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DE10245990B4 - Dicht- und/oder Federscheibe als Implantatteil in einem Zahnimplantat zum Einsatz in der zahnärztlichen Implantologie - Google Patents

Dicht- und/oder Federscheibe als Implantatteil in einem Zahnimplantat zum Einsatz in der zahnärztlichen Implantologie Download PDF

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Abstract

Dicht- und/oder Federscheibe als Implantatteil in einem Zahnimplantat zum Einsatz in der zahnärztlichen Implantologie, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen definierten circumferenten Schlitz aufweist und ihre Stärke zentripetal abnehmend ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Dicht- und/oder Federscheibe als Implantatteil in einem Zahnimplantat zum Einsatz in der zahnärztlichen Implantologie.
  • Kieferimplantate sind üblicherweise im wesentlichen zylindrisch, konisch, schraubenförmig oder in Form eines Blattimplantates ausgebildet und ragen in eine im Knochen geschaffene Bohrkavität. In diese Implantate wird üblicherweise ein Aufbaupfosten mit Hilfe einer Schraubverbindung befestigt. Innerhalb dieser Schraubverbindungen sind produktionsbedingte Toleranzräume aufzufinden, in denen sich Mikroorganismen unter anaeroben Bedingungen vermehren können. Diese Mikroorganismen treten kontinuierlich aus der Schraubverbindung zwischen Implantat und Aufbaupfosten hervor und schädigen das Gewebe der Implantatumgebung. Diese Schädigung führt über eine fortdauernde Entzündung zur Taschenbildung im Weichgewebe, zu Knochenabbau und letztendlich zum Verlust des Implantates. Auch Überlastungen des implantatumgebenden Knochengewebes führen zum Knochenabbau und zur Taschenbildung.
  • In der Druckschrift DE 44 33 671 C1 wird ein Zahnimplantat beschrieben, das aus einem in den Kiefer einzusetzenden Implan tatteil sowie einem darauf aufzusetzenden Aufbaupfosten besteht, welcher Träger einer Krone oder dergleichen ist. Zur Verbesserung der Dämpfungswirkung des Zahnimplantates ist zwischen dem unterem Implantatteil und dem Aufbaupfosten ein in Achsrichtung elastisch-dämpfend verformbares Zwischenelement eingesetzt, welches kreisringscheibenförmige Sektoren aufweist, die durch axiale Randstege miteinander verbunden ist und eine Relativbewegung in Achsrichtung zwischen den zu verbindenden Zahnimplantat-Bauteilen ermöglichen. In die Zwischenräume zwischen benachbarten kreisringscheibenförmigen Sektoren können sich aber Mikroorganismen einsetzen, die zu einer Schädigung der Implantatumgebung führen können.
  • Gemäß der Druckschrift DE 28 30 025 A1 wird der Aufbaupfosten unmittelbar in eine Ausnehmung im unteren Implantatteil eingeschraubt. Zur Dämpfung von Kippbewegungen des Aufbaupfostens weist dieser eine ringförmig umlaufende Kippstütze auf, die lippenförmig am radial außen liegenden Randbereich des Aufbaupfostens angeordnet ist und auf einer korrespondierenden Ringschulter des unteren Implantatteiles aufliegt. Bei einer Kippbewegung des Aufbaupfostens stützt sich die Lippe auf der Ringschulter des unteren Implantatteiles ab, wodurch eine der Kippbewegung entgegen gerichtete Rückstellkraft erzeugt wird. Es besteht jedoch die Gefahr, dass bereits geringfügige Kippbewegungen zu einem Anheben der lippenförmigen Kippschürze auf der gegenüber liegenden Seite führen, so dass auch hier die Gefahr der Ablagerung von Mikroorganismen gegeben ist. Außerdem werden nur Kippbewegungen reduziert, in Achsrichtung besteht dagegen eine starre Verbindung ohne dämpfende Eigenschaften.
  • Eine vergleichbare Ausführung zeigt die DE 33 00 764 A1 . Auch bei dem in dieser Druckschrift offenbarten Zahnimplantat weist der Aufbaupfosten eine umlaufende, lippenförmige Kippstütze auf, deren Stirnseite auf einer Ringschulter des unteren Imp lantatteiles aufliegt, so dass zwar Kippbewegungen reduziert werden können, jedoch keine dämpfende Wirkung in Achsrichtung erzielt wird.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Kieferimplantat mit einem Aufbaupfosten der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem der Toleranzraum der Schraubverbindung zwischen Implantat und Aufbaupfosten von der Implantatumgebung dicht verschlossen ist, um einen Austritt von Mikroorganismen aus der Schraubverbindung in die Implantatumgebung zu verhindern. Weiterhin soll die Möglichkeit einer Stossdämpfung erreichbar sein.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass eine Dicht- und/oder Federscheibe als Implantatteil in einem Zahnimplantat vorgesehen ist, die einen definierten circumferenten Schlitz aufweist, und deren Stärke zentripetal abnehmend ist.
  • Aufgrund der besonderen Ausgestaltungsform der Dicht- und/oder Federscheibe erhält diese Flexibilität und kann den Spaltraum zwischen Implantat und Aufbaupfosten abdichten, so dass aus der Schraubverbindung keine Mikroorganismen austreten können. Die Mikroorganismen verlieren innerhalb der Schraubverbindung jeglichen Nachschub an organischen Substanzen. Da keine Mikroorganismen über die Schraubverbindung in die Implantatumgebung dringen, können sie die oben beschriebenen Schädigungen nicht mehr verursachen.
  • Aufgrund einer besonderen Ausgestaltungsform, in der die Dicht- und/oder Federscheibe durch den Schlitz in zwei gleich starke zusammenhängende Anteile aufgeteilt wird, die sich unter Last einander annähern können, erstreckt sich die Flexibilität gleichverteilt über die Scheibe. Wird nun die Scheibe zwischen Aufbaupfosten und Implantat verschraubt, wird diese zusammengepresst. Der Schlitz wird je nach Schraubkraft kleiner, die Scheibenstärke des Außendurchmessers nähert sich an die Scheibenstärke des Innendurchmessers an. Die Scheibe liegt nach der Verschraubung flächiger an, da der konische Scheibenquerschnitt sich einem nahezu zylindrischen Querschnitt annähert. Zusätzlich baut sich aufgrund der veränderten Geometrie eine Feder spannung auf, die die Dichtwirkung der Scheibe unterstützt. Diese Flexibilität und Federwirkung der Dicht- und/oder Federscheibe erlaubt es, dass sich diese an die Bereiche von Kieferimplantat oder Aufbaupfosten anpasst, die auf Grund von Fertigungstoleranzen Undichtigkeiten bewirken. Durch diese Anpassung wird nach Verschraubung der verschiedenen Implantatteile eine bakteriendichte Abdichtung erreicht.
  • Aufgrund einer besonderen Ausgestaltungsform, in der die Dicht- und/oder Federscheibe eine zentrale Ausnehmung aufweist, durch die hindurch die zentrale Schraube des Aufbaupfostens passgenau hindurch geführt werden kann, wird auch die Zentralschraube in Richtung des Zahnersatzes abgedichtet, so dass keine Mikroorganismen aus der Schraubverbindung in die dem Zahnersatz zugewandte Richtung austreten können.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgend genaueren Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen, in denen mehrere Ausführungsformen beispielhaft veranschaulicht sind. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1: einen Querschnitt durch ein Kieferimplantat, einen Aufbaupfosten und eine Dicht- und/oder Federscheibe,
  • 2: einen Querschnitt durch ein Kieferimplantat und einen auf der Dicht- und/oder Federscheibe beweglich angeordneten Aufbaupfosten (Resilienzpfosten),
  • 3: einen Querschnitt durch ein Kieferimplantat und einen dreigeteilten Aufbaupfosten mit einstückig an der Zentralschraube befindlicher Dicht- und/oder Federscheibe,
  • 4: eine Aufsicht auf eine Dicht- und/oder Federscheibe mit zentraler Ausnehmung,
  • 5: einen Querschnitt durch eine Dicht- und/oder Federscheibe mit abdeckender Folie.
  • Ein Kieferimplantat besteht aus einem Korpus 18, der im Wesentlichen zylindrisch, konisch, schraubenförmig oder in Form eines Blattimplantates gestaltet ist. Er hat eine meist abgerundete Spitze 19 und an seinem der Spitze abgewandten Ende eine Haltevorrichtung 3 für den aufzubringenden Zahnersatz. Zwischen der Haltevorrichtung 3, im Folgenden auch Aufbaupfosten genannt, und dem Kieferimplantat 2 befindet sich eine Dicht- und/oder Federscheibe 1.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltungsform, in der der Außendurchmesser 9 der Dicht- und/oder Federscheibe dem Außendurchmesser 20 des Kieferimplantates 2 entspricht, wird ein weiterer Spaltraum vollständig abgedichtet, der sich zwischen den horizontalen Glattflächen 21, 22 des Aufbaupfostens 3 und des Kieferimplantates 2 befindet. Dies hat den Vorteil, dass nicht nur der Austritt von Mikroorganismen aus der Schraubverbindung 4, 5 zwischen Aufbaupfosten 3 und Kieferimplantat 2 verhindert wird, sondern auch ein Aufenthalt zwischen den Glattflächen 21, 22 des Aufbaupfostens 3 und des Kieferimplantates 2 ausgeschlossen ist und eine entzündliche Wirkung auf das den Implantatkorpus 18 umgebende Gewebe unterbunden wird. Mit Hilfe dieser Ausgestaltungsform ist es erstmals möglich, eine konische Antirotationssicherung 23 in Beziehung zu glatten Auflageflächen 21, 22 von Implantat 2 und Aufbaupfosten 3 zu setzen. Bisher setzte sich der Konusanschluss 23 direkt in den Aufbaupfosten 3 fort, ohne dass der Aufbaupfosten 3 zusätzlich auf dem Implantat 2 zu liegen kam. So konnten beim Konusanschluss 23 keine basal (24) breiten Pfosten verwandt werden, die auf der Implantatplanfläche 22 auflagen, da die Fertigungstoleranzen dies nicht zuließen. Es würden sich entweder die Planflächen 21, 22 berühren, bevor der Konusanschluss 23 friktive Funktion hätte, oder der Konusanschluss 23 würde friktiv sein, bevor die Planflächen 21, 22 zu liegen kämen. Dies hätte zur Folge, dass der Aufbaupfosten 3 entweder gelockert wäre, oder sich nicht tolerierbare Spalträume 25 ausbildeten.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform der Erfindung, in der die Dicht- und/oder Federscheibe 1, 16 einstückig mit einem anderen Implantatteil (z.B. 12) verbunden ist, ist es möglich, die beiden Anteile 7, 8 der Dicht- und/oder Federscheibe 1 unterschiedlich zu nutzen. Während in 3 das obere Scheibensegment 7 federnde Funktion hat, hat das untere Scheibensegment 8 dichtende, rotationshindernde, toleranzausgleichende (siehe Konusanschluss) und schraubensichernde Funktion.
  • Die federnde Funktion vermeidet Belastungsspitzen, die auf das Implantat 2 übertragen werden könnten.
  • Nach einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung, in der der cirkumferente Schlitz 6 der Dicht- und/oder Federscheibe 1 durch eine dünne und flexible Folie 17 abgedeckt ist, wird der Spaltraum 26 des Schlitzes 6 abgedeckt, so dass hygienische Probleme ausgeschlossen sind. Die Scheibe 1 behält ihre Flexibilität, da die Folie 17 äußerst dünn ist. Es eignet sich bei einer Scheibe 1 aus Titan z.B. eine 20 Mikrometer starke Titanfolie 17, die an ihren Rändern 27 an der Scheibe 1 festgelasert ist.
  • Als besonders vorteilhaft erweist es sich, wenn nach einer besonderen Ausgestaltungsform der Erfindung die Dicht- und/oder Federscheibe 1 aus vorzugsweise bakterienresistentem Material wie z.B. Feingold oder Titan gefertigt ist. Hierdurch wird einer Zersetzung der Dichtscheibe vorgebeugt, die zu einem Verlust der dichtenden Eigenschaften führen kann. Eine durch Mikroorganismen zersetzbare Dichtscheibe würde den Mikroorganismen als neuer Lebensraum zur Verfügung stehen.
  • Aufgrund einer besonders bevorzugten Ausgestaltungsform, in der die Dicht- und/oder Federscheibe 1 aus Feingold oder Titan besteht, wird eine elektrolytische Reaktion mit dem Implantatmaterial vermieden. Solch eine Reaktion an sich könnte osteolytische Vorgänge in Gang setzen.
  • Aufgrund einer besonders bevorzugten Ausgestaltungsform, in der sich die Dicht- und/oder Federscheibe 1 nach einer Lasteinwirkung nach entsprechender Verformung wieder zurückstellt, dient die Scheibe 1 bei entsprechender Anordnung des Aufbaupfostens 3, 13 zur Zentralschraube 12 als Stossdämpfer. Wie in 2 gezeigt, kann sich der Aufbaupfosten 3, 13 relativ zur Zentralschraube 12 und zum Implantat 2 bewegen. Eine solche Bewegungsmöglichkeit ergibt sich auch, wenn der Aufbaupfosten 12, 13, 14, 15 wie in 3 dargestellt mehrteilig ist. Hier wird der Aufbaupfosten 13, 15 durch eine zweiteilige Zentralschraube 12, 14 gesichert. Nach Zusammensetzen des Aufbaupfostens werden die beiden Anteile 12, 14 der Zentralschraube zusammengelasert. Dies geschieht zum Beispiel über den Zugang am Schraubsechskant 28.

Claims (8)

  1. Dicht- und/oder Federscheibe als Implantatteil in einem Zahnimplantat zum Einsatz in der zahnärztlichen Implantologie, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen definierten circumferenten Schlitz aufweist und ihre Stärke zentripetal abnehmend ist.
  2. Dicht- und/oder Federscheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie durch den Schlitz in zwei gleich starke zusammenhängende Anteile aufgeteilt wird.
  3. Dicht- und/oder Federscheibe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser der Dicht- und/oder Federscheibe dem zervikalem Außendurchmesser des Kieferimplantates und/oder dem Außendurchmesser des basalen Aufbaupfostendurchmessers entspricht.
  4. Dicht- und/oder Federscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sie einstückig mit einem anderen Implantatteil verbunden ist.
  5. Dicht- und/oder Federscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der circumferente Schlitz durch eine dünne und flexible Folie abgedeckt ist.
  6. Dicht- und/oder Federscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus Feingold oder Titan besteht.
  7. Dicht- und/oder Federscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sie zwischen Implantat (2) und Aufbaupfosten (3) platziert wird.
  8. Dicht- und/oder Federscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine zentrale Ausnehmung aufweist.
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