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DE10246445B4 - Pflege- und Behandlungsstand für Großtiere, insbesondere zur Klauenpflege - Google Patents

Pflege- und Behandlungsstand für Großtiere, insbesondere zur Klauenpflege Download PDF

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Abstract

Pflegestandanordnung für Grosstiere, aufweisend einen im Wesentlichen rahmenartigen nach vorne offenen, über das Tier rollbaren Pflegestand (1) mit Rädern (12) und seitlichen Streben (4, 5) und Vorrichtungen zum Festhalten der angehobenen Füße des Tieres (17, 18), wobei
– der Pflegestand (1) zumindest hinten Räder (12) aufweist, die für einen Spurrichtungswechsel drehbar am Bodenrahmen (14) des Pflegestandes (1) frei gelagert sind und den Bodenrahmen (14) des Pflegestandes (1) vom Boden (21) so rollbar beabstanden, dass der Pflegestand bei Krafteinwirkung durch das in dem Pflegestand befindliche Tier zumindest hinten seitlich in einem gewissen Umfang beweglich ist,
– die Pflegestandanordnung ein unbewegliches ortsfestes Kopfgitter (31) aufweist, das das im Pflegstand befindliche Tier fixiert und
– Kopfgitter (31) und Pflegestand (1) mittelbar oder unmittelbar zur Arretierung des Pflegestandes (1) über Befestigungsmittel (29) zeitweilig lösbar verbunden sind,
– die Befestigungsmittel (29) Ketten, Stangen bzw. Streben sind,
– der Bodenrahmen...

Description

  • Gegenstand der Erfindung ist ein Pflege- und Behandlungsstand für Großtiere, insbesondere zur Klauenpflege.
  • Die Pflege der Klauen von Kühen ist eine wichtige und regelmäßig vorzunehmende Pflegearbeit. Brüchiges und rissiges Horn, wie es bei mangelnder Pflege entsteht, kann zu schwerwiegenden und schmerzhaften Erkrankungen der Tiere führen. Klauenkranke Kühe nehmen weniger Futter auf und lassen daher in Milch- und Mastleistung nach.
  • Da Großtiere in der Regel nicht dazu gebracht werden können, das Bein zur Klauenpflege anzuwinkeln, ist man genötigt, Vorrichtungen zu verwenden, die das Tier dazu zwingen, das Bein anzuheben. Klauenpflegestände müssen aber auch bewerkstelligen, dass das Tier während der Behandlung bewegungsarm gesichert und geeignet ausgerichtet ist. Ein sorgfältiges Fixieren des Tieres bzw. des Fußbereiches ist wegen des Hantierens mit gefährlichen Schneidgeräten, der Verletzungsgefahr für Tier und Bediener und der erforderlichen hohen Präzision beim Schneiden der Klauen wichtig.
  • Klauenpflegestände sind in unterschiedlichsten Ausführungen bekannt. Verbreitet sind Klauenpflegestände, in denen das Tier in einem Metallrahmen fixiert wird und der jeweils in Wickelbändern gehaltene zu bearbeitende Fuß mit Winden in die gewünschte Behandlungshöhe nach oben gezogen wird. Das Tier wird in solchen Klauenpflegeständen mittels Bauchgurten angehoben, um den Klauenpflegestand durch die Schwerkraft des Tieres einen sicheren Stand zu verleihen. Dabei ist es nicht notwendig und in der Regel auch nicht gewünscht, dass das Tier soweit angehoben wird, dass es den Bodenkontakt vollständig verliert. Vielmehr soll dem Tier, das in der Regel über große Kräfte verfügt, die Möglichkeit genommen werden, mit seinem gesamtem Körpergewicht auf den Klauenpflegestand einwirken zu können. Gleichzeitig stabilisiert das Gewicht des Tieres den Klauenpflegstand so gegen das Umkippen. Das oben beschriebene Anheben, bei dem auf die Magenregion des Tieres ein nicht unerheblicher Druck ausgeübt wird, kann aber den Wiederkäuer gefährden und zu Koliken führen.
  • Aus der EP 00 74 383-B1, DD 255076 A5 und der DE 83 36 374-U1 sind Klauenpflegestände bekannt, die auf 4 Rollen; teils als freidrehbare Räder ausgeführt, gelagert sind und über die Kuh geführt werden können, jedoch im Moment der Vornahme der Klauenpflege auf Ständern oder dem Rahmen unverrückbar aufstehen. Weiterhin sind jeweils Bauchgurte vorgesehen, die die Kuh zumindest teilweise anheben, um so den Pflegestand mit Gewicht zu belasten. Derartige Pflegestände lassen sich als Hebestände klassifizieren. Eines Freßgitters bedürfen derartige Hebestände in der Regel nicht, allenfalls zu dem Zweck auch zusätzlich noch den Kopf des Tieres festzulegen, was allerdings genauso gut auch durch Anbinden erfolgen kann.
  • Es sind auch Klauenpflegestände bekannt, die auf vier Rollen gefahren werden können, und eine Plattform besitzen, auf der das Rind während des Pflegevorganges steht. Dabei muss das Rind in den Stand, z.B. über ein Leitsystem, hineingeführt werden. Dadurch wird das Rind unnötig beunruhigt. Das Leitsystem ist teuer in der Anschaffung und muss wegen seines großen Platzbedarfs in der Regel im Freien eingesetzt werden.
  • Es sind auch sogenannte Kipp-Klauenpflegestände bekannt, bei denen das Tier seitlich an ein Metallgerüst herangeführt wird, mittels Gurten festgeschnallt wird und durch Kippen des Metallgerüstes in die Waagerechte überführt wird. Im Ergebnis liegt das Tier in Seitenlage, so dass die Klauen für die Bearbeitung zugänglich sind. Nachteilig ist hier die aufwendige Bauform und die Notwenigkeit eines eigenen Aggregats, um das schwere Tier in die Waagerechte zu heben. Durch die ungewöhnliche Lage des Tieres bei der Behandlung können auch Komplikationen wie Verkalben und Labmagenverdrehung auftreten.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde die oben geschilderten Nachteile des Standes der Technik zu überwinden und einen konstruktiv einfachen und damit preisgünstigen Pflege- und Behandlungsstand für Großtiere bereitzustellen. Weiterhin soll – um Verletzungen zu vermeiden – das Tier in stehender Position fixiert und ausgerichtet werden und der Pflege- und Behandlungsstand mobil sein.
  • Es hat sich gezeigt, dass die Verwendung von Bauchgurten zu Verletzungen führen kann. Nicht nur wegen des Einschnürens der Magenregion, sondern auch, weil Kühe sich in den Bauchgurten drehen können und dann oft – weil die Bauchgurte keine Möglichkeit für ein kontrolliertes Herablassen bieten – nur durch Fallenlassen aus dem Pflegestand befreit werden können. Der erfindungsgemäße Pflegestand ermöglicht es auf die Verwendung von Bauchgurten zu verzichten.
  • Die oben bezeichnete Aufgabe wird gelöst durch eine Pflegestandanordnung gemäß Anspruch 1. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Der erfindungsgemäße Pflege- und Behandlungsstand für Großtiere, der insbesondere als Klauenpflegestand eingesetzt wird, wird der kürze halber als Pflegestand bzw. Pflegestandanordnung bezeichnet und beispielhaft in Bezug auf eine Kuh als zu behandelndes Großtier erläutert.
  • Der Pflegestand ist fahrbar und besteht aus einem im wesentlichen rahmenartigen, nach vorne zumindest zeitweilig offenem, über das Tier schiebbaren Gestell mit seitlichen Streben und Vorrichtungen zum Festhalten und Anheben der Klauen.
  • Das Gestell weist Abmessungen auf, die es ermöglichen das Gestell von hinten über das zu behandelnde Tier zu schieben und die vollständige Aufnahme des Tieres zu erlauben, so dass das Tier in stehender Position im Gestell im wesentlichen durch die nah anliegenden Seitenrahmen fixiert ist. Die mittleren Querstreben der Seitenrahmen können in verschiedenen Positionen arretierbar ausgestaltet sein, um das Tier je nach Körperabmessungen zu fixieren. Es ist auch von Vorteil, wenn die mittleren Querstreben herausnehmbar ausgeführt sind.
  • Der Pflegestand ruht auf zumindest zwei frei drehbar aufgehängten Rädern. Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsform weist der Pflegestand vorne 2 und hinten 2 frei drehbar aufgehängte Räder auf. „Drehbar aufgehängt" heißt hier, dass sich durch Drehen des Rades – nicht um die Rollachse sondern um die Spurwechselachse – die Rollrichtung des Rades ändern kann.
  • Die Rollen bewirken, dass der durch Verbindung mit einem Kopfgitter festgelegte Pflegestand einer durch die Kuh ausgeübten Krafteinwirkung auf den Pflegestand durch eine Rollbewegung ausweichen kann und so ein Umkippen des Pflegestandes verhindert wird. Kühe haben unbändige Kräfte. Es ist daher wichtig, dass die Räder des Pflegestandes, so um eine Achse drehbar gelagert sind, dass sie ihre Rollrichtung in Reaktion auf die Krafteinwirkung ändern können.
  • Da der Pflegestand möglichst von einer Person bedienbar sein soll, lässt sich durch die Lenkbarkeit zumindest einer Achse eine gute Manövrierfähigkeit erreichen. Eine Pflege des Lagers der Spurwechselachse mit Schmiermitteln ist wichtig, damit eine ausreichende Beweglichkeit erhalten bleibt. Dies ist besonders wichtig, wenn der Pflegestand in Freilaufställen mit mistbedeckten Gitterböden eingesetzt wird. Vollständig gekapselte Lager sind vorteilhaft.
  • Der Pflegestand wird entweder mittelbar oder unmittelbar mit einem Kopfgitter verbunden und hierdurch am vorderen Ende festgelegt. Dies geschieht z.B. durch Ketten oder Stangen, die einerseits am Pflegstand und andererseits am Kopfgitter befestigt werden. Ketten sind bevorzugt. Hierbei müssen die Befestigungsmittel nicht unmittelbar am Kopfgitter befestigt sein, sondern können auch am Boden befestigt sein. Das Kopfgitter ist unbeweglich festgesetzt und in der Regel mittels Streben fest mit dem Boden verbunden. Das Kopfgitter nimmt den Kopf des Tieres auf und legt diesen lösbar fest.
  • Als Kopfgitter finden in der Regel herkömmliche Fressgitter Verwendung. Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Kopfgitter auf einer Bodenschwelle – etwa einer im wesentlichen rechteckigen Betonschwelle – befestigt und der Pflegestand mit dem nach vorne offenem Bodenrahmen gegen die Bodenschwelle geschoben und durch das Befestigungsmittel fest angelegt wird. Als Befestigungselement ist eine Kette mit Schäkeln oder eine Strebe geeignet. Geeignet auf Betonschwellen angebrachte Fressgitter findet man häufig in Laufställen.
  • Fressgitter sind auch als selbstverriegelnde Fressgitter bekannt, bei denen wenn das Tier den Kopf durch die Futteröffnung zur Futterseite hin bewegt, es in eine Fangposition gebracht wird, in der das Tier den Kopf nicht herausziehen kann. Bei der Bewegung des Kopfes zum Futter bewirkt das Tier den Übergang der Futteröffnung von der Zugangsposition in die Fangposition. Bei manuell zu betätigenden Fressgittern besteht das Fressgitter auch aus einem feststehenden rahmenförmigen Gitterteil, zwischen denen sich spaltartige Fressöffnungen befinden, in denen aber Fangsprossen angeordnet sind, die mittels einer Betätigungsstange schwenkbar angeordnet sind. Je nach Stellung der Betätigungsstange werden durch die schwenkbaren Fangsprossen die spaltförmigen Fressöffnungen zwischen den feststehenden Rahmengitterteilen für den Tierkopf freigegeben oder gesperrt.
  • Als günstig hat es sich erwiesen, wenn das untere Rahmenteil. d.h. der u-förmige Bodenrahmen massiv und schwer ausgebildet ist, um dem Gestell einen möglichst tiefen Schwerpunkt zu verleihen. Hierzu kann der Bodenrahmen auch ausgefüllt werden, etwa mit Zement. Das erhebliche Gewicht des Bodenrahmens verhindert, dass die Kuh den Pflegestand ausheben kann. Der Bodenrahmen ist vorzugsweise aus rund geformten Rohren gefertigt und weist – um die Verletzungsgefahr zu minimieren – vorzugsweise keine abstehenden Überstände auf der Innen- und Oberseite auf. Vorzugsweise endet das Rohr nach vorne mit einer im wesentlichen rechtwinklig angebrachten glatten Rohrabschlussfläche.
  • Eine Aufwindvorrichtung am hinteren Ende des Pflegestandes dient dem Anheben der Hinterfüße des Tieres. Die Aufwindvorrichtung im Seitenbereich des Pflegestandes dient dem Anheben der Vorderfüße.
  • Der Pflegestand und die Aufnahmen für die Aufwindvorrichtung kann im wesentlichen als Schweißkonstruktion gefertigt sein. Bei den Rädern handelt es sich um herkömmli che handelsübliche Räder z.B. mit Gummireifen oder Kunststoffrollen. Besser geeignet sind Kunststoffrollen.
  • Will man die Klaue des zu pflegenden Tieres schneiden oder pflegen, so kann man den Fuß an eine Einspann- und Hebevorrichtung (oben als Aufwindvorrichtung bezeichnet) anschließen und ihn in eine für die Pflegebehandlung angemessene Stellung anheben. Hierbei wird der Unterschenkel des zu behandelnden Tieres in der Einspannvorrichtung festgelegt, die aus einem Spannorgan- im einfachsten Fall eine Schlaufe – und einem aufwickelbarem Gurt besteht. Der Gurt wird hierbei vorteilhafterweise über eine Aufwickelspule geführt, die ein Feststellritzel aufweist, in das eine um eine Gelenkachse schwenkbare, federbelastete Sperrklinke eingreift. Durch die Einspann- und Hebevorrichtung wird die Klaue in eine für die Pflegebehandlung angemessene Stellung angehoben.
  • Die für den Klauenpflegestand notwendigen Einrichtungen, wie Fixiergurte, Auflagetische für Tierfüße und Kotfänger, sind in der üblichen Weise gefertigt und als Zubehörteile käuflich erhältlich.
  • In den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Klauenpflegestandes schematisch dargestellt. Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht des Pflegestandes,
  • 2 den Pflegestand von oben und
  • 3 den Pflegestand von hinten.
  • Der in den Figuren gezeigte Pflegestand (1) besteht im wesentlichen aus einem rechteckförmigen Grundrahmen, der durch zwei vertikale Hinterpfosten (2), zwei vertikale Vorderpfosten (3), obere, mittlere und untere seitliche Querstreben (4, 5, 6), sowie die Seitenrahmen (13) verbindende vordere und hintere obere Querstreben (7, 8) und eine hintere untere Querstrebe (10).
  • Hinterpfosten (2) und Vorderpfosten (3) bilden zusammen mit den oberen, mittleren und unteren seitlichen Querstreben (4, 5, 6) den Seitenrahmen (13). Rechter und linker Seitenrahmen sind identisch. Die mittleren seitliche Querstrebe (5) ist vorzugsweise abnehmbar gestaltet.
  • Von oben gesehen spannen die oberen seitlichen Querstreben (4) und die die Seitenrahmen (13) verbindenden vorderen und hinteren oberen Querstreben (7, 8) ein Rechteck auf.
  • Der Vorderrahmen ist von vorn gesehen nach unten offen ausgebildet und wird nach oben durch die obere vordere Querstrebe (7) begrenzt.
  • Der Hinterrahmen (15) wird – wie aus der Draufsicht gemäß 3 ersichtlich – nach unten durch eine hintere untere Querstrebe (10) und nach oben durch eine hintere obere Querstrebe (8) gebildet.
  • Der untere Rahmen (Bodenrahmen (14)) ist massiver (ca. doppelter Rohrdurchmesser) ausgebildet als die sonstigen Rahmenteile und wird durch die unteren Querstreben (6, 10) gebildet. Der Bodenrahmen ist nach vorne offen u-förmig ausgebildet.
  • Die einzelnen Rahmenteile sind als Rohre ausgebildet, die durch Schweißen, Einsetzen oder Rohrkrümmer (26) winklig verbunden sind. Die Querstreben sind horizontal ausgerichtet. Die Pfosten vertikal. Die Hinter- und Vorderräder (11, 12) sind um die Spurwechselachse (23) frei drehbar/lenkbar gelagert.
  • An der unteren seitlichen Querstrebe (6) sitzt die Aufwindvorrichtung (18) für die Hinterfüße, durch einen Schaft/Aufnahme (20) herausnehmbar gehalten. Die Aufnahme (20) ist vorzugsweise durch Einsetzen (25) in den Bodenrahmen (14) verankert. Der Fuß wird durch nicht dargestellte Gurte eingespannt, mittels der Aufwindvorrichtung (18) angehoben und gegen einen Rundeisenbügel (19) zur Fußaufnahme fixiert.
  • Die Kuh steht auf der Standfläche (21), die von der Bodenfläche, z.B. eines Laufgitterstalles, gebildet wird. Der Pflegestand selbst weist keine Bodenfläche auf.
  • Der Pflegestand wird an der Befestigungsmittelaufnahme (28) mittels des Befestigungsmittels (29), z.B. mittels einer Kette, an einem Kopfgitter (31) so festgemacht, dass der vordere Teil des Bodenrahmens an die Betonschwelle (30) anschlägt. Nicht dargestellt ist das in dem Pflegestand befindliche Tier dessen Kopf im Kopfgitter (31) fixiert ist.
  • Zum Schneiden der Klauen einer Kuh wird wie folgt verfahren: Die Kuh wird in einem herkömmlichem mit dem Boden fest verankertem Fressgitter (31) festge setzt. Dann wird der Pflegestand von hinten über die Kuh gefahren und vorn z.B. durch Ketten (29) mittelbar oder unmittelbar mit dem Fressgitter (31) fest verbunden. Nun ist die Kuh in dem Pflegestand fixiert und man kann einen Gurt um das vordere Fesselgelenk der Kuh legen und das Fesselgelenk langsam durch Aufrollen einer Kurbel (18) anheben. Hierbei wird die Klaue in eine zum Schneiden geeignete Position gehoben und das Fesselgelenk durch dosiertes Anheben an einen Rundeisenbügel (19) zur Fußaufnahme, der z.B. durch Polsterung geeignet zur Fußaufnahme ausgebildet sein kann, herangezogen und durch sanftes Anlegen an diesen fixiert.
  • Die Aufnahme (20) zur Befestigung der Forderfußwinde (18) ist mit dem Bodenrahmen, bezogen auf eine Senkrechte, um einen Winkel von ca. 30° nach außen abgeknickt, damit der Fuß vom Körper der Kuh abgezogen wird und eine Bearbeitung der Vorderfußklaue vom Pflegestand abgerückt möglich ist. Vorzugsweise ist die Aufwindvorrichtung (18) weiterhin so angebracht, dass der Fuß seitlich aus dem Innenbereich des Gestells herausgeführt wird.
  • Zum Hochziehen der Hinterbeine wird ein Gurt um das Sprunggelenk der Kuh gelegt und das abgewandte Ende des Gurtes auf der Kurbelwelle (17) an für das jeweilige Bein geeigneter Stelle eingehakt. Durch Drehen der Welle (19) wird der Gurt über die mittlere hintere Querstrebe (9) geführt aufgerollt bis der Hinterfuß an die mittlere hintere Querstrebe (9) herangeführt ist. Damit ist der Hinterfuß durch die Zugwirkung des Gurtes an der mittleren hinteren Querstrebe (9) festgesetzt und geeignet positioniert, um ausgeschnitten zu werden. Die mittlere hintere Querstrebe am hinteren Ende des Pflegestandes ist vorteilhafterweise abbaubar und in verschiedener Höhe anbringbar. Als Gurte können etwa Gurte Verwendung finden wie sie als Autosicherheitsgurt bekannt sind.
  • Mittlere hintere Querstange (9) und/oder Kurbelwelle (17) müssen nicht unmittelbar an den Hinterpfosten (2) befestigt sein sondern können vorteilhaft über einen Anbaurahmen nach hinten beabstandet an diesen angebracht sein.

Claims (9)

  1. Pflegestandanordnung für Grosstiere, aufweisend einen im Wesentlichen rahmenartigen nach vorne offenen, über das Tier rollbaren Pflegestand (1) mit Rädern (12) und seitlichen Streben (4, 5) und Vorrichtungen zum Festhalten der angehobenen Füße des Tieres (17, 18), wobei – der Pflegestand (1) zumindest hinten Räder (12) aufweist, die für einen Spurrichtungswechsel drehbar am Bodenrahmen (14) des Pflegestandes (1) frei gelagert sind und den Bodenrahmen (14) des Pflegestandes (1) vom Boden (21) so rollbar beabstanden, dass der Pflegestand bei Krafteinwirkung durch das in dem Pflegestand befindliche Tier zumindest hinten seitlich in einem gewissen Umfang beweglich ist, – die Pflegestandanordnung ein unbewegliches ortsfestes Kopfgitter (31) aufweist, das das im Pflegstand befindliche Tier fixiert und – Kopfgitter (31) und Pflegestand (1) mittelbar oder unmittelbar zur Arretierung des Pflegestandes (1) über Befestigungsmittel (29) zeitweilig lösbar verbunden sind, – die Befestigungsmittel (29) Ketten, Stangen bzw. Streben sind, – der Bodenrahmen (14) an seinem vorderen Ende Rohrenden bzw. Rohrendflächen aufweist; die zur Anlage an eine Fläche einer Bodenschwelle (30) geeignet ausgebildet sind, und – der Bodenrahmen (14) ein solches Gewicht aufweist, dass sich der Schwerpunkt des Pflegestandes (1) der Höhe nach im unteren Drittel der Gesamthöhe des Pflegestandes (1) befindet.
  2. Pflegestandanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich an der hinteren Längsseite des Pflegestandes (1) eine Aufwindvorrichtung (17) für die Hinterfüße befindet.
  3. Pflegestandanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Gurt der Aufwindvorrichtung (17) für die Hinterfüße über eine mittlere hintere Querstrebe (9) geführt ist, die mittlere hintere Querstrebe (9) als Widerhalt für den nach oben geführten Hinterfuß dient und die mittlere hintere Querstrebe (9) vorzugsweise zur Verwendung je nach Größe des zu behandelnden Tieres wahlweisen in Aufnahmen verschiedener Höhe befestigt ist.
  4. Pflegestandanordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich an der vorderen Längsseite des Pflegestandes eine Aufwindvorrichtung (18) für die Vorderfüße befindet.
  5. Pflegestandanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufwindvorrichtung (18) für die Vorderfüße in einer Aufnahme (20) lösbar mit dem unteren Rahmen verbunden ist und die Aufnahmen (20) beidseits an der seitlichen unteren Querstrebe (6) im Bereich der vorderen Hälfte des Bodenrahmens (24) angebracht sind.
  6. Pflegestandanordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine vordere mittlere Querstrebe eingeschoben werden kann.
  7. Pflegestandanordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenrahmen (14) U-förmig und einstückig ausgebildet ist.
  8. Pflegestandanordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Räder (11 und/oder 12) durch Ausleger (23) nach außen beabstandet (22) am Bodenrahmen (14) angebracht sind.
  9. Pflegestandanordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenrahmen (14) aus Rohren mit einem Rohrdurchmesser hergestellt ist, der zumindest dreimal so groß ist wie der Rohrdurchmesser der Hinter- oder Vorderpfosten (2, 3).
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