DE10244745A1 - Airbagmodul mit Druckregler - Google Patents
Airbagmodul mit DruckreglerInfo
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Abstract
Eine Fahrzeuginsassenschutzvorrichtung (10) weist eine aufblasbare Einrichtung (12) und eine Aufblasvorrichtung (14) mit einem Gehäuse (20) auf. Die Aufblasvorrichtung (14) ist betätigbar, um Aufblasströmungsmittel zum Aufblasen der aufblasbaren Einrichtung (14) zu liefern. Das Gehäuse (20) hat einen Strömungsmittelflußbereich (52, 55), um einen Strom von Aufblasströmungsmittel aus dem Gehäuse zur aufblasbaren Einrichtung (12) zu leiten. Die Vorrichtung (10) weist außerdem einen Halter (16) auf zum Halten der Schutzeinrichtung (12) in Position relativ zum Gehäuse (20). Der Halter (16) hat einen Teil (274, 282), der zumindest teilweise den Strömungsmittelflußbereich (52, 55) blockiert, wenn die Aufblasvorrichtung (14) unbetätigt ist. Der Halterteil (274, 282) bewegt sich auf Grund des Drucks des Aufblasströmungsmittels, der bei Betätigung der Aufblasvorrichtung (14) auf den Halterteil (274, 282) wirkt, um den Strömungsmittelflußbereich (52, 55) zu vergrößern.
Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Aufblasen einer aufblasbaren Fahrzeuginsassenschutzeinrichtung. Insbesondere bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Airbagmodul, das eine Aufblasvorrichtung und einen Druckregler zum Steuern des Drucks in der Aufblasvorrichtung umfasst.
- Beschreibung des Stands der Technik
- Eine aufblasbare Fahrzeuginsassenschutzeinrichtung, beispielsweise ein Airbag, wird beim Auftreten eines Fahrzeugzusammenstoßes eingesetzt. Der Airbag ist Teil einer Fahrzeuginsassenschutzvorrichtung, die des weiteren einen Zusammenstoßsensor und eine Aufblasvorrichtung umfasst. Die Aufblasvorrichtung umfasst ein Gehäuse und eine Aufblasströmungsmittelquelle, beispielsweise ein festes bzw. feststoffliches Treibmittel, im Gehäuse. Wenn der Zusammenstoßsensor einen Zusammenstoß anzeigenden Zustand anzeigt, bei dem ein Einsetzen des Airbags erwünscht ist, wird die Aufblasvorrichtung betätigt und erzeugt Aufblasströmungsmittel unter Druck im Aufblasvorrichtungsgehäuse. Das unter Druck stehende Aufblasströmungsmittel wird aus dem Aufblasvorrichtungsgehäuse geleitet und bläst den Airbag in das Fahrzeuginsassenabteil hinein auf. Wenn der Airbag auf diese Weise eingesetzt wird, hilft er, einen Insassen des Fahrzeugs vor einem kraftvollen Aufprall auf Teile des Fahrzeugs in Folge des Zusammenstosses zu schützen.
- Es ist bekannt, einen Druckregler, oder Strömungsregler, zu verwenden, um den Druck in der Aufblasvorrichtung und das Strömen von Aufblasströmungsmittel aus der Aufblasvorrichtung zu steuern. Dies kann geschehen, um sich an sehr niedrige oder hohe Umgebungstemperaturen anzupassen und um die Verbrennung des Treibmittels in der Aufblasvorrichtung zu erleichtern.
- Zusammenfassung der Erfindung
- Die vorliegende Erfindung ist eine Vorrichtung, die eine aufblasbare Fahrzeuginsassenschutzeinrichtung und eine Aufblasvorrichtung mit einem Gehäuse aufweist. Die Aufblasvorrichtung ist betätigbar, um Aufblasströmungsmittel zum Aufblasen der aufblasbaren Einrichtung zu liefern. Das Gehäuse hat einen Strömungsmittelflußbereich bzw. -fläche, um Aufblasströmungsmittelstrom aus dem Gehäuse zu der aufblasbaren Einrichtung zu leiten. Die Vorrichtung weist außerdem eine Rückhaltevorrichtung bzw. einen Halter auf, um die Schutzeinrichtung in Position relativ zum Gehäuse zu halten. Der Halter hat einen Teil, der zumindest teilweise den Strömungsmittelflußbereich blockiert, wenn die Aufblasvorrichtung unbetätigt ist. Der Halterteil bewegt sich aufgrund des Aufblasströmungsmittteldrucks, der auf den Halterteil bei Betätigung der Aufblasvorrichtung wirkt, um den Strömungsmittelflußbereich zu vergrößern.
- Weitere Merkmale der vorliegenden Erfindung werden sich Fachleuten des Gebietes, auf das sich die vorliegende Erfindung bezieht, beim Lesen der folgenden Beschreibung ergeben, unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen, in denen zeigt:
- Fig. 1 eine Schnittansicht einer Fahrzeuginsassenschutzvorrichtung, die gemäss der vorliegenden Erfindung konstruiert ist;
- Fig. 2 eine vergrößerte Ansicht eines Teils der Fig. 1; und
- Fig. 3 eine perspektivische Ansicht eines Halters, der Teil der Vorrichtung der Fig. 1 bildet.
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Aufblasen einer aufblasbaren Fahrzeuginsassenschutzeinrichtung. Insbesondere bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Airbagmodul, das eine Aufblasvorrichtung und einen Druckregler zum Steuern des Drucks in der Aufblasvorrichtung umfasst. Repräsentativ für die vorliegende Erfindung stellt Fig. 1 eine Fahrzeuginsassenschutzvorrichtung oder ein Airbagmodul 10 dar.
- Das Modul 10 umfasst eine aufblasbare Fahrzeuginsassenschutzeinrichtung 12. Im bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Schutzeinrichtung 12 ein Airbag zum Helfen beim Schützen eines Fahrers eines Fahrzeugs. Andere aufblasbare Fahrzeuginsassenschutzeinrichtungen, die gemäss der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, umfassen, zum Beispiel, aufblasbare Sitzgurte, aufblasbare Kniepolster, aufblasbare Auskleidungen im Kopfbereich bzw. Fahrzeughimmel, aufblasbare Seitenvorhänge und durch aufblasbare Airbags betriebene Kniepolster.
- Das Modul umfasst außerdem eine Aufblasvorrichtung 14, die elektrisch betätigbar ist, um Aufblasströmungsmittel zum Aufblasen des Airbags 12 zu liefern. Wenn der Airbag 12 aufgeblasen ist, erstreckt er sich in das Fahrzeuginsassenabteil (nicht gezeigt) hinein, um zu helfen, einen Fahrzeuginsassen vor einem kraftvollen Aufprall auf Teile des Fahrzeugs zu schützen, beispielsweise das Fahrzeuglenkrad, in Folge eines Zusammenstosses. Das Modul 10 umfasst außerdem, zusätzlich zur Aufblasvorrichtung 14 und dem Airbag 12, eine Rückhaltevorrichtung bzw. einen Halter, oder Haltering 16.
- Die Aufblasvorrichtung 14 ist im allgemeinen konstruiert wie im US-Patent Nr. 6,142,515 gezeigt ist. Genau gesagt umfasst die Aufblasvorrichtung 14 ein im allgemeinen zylindrisches Gehäuse oder eine Hülle 20. Die Aufblasvorrichtung 14 hat eine kreisförmige Konfiguration wie von oben gesehen. Das Gehäuse 20 umfasst einen ersten oder oberen (wie in Fig. 2 gesehen) Gehäuseteil 30, der hier als ein Diffusor bezeichnet wird, und einen zweiten oder unteren (wie in Fig. 2 gesehen) Gehäuseteil 40, hier als ein Verschluss bezeichnet.
- Der Diffusor 30 hat eine umgekehrte, becherförmige Konfiguration, die auf einer Achse 50 der Aufblasvorrichtung 14 zentriert ist. Der Diffusor 30 umfasst eine sich radial erstreckende Endwand 42 und eine sich axial erstreckende Seitenwand 44. Die Endwand 42 des Diffusors 30 ist gewölbt, das heißt, hat eine kurvenförmige Konfiguration, die weg vom Verschluss 40 ragt. Die Endwand 42 hat einen Innenseitenoberfläche 46.
- Die Seitenwand 44 des Diffusors 30 hat eine zylindrische Konfiguration, die auf der Achse 50 zentriert ist. Eine Vielzahl von Aufblasströmungsmittelauslässen 52 ist in einer kreisförmigen Anordnung an der Seitenwand 44 angeordnet. Ein ringförmiger Aufblasvorrichtungsbefestigungsflansch 54 erstreckt sich radial nach außen von der Seitenwand 44 an einer Stelle unterhalb (wie in Fig. 2 gesehen) der Aufblasströmungsmittelauslässe 52.
- Jeder der Aufblasströmungsmittelauslässe 52 erstreckt sich radial durch die Seitenwand 44. Die Auslasse 52 erlauben ein Strömen von Aufblasströmungsmittel aus der Aufblasvorrichtung 10, um den Airbag 12 aufzublasen. Die Auslasse 52 bilden, als Gruppe, einen Strömungsmitteldurchlass 55, der einen festen, vorbestimmten Strömungsmittelflußbereich hat. Die Auslasse 52 sind, an der Innenseite des Diffusors 30, mit einem reißbaren Band 56 (Fig. 2) bedeckt, beispielsweise Aluminiumband, um das Aufblasvorrichtungsgehäuse 20 abzudichten.
- Der Verschluss 40 (Fig. 1) hat eine becherförmige Konfiguration, die eine sich radial erstreckende Endwand 62 und eine sich axial erstreckende Seitenwand 64 umfasst. Die Endwand 62 des Verschlusses 40 ist gewölbt, das heißt hat eine kurvenförmige Konfiguration, die weg vom oberen Gehäuseteil 30 ragt. Eine kreisförmige Öffnung 68 in der Endwand 62 ist auf der Achse 50 zentriert.
- Die Seitenwand 64 des Verschlusses 40 hat eine auf der Achse 50 zentrierte zylindrische Konfiguration. Der Außendurchmesser der Seitenwand 64 des Verschlusses 40 ist ungefähr gleich dem Innendurchmesser der Seitenwand 44 des Diffusors 30. Der Verschluss 40 ist innerhalb des oberen Gehäuseteils 30 aufgenommen, wie in Fig. 2 gesehen. Die Seitenwand 64 des Verschlusses 40 ist an die Seitenwand 44 des oberen Gehäuseteils 30 mit einer einzigen, durchgehenden Schweißung 69 geschweißt.
- Die Aufblasvorrichtung 14 umfaßt ein Zündergehäuse 100. Das Zündergehäuse 100 ist zentral in der Aufblasvorrichtung 14 gelegen. Das Zündergehäuse 100 umfaßt einen Befestigungsteil 102, eine primäre Auslöserwand 120, eine sekundäre Auslöserwand 140 und eine sekundäre Treibmittelkammerwand 160.
- Der Befestigungsteil 102 des Zündergehäuses 100 ist am unteren Ende des Zündergehäuses 100 angeordnet. Ein zylindrischer Endteil 104 des Befestigungsteils 102 erstreckt sich in die kreisförmige Mittelöffnung 68 in der Endwand 62 des Verschlusses 40. Über dem Endteil 104 hat der Befestigungsteil 102 eine sich radial erstreckende untere Seitenoberfläche 106, die sich in Eingriff mit der Endwand 62 des Verschlusses 40 befindet.
- Die primäre Auslöserwand 120 des Zündergehäuses 100 ragt axial weg von einer oberen Seitenoberfläche 112 des Befestigungsteils 102. Die Wand 120 hat eine zylindrische Konfiguration und ist nicht auf der Achse 50 zentriert. Die Achse 50 erstreckt sich durch die Wand 120.
- Die primäre Auslöserwand 120 definiert eine primäre Zündungskammer 128 radial einwärts von der Wand. Ein primärer Auslöser 130 ist in der primären Zündungskammer 128 angebracht. Der primäre Auslöser 130 ist eine bekannte Einrichtung, die durch einen elektrischen Strom, der durch Anschlüsse 132 angelegt wird, elektrisch betätigbar ist, um Verbrennungsprodukte zu erzeugen. Eine Vielzahl von Durchlassöffnungen bzw. Durchlässen 136 ist in der primären Auslöserwand 120 ausgebildet, über dem primären Auslöser 130. Die Durchlässe 136 erstrecken sich zwischen der primären Zündungskammer 128 und dem Äußeren des Zündergehäuses 100.
- Die sekundäre Auslöserwand 140 des Zündergehäuses 100 ragt axial weg von der oberen Seitenoberfläche 112 des Befestigungsteils 102 des Zündergehäuses 100. Die Wand 140 hat eine im allgemeinen zylindrische Konfiguration, die sich parallel zur Achse 50 erstreckt. Die Wand 140 hat einen Teil mit der primären Auslöserwand 120 gemeinsam. Die sekundäre Auslöserwand 140 ist nicht auf der Achse 50zentriert. Die Aufblasvorrichtungsachse 50 erstreckt sich durch den gemeinsamen Wandteil.
- Die sekundäre Auslöserwand 140 definiert eine sekundäre Zündungskammer 150 radial einwärts von der Wand 140. Ein sekundärer Auslöser 152 ist in der sekundären Zündungskammer 150 angebracht. Der sekundäre Auslöser 152 ist eine bekannte Einrichtung, die durch einen elektrischen Strom, der durch Anschlüsse 154 angelegt wird, elektrisch betätigbar ist, um Verbrennungsprodukte zu erzeugen.
- Die sekundäre Treibmittelkammerwand 160 des Zündergehäuses 100 erstreckt sich axial nach oben von der oberen Seitenoberfläche 112 des Befestigungsteils 102 des Zündergehäuses. Die Wand 160 ist, über das meiste ihres Umfangs hinweg, nach außen von der sekundären Auslöserwand 140 beabstandet und umschließt sie. Eine sekundäre Treibmittelkammer 180 ist innerhalb der sekundären Treibmittelkammerwand 160 definiert. Eine ringförmige primäre Treibmittelkammer oder Verbrennungskammer 200 ist innerhalb der Seitenwand 44 des Diffusors 30 und außerhalb des Zündergehäuses 100 definiert.
- Ein primäres Zündmaterial 210 ist in der primären Zündungskammer 128 gelegen, benachbart zu und in Kontakt mit dem primären Auslöser 130. Das primäre Zündmaterial 210 ist ein bekanntes Material, das durch den primären Auslöser 130 zündbar ist und das bei Zündung Verbrennungsprodukte erzeugt. Ein bekanntes Selbstzündungsmaterial ist in das primäre Zündmaterial 210 gemischt.
- Eine becherförmige Metallzünderkappe bzw. ein -becher 220 ist in der primären Zündungskammer 128 im Zündergehäuse 100 angeordnet. Die Zünderkappe 220 enthält das primäre Zündmaterial 210 in der primären Zündungskammer 128. Die Zünderkappe 220 ist innerhalb der primären Auslöserseitenwand 120 des Zündergehäuses 100 pressgepasst.
- Eine Metallfederkappe 230 verschließt das obere Ende der primären Zündungskammer 128 im Zündergehäuse 100. Die Federkappe 230 ist axial von der Zünderkappe 220 beabstandet, mit offenem Raum dazwischen. Die Federkappe 230 ist innerhalb der primären Auslöserseitenwand 120 pressgepasst.
- Die Aufblasvorrichtung 14 umfasst eine erste betätigbare Aufblasströmungsmittelquelle 240 in Form eines festen bzw. feststofflichen Treibmittels. Das Treibmittel 240 ist in der primären Verbrennungskammer 200 gelegen, wobei es das Zündergehäuse 100 umgibt. Das Treibmittel 240 ist ein bekanntes Material, das durch die Verbrennungsprodukte des primären Zündmaterials 210 zündbar ist, und das bei Zündung Aufblasströmungsmittel in Form eines unter Druck stehenden Gases zum Aufblasen des Airbags 12 erzeugt. Das Treibmittel 240 ist als in Form einer Vielzahl kleiner Tabletten vorgesehen dargestellt, die die primäre Treibmittelkammer 200 füllen oder im wesentlichen füllen. Das Treibmittel 240 könnte alternativ in Form kleiner Pellets oder Scheiben vorgesehen sein. Ein perforierter bzw. gelöcherter Metalltreibmittelhalter 242 und ein Filter 244 helfen, Bewegung und Schütteln des Treibmittels 240 zu verhindern.
- Die Aufblasvorrichtung 14 umfasst eine zweite betätigbare Aufblasströmungsmittelquelle 250 in Form eines festen bzw. feststofflichen Treibmittels. Das sekundäre Treibmittel 250 ist in der sekundären Treibmittelkammer 180 gelegen. Das sekundäre Treibmittel 250 ist ein bekanntes Material, das durch den sekundären Auslöser 152 zündbar ist und das bei Zündung Aufblasströmungsmittel in Form eines unter Druck stehenden Gases zum Aufblasen des Airbags 12 erzeugt. Das sekundäre Treibmittel 250 kann aus dem gleichen Material gemacht sein wie das primäre Treibmittel 240. Das sekundäre Treibmittel 250 ist als in Form einer Vielzahl kleiner Pellets vorgesehen dargestellt, die die sekundäre Treibmittelkammer 180 füllen oder im wesentlichen füllen. Das sekundäre Treibmittel 250 könnte, alternativ, in Form von Scheiben oder Tabletten vorgesehen sein.
- Eine sekundäre Kappe 260 verschließt das obere Ende der sekundären Treibmittelkammer 180 im Zündergehäuse 100. Die sekundäre Kappe 260 enthält das sekundäre Treibmittel 250 in der sekundären Treibmittelkammer 180.
- Das Zündergehäuse 100 ist axial zwischen dem Diffusor 30 und dem Verschluss 40 eingefangen oder gefasst. Genau gesagt ist der Abstand zwischen dem Diffusor 30 und dem Befestigungsteil 102 des Zündergehäuses 100 so gewählt, dass, wenn die Gehäuseteile 30 und 40 mit dem Zündergehäuse innen zusammen geschweißt werden, die Federkappe 230 elastisch an der Endwand 42 des Diffusors 30 eingreift. Der Befestigungsteil 102 des Zündergehäuses 100 wird axial in Eingriff mit dem Verschluss 40 gedrückt bzw. gepresst.
- Der in den Fig. 1-3 dargestellte Halter ist ein einstückiges Metallglied, das durch Stanzen oder einen ähnlichen Vorgang gebildet wird. Ein Halter 16 gemäss der vorliegenden Erfindung könnte aus einem anderen Material als Metall hergestellt sein, könnte aus mehr als einem Stück gemacht sein und könnte auf eine andere Weise hergestellt sein oder eine andere Konfiguration haben.
- Der Halter 16 (Fig. 2 und 3) umfasst einen Klemmteil 262, um den Airbag 12 an die Aufblasvorrichtung 14 zu klemmen. Der Klemmteil 262 des Halters 16 hat eine im allgemeinen L-förmige Querschnittskonfiguration, die eine planare Basisplatte 264 umfasst, die sich senkrecht zur Achse 50 erstreckt. Die Basisplatte 264 hat einen quadratischen Außenumfang und einen kreisförmigen Innenumfang. Der Klemmteil 262 umfasst außerdem einen Außenrand 266, der sich vom Außenumfang der Basisplatte 264 nach oben erstreckt, in einer Richtung parallel zur Achse 50. Am Innenumfang der Basisplatte 264 hat der Halter 16 einen zylindrischen Innenrand 268, der sich ebenfalls nach oben in einer Richtung parallel zur Achse 50 erstreckt. Der Innenrand 268 erstreckt sich um und definiert eine kreisförmige Mittelöffnung 270 des Halters 16, durch die sich die Aufblasvorrichtung 14 erstreckt.
- Der Halter 16 umfaßt einen Druck regulierenden Teil 272 zum Regeln bzw. Regulieren des Drucks innerhalb des Aufblasvorrichtungsgehäuses 20. Der Druck regulierende Teil 272 des Halters 16 ist als ein Stück mit dem Klemmteil 262 ausgebildet. Der Druck regulierende Teil 272 umfasst, in dem dargestellten Ausführungsbeispiel, vier Finger 274, die sich axial vom Innenrand 268 des Halters 16 erstrecken. Die vier Finger 274 sind in einer auf der Achse 50 zentrierten kreisförmigen Anordnung gleichmäßig beabstandet.
- Jeder der Finger 274 hat eine im allgemeinen dreieckige Konfiguration, die sich vom Innenrand 268 zu einem Endpunkt 276 nach außen verjüngt. Die dreieckige Konfiguration jedes Fingers 274 umfasst einen Basisteil 278, der sich mit dem Innenrand 268 und einem vom Innenrand beabstandeten Endteil 280 vereinigt. An jedem Finger 274 ist eine Wölbung 282 am Endteil 280 ausgebildet. Die Wölbung 282 hat eine konvexe Außenoberfläche 284, die zur Achse 50 hin weist. Wenn die Aufblasvorrichtung 14 und der Halter 16 in der Vorrichtung 10 zusammengebaut sind, wie in den Fig. 2 und 3 gezeigt ist, erstreckt sich jede der Wölbungen 282 teilweise in einen entsprechenden der Aufblasströmungsmittelauslässe 52 des Diffusors 30 der Aufblasvorrichtung hinein.
- Die Finger 274 sind relativ zur Basisplatte 264 des Klemmteils 262 des Halters 16 bewegbar. Genau gesagt ist jeder der Finger 274 biegbar, relativ zur Basisplatte 264, so dass sein Endteil 280, einschließlich der Wölbung 282, sich weg vom Aufblasvorrichtungsgehäuse 20 bewegt, in einer Richtung weg von der Achse 50. Wenn eine solche Bewegung auftritt, sind die Aufblasströmungsmittelauslässe 52 zumindest teilweise unbedeckt.
- Wenn die Finger 274 in einem großen Abstand von den Aufblasströmungsmittelauslässen 52 beabstandet sind, schränken die Finger Strömungsmittelfluss durch die Auslasse nicht ein. Wenn die Finger 274 nahe an den Aufblasströmungsmittelauslässen 52 sind, schränken die Finger Strömungsmittelfluss durch die Auslasse zumindest teilweise ein oder blockieren ihn. Vor der Betätigung der Aufblasvorrichtung 14 blockieren die Wölbungen 282 an den Fingern 274 des Halters 16 zumindest teilweise Strömungsmittelfluss durch die Aufblasströmungsmittelöffnungen 52. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die Finger 274 elastisch, das heißt, die Finger sind eher elastisch verformbar als lediglich plastisch verformbar, und können sich sowohl weg von als auch zurück zu oder in Eingriff mit der Seitenwand 44 des Diffusors 30 bewegen.
- Die Aufblasvorrichtung 14, der Airbag 12 und der Halter 16 sind aneinander mit vier Stummeln bzw. Bolzen 290 und Muttern 292 befestigt (Fig. 3). Der Halter 16 hat vier Befestigeröffnungen 294, die in einer kreisförmigen Anordnung mit einem größeren Durchmesser als dem Durchmesser des Innenrandes 268 angeordnet sind. Die mit Gewinde versehenen Bolzen 290 erstrecken sich durch die Befestigeröffnungen 294 im Halter 16. Jeder Befestiger 290 erstreckt sich außerdem durch eine Befestigeröffnung (nicht gezeigt) im Airbag 12 und eine Befestigeröffnung (nicht gezeigt) in einer Modulbefestigungsplatte 296 (Fig. 1 und 2). Die Muttern 292 sind auf die Bolzen 290 geschraubt, um den Airbag 12 und den Befestigungsflansch 54 der Aufblasvorrichtung 14 zwischen dem Halter 16 und der Befestigungsplatte 296 festzuklemmen.
- Im Falle eines Fahrzeugzusammenstoßes bei oder über einem ersten vorbestimmten Schwellenwertpegel für Zusammenstoßschwere, aber unter einem zweiten vorbestimmten Schwellenwertpegel für Zusammenstoßschwere, wird ein elektrisches Signal nur an die Anschlüsse 132 des primären Auslösers 130 der Aufblasvorrichtung 14 angelegt. Der primäre Auslöser 130 wird betätigt und zündet das primäre Zündmaterial 210. Die Verbrennungsprodukte des primären Zündmaterials 210 strömen durch die Durchlässe 136 in die primäre Verbrennungskammer 200.
- Die Verbrennungsprodukte, die in die primäre Treibmittelkammer 200 strömen, zünden das primäre Treibmittel 240. Das primäre Treibmittel 240 verbrennt und erzeugt unter Druck stehendes Aufblasströmungsmittel in der primären Treibmittelkammer 200. Der Druck in der primären Treibmittelkammer 200 steigt schnell auf einen Druck im Bereich von ungefähr 1000 psi bis zu ungefähr 2000 psi oder mehr.
- Die sekundäre Kappe 260 blockiert während dieser Zeit ein Strömen von Verbrennungsprodukten aus der primären Treibmittelkammer 200 (die die sekundäre Kappe umgibt) in die sekundäre Treibmittelkammer 180. Dies verhindert das Zünden des sekundären Treibmittels 250, wenn der primäre Auslöser 130 betätigt wird, aber der sekundäre Auslöser 152 nicht betätigt wird.
- Der Druck des Aufblasströmungsmittels zerreißt bzw. zerbricht das Band 56, und Aufblasströmungsmittel strömt aus der primären Treibmittelkammer 200 durch die Aufblasströmungsmittelauslässe 52. Das Aufblasströmungsmittel trifft auf die Wölbung 282 an den Fingern 274 des Halters 16 und übt Kraft gegen die Endteile 280 der Finger aus.
- Der Flußbereich bzw. die Strömungsfläche des Strömungsmitteldurchlasses 55, der die Auslasse 52 aufweist, variiert gemäss dem Druck des Aufblasströmungsmittels im Gehäuse 20 und dadurch gemäss der auf die Finger 274 des Halters 16 ausgeübten Kraft. Je höher der Druck im Gehäuse 20, desto größer die durch das Aufblasströmungsmittel gegen die Endteile 280 der Finger 274 ausgeübte Kraft, und desto mehr verbiegen oder verformen sich die Finger nach außen. Je mehr sich die Finger 274 nach außen verbiegen, weg vom Gehäuse 20, desto größer ist der Flußbereich bzw. die Strömungsfläche des Strömungsmitteldurchlasses 55. So wirken die Halterfinger 274 als eine Steuerung für die Strömungsmittelflußrate aus der Aufblasvorrichtung 14.
- Die Halterfinger 274 wirken so als ein Regulator für den Druck des Aufblasströmungsmittels im Aufblasvorrichtungsgehäuse 20. Wenn sich die Finger 274 nach außen bewegen, um den Flußbereich bzw. die Strömungsfläche zu vergrößern, kann der Druck im Gehäuse 20 sinken. Da der Flußbereich des Strömungsmitteldurchlasses 55 gemäss dem Druck des Aufblasströmungsmittels im Gehäuse 20 variiert, ist der interne Betriebsdruck der Aufblasvorrichtung 14 selbstregulierend.
- Im Falle eines Fahrzeugzusammenstoßes bei oder über dem zweiten vorbestimmten Schwellenwertpegel für Zusammenstoßschwere werden sowohl der primäre Auslöser 130 als auch der sekundäre Auslöser 152 der Aufblasvorrichtung 14 betätigt. Die Betätigung des primären Auslösers 130 führt zur Zündung des primären Treibmittels 240 wie oben beschrieben. Vom primären Treibmittel 240 erzeugtes Aufblasströmungsmittel strömt aus der Aufblasvorrichtung 14 wie oben beschrieben.
- Der sekundäre Auslöser 152 wird durch ein an die Anschlüsse 154 des sekundären Auslösers angelegtes elektrisches Signal betätigt. Der sekundäre Auslöser 152 zündet das sekundäre Treibmittel 250. Das sekundäre Treibmittel 250 erzeugt Verbrennungsprodukte, die den Druck in der sekundären Treibmittelkammer 180 erhöhen. Diese erhöhte Druck wirkt auf die sekundäre Zünderkappe 260 und bewirkt, dass sich die sekundäre Zünderkappe nach oben bewegt, wie in Fig. 1 gesehen, aus dem Eingriff mit dem Zündergehäuse 100.
- Die Verbrennungsprodukte des sekundären Treibmittels 250 strömen aus der sekundären Verbrennungskammer 180 und vereinigen sich mit den Verbrennungsprodukten des primären Treibmittels 240 in der primären Verbrennungskammer 200. Der entstehende Druckanstieg in der primären Verbrennungskammer 200 bewirkt, dass sich die Finger 274 des Halters 16 mehr verbiegen oder verformen, als sie es tun, wenn nur das primäre Treibmittel 240 gezündet wird. Dieses gesteigerte Verbiegen oder Verformen der Finger 274 vergrößert den Flußbereich des Durchlasses 55.
- Der Halter 16 kann so konstruiert sein, dass die Bewegung der Finger 274 elastisch ist. In diesem Fall kann der Druck im Aufblasvorrichtungsgehäuse 20 erhalten werden, selbst wenn die Strömungsmittelausgabe vom brennenden Treibmittel mit der Zeit abnimmt. Der Halter 16 kann, alternativ, so konstruiert sein, dass die Bewegung der Finger 274 plastisch ist, wenn erwartet wird, dass die Strömungsmittelausgabe vom verbrennenden Treibmittel im Gehäuse 20 kontinuierlich steigen wird.
- Die vorliegende Erfindung kann besonders in einer Zweistufen-Aufblasvorrichtung nützlich sein, beispielsweise der Aufblasvorrichtung 10. Im Falle einer deutlichen Verzögerung zwischen der Betätigung der ersten und zweiten Stufen können die Finger 274, wenn sie elastisch sind, helfen, den Druck im Aufblasvorrichtungsgehäuse 20 vor der Verbrennung der zweiten Stufe zu erhalten. Zusätzlich können die Finger 274 helfen, einen gewünschten konstanten Druck im Aufblasvorrichtungsgehäuse 20 während der unterschiedlichen Umstände der Betätigung entweder einer oder beider Stufen der Aufblasvorrichtung 14 zu erhalten.
- Aus der obigen Beschreibung der Erfindung werden Fachleute Verbesserungen, Veränderungen und Modifikationen in der Erfindung entnehmen. Zum Beispiel könnten die Elemente, die Strömungsmittelfluss aus dem Aufblasvorrichtungsgehäuse blockieren, Teil eines anderen verbiegbaren Gliedes als des Halters sein, und könnten direkt an der Aufblasvorrichtung befestigt sein. Solche Verbesserungen, Veränderungen und Modifikationen innerhalb des Fachkönnens sollen von den angefügten Ansprüchen abgedeckt sein.
Claims (18)
1. Eine Vorrichtung, die Folgendes aufweist:
eine aufblasbare Fahrzeuginsassenschutzeinrichtung;
eine Aufblasvorrichtung mit einem Gehäuse, wobei die Aufblasvorrichtung betätigbar ist, um Aufblasströmungsmittel zum Aufblasen der aufblasbaren Einrichtung zu liefern;
wobei das Gehäuse einen Strömungsmittelflußbereich bzw. -strömungsfläche hat, um einen Strom des Aufblasströmungsmittels aus dem Gehäuse zu der aufblasbaren Einrichtung zu leiten; und
einen Halter zum Halten der Schutzeinrichtung in ihrer Position relativ zum Gehäuse, wobei der Halter einen Teil hat, der zumindest teilweise den Strömungsmittelflußbereich blockiert, wenn die Aufblasvorrichtung unbetätigt ist;
wobei der Teil des Halters sich auf Grund des Drucks des Aufblasströmungsmittels bewegt, der bei Betätigung der Aufblasvorrichtung auf den Teil des Halters wirkt, um den Strömungsmittelflußbereich zu vergrößern.
eine aufblasbare Fahrzeuginsassenschutzeinrichtung;
eine Aufblasvorrichtung mit einem Gehäuse, wobei die Aufblasvorrichtung betätigbar ist, um Aufblasströmungsmittel zum Aufblasen der aufblasbaren Einrichtung zu liefern;
wobei das Gehäuse einen Strömungsmittelflußbereich bzw. -strömungsfläche hat, um einen Strom des Aufblasströmungsmittels aus dem Gehäuse zu der aufblasbaren Einrichtung zu leiten; und
einen Halter zum Halten der Schutzeinrichtung in ihrer Position relativ zum Gehäuse, wobei der Halter einen Teil hat, der zumindest teilweise den Strömungsmittelflußbereich blockiert, wenn die Aufblasvorrichtung unbetätigt ist;
wobei der Teil des Halters sich auf Grund des Drucks des Aufblasströmungsmittels bewegt, der bei Betätigung der Aufblasvorrichtung auf den Teil des Halters wirkt, um den Strömungsmittelflußbereich zu vergrößern.
2. Eine Vorrichtung gemäss Anspruch 1, wobei der Strömungsmittelflußbereich
gemäss dem auf den Teil des Halters wirkenden Druck des
Aufblasströmungsmittels variiert.
3. Eine Vorrichtung gemäss Anspruch 1, wobei die Bewegung des Teils des
Halters zur plastischen Verformung des Halters führt.
4. Eine Vorrichtung gemäss Anspruch 1, wobei die Bewegung des Teils des
Halters zur elastischen Verformung des Halters führt.
5. Eine Vorrichtung gemäss Anspruch 1, wobei die Aufblasvorrichtung eine erste
betätigbare Aufblasströmungsmittelquelle und eine zweite
Aufblasströmungsmittelquelle aufweist, die unabhängig von der ersten
Aufblasströmungsmittelquelle betätigbar ist.
6. Eine Vorrichtung gemäss Anspruch 1, wobei der Strömungsmittelflußbereich
durch eine Vielzahl von Aufblasströmungsmittelauslässen der
Aufblasvorrichtung definiert ist.
7. Eine Vorrichtung gemäss Anspruch 1, wobei der Teil des Halters einen Druck
regulierenden Teil aufweist, zum Regulieren des Drucks im Gehäuse, wobei
der Halter außerdem einen Klemmteil hat, wobei der Druck regulierende Teil
relativ zum Klemmteil bewegbar ist, auf Grund des Drucks des
Aufblasströmungsmittels, der bei Betätigung der Aufblasvorrichtung auf den Druck
regulierenden Teil wirkt, um den Strömungsmittelflußbereich zu vergrößern.
8. Eine Vorrichtung gemäss Anspruch 8, wobei der Druck regulierende Teil eine
Vielzahl bewegbarer Glieder in anstoßendem Eingriff mit dem
Aufblasvorrichtungsgehäuse aufweist.
9. Eine Vorrichtung gemäss Anspruch 1, wobei der blockierende Teil des Halters
eine Vielzahl bewegbarer Glieder in anstoßendem Eingriff mit dem
Aufblasvorrichtungsgehäuse aufweist.
10. Eine Vorrichtung gemäss Anspruch 1, wobei die Aufblasvorrichtung eine auf
einer Achse zentrierte, im allgemeinen zylindrische Konfiguration hat, wobei
der Strömungsmittelflußbereich durch eine Vielzahl von
Strömungsmittelauslässen definiert ist, die in einer sich um die Achse erstreckenden Anordnung
angeordnet sind, und wobei der blockierende Teil des Halters eine Vielzahl
von Fingern aufweist, von denen jeder zumindest teilweise einen
entsprechenden der Strömungsmittelauslässe bedeckt, wenn die Aufblasvorrichtung
unbetätigt ist.
11. Eine Vorrichtung gemäss Anspruch 1, wobei der Halter ein Haltering ist, der
sich um die Aufblasvorrichtung herum erstreckt.
12. Eine Vorrichtung, die Folgendes aufweist:
eine aufblasbare Fahrzeuginsassenschutzeinrichtung;
eine Aufblasvorrichtung mit einem Gehäuse, wobei die Aufblasvorrichtung betätigbar ist, um Aufblasströmungsmittel zum Aufblasen der aufblasbaren Einrichtung zu liefern;
wobei das Gehäuse einen Strömungsmittelflußbereich bzw. -strömungsfläche hat, um einen Strom des Aufblasströmungsmittels aus dem Gehäuse zu der aufblasbaren Einrichtung zu leiten; und
einen Halter zum Halten der Schutzeinrichtung in ihrer Position relativ zum Gehäuse, wobei der Halter einen Klemmteil und einen Druck regulierenden Teil hat, um den Druck im Gehäuse zu regulieren, wobei der Druck regulierende Teil relativ zum Klemmteil bewegbar ist.
eine aufblasbare Fahrzeuginsassenschutzeinrichtung;
eine Aufblasvorrichtung mit einem Gehäuse, wobei die Aufblasvorrichtung betätigbar ist, um Aufblasströmungsmittel zum Aufblasen der aufblasbaren Einrichtung zu liefern;
wobei das Gehäuse einen Strömungsmittelflußbereich bzw. -strömungsfläche hat, um einen Strom des Aufblasströmungsmittels aus dem Gehäuse zu der aufblasbaren Einrichtung zu leiten; und
einen Halter zum Halten der Schutzeinrichtung in ihrer Position relativ zum Gehäuse, wobei der Halter einen Klemmteil und einen Druck regulierenden Teil hat, um den Druck im Gehäuse zu regulieren, wobei der Druck regulierende Teil relativ zum Klemmteil bewegbar ist.
13. Eine Vorrichtung gemäss Anspruch 12, wobei sich der Klemmteil des Halters
um die Aufblasvorrichtung herum erstreckt und die Schutzeinrichtung in
Position relativ zur Aufblasvorrichtung befestigt, wobei der Druck regulierende Teil
des Halters eine Vielzahl von Fingern aufweist, die sich vom Klemmteil
erstrecken, um zumindest teilweise den Strömungsmittelflußbereich zu blockieren,
wenn die Aufblasströmungsmittelquelle unbetätigt ist.
14. Eine Vorrichtung gemäss Anspruch 13, wobei der Klemmteil des Halters eine
Mittelöffnung des Halters definiert, durch die sich die Aufblasvorrichtung
erstreckt, wobei sich die Finger in einer Richtung quer zur Öffnung erstrecken.
15. Eine Vorrichtung zum Liefern von Aufblasströmungsmittel zum Aufblasen
einer aufblasbaren Fahrzeuginsassenschutzeinrichtung, wobei die Vorrichtung
Folgendes aufweist:
eine Aufblasvorrichtung mit einem Gehäuse, wobei die Aufblasvorrichtung betätigbar ist, um Aufblasströmungsmittel zum Aufblasen der aufblasbaren Fahrzeuginsassenschutzeinrichtung zu liefern;
wobei das Gehäuse einen Strömungsmittelflußbereich bzw. -strömungsfläche hat, um einen Strom von Aufblasströmungsmittel aus dem Gehäuse zur aufblasbaren Einrichtung zu leiten; und
ein verbiegbares Glied, benachbart zum Strömungsmittelflußbereich angeordnet und mit einem Teil, der zumindest teilweise den Strömungsmittelflußbereich blockiert, wenn die Aufblasvorrichtung unbetätigt ist;
wobei sich das Glied weg vom Strömungsmittelflußbereich verbiegt, auf Grund des Drucks des Aufblasströmungsmittels, der bei Betätigung der Aufblasvorrichtung auf den Teil wirkt, um eine Steigerung im Strömen von Aufblasströmungsmittel aus dem Gehäuse zu ermöglichen.
eine Aufblasvorrichtung mit einem Gehäuse, wobei die Aufblasvorrichtung betätigbar ist, um Aufblasströmungsmittel zum Aufblasen der aufblasbaren Fahrzeuginsassenschutzeinrichtung zu liefern;
wobei das Gehäuse einen Strömungsmittelflußbereich bzw. -strömungsfläche hat, um einen Strom von Aufblasströmungsmittel aus dem Gehäuse zur aufblasbaren Einrichtung zu leiten; und
ein verbiegbares Glied, benachbart zum Strömungsmittelflußbereich angeordnet und mit einem Teil, der zumindest teilweise den Strömungsmittelflußbereich blockiert, wenn die Aufblasvorrichtung unbetätigt ist;
wobei sich das Glied weg vom Strömungsmittelflußbereich verbiegt, auf Grund des Drucks des Aufblasströmungsmittels, der bei Betätigung der Aufblasvorrichtung auf den Teil wirkt, um eine Steigerung im Strömen von Aufblasströmungsmittel aus dem Gehäuse zu ermöglichen.
16. Eine Vorrichtung gemäss Anspruch 15, wobei das verbiegbare Glied einen
Teil eines Halters aufweist, um die Schutzeinrichtung in Position relativ zum
Gehäuse zu halten.
17. Eine Vorrichtung gemäss Anspruch 16, wobei das Gehäuse eine Vielzahl von
Strömungsmittelflußauslässen besitzt, die den Strömungsmittelflußbereich
definieren, wobei der Teil des verbiegbaren Gliedes eine Vielzahl bewegbarer
Finger aufweist, die in einer Eins-zu-Eins-Beziehung den
Strömungsmittelflußauslässen zugeordnet sind und sich in anstoßendem Eingriff mit dem
Aufblasvorrichtungsgehäuse befinden.
18. Eine Vorrichtung gemäss Anspruch 15, wobei das Gehäuse eine Vielzahl von
Strömungsmittelflußauslässen hat, die den Strömungsmittelflußbereich
definieren, wobei der Teil des verbiegbaren Gliedes eine Vielzahl bewegbarer
Finger aufweist, die in einer Eins-zu-Eins-Beziehung den
Strömungsmittelflußauslässen zugeordnet sind und sich in anstoßendem Eingriff mit dem
Aufblasvorrichtungsgehäuse befinden. (20156)
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