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Die Erfindung betrifft ein Verfahren
zum Herstellen einer Sensor-Anordnung, eine Sensor-Anordnung und
eine Digitalkamera.
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Die Technologie der Digitalkamera
wird zunehmend bedeutsamer.
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Allerdings ist es schwierig, eine
Bildsensor-Anordnung für
eine Digitalkamera mit einer Dimension wie im Falle einer Kleinbildkamera
(z.B. 24mm × 36mm)
oder wie im Falle einer noch größeren Kamera
zu realisieren. Bei einer Digitalkamera mit einer Sensorfläche von
24mm x 36mm böte
sich der Vorteil, eine Standard-Kleinbildkamera und deren optisches
Linsensystem auch für
die Digitalkamera nutzen zu können.
In einem solchen Szenario müsste bei
einem Systemwechsel von einer analogen Kamera auf eine digitale
Kamera im Wesentlichen nur die Rückwand
der Kamera dahingehend modifiziert werden, dass ein herkömmlicher
Film durch eine Bildsensor-Anordnung einer geeigneten Dimension ersetzt
wird.
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Ein Problem bei dem halbleitertechnologischen
Herstellen einer in einem Halbleitersubstrat integrierten Bildsensor-Anordnung ist darin
zu sehen, dass bei der Verwendung eines Fotosteppers, wie er bei
vielen Lithographie-Verfahren verwendet wird, das maximale Bildfeld
begrenzt ist (beispielsweise auf 19.6mm × 26.Omm mit einer maximalen
Diagonale von 31.1mm). Somit ist lediglich ein Bildfeld einer eingeschränkten Dimension
realisierbar. Daher ist ein Ausbilden einer Bildsensor-Anordnung
mit einer Größe von 24mm
x 36mm mit nur einem Belichtungsvorgang während der Lithographie nicht
möglich.
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Ferner ist ein Bildsensor mit einem
Bildfeld von 24mm × 36mm
so groß,
dass aufgrund einer unvermeidlichen Defektdichte während der
Halbleiter-Prozessierung eine erreichbare Ausbeute von funktionsfähigen Bildsensor-Anordnungen
gering ist und somit hohe Kosten anfallen. Mit anderen Worten ist
bei einer großflächigen einstöckigen Bildsensor-Anordnung
keine ausreichende Ausbeute zu erwarten, so dass das Herstellen
einer solchen Bildsensor-Anordnung teuer ist.
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Um dieser Problematik zu begegnen,
werden gemäß dem Stand
der Technik unterschiedliche Wege beschritten.
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Zum einen wird versucht, die Bildoptik
einer herkömmlichen
Kamera auf eine kleine Sensor-Anordnung mit hochintegrierten Sensorfeldern
anzupassen. Allerdings führt
dies im Allgemeinen zu einer Verschlechterung der Bildqualität. Ferner
ist es notwendig und aufwändig,
die Bildoptik der Kamera auf die halbleitertechnologisch hergestellte
kleine Sensor-Anordnung anzupassen.
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Weiter wird versucht, eine Sensor-Anordnung
mit einer Größe herzustellen,
die nur knapp unterhalb der Bildfeldgröße des Fotosteppers liegt.
In diesem Falle kann die Standardoptik einer Kamera verwendet werden,
allerdings sind teure und nur aufwändig herstellbare optische
Korrekturlinsen erforderlich. Ferner sind mittels eines Verlängerungsfaktors
die Belichtungsparameter der Kamera einzustellen. Wird zum Beispiel
ein 36mm × 24mm
Kleinbildfilm durch einen Digitalfilm der Dimension 28.7mm × 19.1mm
ersetzt, so fällt
(infolge der Wirkung der Korrekturoptik bzw, eines veränderten
Abstands zwischen Linse und Film) auf den kleineren Digitalfilm näherungsweise
dieselbe Lichtmenge wie sonst auf den größeren Kleinbildfilm. Deshalb
ist es bei Verwendung von Korrekturlinsen häufig erforderlich, eine aufwändige Justierung
der Belichtung des Digitalfilms vorzunehmen. In diesem Zusammenhang spricht
man von einem Verlängerungsfaktor.
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Eine andere Möglichkeit zum Erzeugen einer ausreichend
großen
Sensor-Anordnung besteht darin, eine große Sensor-Anordnung mittels
mehrfachen Belichtens mehrerer Bereiche eines Wafers bei dem Prozessieren
des Halbleitersubstrats herzustellen. Dieses Herstellungsverfahren
ist allerdings aufgrund der aufwändigen
Mehrfach-Belichtung und der hohen Chipgröße einer einstöckigen Sensor-Anordnung
und den damit verbundenen Ausbeute-Problemen teuer. Eine Komplett-Waferbelichtung
ist aufgrund der erforderlichen Strukturfeinheit für eine einzelne
Sensorzelle ungeeignet.
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Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine
ausreichend große
Sensor-Anordnung mit einer Vielzahl von Sensorfeldern herzustellen,
die eine verbesserte Qualität
und verringerte Herstellungskosten aufweist.
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Das Problem wird durch ein Verfahren
zum Herstellen einer Sensor-Anordnung, durch eine Sensor-Anordnung
und durch eine Digitalkamera mit den Merkmalen gemäß den unabhängigen Patentansprüchen gelöst.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
zum Herstellen einer Sensor-Anordnung wird eine Mehrzahl von Sensor-Chips
auf und/oder in einem Substrat ausgebildet, von denen jeder eine
Mehrzahl von Sensorfeldern aufweist. Ferner wird um jeden der Sensor-Chips
herum ein Graben einer Tiefe ausgebildet, die größer ist als die Tiefe der Sensorfelder
in dem Substrat. Ein jeweiliger Sensor-Chip wird vereinzelt, indem
von der Rückseite
des Substrats Material einer Tiefe abgetragen wird, die mindestens
gleich der Differenz zwischen der Dicke des Substrats und der Tiefe
des Grabens ist. Schließlich
werden die Sensor-Chips zum Bilden der Sensor-Anordnung zusammengesetzt.
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Darüber hinaus ist erfindungsgemäß eine Sensor-Anordnung
mit einer Mehrzahl von Sensor-Chips bereitgestellt, von denen jeder
eine Mehrzahl von Sensorfeldern aufweist. Die Sensor-Chips sind zum Bilden
der Sensor-Anordnung zusammengesetzt. Jeder der Sensor-Chips ist
hergestellt, indem auf und/oder in einem Substrat ein Sensor-Chip ausgebildet
wird und um jeden der Sensor-Chips herum ein Graben einer Tiefe
ausgebildet wird, die größer ist als die Tiefe der Sensorfelder in dem Substrat. Ein
jeweiliger Sensor-Chip wird vereinzelt, indem von der Rückseite
des Substrats Material einer Tiefe abgetragen wird, die mindestens
gleich der Differenz zwischen der Dicke des Substrats und der Tiefe
des Grabens ist.
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Darüber hinaus ist erfindungsgemäß eine Digitalkamera
mit einer Sensor-Anordnung mit den oben beschriebenen Merkmalen
als Bildsensor-Anordnung geschaffen. Ferner weist die Digitalkamera eine
Linsenoptik zum Projizieren eines Bildes auf die Bildsensor-Anordnung
auf.
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Eine Grundidee der Erfindung ist
darin zu sehen, dass eine Sensor-Anordnung aus einer Mehrzahl von
Sensor-Chips zusammengesetzt ist, wobei die Dimensionierung eines
Sensor-Chips unter
Verwendung eines diesen umgebenden Grabens und somit mittels eines
lithographischen Verfahrens definiert wird. Dies hat den Vorteil,
dass der Abstand eines Sensorfelds von einem Rand des ihm zugeordneten
Sensor-Chips sehr gering (in der Größenordnung von μm) gehalten
werden kann. Darüber
hinaus kann dieser Abstand mit einer sehr hohen Genauigkeit eingestellt
werden. Letzteres ist wiederum eine Folge der Verwendbarkeit einer
lithographisch definierbaren Begrenzung eines Sensor-Chips anstelle einer
mechanisch definierten Begrenzung (z.B. Vereinzeln mittels Sägens des
Wafers).
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Die Tiefe der Gräben wird derart gewählt, dass
beim rückseitigen
Abtragen von Material des Substrats zum Vereinzeln der Sensor-Chips
z.B. integrierte Schaltkreiskomponenten des Sensor-Chips (Sensorfelder,
Steuerschaltkreis-Komponenten, etc.) vor einer Zerstörung geschützt sind.
Somit wird vermieden, dass beim Abtragen von Material des Substrats
solches Material abgetragen wird, das funktionelle Komponenten des
Sensor-Chips enthält.
Für den
Fall, dass unterhalb der Sensorfelder in dem Substrat weitere integrierte
Schaltkreiskomponenten ausgebildet sind, ist die Tiefe der Gräben derart
gewählt,
dass bei dem Abtragen von Material von der Rückseite des Substrats diese
zusätzlichen
Schaltkreiskomponenten vor einer Beschädigung geschützt sind.
Somit ist die Tiefe der Gräben
vorzugsweise mindestens so groß gewählt wie
die Dicke der Sensorfelder in dem Substrat zuzüglich der Dicke optionaler
zusätzlicher
Schaltkreiskomponenten. Mit anderen Worten wird der Graben vorzugsweise
mit einer Tiefe ausgebildet, die größer ist als die Tiefe des Sensor-Chips
in dem Substrat, d.h. des funktionell bzw. schaltungstechnisch aktiven
Bereichs in dem Substrat. In diesem Bereich des Sensor-Chips können auch
Ansteuer- bzw. Ausleseleitungen für die einzelnen Sensorfelder
etc. untergebracht sein sowie Vorverarbeitungselektronik (z.B. Verstärker), etc.
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Aufgrund der räumlich scharf definierten Begrenzung
der Sensorfelder auf jeden der Sensor-Chips können mehrere Sensor-Chips derart
zusammengesetzt werden, dass an einem Grenzbereich zwischen zwei
benachbarten Sensor-Chips eine (z.B. optisch) wahrnehmbare Störung in
der regelmäßigen Abfolge
der Sensor-Chips vermieden ist. Bei einer als Bildsensor-Anordnung
(z.B. für
eine Kamera) ausgestalteten Sensor-Anordnung sind somit störende Linien
an Grenzflächen
zwischen benachbarten Sensor-Chips vermieden, die sonst aufgrund einer
Unterbrechung der regelmäßigen Abfolge
von Sensorfeldern in Grenzbereichen zwischen benachbarten Sensor-Chips auftreten können.
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Ferner wird mittels Einbringens von
Gräben zum
Definieren eines Sensor-Chips eine geometrisch ideale Kante am Rand
des Sensor-Chips erhalten, so dass benachbarte Sensor-Chips passgenau aneinandergefügt werden
können.
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Anschaulich wird die erfindungsgemäße Sensor-Anordnung
nicht aus einer einstöckigen Komponente
(beispielsweise einem großen
Siliziumstück)
hergestellt, sondern aus mehreren kleinen Sensor-Chips (z.B. Bildsensoren),
von denen jeder dieselbe Funktionalität aufweisen kann. Dies wird
erreicht, indem nach dem Prozessieren der Sensor-Chips (d.h. dem
Ausbilden der Sensorfelder, etc.) ein ausreichend tiefer Graben
um den Sensor-Chip geätzt
wird. Dieser Graben ist vorzugsweise geringfügig tiefer als die spätere endgültige Dicke
der vereinzelten Sensor-Chips. Aufgrund der Justagegenauigkeit eines
halbleitertechnologischen Lithographieverfahrens kann ein an einem
Rand eines Sensor-Chips
angeordnetes Sensorfeld sehr eng, typischerweise 1μm und weniger,
um einen Sensor-Chip herumgelegt werden. Im Inneren des geätzten Grabens
hat der Wafer immer noch ausreichend Stabilität, dass ein Process-Control-Monitoring (PCM)
und ein Funktionalitätstest
durchgeführt
werden können.
Nach einer diesbezüglichen
Bewertung des Wafers wird der Wafer auf seine Zieldicke rückseitig
gedünnt,
indem Material von der Rückseite
des Wafers abgetragen (beispielsweise mechanisch abgeschliffen)
wird. Dadurch ist ein Vereinzeln der Sensor-Chips realisiert, wobei
jeder Sensor-Chip eine bis auf eine Dimension von 1μm und weniger
definierte Größe aufweist.
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Auch ist problemlos realisierbar,
den Sensorfeldern auf dem Sensor-Chip einen exakt definierten Abstand
zu einer Kante eines Sensor-Chips zuzuweisen (wiederum bis zu einer
Genauigkeit von 1μm
und weniger). Diese Genauigkeit ermöglicht es, eine Sensor-Anordnung
(einen großen
Bildsensor) aus einer Mehrzahl zusammengesetzter Sensor-Chips (beispielsweise
kleiner Bildsensoren) mittels einer Montage zusammenzusetzen.
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Für
den Anwendungsfall einer Digitalkamera treten bei einer typischen
Bildpixelgröße von 5μm bis 10μm störende Linien
an Grenzbereichen zwischen benachbarten Sensor-Chips üblicherweise
nicht auf.
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Erfindungsgemäß sind mehrere kleine Bauteile
zusammengesetzt, um eine höhere
Ausbeute bei der Sensorherstellung zu erreichen. Dadurch ist es
für eine
Digitalkamera (z.B. mit der Dimension einer Kleinbildkamera) ermöglicht,
eine Bildsensor-Komponente herzustellen, bei der die oben beschriebenen
aus dem Stand der Technik bekannten Probleme vermieden sind. Mittels
Verringerns der Toleranzen aufgrund des Definierens von Sensor-Chips mittels
einer Grabenätzung
ist es erreicht, dass die zusammengesetzten Sensorfelder annähernd die gleiche
Auflösung
wie eine einkomponentige Sensor-Anordnung hat.
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Mittels gleichgeschnittener Sensor-Chips, die
vorzugsweise alle die gleiche Größe aufweisen, werden
Kanten idealer Geometrie und somit sehr gute Passflächen erhalten.
Bei Verwendung einer einheitlichen Maske wird die Toleranz weiter
reduziert. Dann ist das einzige begrenzende Kriterium die Maskenauflösung, die
wesentlich besser ist als eine herkömmliche Toleranz beim Vereinzeln
eines Substrats mittels Sägens.
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Beim Sägen von Wafern zum Vereinzeln
der Chips des Wafers liegt die Fertigungstoleranz im Bereich von
50μm und
mehr. Würde
man unter diesen Umständen
Sensor-Chips nebeneinander anordnen, hätte dies zur Folge, dass die
Berührungsstellen
der einzelnen kleinen Bildsensoren im Digitalbild aufgelöst würden. Mit
anderen Worten würde
man hinsichtlich der optischen Wahrnehmung eines Betrachters eines
Bildes nicht die gleiche Funktionalität erreichen wie bei einem großflächigen Bildsensor.
Insbesondere würden
in Grenzbereichen störende
Linien auftreten.
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Mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens und
der erfindungsgemäßen Vorrichtungen
ist die Fertigungstoleranz derart stark reduziert, dass mehrere
Sensor-Chips aneinander gereiht werden können und zusammen die gleiche
optische Funktionalität
wie eine einstöckige
Sensor-Anordnung erreichen. Somit können größere und aufgrund der Modularität einzelner
kleiner Bausteine auch billigere Bildsensoren als gemäß dem Stand
der Technik hergestellt werden.
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Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindungen
ergeben sich aus den abhängigen
Ansprüchen.
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Vorzugsweise werden die Sensor-Chips
im Wesentlichen formschlüssig
zusammengesetzt. Aufgrund der erheblich verbesserten Passgenauigkeit der
Sensor-Chips ist die erfindungsgemäße Sensor-Anordnung daher in
allen Bereichen anwendbar, wo ein räumlich definiertes Zusammensetzen
unterschiedlicher Komponenten mit hoher räumlicher Genauigkeit erforderlich
ist.
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Der Graben kann derart gebildet werden, dass
ein Abstand eines an einem Rand eines Sensor-Chips angeordneten
Sensorfeldes von einem Rand nicht wesentlich größer ist als eine Ausdehnung
des Sensorfeldes. In diesem Fall ist sichergestellt, dass in Grenzbereichen
zwischen benachbarten Sensor-Chips störende Linien aufgrund einer Störung der
symmetrischen Anordnung von Sensorfeldern vermieden sind.
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Der Graben wird vorzugsweise unter
Verwendung eines Lithographie-Verfahrens ausgebildet. Mit einem
Lithographie-Verfahren
ist eine Auflösung im
Bereich von Mikrometern (beispielsweise 2μm bis 3μm) und darüber erreichbar. Da die Sensorfelder häufig eine
Pixeldimension von 5μm
bis 10μm
haben, kann sichergestellt werden, dass Störungen, Verzerrungen oder Linien
an Grenzflächen
benachbarter Sensor-Chips
vermieden sind.
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Der Graben wird vorzugsweise unter
Verwendung eines Ätz-Verfahrens ausgebildet.
Besonders bevorzugt ist es, als Ätz- Verfahren ein anisotropes Ätz-Verfahren
zu verwenden, um einen ausreichend steilen Kantenabfall an dem Rand
eines Sensor-Chips zu erreichen, wodurch die Passgenauigkeit beim
Zusammensetzen benachbarter Chips weiter erhöht ist. Das Ätz-Verfahren kann ein
Trockenätz-Verfahren
sein. Alternativ kann ein Nassätz-Verfahren
verwendet werden. Generell ist bei dem Ätz-Verfahren darauf zu achten,
dass die Unterätzung,
d.h. die isotrope Ätz-Komponente,
ausreichend gering gehalten ist, um ein formschlüssiges Aneinanderreihen benachbarter
Sensor-Chips sicherzustellen.
Besonders bevorzugt als Ätz-Verfahren
ist Sputterätzen
oder reaktives Ionenätzen
(RIE, "reactive
ion etching").
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Das Material des Substrats kann unter
Verwendung eines Chemical-Mechanical-Polishing-Verfahrens (CMP-Verfahren)
oder eines Ätz-Verfahrens abgetragen
werden. Alternativ kann Material unter Verwendung eines Lasers abgetragen
werden.
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Unterschiedliche Sensor-Chips können im Wesentlichen
gleich groß ausgebildet
werden. Insbesondere ist möglich,
unterschiedliche Sensor-Chips unter Verwendung eines gemeinsamen
Lithographie-Verfahrens, das heißt eines einheitlichen Wafers,
auszubilden. Jedoch ist es auch möglich, die unterschiedlichen
Sensor-Chips der erfindungsgemäßen Sensor-Anordnung
aus unterschiedlichen Wafern herzustellen.
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Der Graben kann derart gebildet werden, dass
ein Abstand eines an einem Rand eines Sensor-Chips angeordneten
Sensorfeldes von dem Rand vorzugsweise höchstens 3μm, weiter vorzugsweise höchstens
1μm ist.
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Im Weiteren wird die erfindungsgemäße Sensor-Anordnung
näher beschrieben.
Ausgestaltungen des Verfahrens zum Herstellen der Sensor-Anordnung
gelten auch für
die Sensor-Anordnung und umgekehrt.
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Zumindest eines der Sensorfelder
kann ein CCD-Sensorfeld, ein Biosensorfeld, ein Kapazitäts-Sensorfeld,
ein Druck-Sensorfeld
oder ein Infrarot-Sensorfeld sein.
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Ein CCD-Sensorfeld ("charge coupled device") ist anschaulich
eine Anordnung von CCD-Elementen, d.h. integrierten Bauelementen,
zum Umwandeln eines optischen Bildes in ein Bild elektrischer Ladungen
mittels Photogenerierens von elektrischen Ladungen und anschließenden Umwandelns
des Ladungsbildes in ein sequentielles elektrisches Signal unter
Verwendung von CCD-Schieberegistern.
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In der Biosensorik kann es ebenso
vorteilhaft sein, die Sensorfelder benachbarter Sensor-Chips passgenau
aneinander zu setzen, um eine hohe räumliche Auflösung des
Biosensorfelds zu erreichen. Beispielsweise kann unter Verwendung
eines geeigneten Biosensorfeldes ein Wachstum und eine zeitabhängige Funktionalität von auf
dem Biosensorfeld aufgewachsenen Nervenzellen detektiert werden.
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Ein halbleitertechnologischer Druck-Sensor kann
auf dem piezoresistiven Effekt basieren.
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Es ist auch möglich, ein Kapazitäts-Sensorfeld
zu verwenden, bei dem anschaulich bei Anwesenheit eines mechanischen
Drucks ein Luftspalt zwischen zwei (integrierten) Kondensatorplatten
und somit die elektrischen Eigenschaften des Kondensators verändert werden.
Ein Anwendungsgebiet der Erfindung ist somit ein Fingertip-Sensor
mit einer ausreichend großen
Dimensionierung.
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Das Sensorfeld kann auch ein Infrarot-Sensorfeld
sein, beispielsweise für
eine Wärmebild-Kamera.
Eine Wärmebild-Kamera basiert auf
solchen Infrarot-Sensoren, die für
Infrarotlicht empfindlich sind. Besonders geeignet sind CCDs oder
Dioden aus dem Material HgCdTe (Quecksilber-Cadmium-Tellurid). Bei der
Verwendung einer Wärmebild-Kamera
kann es vorteilhaft sein, die Sensor-Anordnung unter Umgebungstemperatur
abzukühlen, um
die von der Sensor-Anordnung
selbst abgestrahlte Infrarot-Strahlung gering zu halten.
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Vorzugsweise weist jeder der Sensor-Chips einen
Multiplexerbereich und einen Anschlusspadbereich auf, wobei die
Sensor-Chips derart zusammengesetzt sind, dass die Multiplexerbereiche
und die Anschlusspadbereiche entlang zumindest eines Teil des Rands
der Sensor-Anordnung verlaufend angeordnet sind. In diesem Fall
ist anschaulich die Sensor-Anordnung gebildet aus einem mittigen
Abschnitt, in dem die Sensorfelder der Sensor-Chips angeordnet sind.
Dieser Mittenbereich ist umgeben von Multiplexern zum selektiven
Adressieren der Sensorfelder. Mittels der Anschlusspads können die elektrischen
Signale der Sensorfelder einer in der Umgebung angeordneten Verarbeitungs-Elektronik bereitgestellt
werden.
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Ferner ist anzumerken, dass eine
Randabdichtung ("seal
ring"), wie sie
entlang einer Umrandung eines Chips oft zu Schutzzwecken ausgebildet wird,
bei den Sensor-Chips der Erfindung eingespart sein kann. Soll eine
solche Randabdichtung ausgebildet werden, so ist ihre Dicke vorzugsweise
so zu wählen
(kleiner 3μm),
dass die räumliche
Abfolge der Sensorfelder in Grenzbereichen zwischen benachbarten
Sensor-Chips nicht wahrnehmbar beeinflusst wird.
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Es ist anzumerken, dass das Substrat
aus einem beliebigen Material hergestellt sein kann. Insbesondere
kann das Substrat ein Silizium-Wafer sein. Alternativ kann das Substrat
ein Glas-Substrat, ein Keramik-Substrat, etc. sein.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist in den Figuren dargestellt und wird im Weiteren näher erläutert.
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Es zeigen:
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1A eine
Draufsicht eines Sensor-Chips einer Sensor-Anordnung gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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1B einen
vergrößerten Ausschnitt
des in 1A gezeigten
Sensor-Chips,
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2A einen
Wafer mit einer Vielzahl von darauf ausgebildeten Sensor-Chips während eines Verfahrens
zum Herstellen einer Sensor-Anordnung gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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2B eine
Querschnitts-Ansicht entlang der in 2A gezeigten
Schnittlinie I-I',
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3A eine
Draufsicht eines Wafers mit einer Vielzahl von Sensor-Chips einem
anderen Zeitpunkt während
des Verfahrens zum Herstellen einer Sensor-Anordnung gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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38 eine
Querschnitts-Ansicht entlang der in 3A gezeigten
Schnittlinie II-II',
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4A einen
Wafer mit einer Vielzahl von Sensor-Chips zu einem weiteren Zeitpunkt
während des
Verfahrens zum Herstellen einer Sensor-Anordnung gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der
Erfindung,
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4B eine
Querschnitts-Ansicht entlang der in 4A gezeigten
Schnittlinie III-III',
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5 eine
Sensor-Anordnung gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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6 einen
Wafer mit einer Vielzahl von darauf ausgebildeten Sensor-Chips während eines
Verfahrens zum Herstellen einer Sensor-Anordnung gemäß einem
anderen bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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Gleiche oder ähnliche Komponenten in unterschiedlichen
Figuren sind mit gleichen Bezugsziffern versehen.
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Im Weiteren wird bezugnehmend auf 1A ein Sensor-Chip 100 einer
erfindungsgemäßen Sensor-Anordnung
gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung beschrieben.
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Der Sensor-Chip 100 weist
einen Sensorbereich 101 mit einer Mehrzahl von Sensorfeldern
(nicht gezeigt in 1A)
auf, die in dem Sensorbereich 101 des Sensor-Chips 100 matrixförmig angeordnet
sind. Ferner enthält
der Sensor-Chip 100 einen Multiplexerbereich 102 zum
selektiven Ansteuern der Sensorfelder des Sensor-Chips 100.
In einem Randbereich des Sensor-Chips ist ein Anschlusspadbereich 103 vorgesehen,
an dem elektrische Signale der Sensorfelder für eine externe Weiterverarbeitung
bereitstellbar sind.
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Im Weiteren wird bezugnehmend auf 1B ein Randabschnitt 104 des
Sensor-Chips 100 in einer vergrößerten Darstellung beschrieben.
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In 1B sind
eine Mehrzahl von Sensorfeldern 110 gezeigt, die auf den
Sensorbereich 101 des Sensor-Chips 100 matrixförmig angeordnet
sind. Die an dem gemäß 1B rechten Rand angeordneten Sensorfelder 110 sind
von diesem rechten Rand in einem Abstand von 1μm vorgesehen. Jedes der Sensorfelder 110 ist
mittels einer halbleitertechnologischen Prozessierung ausgebildet,
so dass die Genauigkeit der räumlichen
Lokalisierung der Sensorfelder 110 mittels eines lithographischen
Verfahrens definiert ist.
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In 2A ist
ein Silizium-Wafer 200 gezeigt, auf dem insgesamt zwölf Sensor-Chips 100 ausgebildet
sind, von denen jeder wie der in 1A gezeigte Sensor-Chip 100 aufgebaut
ist.
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In 2B ist
eine Querschnitts-Ansicht des Wafers 200 entlang einer
Schnittlinie I-I' gezeigt.
Abweichend von 2A ist
in 2B in Vorbereitung eines
im Weiteren durchzuführenden
Graben-Ätz-Verfahrens
Photoresist 210 auf der Oberfläche des Wafers 200 abgeschieden
(nicht gezeigt in 2A)
und mittels einer photolithographischen Belichtung strukturiert.
Dadurch sind die Sensor-Chips 100 mit Photoresist 210 bedeckt,
wohingegen die gesamten Zwischen-Bereiche
(Ritzrahmen-Bereiche) zwischen benachbarten Sensor-Chips 100 von
einer Bedeckung mit Photoresist 210 frei sind.
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Im Weiteren wird bezugnehmend auf 3A der Wafer 200 in
einem Zustand beschrieben, nachdem die gemäß 2B mit strukturiertem Photoresist 210 bedeckte
Anordnung einem Sputterätz-Verfahren
unterzogen worden ist.
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Im Anschluss daran wird der Photoresist 210 von
der Anordnung befreit, wodurch der Wafer 200 in dem in 3A gezeigten Zustand erhalten
wird. Wie in 3A gezeigt,
sind zwischen benachbarten Sensor-Chips 100 Gräben 300 ausgebildet.
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Wie in der in 3B gezeigten Querschnittsansicht entlang
der Schnittlinie II-II' aus 3A gezeigt, sind aufgrund
der ausreichend tiefen Grabenätzung
unterschiedlichen Sensor-Chips 100 zugeordnete
Chipbereiche 310 geschaffen, die durch einen Abstandshalterbereich 311 voneinander
getrennt sind. Die Breite des Grabens 300 ist gemäß dem beschriebenen
Ausführungsbeispiel
30μm. Die Tiefe
des Grabens 300 ist gemäß dem beschriebenen
Ausführungsbeispiel
300μm.
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Im Weiteren wird bezugnehmend auf 4A, 4B beschrieben, wie der mit Gräben 300 versehene
Wafer 200 in eine Vielzahl von voneinander getrennten Sensor-Chips 100 vereinzelt wird.
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Hierfür wird unter Verwendung eines CMP-Verfahrens
("chemical mechanical
polishing") an der
Rückseite 401 des
Silizium-Wafers 200 Material
soweit abgetragen, bis das Material der Abstandshalter 311 vollständig entfernt
ist, so dass die unterschiedlichen Sensor-Chips 100 voneinander mechanisch
getrennt werden.
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Dies ist aus der in 4B gezeigten Querschnittsansicht entlang
der Schnittlinie III-III' aus 4A ersichtlich. Nach dem
Abtragen von Material des Silizium-Wafers 300 von der Rückseite 401 werden
somit voneinander getrennte Sensor-Chips 100 erhalten.
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Wie in 4B gezeigt,
sind die aneinandergrenzenden Grenzflächen benachbarter Sensor-Chips
in ausreichender Genauigkeit parallel zueinander, so dass sich die
Sensor-Chips 100 passgenau
aneinanderfügen
lassen. Insbesondere ist anzumerken, dass aufgrund der Verwendung
eines Lithograhie-Verfahrens
zum Definieren der Gräben 300 diese
mit einer Genauigkeit von 1μm
und weniger einstellbar sind.
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Im Weiteren wird bezugnehmend auf 5 eine Sensor-Anordnung 500 gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung beschrieben.
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Um die in S gezeigte
Sensor-Anordnung 500 zu erhalten, werden sechs der in 4A gezeigten vereinzelten
Sensor-Chips 100 passgenau
und formschlüssig
aneinandergefügt,
wodurch in einem zentralen Bereich die Sensorbereiche 101 einen
großen
Gesamt-Sensorbereich 501 bilden, der gemäß 5 von oben und unten von
einem Gesamt-Multiplexerbereich 502 umgeben ist. Gemäß 5 auf und unterhalb des
Gesamt- Multiplexerbereichs 502 ist
ein Gesamt-Anschlusspadbereich 503 vorgesehen.
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Die Größe der Sensorbereiche 101 sind
so gewählt,
dass im zusammengesetzten Zustand gemäß 5 der Gesamt-Sensorbereich 501 eine Dimension
von 36mm × 24mm
aufweist und somit unter Verwendung einer Standardoptik einer herkömmlichen
Kleinbild-Kamera betrieben werden kann. Da die Vereinzelung der
Sensor-Chips 100 mittels Grabenätzens und somit unter Verwendung
eines Lithographie-Verfahrens realisiert ist, ist sichergestellt, dass
auch in Grenzbereichen benachbarter Sensorbereiche 101 der
Sensor-Anordnung 500 eine
ausreichend definierte räumliche
Abfolge der dort benachbarten Sensorfelder realisiert ist, so dass
störende
Linien auch in Grenzbereichen vermieden sind.
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Im Weiteren wird bezugnehmend auf 6 ein Silizium-Wafer 600 während eines
anderen Verfahrens zum Herstellen einer Sensor-Anordnung gemäß einem
anderen bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung beschrieben.
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Die Prozessierung des Wafers 600 unterscheidet
sich in einem wesentlichen Punkt von der Prozessierung des Wafers 200,
die bezugnehmend auf 2A bis 4B beschrieben ist. Der
Silizium-Wafer 600 weist eine Vielzahl von darauf ausgebildeten
Sensor-Chips 100 auf, von denen jeder einen Sensorbereich 101,
einen Multiplexerbereich 102 und einen Anschlusspadbereich 103 enthält. Im Unterschied
zu der oben bezugnehmend auf 2A bis 4B beschriebenen Prozessierung
wird das räumliche
Definieren der exakten Größe und das
Vereinzeln der Sensor-Chips 100 gemäß 6 nicht dadurch vorbereitet, dass in
dem gesamten Zwischenbereich 105 zwischen jeweils benachbarten
Sensor-Chips 100 ein anschaulich gemeinsamer Ätzgraben
für alle
Sensor-Chips 100 ausgebildet wird. Stattdessen wird gemäß 6 um jeden Sensor-Chip 100 herum
ein separater Ätzgraben 601 ausgebildet, wohingegen
in Wafer-Zwischenbereichen 602, das heißt in Bereichen zwischen unterschiedlichen Ätzgraben 601,
ein Ätzen
vermieden ist. Dies wird realisiert, indem unter Verwendung eines
Lithographie- und eines Ätz-Verfahrens
Photoresist derart auf der Oberfläche des Silizium-Wafers 600 abgeschieden und
strukturiert wird, dass die Sensor-Chips 100 sowie die
Wafer-Zwischenbereiche 602 mit Photoresist bedeckt sind,
wohingegen die Oberflächenbereiche des
Silizium-Wafers 600, in denen Ätzgraben 601 einzubringen
ist, von einer Bedeckung mit Photoresist-Material frei sind. In
einem nachfolgenden Ätz-Verfahren
wird Material des Silizium-Wafers 600 mittels Ätzens derart
entfernt, dass Ätzgräben 601 generiert
werden. Anschließend
wird der Photoresist von den vor einem Ätzen geschützten Sensor-Chips 100 und
den Wafer-Zwischenbereichen 602 entfernt, wodurch
der Silizium-Wafer 600 in der in 6 gezeigten Konfiguration erhalten wird.
Gemäß dem beschriebenen
Ausführungsbeispiel
ist es somit ermöglicht,
die Wafer-Zwischenbereiche 602 funktionell zu einem beliebigen
Zweck zu verwenden, beispielsweise mit Teststrukturen zum Testen
der Funktionalität der
Sensor-Chips 100 zu versehen.
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Mittels rückseitigen Ätzens des Silizium-Wafers 600 können die
Sensor-Chips 100 nachfolgend vereinzelt werden. Danach
können
die vereinzelten Sensor-Chips 100 zum Beispiel in der in 5 gezeigten Weise zu einer
erfindungsgemäßen Sensor-Anordnung zusammengesetzt
werden.
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- 100
- Sensor-Chip
- 101
- Sensorbereich
- 102
- Multiplexerbereich
- 103
- Anschlusspadbereich
- 104
- Randabschnitt
- 105
- Zwischenbereich
- 110
- Sensorfeld
- 200
- Silizium-Wafer
- 210
- Photoresist
- 300
- Graben
- 310
- Chip-Bereiche
- 311
- Abstandshalterbereich
- 400
- Anordnung
- 401
- Rückseite
- 500
- Sensor-Anordnung
- 501
- Gesamt-Sensorbereich
- 502
- Gesamt-Multiplexerbereich
- 503
- Gesamt-Anschlusspadbereich
- 600
- Silizium-Wafer
- 601
- Ätzgraben
- 602
- Wafer-Zwischenbereich