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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Maskenrohling (Mask Blank),
der in einem Lithographieprozeß bei
der Herstellung eines Halbleiterbausteins oder eines ähnlichen
Elements verwendet wird.
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Zudem
wird ein Verfahren zum Herstellen des erfindungsgemäßen Maskenrohlings
beschrieben. Die vorliegende Anmeldung beschreibt ferner ein Verfahren
zum Entfernen eines auf einer Oberfläche eines Substrats, z.B. eines
Halbleitersubstrats, partiell verbleibenden Films und eine Ablöse- oder Entschichtungsvorrichtung
zum Ausführen
des Verfahrens. Obwohl in der vorliegenden Beschreibung hauptsächlich der
Ausdruck "ungenutzt" verwendet wird,
kann an Stelle des Ausdrucks "ungenutzt" auch der Ausdruck "unnötig" oder "zwecklos" verwendet werden.
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Im
Bereich der Herstellung von Halbleiterbausteinen, Maskenrohlingen
oder ähnlichen
Elementen ist es häufig
erforderlich, einen ungenutzten Abschnitt von einem auf einer Hauptfläche eines Substrats
aufgebrachten Film partiell zu entfernen.
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Es
soll als Beispiel die Aufbringung eines Resistfilms oder eines Spin-on-Glass-(SOG)Films
durch ein Spin-Coating-Verfahren
auf das Substrat betrachtet werden. In diesem Fall wird das Substrat,
das im wesentlichen horizontal gehalten wird, gedreht. Unter diesen
Bedingungen wird ein Beschichtungsmittel bzw. eine Beschichtungsflüssigkeit
auf das Substrat getropft und durch die Zentrifugalkraft auf der
Hauptfläche
verteilt, um einen beschichteten Film auf der Hauptfläche zu erzeugen.
Wenn das Substrat mit einer langsamen Geschwindigkeit gedreht wird,
wird zwar auf der gesamten Hauptfläche ein im wesentlichen gleichmäßiger Film
ausgebildet, weil die Zentrifugalkraft am Umfangsabschnitt des Substrats
jedoch schwach ist, verbleibt Beschichtungsflüssigkeit unerwünscht am
Umfangs- oder Randabschnitt. Infolgedessen ist der beschichtete
Film am Randabschnitt dicker, so daß an dieser Stelle eine Erhöhung entsteht.
Durch eine solche Erhöhung
am Randabschnitt entstehen folgende Probleme, wenn ein Resist als
Beschichtungsflüssigkeit
verwendet wird.
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Bei
der Herstellung eines Maskenrohlings, z.B. eines Photomaskenrohlings,
wird jedes Substrat mit dem Resistfilm verschiedenen Verarbeitungen unterzogen
und während
der Verarbeitungen häufig von
einem Transportmechanismus ergriffen und/oder in einer Substratkassette
abgelegt oder daraus entnommen. In diesem Fall wird der Umfangs-
oder Randabschnitt des Substrats mit einem Halter des Transportmechanismus
bzw. mit einem Schlitz oder einer Vertiefung der Kassette in Kontakt
gebracht. Aufgrund derartiger Kontakte wird der Resistfilm am Randabschnitt
abgetragen oder abgeschält.
Abgetragenes Resistmaterial wirkt als Staubquelle und haftet an
der Hauptfläche
des Maskenrohlings an und verursacht dadurch unerwünschte Defekte
am Maskenrohling.
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Unter
Berücksichtigung
des vorstehend erwähnten
Sachverhalts wird häufig
eine Verarbeitung ausgeführt,
durch die der Resistfilm im voraus vom Randabschnitt entfernt wird,
nachdem der Resistfilm durch das Spin-Coating-Verfahren aufgebracht
wurde. Diese Verarbeitung wird durch horizontales Drehen des Substrats
mit dem Resistfilm um eine Drehachse ausgeführt, wobei eine Lösungsflüssigkeit
auf den Randabschnitt aufgebracht wird, um das Resistmaterial zu
lösen und
das Resistmaterial vom Randabschnitt zu entfernen.
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Ein
solches Verfahren ist beispielsweise in der
JP 58-19350 B2 beschrieben.
Das darin beschriebene Verfahren wird durch Anordnen einer hohlen,
pyramidenförmigen
Abdeckung auf einem Substrat und Zuführen eines Lösungsmittels
von einer Spitze der pyramidenförmigen
Abdeckung zum Randabschnitt des Substrats ausgeführt.
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Weiterhin
wird in der
JP
2001-12595021 A ein Verfahren und eine Vorrichtung zur
Entfernung von unnötigem
Film auf einem Maskenrohling beschrieben. Zudem ist der Druckschrift
WO 00/28380 A1 ein
Belichtungsverfahren bzw. eine Vorrichtung zur Durchführung einer
derartigen Belichtung zu entnehmen.
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In
jüngster
Zeit wird ein Maskenrohling, insbesondere ein Photomaskenrohling,
tendenziell großformatig
ausgebildet, z.B. mit einer Substratgröße von 5 × 5 Zoll bis 6 × 6 Zoll.
Wenn das Substrat großformatig
ist, ist auch sein Gewicht groß.
Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit überaus groß, daß aufgrund von Kontakten zwischen
dem Randabschnitt des Substrats und einem Maskengehäuse Staub
entsteht, wenn das Substrat mit dem Resistfilm in das Maskengehäuse eingesetzt
wird. Daher wurde auch aus diesem Gesichtspunkt gefordert, den auf
den Randabschnitt aufgebrachten Resistfilm zu entfernen.
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Außerdem kann
es häufig
vorkommen, daß außer realen
Mustern auch Zusatzmuster, z.B. Ausrichtungsmarkierungen, Strichcodemuster,
Qualitätssicherungs(QA)-muster,
und ähnliche
auf einem Maskensubstrat angeordnet werden. Die Zusatzmuster werden
tendenziell auf einem Bereich in unmittelbarer Nähe eines Randabschnitts des
Substrats angeordnet, um eine möglichst
große
effektive Fläche für das reale
Muster zu erhalten.
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Nachstehend
werden Nachteile des vorstehend erwähnten herkömmlichen Verfahrens beschrieben.
- (1) Der Resistfilm kann entlang vier Seiten
des Photomaskenrohlings nur in einer konstanten, vergleichbaren
Breite entfernt werden. Der Resistfilm wird bis zu einem Bereich
entfernt, in dem Zusatzmuster ausgebildet sind, wodurch die Zusatzmuster
beschädigt
werden.
- (2) Der Photomaskenrohling wird durch ein Photolithographieverfahren
zu einem Reticle zum Ausbilden eines Feinmusters auf einem Halbleiterwafer
unter Verwendung einer Belichtungsvorrichtung verarbeitet. In diesem
Fall wird das Reticle durch einen in der Belichtungsvorrichtung
vorgesehe nen Reticle-Halter gehalten oder darin eingespannt. Die
Struktur des Reticle-Halters ist bei jedem Hersteller der Belichtungsvorrichtung
verschieden. Das Reticle wird in jeder Belichtungsvorrichtung auf
einem Substrattisch gehalten, wobei das Reticle durch den Reticle-Halter
adsorbiert wird, um eine Verschiebung des Reticles zu vermeiden.
Insbesondere wird das Reticle so gehalten, daß drei Punkte durch den Reticle-Halter adsorbiert
werden, weil durch drei Punkte eine Ebene definiert werden kann.
Die drei adsorbierten Punkte sollten nicht verschoben werden, weil die
Positionsgenauigkeit in der Belichtungsvorrichtung sehr wichtig
ist, um ein Feinmuster auf dem Halbleiterwafer zu erzeugen. Der
Resistfilm kann jedoch hinsichtlich der Konfiguration des Reticle-Halters
nicht entfernt werden, so daß die
Positionsgenauigkeit in der Belichtungsvorrichtung unvermeidbar
beeinträchtigt
wird.
- (3) Hinsichtlich der möglichen
Verwendung kurzer Belichtungslichtwellenlängen werden in jüngster Zeit
qualitativ hochwertige Maskenrohlinge mit einer geringen Anzahl
von Defekten gefordert. Typischerweise werden mehrere Maskenrohlinge (normalerweise
fünf) für den Versand
in einem Maskengehäuse
angeordnet oder verpackt. In diesem Fall sollte jeder der Maskenrohlinge
im Maskengehäuse
gekennzeichnet sein, so daß die Maskenrohlinge
voneinander unterscheidbar sind. Zu diesem Zweck werden auf dem
Maskengehäuse
normalerweise Defektgraddaten für
jeden im Maskengehäuse
verpackten Maskenrohling bereitgestellt. Die Defektgraddaten für jeden Maskenrohling
sollten mit zugeordneten Positionen der im Maskengehäuse verpackten
Maskenrohlinge in Bezug stehen. Die Zuordnung der Defektgraddaten
wird jedoch schwierig, wenn jeder Maskenrohling aus dem Maskengehäuse herausgenommen
wurde, um untersucht zu werden, und an einer anderen Position des
Maskengehäuses einsortiert
wird. in diesem Fall sollten die Defekte der Maskenrohlinge im Maskengehäuse erneut gemessen
werden.
- (4) Der Bereich zum Ausbilden von Zusatzmustern, z.B. Ausrichtungsmarkierungen,
ist normalerweise bei jedem Mas kenhersteller anders spezifiziert.
In diesem Fall können
die Ausrichtungsmarkierungen häufig
nicht erzeugt werden, wenn die gleiche Abdeckung verwendet wird,
um die ungenutzten Abschnitte durch partielles Lösen des Resistfilms zu entfernen.
Dies ist der Fall, weil unter Verwendung der gleichen Abdeckung
die Randabschnitte des Maskensubstrats unerwünscht bis zu Stellen entfernt
werden, an denen die Ausrichtungsmarkierungen ausgebildet werden
sollen.
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Um
eine solche unerwünschte
Entfernung des Resistfilms zu vermeiden, können Betrachtungen hinsichtlich
der Konstruktion und Herstellung von Abdeckungen angestellt werden,
durch die Ausrichtungsmarkierungen erzeugt werden, die bei jeden Maskenhersteller
verschieden sind. Dadurch werden jedoch die Kosten erhöht und müssen die
Abdeckungen mühsam
ausgetauscht oder ersetzt werden und sind aufwendige Arbeitsvorgänge zum
Auswechseln der Abdeckung und arbeitsintensive Wartungsarbeiten
erforderlich.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Maskenrohling
bereitzustellen, der die Staubbildung beim Abtrennen eines Resistfilms
auf einem Randabschnitt eines Substrats unterdrückt und vorteilhaft einen für Zusatzmuster
geeigneten, entschichteten Bereich entlang eines Rand- oder Umfangsabschnitts
bildet.
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Es
ist eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Maskenrohling
bereitzustellen, der die Staubbildung beim Abtrennen eines Resistfilms auf
einem Randabschnitt eines Substrats unterdrückt und einen entschichteten
Bereich entlang eines einem Substrathalterungselement einer Belichtungsvorrichtung
entsprechenden Rand- oder Umfangsabschnitts aufweist.
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Es
ist eine noch andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Maskenrohling
bereitzustellen, der Identifizierungsmuster, z.B. Defektgraddatenmuster,
des Maskenrohlings erzeugt.
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Es
ist eine noch andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Maske,
z.B. eine Photomaske, mit einer verminderten Anzahl von Musterdefekten
von Identifizierungsmustern und eine Maske bereitzustellen, z.B.
ein Reticle, dessen Positionsgenauigkeit nicht vermindert wird,
wenn es durch eine Belichtungsvorrichtung gehalten wird.
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Zudem
wird ein Verfahren zum Herstellen des vorstehend erwähnten Maskenrohlings
und/oder der vorstehend erwähnten
Maske beschrieben, durch das ein entlang eines Rand- oder Umfangsabschnitts
eines Substrats ausgebildeter entfernter Abschnitt geeignet gesteuert
werden kann.
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Darüber hinaus
wird eine Vorrichtung zum Entfernen eines ungenutzten Abschnitts
beschrieben, durch die ein zu entfernender Abschnitt geeignet gesteuert
oder eingestellt werden kann, so daß der vorstehend erwähnte Maskenrohling
erhalten wird.
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Gemäß einem
ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Maskenrohling
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bereitgestellt.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Maskenrohling
mit den Merkmalen des Anspruchs 2 bereitgestellt.
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Gemäß einem
dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Maskenrohling
mit den Merkmalen des Anspruchs 3 bereitgestellt.
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Gemäß einem
vierten Aspekt der vorliegenden Erfindung stellt das Identifizierungsmuster
eine Maskenrohlingspezifikation, einen Typ, eine Produktionsnummer,
eine Seriennummer oder Fehlerdaten dar.
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Gemäß einem
fünften
Aspekt der vorliegenden Erfindung ist das Identifizierungsmuster
des Maskenrohlings gemäß dem dritten
Aspekt der vorliegenden Erfindung durch ein Strichcodemuster spezifiziert.
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Gemäß einem
sechsten Aspekt der vorliegenden Erfindung besteht der zusätzliche
Film des Maskenrohlings gemäß dem dritten
Aspekt aus einem Resistfilm.
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Gemäß einem
siebten Aspekt der vorliegenden Erfindung verbleibt der Resistfilm
des Maskenrohlings gemäß dem fünften Aspekt
nur im Bereich des Identifizierungsmusters, wobei die übrigen Bereiche
vom Substratumfangsabschnitt entfernt werden.
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Gemäß einem
achten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist der Maskenrohling gemäß dem ersten
Aspekt ein Photomaskenrohling mit einem transparenten Substrat,
einem lichtabschirmenden Film zum Abschirmen von Licht und einem
Resistfilm.
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Gemäß den ersten
bis achten Aspekten der vorliegenden Erfindung kann ein Maskenrohling
bereitgestellt werden, durch den die vorstehend erwähnten, in
der herkömmlichen
Technologie auftretenden Probleme gelöst werden.
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Nachstehend
werden die ersten bis achten Aspekte beschrieben, durch die die
vorstehend erwähnten
Probleme gelöst
werden können.
Gemäß dem ersten
Aspekt wird im Maskenrohling, der beispielsweise ein Photomaskenrohling
sein kann, der Film (Resistfilm) so entfernt, daß er auf dem Halterungsbereich
und seinem Randbereich bzw. einem dem Halterungsbereich benachbarten
Bereich verbleibt. Der Halterungsbereich ist dafür vorgesehen, durch den Halter
der Belichtungsvorrichtung gehalten zu werden. D.h., der Resistfilm
verbleibt auf dem Halterungsbereich und seinem Randbereich und/oder
seinem benachbarten Bereich und wird von allen von den vorstehend
erwähnten
Bereichen verschiedenen Bereichen des Umfangsabschnitts entfernt.
Mit dieser Struktur kann verhindert werden, daß die Positionsgenauigkeit
in der Belichtungsvorrichtung vermindert wird, wenn der vorstehend
erwähnte Maskenrohling
durch Strukturieren durch eine Photolithographietechnik zu einem
Reticle verarbeitet wird.
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Gemäß dem zweiten
Aspekt wird der Resistfilm so entfernt, daß er mindestens auf dem Bereich verbleibt,
in dem das Zusatzmuster ausgebildet wird. D.h., der Resistfilm verbleibt
auf dem Zusatzmusterbereich, der dafür vorgesehen ist, das Zusatzmuster zu
bilden, und in dessen Randbereich und wird von den von den vorstehend
erwähnten
Bereichen verschiedenen Bereichen entfernt. Dadurch können Musterdefekte
auf dem Zusatzmusterbereich für
das Zusatzmuster, z.B. für
das Ausrichtungsmuster, bei der Herstellung einer Maske reduziert
werden.
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Gemäß dem dritten
bis fünften
Aspekt können
das Identifizierungsmuster und das Strichcodemuster direkt auf dem
Maskenrohling ausgebildet werden. Dies zeigt, daß eine Maskenrohlingspezifikation,
eine Produktnummer, eine Losnummer, und ähnliche, auf jedem Maskenrohling
selbst bereitgestellt werden können.
Das Identifizierungsmuster und das Strichcodemuster können durch
einen Ätzvorgang
bei der Herstellung einer Maske leicht ausgeätzt werden, wenn sie unnötig sind.
Eine Mustererkennung wird unter Verwendung des Identifizierungs- und
des Strichcodemusters ermöglicht.
Ins besondere können
das Identifizierungs- und das Strichcodemuster durch Reflexion vom
unter dem partiell entfernten Resistfilm angeordneten lichtabschirmenden Film
oder durch Reflexion von einem transparenten Substrat und Filmen
erkannt werden, die durch den Resistfilm bzw. den lichtabschirmenden
Film gebildet werden, indem der lichtabschirmende Film unter Verwendung
des Resistfilms als Maske geätzt
wird.
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Gemäß dem sechsten
Aspekt wird der Resistfilm entlang des Umfangsabschnitts auf einer Substrathauptfläche ausgebildet.
Ein solcher Resistfilm kann bei der Herstellung der Maske leicht
ausgeätzt
werden, was dazu dient, einen Defektfaktor bei der Herstellung der
Maske zu reduzieren.
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Gemäß dem siebten
Aspekt wird der Resistfilm vom Umfangsabschnitt entfernt, wobei
lediglich das Identifizierungsmuster übriggelassen wird. Diese Struktur
ist dazu geeignet, Staub zu reduzieren, der bei der Abtrennung des
entlang des Umfangsabschnitts des Substrats ausgebildeten Resistfilms
entsteht.
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Das
Identifizierungsmuster und das Strichcodemuster, die bei der Herstellung
der Maske entlang des Umfangsabschnitts ausgebildet werden, können durch Ätzen des
Resistfilms und/oder des lichtabschirmenden Films durch einen Laserstrahl hergestellt
werden.
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Außerdem kann
der erfindungsgemäße Maskenrohling
ein transparenter oder ein reflektierender Maskenrohling sein und
kann in jedem Fall auf dem Substrat das zu übertragende Übertragungsmuster
und den Resistfilm aufweisen. Hierbei weist der transparente Maskenrohling
als Substrat ein transparentes Substrat auf und einen Film des Übertragungsmusters,
durch den bei Verwendung von Belichtungslicht eine optische Änderung
(z.B. eine lichtabschirmende Wirkung) bei der optischen Übertragung
eines Musters verursacht wird. Insbesondere kann der Film, der die
optische Änderung
verursacht, einen lichtabschirmenden Film zum Abschirmen des Belichtungslichts
oder einen Phasenverschiebungsfilm zum Ändern einer Phase des Belichtungslichts aufweisen.
Der lichtabschirmende Film, der eine lichtabschirmende Funktion
hat, kann durch einen gestapelten Film gebildet werden (z.B. durch
einen mehrlagigen lichtabschirmenden Film). Außerdem kann der lichtabschirmende
Film durch einen dünnen Film
mit einer lichtabschirmenden Funktion gebildet werden und einen
sogenannten Halbtonfilm aufweisen, der Funktionen zum Abschirmen
und zum Verschieben der Phase des Belichtungslichts aufweist, und
einen lichtabschirmenden Film zum Abschirmen des Belichtungslichts.
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Daher
kann der erfindungsgemäße Maskenrohling
ein normaler Photomaskenrohling mit dem lichtabschirmenden Film,
ein Phasenverschiebungsmaskenrohling (d.h., ein Halbton-Phasenverschiebungsmaskenrohling)
mit einem Halbtonfilm als lichtabschirmender Film und ein Phasenverschiebungsmaskenrohling
zum Herstellen eines Phasenverschiebungsfilms sein. Der lichtabschirmende
Film hat eine lichtabschirmende Funktion und kann eine Kombination
aus einem Halbtonfilm und einem dünnen Film mit der lichtabschirmenden
Funktion aufweisen. Der Phasenverschiebungsmaskenrohling kann eine Kombination
aus dem lichtabschirmenden Film und einem Phasenverschiebungsfilm
mit einer Phasenverschiebungsfunktion aufweisen. Wenn der Phasenverschiebungsfilm
mit der Phasenverschiebungsfunktion durch Ätzen eines transparenten Substrats hergestellt
wird, kann das transparente Substrat als Phasenverschiebungsfilm
verwendet werden, oder auf dem transparenten Substrat kann ein anderer Phasenverschiebungsfilm
ausgebildet werden.
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Der
reflektierende Maskenrohling kann ein Substrat mit einem niedrigen
thermischen Volumenausdehnungskoeffizienten, einen mehrlagigen lichtreflektierenden
Film und einen das Übertragungsmuster
bildenden lichtabsorbierenden Film aufweisen.
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Der
Maskenrohling kann außer
den vorstehend erwähnten
Filmen einen Film mit einer unteren antireflektierenden Beschichtung
(BARC), einen Film mit einer oberen antireflektierenden Schicht
(TARL), einen Resistschutzfilm, einen leitfähigen Film, und ähnliche
aufweisen. Solche Filme können
entlang des Umfangsabschnitts teilweise entfernt werden, um den
Maskenrohling gemäß einem
der ersten bis achten Aspekte herzustellen.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt wird ein Verfahren zum Entfernen eines ungenutzten
Abschnitts durch ein Lösungsmittel
von einem auf einer Oberfläche
eines Substrats ausgebildeten Film bereitgestellt. Das Verfahren
weist die Schritte auf:
Abdecken der Substratoberfläche durch
ein Abdeckelement, das an einem Randabschnitt einen Lösungsmittelweg
aufweist;
Zuführen
des Lösungsmittels
auf das Abdeckelement und über
den Lösungsmittelweg
zum ungenutzten Abschnitt, um den ungenutzten Abschnitt durch das Lösungsmittel
zu entfernen; und
Einstellen einer Zufuhrmenge und/oder einer
Zufuhrposition des dem ungenutzten Abschnitt über den Lösungsmittelweg zugeführten Lösungsmittels.
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Gemäß dem obigen
Aspekt kann die Größe des Lösungsmittelweges
(z.B. von Lösungsmittelzufuhröffnungen)
zum Entfernen des ungenutzten Films unter Berücksichtigung einer zu entfernenden Breite
oder Entschichtungsbreite des ungenutzten Films eingestellt werden.
Mit dieser Struktur kann die gewünschte
Entschichtungsbreite geeignet erhalten werden, ohne daß Abdeckungen
im Ganzen konstruiert, hergestellt und ausgewechselt werden müssen, so
daß das
Substrat (z.B. der Photomaskenrohling) mit der gewünschten
Entschichtungsbreite leicht und zuverlässig erhalten werden kann.
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Hierin
ist das Lösungsmittel
eine Flüssigkeit, die
in der Lage ist, den ungenutzten Film zu entfernen. Wenn der ungenutzte
Film beispielsweise durch den Resistfilm gebildet wird, kann das
Lösungsmittel z.B.
ein organisches Lösungsmittel
zum Lösen
und Entfernen des Films oder ein Entwickler zum Belichten und Entfernen
des ungenutzten Films sein. Wenn der ungenutzte Film durch den lichtabschirmenden Film
gebildet wird, kann das Lösungsmittel
z.B. ein Ätzmittel
zum Lösen
des lichtabschirmenden Films sein.
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Der
Lösungsmittelweg
kann durch Lösungsmittelzufuhröffnungen
gebildet werden, die in einem Abdeckelement an Posi tionen ausgebildet
sind, die dem ungenutzten Film entsprechen oder in einem Abschnitt,
in dem das Lösungsmittel
dem ungenutzten Film zugeführt
werden soll. Alternativ kann der Lösungsmittelweg zwischen dem
Abdeckelement und einem Lösungsmittelführungselement
ausgebildet sein, wenn das Lösungsmittelführungselement außerhalb
des Abdeckelements angeordnet ist.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt wird der ungenutzte Abschnitt durch das über den
Lösungsmittelweg
zugeführte
Lösungsmittel
entfernt, indem sowohl das Substrat als auch das Abdeckelement gedreht
werden. Das Substrat und das Abdeckelement werden gedreht, um den
ungenutzten Abschnitt zu entfernen, indem dem Lösungsmittel ermöglicht wird, den
Lösungsmittelweg
(z.B. Lösungsmittelzufuhröffnungen)
zu durchlaufen. Mit diesem Verfahren kann das Lösungsmittel dem ungenutzten
Abschnitt durch Ausnutzen der Zentrifugalkraft geeignet zugeführt werden.
Durch Ausnutzen der Zentrifugalkraft wird verhindert, daß Lösungsmittel
nach innen eindringt, und kann das Lösungsmittel gleichmäßig verteilt
werden.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt wird der Lösungsmittelweg
durch um das Abdeckelement herum ausgebildete Lösungsmittelzufuhröffnungen
gebildet. Alle im Abdeckelement ausgebildeten Lösungsmittelzufuhröffnungen
können
entlang jeder Seite des Substrats die gleiche Größe oder verschiedene Größen haben.
Alternativ kann die Größe der Lösungsmittelzufuhröffnungen
in jeweiligen Bereichen oder für
jede Öffnung
verschieden sein.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt wird eine Vorrichtung zum Entfernen eines ungenutzten
Films bereitgestellt, die dazu geeignet ist, einen ungenutzten Abschnitt
durch ein Lösungsmittel
von einem auf einer Substratoberfläche ausgebildeten Film zu entfernen.
Die Vorrichtung zum Entfernen eines ungenutzten Films weist auf:
ein
Abdeckelement zum Abdecken der Substratoberfläche; und
eine Lösungsmittelzufuhreinheit
zum Zuführen
eines Lösungsmittels
auf das Abdeckelement.
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Das
Abdeckelement weist einen Lösungsmittelweg
zum Führen
des Lösungsmittels
von der Lösungsmittelzufuhreinheit
zum ungenutzten Abschnitt auf und ferner eine Einstelleinrichtung
zum Einstellen einer Zufuhrmenge und/oder einer Zufuhrposition des
dem ungenutzten Abschnitt zugeführten Lösungsmittels.
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Gemäß dem weiteren
Aspekt ist die Einstelleinrichtung zum Einstellen von Größen des
Lösungsmittelweges
zum Lösen
des ungenutzten Films am Abdeckelement befestigt. Mit dieser Struktur
kann die Entschichtungsbreite adaptiv gesteuert werden, ohne daß Abdeckelemente
als Ganzes konstruiert, hergestellt und ausgetauscht werden müssen, und es
kann eine gewünschte
Entschichtungsbreite erhalten werden. Dadurch kann das Substrat,
z.B. der Photomaskenrohling, mit der gewünschten Entschichtungsbreite
leicht und geeignet erhalten werden.
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Insbesondere
ist das im Verfahren und in der Vorrichtung zum Entfernen eines
ungenutzten Films verwendete Abdeckelement über dem Entschichtungsabschnitt
der Substrathauptfläche
angeordnet, wobei zwischen dem Entschichtungsabschnitt der Substrathauptfläche und
dem Abdeckelement ein Spalt oder eine Lücke gelassen wird, und wobei
zwischen einem nicht zu entfernenden Abschnitt der Substrathauptfläche und
dem Abdeckelement ein Zwischenraum gelassen wird, der größer ist
als der Spalt. Die Größe des Spalts
wird derart eingestellt, daß das
Lösungsmittel
durch den Spalt geleitet und nur im Spalt verteilt wird.
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Daher
ist das Abdeckelement über
dem zu entfernenden ungenutzten Abschnitt angeordnet und durch den
Spalt, der eine vorgegebene Größe aufweist,
beabstandet davon angeordnet. Der Spalt zwischen der Substrathauptfläche und
dem Abdeckelement wird aufgrund der Oberflächenspannung und des Meniskus
des Lösungsmittels
mit Lösungsmittel gefüllt, durch
den Zwischenraum zwischen dem nicht zu entfernenden Abschnitt und
der Substrathauptfläche
wird jedoch keine Ober flächenspannung
erzeugt, so daß ihm
kein Lösungsmittel
zugeführt
wird. Unter Verwendung des vorstehend erwähnten Prinzips kann der ungenutzte
Film präzise
entfernt und der zu entfernende Abschnitt präzise gesteuert werden.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt ist der Lösungsmittelweg
durch viele an einem Umfangsabschnitt des Abdeckelements ausgebildete
Lösungsmittelzufuhröffnungen
spezifiziert. In diesem Fall kann die Einstelleinrichtung die Zufuhrmenge und/oder
die Zufuhrpositionen des Lösungsmittels durch
Steuern der Positionen des über
dem zu entfernenden Abschnitt der Substrathauptfläche verbleibenden
Spalts steuern. Ein gewünschter
zu entfernender Bereich oder Entschichtungsbereich und eine gewünschte Entschichtungsbreite
können
erhalten werden, indem das Abdeckelement teilweise oder vollständig ausgetauscht
wird.
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Wenn
dagegen ein Lösungsmittelführungselement
außerhalb
des Abdeckelements angeordnet ist, kann der Lösungsmittelweg zwischen dem
Abdeckelement und dem Lösungsmittelführungselement
gebildet werden. Mit dieser Struktur können der gewünschte Entschichtungsbereich
und die gewünschte
Entschichtungsbreite erhalten werden.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt weist die in Verbindung mit der Vorrichtung zum
Entfernen eines ungenutzten Films erwähnte Einstelleinrichtung ein austauschbares
Lösungsmittelzufuhrelement
auf, das eine Lösungsmittelzufuhröffnung mit
einem bestimmten Durchmesser und/oder einer bestimmten Anordnung
aufweist und an einem vorgegebenen Abschnitt des Abdeckelements
austauschbar befestigt ist. Die Zufuhrmenge und/oder die Zufuhrposition werden
durch Austauschen des austauschbaren Lösungsmittelzufuhrelements durch
ein anderes eingestellt.
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Daher
kann die Einstelleinrichtung durch ein Element gebildet werden,
das an einem Umfangs- oder Randabschnitt des Abdeckelements lösbar befestigt
ist, wie vorstehend erwähnt,
und Öffnungen mit
einer vorgegebenen Größe aufweist.
In diesem Fall können
im voraus mehrere Lösungsmittelzufuhrelemente
mit verschiedenen Öffnungsgrößen und
verschiedenen Öffnungspositionen
bereitgestellt werden, was dazu dient, die Entschichtungsbreiten kostengünstig zu ändern. Das
Lösungsmittelzufuhrelement
kann durch Elemente gebildet werden, die auf einmal ausgetauscht
werden, oder durch Elemente, die an jeder Seite des Substrats partiell
ausgetauscht werden. Außerdem
kann das Lösungsmittelzufuhrelement
Elemente aufweisen, die in einem vorgegebenen Bereich ausgetauscht
werden. Die im Lösungsmittelzufuhrelement
ausgebildete Lösungsmittelzufuhröffnungen
können
alle die gleiche Größe haben, oder
ihre Größen können an
jeder Seite des Substrats oder in einem vorgegebenen Bereich des
Substrats verschieden sein. Außerdem
kann die Größe der Lösungsmittelzufuhröffnungen
individuell geändert werden.
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Das
Lösungsmittelzufuhrelement
kann beispielsweise ein Element zum Ausbilden eines Identifizierungsmusters
sein, das einen Photomaskenrohling spezifizieren kann. In diesem
Fall weist das Lösungsmittelzufuhrelement Öffnungen
auf, die entsprechend dem Identifizierungsmuster angeordnet sind,
z.B. in Form eines Dreiecks, eines Quadrats oder eines Strichcodemusters.
Diese Struktur dient dazu, Spezifikationen, Typen, Produktnummern,
Losnummern, und ähnliche
direkt auf dem Photomaskenrohling bereitzustellen.
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Dieses
Identifizierungsmuster kann, falls es nicht erforderlich ist, während eines
Photomaskenherstellungsprozesses durch einen Ätzvorgang entfernt werden.
Das Identifizierungsmuster kann durch einen Strichcode gebildet
werden, der durch Reflexion des partiell entfernten Resistfilms
erkennbar ist, und einen darunterliegenden lichtabschirmenden Film
oder unter Verwendung eines reflektierenden oder transparenten Substrats
oder einer Basis und eines Resists und/oder eines partiell entfernten
lichtabschirmenden Films.
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Der
Maskenrohling, z.B. der Photomaskenrohling, mit dem entlang des
Umfangsabschnitts der Substrathauptfläche ausge bildeten Strichcodemuster,
kann durch partielles Lösen
und Entfernen des Resistfilms durch das Lösungsmittel hergestellt werden
oder kann durch Entfernen des Resistfilms oder einer Kombination
aus dem Resistfilm und einem Film, der durch Belichtungslicht eine
optische Änderung
hervorruft, unter Verwendung eines Laserstrahls hergestellt werden.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt weist die in der Vorrichtung zum Entfernen eines
ungenutzten Films vorgesehene Einstelleinrichtung eine Lösungsmittelzufuhröffnung auf,
die an einer vorgegebenen Position angeordnet ist und einen einstellbaren Durchmesser
hat, um die Lösungsmittelzufuhrmenge und/oder
die Lösungsmittelzufuhrposition
durch Steuern des Durchmessers der Lösungsmittelzufuhröffnung zu
steuern.
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Die
Einstelleinrichtung gemäß dem obigen Aspekt
kann einen Mechanismus zum Einstellen der Größe der Lösungsmittelzufuhröffnung aufweisen.
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Die
Einstelleinrichtung gemäß dem obigen Aspekt
kann einen manuell oder automatisch steuerbaren Einstellmechanismus
aufweisen.
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Wenn
die Einstelleinrichtung automatisch gesteuert wird, kann jeder Einstellmechanismus
mit einem Computer verbunden sein, um die Größe der Öffnung oder von Öffnungen
auf der Basis von dem Computer zugeführten Daten automatisch zu
steuern. Außerdem
kann ein Monitor mit der Vorrichtung zum Entfernen eines ungenutzten
Films verbunden sein, um die Breite des ungenutzten Films permanent zu überwachen.
Mit dieser Struktur kann die Größe jeder
Lösungsmittelzufuhröffnung in
Echtzeit eingestellt und der Verlauf der Entfernung des ungenutzten Films überwacht
werden.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt wird ein Verfahren zum Herstellen eines Maskenrohlings
durch einen Filmfertigungsprozeß zum
Herstellen eines Übertragungsmusterfilms
bereitgestellt, der dazu vorgesehen ist, in ein Übertragungsmuster umgewandelt
zu werden, und zum Herstellen mindestens eines Resistfilms. Das
Verfahren weist den Schritt zum Entfernen eines ungenutzten Films
der durch den vorstehend erwähnten Filmfertigungsprozeß hergestellten
Filme auf.
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Gemäß dem obigen
Aspekt kann ein Verfahren zum Herstellen eines Maskenrohlings bereitgestellt
werden, durch das die Breite des ungenutzten Films gemäß verschiedenen
Anwendungen leicht und exakt geändert
und entfernt werden kann. Das Verfahren zum Herstellen eines Maskenrohlings
gemäß dem obigen
Aspekt ist dazu geeignet, einen Maskenrohling herzustellen, der
einen entlang eines Umfangsabschnitts ausgebildeten und adaptiv
steuerbaren Entschichtungsabschnitt oder -bereich aufweist. Insbesondere
ist das Verfahren geeignet zum Ausbilden eines Erdungsanschlusses
eines Elektronenstrahlabbildungsgeräts, eines mit einem Träger- oder
Halterungselement in Kontakt stehenden Substrathalterungsbereichs
und/oder von dem Erdungsanschluß und
den Substrathalterungsbereichen benachbarten Bereichen. Außerdem ist
das Verfahren dazu geeignet, den Resistfilm von einem Umfangsabschnitt
zu entfernen, um Staubbildung zu vermeiden.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt wird ein für die
Herstellung einer Maske von einem durch das Verfahren gemäß dem obigen
Aspekt erhaltenen Maskenrohling geeignetes Verfahren mit dem Schritt zum
Strukturieren des Films in ein Übertragungsmuster
bereitgestellt.
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Das
Verfahren gemäß dem obigen
Aspekt ist dazu geeignet, eine Maske (z.B. eine Photomaske) mit
einer verminderten Anzahl von Defekten und eine Maske (z.B. ein
Reticle) herzustellen, das auf einer Belichtungsvorrichtung präzise positionierbar
ist und auf der Belichtungsvorrichtung gehalten wird.
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Kurzbeschreibung der Zeichnung:
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1A und 1B zeigen
eine Querschnittansicht und eine Teil-Draufsicht zum Beschreiben
einer Ausführungsform
einer Vorrichtung zum Entfernen eines ungenutzten Films;
-
2 zeigt
eine vergrößerte Ansicht
eines Teils der in 1 dargestellten
Vorrichtung;
-
3 zeigt
eine vergrößerte Ansicht
eines anderen Teils der in 1 dargestellten
Vorrichtung;
-
4 zeigt
eine perspektivische vergrößerte Ansicht
eines Teils der in 1 dargestellten
Vorrichtung;
-
5 zeigt
eine perspektivische Explosionsansicht der Ausführungsform der Vorrichtung
zum Entfernen eines ungenutzten Films;
-
6 zeigt
eine Teil-Querschnittansicht einer modifizierten Vorrichtung zum
Entfernen eines ungenutzten Films;
-
7 zeigt
eine Querschnittansicht einer anderen Ausführungsform einer Vorrichtung
zum Entfernen eines ungenutzten Films;
-
8A und 8B zeigen
eine Querschnittansicht und eine Draufsicht zum Darstellen eines
bei der Herstellung eines Photomaskenrohlings verwendeten Abdeckelements;
-
9A, 9B und 9C zeigen
eine Draufsicht, eine rechte Seitenansicht und eine Vorderansicht
zum Darstellen eines unter Verwendung des in den 8A und 8B dargestellten
Abdeckelements hergestellten Photomaskenrohlings;
-
10 zeigt
eine Ansicht zum Darstellen eines zum Herstellen eines Photomaskenrohlings
verwendeten, anderen Abdeckelements;
-
11A und 11B zeigen
eine Draufsicht und eine Vorderansicht zum Darstellen eines unter
Verwendung des in 10 dargestellten Abdeckelements
hergestellten, anderen Photomaskenrohlings;
-
12A, 12B und 12C zeigen eine Draufsicht, eine linke Seitenansicht
und eine Vorderansicht eines anderen erfindungsgemäßen Photomaskenrohlings;
-
13 zeigt
eine Ansicht zum Darstellen eines Photomaskenrohlings, von dem ein
Umfangs- oder Randbereich entfernt ist;
-
14A, 14B und 14C zeigen eine Draufsicht, eine Seitenansicht
und eine Vorderansicht zum Darstellen eines anderen Photomaskenrohlings;
-
15 zeigt
eine Draufsicht zum Darstellen eines Photomaskenrohlings;
-
16 zeigt
eine Draufsicht zum Darstellen eines anderen Photomaskenrohlings;
-
17 zeigt
eine Draufsicht zum Darstellen eines anderen Photomaskenrohlings;
-
18 zeigt
eine Draufsicht zum Darstellen eines noch anderen Photomaskenrohlings;
-
19 zeigt
eine Teilansicht zum Darstellen eines entfernten Abschnitts oder
Entschichtungsabschnitts und einer Entschichtungsbreite;
-
20 zeigt
eine Draufsicht zum Darstellen eines für ein Elektronenstrahlabbildungsgerät verwendbaren
Abdeckelements; und
-
21 zeigt
eine Draufsicht zum Darstellen eines unter Verwendung des in 20 dargestellten Abdeckelements
hergestellten Maskenrohlings.
-
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
-
Nachstehend
werden unter Bezug auf die 1A bis 5 eine
Ausführungsform
einer Vorrichtung und eines Verfahrens zum Entfernen eines ungenutzten
Films beschrieben. Im dargestellten Beispiel wird außerdem ein
Verfahren zum Herstellen eines Maskenrohlings, insbesondere eines
Photomaskenrohlings, beschrieben, das ebenfalls mit der vorliegenden
Erfindung in Beziehung steht. Nachfolgend wird zunächst der
Photomaskenrohling, dann die Vorrichtung zum Entfernen eines ungenutzten Films
und daraufhin das Verfahren zum Herstellen des Photomaskenrohlings
zusammen mit dem Verfahren zum Entfernen eines ungenutzten Films
beschrieben. Schließlich
wird der durch das Herstellungsverfahren hergestellte Photomaskenrohling
beschrieben.
-
In
den 1A bis 5 kann ein Substrat 10 ein
Photomaskenrohling (2 und 3) mit einer
transparenten Basis 11 aus synthetischem Quarzglas auf
einer Vorderfläche
der transparenten Basis, einem lichtabschirmenden Film 12 aus
Chrom und einem ungebrannten oder ungetrockneten Resistfilm 13 sein.
Insbesondere hat die transparente Basis 11 eine Größe von 6
Zoll × 6
Zoll × 0,25
Zoll (1 Zoll = 25,4 mm), während
der ungetrocknete Resistfilm 13 4000 Å dick ist und beispielsweise
durch ein Material mit der Handelsbezeichnung "PBSC" hergestellt
werden kann, das von Chisso Corporation (Tokyo) hergestellt und
verkauft wird. Hierin wird vorausgesetzt, daß der ungetrocknete Resistfilm 13 durch ein
Spin-Coating-Verfahren auf den lichtabschirmenden Film 12 aufgebracht
wird und natürlich
lediglich auf einem Teil der transparenten Basis 11 aufgebracht
ist. Der Resistfilm 13 ist in der Praxis nicht nur auf
einem Umfangs- oder
Randbereich der Basisfläche
aufgebracht, der nicht beschichtet werden sollte, sondern auch auf
einer Seitenfläche
des transparenten Substrats 11 und gelegentlich auch auf
seiner Rückseite.
In diesem Zusammenhang können
der Umfangs- oder
Randbereich und die Seitenfläche und
die Rückseite
zusammen als unerwünschte
Abschnitte bezeichnet werden, während
der Resistfilm auf den unerwünschten
Abschnitten als ungenutzter Film bezeichnet werden kann.
-
Die
Ausführungsformen
eines Verfahrens und einer Vorrichtung zum Entfernen eines ungenutzten
Films werden verwendet, um den ungenutzten Film auf den unerwünschten
Abschnitten zu entfernen.
-
Wie
in 1A dargestellt, weist die Ausführungsform einer Vorrichtung
zum Entfernen eines ungenutzten Films ein Abdeckelement 30 auf,
das eine Oberseite des Substrats 10 abdeckt und Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 aufweist.
Das Substrat ist auf einem Drehtisch 20 angeordnet und
wird darauf gehalten. Im dargestellten Beispiel wird ein Lösungsmittel 50,
z.B. Methylcelluloseacetat (MCA) von einer über dem Abdeckelement 30 angeordneten
Düse 40 herausgespritzt
und über
Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 des
Abdeckelements 30 dem ungenutzten Film 13a (5)
zugeführt.
Dadurch wird der ungenutzte Film auf den unerwünschten Abschnitten unter Verwendung
der Vorrichtung zum Entfernen eines ungenutzten Films durch das
Lösungsmittel
gelöst.
-
Das
Abdeckelement 30 bedeckt das Substrat 10 von oben
wie eine Kappe und weist einen Mittenabschnitt, einen Umfangsabschnitt
und einen Zwischenabschnitt zwischen dem Mitten- und dem Umfangsabschnitt
auf. Wie in 1A verdeutlicht ist, ist der
Mittenabschnitt flach und wird als flacher Abschnitt 32 bezeichnet,
während
der Zwischenabschnitt vom Mittenabschnitt zum Umfangsabschnitt schräg verläuft und
als schräger
Abschnitt 33 bezeichnet werden kann. Der schräge Abschnitt 33 geht in
den Umfangsabschnitt über,
der einen dicken Umfangsabschnitt 34 bildet und außerdem in
eine Seitenfläche 35 übergeht,
die sich vom dicken Umfangsabschnitt 34 nach unten erstreckt.
-
Das
dargestellte Abdeckelement 30 weist ein Lösungsmittelzufuhrelement 38 auf,
das am Umfangsabschnitt 34 lösbar befestigt ist und mehrere
als Durchgangslöcher
ausgebildete Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 aufweist.
Das dargestellte Lösungsmittelzufuhrelement 38 ist
in eine auf dem Umfangsabschnitt 34 ausgebildete Paßnute 37 eingepaßt. Die
Paßnute 37 weist
einen perforierten Boden auf, auf dem eine große Anzahl Stiftlöcher ausgebildet
sind, wie in 1B dargestellt, deren Durchmesser
kleiner ist als derjenige der Lösungsmittelzufuhröffnungen 31.
Der perforierte Boden der Paßnute 37 hat
eine maschenförmige
Konfiguration. Gemäß dieser
Struktur ist eine Zufuhrmenge des Lösungsmittels durch die jeweiligen
Durchmesser der Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 und
nicht durch die jeweiligen Durchmesser der Stiftlöcher 39 bestimmt.
Wie in 1A dargestellt, wird ein flacher
Abschnitt gebildet, wenn das Lösungsmittelzufuhrelement 38 in
die Nute 37 eingepaßt
wird, während
der Hauptkörper und
der Seitenabschnitt 35 des Abdeckelements 30 dem
Boden der Paßnute 37 zugeordnet
sind.
-
Die
Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 auf dem
Lösungsmittelzufuhrelement 38 werden
hinsichtlich der Konfiguration, der Größe und der Abstände zwischen
den Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 unter
Berücksichtigung
der Viskosität
des Lösungsmittels 50 geeignet
ausgewählt.
Insbesondere kann jede Lösungsmittelzufuhröffnung 31 eine
quadratische, eine recht eckige, eine kreisförmige, eine ovale oder eine
beliebige andere Form aufweisen, während die Größen der
jeweiligen Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 so
ausgewählt
werden können,
daß das
Lösungsmittel 50 dem
gesamten ungenutzten Abschnitt 13a mit einer konstanten
Rate zugeführt wird.
Der Abstand zwischen zwei benachbarten Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 wird
so eingestellt, daß das über die Öffnungen 31 zugeführte Lösungsmittel
ohne jeglichen Zwischenraum auf dem ungenutzten Abschnitt 13a verteilt
wird.
-
Im
dargestellten Beispiel sind die Durchmesser der Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 gleich
oder kleiner als 10 mm, so daß das
Lösungsmittel 50 in
einer Menge hindurchströmen
kann, die zum Entfernen oder Lösen
des an jede Öffnung 31 angrenzenden ungenutzten
Abschnitts 13a erforderlich ist. Außerdem ist der Abstand zwischen
den Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 gleich
oder kleiner als 10 mm. Wenn der Durchmesser der Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 zu
klein ist, kann der an jede Öffnung 31 angrenzende
ungenutzte Abschnitt 13a nicht entfernt oder gelöst werden.
Wenn ihr Durchmesser größer ist
als 10 mm, kann zwischen einem entfernten Abschnitt und dem übrigen Abschnitt
eine unregelmäßige Grenze
entstehen und die mechanische Festigkeit des Abdeckelements 30 abnehmen.
Durch einen sehr engen Abstand zwischen den Öffnungen 31 wird es
schwierig, eine geeignete mechanische Festigkeit des Abdeckelements 30 aufrechtzuerhalten
und kann in Abhängigkeit
von den jeweiligen Durchmessern der Öffnungen 31 keine
stabile Zufuhr des Lösungsmittels 50 erreicht
werden. Durch einen Abstand von mehr als 10 mm wird dagegen eine
unregelmäßige Grenze
zwischen dem entfernten Abschnitt und dem verbleibenden oder nicht
entfernten Abschnitt erzeugt und wird es schwierig, einen zu entfernenden
Abschnitt präzise
und vollständig
zu entfernen.
-
Unter
den Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 des
Substrats 10 nehmen einige Öffnungen (z.B. vier Öffnungen)
Fäden 60 auf,
die sich durch die Öffnungen
erstrecken und bezüglich
des Lösungsmittels 50 resistent
sind. Die Fäden 60 sind
zwischen einer Innenwand des Abdeckelements 30 und der
Oberflä che
des Substrats 10 angeordnet, um einen Spalt dazwischen
einzustellen. Zu diesem Zweck bildet jeder Faden 60 eine
Schleife, die sich durch die entsprechende Lösungsmittelzufuhröffnung 31,
zwischen der Bodenwand der Paßnute 37 und
der Oberfläche des
Substrats 10, zwischen der Innenwand des Seitenabschnitts 35 und
der Seitenfläche
des Substrats 10, außerhalb
des Seitenabschnitts 35 des Abdeckelements 30 und
durch den Randabschnitt des flachen Umfangsabschnitts 34 erstreckt.
-
Nachstehend
wird die Dicke jedes Fadens 60 betrachtet. Zunächst wird
vorausgesetzt, daß der Spalt
zwischen der Bodenwand der Paßnute 37 und der
Oberfläche
des Substrats 10 durch d1 bezeichnet wird. In diesem Fall
wird die Dicke jedes Fadens so ausgewählt, daß das Lösungsmittel 50 durch
den Spalt d1 geleitet und durch eine Oberflächenspannung und einen Meniskus
des Lösungsmittels 50 im Spalt
d1 verteilt wird. Im dargestellten Beispiel beträgt das Spaltmaß d1 zwischen
0,05 mm und 3 mm. Es ist bestätigt
worden, daß es
bei einem Spaltmaß von
weniger als 0,05 mm oder mehr als 3 mm schwierig ist, das Lösungsmittel 50 durch
den Spalt d1 zu leiten und zu verteilen, wobei ein nicht entfernter
Abschnitt übriggelassen
und veranlaßt
wird, daß zwischen
dem entfernten und dem nicht entfernten Abschnitt eine unregelmäßige Grenze
erzeugt wird.
-
Ein
Spalt d2 zwischen der Innenwand des Seitenabschnitts 35 und
der Seitenfläche
des Substrats wird hinsichtlich der Größe so ausgewählt, daß das Lösungsmittel 50 den
Spalt d2 durchlaufen kann, wobei das Lösungsmittel 50 mit
dem Film in Kontakt kommt. Das Spaltmaß d2 ist vorzugsweise dem Spaltmaß d1 gleich,
es kann jedoch auch davon verschieden sein. Wenn die Spaltmaße d1 und
d2 voneinander verschieden sind, kann im Seitenabschnitt 35 eine
weitere Öffnung
ausgebildet sein. Mit dieser Struktur kann ein Faden mit einer anderen
Dicke durch eine weitere Öffnung
geführt
werden, um das Spaltmaß d2
zu regulieren oder einzustellen.
-
Wie
in 1A dargestellt, weist das Substrat 10 einen
Oberflächenbereich
auf, der der Innenwand des flachen Ab schnitts 32 gegenüberliegt,
der im Mittenbereich des Abdeckelements 30 angeordnet ist und
mit Ausnahme eines nicht notwendigen Filmbereichs als notwendiger
Filmbereich dient. Ein Spalt d3 zwischen der Innenwand des Abdeckelements 30 und
dem vorstehend erwähnten
Oberflächenbereich des
Substrats 10 wird so ausgewählt, daß er größer ist als der Spalt d1. Mit
dieser Struktur kann jegliche Oberflächenspannung des Lösungsmittels 50 auf dem
Oberflächenbereich
vermieden werden. Außerdem
trägt der
Spalt d3 auch dazu bei, jeglichen Einfluß einer Wärmeübertragung und der Konvektion
eines Gases zu reduzieren. Insbesondere könnte eine Wärmeübertragung von der Innenwandfläche des Abdeckelements 30 auftreten
und eine Temperaturverteilung auf dem Film des Substrats 10 beeinflussen.
Die Konvektion des Gases könnte
im Spalt d3 auftreten und die Temperaturverteilung auf dem Film des
Substrats 10 beeinflussen. In diesem Fall ist es bevorzugt,
daß der
Spalt d3 breit ist, um die Wärmeübertragung
zu vermeiden, und schmal, um die Konvektion des Gases zu vermeiden.
-
Unter
Berücksichtigung
des vorstehenden Sachverhalts wird ein Spaltmaß d3 zwischen 0,05 mm und 20,0
mm ausgewählt.
Wenn das Spaltmaß d3
kleiner ist als 0,05 mm kann die Wärmeübertragung beeinflußt werden.
Wenn beispielsweise aufgrund der Verdampfungswärme des Lösungsmittels 50, die
unregelmäßig auf
das Abdeckelement 30 einwirkt, eine große Temperaturverteilung auf
der Oberfläche
des Abdeckelements 30 erhalten wird, spiegelt sich die
Temperaturverteilung direkt auf dem Resistfilm wider. Dadurch weist
der Resistfilm ebenfalls eine durch die Temperaturverteilung auf
dem Abdeckelement 30 beinflußte Temperaturverteilung auf. Ein
Spaltmaß d3
von mehr als 20,0 mm kann dagegen eine natürliche Konvektion verursachen
und eine Temperaturverteilung auf dem Resistfilm erzeugen. Die durch
die natürliche
Konvektion verursachte Temperaturverteilung kann durch gleichmäßiges und zwangsweises
Rühren
oder Verwirbeln des Gases im Spalt d3 vermindert werden. Bei Verwendung
einer Verwirbelungsvorrichtung kann der Spalt d3 auf mehr als 20,0
mm verbreitert werden.
-
Durch
Verbreitern des Spalts d3 wird jedoch der flache Abschnitt 32 des
Abdeckelements 30 höher.
Wenn der flache Abschnitt 32 zu hoch wird, wird das von
der Düse 40 zugeführte Lösungsmittel 30 dem
Umfangsabschnitt 34 über
einen langen Weg zugeführt
und kann auf diesem Weg verdampfen. Außerdem wird, wenn das Abdeckelement 30 und
das Substrat 10 beide gedreht werden, das Lösungsmittel 50 in
Umfangsrichtung und unerwünscht
gestreut. Außerdem
wird die Vorrichtung nachteilig größer.
-
Wie
vorstehend erwähnt
wurde, weist das Abdeckelement 30 die Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 zum
Lösen und
Entfernen des ungenutzten Films durch Zuführen des Lösungsmittels 50 von
der Lösungsmittelzufuhrvorrichtung
zum ungenutzten Film auf. Die Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 sind im
Lösungsmittelzufuhrelement 38 ausgebildet,
das in die Paßnute 37 des
Abdeckelements 30 eingepaßt ist. Durch Festlegen der
Durchmesser und/oder der Anordnung der im Lösungsmittelzufuhrelement 38 ausgebildeten
Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 kann
die Zufuhrmenge und/oder können
die Zufuhrpositionen des dem ungenutzten Film über die Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 zugeführten Lösungsmittels 50 eingestellt
werden. Daher ist ersichtlich, daß mehrere Lösungsmittelzufuhrelemente 31 mit
verschiedenen Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 im
voraus bereitgestellt werden und hinsichtlich der Lösungsmittelzufuhrmenge
und/oder Lösungsmittelzufuhrpositionen
geeignet ausgetauscht werden können.
In diesem Fall dienen die mehreren Lösungsmittelzufuhrelemente 31 als
Einstelleinrichtung zum Einstellen der Lösungsmittelzufuhrmenge und/oder
der Lösungsmittelzufuhrpositionen.
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D.h.,
eine Entschichtungsbreite des ungenutzten Films kann durch Austauschen
der Lösungsmittelzufuhrelemente 38 hinsichtlich
der Größe und/oder
Positionen der Lösungsmittelzufuhröffnungen
geeignet eingestellt werden. Das Lösungsmittel kann zum Lösen und/oder
Entfernen des ungenutzten Films oder Abschnitts verwendet werden.
-
D.h.,
die Entschichtungsbreite kann auf eine optimale Entschichtungsbreite
eingestellt werden, ohne daß das
gesam te Abdeckelement 30 entsprechend konstruiert, hergestellt
und ausgetauscht werden muß.
Daher kann ein gewünschtes
Substrat (z.B. ein Photomaskenrohling) mit einer gewünschten
Entschichtungsbreite leicht und zuverlässig erhalten werden.
-
Außerdem können verschiedene
Modifikationen hinsichtlich der Größen und/oder Positionen der Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 vorgenommen werden.
Die im Lösungsmittelzufuhrelement 38 ausgebildeten
Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 können alle
die gleiche Größe aufweisen
oder entlang jeder Seite des Substrats 10 verschiedene
Größen haben. Alternativ
kann die Größe der Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 in
verschiedenen Bereichen verschieden sein, oder die Lochgrößen können für jede Öffnung verschieden
sein. Das Lösungsmittelzufuhrelement 38 kann
ein integrales Bauteil sein oder aus mehreren Teilen bestehen. Beispielsweise
kann das Lösungsmittelzufuhrelement 38 entlang
jeder Seite des Substrats 10, entlang vorgegebenen Bereichen des
Substrats 10 oder bei jeder der Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 geteilt
sein.
-
Die
vorstehend erwähnte
Einstelleinrichtung zum Einstellen der Lösungsmittelzufuhrmenge und/oder
der Lösungsmittelzufuhrpositionen
wurden durch Herstellen des Lösungsmittelzufuhrelements mit
den Lösungsmittelzufuhröffnungen
und durch Befestigen jedes der Lösungsmittelzufuhrelemente
am Umfangs- oder Randabschnitt des Abdeckelements 30 durch
Auswechseln der Lösungsmittelzufuhrelemente
realisiert. Beispielsweise haben die Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 Durchmesser,
die größer sind
als die vorstehend erwähnten Öffnungen,
und die Durchmesser der Öffnungen
können
durch Shutter oder Platten gesteuert werden. Bei Verwendung dieser
Struktur müssen
die Lösungsmittelzufuhrelemente 38 nicht
ausgetauscht werden.
-
6 zeigt
die Einstelleinrichtung mit einer Platte 41, die geöffnet und
geschlossen werden kann und dadurch den Durchmesser der Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 steuert.
Das dargestellte Lösungsmittelzufuhrelement
mit den Lösungsmittelzufuhröffnungen
ist auf ähnliche
Weise wie die vorstehend erwähnte
Ausführungsform
an einer vorgegebenen Position des Abdeckelements 30 befestigt.
-
Andererseits
ist in 6 eine Gleitplatte oder eine Gleitvorrichtung
entlang des Bodens der Paßnute 37 angeordnet
und wird durch einen Einstellmechanismus 41 bewegt, um
die Durchmesser der Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 durch
den Einstellmechanismus 41 zu steuern. Insbesondere können die
Größen und/oder
Positionen der Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 durch
Steuern der Durchmesser der Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 durch
den Einstellmechanismus 41 verändert werden, wodurch die Zufuhrmengen
und/oder Positionen des Lösungsmittels 50 eingestellt
werden können.
Das dargestellte Lösungsmittelzufuhrelement 38 kann
mit dem Abdeckelement 30 integral ausgebildet oder vom
Abdeckelement 30 getrennt sein. Im dargestellten Beispiel
wird, wenn das vom Abdeckelement 30 getrennte Lösungsmittelzufuhrelement 38 austauschbar
ist, eine Feinsteuerung der Lösungsmitteldurchflußrate und/oder
der Lösungsmittelzufuhrpositionen
ermöglicht.
-
Der
Einstellmechanismus 41 kann manuell oder automatisch durch
eine Maschine eingestellt werden. Hierin wird vorausgesetzt, daß der Einstellmechanismus 41 durch
eine Maschine eingestellt wird. In diesem Fall ist der Einstellmechanismus 41 zum
Einstellen der Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 mit
einem (nicht dargestellten) Computer verbunden, dem mit dem Einstellmechanismus 41 in
Beziehung stehende Daten zugeführt
werden. Eine Gleitvorrichtung wird gemäß vom Computer übertragenen
Daten bewegt. Dadurch können
die Größen der
Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 automatisch
eingestellt werden. Außerdem
kann die in 6 dargestellte Vorrichtung zum
Entfernen eines ungenutzten Films einen Monitor zum permanenten Überwachen
der Entschichtungsbreite des ungenutzten Films aufweisen. Mit dieser
Struktur kann die Gleitvorrichtung in Echtzeit bewegt werden, um
die Größen der
Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 einzustellen,
wobei der Verlauf der Entfernung des ungenutzten Films permanent überwacht
wird.
-
Nun
wird das Substrat 10 auf dem Drehtisch 20 gehalten
und gedreht, um verarbeitet zu werden. Im dargestellten Beispiel
ist das Lösungsmittelzufuhrelement 38 am
Abdeckelement 30 befestigt, und das Abdeckelement deckt
das Substrat 10 ab. Der Drehtisch 20 weist vier
Halterungsarme 22 auf, die auf einer Drehachse 21 montiert
sind und sich von der Drehachse 21 horizontal und radial
erstrecken, und ein Paar Halterungssockel 23, die an den
Enden der Halterungsarme 22 befestigt sind. Die Halterungssockel 23 sind
an vier Ecken des Substrats 10 angeordnet, um das Substrat 10 darauf
zu halten. Die Drehachse 21 ist mit einer Drehantriebsvorrichtung (nicht
dargestellt) verbunden und wird durch die Antriebsvorrichtung mit
einer vorgegebenen Drehzahl gedreht. Eine Lösungsmittelzufuhrdüse 41a ist
unter dem Substrat 10 angeordnet. Diese Struktur ist dazu geeignet,
den ungenutzten Film oder Abschnitt durch Zuführen des Lösungsmittels 50 von
beiden Düsen 40a und 40 sicher
zu entfernen.
-
Eine
in 7 dargestellte andere Ausführungsform einer Vorrichtung
zum Entfernen eines ungenutzten Films ist der in den 1A bis 5 dargestellten
Ausführungsform ähnlich,
außer,
daß das dargestellte
Abdeckelement 30a keine Lösungsmittelzufuhröffnungen
aufweist und ein Lösungsmittelführungselement 55 so
angeordnet ist, daß es
das Abdeckelement 30a und die Seitenfläche des Substrats 10 umschließt. Wie
in 7 dargestellt, ist das Lösungsmittelführungselement 55 durch
ein Verbindungselement 60 am Abdeckelement 30a befestigt, wobei
zwischen dem Lösungsmittelführungselement 55 und
dem Abdeckelement 30a ein Zwischenraum gelassen wird. Der
Zwischenraum zwischen dem Lösungsmittelführungselement 55 und
dem Abdeckelement 30a dient als Lösungsmittelweg. Das Lösungsmittelführungselement 55 weist
eine der Düse 40 zugewandte
Lösungsmittelzufuhröffnung zum
Aufnehmen des Lösungsmittels 50 auf.
Die Lösungsmittelzufuhröffnung des
Lösungsmittelführungselements 55 führt das
Lösungsmittel
auf das Abdeckelement 30a. Das Lösungsmittel fließt entlang
einer Umfangs- oder Randfläche
des Abdeckelements 30a und wird dem ungenutzten Abschnitt
des Substrats 10 zugeführt.
-
In
der dargestellten Vorrichtung zum Entfernen eines ungenutzten Films
kann die Seitenfläche des
Abdeckelements 30a innen angrenzend an das Substrat durch
einen variablen Mechanismus (nicht dargestellt) teilweise oder insgesamt
bewegt oder verändert
werden. Durch die dargestellte Struktur kann ein gewünschter
Entschichtungsbereich und eine gewünschte Entschichtungsbreite
bestimmt werden. Außerdem
ist es bevorzugt, daß ein
Spalt d1 zwischen der Bodenwand der Seitenfläche des Abdeckelements 30a und
der Oberfläche
des Substrats 10 so eingestellt ist, daß das Lösungsmittel sich aufgrund der
Oberflächenspannung
und des Meniskus des Lösungsmittels über den
Zwischenraum verteilten kann, wenn das Lösungsmittel in den Spalt eingeleitet
wird.
-
Der
ungenutzte Film wird durch die vorstehend erwähnte Vorrichtung auf eine nachstehend
zu beschreibende Weise entfernt oder gelöst. Zunächst wird das Substrat 10 auf
dem Drehtisch 20 angeordnet und durch das Abdeckelement 30 (oder
das Abdeckelement 30a und das Lösungsmittelführungselement 55)
abgedeckt. Das Lösungsmittel 50 wird über die
Düse 40 zugeführt, wobei
die Zufuhrmenge eingestellt wird. Gleichzeitig wird der Drehtisch 20 mit
einer Drehzahl zwischen 100 und 1000 U/min für eine Zeitdauer zwischen 1
und 60 Sekunden gedreht. Durch diesen Vorgang wird das Lösungsmittel 50 durch
die Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 auf
den ungenutzten Abschnitt 13a geleitet, wodurch der ungenutzte
Abschnitt 13a gelöst
und entfernt wird. Kurz vor Abschluß dieses Vorgangs wird das
Lösungsmittel 50 von
der Düse 40a herausgespritzt,
um den ungenutzten Filmabschnitt 13a sicher zu entfernen.
Dadurch wird der ungenutzte Filmabschnitt 13a entfernt. Anschließend wird
ein Trocknungsprozeß bezüglich des
Substrats 10 ausgeführt,
das dem vorstehend beschriebenen Entschichtungsprozeß unterzogen wurde.
Dadurch wird ein Photomaskenrohling mit einem Resistfilm mit einer
im wesentlichen quadratischen Form in einem Mittenbereich erhalten.
-
Der
ungenutzte Film kann auch durch Belichten und Entwickeln des ungenutzten
Films durch Zuführen
eines Entwicklers auf den ungenutzten Film entfernt werden. In diesem Fall
wird im Belichtungsvorgang Belichtungslicht von einer Belichtungslichtquelle über eine
als Übertragungselement
dienende Lichtleitfaser auf den ungenutzten Film geleitet. Anschließend wird
das belichtete Substrat 10 auf die vorstehend beschriebene
Weise auf der Vorrichtung zum Entfernen eines ungenutzten Films
angeordnet. Das Lösungsmittel 50 wird
dem Substrat 10 so zugeführt, daß es nur dem ungenutzten Filmabschnitt
zugeführt
wird, wodurch der ungenutzte Film gelöst und entfernt wird. Schließlich wird
ein Trocknungsprozeß ausgeführt, um
einen Photomaskenrohling mit einem im Mittenabschnitt in quadratischer
Form verbleibenden Resistfilm zu erhalten.
-
Anschließend wurde
der auf die vorstehend beschriebene Weise erhaltene Photomaskenrohling einer
Sichtkontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, daß keine
unregelmäßige Farbe
in einer ringförmigen
Struktur sichtbar ist, was aufgrund einer während der Verarbeitung auftretenden
Temperaturverteilung des Resistfilms verursacht werden könnte. Außerdem wurde
festgestellt, daß die
Grenzen zwischen dem Resistfilm und dem entfernten Abschnitt im
wesentlichen gerade sind und die Entschichtungsbreite im wesentlichen
konstant ist. Bei einer Mikroskopuntersuchung des Resistmaterials
wurden keine durch Lösungsmitteltröpfchen oder ähnliche
Ursachen erzeugte Pin-holes auf dem Resistfilm beobachtet.
-
Nachstehend
wird ein typischer Photomaskenrohling beschrieben, der durch das
vorstehend erwähnte
Verfahren zum Herstellen eines Photomaskenrohlings hergestellt wird.
-
Die 8A und 8B zeigen
ein Abdeckelement 30, das zum Herstellen eines Photomaskenrohlings
mit vier Seiten und verschiedenen Entschichtungsbreiten entlang
jeder Seite verwendet wird. In diesem Fall weist das rechteckige
oder quadratische Abdeckelement 30 vier Seiten und eine Paßnute entlang
eines Umfangs- oder Randabschnitts auf. Wie in 8A dargestellt,
sind vier Lösungsmittelzufuhrelemente 38a bis 38d in eine
Paßnute
eingepaßt
und haben die gleiche Länge.
Jedes der vier Lösungsmittelzufuhrelemente 38a bis 38d weist
mehrere in einer Reihe angeordnete Lösungsmittelzufuhröff nungen
auf. Gemäß dieser Struktur
sind die Enden der Lösungsmittelzufuhrelemente 38a bis 38d an
jeweiligen Ecken des Abdeckelements 30 angeordnet, wenn
die Lösungsmittelzufuhrelemente 38a bis 38d auf
die dargestellte Weise angeordnet sind.
-
Im
dargestellten Beispiel weisen die entlang einer linken und einer
rechten Seite des Abdeckelements 30 angeordneten Lösungsmittelzufuhrelemente 38c und 38d Lösungsmittelzufuhröffnungen
auf, die in einer Reihe an der Außenseite der entsprechenden
Lösungsmittelzufuhrelemente 38c und 38d angeordnet
sind. Andererseits weisen die entlang einer Ober- und einer Unterseite
des Abdeckelements 30 angeordneten Lösungsmittelzufuhrelemente 38a und 38b Lösungsmittelzufuhröffnungen
auf, die an der Innenseite der entsprechenden Lösungsmittelzufuhrelemente 38a und 38b angeordnet
sind.
-
Das
Abdeckelement 30, an dem die Lösungsmittelzufuhrelemente 38a bis 38d befestigt sind,
bedeckt die Oberfläche
des Substrats 10 auf die vorstehend erwähnte Weise. Das Lösungsmittel 50 wird
von der Oberseite des Abdeckelements 30 zugeführt, um
das Lösungsmittel 50 auf
den ungenutzten Filmabschnitt des Substrats 10 zu leiten.
Der ungenutzte Filmabschnitt wird durch das Lösungsmittel 50 gelöst und entfernt.
-
Durch
die vorstehend erwähnte
Verarbeitung wird das in den 9A bis 9C dargestellte
Substrat 10 erhalten. Insbesondere weist das Substrat 10 eine
transparente Basis 11, den lichtabschirmenden Film 12 und
den im Mittenbereich des Substrats 10 auf dem lichtabschirmenden
Film 12 verbleibenden Resistfilm 13 auf. Wie in 9A dargestellt,
sind die Entschichtungsbreiten entlang der Ober- und der Unterseite
des Substrats 10 durch α bezeichnet,
während
die Entschichtungsbreiten entlang der linken und der rechten Seite
des Substrats durch β bezeichnet
sind. Wie gemäß 9A leicht
ersichtlich ist, ist die Entschichtungsbreite α breiter als die Entschichtungsbreite β, d.h. α > β. Dadurch weist der freigelegte
lichtabschirmende Film 12 ebenfalls verschiedene Breiten
auf, nachdem der Resistfilm 13 in ver schiedenen Breiten
entlang der Seiten entfernt wurde. Daher kann durch das vorstehend
erwähnte
Verfahren der (durch das Bezugszeichen 80 dargestellte)
Photomaskenrohling hergestellt werden, dessen Resistfilm entlang
den Seiten in verschiedenen Entschichtungsbreiten entfernt wurde.
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10 zeigt
ein Abdeckelement 30, das zum Herstellen eines Photomaskenrohlings
mit einem Strichcodemuster verwenset wird. Das Abdeckelement 30 weist
vier Lösungsmittelzufuhröffnungen 38a bis 38d auf,
die den in den 8A und 8B dargestellten
Lösungsmittelzufuhröffnungen ähnlich sind,
außer
daß die
dargestellten Lösungsmittelzufuhrelemente 38 mehrere
Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 aufweisen,
die an der Oberseite, der Unterseite und der linken und der rechten
Seite an den gleichen Positionen angeordnet sind. D.h., jede Lösungsmittelzufuhröffnung 31 ist
entlang der Oberseite, der Unterseite, der rechten und der linken
Seite an den gleichen Positionen ausgebildet. Außerdem sind die Lösungsmittelzufuhröffnungen 31b entlang
der Unterseite so ausgebildet, daß ein Strichcodemuster gebildet
wird, wobei die Konfigurationen der Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 verändert sind
und das in den 9A bis 9C dargestellte
Abdeckelement 30 modifiziert ist. Wenn der ungenutzte Filmabschnitt
durch das Lösungsmittel 50 vom
dargestellten Abdeckelement 30 entfernt wird, wird ein
Photomaskenrohling 100 hergestellt, der ein den Strichcodemuster-Lösungsmittelzufuhröffnungen 31b entsprechendes
Strichcodemuster aufweist.
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Nachstehend
wird ein Photomaskenrohling unter Bezug auf die 12A bis 18 und 19 und 20 beschrieben.
In den 12A, 12B und 12C weist ein Beispiel eines Photomaskenrohlings
vier Seiten auf, wobei der Resistfilm von zwei Seiten entlang eines
Umfangs- oder Randbereichs entfernt wird und entlang der zwei übrigen Seiten
verbleibt. Der dargestellte Photomaskenrohling 110 weist
drei Reticle-Halterungsabschnitte 71 auf, die dafür vorgesehen
sind, durch einen Reticle-Halter gehalten oder ergriffen zu werden.
Wie in 12A dargestellt, sind zwei der
Reticle-Halterungsabschnitte an einem Bereich in der Nähe der linken Seite
des Photomaskenrohlings 110 angeordnet, während einer
der Reticle-Halterungsabschnitte an einem Bereich in der Nähe der rechten
Seite des Photomaskenrohlings 110 angeordnet ist. Der Resistfilm 13 wird
von den Randbereichen in der Nähe
der linken und der rechten Seite nicht entfernt, in denen sich die
Reticle-Halterungsabschnitte befinden. Statt dessen wird der Resistfilm 13 von
anderen Umfangs- oder Randbereichen entfernt, die keinen Reticle-Halterungsbereich
aufweisen und in der Nähe
der Ober- und der Unterseite des Photomaskenrohlings 110 angeordnet
sind. Im dargestellten Beispiel haben die entlang der Ober- und
der Unterseite des dargestellten Photomaskenrohlings ausgebildeten
Bereiche, in denen der Resistfilm entfernt ist, Breiten von jeweils 2,0
mm.
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Wie
vorstehend erwähnt
wurde, wird der Resistfilm 13 von den Umfangs- oder Randbereichen entlang
der Ober- und der Unterseite, entlang denen keine Reticle-Halterungsabschnitte
ausgebildet sind, entfernt oder abgetrennt. Diese Struktur dient
dazu, Staubbildung zu unterdrücken,
die durch das unerwünschte
Abtrennen des Resistfilms 13 von den Umfangs- oder Randbereichen
verursacht würde.
Wie vorstehend beschrieben wurde, verbleibt der Resistfilm 13 auf
den Reticle-Halterungsabschnitten 71 und ihren Randabschnitten
an der linken und der rechten Seite jedes Halterungsabschnitts 71.
Mit dieser Struktur kann ein Reticle mit hoher Positionsgenauigkeit
auf einer Belichtungsvorrichtung angeordnet werden, wenn eine Reticle-Halterung
den Reticle adsorbiert, der durch Strukturieren des dargestellten Photomaskenrohlings
unter Verwendung einer Photolithographietechnik erhalten wird.
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13 zeigt
ein anderes Beispiel eines Photomaskenrohlings 112, bei
dem der Resistfilm 13 lediglich an Verbindungsabschnitten
in der Nähe
der Reticle-Halterungsabschnitte 71 verbleibt und der Resistfilm 13 von
anderen Bereichen mit Ausnahme der an die Reticle-Halterungsabschnitte 71 angrenzenden
Bereiche entfernt ist. Insbesondere weist der dargestellte Photomaskenrohling 112 erweiter te
Bereiche auf, in denen das Resistmaterial entfernt ist und die entlang
des Umfangs- oder Randabschnitts des Photomaskenrohlings 112 ausgebildet
sind. Wie in 13 dargestellt, sind die Bereiche,
in denen das Resistmaterial entfernt ist, bis zu Bereichen erweitert, die
sich in unmittelbarer Nähe
der Reticle-Halterungsabschnitte 71 befinden. Im dargestellten
Beispiel haben die Breiche, in denen das Resistmaterial entfernt
ist, Breiten von 1,0 mm. Durch diese Struktur kann Staubbildung
im Vergleich zum in den 12A bis 12C dargestellten Photomaskenrohling effektiver
unterdrückt
werden und kann der Resistfilm unter Berücksichtigung der Konfiguration
einer Reticle-Halterung geeignet entfernt werden.
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Gemäß den 14A bis 14C weist
ein Photomaskenrohling 113 Bereiche auf, in denen das Resistmaterial
entfernt ist, um Zusatzmustererzeugungsbereiche 72 kontrolliert
auszubilden. Hierbei dienen die Zusatzmustererzeugungsbereiche 72 zum
Ausbilden von Zusatzmustern während
der Herstellung einer Photomaske, z.B. von Strichcodemustern, Ausrichtungsmarkierungen,
eines Qualitätssicherungs(QA)-musters,
und ähnlichen.
Der dargestellte Photomaskenrohling kann hergestellt werden, indem
lediglich die Lösungsmittelzufuhrelemente ausgetauscht
werden, ohne daß ein
Abdeckelement ausgetauscht werden muß. Insbesondere kann der Photomaskenrohling
durch Entfernen des ungenutzten Resistfilms und ohne Entfernen der
Zusatzmustererzeugungsbereiche 72 hergestellt werden. D.h., der
Resistfilm wird auf den Zusatzmustererzeugungsbereichen 72 effektiv
belassen. Wie in 14A dargestellt, haben die entlang
der vier Seiten des Photomaskenrohlings angeordneten Bereiche, in
denen das Resistmaterial entfernt ist, hinsichtlich der Zusatzmustererzeugungsbereiche 72 verschiedene
Breiten. Insbesondere haben die Bereiche, in denen das Resistmaterial
entfernt ist, Breiten von 1,0 mm entlang der linken Seite, von 0,5
mm entlang der Oberseite, von 1,5 mm entlang der Unterseite und
von 0,0 mm entlang der rechten Seite. Jede Breite wird bezüglich der
Seitenfläche
des Substrats gemessen.
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Wie
vorstehend erwähnt
wurde, kann der entlang den vier Seiten ausgebildete Resistfilm
in verschiedenen Breiten entfernt werden und können Defekte auf den Zusatzmustern
vermieden werden, weil die Entschichtungsbreiten optional gesteuert werden
können,
so daß der
Resistfilm auf den Zusatzmustererzeugungsbereichen nicht entfernt
wird. Außerdem
kann Staubbildung vermieden werden, die beim Abtrennen des Resistfilms
von den Umfangs- oder Randbereichen des Substrats auftreten könnte. Außerdem ist
diese Struktur für
verschiedene Spezifikationen geeignet, die von verschiedenen Maskenherstellern
oder Unternehmen hinsichtlich der Zusatzmuster vorgegeben sind.
Beispielsweise kann vermieden werden, daß der Resistfilm 13 von einem
Ausrichtungsmarkierungsbereich unerwünscht entfernt wird, wenn der
ungenutzte Film entfernt oder gelöst wird. Dies zeigt, daß die Ausrichtungsmarkierung
auf der Maske sicher ausgebildet oder belassen werden kann. In diesem
Fall kann der ungenutzte Film vom Rand- oder Umfangsabschnitt des
Maskensubstrats entfernt werden, indem das gleiche Abdeckelement
verwendet wird und nur die Lösungsmittelzufuhrelemente
ausgetauscht werden.
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Außerdem kann
die Ausrichtungsmarkierung an anderen Positionen auf der Maske angeordnet sein,
die durch jeden Maskenhersteller vorgegeben sind. Die Konstruktion
und die Größe des vorstehend erwähnten Abdeckelements
müssen
hinsichtlich der Ausrichtungsmarkierung nicht geändert werden. Daher ist das
Abdeckelement sehr kostengünstig
und kann leicht gewartet werden, ohne daß das Abdeckelement ausgetauscht
werden muß.
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15 zeigt
einen Photomaskenrohling, wobei der auf Rand- oder Umfangsabschnitten
des Photomaskenrohlings ausgebildete Resistfilm mit Ausnahme der
an die Zusatzmustererzeugungsbereiche angrenzenden Bereiche entfernt
ist. Anders als in 14A weist der in 15 dargestellte
Photomaskenrohling 114 den Zusatzmustererzeugungsbereichen 72 benachbarte,
erweiterte Bereiche auf, in denen das Resistmaterial entfernt ist.
Die dargestellten Bereiche, in denen das Resistmaterial entfernt
ist, sind entlang allen Seiten des Photomaskenrohlings 1 mm breit.
Gemäß dieser
Struktur kann der Resistfilm gemäß der Konfiguration
der Zusatzmustererzeugungsbereiche entfernt werden, während Staubbildung
unterdrückt
wird.
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16 zeigt
ein spezifisches Beispiel des in den 11A und 11B dargestellten Photomaskenrohlings 115,
durch den ein Strichcodemuster durch partielles Entfernen des Resistfilms 13 erzeugt wird.
Der auf den Rand- oder Umfangsabschnitten des Photomaskenrohlings 115 ausgebildete
Resistfilm 13 wird über
eine Breite von 1,0 mm entlang allen Seiten entfernt, während das
Strichcodemuster entlang der Unterseite des Photomaskenrohlings 115 ausgebildet
wird. Das Strichcodemuster 73 dient als Identifizierungscode
des Photomaskenrohlings und kann beispielsweise Defektgraddaten
anzeigen, wie eingangs beschrieben wurde. Wenn die Defektgraddaten
in der Form des Strichcodemusters anstatt an der Maske am Photomaskenrohling
bereitgestellt werden, kann der Maskenrohling selbst in einem Maskengehäuse identifiziert
werden. Gemäß diesem Verfahren
kann jeder Photomaskenrohling während der
Herstellung der Maske durch Erfassen der jeweiligen auf jedem Photomaskenrohling
bereitgestellten Defektgraddaten als Identifizierungscode permanent überwacht
werden. Dies trägt
zu einer erheblichen Verbesserung der Zuverlässigkeit des Photomaskenrohlings
bei. Das Strichcodemuster und der Identifizierungscode können durch
Bildverarbeitung erfaßt werden.
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Die 17 und 18 zeigen
Photomaskenrohlinge 116 und 118 mit Identifizierungssymbolen 74 bzw. 75.
Der in 17 dargestellte Photomaskenrohling 116 weist
einen die gesamte Fläche,
einschließlich
der Umfangsabschnitte, jedoch ausschließlich eines durch partielles
Entfernen des Resistfilms 13 ausgebildeten dreieckigen
Identifizierungsmusters 74 bedeckenden Resistfilms auf.
D.h., ein lichtabschirmender Film wird durch partielles Entfernen
des Resistfilms 13 an einem Abschnitt des Identifizierungsmusters 74 freigelegt.
In 18 ist der Resistfilm 13 vom Umfangsabschnitt
des Substrats über
eine Breite von 1,0 mm von der Seitenflä che des Substrats entfernt.
Außerdem
werden die Identifizierungssymbole 75 auch entlang der
Unterseite des Substrats durch partielles Entfernen des Resistfilms 13 und
Freilegen des lichtabschirmenden Films 12 ausgebildet.
Die dargestellten Identifizierungssymbole 75 bestehen aus
einer Kombination aus einem Dreieck, einem Trapez und einem Rechteck.
Die in den 17 und 18 dargestellten Photomaskenrohlinge 116 und 117 können, wie
in 16, auch durch Erfassen der Identifizierungssymbole 74 und 75 identifiziert
werden.
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Gemäß 19 weist
der in den 12A bis 18 dargestellte
Entschichtungsbereich eine in 19 durch γ bezeichnete
Breite auf, die von der Seitenfläche
der transparenten Basis 11 gemessen wird. Die Breite γ ist gemäß den Anforderungen
oder Spezifikationen eines Benutzers zwischen 0,5 und 3,0 mm adaptiv
einstellbar. Es wird vorausgesetzt, daß der durch einen Resistbeschichtungsprozeß auf die
Seitenfläche
und die Rückseite
der transparenten Basis 11 aufgebrachte Resistfilm des
vorstehend dargestellten Photomaskenrohlings durch einen rückseitigen
Spülungsprozeß entfernt
werden soll.
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Die 20 und 21 zeigen
ein Abdeckelement 30 bzw. einen Photomaskenrohling, die
für ein Elektronenstrahlabbildungsgerät verwendet
werden. In diesem Zusammenhang ist leicht ersichtlich, daß der in 21 dargestellte
Photomaskenrohling unter Verwendung des in 20 dargestellten
Abdeckelements 30 hergestellt wird und einen mit einem
Erdungsanschluß des
Elektronenstrahlabbildungsgeräts
in Kontakt stehenden Kontaktbereich, einen Randbereich um den Kontaktbereich
und einen Umfangsbereich aufweist, von dem ein Resistfilm entfernt
ist.
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Das
in 20 dargestellte Abdeckelement 30 weist
Lösungsmittelzufuhrelemente 38a bis 38d auf,
die am Abdeckelement 30 befestigt sind und im wesentlichen
den in den 8A und 8B dargestellten
Abdeckelementen entsprechen. Von den Lösungsmittelzufuhrelementen
haben die Lösungsmittelzufuhrelemente 38c und 38d,
die in 20 auf der rechten bzw. der
linken Seite angeordnet sind, ähnliche
Anord nungen der Lösungsmittelzufuhröffnungen.
D.h., die Lösungsmittelzufuhröffnungen
sind in den Lösungsmittelzufuhrelementen 38c und 38d an ähnlichen
Positionen angeordnet. Andererseits weisen die an der Ober- und
der Unterseite von 20 angeordneten Lösungsmittelzufuhrelemente 38a und 38b Lösungsmittelzufuhröffnungen 31a zum
Ausbilden von Kontaktabschnitten des Erdungsanschlusses und Lösungsmittelzufuhröffnungen 31b zum Ausbilden
von von den Kontaktabschnitten verschiedenen Entschichtungsabschnitten
auf. Wie in 20 dargestellt, sind die Lösungsmittelzufuhröffnungen 31a bezüglich den
Lösungsmittelzufuhröffnungen 31b vom
Abdeckelement 30 nach innen versetzt.
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Der
in 21 dargestellte Photomaskenrohling 13 wird
durch Entfernen ungenutzter Abschnitte unter Verwendung des Abdeckelements 30 erhalten.
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Wie
in 21 dargestellt, weist der Photomaskenrohling vier
Erdungskontaktabschnitte C1 auf, die mit dem Erdungsanschluß des Elektronenstrahlabbildungsgeräts in Kontakt
stehen, und diesen benachbarte Abschnitte, von denen der Resistfilm entfernt
ist. Daher wird der Resistfilm von den ungenutzten Abschnitten so
entfernt, daß Staubbildung verhindert
wird. Im dargestellten Beispiel betragen die Entschichtungsbreiten
der Erdungskontaktabschnitte und der ihnen benachbarten Bereiche
3,5 mm bzw. 2,0 mm von der Substratseitenfläche.
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Insofern
der Resistfilm von jedem der Erdungskontaktabschnitte und ihren
benachbarten Bereichen entfernt ist, tritt zwischen dem Resistfilm
und jedem Erdungsanschluß des
Elektronenstrahlabbildungsgeräts
keine Reibung auf, wenn der dargestellte Photomaskenrohling auf
dem Elektronenstrahlabbildungsgerät montiert ist. Dadurch verursacht
der Photomaskenrohling weder Staub, noch tritt eine Aufladungserscheinung
aufgrund von Reibung auf. Daher kann eine Maske erhalten werden,
in der keinerlei Verschiebung durch Aufladungseffekte auftritt und
die ausgezeichnete Eigenschaften aufweist. Dies ist der Fall, weil
der Photomaskenrohling auf dem Elektronenstrahlabbildungsgerät exakt
positionierbar ist.
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In
der vorstehend erwähnten
Ausführungsform
weist der Bodenabschnitt der Paßnute 37 eine große Anzahl
von Öffnungen 39 mit
einem Durchmesser auf, der kleiner ist als derjenige der Lösungsmittelzufuhröffnungen 31.
Es können
die Durchmesser der Öffnungen 39 auch
größer sein
als diejenigen der Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 oder
schlitzförmig
ausgebildet sein. D.h., der Bodenabschnitt mit den Öffnungen 39 kann
eine mechanische Festigkeit aufweisen, die erforderlich ist, um
das Abdeckelement dem Seitenabschnitt 35 zuzuordnen, und
kann das Lösungsmittel
stabil auf den ungenutzten Film leiten, ohne daß es durch die Öffnungen 39 beeinflußt wird,
auch wenn die Größen und/oder
Positionen der Lösungsmittelöffnungen 31 des
Lösungsmittelzufuhrelements 38 geändert werden.
Daher können
die Öffnungen 39 optimale
Konfigurationen aufweisen, wenn eine stabile Zufuhr des Lösungsmittels erreicht
werden kann. Die Öffnungen 39 können auf einem
Deckenabschnitt des Abdeckelements ausgebildet sein, und das Lösungsmittelzufuhrelement 38 wird
von unten auf den Deckenabschnitt angepaßt.
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Der
Hauptkörper
des Abdeckelements 30 und der Seitenabschnitt 35 sind
auf dem Bodenabschnitt der Paßnute 37,
die eine große
Anzahl von Öffnungen
aufweist, einander zugeordnet. Es kann auch der Hauptkörper des
Abdeckelements mit dem Seitenabschnitt 35 verbunden sein,
indem sich mehrere bogenförmige
Arme vom Hauptkörper
des Abdeckelements zum Seitenabschnitt 35 erstrecken. In diesem
Fall sollte jeder Arm sich derart erstrecken, daß die Lösungsmittelzufuhr durch die
Arme nicht nachteilig beeinflußt
werden kann.
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Das
dargestellte Lösungsmittelzufuhrelement
weist vier Elemente auf, die an jeder Seite austauschbar oder auswechselbar
sind und voneinander getrennt werden können, die jedoch auch durch
ein einzelnes rahmenförmiges
Element gebil det werden können,
das nur als Ganzes ausgetauscht werden kann. Alternativ kann das
Lösungsmittelzufuhrelement
durch Elemente gebildet werden, die in einem vorgegebenen Bereich
oder an jeder Lösungsmittelzufuhröffnung austauschbar
sind. Das Lösungsmittelzufuhrelement 38 kann
hinsichtlich der Breiten und Positionen der zu entfernenden Abschnitte
als Ganzes oder partiell ausgetauscht werden.
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Als
Lösungsmittel
zum Lösen
des Resistmaterials ist MCA (Methylcelluloseacetat) verwendet worden,
es können
jedoch beliebige andere Lösungsmittel
verwendet werden, insofern sie in der Lage sind, das Resistmaterial
zu lösen
und zu entfernen. Wenn der ungenutzte Abschnitt des Resistfilms durch
Belichten des ungenutzten Resistabschnitts und Entwickeln dieses
Abschnitts entfernt wird, kann als Lösungsmittel ein Entwickler
verwendet werden. Außerdem
sind dünne
Harzfäden
als Spalt-Abstandselemente verwendet worden, diese können jedoch durch
beliebige andere flexible und für
das verwendete Lösungsmittel
beständige
Fäden ersetzt
werden. Die Spalt-Abstandselemente sind nicht auf Fäden beschränkt, sondern
können
durch konvexe Abschnitte bereitgestellt werden, die auf der Innenwand des
Abdeckelements ausgebildet sind, um den Spalt bzw. Zwischenraum
aufrechtzuerhalten.
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Das
Abdeckelement kann durch ein Material mit einem geringen Wärmeübertragungsvermögen gebildet
werden, das für
das verwendete Lösungsmittel
beständig
ist und eine gewünschte
mechanische Festigkeit aufweist. Das Material des Abdeckelements
kann z.B. ein Harzmaterial, ein Glasmaterial, ein Keramikmaterial
oder ein Verbundmaterial davon sein. Das Harzmaterial ist hinsichtlich
des geringen Wärmeübertragungsvermögens, der
guten Bearbeitbarkeit und des leichten Gewichts bevorzugt. Das Abdeckelement
kann Bereiche aufweisen, die durch das vorstehend erwähnte Material
gebildet werden und den Mittenbereich der Substratoberfläche abdecken.
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In
den vorstehenden Ausführungsformen
ist der Resistfilm auf dem lichtabschirmenden Film aufgebracht.
Es kann jedoch auch ein SOG-Film auf einer transparenten Basis aufgebracht
sein und ein lichtabschirmender Film auf dem SOG-Film in einem Muster
strukturiert werden. In diesem Fall können ein transparenter leitender
Film, eine Ätzstoppschicht, usw.
auf dem lichtabschirmenden Film aufgebracht werden.
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Außerdem ist
das Verfahren zum Entfernen eines ungenutzten Films auch zum Entfernen
einer auf einem Magnetplattenmedium aufgebrachten Schutzschicht,
eines beim Beschichten eines Schutzfilms eines Farbfilters ausgebildeten
ungenutzten Films oder einer Isolierschicht geeignet, die auf auf
einem Displaysubstrat verdrahteten Elektroden ausgebildet ist. Wenn
der ungenutzte Film aus einem Resist besteht, kann das Lösungsmittel
eine Flüssigkeit
sein, z.B. Keton, Ester, aromatischer Kohlenwasserstoff, Wasserstoff-Kohlenwasserstoff, Ether
oder eine ähnliche
Flüssigkeit,
die den Resist lösen
kann.
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Wenn
der ungenutzte Film durch den SOG-Film gebildet wird, kann der SOG-Film
nach einem Trocknungsvorgang nur schwer gelöst werden und sollte daher
vor dem Trocknen vorzugsweise auf der Rückseite, den Seiten- und den
Umfangsflächen des
Substrats entfernt werden. Es existieren jedoch Resisttypen, die
nach dem Trocknen lösbar
sind. Die Positionen der Lösungsmittelzufuhröffnungen 31 sind
nicht auf die in den Ausführungsformen
dargestellten Positionen beschränkt.
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Das
Substrat 10 und das Abdeckelement 30 müssen in
den vorstehend erwähnten
Ausführungsformen
zusammen gedreht werden, sie müssen
jedoch nicht immer gedreht werden. Es ist jedoch bevorzugt, daß das Lösungsmittel
durch die Spalte und Zwischenräume
schnell gleichmäßig verteilt
wird, wenn eine Drehbewegung ausgeführt wird. In den vorstehenden
Ausführungsformen
werden die auf dem quadratischen Substrat ausgebildeten Rand- oder
Umfangsbereiche so entfernt, daß die
quadratische Form des Beschichtungsfilms erhalten verbleibt. Die
Formen des Substrats und des restlichen Beschichtungsfilms sind
nicht auf eine quadratische Form beschränkt, sondern können kreisförmig, dreieckig
oder polygonal ausgebildet sein oder eine beliebige andere Konfiguration
aufweisen. In diesem Fall muß das
Abdeckelement 30 nicht quadratisch sein, sondern kann eine
einer Lösungsmittelzufuhrfläche und
einer Fläche,
in der kein Lösungsmittel
zugeführt wird,
entsprechende Form haben.
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Hergestellt
werden kann ein Maskenrohling der für Benutzerspezifikationen anpaßbar ist,
indem der entfernte Film gemäß den Anforderungen
des Benutzers belassen wird. Insbesondere kann ein Defekt in Zusatzmustern
vermieden werden, indem ein Entschichtungsbereich für die Zusatzmuster
gesteuert wird, und aufgrund der Trennung des Resistfilms auf den
Substratumfangsabschnitten erzeugte Staubbildung kann unterdrückt werden.
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Wenn
die Entschichtungsbereiche des Films, z.B. des Resistfilms, hinsichtlich
der Substrathalterungsbereiche eingestellt werden, kann ein Reticle
auf einer Belichtungsvorrichtung exakt positioniert werden. Beim
Positionieren des Reticles wird der Resistfilms nicht abgetrennt,
so daß Staubbildung
unterdrückt
werden kann. Außerdem
kann, wenn ein Identifizierungsmuster, z.B. ein Strichcodemuster
oder Identifizierungssymbole, auf dem Maskenrohling bereitgestellt
werden, jeder Maskenrohling direkt von anderen unterschieden werden.
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Gemäß dem Verfahren
zum Entfernen eines ungenutzten Films können Entschichtungsbereiche eines
auf Rand- oder Umfangsabschnitten eines Substrats ausgebildeten
Film gemäß Benutzerspezifikationen
und -anforderungen exakt gesteuert werden. Dies zeigt, daß der ungenutzte
Film gemäß Benutzeranforderungen
in einer optimalen Form entfernt werden kann.
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Gemäß der Vorrichtung
zum Entfernen eines ungenutzten Films wird ein ungenutzter Film
in einer optimalen Form entfernt, indem am Abdeckelement die Einstelleinrichtung
zum Einstellen der Zufuhrmengen und/oder Zufuhrpositionen des dem
ungenutzten Abschnitt zuzuführenden
Lösungsmittels
befestigt wird. Außerdem
wird durch die vorliegende Beschreibung ein Verfahren zum Herstellen
eines Maskenrohlings bereitgestellt, der partiell entfernte Abschnitte
entlang eines Umfangsabschnitts aufweist. Durch das Verfahren zum
Herstellen einer Maske kann eine Maske, z.B. ein Reticle, eine Photomaske,
hergestellt werden, die keine defekten Identifizierungsmuster aufweist
und exakt positionierbar ist, wenn sie durch eine Belichtungsvorrichtung gehalten
wird.