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Gegenstand
der Erfindung ist ein Pflege- und Behandlungsstand für Großtiere,
insbesondere zur Klauenpflege.
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Die
Pflege der Klauen von Kühen
ist eine wichtige und regelmäßig vorzunehmende
Pflegearbeit. Brüchiges
und rissiges Horn, wie es bei mangelnder Pflege entsteht, kann zu
schwerwiegenden und schmerzhaften Erkrankungen der Tiere führen. Klauenkranke
Kühe nehmen
weniger Futter auf und lassen daher in Milch- und Mastleistung nach.
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Da
Großtiere
in der Regel nicht dazu gebracht werden können, das Bein zur Klauenpflege anzuwinkeln,
ist man genötigt,
Vorrichtungen zu verwenden, die das Tier dazu zwingen, das Bein
anzuheben. Klauenpflegestände
müssen
aber auch bewerkstelligen, dass das Tier während der Behandlung bewegungsarm
gesichert und geeignet ausgerichtet ist. Ein sorgfältiges Fixieren
des Tieres bzw. des Fußbereiches
ist wegen des Hantierens mit gefährlichen
Schneidgeräten,
der Verletzungsgefahr für Tier
und Bediener und der erforderlichen hohen Präzision beim Schneiden der Klauen
wichtig.
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Klauenpflegestände sind
in unterschiedlichsten Ausführungen
bekannt. Verbreitet sind Klauenpflegestände, in denen das Tier in einem
Metallrahmen fixiert wird und der jeweils in Wickelbändern gehaltene
zu bearbeitende Fuß mit
Winden in die gewünschte
Behandlungshöhe
nach oben gezogen wird. Das Tier wird in solchen Klauenpflegeständen mittels
Bauchgurten angehoben, um den Klauenpflegestand durch die Schwerkraft
des Tieres einen sicheren Stand zu verleihen. Dabei ist es nicht
notwendig und in der Regel auch nicht gewünscht, dass das Tier soweit
angehoben wird, dass es den Bodenkontakt vollständig verliert. Vielmehr soll
dem Tier, das in der Regel über
große
Kräfte
verfügt,
die Möglichkeit genommen
werden, mit seinem gesamtem Körpergewicht
auf den Klauenpflegestand einwirken zu können. Gleichzeitig stabilisiert
das Gewicht des Tieres den Klauenpflegstand so gegen das Umkippen.
Das oben beschriebene Anheben, bei dem auf die Magenregion des Tieres
ein nicht unerheblicher Druck ausgeübt wird, kann aber den Wiederkäuer gefährden und
zu Koliken führen.
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Aus
der EP 00 74 383-B1,
DD
255076 A5 und der DE 83 36 374-U1 sind Klauenpflegestände bekannt,
die auf 4 Rollen; teils als freidrehbare Räder ausgeführt, gelagert sind und über die
Kuh geführt werden
können,
jedoch im Moment der Vornahme der Klauenpflege auf Ständern oder
dem Rahmen unverrückbar
aufstehen. Weiterhin sind jeweils Bauchgurte vorgesehen, die die
Kuh zumindest teilweise anheben, um so den Pflegestand mit Gewicht zu
belasten. Derartige Pflegestände
lassen sich als Hebestände
klassifizieren. Eines Freßgitters
bedürfen
derartige Hebestände
in der Regel nicht, allenfalls zu dem Zweck auch zusätzlich noch
den Kopf des Tieres festzulegen, was allerdings genauso gut auch
durch Anbinden erfolgen kann.
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Es
sind auch Klauenpflegestände
bekannt, die auf vier Rollen gefahren werden können, und eine Plattform besitzen,
auf der das Rind während
des Pflegevorganges steht. Dabei muss das Rind in den Stand, z.B. über ein
Leitsystem, hineingeführt
werden. Dadurch wird das Rind unnötig beunruhigt. Das Leitsystem
ist teuer in der Anschaffung und muss wegen seines großen Platzbedarfs
in der Regel im Freien eingesetzt werden.
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Es
sind auch sogenannte Kipp-Klauenpflegestände bekannt, bei denen das
Tier seitlich an ein Metallgerüst
herangeführt
wird, mittels Gurten festgeschnallt wird und durch Kippen des Metallgerüstes in
die Waagerechte überführt wird.
Im Ergebnis liegt das Tier in Seitenlage, so dass die Klauen für die Bearbeitung
zugänglich
sind. Nachteilig ist hier die aufwendige Bauform und die Notwenigkeit
eines eigenen Aggregats, um das schwere Tier in die Waagerechte
zu heben. Durch die ungewöhnliche
Lage des Tieres bei der Behandlung können auch Komplikationen wie
Verkalben und Labmagenverdrehung auftreten.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde die oben geschilderten Nachteile
des Standes der Technik zu überwinden
und einen konstruktiv einfachen und damit preisgünstigen Pflege- und Behandlungsstand
für Großtiere bereitzustellen.
Weiterhin soll – um
Verletzungen zu vermeiden – das
Tier in stehender Position fixiert und ausgerichtet werden und der Pflege-
und Behandlungsstand mobil sein.
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Es
hat sich gezeigt, dass die Verwendung von Bauchgurten zu Verletzungen
führen
kann. Nicht nur wegen des Einschnürens der Magenregion, sondern
auch, weil Kühe
sich in den Bauchgurten drehen können
und dann oft – weil
die Bauchgurte keine Möglichkeit
für ein
kontrolliertes Herablassen bieten – nur durch Fallenlassen aus
dem Pflegestand befreit werden können.
Der erfindungsgemäße Pflegestand ermöglicht es
auf die Verwendung von Bauchgurten zu verzichten.
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Die
oben bezeichnete Aufgabe wird gelöst durch eine Pflegestandanordnung
gemäß Anspruch 1.
Vorteilhafte Ausführungsformen
sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Der
erfindungsgemäße Pflege-
und Behandlungsstand für
Großtiere,
der insbesondere als Klauenpflegestand eingesetzt wird, wird der
kürze halber als
Pflegestand bzw. Pflegestandanordnung bezeichnet und beispielhaft
in Bezug auf eine Kuh als zu behandelndes Großtier erläutert.
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Der
Pflegestand ist fahrbar und besteht aus einem im wesentlichen rahmenartigen,
nach vorne zumindest zeitweilig offenem, über das Tier schiebbaren Gestell
mit seitlichen Streben und Vorrichtungen zum Festhalten und Anheben
der Klauen.
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Das
Gestell weist Abmessungen auf, die es ermöglichen das Gestell von hinten über das
zu behandelnde Tier zu schieben und die vollständige Aufnahme des Tieres zu
erlauben, so dass das Tier in stehender Position im Gestell im wesentlichen
durch die nah anliegenden Seitenrahmen fixiert ist. Die mittleren
Querstreben der Seitenrahmen können
in verschiedenen Positionen arretierbar ausgestaltet sein, um das
Tier je nach Körperabmessungen
zu fixieren. Es ist auch von Vorteil, wenn die mittleren Querstreben
herausnehmbar ausgeführt
sind.
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Der
Pflegestand ruht auf zumindest zwei frei drehbar aufgehängten Rädern. Nach
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform weist der Pflegestand
vorne 2 und hinten 2 frei drehbar aufgehängte Räder auf. „Drehbar aufgehängt" heißt hier,
dass sich durch Drehen des Rades – nicht um die Rollachse sondern
um die Spurwechselachse – die
Rollrichtung des Rades ändern
kann.
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Die
Rollen bewirken, dass der durch Verbindung mit einem Kopfgitter
festgelegte Pflegestand einer durch die Kuh ausgeübten Krafteinwirkung
auf den Pflegestand durch eine Rollbewegung ausweichen kann und
so ein Umkippen des Pflegestandes verhindert wird. Kühe haben
unbändige
Kräfte.
Es ist daher wichtig, dass die Räder
des Pflegestandes, so um eine Achse drehbar gelagert sind, dass
sie ihre Rollrichtung in Reaktion auf die Krafteinwirkung ändern können.
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Da
der Pflegestand möglichst
von einer Person bedienbar sein soll, lässt sich durch die Lenkbarkeit
zumindest einer Achse eine gute Manövrierfähigkeit erreichen. Eine Pflege
des Lagers der Spurwechselachse mit Schmiermitteln ist wichtig,
damit eine ausreichende Beweglichkeit erhalten bleibt. Dies ist besonders
wichtig, wenn der Pflegestand in Freilaufställen mit mistbedeckten Gitterböden eingesetzt wird.
Vollständig
gekapselte Lager sind vorteilhaft.
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Der
Pflegestand wird entweder mittelbar oder unmittelbar mit einem Kopfgitter
verbunden und hierdurch am vorderen Ende festgelegt. Dies geschieht
z.B. durch Ketten oder Stangen, die einerseits am Pflegstand und
andererseits am Kopfgitter befestigt werden. Ketten sind bevorzugt.
Hierbei müssen
die Befestigungsmittel nicht unmittelbar am Kopfgitter befestigt
sein, sondern können
auch am Boden befestigt sein. Das Kopfgitter ist unbeweglich festgesetzt
und in der Regel mittels Streben fest mit dem Boden verbunden. Das
Kopfgitter nimmt den Kopf des Tieres auf und legt diesen lösbar fest.
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Als
Kopfgitter finden in der Regel herkömmliche Fressgitter Verwendung.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Kopfgitter auf einer Bodenschwelle – etwa einer
im wesentlichen rechteckigen Betonschwelle – befestigt und der Pflegestand
mit dem nach vorne offenem Bodenrahmen gegen die Bodenschwelle geschoben
und durch das Befestigungsmittel fest angelegt wird. Als Befestigungselement
ist eine Kette mit Schäkeln
oder eine Strebe geeignet. Geeignet auf Betonschwellen angebrachte
Fressgitter findet man häufig
in Laufställen.
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Fressgitter
sind auch als selbstverriegelnde Fressgitter bekannt, bei denen
wenn das Tier den Kopf durch die Futteröffnung zur Futterseite hin
bewegt, es in eine Fangposition gebracht wird, in der das Tier den
Kopf nicht herausziehen kann. Bei der Bewegung des Kopfes zum Futter
bewirkt das Tier den Übergang
der Futteröffnung
von der Zugangsposition in die Fangposition. Bei manuell zu betätigenden
Fressgittern besteht das Fressgitter auch aus einem feststehenden
rahmenförmigen
Gitterteil, zwischen denen sich spaltartige Fressöffnungen
befinden, in denen aber Fangsprossen angeordnet sind, die mittels
einer Betätigungsstange
schwenkbar angeordnet sind. Je nach Stellung der Betätigungsstange
werden durch die schwenkbaren Fangsprossen die spaltförmigen Fressöffnungen
zwischen den feststehenden Rahmengitterteilen für den Tierkopf freigegeben
oder gesperrt.
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Als
günstig
hat es sich erwiesen, wenn das untere Rahmenteil. d.h. der u-förmige Bodenrahmen massiv
und schwer ausgebildet ist, um dem Gestell einen möglichst
tiefen Schwerpunkt zu verleihen. Hierzu kann der Bodenrahmen auch
ausgefüllt
werden, etwa mit Zement. Das erhebliche Gewicht des Bodenrahmens
verhindert, dass die Kuh den Pflegestand ausheben kann. Der Bodenrahmen
ist vorzugsweise aus rund geformten Rohren gefertigt und weist – um die
Verletzungsgefahr zu minimieren – vorzugsweise keine abstehenden Überstände auf der
Innen- und Oberseite auf. Vorzugsweise endet das Rohr nach vorne
mit einer im wesentlichen rechtwinklig angebrachten glatten Rohrabschlussfläche.
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Eine
Aufwindvorrichtung am hinteren Ende des Pflegestandes dient dem
Anheben der Hinterfüße des Tieres.
Die Aufwindvorrichtung im Seitenbereich des Pflegestandes dient
dem Anheben der Vorderfüße.
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Der
Pflegestand und die Aufnahmen für
die Aufwindvorrichtung kann im wesentlichen als Schweißkonstruktion
gefertigt sein. Bei den Rädern handelt
es sich um herkömmli che
handelsübliche Räder z.B.
mit Gummireifen oder Kunststoffrollen. Besser geeignet sind Kunststoffrollen.
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Will
man die Klaue des zu pflegenden Tieres schneiden oder pflegen, so
kann man den Fuß an eine
Einspann- und Hebevorrichtung (oben als Aufwindvorrichtung bezeichnet)
anschließen
und ihn in eine für
die Pflegebehandlung angemessene Stellung anheben. Hierbei wird
der Unterschenkel des zu behandelnden Tieres in der Einspannvorrichtung festgelegt,
die aus einem Spannorgan- im einfachsten Fall eine Schlaufe – und einem
aufwickelbarem Gurt besteht. Der Gurt wird hierbei vorteilhafterweise über eine
Aufwickelspule geführt,
die ein Feststellritzel aufweist, in das eine um eine Gelenkachse schwenkbare,
federbelastete Sperrklinke eingreift. Durch die Einspann- und Hebevorrichtung
wird die Klaue in eine für
die Pflegebehandlung angemessene Stellung angehoben.
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Die
für den
Klauenpflegestand notwendigen Einrichtungen, wie Fixiergurte, Auflagetische
für Tierfüße und Kotfänger, sind
in der üblichen
Weise gefertigt und als Zubehörteile
käuflich
erhältlich.
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In
den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Klauenpflegestandes
schematisch dargestellt. Es zeigen:
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1 eine
Seitenansicht des Pflegestandes,
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2 den
Pflegestand von oben und
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3 den
Pflegestand von hinten.
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Der
in den Figuren gezeigte Pflegestand (1) besteht im wesentlichen
aus einem rechteckförmigen Grundrahmen,
der durch zwei vertikale Hinterpfosten (2), zwei vertikale
Vorderpfosten (3), obere, mittlere und untere seitliche
Querstreben (4, 5, 6), sowie die Seitenrahmen
(13) verbindende vordere und hintere obere Querstreben
(7, 8) und eine hintere untere Querstrebe (10).
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Hinterpfosten
(2) und Vorderpfosten (3) bilden zusammen mit
den oberen, mittleren und unteren seitlichen Querstreben (4, 5, 6)
den Seitenrahmen (13). Rechter und linker Seitenrahmen
sind identisch. Die mittleren seitliche Querstrebe (5)
ist vorzugsweise abnehmbar gestaltet.
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Von
oben gesehen spannen die oberen seitlichen Querstreben (4)
und die die Seitenrahmen (13) verbindenden vorderen und
hinteren oberen Querstreben (7, 8) ein Rechteck
auf.
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Der
Vorderrahmen ist von vorn gesehen nach unten offen ausgebildet und
wird nach oben durch die obere vordere Querstrebe (7) begrenzt.
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Der
Hinterrahmen (15) wird – wie aus der Draufsicht gemäß 3 ersichtlich – nach unten durch
eine hintere untere Querstrebe (10) und nach oben durch
eine hintere obere Querstrebe (8) gebildet.
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Der
untere Rahmen (Bodenrahmen (14)) ist massiver (ca. doppelter
Rohrdurchmesser) ausgebildet als die sonstigen Rahmenteile und wird
durch die unteren Querstreben (6, 10) gebildet.
Der Bodenrahmen ist nach vorne offen u-förmig ausgebildet.
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Die
einzelnen Rahmenteile sind als Rohre ausgebildet, die durch Schweißen, Einsetzen
oder Rohrkrümmer
(26) winklig verbunden sind. Die Querstreben sind horizontal
ausgerichtet. Die Pfosten vertikal. Die Hinter- und Vorderräder (11, 12)
sind um die Spurwechselachse (23) frei drehbar/lenkbar
gelagert.
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An
der unteren seitlichen Querstrebe (6) sitzt die Aufwindvorrichtung
(18) für
die Hinterfüße, durch einen
Schaft/Aufnahme (20) herausnehmbar gehalten. Die Aufnahme
(20) ist vorzugsweise durch Einsetzen (25) in
den Bodenrahmen (14) verankert. Der Fuß wird durch nicht dargestellte
Gurte eingespannt, mittels der Aufwindvorrichtung (18)
angehoben und gegen einen Rundeisenbügel (19) zur Fußaufnahme fixiert.
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Die
Kuh steht auf der Standfläche
(21), die von der Bodenfläche, z.B. eines Laufgitterstalles,
gebildet wird. Der Pflegestand selbst weist keine Bodenfläche auf.
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Der
Pflegestand wird an der Befestigungsmittelaufnahme (28)
mittels des Befestigungsmittels (29), z.B. mittels einer
Kette, an einem Kopfgitter (31) so festgemacht, dass der
vordere Teil des Bodenrahmens an die Betonschwelle (30)
anschlägt.
Nicht dargestellt ist das in dem Pflegestand befindliche Tier dessen
Kopf im Kopfgitter (31) fixiert ist.
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Zum
Schneiden der Klauen einer Kuh wird wie folgt verfahren: Die Kuh
wird in einem herkömmlichem
mit dem Boden fest verankertem Fressgitter (31) festge setzt.
Dann wird der Pflegestand von hinten über die Kuh gefahren und vorn
z.B. durch Ketten (29) mittelbar oder unmittelbar mit dem
Fressgitter (31) fest verbunden. Nun ist die Kuh in dem
Pflegestand fixiert und man kann einen Gurt um das vordere Fesselgelenk
der Kuh legen und das Fesselgelenk langsam durch Aufrollen einer
Kurbel (18) anheben. Hierbei wird die Klaue in eine zum
Schneiden geeignete Position gehoben und das Fesselgelenk durch dosiertes
Anheben an einen Rundeisenbügel
(19) zur Fußaufnahme,
der z.B. durch Polsterung geeignet zur Fußaufnahme ausgebildet sein
kann, herangezogen und durch sanftes Anlegen an diesen fixiert.
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Die
Aufnahme (20) zur Befestigung der Forderfußwinde (18)
ist mit dem Bodenrahmen, bezogen auf eine Senkrechte, um einen Winkel
von ca. 30° nach
außen
abgeknickt, damit der Fuß vom
Körper der
Kuh abgezogen wird und eine Bearbeitung der Vorderfußklaue vom
Pflegestand abgerückt
möglich ist.
Vorzugsweise ist die Aufwindvorrichtung (18) weiterhin
so angebracht, dass der Fuß seitlich
aus dem Innenbereich des Gestells herausgeführt wird.
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Zum
Hochziehen der Hinterbeine wird ein Gurt um das Sprunggelenk der
Kuh gelegt und das abgewandte Ende des Gurtes auf der Kurbelwelle (17)
an für
das jeweilige Bein geeigneter Stelle eingehakt. Durch Drehen der
Welle (19) wird der Gurt über die mittlere hintere Querstrebe
(9) geführt
aufgerollt bis der Hinterfuß an
die mittlere hintere Querstrebe (9) herangeführt ist.
Damit ist der Hinterfuß durch
die Zugwirkung des Gurtes an der mittleren hinteren Querstrebe (9)
festgesetzt und geeignet positioniert, um ausgeschnitten zu werden.
Die mittlere hintere Querstrebe am hinteren Ende des Pflegestandes
ist vorteilhafterweise abbaubar und in verschiedener Höhe anbringbar.
Als Gurte können
etwa Gurte Verwendung finden wie sie als Autosicherheitsgurt bekannt
sind.
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Mittlere
hintere Querstange (9) und/oder Kurbelwelle (17)
müssen
nicht unmittelbar an den Hinterpfosten (2) befestigt sein
sondern können
vorteilhaft über
einen Anbaurahmen nach hinten beabstandet an diesen angebracht sein.