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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine kontrasterhöhende
Bildwand für
die Darstellung statischer oder bewegter Bilder mittels Rufprojektion
durch eine schmalbandige Lichtquelle, wie zum Beispiel einer oder
mehrerer monochromatischer Lichtquellen.
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Um projektierte Bilder möglichst
unbeeinflusst von Störlicht,
wie Tageslicht oder künstlicher
Raumbeleuchtung, betrachten zu können,
sollte das Reflexionsvermögen
der Bildwand für
den gesamten Wellenlängenbereich
des sichtbaren Lichts gering sein, ausgenommen für die Wellenlängen, die
der Strahlung der Lichtquelle beziehungsweise der Lichtquellen entsprechen.
Für die
großflächige Auflichtprojektion
insbesondere farbiger Bilder mittels Laserlichtquellen oder anderer
mehr oder weniger schmalbandiger Lichtquellen für mehrere Primärvalenzen
(etwa rot, grün,
blau [RGB] wie LCD-Projektion oder CRT-Projektion) sind daher Bildwände wünschenswert,
die ein stark wellenlängenselektives
Reflexionsverhalten aufweisen: Das heißt, das Reflexionsvermögen der
Bildwand für
die Wellenlängen,
die den zur Projektion verwendeten Primärvalenzen entsprechen, sollte
möglichst
hoch sein und für
die anderen Wellenlängen
zum Beispiel aus dem Umgebungslicht möglichst gering.
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Im Sinne der Erfindung wird unter
Reflexion die gesamte von der Bildwand zurückgestreute oder reflektierte
Lichtintensität,
bezogen auf die einfallende Intensität, verstanden.
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Darüber hinaus sollte die Reflexion
der Bildwand für
diese Wellenlängen
eine wählbare
räumliche
Winkelcharakteristik aufweisen, wobei die Reflexion in einem definierten
Abstrahlwinkelbereich erfolgt, damit kein oder nur wenig Licht in
solche Raumwinkelbereiche emittiert wird, in denen sich kein Betrachter
aufhält.
Idealerweise sollte die Reflexion in einem Winkelbereich von +/– 40° erfolgen,
wobei von der Normalen auf die Bildwand horizontal nach links beziehungsweise
nach rechts gemessen wird. Durch die räumliche Winkelcharakteristik
wird eine spiegelnde Reflexion vermieden und statt dessen eine diffuse
Reflexion bewirkt.
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Um die statischen oder bewegten Bilder
auf einer Bildwand auch bei Tageslicht deutlich und ungestört vom Tages-
oder sonstigem Umgebungslicht beziehungsweise Störlicht wahrnehmen zu können, sollte
die Bildwand spektral und räumlich
selektives Reflexionsvermögen
aufweisen.
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Es wurden bereits verschiedene Vorschläge zur Verbesserung
nicht nur der spektralen Selektivität, sondern zugleich auch der
räumlichen
Selektivität
der Reflexion von Bildwänden
gemacht.
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So wird in
DE 197 47 597 eine Bildwand beschrieben,
bei der die spektrale Selektivität
für monochromatisches
Licht wie Laserlicht durch ein Mehrschichtsystem bewirkt wird, das
aus Schichten aus dielektrischen Materialien aufgebaut ist, die
abwechselnd hoch- und niedrigbrechend sind. Durch dieses Mehrschichtsystem, das
als Interferenzfilter wirkt, wird die Reflektivität für die Wellenlängen des
monochromatischen Laserlichts erhöht und außerhalb der Wellenlängenbereiche
des Projektionslichtes abgesenkt.
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Zur Einstellung der Winkelcharakteristik
werden auf der Bildwand Pigmente in einer separaten Lackschicht
vorgesehen.
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DE
199 01 970 beschreibt eine spektral selektiv reflektierende
Bildwand für
die Rufprojektion mit schmalbandigem, insbesondere monochromatischem,
Licht, wie es zum Beispiel von Lasern erzeugt wird, bei der die
spektrale Selektivität
durch eine Beschichtung aus cholesterischen Polymeren bewirkt wird.
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Zur Einstellung der räumlichen
Winkelcharakteristik wird hier die Oberfläche des Substrats, auf das
die Beschichtung aufgebracht ist, strukturiert.
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Es hat sich jedoch gezeigt, dass
bei Verwendung von Pigmenten zur Einstellung der Winkelcharakteristik
zwar die gewünschte
diffuse Reflektivität
erhalten wird, jedoch andererseits durch die Partikel eine hohe Streuung
verursacht wird. Diese hohe Streuung bewirkt, dass Licht, welches
zuerst diese streuende Schicht durchlaufen muss, ehe es zur spektralselektiven
Beschichtung vordringen kann, bereits in der Streuschicht selbst
spektral unselektiv zurückemittiert
wird, so dass im Ergebnis die spektrale Selektivität der Bildwand
verringert oder sogar zerstört
wird.
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Erfolgt die Einstellung der Winkelcharakteristik
durch Strukturierung der Oberfläche
des Substrats, kann hierbei grundsätzlich die spektral selektiv
reflektierende Beschichtung auf die strukturierte Fläche selbst aufgetragen
werden, wobei sich die Struktur auf die Beschichtung überträgt. Alternativ
kann zuerst die spektral selektiv reflektierende Beschichtung auf
das glatte Substrat erfolgen, und dann die strukturierte Schicht
aufgetragen werden. In Kombination mit Interferenzfiltern z. B.
ergibt sich das Problem, dass im Fall einer Beschichtung auf ein
strukturiertes Substrat die spektrale Selektivität leidet, da sich die Peakpositionen
der Wellenlängen
im Spektrum ändern
und der Untergrund stärker
reflektiert, wie nachstehend ausführlicher im Zusammenhang mit 2 diskutiert.
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Bei umgekehrter Reihenfolge, das
heißt
für den
Fall, dass zuerst die spektral selektiv reflektierende die Beschichtung
auf das glatte Substrat aufgetragen wird, muss auf das Schichtsystem
eine streuende Fläche aufgebracht
werden. Dies geschieht üblicherweise
durch mechanische Bearbeitung der Filterschicht, wodurch diese Beanspruchungen
ausgesetzt ist und zerstört
werden kann.
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Es bestand daher Bedarf an einer
Möglichkeit,
die räumliche
Winkelcharakteristik von spektral selektiv reflektierenden Bildwänden einstellen
zu können,
ohne dass die vorstehend genannten Probleme auftreten. Zudem sollte
die Einstellung auf einfache Art und Weise durchführbar sein
und insgesamt eine Verbesserung der räumlich selektiven Reflektivität von Bildwänden ermöglichen.
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Die erfindungsgemäße Aufgabe wird gelöst durch
eine kontrasterhöhende
Bildwand, die ein Substrat und eine spektral selektiv reflektierende
Beschichtung enthält,
wobei die Bildwand mindestens eine räumlich reflektierende Schicht
aufweist, die aus einem härtbaren
Lack gebildet ist.
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Weiter betrifft die Erfindung die
Verwendung von härtbaren
Lacken zur Ausbildung von derartigen räumlich reflektierenden Schichten.
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Für
die erfindungsgemäße Bildwand
kann eine beliebige bekannte spektral selektiv reflektierende Beschichtung
eingesetzt werden, wie sie zum Beispiel in der vorstehend genannten
Deutschen Patentanmeldung
DE
197 47 597 A1 , in der internationalen Anmeldung WO 98/36320
und in dem Deutschen Patent
DE 199 01 970 C2 beschrieben sind, auf die
hier in diesem Zusammenhang ausdrücklich verwiesen wird und die
voll inhaltlich in die vorliegende Anmeldung mit einbezogen werden.
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Erfindungsgemäß wird die räumlich selektive
Reflexion durch eine Schicht mit strukturierter Oberfläche bewirkt,
die aus einem härtbaren
Lack besteht.
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Die Strukturierung ergibt sich hier
im Verlauf der Härtung
derartiger Lackschichten durch Polymerisation und Vernetzung der
eingesetzten Ausgangsmaterialien, wobei es zu Schrumpfungsprozessen
kommt, die zur Mikrofaltung der Oberfläche führen. Durch diese Mikrofaltung
ergibt sich auf der Oberfläche
der Lackschicht die gewünschte
Strukturierung.
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Geeignete Verfahren und Materialien
für erfindungsgemäß einsetzbare
strukturierte Lackschichten sind in der Deutschen Patentanmeldung
DE 198 42 510 A1 prinzipiell
beschrieben. Es wird hier ganz allgemein ein Verfahren zur Herstellung
von dekorativen und funktionellen Oberflächen auf starren oder flexiblen
Substraten offenbart, ohne jedoch auf konkrete Anwendungen Bezug
zu nehmen. Die dort beschriebenen Verfahren und Materialien können prinzipiell
auch für
die Herstellung der erfindungsgemäß eingesetzten strukturierten Lackschicht
verwendet werden.
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Bei den für die vorliegende Erfindung
einsetzbaren Lacken handelt es sich vorzugsweise um Elektronenstrahl-
oder UV-härtende
Farb- und Lackschichten. Prinzipiell werden diese Farb- oder Lackschichten
erhalten, indem Ausgangsmischungen aus polymerisier- und vernetzbaren
Mono- und Oligomeren mit oder ohne Photoinitiator auf an sich übliche Art
und Weise auf eine geeignete Unterlage aufgebracht und mittels geeigneter
Strahlung gehärtet
werden. Das Ausmaß der
Mikrofaltung und damit das Erscheinungsbild der Strukturierung variiert
dabei in Abhängigkeit
des eingesetzten Monomer-/Oligomersystems, Schichtdicke, UV-Wellenlänge, Art
des Substrats und Beschichtungstechnik. Somit lässt sich durch einfache Variation
der genannten Parameter je nach Bedarf die Strukturierung gezielt
einstellen.
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Geeignete Lacke beziehungsweise Lacksysteme
sind ausführlich
in
DE 198 42 510 A1 beschrieben.
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Beispiele für geeignete Ausgangsmaterialien
sind Acrylate, Epoxide, Vinylether, unsubstituierte und substituierte
Styrole und Mischungen davon. Diese können in geeigneten Lösungsmitteln
vorliegen. Die Acrylate weisen hierbei vorzugsweise eine Funktionalität von 2
oder mehr auf.
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Die Härtung dieser Materialien erfolgt üblicherweise
durch Bestrahlung mit monochromatischem UV-Licht mit einer für das jeweilige
System geeigneten Wellenlänge.
Für die
Härtung
wird vorzugsweise monochromatisches UV-Licht einer Wellenlänge eingesetzt,
das noch in der Lage ist, direkt Polymerradikale für die Polymerisation
und Vernetzung zu bilden, im UV-Absorptionsbereich der Lackkomponente
liegt und eine Härtung
mit vertretbarer Photonendosis ermöglicht.
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Prinzipiell können alle Wellenlängen, die
in der Lage sind, in der durchstrahlten Zone der Lackschicht die
Härtung
zu bewirken, zur Erzeugung der Mikrofaltung eingesetzt werden, sofern
sie den Absorptionsspektren der Lackkomponenten entsprechen.
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Beispiele für kommerziell erhältliche
Strahler, die für
die vorliegende Erfindung geeignet sind, ist ein Excimer-UV-Laser,
der monochromatisches UV-Licht bei 172 nm und 222 nm emittert, wie
er zum Beispiel von Heraeus Noblelight erhältlich ist. Geeignet ist zudem
ein Argon-Excimer-Laser mit einer Wellenlänge von 126 nm.
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Da Luft kurzwellige UV-Strahlung
unter Ozonbildung absorbiert, sollte die Bestrahlung zur Aushärtung und
Faltung der Lackschicht vorzugsweise in inerter Atmosphäre erfolgen.
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Es hat sich gezeigt, dass mit abnehmender
Wellenlänge
die Eindringtiefe der Photonen in die Lackschicht geringer ist und
damit eine feinere Strukturierung erhalten wird. So wird mit Wellenlängen von
kleiner 200 nm im Allgemeinen eine feine, nicht sichtbare Mikrofaltung
ausgebildet und mit größeren Wellenlängen von
200 nm und mehr größere Strukturen,
die sichtbar sind. Zudem hat sich gezeigt, dass bei längenwelliger Strahlung
(222 nm) das Peak-Valley-Verhältnis
der Oberflächenrauhigkeit
und -welligkeit mit zunehmender Dicke der Lackschicht stärker wächst als
bei kurzwelliger Bestrahlung (172 nm).
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
wird als Lackkomponente Urethandiacrylat gewählt, vorzugsweise zusammen
mit einem flexiblen Reaktivverdünner.
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Mit solchen flexiblen Systemen lassen
sich feine Mattglanzstrukturen erhalten. Für die Härtung kann ein Strahler, wie
er vorstehend genannt ist, eingesetzt werden.
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Für
die Herstellung der strukturierten Lackschicht können die Ausgangskomponenten
in reiner Form, mit organischen Lösungsmitteln verdünnt oder
als wässrige
Dispersion vorliegen. Die Ausgangskomponenten können Mischungen aus strahlenpolymerisierbaren
Mono-/Oligomeren und flüssigen
oder gelösten,
nicht strahlenchemisch polymerisierbaren Polymeren sein. Für die Verarbeitung
hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Viskosität der Ausgangskomponenten
im Belichtungszeitpunkt weniger als 10.000 mPa·s beträgt.
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Grundsätzlich können auch höherviskose Ausgangsmaterialien
verarbeitet werden, wobei jedoch im Allgemeinen unterstützende Maßnahmen
erforderlich sind. So lassen sich höherviskose Acrylate mit thermischer
Unterstützung
strukturieren.
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Systeme mit der vorstehend beschriebenen
Zusammensetzung weisen eine für
die Mikrofaltung vorteilhafte Schrumpfung auf und verfügen über die
erforderliche UV-Reaktivität.
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Die Dicke der Lackschicht wird in
einem für
Bildwände üblichen
Bereich gewählt.
Vorzugsweise weist die erfindungsgemäß verwendete Lackschicht eine
Dicke auf, die in einem Bereich von 5 bis 15 μm liegt.
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Es versteht sich jedoch, dass für die vorliegende
Erfindung prinzipiell auch Lackschichten verwendet werden können, bei
denen die Härtung
durch andere Mechanismen als durch Bestrahlung mit Elektronenstrahlen
oder UV-Licht erfolgt, so lange eine entsprechende Strukturierung
der Oberfläche
auftritt, beispielsweise durch Strahlung anderer Wellenlängen oder
Wärme etc.
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Nachstehend wird die Erfindung anhand
von Figuren näher
erläutert
werden.
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Zur näheren Erläuterung der Erfindung werden
im Folgenden Ausführungsbeispiele
anhand der Figuren beschrieben.
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Diese zeigen in:
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1 zwei
Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Bildwand
mit unterschiedlicher Anordnung der räumlich selektiv reflektierenden
Schicht,
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2 einen
Vergleich der optischen Leistung einer erfindungsgemäßen Bildwand
mit planarem Substrat mit einer Bildwand mit strukturiertem Substrat,
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3 eine
Darstellung der Winkelabhängigkeit
der Reflexion einer erfindungsgemäßen Bildwand mit unterschiedlich
fein strukturierter Lackschicht,
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4 eine
schematische Darstellung der Entwicklung einer spektral selektiv
reflektierenden Beschichtung mit einem genetischen Algorithmus,
und
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5 ein
Diagramm des spektralen Verlaufs einer nach einem Verfahren gemäß 4 erhaltenen Bildwand.
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Wie in den beiden Ausführungsformen
a und b in 1 gezeigt,
kann die erfindungsgemäß eingesetzte
strukturierte Lackschicht 1 beliebig angeordnet sein, wobei
sie sich oberhalb (1a)
oder unterhalb (1b)
der spektralselektiven Beschichtung 2 befinden kann. In
der gezeigten Darstellung befindet sie sich unmittelbar über beziehungsweise
unter der spektralselektiven Beschichtung 2, wobei die
einzelnen Schichten auf einem Substrat 3 angeordnet sind.
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Während
die strukturierte Lackschicht 1 für die Streuung des auf die
Bildwand projektierten Lichtes sorgt, hier durch die Pfeile 4, 5, 6 und 7 veranschaulicht,
wird durch die Beschichtung 2 spektrale Selektivität erreicht.
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Ein Vorteil der erfindungsgemäßen Bildwand
ist, dass räumliche
Selektivität
mittels eines dünnen,
flexiblen, strukturierten Films erhalten wird, dessen streuende
Eigenschaften sich im Verlauf der Herstellung sehr fein justieren
lassen.
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Ein weiterer Vorteil, der insbesondere
bei einer Anordnung gemäß 1a auftritt, bei der die
strukturierte Lackschicht 1 auf die spektral selektive
Beschichtung 2 aufgebracht ist, liegt darin, dass durch
die Strukturierung der Oberfläche
wie sie erfindungsgemäß vorgesehen
ist, die zunächst
aufgebrachte spektral selektive Beschichtung 2 keinerlei
mechanischen Einwirkungen ausgesetzt ist, die diese beschädigen oder
gar zerstören
könnte.
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Als Substrat 3 kann prinzipiell
ein beliebiges Material verwendet werden, wie es für die Herstellung
derartiger Bildwände
an sich bekannt ist. Beispiele für
Materialien sind Glas oder Kunststoff. Das Substrat 3 kann transparent
oder nicht transparent sein. Im Falle eines transparenten Substrates 3 kann
die Bildwand zum Beispiel für
eine Projektion auf durchsichtigen Glas- oder Kunststoffflächen verwendet
werden, wie auf Fensterscheiben, als Head-Up-Display oder ähnliches.
Im Falle eines nicht transparenten Substrates 3 kann das
Substrat stark absorbierend sein, indem es zum Beispiel schwarz
eingefärbt
ist, so dass es für
alle Wellenlängen des
sichtbaren Lichts minimale Remission zeigt. Das Substrat kann aus
einem flexiblen oder starren Material bestehen. Ein Beispiel für ein flexibles
Substrat ist eine Kunststofffolie.
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Wird die Lackschicht 1 wie
in 1a gezeigt, auf der spektral selektiven
Beschichtung 2 aufgebracht, wird für die Lackschicht 1 ein
klarer Lack gewählt.
Wird dagegen die Lackschicht 1 zwischen dem Substrat 3 und
der spektral selektiven Beschichtung 2 aufgebracht, kann
ein beliebig transparentes oder nicht transparentes Material, das
für Licht
mehr oder weniger durchlässig
ist, verwendet werden. Beispielsweise kann in diesem Fall die Lackschicht
mit geeigneten Farbstoffen und/oder Pigmenten eingefärbt sein.
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So kann zum Beispiel anstelle des
vorstehend genannten nicht transparenten Substrats eine entsprechend
absorbierende Lackschicht auf einem an sich transparenten Substrat
aufgebracht sein.
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Es wurde zudem beobachtet, dass der
Zusatz von Pigmenten für
die Ausbildung der Mikrofaltung förderlich ist. Zur Förderung
der Mikrofaltung können
daher in der Lackschicht entsprechende als Keime für die Mikrofaltung
wirkende Materialien vorliegen.
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Wie bereits zuvor ausgeführt, kann
für die
erfindungsgemäße Bildwand
eine beliebige an sich bekannte, spektral selektiv reflektierende
Beschichtung verwendet werden.
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So kann die spektral selektive Beschichtung
2 aus
einer oder mehreren cholesterischen Polymerschichten gebildet sein,
wie sie in
DE 199
01 970 C2 beschrieben sind. Hierbei wird spektrale Selektivität auf Basis
der Eigenschaften von cholesterischen Polymeren erzielt, die als
einzelne Schicht die Fähigkeit
besitzen, zirkular polarisiertes Licht einer bestimmten Händigkeit
(das heißt
entweder rechts- oder linkszirkular) und damit jeweils 50% des unpolarisierten
Lichtes in einem bestimmten Wellenlängenband Δλ zu reflektieren. Für eine optimale
Reflektivität
sollte die Bildwand für
jede ausgewählte
Wellenlänge
mindestens 2 zueinander enantiomere cholesterische Polymerschichten
mit entsprechender Selektivität
für diese
Wellenlänge
aufweisen. Da cholesterische Enantiomere entgegengesetzt zirkular
polarisiertes Licht reflektieren, wird in diesem Fall sowohl der
rechts- als auch der linkszirkular drehende Anteil des unpolarisierten
Lichtes in dem betreffenden Wellenlängenband reflektiert.
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Eine für RGB-Strahlung besonders geeignete
Bildwand sollte daher mindestens sechs Schichten aus cholesterischen
Polymeren aufweisen, wobei jeweils zwei einander benachbarte Schichten
zueinander enantiomer sind und das blaue, rote beziehungsweise grüne Licht
reflektieren, so dass insgesamt eine Reflexion von annähernd 100%
für alle
RGB-Wellenlängen
erzielt werden kann.
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Die spektral selektive Beschichtung 2 kann
aus einem mehrlagigen Schichtsystem aus mindestens zwei dielektrischen
Materialien mit unterschiedlichem Brechungsindex aufgebaut sein.
Die mindestens zwei Schichtmaterialien sind abwechselnd auf dem
Substrat aufgebracht, so das jeweils eine niedrigbrechende Schicht
und eine hochbrechende Schicht abwechselnd auf dem Substrat angeordnet
sind. Die jeweiligen Schichtdicken der hoch- beziehungsweise niedrigbrechenden
Schichten eines Systems können
gleich oder verschieden sein. Beispielsweise können eine oder mehrere Perioden
von jeweils einer hochbrechenden Schicht mit einer ersten Schichtdicke
und einer niedrigbrechenden Schicht mit einer zweiten Schichtdicke
vorgesehen sein. In diesem Fall spricht man von periodischer Anordnung.
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Die Dicken der hochbrechenden und
der niedrigbrechenden Schicht können
aber auch variieren; in diesem Fall spricht man von nichtperiodischer
Anordnung.
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Beispiele für geeignete dielektrische Materialien
für die
vorstehende Beschichtung 2 aus Schichten mit niedrig- und
hochbrechenden Materialien sind die Oxide oder Nitride von Silizium,
Aluminium, Titan, Wismut, Zirkon, Cer, Hafnium, Niob, Scandium,
Magnesium, Zinn, Zink, Yttrium und Indium. Bevorzugte Beispiele
für niedrigbrechende
Materialien sind SiO2 und MgS2 sowie
insbesondere Al2O3.
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Bevorzugte Beispiele für hochbrechende
Materialien sind Titanoxid und Nioboxid sowie Si3N4.
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Beispiele für bevorzugte Kombinationen
von hochbrechenden und niedrigbrechenden Materialien sind Siliziumdioxid
als niedrigbrechendes Material und Titandioxid in der Rutilphase
beziehungsweise in der Anatasphase als hochbrechendes Material sowie
die Kombinationen SiO2/Si3N4 und insbesondere Al2O3/Si3N4.
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Ein weiteres Beispiel für ein geeignetes
Material ist das System Si1-x-yOxNy mit variabler
Schichtdicke, bei dem sich der Brechungsindex durch Variation der
Nitridkonzentration einstellen lässt.
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Derartige Beschichtungen aus einem
mehrlagigen Schichtsystem aus einer Abfolge abwechselnd hoch- und
niedrigbrechender dielektrischer Materialien wirken als Interferenzfilter,
mit dem selektiv die Wellenlängen
des Projektionslichtes reflektiert werden.
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Verfahren zur Herstellung der mehrlagigen
Schichtsysteme aus dielektrischen Materialien sind an sich bekannt
und zum Beispiel in
DE
197 47 597 A1 und WO 98/36320 beschrieben. Beispiele für geeignete
Beschichtungsverfahren sind Vakuum-Beschichtungsverfahren wie Magnetronsputtern
und Elektronenstrahlverdampfung.
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Es wurde gefunden, dass durch Verringerung
der Differenz der Brechungsindices die Winkelabhängigkeit eines derartigen Schichtsystems
aus niedrig- und hochbrechenden Schichten verringert werden kann.
Beispielsweise wird durch Ersatz des niedrigbrechenden Materials
durch ein Material, mit einem höheren
Brechungsindex die Winkelabhängigkeit
reduziert werden kann. So ist die Winkelabhängigkeit, und damit die Verschiebung
der Peaks der Primärvalenzen
im Spektrum für
ein Schichtsystem Al2O3/Si3N4 geringer als
für ein System
SiO2/Si3N4. Hierbei wurde das niedrigbrechende Material
SiO2 durch Al2O3, das einen höheren Brechungsindex aufweist,
ersetzt.
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In 2 sind
die optischen Leistungen von spektral selektiven Beschichtungen
auf einem planaren Substrat und auf einem strukturierten Substrat
einander gegenübergestellt.
Hierbei wurde als spektral selektiv reflektierende Beschichtung
ein dielektrisches Multischichtsystem verwendet, wie es vorstehend
beschrieben worden ist.
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Die Gegenüberstellung macht deutlich,
dass die spektral gemessene Reflexion einer erfindungsgemäßen Bildwand
gemäß 1b bei der die spektral
selektiv reflektierende Beschichtung 2 auf einem planaren Substrat 3 abgeschieden
ist, signifikant höher
ist als die spektral gemessene Reflexion einer Bildwand, bei der die
Beschichtung 2 auf einem strukturierten Substrat aufgebracht
ist. Dieses Ergebnis verdeutlicht den Vorteil einer Beschichtung
auf planaren Substraten mit anschließender Strukturierung, wie
es erfindungsgemäß vorgesehen
ist.
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Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
kann das Streuverhalten einer gegebenen Bildwand durch einfache
Modifikation der Strukturierung der Lackschicht eingestellt werden,
so dass die Winkelcharakteristik der Bildwand nach Bedarf variierbar
ist. In 3 ist die Winkelabhängigkeit
der Reflexion von erfindungsgemäßen Bildwänden dargestellt,
die sich in der Winkelcharakteristik unterscheiden. Die Unterschiede
in der Winkelcharakteristik ergeben sich aus der Verwendung unterschiedlich
fein strukturierter Lacke.
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Erfindungsgemäß können damit nicht nur höhere Reflexionen
erzielt werden, da planare Substrate eingesetzt werden können, sondern
zudem kann die Winkelcharakteristik einer Bildwand individuell je
nach Anforderung durch einfache Modifikation der Strukturierung
der Lackschicht eingestellt werden.
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Wie bereits in Zusammenhang mit 1 ausgeführt, kann sich die spektral
selektiv reflektierende Beschichtung 2 grundsätzlich oberhalb
oder auch unterhalb des Substrates 3 befinden. Vorzugsweise
sollte jedoch der geometrische Abstand zwischen selektiv reflektierender
Beschichtung 2 und streuender Oberfläche, das heißt strukturierter
Lackschicht 1, möglichst
gering sein.
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Liegen streuende Oberfläche und
spektral selektiv reflektierende Beschichtung 2 zu weit
auseinander, leidet die Schärfe
der Abbildung und es kann zur Ausbildung von "Doppel- oder Geisterbildern" kommen.
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In einer erfindungsgemäß bevorzugten
Ausführungsform
wie sie zum Beispiel in 1a gezeigt
ist, ist die strukturierte Lackschicht 1 auf die spektral
selektiv reflektierende Beschichtung 2 aufgebracht. In
diesem Fall können
die optischen Eigenschaften des Lackes bei der Ausgestaltung der
Beschichtung 2 mit berücksichtigt
werden, um so eine Optimierung der optischen Eigenschaften der Bildwand
zu erhalten. Beispielsweise kann durch Einstellung der chemischen
Zusammensetzung des Lackes der Brechungsindex des Lackes an die
Eigenschaften der Beschichtung angepasst und eine sogenannte Indexanpassung
erhalten werden.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung
kann für
eine Ausführungsform
wie zum Beispiel in 1b gezeigt,
bei der die spektral selektiv reflektierende Beschichtung 2 unterhalb
der streuenden Lackschicht 1 angeordnet ist, auf der Lackschicht 1 zusätzlich eine
Antireflexbeschichtung 8 zur Entspiegelung vorgesehen sein.
Durch das Vorsehen einer Antireflexbeschichtung 8 lassen
sich möglicherweise
auftretende intrinsische Reflexionen an der Oberfläche der
Lackschicht 1, die ca. 4% betragen können, auf weniger als 1% reduzieren.
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Prinzipiell können hierfür übliche Antireflexbeschichtungen
verwendet werden. Ein Beispiel für
eine geeignete Antireflexbeschichtung ist ein Schichtsystem bestehend
aus TiO2(11 nm)-SiO2(40
nm)-TiO2(110 nm)-SiO2(85
nm). Antireflexbeschichtungen können
beispielsweise durch einen Vakuumbeschichtungsprozess (Aufdampfen
oder Sputtern) oder durch einen nasschemischen Beschichtungsprozess
(Sol-Gel-Verfahren) auf der Oberfläche der Bildwand abgeschieden
werden. Als geeignete Verfahren können das Magnetronsputtern
oder die Elektronenstrahlverdampfung genannt werden.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
enthält
die erfindungsgemäße räumlich selektiv reflektierende
Bildwand eine spektral selektiv reflektierende Beschichtung 2,
die im Hinblick darauf optimiert ist, dass sie neben möglichst
hohem Kontrast den besten Kompromiss aus geringer Schichtdicke,
geringer Anzahl der zu verwendenden Schichtmaterialien und geringer
Anzahl Einzelschichten aufweist.
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Herkömmliche Schichtsysteme für Beschichtungen
wie sie vorstehend beschrieben worden sind werden hergestellt, indem
die Auswahl der Materialien für
die einzelnen Schichten, die jeweilige Schichtdicke und Anzahl der
Schichtdicken unter Vorgabe eines definierten diskreten Zielspektrums
erfolgt. Die hierbei erhaltenen Schichtsysteme zeigen zwar einen
für den
praktischen Gebrauch geeigneten Kontrast, sind jedoch nicht im Hinblick
auf weitere wünschenswerte
Eigenschaften für
eine Bildwand zur Erzielung eines möglichst optimalen Bildeindrucks
optimiert.
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Wünschenswert
sind jedoch Schichtsysteme, die nicht nur verbesserten Kontrast
aufweisen, sondern diesen verbesserten Kontrast bei möglichst
geringer Dicke des Gesamtschichtsystems und der einzelnen Schichten
bei möglichst
geringer Schichtanzahl aufweisen.
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Weiter sollte die Bildwand eine Unterdrückung oder
zumindest möglichst
weitgehende Unterdrückung des
sogenannten Farb-Flop-Effekts ermöglichen. Unter Farb-Flop wird
eine Veränderung
des Farbeindrucks beim Betrachter verstanden, die durch eine Änderung
des Blickwinkels verursacht wird. Der Grund hierfür ist das
winkelabhängige
Reflexions-Transmissionsverhalten von Interferenzfiltern.
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Je nach Bedarf können für die Bildwand weitere Grenzbedingungen
vorgegeben werden. So besteht eine Möglichkeit zur Verbesserung
der Farbneutralität
darin, dass die Bildwand für
die Primärvalenzen
möglichst
gleiche Peakhöhen
aufweist. Farbneutralität
bedeutet, dass z. B. projiziertes Weiß auch tatsächlich als ein Weiß erscheint
und nicht z. B. einen Rotstich hat. Umgekehrt wurde erfindungsgemäß gefunden,
dass eine entsprechende Farbneutralität erzielt werden kann, indem
die Intensitäten
der Primärvalenzen
des jeweiligen Projektors mit der betreffenden Bildwand abgeglichen
werden. Hierbei erfolgt der Weißabgleich
zur Einstellung der Farbneutralität direkt am Projektor selbst
und nicht an der Bildwand. In diesem Fall lassen sich bei gleichen Schichtdicken
wesentlich höhere
Kontrastwerte erzielen, als mit einer Bildwand mit gleichen Peakhöhen für die Primärvalenzen.
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Weiter lässt sich die spektrale Empfindlichkeit
des menschlichen Auges berücksichtigen,
um einen optimalen Bildeindruck beim Betrachter hervorzurufen.
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Das Schichtsystem sollte insbesondere
bei einer vorgegebenen Anzahl an Schichten ein optimales Profil
im Hinblick auf die vorstehend genannten Eigenschaften aufweisen.
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Um eine räumlich selektiv reflektierende
Bildwand mit den vorstehend genannten Eigenschaften zu erhalten,
wird für
die erfindungsgemäße Bildwand
vorzugsweise eine spektral selektiv reflektierende Beschichtung
verwendet, die erhalten wird, indem anstelle der herkömmlichen
Optimierung auf ein fest vorgegebenes Reflexionsspektrum ein Bewertungsverfahren
eingesetzt wird, das auf der Farbmetrik basiert.
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Hierfür wird die farbmetrische Bewertung
mit einem Optimierungsalgorithmus kombiniert, der für die Optimierung
kein vorgegebenes Anfangsdesign als Input benötigt, das das Zielspektrum
bereits im Wesentlichen wiedergibt. Als besonders geeignet hat sich
hierfür
ein sogenannter genetischer Algorithmus erwiesen, der an sich bekannt
ist und zum Beispiel in Heistermann J., "Genetische Algorithmen – Theorie
und Praxis evolutionärer
Optimierung", B.
G. Teubner, 1994, beschrieben ist. Durch Kombination mit farbmetrischen
Bewertungsverfahren kann dieser Algorithmus, der robust und einfach
zu implementieren ist, für
die Optimierung von optischen Beschichtungen eingesetzt werden.
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Nachstehend wird die Funktionsweise
des genetischen Algorithmus zur Optimierung von spektral selektiv
reflektierenden Beschichtungen für
Bildwände
unter Verweis auf das Flussdiagramm in 4 näher
erläutert.
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Die Funktionsweise des genetischen
Algorithmus lehnt sich an die Evolution und Rekombinationsstrategien
der Natur an. Grundgedanke ist dabei, dass aus einer Anzahl von
Individuen, die zusammen eine Generation bilden, nur die Individuen
zur Generierung einer neuen Generation ausgesucht werden, die im
Hinblick auf ihre Umgebung die besten Eigenschaften haben. Für den vorliegenden
Fall wird unter einem Individuum ein Schichtsystem mit seinen Schichtdicken
und Materialeigenschaften verstanden. Die Parameter des Schichtsystems
wie Schichtdicken und Materialien werden als Gene bezeichnet. Der
Algorithmus generiert zunächst
eine Population an Individuen, indem er zufällig Materialien und Schichtdicken
zuordnet (in 4 als "statische Population" bezeichnet). Diese
Individuen werden dann bewertet und nach Qualität sortiert. Anschließend erfolgt
eine Schleife, bestehend aus den Schritten Rekombination, Mutation,
Bewertung und Selektion (Auswahl der besseren Individuen, das heißt Schichten),
wobei schlechte Schichten verworfen werden. Durch wiederholte Durchführung der
Schleife wird eine Verbesserung der Qualität der Population im Durchschnitt
und der des besten Individuums absolut erzielt, bis ein Optimum
erreicht ist.
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Genetische Algorithmen gibt es in
einer Vielzahl von Abwandlungen, die prinzipiell für die vorstehende Vorgehensweise
eingesetzt werden können.
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Für
die Herstellung der erfindungsgemäß eingesetzten Bildwände erfolgt
die Bewertung und damit Optimierung auf Grundlage von farbmetrischen
Gesichtspunkten. Indem die Bewertung auf Grundlage der Farbmetrik
erfolgt, kann auf eine Vorgabe eines diskreten Zielspektrums verzichtet
werden.
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Der Kontrast ergibt sich hierbei
aus
wobei Y der Normfarbwert
ist und damit ein Maß für die Helligkeit
des Reflexionsspektrums. k gibt den Kontrast an, den die Bildwand
für Primärvalenzen
der entsprechenden Wellenlängen
gegenüber
Umgebungslicht erzielt.
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Für
die Durchführung
des Algorithmus wird eine modifizierte Formel (1) für die Bewertung
des Kontrasts eingesetzt, wobei die Summe durch ein Produkt ersetzt
ist:
und σ
R die
Standardabweichung des Reflexionsvermögens und C ein empirischer
Faktor ist.
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Für
die Minimierung beziehungsweise Eliminierung des Farb-Flops-Effekts
ist das Schichtsystem so auszulegen, dass die durch Änderung
des Betrachterwinkels verursachte Änderung der reflektierten Intensitäten für alle Wellenlängen des
Projektionslichts gleich ist. Als Grundlage für die Bewertung durch den Algorithmus
werden hierfür
die Spektren eines Individuums (Schichtsystems) für verschiedene
Betrachtungswinkel berechnet und die Änderung der reflektierten Intensitäten für die Wellenlängen der
Primärvalenzen
verglichen, wobei Standardabweichungen dieser Werte verwendet werden.
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Weiter kann bei Bedarf die Einstellung
der Farbneutralität
der Abbildung mittels Weißabgleich
erfolgen, wobei die Intensität
des von der Bildwand reflektierten Lichtes einer der Wellenlängen der
Primärvalenzen (Rot,
Grün, Blau)
mit der Intensität
des monochromatischen Lichtes der entsprechenden Wellenlänge wie
sie vom Projektor abgestrahlt wird, abgestimmt wird.
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Anhand der vorstehend beschriebenen
Vorgehensweise erfolgt mit Hilfe des genetischen Algorithmus eine
Bewertung eines Schichtsystems, das ohne eine feste Vorgabe für ein diskretes
Reflexionsspektrum auskommt und den Kontrast erhöht, wobei gleichzeitig der
Farb-Flop unterdrückt
wird.
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Durch die beschriebene Kombination
eines genetischen Algorithmus' mit
einer auf der Farbmetrik beruhenden Bewertung werden spektral selektiv reflektierende
Beschichtungen erhalten, die einen deutlich verbesserten Kontrast
bei gleichzeitig optimal geringer Gesamtschichtdicke und Anzahl
an Einzelschichten enthalten.
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Beispielsweise können hiermit Beschichtungen
mit einem Kontrast von mindestens 2,5 bei einer Dicke der Gesamtschicht
von weniger als 4,5 μm
erreicht werden.
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In 5 ist
schematisch der spektrale Verlauf einer spektral selektiv reflektierenden
Beschichtung gezeigt, die nach dem vorstehend beschriebenen genetischen
Algorithmus erhalten worden ist.
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Es handelt sich hierbei um eine Beschichtung
aus einem Schichtsystem aus niedrig- und hochbrechenden dielektrischen
Materialien. Die Beschichtung besteht aus zwölf Einzelschichten, mit SiO2 als niedrigbrechendem Material (n = 1,46)
und Si3N4 als hochbrechendem
Material (n = 2,05), die auf ein Glassubstrat abgeschieden worden
sind Der Schichtaufbau ist ausgehend von dem Glassubstrat nach oben
wie folgt:
Glas
Si3N4 239
nm, SiO2 210 nm,
Si3N4 324 nm; SiO2 319
nm,
Si3N4 435
nm, SiO2 197 nm,
Si3N4 22 nm, SiO2 241
nm,
Si3N4 72
nm, SiO2 372 nm,
Si3N4 249 nm, SiO2 35
nm.
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Diese Beschichtung zeigt eine Kontrastverbesserung
k von 3,55.
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Eine detaillierte Beschreibung der
Entwicklung von spektral selektiven Beschichtungen mittels genetischem
Algorithmus, insbesondere von Schichtsystemen aus niedrig- und hochbrechenden
dielektrischen Materialien findet sich in Ch. Rickers, M. Vergöhl, C.-P.
Klages in: "Design
and manufacture of spectrally selective reflecting coatings for
the use with laser display projection screens", Applied Optics, Band 41, Nr. 16, Juni
2002, auf die für
die Zwecke der vorliegenden Erfindung vollinhaltlich bezug genommen
wird.
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Es verbleibt anzumerken, dass für die Erhöhung des
Kontrasts weniger eine besonders hohe Reflexion im Bereich der Laserwellenlängen ausschlaggebend
ist, sondern vielmehr eine möglichst
niedrige Reflexion im Spektralbereich außerhalb davon.
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Im genetischen Algorithmus kann dieser
Effekt durch Beeinflussung der Gewichtung berücksichtigt werden, mit der
der Untergrund unterdrückt
wird. Dies geschieht, indem in Gleichung (2) der Exponent von Y entsprechend
variiert wird.
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Ferner wurde gefunden, dass eine
Reduzierung der Peakbreite der Wellenlängen des Laserlichts im Spektrum
nur bedingt sinnvoll für
die Erhöhung
des Kontrasts ist, da damit eine starke Abnahme der reflektierten
Intensität
bei Betrachtung unter einem anderen Winkel in Kauf genommen werden
muss, das heißt
eine Erhöhung
der Winkelabhängigkeit.