Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Remote-Aktivitätscontrollers ihre Dienste in Form von vorgefertigten einklebbaren Etiketten anbieten, die durch die grafische Gestaltung für das Auge hohen Wiedererkennungswert besitzen, gedruckte Hinweise enthalten können und vom Benutzer mit eigenen Bemerkungen ergänzt werden können. Diese Etiketten sind mit der Scannereinrichtung bzw. dem Labelleser lesbar und die Grafik und Textinformation kann auch auf dem Display angezeigt werden. Besonders erleichternd für den Benutzer ist, dass die Verwaltung von Ad ressen exakt der gleichen Bedienphilosophie folgt, wie das Scannen von an Waren und Geräten angebrachten Labels.
- Als Lesevorrichtung des Labelkommunikators kommen dabei vor allem optische Scanner (z. B. Barcodeleser) in Frage, als korrespondierende Schreibvorrichtung normale Drucker, mit denen neben Klartext auch Barcode gedruckt werden kann. Statt der optischen Barcodes sind auch Leitfähigkeitsmuster, Chips mit Kontakten oder Transponder mit Antennen und internen Bitmuster denkbar, wie sie bereits weiter oben angesprochen sind. Der Labelleser wird in der Praxis multimodal ausgeführt sein und mehrere Signalarten gleichzeitig beherrschen.
- Ein erfindungsgemäßer Remote-Aktivitätscontroller kann darüber hinaus auch gegebenenfalls mit weiteren Werkzeugen zur Aktivitätskontrolle, wie beispielsweise einem Beschleunigungssensor, der die Bewegung des Trägers aufzeichnet und mit einem geografischen Positionserfassungsgerät, z. B. mit GPS-Detektoren oder mit Empfang von ortsbekannten Landmarken oder auch mit einer Kamera versehen sein, wobei bevorzugt der Decoder Bilderkennungskomponenten aufweist. Dabei liegt es auch im Rahmen der Erfindung, dass der erfindungsgemäße Aktivitätscontroller einen Gas- oder Rauchsensor enthält und dass der Decoder Gas-, Gasgemisch- oder Rauch-Erkennungskomponenten aufweist.
- Der Remote-Aktivitätscontroller kann an einem Armband allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, wie integriert in eine Uhr oder ein Handy od. dgl. angeordnet oder aber auch zumindest teilweise in den Körper des Trägers implantiert, auf den Körper aufgeklebt, bzw. in die Kleidung des Trägers eingearbeitet sein. Auch ein zumindest teilweise Einbau in ein Hörgerät oder in einen Fingerring ist in diesem Zusammenhang denkbar.
- Neben der Ausbildung des Remote-Aktivitätscontrollers als ein einteiliges tragbares Gerät, kann auch eine Ausgestaltung vorgesehen sein, bei der es aus mehreren zusammenwirkenden Geräte Einheiten besteht, wobei selbstverständlich, wie grundsätzlich bereits bekannt, Authentifizierungseinrichtungen integriert sein sollten, um beispielsweise über PIN, Passwort, Chip, biometrische Merkmale od. dgl., eine Authentifizierung des Trägers und damit eine sichere personelle Zuordnung der Datenaufnahme und Datenweitergabe zu gewährleisten.
- Schließlich liegt es auch noch im Rahmen der Erfindung, dass der Remote-Aktivitätscontroller einen, gegebenenfalls über eine Datenschnittstelle ansteuerbaren Speicher für elektronische Verträge über auf den Daten beruhenden Dienstleistungen oder Mittel zum Zugriff auf solche Verträge, sowie der, vorzugsweise in Form von Labels zusammengefassten, Namen und Zugangsadressen von Vertragspartnern enthält. Dabei kann der Vertragspartner dem Gerät „Soft-Labels" zusenden, die vom Benutzer ausgedruckt und an Waren oder Geräten und im Labelalbum angebracht werden können. Darüber hinaus können implementierte Regeln vorgesehen sein, ob und unter welchen Bedingungen Daten oder Teile davon offen oder verschlüsselt an Dritte weitergegeben werden dürfen, wozu eine weitere elektronische Datenschnittstelle zur Kommunikation mit außenstehenden Dritten in das Gerät implementiert sein kann.
- Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung. Dabei zeigen:
-
1 eine Blockbilddarstellung des Aufbaus eines erfindungsgemäßen Remote-Aktivitätscontrollers, -
2 bis4 ein Ausführungsbeispiel für den Aufbau eines nur wenige Bedienelemente umfassenden Aktivitätscontrollers, wobei in3 und4 unterschiedliche Benutzungsmodi dargestellt sind und -
5 einen schematischen Ausschnitt aus einem Labelalbum zur Benutzung in Verbindung mit einem erfindungsgemäßen Remote-Aktivitätscontroller. - Der Remote-Aktivitätscontroller gemäß
1 umfasst ein Mobilgerät1 als persönliches Aufzeichnungsteil und eine persönliche Vertragsgestaltungs- und Pflegestation2 , wobei diese gegebenenfalls, anstelle der gezeigten Verbindung über eine Datenschnittstelle3 , auch in das Mobilgerät1 mit integriert sein könnte. Neben einer internen Uhr zur Erzeugung der Zeitmarken4 , einem Benutzer ID-Code5 in Verbindung mit einer Authentifizierungseinrichtung6 , einem Positionssensor7 und einem Aktivitätssensor8 umfasst das Mobilgerät als wesentliches Bauteil einen Labelleser9 , dem wiederum ein Labeldrucker28 zugeordnet sein kann. Der Aktivitätssensor8 und der Labelleser9 sind mit einem sensorspezifischen Decoder10 verbunden. Allen angesprochenen Geräten ist ein Recorder11 nachgeschaltet. Der Recorder11 kann entweder über die Schnittstelle3 zusätzlich mit einem persönlichen elektronischen Gesundheitsbuch26 verbunden sein, oder aber ein solches elektronisches Onboard Gesundheitsbuch13 kann im Mobilgerät1 mit enthalten sein. In beiden Fällen sorgt ein Decoder-212 dafür, dass die Daten auf das medizinisch Notwendige reduziert und an der richtigen Stelle im Schema des Gesundheitsbuches eingetragen werden. Der Decoder-2 erhält seine Schema-Informationen über Templates, die dem Benutzer von seinen Gesundheits-Dienstleistungspartnern zur Verfügung gestellt werden (siehe parallele Anmeldung zu e-Commerce mit Gesundheitsdaten). - Um bestimmungsgemäßen Gebrauch von den Daten machen zu können, gibt es in der persönlichen Pflegestation ein in dieser Patentschrift nicht weiter detailliertes Zugangs- und Verwendungsmodul zu dem Gesundheitsbuch. Mittels der Komponenten dieses Modules werden die Daten des Gesundheitsbuches bearbeitet, gefiltert und für den vertragsgerechten Handelsver kehr mit Gesundheits-Dienstleistungspartnern und Brokern für diese Dienstleistungen aufbereitet und datentechnisch sicher gemacht. Einzelheiten dazu finden sich in der parallelen Anmeldung zu e-Commerce mit Gesundheitsdaten.
- Der Remote-Aktivitätscontroller besitzt einen Passiv-Mode. In diesem dient er rein passiv zu Aufnahme, Aufzeichnung und Ablage von Daten. Eine Daten-Verbindung zur Pflegestation und zu Gesundheitsdienstleistern ist dafür nicht erforderlich. Sie erfolgt zu einem anderen günstigeren Zeitpunkt. Im Gegensatz dazu ist für Dialog-Zwecke ein Aktiv-Modus mit bidirektionaler Datenverbindung zur Pflegestation und von dort oder direkt zu Gesundheitsdienstleistern gewünscht. Über den Rückkanal gelangen die Dialoganweisungen und multiple Choice Fragestellungen in das Bedienmodul
30 und von dort an die Bedienausgaben17 und25 . Der Rückkanal kann auch dazu dienen, die Geräte von Ferne zu warten und zu kalibrieren. Für diese Fälle ist vorgesehen, dass der Labelleser9 bi-direktional ausgelegt ist und dass die Label29 ebenfalls Signale empfangen können. Das ist zum Beispiel gegeben wenn ein Label in Form einer Infrarotschnittstelle oder einer Funkschnittstelle realisiert ist. - Ein Ausführungsbeispiel eines tragbaren Geräts für einen erfindungsgemäßen Remote-Aktivitätscontroller ist in
2 dargestellt. Das Gerät umfasst dabei ein Display17 mit Hervorhebung eines darauf dargestellten Dialogobjektes18 , sowie mit einem Stellrad19 bzw. Auf- und Abtasten20 ,21 als Werkzeugen zur Auswahl des Dialogobjekts. Neben einem, z. B. auch ausklappbaren, Mikrofon22 , einem Start- Ende-Bedienschalter23 und einem Schalter24 als Werkzeug zur Betätigung einer Auswahl durch entsprechendes längeres oder mehrfaches Anklicken ist im gezeigten Ausführungsbeispiel ein gesonderter Lautsprecher25 sowie ein optischer Scanner26 und für die Kommunikationsverbindung27 eine IR/Funk-Schnittstelle vorgesehen. In den3 und4 ist dabei gezeigt, wie das Gerät als Labelleser bzw. zum Einscannen verwendet werden kann. Bei28 ist eine einem Drucker zugeordnete Ausgabe für im Gerät erstellte Labels29 dargestellt, die beispielsweise auf außenstehende Geräte aufgeklebt oder in Verbindung mit einem papierbasierten Labelalbum gemäß5 verwendet werden können. Darin sind eine Reihe von aufgeklebten oder in entsprechende Seiten eingesteckten Labels dargestellt, aus denen der Benutzer durch einfaches Aufsetzen des erfindungsgemäßen Remote-Aktivitätscontrollers den entsprechenden Vertragspartner einscannen kann, dessen Label dann gleichzeitig auf dem Display angezeigt wird, damit anschließend über Funk ein Dialog mit dem entsprechenden Partner aufgenommen werden kann. Das Scannen aktiviert den Service für den die eingegangenen oder nachfolgenden Informationsdaten bestimmt sind, wie z. B. Kreditkarten, Infodienste, Gesundheits-Services, wobei diese Tele-Services, Beratungs-Services, Ärzte, Restaurants usw, umfassen können, sowie Lieferadressen, Berechtigungen usw.
Claims (22)
- Remote-Aktivitätscontroller für Personen, in Form eines tragbaren Geräts mit Displayvorrichtung, interner Uhr, Benutzer-ID-Code und Speichereinrichtung, sowie gegebenenfalls geografischer Positionserfassung sowie Bewegungs- und anderen Aktivitätssensoren zur mobilen Erfassung und Speicherung persönlicher Zustandsdaten des Trägers, und einer Datenschnittstelle, über die bei Bedarf eine Kommunikationsverbindung zu Vertragspartnern aufgebaut werden kann, um ihnen zumindest zeitweise Daten des Geräts zu übergeben, gekennzeichnet durch einen Labelkommunikator zum Erfassen der Informationsdaten von benutzten Mess- oder Therapiegeräten einschließlich der von ihnen ermittelten Messdaten, sowie der Informationen von Produkten, wie Lebensmitteln, Medikamenten, sowie Netzadressen von Vertragspartnern od. dgl., anhand von daran oder darin befindlichen oder in einem Labelalbum gespeicherten Labels, sowie mit einer Verbindung zu einem persönlichen elektronischen Gesundheitsbuch, in dem nach einem vorgegebenen Datenschema die relevanten Gesundheitsdaten eingetragen sind und fortwährend um aktuelle Messwerte, Konsumwerte und Verhaltensmuster ergänzt werden, wie z. B. Gewicht, Blutdruck, Temperatur, Puls, Teststreifen und andere chemische Diagnostikwerte, eingenommene Medikamente, verzehrte Speisen, Bewegungsmuster od. dgl. mit Zeitstempel, Chargennummer, Messgerätetypen usw. abgespeichert werden.
- Remote-Aktivitätscontroller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Labelabelkommunikator fähig ist, mittels optischen, magnetischen, elektrischen und/oder mechanischen Abtastern die auf einem Substrat der Labels codierte Information auszulesen und/oder die von Funk-Labels ausgesandte, mit der Information codierte elektromagnetische Strahlung (z. B. Funk oder Infrarotstrahlung) oder akustischer Strahlung (z. B. Schall oder Ult raschall) und die enthaltene Information zu lesen, und/oder dass der Labelkommunikator selber Strahlung aussendet, die von einem Trasponder-Label empfangen wird und entsprechend der Information des Labels modifiziert zurückgesandt und gelesen wird und/oder dass das spezielle lesefähige Label die vom Labelkommunikator ausgesendete Strahlung empfangen und die auf modulierte Information an das zugehörige Gerät weitergegeben wird.
- Remote-Aktivitätscontroller nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenschnittstelle für die zumindest zeitweise bestehende Kommunikationsverbindung zu Vertragspartnern auch Daten von den Vertragspartnern zu dem Gerät zu transportieren gestatten und dass diese Information genutzt wird, um über den Labelkommunikator Informationen an die Mess-, Diagnose- und Therapiegeräte zu deren Konfiguration zu übertragen.
- Remote-Aktivitätscontroller nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass er nur wenige Ein-Ausschalt-, Betätigungs- oder Auswahltasten oder Stellräder zur Auswahl des auf der Displayvorrichtung angezeigten Dialogobjektes aufweist.
- Remote-Aktivitätscontroller nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenschnittstelle für die zumindest zeitweise bestehende Kommunikationsverbindung zu Vertragspartnern auch Daten von den Vertragspartnern zu dem Gerät zu transportieren gestattet und dass diese Information mittels eines Bedienmoduls genutzt wird, um über das Display Dialoge mit dem Nutzer zu führen.
- Remote-Aktivitätscontroller nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass er einen Speicher und einen Decoder-2 für das persönliche elektronische Gesundheitsbuch enthält und dort schemagerechte Daten ablegt und an der Datenschnittstelle bereithält.
- Remote-Aktivitätscontroller nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass er zur Realisierung der Kommunikationsverbindung (
27 ) ein internetfähiges (Außen)-Kommunikationsmodul besitzt, das drahtloses über Mobilfunk, oder Infrarot mit einer Gegenstation verbunden ist, die Internetzugang besitzt (z. B. GSM, GPRS, Wireless LAN). - Remote-Aktivitätscontroller nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch einen Decoder (
10 ) zur Interpretation der ermittelten zeitabhängigen Daten sowie gegebenenfalls zur Komprimierung und/oder Ausblendung verschiedener Teile aus der decodierten Aufzeichnung (um sie für die Schnittstelle zum Versand über das Datennetz zur Verfügung zu halten). - Remote-Aktivitätscontroller nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass er Werkzeuge, insbesondere einen Drucker, zur Erstellung externer Labels enthält.
- Remote-Aktivitätscontroller nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass eins oder mehrere der folgenden drei Mittel zur geografischen Positionserfassung umfasst sind: 1. GPS-Modul, 2. Empfangseinrichtung für Landmarken bekannter geografischer Position, 3. System bei welchem Daten des Netzbetreibers bezüglich der zeitbezogenen Nutzung der örtlichen Funkzelle beschafft werden und mit den Zeitmarken des Gerätes – im Gerät oder außerhalb des Gerätes – korreliert werden.
- Remote-Aktivitätscontroller nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass er ein Mikrofon und einen Lautsprecher enthält und dass diese zur Unterstützung der Dialoge mit dem Nutzer eingesetzt werden.
- Remote-Aktivitätscontroller nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Kamera enthält, wobei bevorzugt der Decoder Bilderkennungskomponenten aufweist.
- Remote-Aktivitätscontroller nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass er einen optischen Scanner für optische Codes, z. B. Strichcodes, enthält.
- Remote-Aktivitätscontroller nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass er einen Gas- und Rauchsensor enthält und dass der Decoder Gas-, Gasgemisch- oder Rauch-Erkennungskomponenten aufweist.
- Remote-Aktivitätscontroller nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass er an einem Armband allein oder in Verbindung mit anderen Geräten wie Uhr, oder entsprechend konfiguriertem Handy, PDA od. dgl. angeordnet ist.
- Remote-Aktivitätscontroller nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass er zumindest teilweise in den Körper des Trägers implantiert, auf den Körper aufgeklebt, bzw. in seine Kleidung eingearbeitet ist.
- Remote-Aktivitätscontroller nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass er zumindest teilweise in ein Hörgerät oder einen Fingerring eingebaut ist.
- Remote-Aktivitätscontroller nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass er aus mehreren zu sammenwirkenden Geräteeinheiten, insbesondere einem gesonderten Labeldrucker, besteht.
- Remote-Aktivitätscontroller nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass er Authentifizierungseinrichtungen enthält (PIN, Passwort, Chip, biometrisches Merkmal od. dgl.).
- Remote-Aktivitätscontroller nach einem der Ansprüche 1 bis 19, gekennzeichnet durch einen, gegebenenfalls über eine Datenschnittstelle ansteuerbaren, Speicher für elektronische Verträge oder Mittel zum Zugriff auf solche Verträge, sowie der, vorzugsweise in Form von Labels zusammengefassten, Namen und Zugangsadressen von Vertragspartnern.
- Remote-Aktivitätscontroller nach Anspruch 20, gekennzeichnet durch implantierte Regeln darüber, ob und unter welchen Bedingungen Daten oder Teile davon offen oder verschlüsselt an Dritte weitergegeben werden dürfen.
- Remote-Aktivitätscontroller nach Anspruch 20 oder 21, gekennzeichnet durch eine elektronische Datenschnittstelle zur Kommunikation mit außenstehenden Dritten.
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